Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen
und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) vom 15. November
2001 (Amtsblatt S. 583), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Oktober 2022
(Amtsblatt S. 454)
Vom ………………….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), folgende Satzung:
Art. 1
-
In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „AbfallGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Abfallgebührensatzung“ ersetzt.
-
§ 6 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „0,045“ durch die Angabe „0,05945“ ersetzt.
b) In Abs. 2 wird die Angabe „0,071“ durch die Angabe „0,090“ ersetzt.
c) Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird die Angabe „23,00“ durch die Angabe „28,00“ ersetzt.
bb) In Nr. 2 wird die Angabe „24,00“ durch die Angabe „29,00“ ersetzt.
cc) In Nr. 3 wird die Angabe „25,00“ durch die Angabe „30,00“ ersetzt.
dd) In Nr. 4 wird die Angabe „54,00“ durch die Angabe „56,00“ ersetzt.
d) Abs. 7 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird die Angabe „43,00“ durch die Angabe „48,00“ ersetzt.
bb) In Nr. 2 wird die Angabe „92,00“ durch die Angabe „101,00“ ersetzt.
cc) In Nr. 3 wird die Angabe „159,00“ durch die Angabe „175,00“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.