Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von
€
€
€
- im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
€
€
€
b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
€
€
€
c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von
€
€
€
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 113.744.000 € und in den Aufwendungen mit 105.530.000 €
ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 126.679.000 €
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 48.627.145,92 € und in den Aufwendungen mit 50.626.404,54 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.336.206 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 91.722.000 € und in den Aufwendungen mit 91.394.000 € ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.003.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 1.719.510€ und in den Aufwendungen mit 4.399.900 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.383.948 €
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 6.740.000 €
und in den Aufwendungen mit 15.973.455 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.607.455 €
ab.
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit
in den Aufwendungen
€
€
und mit ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 69.000.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ sind nicht vorgesehen.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 20.046.900 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 30.702.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 71.367.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 67.565.000 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 12.144.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 10.580.000 € festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 40.200.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 19.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 7.930.000 € festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 15.287.000 € festgesetzt.
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 22.730.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
*) Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H.
- Gewerbesteuer 467 v.H.