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Sachverhalt

Anlage · 25.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Boxdorf Fischbach Reichelsdorf Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Neukalkulation Gebühren Friedhofsverwaltung

hier: Änderung der Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der

Stadt Nürnberg (Bestattungs- und FriedhofsGebS - BFGebS)

I. Sprunghaft gestiegene Kosten vor allem in den Bereichen Personal und Energie sowie der Haushaltskonsolidierungsbeschluss des Stadtrates vom 17.11.2022, jährlich 250.000 € des nach wie vor bestehenden „Gebührendefizits“ bei der Friedhofsverwaltung abzubauen, machen eine Anpassung der zuletzt 2022 neu kalkulierten Gebühren für hoheitliche Leistungen der Friedhofsverwaltung (Trauerhallen, Bestattungen und Grabnutzungen) erforderlich.

Grundlage für die Neukalkulation der Gebühren waren hierbei die im Jahresabschluss 2022 ermittelten Kosten. Die Gebührenvorkalkulation für 2024 basiert zudem auf der generellen Annahme einer Kostensteigerung von 6 % jährlich und somit rd. 1,18 Mio. € bezogen auf das Rechnungsergebnis 2022. Somit wurden die Gebühren in einem ersten Schritt der Kalkulation fast ausnahmslos um 6 % erhöht. In einem zweiten Schritt wurde zur Erfüllung des vorgegebenen Konsolidierungsziels aus dem Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2022, den jeweiligen Kalkulationsergebnissen auf die einzelne gebührenbehaftete Leistung entsprechend, eine Anpassung nach oben vorgenommen, wenn die hochgerechnete Gebühr nach wie vor bei weitem nicht kostendeckend war und kein nachteiliger Nachfrageeffekt zu befürchten ist.

Im Einzelnen ergibt sich dadurch folgende Neuberechnung der Gebühren, die in die geänderte Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) eingearbeitet wurde:

