Beschlussvorlage Stk/025/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2023
Anlagen: Vorbericht Finanzhaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2023 Übersicht über die Veränderungen im Finanzhaushalt 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg erlässt gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV-Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushalt 2023 enthält Ansatzveränderungen für bereits genehmigte nachtragshaushaltspflichtige investive Mehrauszahlungen für den Erwerb beweglichen Sachvermögens und Minderauszahlungen für Baumaßnahmen.
Der 1. Nachtragshaushalt 2023 betrifft den Finanzhaushalt. Er enthält die neuen Ansätze für investive Auszahlungen für Baumaßnahmen und den Erwerb beweglichen Sachvermögens. Die Veränderungen sind im Finanzhaushalt saldoneutral.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.072.542 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 5.072.542 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV-Doppik erforderlich. Eine Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2023.