Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 24.10.2023
Stellenplan 2024
hier: Stellenhebungen
I. Sachverhalt:
- In der Vorbereitung zum Haushalt 2024 wurden die Möglichkeiten der Beamtenstellenhebungen bis einschließlich BGr. A 15 mit der Personalvertretung abgeklärt. Es ergaben sich die aus beiliegender Liste ersichtlichen Hebungsvorschläge. Stellen, bei denen der Wegfall des ku-Vermerkes beantragt wurde bzw. sich bei der Überprüfung der Wegfall ergab, wurden in den gesonderten Vorschlag für Stellenanpassungen übernommen, da in diesen Fällen keine Beförderung zur Person mehr verbunden ist. Der Vorschlag findet die Zustimmung der Personalvertretung gem. Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG.
Die Auswahl der zur Hebung vorgeschlagenen Stellen erfolgte auf der Grundlage der von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und der Personalvertretung benannten Stellen. Die für eine Hebung in den einzelnen Bereichen beantragten Stellen wurden überprüft und bewertet. Grundlage ist hier eine entsprechende analytische Stellenbewertung nach dem Verfahren der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), das nachvollziehbare Kriterien für eine sachgerechte Bewertung bietet. Darüber hinaus flossen personelle Gesichtspunkte in die Erarbeitung der Hebungsvorschläge ein.
Zum 01.01.2011 trat das Neue Dienstrecht für Beamte in Bayern in Kraft. Durch diese Reform des Beamtenrechts änderten sich unter anderem die Stellenobergrenzen (Obergrenzen existieren nur noch in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2) und das Laufbahnrecht. An die Stelle der bisherigen Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes trat eine einheitliche Leistungslaufbahn mit vier Qualifikationsebenen. Da die Stellenobergrenzen nur noch in den genannten Besoldungsgruppen eine Rolle spielen, wurde auf eine Angabe der im Stellenkegel ausgenommenen Funktionen verzichtet.
- Die nicht nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO i. V. m. Art. 43 Abs. 2 GO auf Herrn OBM bzw. die Verwaltung delegierten Beförderungen in Ämter ab der BGr. A 13 sollen zur Arbeitsvereinfachung mit beschlossen werden; die persönlichen Voraussetzungen sind überprüft.
II. Beilagen:
Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2024"
III. Gutachtensvorschlag:
Die in der Liste "Stellenhebungen für Beamte zum Haushalt 2024" angegebenen Bewertungsänderungen werden für 2024 nach Maßgabe der dort enthaltenen Festlegungen beschlossen.
Die Stelleninhaber/innen der lfd. Nrn. 28 bis 32 und 34 bis 43 der Liste werden dem vorgeschlagenen höheren Stellenwert entsprechend befördert.
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Die Stelleninhaber/innen
der lfd. Nrn. 8, 9 und 10 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 10 und die Stelleninhaber/innen
der lfd. Nrn. 29, 30, 31 und 33 werden zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BGr. A 14
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, zugelassen
Die Beförderungen und die Zulassungen zur modularen Qualifizierung stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2024 einschließlich Stellenplan von der Regierung genehmigt wird. Die Beförderungen sind durch Ernennung bzw. durch Verleihung einer Amtszulage mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der rechtsaufsichtlichen Genehmigung folgt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, zu vollziehen.
IV. GPR
V. Herrn OBM
VI. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 17.10.2023 Ref. I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) i. A.
gez. Betz (3 10 70) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
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