A Bestattungsgebühren
bisherige Gebühr (seit 01.01.2023) vorgeschl. Gebühr ab 01.01.2024
1 Leistungen
1.1 Bestattung eines Sarges
1.1.1 Annahme einer/eines Verstorbenen im Sarg 40,00 € 49,00 €
1.1.2 Beisetzung eines Erwachsenen 1.311,00 € 1.390,00 €
1.1.3 Beisetzung eines Kindes 450,00 € 450,00 €
1.1.4 Beisetzung in einer Gruft 945,00 € 1.002,00 €
1.1.5 Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten 250,00 € 250,00 €
1.1.6 Beisetzung im Grabfeld für Stillgeborene 250,00 € 250,00 €
1.2 Bestattung einer Urne
1.2.1 Annahme einer Urne/Überurne 20,00 € 29,00 €
1.2.2 Urnenbeisetzung eines Erwachsenen oder eines Kindes 219,00 € 244,00 €
1.2.2.1 Urnenbeisetzung doppeltief (vorwiegend auf kirchlichen Friedhöfen) - neue Gebührenziffer 1.075,00 € 1.140,00 €
1.2.3 Urnenbeisetzung in der Sammelgruft 72,00 € 76,00 €
1.3 Nutzungsgebühren
1.3.1 Kühlzelle (je Tag) 30,00 € 35,00 €
1.3.2 Einbettungsraum 72,00 € 79,00 €
1.3.3 Raum für rituelle Waschungen 248,00 € 263,00 €
1.3.4 Schauzelle (je angefangene 60 min.) 75,00 € 80,00 €
1.3.5 Abschiedsraum (je angefangene 60 min.) 282,00 € 299,00 €
1.3.6 Große Trauerhalle 30 min. (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach) 440,00 € 440,00 €
1.3.7 Kleine Trauerhalle 30 min. (übrige Friedhöfe) 400,00 € 400,00 €
1.3.8.1 Verlängerung Nutzung große Trauerhalle (je angefangene 30 min.) 220,00 € 220,00 €
1.3.8.2 Verlängerung Nutzung kleine Trauerhalle (je angefangene 30 min.) 200,00 € 200,00 €
1.3.9 Audioanlage für Tonträger/Datenträger von Dritten 75,00 € 80,00 €
1.3.10 Zusätzlicher Kranz-/Blumenwagen 40,00 € 42,00 €
1.3.11 Sektionsraum je Leiche 316,00 € 335,00 €
1.4 Leistungen des Bestattungsbetriebes
1.4.1 Anbringen oder Versetzen der Beschriftung an der Urnennischenverschlussplatte 136,00 € 159,00 €
1.4.2.1 Anbringen der Beschriftung an einem Pflanzfeldgrab 232,00 € 246,00 €
1.4.2.2 Anbringen der Beschriftung an einem Baumgrab - neue Gebührenziffer 68,00 € 159,00 €
1.4.3 Ausgrabung eines Sarges bzw. von Gebeinen 1.350,00 € 1.431,00 €
1.4.4 Ausgrabung/Entnahme einer Urne incl. Beisetzung im Ewigkeitsgrab 250,00 € 265,00 €
1.4.5 Räumen einer Gruft 1.012,00 € 1.073,00 €
B Grabgebühren
2 Grabarten für Erdbestattungen Gebühr/Jahr Gebühr/Jahr
2.1 Reihengräber Neuerwerb
2.1.1 Reihengrab Erwachsener 74,00 € 78,00 €
3 Grabarten für Urnenbestattungen
3.1 Urneneinzelgräber Neuerwerb/Verlängerung
3.1.1 Urnenerdgrab 0,85 x 0,85 m (nur Verlängerung) 37,00 € 39,00 €
3.1.2 Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m 49,00 € 55,00 €
3.1.3 Urnenerdgrab 1,00 x 1,50 m 73,00 € 82,00 €
3.1.4 Urnenerdgrab 1,00 x 2,00 m 97,00 € 103,00 €
3.1.5 Urnenerdgrab 1,50 x 1,50 m 109,00 € 116,00 €
3.1.6 Urnenerdgrab 2,00 x 2,00 m 193,00 € 205,00 €
3.1.7 Urnenerdgrab 3,00 x 3,00 m 433,00 € 459,00 €
3.2 Urnengemeinschaftsanlagen Neuerwerb/Verlängerung
3.2.1 Urnennische einfachbreit 8 3,00 € 1 05,00 €
3.2.2 Urnennische doppeltbreit 1 25,00 € 1 50,00 €
3.2.3 Urnenhaingrab 1 39,00 € 1 59,00 €
3.2.4 Sammelgruft (nur Neuerwerb) 7 5,00 € 8 0,00 €
3.2.5 Baumgrab 1 25,00 € 1 54,00 €
3.2.6 Urnengartengrab 1 25,00 € 1 33,00 €
3.2.7 Urnenkulturgrab 7 5,00 € 8 0,00 €
3.2.8 Pflanzenfeldgrab 75,00 € 80,00 €
3.2.9 Urnengräber für Bestattungen von Amts wegen (nur Neuerwerb) 6 3,00 € 6 7,00 €

4.1 Wahlgräber Neuerwerb/Verlängerung

4.1.1 Wahlgrab einfachtief/einfachbreit 65,00 € 69,00 € 4.1.2 Wahlgrab einfachtief/doppeltbreit 130,00 € 138,00 € 4.1.3 Wahlgrab einfachtief/dreifachbreit 195,00 € 207,00 € 4.1.4 Wahlgrab einfachtief/vierfachbreit 260,00 € 276,00 € 4.1.5 Wahlgrab doppelttief/einfachbreit 130,00 € 138,00 € 4.1.6 Wahlgrab doppelttief/doppeltbreit 260,00 € 276,00 €

