Beschlussvorlage UwA/010/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Hülzlgraben in Nürnberg per Rechtsverordnung
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2015 wurde das Überschwemmungsgebiet des Hülzlgrabens vorläufig gesichert. Das Überschwemmungsgebiet ist nunmehr festzusetzen. Die dafür notwendigen Daten wurden durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg recherchiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Das Umweltamt hat das Verordnungsverfahren inzwischen durchgeführt. Der Entwurf der Verordnung wird daher nunmehr dem Umweltausschuss zur Begutachtung und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/010/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft lebt von Vielfalt. Diese gilt es anzuerkennen, zu fördern und zu nutzen. Die geplante HülzlgrabenÜSGVO läuft diesen Zielen nicht zuwider.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
WWA Nürnberg
SÖR/1-B/3
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/010/2023
Gutachtenvorschlag:
Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg (Überschwemmungsgebietsverordnung Hülzlgraben – HülzlgrabenÜSGVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 29.11.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hülzlgraben im Stadtgebiet Nürnberg (Überschwemmungsgebietsverordnung Hülzlgraben – HülzlgrabenÜSGVo) beschlossen.