Haushaltssperre

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Entwurf der Änderungssatzung

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Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen

und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) vom 15. November

2001 (Amtsblatt S. 583), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Oktober 2022

(Amtsblatt S. 454)

Vom ………………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „AbfallGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Abfallgebührensatzung“ ersetzt.

  2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „0,045“ durch die Angabe „0,05945“ ersetzt.

b) In Abs. 2 wird die Angabe „0,071“ durch die Angabe „0,090“ ersetzt.

c) Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 wird die Angabe „23,00“ durch die Angabe „28,00“ ersetzt.

bb) In Nr. 2 wird die Angabe „24,00“ durch die Angabe „29,00“ ersetzt.

cc) In Nr. 3 wird die Angabe „25,00“ durch die Angabe „30,00“ ersetzt.

dd) In Nr. 4 wird die Angabe „54,00“ durch die Angabe „56,00“ ersetzt.

d) Abs. 7 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 wird die Angabe „43,00“ durch die Angabe „48,00“ ersetzt.

bb) In Nr. 2 wird die Angabe „92,00“ durch die Angabe „101,00“ ersetzt.

cc) In Nr. 3 wird die Angabe „159,00“ durch die Angabe „175,00“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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