4.2 Familiengräber Neuerwerb/Verlängerung

4.2.1 Familiengrab einfachtief/einfachbreit 80,00 € 85,00 € 4.2.2 Familiengrab einfachtief/doppeltbreit 160,00 € 170,00 € 4.2.3 Familiengrab einfachtief/dreifachbreit 240,00 € 254,00 € 4.2.4 Familiengrab einfachtief/vierfachbreit 320,00 € 339,00 € 4.2.5 Familiengrab einfachtief/fünffachbreit 400,00 € 424,00 € 4.2.6 Familiengrab doppelttief/einfachbreit 160,00 € 170,00 € 4.2.7 Familiengrab doppelttief/doppeltbreit 320,00 € 339,00 € 4.2.8 Familiengrab doppelttief/dreifachbreit 480,00 € 509,00 € 4.2.9 Familiengrab doppelttief/vierfachbreit 640,00 € 678,00 €

4.3 Wahlgräber für Kinder

4.3.1 Kindergrab 0,45 x 0,90 m 1 9,00 € 1 9,00 € 4.3.2 Kindergrab 0,60 x 1,20 m 1 9,00 € 1 9,00 €

Abweichungen von der rechnerischen Gebührenerhöhung um 6 % ergeben sich bei den folgenden Gebührenziffern:

 1.1.1 „Annahme einer/eines Verstorbenen“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 9 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.1.3 „Beisetzung eines Kindes“, 1.1.5 „Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten“ und 1.1.6 „Beisetzungen im Grabfeld für Stillgeborene“ Auf eine Erhöhung der Gebühren wurde verzichtet.

 1.2.1 „Annahme von Urnen/Schmuckurnen“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 8 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.2.2 „Urnenbeisetzung – Erdgrab“, „Urnennischenbeisetzung“ Mischkalkulation; über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 12 € je Fall erhöht, um Kostendeckung herzustellen.

 1.3.1 „Benutzung der Kühlzelle“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 3 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.3.2 „Benutzung Einbettungsraum“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 3 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.4.1 „Anbringung der Beschriftung an Urnennischenplatte“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 15 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.4.2.2 „Anbringung der Beschriftung an einen Baumgrab“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 87 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken und einen „Gleichklang“ mit der Gebührenziffer 1.4.1 („Anbringung der Beschriftung an Urnennischenplatte“) herzustellen.

 3.1.2 „Urnengrab 1,00 x 1,00 m“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 3 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 3.1.3 „Urnengrab 1,00 x 1,50 m“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 5 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 3.2.3 „Urnenhaingrabstelle“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 12 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 3.2.5 „Baumgrabstelle“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 10 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 4.3.1 „Kindergrab“ Auf eine Erhöhung der Gebühren wurde verzichtet.

Obwohl die Trauerhallen derzeit nur defizitär betrieben werden können, wird bewusst auf eine weitere Anhebung der Gebühren verzichtet, um den Rückgang der Buchungszahlen und damit eine Reduzierung des Deckungsbeitrags nicht noch zu verstärken. Die Buchungszahlen für die große und kleine Trauerhalle zusammen lagen in 2019 bei 2.838 und in 2022 bei 2.631. Die Zahlen für 2020 und 2021 sind wegen Corona nicht aussagefähig. Generell wird unabhängig davon jedoch mit einem weiteren Rückgang der Buchungszahlen für die Trauerhallen gerechnet. Frh wird daher spätestens zur Kalkulation der Gebühren 2025 ein Konzept vorlegen, welches Handlungsalternativen zur künftigen Trauerhallennutzung und Prognosen zu deren jeweiligen finanziellen Auswirkungen enthält.

Zudem wurde auf eine Erhöhung der Bestattungsleistungen und Grabgebühren für Erdbeisetzungen über den kalkulatorischen Umfang hinaus bewusst verzichtet, um den ohnehin andauernden „Trend“ weg von der Erdbestattung hin zur Urnenbeisetzung nicht weiter zu verstärken.

Dem Auftrag des Stadtrates folgend, sieht die aktuelle Kalkulation einen Abbau des Finanzierungsdefizites im hoheitlichen Bereich um weitere 263.317 € auf dann noch 1,46 Mio. € (Rechnungsergebnis 2022: 2,21 Mio. €) vor.

Nürnberg, 27.09.2023

gez. Hoffmann

Leiter der Friedhofsverwaltung (2565)

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