Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/ Zeppelintribüne
Die Maßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/ Zeppelintribüne“ wurde im Jahr 2010 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 21.12.2010 in das BIC- Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Entwicklung und den Erhalt des Zeppelinfeldes, der Zeppelintribüne und des Bahnhofs Dutzendteich als Lern- und Begegnungsort.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Das Zeppelinfeld mit der Haupttribüne (fortan Zeppelintribüne) und dem Bahnhof Dutzendteich sind Teil des Gesamtareals des Nürnberger Reichsparteitagsgeländes. Das gesamte Areal ist seit 1973 als Baudenkmal in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) eingetragen. Die genannten Bereiche sind die einzigen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände, die in der NS- Zeit geplant, fertiggestellt, für die nationalsozialistischen Reichsparteitage genutzt und heute noch im Wesentlichen erhalten sind. Jährlich kommen bislang mehr als 300.000 Besucherinnen und Besucher aus aller Welt dorthin, um sich über die Geschichte der Reichsparteitage, der nationalsozialistischen Propagandainszenierung und den hierfür errichteten Kulissenbauten zu informieren. Der historische Ort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne ist von hoher nationaler Bedeutung für die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert und der daraus entstandenen Erinnerungskultur und besitzt daher eine internationale Bekanntheit.
Die Zeppelintribüne ist aktuell nur im Außenbereich größtenteils frei begehbar. Das Innere mit dem sogenannten Goldenen Saal ist nur im Rahmen von Führungen zugänglich, die Treppenhäuser in den östlichen und westlichen Flügeln überhaupt nicht. Entlang der Fassade und auf der obersten Ebene bestehen Absperrungen wegen herabfallender Teile.
Das Zeppelinfeld ist als Spielstätte gewidmet und daher komplett umzäunt. Betretbar sind die dortigen Sportflächen nur während des Trainings- und Spielbetriebs. Zudem finden dort die Großveranstaltungen „Rock im Park“ und „ADAC Motorsport Speedweekend“ bzw. maximal zwei Open-Air-Konzerte jährlich statt.
Der frühere Bahnhof Dutzendteich mit Außenfläche ist seit der Schließung als Gastronomie 2021 nicht mehr öffentlich zugänglich.
Neben der musealen Ausstellung im Dokumentationszentrum suchen die Besuchenden ebenso die noch vorhandenen Bauten auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände auf. Aus Verkehrssicherungsgründen mussten zuletzt immer größere Bereiche speziell an der Zeppelintribüne abgesperrt und damit sowohl der historisch-politischen Bildungsarbeit sowie der demokratischen Aneignung durch Profanisierung in Form von Freizeit- und Sportaktivitäten entzogen werden. Das gefahrlose Betreten des Bauwerks sowie die Öffnung bisher öffentlich nicht zugänglicher Bereiche dient außerdem einer Entmystifizierung und Erklärung der teils profanen Innenbereiche.
Zeppelinfeld und Zeppelintribüne werden nicht nur aus Geschichtsinteresse aufgesucht. Als Bestandteil des vor dem Reichsparteitagsgelände entstandenen Volksparks Dutzendteich dienen diese Bereiche heute weiterhin der organisierten und individuellen Sport- und Freizeitnutzung. Hier ergibt
sich die große Chance mittels gezielt platzierter Spuren und Informationen auf niederschwellige Weise über die NS-Geschichte zu informieren. So werden Nutzende angeregt, sich mit dem Ort auseinanderzusetzen, selbst wenn kein Interesse zum Besuch eines entsprechenden Museums oder des Lesens eines Fachbuches besteht.
Ein besonderes Anliegen besteht darin, möglichst vielen Interessierten die Gesamtanlage zugänglich zu machen und Orientierung zu bieten. Dies betrifft vor allem Besuchende mit körperlicher oder geistiger Einschränkung, aber auch ein internationales Publikum.
Es soll eine bauliche Generalinstandsetzung erfolgen, die den Status Quo des Materialbestands der Zeppelintribüne und des Zeppelinfeldes zum einen erhält und zum anderen den Erfordernissen der künftigen Vermittlungs- und Bildungsarbeit entspricht. In diesem Rahmen soll die Gesamtanlage instandgesetzt werden, um dauerhaft die Verkehrs- und Standsicherheit herzustellen. Hierbei ist weder eine Rekonstruktion verlorener Bauteile noch weiterer Abbruch geplant.
Die Umsetzung der Maßnahme soll in zwei Abschnitten erfolgen. Im ersten Abschnitt werden die Zeppelintribüne und das Zeppelinfeld und im zweiten Abschnitt der Bahnhof Dutzendteich entwickelt.
