Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Haushalt & Finanzen

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Beschlussvorlage Stk/037/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.11.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mittelfristiger Investitionsplan 2024 - 2027

Anlagen: 5.1 MIP-Änderungsanträge 5.2 Anfrage zu den MIP-Beratungen - Tischvorlage vom 21.11.2023

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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/037/2023

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2024 - 2027 unter Berücksichtigung der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2024 (Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.

  2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2024 erforderlich sind.

  3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2024 - 2027 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.

  4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden.

  5. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig in der Juli-Sitzung des Ältestenrat und Finanzausschusses eine Szenariorechnung vorzulegen, die den Rahmen für den MIP bei den anstehenden Etatberatungen setzt. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die mit der Investitionshöhe verbundenen Netto-Neuverschuldung zu legen. Eine Neuverschuldung im Umfang der durchschnittlichen Inflationsentwicklung kann als noch tragbar angesehen werden.

Wesentliche Basis für die Berechnung dieses Rahmens ist der Durchschnitt der letzten fünf Jahresrechnungsergebnisse des Cashflows aus laufender Verwaltungstätigkeit. Aufgrund der bereits im aktuellen MIP gebundenen Finanzmittel erfolgt diese Umstellung schrittweise und muss in vollem Umfang in der Mittelfristigen Planung 2026 - 2029 realisiert werden.

  1. Die Planungsverfahren, insbesondere der BIC-Prozess, sind so auszugestalten, dass Planungskosten für Projekte, die wegen absehbar fehlender Personal- oder Finanzressorucen nicht realsiert werden können, vermieden werden.

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