1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2,3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden mehrere Ansätze für Auszahlungen des Finanzhaushalts geändert. In den Endsummen bleiben die Ansätze für Erträge und Aufwendungen beziehungsweise für Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber dem Haushaltsplan unverändert.
(2) bis (7) unverändert
§ 2
(1) bis (7) unverändert
§ 3
(1) bis (7) unverändert
§ 4
unverändert
§ 5
(1) bis (7) unverändert
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.