Haushaltssperre

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3 Stellungnahmen zu den Schaffungsanträgen 2024

Anlage · 24.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 1 Tätigkeitsbereich Technischer Sitzungsdienst

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,50 FACHKR. F. VERANSTALTUNGST. E 6 82.968 € 60.000 € 22.968 € 0,42 Vorschlag: 1,50 FACHKR. F. VERANSTALTUNGST E 6 82.968 € 60.000 € 22.968 € 0,42

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung, Stellenwert EGr. 6 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die merke, Deckungshinweise: Bewertung.

Begründung Dienststelle: Seit Herbst 2020 war ein externer technischer Dienstleister mit der Betreuung/Bedienung der im Großen Sitzungssaal installierten medientechnischen Anlage zu Stadtrats-/Ausschuss- und sonstigen Sitzungen beauftragt. Aufgrund der Corona-Pandemie begann jedoch erst im 2. Halbjahr 2022 ein regelmäßiger, gewöhnlicher Sitzungsbetrieb. Dabei zeigte sich leider sehr schnell, dass der mittels Ausschreibung beauftragte externe Dienstleister nicht über die notwendige Flexibilität, Sensibilität und erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Aufgrund der anhaltend unzureichenden Leistungen musste das Vertragsverhältnis zum 31. August 2023 beendet werden. Für die krisensichere Durchführung der ca. 150 kommunalrechtlichen Gremiensitzungen des Stadtrats ist u. E. ein Stellenbedarf aufgrund von Urlaubs- und evtl. Krankheitsredundanzen von mindestens 1,5 VK erforderlich.

Stellungnahme DiP: Im Bürgermeisteramt obliegt der Abteilung Veranstaltungen und Ehrungen die organisatorische Vorbereitung und Abwicklung von Stadtrats- und Ausschusssitzungen, Bürgerversammlungen, Empfängen und sonstigen Veranstaltungen der Stadt Nürnberg. Die störungs- und fehlerfreie Abwicklung aller Veranstaltungsformate, jedoch insbesondere der ca. 150 gesetzlichen Gremiensitzungen (Stadtrats-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen) sind unabdingbare Voraussetzung für einen rechtssicheren und ordnungsgemäßen Geschäftsgang der Stadt Nürnberg. Insbesondere ist die einwandfreie tontechnische Aufzeichnung der Sitzungen Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungsniederschriften und die darin enthaltenen Beschlussfassungen. Es wird deshalb empfohlen, die beantragten Stellenplankapazitäten im Umfang von 1,5 VK zur Verfügung zu stellen. Rd. 1,1 VK hiervon können durch Einsparungen im Budget gedeckt werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 2 Tätigkeitsbereich Projekt „digitalliteracy@all“

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 88.819 € 88.819 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 88.819 € 88.819 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 03.27; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit dem Projekt digitalliteracy@all soll die digitale Teilhabe für (in der deutschen Sprache) gering literalisierte Personengruppen verbessert werden. Durch die Entwicklung von Lehrmaterialien in Einfacher Sprache und medienpädagogische Betreuung sollen Personengruppen in die Lage versetzt werden, digitale Technologien für sich zu nutzen, denen dies aufgrund eingeschränkten Textverständnisses schwerfällt. Die Materialien und Vermittlungskonzepte, die es mit Blick auf diese Zielsetzung zu entwickeln gilt, sollen für möglichst unterschiedliche Subgruppen gering Literalisierter geeignet bzw. angepasst werden, darunter vor allem Menschen mit Lernbehinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und funktionale Analphabet*innen. Für die Entwicklung und Erprobung der Materialien und Vermittlungskonzepte arbeitet das Bildungsbüro zusammen mit dem Medienzentrum Parabol als medienpädagogischem Praxispartner und mit dem JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis. Die Projektanmeldung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit einer Laufzeit von 36 Monate und einer 100%- Förderquote 100%. Voraussichtlicher Projektstart ist April 2024.

Stellungnahme DiP: Die Abstimmung mit den Projektpartnern ist noch nicht volständig abgeschlossen, so dass die Durchführung des Projekts noch nicht abschließend feststeht.

