Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (Etat) (23.11.2023)

Sitzungsvorlage

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Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Ref.III/028/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.11.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2024

Anlagen: Entscheidungsvorlage zur Festlegung eines neuen Kalkulationszeitraums sowie zu den Abfallgebühren mit Gebührenrechnungen samt Kalkulation

Sachverhalt (kurz):

Nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums für die Abfallgebühr zum 31.12.2023 sind der Gebührenkalkulationszeitraum neu festzulegen und die Abfallgebühren neu zu kalkulieren. Dabei sind auch die Gebühren für die städtischen Abfallsäcke sowie die Sonderleerungsgebühren für Behälter zur Verwertung, die nicht zweckbestimmt befüllt wurden, umfasst. Die neuen Abfallgebühren sind in die Abfallgebührensatzung durch Änderungssatzung aufzunehmen.

Leider wurde in der Stadtratssitzung vom 27.09.2023 nicht die vom Werkausschuss begutachtete Entscheidungsgrundlage eingebracht, sondern eine veraltete Version. Aus diesem Grund wird der TOP in dieser Stadtratssitzung noch einmal mit der korrekten Begutachtung des Werkausschusses eingebracht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein gebühren- und satzungsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die Festlegung eines Bemessungzeitraums für die Abfallgebühren von vier Jahren, vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027.

  2. Der Stadtrat beschließt die Festlegung der Abfallgebühr für regelmäßig abzufahrende Behälter für Abfälle zur Beseitigung für den Bemessungszeitraum von 2024 bis einschließlich 2027 auf 0,05945 € je Liter und Abfuhrintervall.

  3. Der Stadtrat beschließt die Festlegung der Abfallgebühr für die städtischen Abfallsäcke auf 0,090 € je Liter Rauminhalt.

  4. Der Stadtrat beschließt die Festlegung der Abfallgebühren für die Abfuhr von Behältern für Abfälle zur Verwertung, die entgegen ihrer Zweckbestimmung befüllt worden sind, auf 28,00 € für 60 l Behälter, auf 29,00 € für 120 l Behälter, 30,00 € für 240 l Behälter und auf 56,00 € für 1100 l Behälter je Abfuhr.

  5. Der Stadtrat beschließt die Festlegung der Abfallgebühren für die "Biotonne extra mit 120 Liter Rauminhalt" mit 48,00 €, für die "Biotonne extra mit 240 Liter Rauminhalt" mit 101,00 € und für die "Biotonne extra Z mit 240 Liter Rauminhalt" mit 175,00 € für die Abfuhr und Entsorgung des Behälterinhalts pro Jahr.

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