Beschlussvorlage Frh/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Änderung der Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg
(Bestattungs- und FriedhofsGebS - BFGebS) - Neukalkulation Gebühren
Friedhofsverwaltung
Sachverhalt (kurz):
Die anhaltende Kostensteigerung vor allem in den Bereichen Personal und Energie, sowie der Stadtratsbeschluss zur Haushaltskonsolidierung, der eine Steigerung der Kostendeckung durch die Gebühren um jährlich 250.000 € vorsieht, machen eine jährliche Anhebung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren zumindest bis zum Haushaltsjahr 2026 unumgänglich. Die beigefügte Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg, zuletzt geändert am 01.01.2023, soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Die für die Friedhofsverwaltung relevante Tarifgruppe 74, mit den Tarifnummer 740 bis einschließlich 747, der aktuellen Anlage des Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg auf der Grundlage des Art. 20 des Kostengesetzes vom 20.02.1998 zuletzt geändert am 19.03.2020 bleibt von dieser Gebührenerhöhung unberührt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gebührenerhöhung ist notwendig, um die Kostensteigerung der Jahre 2023 und 2024 zu kompensieren. Zudem muss, einem Beschluss des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung vom 17.11.2022 folgend, das Gebührendefizit der Friedhofsverwaltung von 2023 - 2026 um 250.000 € jährlich reduziert werden. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren betreffen Bestattungspflichtige ungeachtet ihres Geschlechts, Nationalität, Herkunft oder anderer Diversity- Merkmale
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II - Stk
Gutachtenvorschlag:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beigefügte, geänderte Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, die Anpassung zum 01.01.2024 zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtete Anpassung der beigefügten, geänderten Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) zum 01.01.2024 wird beschlossen.