Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (Etat) (23.11.2023)

6.2 Anfragen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Anlage · 23.11.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Inga Hager Stadtratsgruppe ÖDP

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 6.2

Anfrage zu den Haushaltsberatungen

Anfragender: Stadtratsgruppe ÖDP, Jan Gehrke und Inga Hager

Laufende Nr.: 1

Produkt/Kostenstelle/Kosten- art Bezeichnung
Produkt 561020 Stellenschaffungsanträge lfd. Nr. 29: „Zentralisierung Ausgleichsflächenmanagement“

Text der Anfrage: In der Stellungnahme DiP zum Stellenschaffungsantrag heißt es: „Bei der Stadt bestehen bei den betroffenen Dienststellen bislang uneinheitliche Lösungen in Bezug auf die Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Insbesondere Unterhaltspflichten und die Zuständigkeiten für Umsetzungskontrollen und das Monitoring rechtsverbindlicher Ausgleichsmaßnahmen sind nicht abschließend geklärt. Hierzu wird von DiP bereits eine dienststellenübergreifende Prozessanalyse im Bereich des Ausgleichsflächenmanagements durchgeführt. Die zentrale Koordination für die Umsetzungs- und Maßnahmenkontrolle soll demnach künftig durch die Flächenagentur wahrgenommen werden.“ Frage: Ist zu erwarten, dass durch die Zentralisierung des Ausgleichsflächenmanagements in den betroffenen Dienststellen Kapazitäten für andere Aufgaben frei werden beziehungsweise Personalkapazitäten verringert werden können?

Stellungnahme der Verwaltung: Für die durch den Prozess betroffenen Dienststellen, insbesondere das Umweltamt (UwA) und das Stadtplanungsamt (Stpl), sind Stand heute keine Veränderungen im Aufgabenzuschnitt und auch keine Kapazitätseinsparungen durch die angedachte Stelle bei der Flächenagentur sinnvoll beziehungsweise möglich. Die Koordination der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen als auch deren Monitoring ist bislang auf keiner anderen Stelle explizit verortet. Bisherige Stellenanteile, die direkt oder indirekt mit dem Thema „Ausgleichsflächenmanagement“ in Verbindung stehen, sind mit der Planung und der fachlichen Bewertung der Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen befasst. Aufgrund der nach Art und Umfang sehr unterschiedlichen Ausgleichsmaßnahmen und der teilweise sehr komplexen praktischen Umsetzung ist ein zentrales Ausgleichsflächenmanagement in jeglicher Hinsicht von Vorteil.

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