Haushaltssperre

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Vorbericht

Anlage · 25.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Ältestenrat und Finanzausschuss

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

V O R B E R I C H T

zum 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadt Nürnberg erlässt gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.

Es sind Veränderungen enthalten, die im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt bereits genehmigt wurden. Im Detail handelt es sich um bisher nicht eingeplante Mittel i. H. v. 4.572.542 EUR für den Kauf von SAP HANA Lizenzen. Für den Kauf werden insgesamt 5.072.542 EUR benötigt, wovon 500.000 EUR bereits durch Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 finanziert werden. Aufgrund der Abkündigung der aktuell im Einsatz befindlichen Produktlinien von SAP R/3 bis Ende 2027, müssen diese auf die SAP Nachfolgelösung HANA umgestellt werden. Es hat sich herausgestellt, dass für den Aufbau der neuen HANA-Ziellandschaft weitere SAP Lizenzen benötigt werden. Am 19.07.2023 wurde mit Beschluss im Ältestenrat und Finanzausschuss, die Verwaltung beauftragt, für den Kauf von SAP HANA Lizenzen Mittel zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Für einen Kostenvergleich wurden verschiedene Beschaffungszeitpunkte (30.09.2023, 01.12.2023 bzw. 01.04.2024) betrachtet. Es stellte sich heraus, dass eine Vertragskonversion zum 30.09.2023 gegenüber einer Umstellung zum 01.04.2024 einen Einspareffekt von 1.492.786 EUR brutto erbringt. Aufgrund dessen wurden die Mittel mit Dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters vom 05.09.2023 bereits für 2023 genehmigt.

Durch die überplanmäßig benötigten Haushaltsmittel sind Mehrauszahlungen in Höhe von 4.572.542 EUR entstanden. Diese konnten durch Minderauszahlungen wegen Verzögerungen im Bauablauf ausgeglichen werden. Die Veränderungen sind im Finanzhaushalt saldoneutral. Eine detaillierte Darstellung der Veränderungen findet sich in der Anlage „Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt“.

Eine Änderung der geplanten Kreditaufnahmen beziehungsweise bei den Verpflichtungsermächtigungen ist nicht notwendig. Für die Nachtragshaushaltssatzung besteht daher keine Genehmigungspflicht. Sie wird der Regierung von Mittelfranken zur Anzeige vorgelegt.

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