Die Personalkapazitäten für das Projekt sollen vollständig durch Drittmittel gedeckt werden. Die Stelle erhält entsprechend der Projektlaufzeit einen Fristvermerk F 03.27, einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids einen Sperrvermerk X. Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum wird die Stellenschaffung befürwortet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 3 Tätigkeitsbereich Projekt Bildungskommune

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 44.410 € 44.410 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 44.410 € 44.410 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Das bereits laufende Projekt „Bildungskommune“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Projektbescheid mit einer Laufzeit bis 31.12.2026 liegt vor. Das Bildungsportal „Weiter- und Sprachbildung“ soll den Zugang der Bürgerinnen und Bürgern zu Angeboten der Weiter- und Sprachbildung erleichtern und damit die Teilhabe an Bildung verbessern. Die beantragte Halbstelle soll die Konzeption und Einrichtung dieses Bildungsportals im Kontext einer analog-digitalen Bildungslandschaft übernehmen. Im einzelnen sollen folgende Tätigkeiten wahrgenommen werden:

Region

- Analyse der Zielgruppen und deren Bedürfnisse

- Gesamtkonzeption eines übergreifenden Bildungsportals

- Konzeption des ersten Inhaltsbereichs für „Weiterbildung“

Konzeptionstreffen mit Akteuren)

Einbeziehung der Zielgruppen

Stellungnahme DiP: Mit dem Programm „Bildungskommunen“ fördert das BMBF die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms (Europäischer Sozialfond) ist die Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Um die zusätzlichen Aufgaben und Arbeitspakete realistisch durchführbar zu halten, sollen beim Aufbau der analog-digitalen Angebotslandschaft einzelne Bildungsbereiche modellhaft vorangehen (zunächst die Bereiche Weiterbildung/Sprachbildung).

Gemäß Projektplan sollen ergänzend zu den seit 2023 bereits tätigen Projektstellen weitere 0,5 VK geschaffen werden. Die Stelle erhält entsprechend der Projektlaufzeit einen Fristvermerk F 12.26 und einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss). Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum werden die Stellenschaffungen befürwortet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht lfd. Nr. 4 Tätigkeitsbereich Zweckverband Verkehrsverbund Nürnberg

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 GESCHÄFTSLEITER/IN A 15 62.553 € 62.553 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 GESCHÄFTSLEITER/IN A 15 62.553 € 62.553 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; an der Stelle wird ein ku-Vermerk nach A14 angebracht merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Großraum Nürnberg (ZVGN) wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 bei BDR angesiedelt. Für die verwaltungstechnische Abwicklung der im Rahmen der Geschäftsstelle des ZVGN anfallenden Aufgaben wurde die Halbstelle Nr. 011.1050 (Sachbearbeiter/in, EGr. 10) geschaffen. Die Funktion der Geschäftsleitung sollte nach den ursprünglichen Planungen im Rahmen eines Nebenamtes wahrgenommen werden. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, erfordert die Geschäftsstelle ZVGN für die der Geschäftsleitung obliegenden Aufgaben jedoch eine dauerhafte Stellenkapazität im Umfang einer Halbstelle.

Stellungnahme DiP: Insbesondere aufgrund der räumlichen Erweiterung des Verbandsgebietes und des Angebotes sind die Finanzierungsgeflechte zwischen den Gebietskörperschaften immer wieder neu zu regeln. Auch für die Nutzung der neuen Fördermöglichkeiten durch EU und Bund ist es erforderlich, die Stellenkapazität für die Geschäftsleitung im Stellenplan von BDR dauerhaft zu verankern. Der Zweckverband erstattet seit 2022 die anfallenden Kosten. Eine Stellenkapazität von 0,5 VK wird zur Begutachtung vorgeschlagen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation lfd. Nr. 5 Tätigkeitsbereich Datenmanagement

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 DATA-SCIENTIST E 13 88.819 € 0 € 88.819 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DATA-SCIENTIST E 13 88.819 € 0 € 88.819 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Ein funktionierendes Datenmanagement umfasst alle organisatorischen (und technischen) Maßnahmen, um Daten effizient verwalten und auf die zukünftigen Anforderungen von Politik sowie internen und externen Kunden anpassen zu können. Es beinhaltet alle Schritte vom Erheben über das Speichern und die Verarbeitung bis hin zur Archivierung und Löschung. Dabei sollen Erfordernisse der Dienststellen genauso berücksichtigt werden wie Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes. Hierbei geht es u.a. um die Definition, Durchführung und Monitoring von strategischen Maßnahmen zur Etablierung eines zentralen Datenmanagements, die Evaluierung möglicher Felder zur Generierung eines Mehrwertes aus bestehenden Daten, die Konzipierung einer organisatorischen Verankerung für die Erfassung, Darstellung und Dokumentation bestehender Datenspeicher oder die Verknüpfung übergreifender Geschäftsprozesse mit benötigten Datengrundlagen. Ein strukturiertes Datenmanagement ist somit die Basis, um das gesamte Potential von Daten freizusetzen und um es für die Kommune selbst und die Stadtgesellschaft wirkungsorientiert zu nutzen. Hierfür ist neben dem technischen Bereich (von IT abgedeckt) ebenso Knowhow im Projektmanagement sowie dem Erarbeiten von Konzepten zur Datennutzung bzw. –analyse erforderlich.

