Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (13.12.2023)

Sachverhalt

Anlage · 29.11.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt

Amtliche Festsetzung Überschwemmungsgebiet Hülzlgraben per

Rechtsverordnung

Notwendigkeit der amtlichen Festsetzung

Um zu verhindern, dass der Hochwasserabfluss beeinträchtigt und behindert wird und aufgrund des vorhandenen und zu erwartenden künftigen Schadenspotenzials im Hochwasserfall, wurde das Überschwemmungsgebiet des Hülzlgrabens im Ortsteil Laufamholz der Stadt Nürnberg 2015 durch das Umweltamt als „sonstiges Überschwemmungsgebiet“ im Sinne des Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vorläufig gesichert ((vgl. § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG). Um auch weiterhin in diesem dicht besiedelten Bereich, in dem auch in der Vergangenheit immer wieder Überschwemmungen vorkamen,

 einen schadlosen Hochwasserabfluss sicherzustellen,  Gefahren kenntlich zu machen,  freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum zu schützen und  Schäden durch Hochwasser zu verringern bzw. zu vermeiden, ist es aus fachlicher Sicht geboten, das Überschwemmungsgebiet des Hülzlgrabens nun amtlich festzusetzen. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist gem. Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser - HQ100). Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Das staatliche Wasserwirtschaftsamt hat die Berechnung des bestehenden, vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes überprüft und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Dabei hat sich der Umgriff des Überschwemmungsgebiets deutlich verkleinert. Den neuen Umgriff hat das Wasserwirtschaftsamt in einem Übersichtslageplan und einer Detailkarte dargestellt. Zu betonen ist, dass es sich hierbei lediglich um die Dokumentation eines möglichen, natürlichen Ereignisses und nicht um eine behördlich beeinflussbare Planung handelt.

Örtliche Verhältnisse und Grundlagen

Der Hülzlgraben (Gewässer 3. Ordnung) durchfließt den Ortsteil Laufamholz von Süden her. Er hat eine Länge von etwa 1,0 km von seiner Quelle im Laufamholzer Forst bis zur Mündung in die Pegnitz. Er ist fast auf der gesamten Strecke verrohrt und fließt überwiegend durch dicht besiedeltes Gebiet. Sein Einzugsgebiet beträgt bei Mündung in die Pegnitz etwa 1,8 km².

Auswirkungen der amtlichen Festsetzung

Die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben per Rechtsverordnung, löst in dessen Geltungsbereich bestimmte Rechtsfolgen aus. Insbesondere sind diese in §§ 78 ff. WHG geregelt und galten auch schon bereits während der vorläufigen Sicherung. So ist vor allem die Weiterentwicklung einer geordneten Bauleitplanung im Rahmen der §§ 78 ff WHG ebenso möglich wie geplante Bauvorhaben, jedoch ist zu Erreichung der oben genannten Ziele vorrangig dem Gewässer und dem Hochwasserabfluss Raum zu geben. Im Verordnungstext selbst wurde der Geltungsbereich des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben definiert und festgesetzt. Materielle Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungsgebiete ergeben sich aber direkt aus WHG, BayWG und den aufgrund diesen ergangenen Verordnungen.

1

Sachverhalt

Ablauf des Verfahrens

Die durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellten Unterlagen zur amtlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg wurden im Frühjahr 2023 beim Umweltamt der Stadt Nürnberg öffentlich ausgelegt. Zudem wurden die betroffenen Behörden zur Stellungnahme aufgefordert. Die vorgebrachten Stellungnahmen, waren Gegenstand des Erörterungstermins am 21.07.2023 und wurden, soweit sachlich gerechtfertigt, im Rahmen des Verordnungsverfahrens berücksichtigt. Eine Auflistung sowie das Ergebnis der abschließenden Behandlung der Stellungnahmen liegt als Anlage bei.

Wasserwirtschaftliche Bewertung

Der im Bereich des bestehenden, vorläufig gesicherten und nunmehr amtlich festzusetzenden Überschwemmungsgebietes des Hülzlgrabens vorliegenden Problematik, die Erfordernisse des Hochwasserschutzes mit den unterschiedlichen, konkurrierenden Nutzungen in diesem Gebiet in Einklang zu bringen, wird durch die geplante Überschwemmungsgebietsverordnung bestmöglich Rechnung getragen. Durch die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können Gefahren durch Hochwasserereignisse nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch weitgehend minimiert werden. Es ist daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht geboten, das Überschwemmungsgebiet am Hülzlgraben amtlich festzusetzen.

Zusammenfassende Bewertung

Die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hülzlgraben per Rechtsverordnung liegt im öffentlichen Interesse. Die fachlichen und rechtlichen Ansprüche an die Schutzfunktion des Überschwemmungsgebietes sind geeignet, den Hochwasserschutz weiterhin sicher zu stellen. Die Festsetzung bildet zudem die Grundlage für einen weiter verbesserten, zukunftsorientierten Hochwasserschutz auf der Basis aktueller wissenschaftlicher, technischer und rechtlicher Erkenntnisse. Im Rahmen von Einzelfallregelungen können in begründeten Ausnahmefällen Anlagen bzw. Nutzungen unter Festsetzung von Auflagen, die den Hochwasserschutz sicherstellen, zugelassen werden.

2

Download ↓