Planung und Baubeschreibung
Gemäß den Leitlinien des Nürnberger Stadtrates von 2004 für den künftigen Umgang mit den Bauten auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände sollen diese zur Auseinandersetzung für kommende Generationen erhalten werden. Voraussetzung hierfür ist die bauliche Sicherung und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Im Zuge dessen werden bisher nicht öffentliche Bereiche wie der sogenannte Goldene Saal mit seinen Nebenräumen im Mittelbau der Zeppelintribüne ebenso zugänglich gemacht und museal vermittelt wie ein Treppenhaus im Ostflügel. Gleiches gilt für einen Teil des Zeppelinfeldes mit der Wallanlage und der Turm 28 auf der Westseite. Im Außenbereich werden sogenannte Reflexionsorte als neue Form der Vermittlung in Ergänzung zum bestehenden Geländeinformationssystem und zur Dauerausstellung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände installiert.
Der Bahnhof Dutzendteich wird als Ankunfts- und Informationsort ausgebaut und dient der Erstauskunft über das ehemalige Reichsparteitagsgelände inklusive Ticketing für das Tribüneninnere. Die Vermittlungsinfrastruktur wird dort ergänzt durch einen Seminarraum, ein gastronomisches Automatenangebot und behindertengerechter Sanitäranlagen. Alle Publikumsbereiche werden barrierefrei erschlossen. Vor dem Bahnhofsgrundstück findet sich bereits eine Haltstelle des ÖPNV, die barrierearm umgebaut wird. Eine Bushaltebucht für zwei Reisebusse wird zusätzlich angelegt. PKW- Stellplätze sind wie bisher vorhanden, Fahrradstellplätze werden zahlenmäßig ausgebaut.
Der Weg vom Bahnhofsgrundstück zur Zeppelintribüne und zum Zeppelinfeld wird verkehrsplanerisch gestaltet und mit einem Leitsystem versehen. Dem Thema Inklusion kommt inhaltlich am historischen Präsentationsort der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ eine besondere Bedeutung zu. In der baulichen Ausführung findet das hinsichtlich der Zugänglichkeit und Auffindbarkeit der Vermittlungsangebote seinen Niederschlag.
Der Mittelbau der Zeppelintribüne wird geöffnet und ist sowohl über die heute eingezäunte Freitreppe erreichbar wie über eine rollstuhlgerechte Rampe. Das östlich gelegene Treppenhaus wird ebenfalls
über eine Rampe erschlossen. Im Innern kann für den Aufgang zur obersten Ebene die wiederhergestellte Treppenanlage oder ein mit dem Denkmalschutz abgestimmter Personenaufzug genutzt werden. Von der früheren Pfeilerebene der Zeppelintribüne kann der Vorbau mit Rednerkanzel über zwei Rampen erreicht werden.
Die 2001 stillgelegte museale Nutzung im Mittelbau der Zeppelintribüne wird reaktiviert. Das Zeppelinfeld bleibt teilweise als Sportfläche erhalten. Der westliche Teil steht der individuellen Aneignung für unorganisierten Sport und Freizeit zur Verfügung und wird museal-pädagogisch kommentiert.
Am Zeppelinfeld und der Zeppelintribüne ist für die Großveranstaltungen weiterhin eine Nutzung als Veranstaltungs- und Zuschauerbereich möglich. Die Außenbereiche stehen grundsätzlich unterjährig für Naherholung und Freizeit zur Verfügung.
Bahnhof Dutzendteich Das frühere Bahnhofsgebäude wird als Ankunfts- und Informationsort erschlossen. Eine kostenfreie Orientierung findet unter der offenen Wartehalle mittels großformatiger Bildtafeln und einem Geländemodell statt. Neben einem Bereich für Ticketing und Auskunft im Innern, stehen drei Räume für unterschiedliche museale Themen zur Verfügung. Diese Bereiche sind gleichfalls ohne Ticket zugänglich. Das gastronomische Angebot ist auf Automaten reduziert, so dass kein Ausbau der Küche stattfindet. Im Erdgeschoss verstärkt ein eigener Seminarraum das Bildungsangebot vor Ort. Die bisher bereits vorhandenen Sanitäranlagen werden erweitert, inklusiv und als Stärkung des Freizeitwertes im Volkspark Dutzendteich als öffentliche Toiletten eingerichtet. Im unmittelbaren Außenbereich findet sich zudem noch ein taktiles Geländemodell.
Das 1. Obergeschoss ist als Aufenthalts- und Arbeitsbereich für externes und städtisches Personal vorgesehen. Der Keller und das Dachgeschoss sind als Lager- und Technikbereich vorgesehen.