Stellungnahme DiP: Ziel ist der Aufbau eines Datenmanagements bei der Stadt Nürnberg, um den Wert der vorhandenen bzw. zu erhebenden Daten zu erhöhen und bestmöglich nutzbar zu machen. Dazu sollen Daten, soweit rechtlich zulässig, auch potenziellen Nutzern außerhalb der Stadtverwaltung zugänglich gemacht werden. Durch Verknüpfung unterschiedlicher Datenbestände soll ein Mehrwert – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Institutionen in Nürnberg erzeugt werden. Das Datenmanagement unterstützt die strategischen Ziele des digitalen Nürnberg, es leitet sich unmittelbar aus dem strategischen Handlungsfeld II „Daten und Infrastrukturen“ ab. Konzepte zur Datennutzung, Datenanalyse sowie Prognoseszenarien sollen zusammen mit den Dienststellen und Eigenbetrieben erarbeitet werden, mit ISB und DSB muss die Zulässigkeit konkreter Anforderungen abgestimmt werden. Die Etablierung eines wirkungsvollen Datenmanagements ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung unentbehrlich und kann zeitlich auch nicht zurückgestellt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik lfd. Nr. 6 Tätigkeitsbereich Kapazitäten für Wahlen und Verwaltung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 36.421 € 36.421 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 36.421 € 36.421 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung, Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Das Amt für Statistik und Stadtforschung (StA) ist für die Durchführung von Europa -, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Kommunalwahlen sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Volks- und Bürgerentscheiden, die Wahl zum Integrationsrat und die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern von Amts- und Verwaltungsgerichten sowie die Schöffenwahl zuständig. Hierbei werden eigenes Personal, städtische Beschäftigte und externe Kräfte eingesetzt, deren Akquirierung erhebliche Kapazitäten in der Verwaltung erfordern. Durch Dezentralisierung von Zuständigkeiten fallen bei StA neue Aufgaben im Bereich Vergabemanagement an. Postdienstleistungen, wie der Versand von Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen, werden ab 2023 nicht mehr über den Rahmenvertrag vom Amt für Zentrale Dienste abgewickelt, es erfolgte eine gesonderte Vergabe.

Stellungnahme DiP: Die dargestellten Aufgaben im Verwaltungsbereich hinsichtlich Vergabe waren zwar schon immer Aufgaben der jeweiligen Fachdienststelle, jedoch konnten Rahmenverträge zu Grunde gelegt werden. Künftig kann auf bereits erstellte Leistungsverzeichnisse zurückgegriffen werden, die allerdings aktualisiert werden müssen. Eine dauerhafte Aufgabenmehrung ist hier nicht ersichtlich. Bei den Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeitenden ist die Mitarbeit an Wahlen meist nur zu einem kleinen Teil (von 10 bis 20 Prozent) berücksichtigt. Aufsummiert über etwa 25 Vollkraftstellen ergeben sich daraus rund 3,5 VZÄ. Übergangsweise wird für die Umstellung auf eine neue Software im Zusammenhang mit den Wahlen, die Vor- und Nachbearbeitung hierfür und die Herabsetzung des Wahlalters bei der Europawahl 2024 jedoch ein Mehrbedarf entstehen.

Die Stadtkämmerei hat dem vorgelegten Deckungsvorschlag zugestimmt. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird befürwortet. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.25.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik lfd. Nr. 7 Tätigkeitsbereich Bevölkerungsprognose

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 88.819 € 0 € 88.819 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- Teildeckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth wird als Projekt interkommunaler Zusammenarbeit (IZ) betrieben. Die Stadt Fürth trägt nach der Verwaltungsvereinbarung u.a. einen Anteil von 15,08 Prozent aller auf die Statistik entfallenden Personalkosten. Nach der IZ-Vereinbarung ergibt sich ein Anteil von 4 VK-Stellen, welche damit von Fürth finanziert werden und für die Stadt Fürth arbeiten. Im IST-Stellenplan von StA ergibt sich derzeit aufgrund von Ruhestandseintritten und des Ausscheidens der Fürther Beschäftigten ein Anteil in Summe von 3,0 VK mit Kosten i.H.v. 216.305,80 EUR. Entsprechend der Vereinbarungen aus der IZ, welche von einer Personalausstattung von 4 VK ausgehen, ist eine Finanzierung des Stellenschaffungsantrags gegeben. Das Delta zu 4,0 VK (1 VK) ergibt eine Drittmittelfinanzierung der zu schaffenden Stelle in Höhe von 100 Prozent. Der steigenden Personalkostenerstattung durch die Stadt Fürth muss durch entsprechende Personalaufstockung bei StA Rechnung getragen werden.

