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← Sitzung des Stadtrates (25.10.2023)

Antrag KNSG-TVöD Die Linke

Anlage · 25.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Titus Schüller Kathrin Flach Gomez Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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sozial.

Nürnberg, den 23.10.2023

Betreff: Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.10.2023 zur Eingruppierung der

Beschäftigten der KNSG in den TVöD

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen hiermit Folgendes:

Die Eingruppierung der Beschäftigten der KNSG, die gegen ihre Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe des TVöD Widerspruch eingelegt haben, wird noch in diesem Kalenderjahr überprüft und ggf. korrigiert.

Begründung:

Zur Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe haben 373 von 870 Beschäftigten der Klinikum Nürnberg Service Gesellschaft Widerspruch eingelegt. Ein großer Teil (über 300) dieser Widersprüche betrifft die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 im Reinigungsservice.

Aus diesem Grund fungiert der Reinigungsbereich EG 1 in der Begründung des Antrags als Beispiel, um aufzuzeigen, dass eine Überprüfung und Richtigstellung der Eingruppierung dringend notwendig ist:

294 der Reinigungskräfte der KNSG werden zum 01.01.2024 in die EG-Gruppe 1 eingruppiert. Tätigkeiten in der EG-Gruppe 1 sind beschrieben als einfachste Tätigkeiten, die lediglich eine sehr kurze Einarbeitung von deutlich weniger als einem Tag verlangen, so z.B. im Reinigungsbereich das Fegen von Gehwegen in den Außenanlagen. Die Reinigungskräfte am Klinikum führen jedoch komplexe Tätigkeiten aus. Dies zeigt schon das ca. 80-seitige Handout, das sie zur Tätigkeitsaufnahme ausgehändigt bekommen und in dem es heißt:

„Leider sind viele Menschen noch immer der Meinung „Putzen kann doch jeder!" Dabei ist die Tätigkeit einer Reinigungsfachkraft im Krankenhaus eine herausfordernde Aufgabe, die mit „Putzen" im privaten Bereich nicht zu vergleichen ist. Als Reinigungsfachkraft im Krankenhaus müssen Sie Arbeitstechniken sicher beherrschen und sich in Hygienefragen auskennen, um sich und Ihre Mitmenschen vor Ansteckungen und Verletzungen zu schützen. (...) Alles in allem keine Aufgabe, die man ohne Einarbeitung, Schulung und Engagement erfüllen kann. Hierfür braucht es Fachkräfte, wie Sie!" (siehe Vorwort zum Handbuch für Reinigungskräfte, Klinikum Nürnberg)

Die tatsächliche Einarbeitung umfasst verschiedenste Techniken, Priorisierungen und verschiedenste Schulungen, wie die Brandschutzschulung, die Gefahrenschutzschulung, eine Schulung der Abteilung für Hygiene, eine Einweisung in die AWT-Anlage etc., um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus werden die Reinigungskräfte im Bereich der Aufbereitung und Abrüstung von Beatmungsgeräten und Inkubatoren oder in den Bereichen der Strahlentherapie und dem Auffüllen von Lagerbeständen der Pflege geschult und eingesetzt. Es ist offensichtlich, dass die Eingruppierung in die EG 1 nicht gerechtfertigt ist, da die Einarbeitung in die genannten Tätigkeiten weder sehr kurz, noch die Tätigkeiten „einfachst" sind.

Auch ein Blick in andere Kliniken offenbart, dass die durch das Klinikum angestrebte Eingruppierung nicht korrekt sein kann. So sind in den Kliniken Fürth und Ingolstadt keine Reinigungskräfte in der EG 1 eingruppiert, im Klinikum Augsburg lediglich diejenigen, die die Außenanlagen der Klinik reinigen.

Bei den weiteren Wiedersprüchen zur Eingruppierung in den anderen Entgeltgruppen liegen ebenso stichhaltige Gründe vor und auch hier ist die Ausgestaltung in anderen Kliniken eine andere.

Eine Überprüfung und Korrektur sind daher dringend notwendig, um die Tätigkeiten der Beschäftigten zu würdigen und auch, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, die die Stadt Nürnberg voraussichtlich verlieren wird.

Mit freundlichen Grüßen

^ Slu? Ar

Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller

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