Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Ältestenrat und Finanzausschuss Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Frh/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(BFGebS)

Sachverhalt (kurz):

Die anhaltende Kostensteigerung vor allem in den Bereichen Personal und Energie, sowie der Stadtratsbeschluss zur Haushaltskonsolidierung, der eine Steigerung der Kostendeckung durch die Gebühren um jährlich 250.000 € vorsieht, machen eine jährliche Anhebung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren zumindest bis zum Haushaltsjahr 2026 unumgänglich. Es bedarf hierfür einer Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg, die zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.

Die für die Friedhofsverwaltung relevante Tarifgruppe 74, mit den Tarifnummer 740 bis einschließlich 747, der aktuellen Anlage des Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg auf der Grundlage des Art. 20 des Kostengesetzes vom 20.02.1998 zuletzt geändert am 19.03.2020 bleibt von dieser Gebührenerhöhung unberührt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gebührenerhöhung ist notwendig, um die Kostensteigerung der Jahre 2023 und 2024 zu kompensieren.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren betreffen Bestattungspflichtige ungeachtet ihres Geschlechts, Nationalität, Herkunft oder anderer Diversity- Merkmale

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II - StK

Gutachtenvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 25.10.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) beschlossen.

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