Der Außenbereich wird als Ankunfts- und Aufenthaltsbereich insbesondere für Gruppen gestaltet. Ein Teil des Grundstücks wird als ökologische Ausgleichsfläche angelegt, bepflanzt und entsiegelt.
Zeppelintribüne Der Zugang in die Zeppelintribüne erfolgt über die Rückseite gegen Entwertung eines Kombitickets, das zugleich zum Besuch im Dokumentationszentrum berechtigt. Der sogenannte Goldene Saal im Mittelbau der Tribüne dient mit seinen Nebenräumen und der oberen Galerie selbst als Exponat und wird mittels musealer Ausstellungselemente erklärt und kommentiert. Die vorhandenen Sanitärtrakte werden sowohl für die museale Nutzung wie auch weiterhin für den Norisring genutzt.
Ost- und Westflügel der Zeppelintribüne bleiben weitestgehend für die Öffentlichkeit verschlossen und werden so gesichert, dass sie für Wartungszwecke begehbar sind. Einzig das Treppenhaus Ost 1 wird während der Öffnungszeiten des Mitelbaus allgemein zugänglich sein. Darin besteht die Möglichkeit über die vorhandene Treppe bzw. einen neu einzubauenden Aufzug auf die obere Tribünengalerie zu kommen. Die Stufenanlage der Zeppelintribüne wird insgesamt verkehrssicher instandgesetzt.
Im Vorfeld der Zeppelintribüne stehende Barrieren und Sichthindernisse werden entfernt. Die Leitplanken und Betonbarrieren für den Norisring werden umgelagert bzw. in mobile Systeme für den
jährlichen Auf- und Abbau umgewandelt. Die Baumreihe wird im Bereich des Bahnhofs Dutzendteich um- bzw. neugepflanzt.
Zeppelinfeld Die 34 Türme werden alle in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhalten. Die Türme 1 und 34 sind weiterhin für technische Anlangen vorgesehen. Turm 28 wird zur Einsicht und nichtbegehbar geöffnet. Die übrigen Türme werden je nach Detailprüfung des baulichen Zustands wie bisher vermietet oder nur zu Wartungszwecken zugänglich sein. Die Wallanlage und die Treppenaufgänge werden gesichert und mittels eines Pflegekonzepts erhalten.
Das Zeppelinfeld wird im östlichen Bereich des A- und B-Platzes wie bisher für die Sportnutzung gemäß der Spielstättensatzung vermietbar sein. Der Flachbau bleibt ebenfalls hierfür bestehen. Das Zeppelinfeld wird insgesamt weiterhin für die beiden etablierten Großveranstaltungen nutzbar sein.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 84,9 Mio. € zzgl. 3,396 Mio. € interne Bauverwaltungskosten. Die Kostenschätzung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenermittlung haben.
Es werden ca. 63,825 Mio. € an Zuschüssen vom Bund und dem Freistaat Bayern erwartet.
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2023: 2,460 Mio. € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2024: 8,112 Mio. € 2025: 23,296 Mio. € 2026: 22,152 Mio. € 2027: 16,016 Mio. € 2028 ff.: 16,260 Mio. € Gesamtkosten: 88,296 Mio. € (inkl. Bauverwaltungskosten)
Die Folgekosten werden derzeit noch vom Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin ermittelt. Eine Indizierung der Baukosten ist bereits berücksichtigt.
Zeitliche Umsetzung
Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024 – 2027 angemeldet. Seitens der Verwaltung wird ein Antrag zur Aufnahme des Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/ Zeppelintribüne in den Mittelfristigen Investitionsplan 2024 – 2027 in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Baubeginn soll im Herbst 2024 erfolgen; mit der Fertigstellung der Maßnahme ist Ende des Jahres 2029 zu rechnen.
Bei der Maßnahme Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld handelt es sich um eine nationale Aufgabe mit internationaler Relevanz. Die Maßnahme befindet sich im BIC-Verfahren in weiten Teilen in der Vorentwurfsplanung (BIC-Phase 3). Die Voraussetzungen für den Projekt-Freeze
sind damit nicht vollständig erfüllt. Den Fördergebern wurde ein Baubeginn für das Jahr 2023 zugesagt. Eine Aufnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan 2024 - 2027 ist daher dringend erforderlich, damit der Baubeginn noch im Jahr 2024 erfolgen kann. Aufgrund der Dringlichkeit in Bezug auf den Baubeginn und des beschlossenen Kostendeckels erscheint es gerechtfertigt bereits jetzt den Projekt- Freeze zu beschließen und damit die Voraussetzung zur Aufnahme in dem Mittelfristigen Investitionsplan 2024 - 2027 zu schaffen.