Stellungnahme DiP: Der Wunsch nach höheren Kapazitäten für Bevölkerungsprognosen im Verbund Nürnberg-Fürth wird damit begründet, dass Fürth 4,0 VK durch die IZ Vereinbarung finanziert, aber nur 3,0 VK im IST- Stellenplan diese Thematik bearbeiten. Zudem wird darauf verwiesen, dass die bisherhige Abteilungsleitung in diesem Zusammenhang Aufgaben übernommen hatte, die die jetzige nicht mehr wahrnimmt, da sie andere Aufgaben übernommen hat. Im Stellenplan sind bereits 4,0 VK für Fürth vorhanden. Die Verteilung der Aufgaben müsste von StA entsprechend neu verteilt und angepasst werden. Eine weitere Stelle würde eine Ausweitung des Stellenplans zu Lasten des Haushalts bedeuten. Deshalb kann aus Sicht von DiP dieser Stellenschaffung nicht zugestimmt werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 8 Tätigkeitsbereich Aufenthaltsbegleitende Maßnahmen für Geflüchtete

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 282.885 € 0 € 282.885 € 5,00 Vorschlag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 282.885 € 0 € 282.885 € 5,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Tatsächlich halten sich aktuell in Nürnberg ca. 8.000 Geflüchtete auf. Die weitere Zuzugsentwicklung, insbesondere bedingt durch die Entwicklung in der Ukraine, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt ist absehbar, dass zur Bearbeitung dieses Personenkreises, wie bereits in den Jahren 2022 und 2023 ein zusätzlicher Personalbedarf bestehen wird. Zu verzeichnen sind v. a. viele Ummeldungen innerhalb Nürnbergs. Auch An - und Abmeldungen aus bzw. in das Umland sind angestiegen. Hier ist zwingend eine persönliche Vorsprache erforderlich, die aufgrund der oft vorhandenen Sprachbarrieren sehr zeitintensiv ist. Ferner konnten im Rahmen der ersten Anmeldung die Personalien der Geflüchteten oft nur sehr bruchstückhaft erfasst werden. In diesen Fällen sind Korrekturen und Ergänzungen im Melderegister erforderlich. Gerade im Hinblick auf die nun auszustellenden Aufenthaltstitel und den Bezug von Sozialleistungen ist ein korrektes und vollständiges Melderegister unabdingbar. Ein Teil der geflüchteten Personen ist weitergereist ohne sich abzumelden. Hier müssen Ermittlungen erfolgen, um die Personen von Amts wegen abmelden zu können.

Stellungnahme DiP: Durch die oben beschriebenen Tätigkeiten steht ein erhöhter Arbeitsanfall außer Frage. Aufgrund der hohen Agilität und Dynamik innerhalb des Personenkreises können durchschnittliche Bearbeitungszeiten, die für eine genaue Berechnung des Personalbedarfs erforderlich sind, derzeit nicht ermittelt werden. Auch liegen hier noch keine abschließenden Bestimmungen des Gesetzgebers vor, so dass die Komplexität in den Arbeitsprozessen nur geschätzt werden kann. Aufgrund der bisher bekannten Rahmenbedingungen wird daher ein zusätzlicher Bedarf von 5 VK als notwendig erachtet. Diese Kapazitäten waren bereits überplanmäßig begutachtet worden, ein längerfristiger Bedarf hat sich in der Praxis herausgestellt. Vor diesem Hintergrund werden 5 VK befristet bis F 12.25 begutachtet. Eine exakte Bemessung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 9 Tätigkeitsbereich Inkrafttreten Chancenaufenthaltsrecht

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 113.154 € 0 € 113.154 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 113.154 € 0 € 113.154 € 2,00

Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 238.224 € 0 € 238.224 € 4,00 Vorschlag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 238.224 € 0 € 238.224 € 4,00

Antrag: 2,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9a 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9a 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; tw. Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zum 31.12.2022 ist das Chancenaufenthaltsrecht in Kraft getreten. Seither ist es Aufgabe von MI, diesbezügliche Aufenthaltstitel zu erteilen bzw. abzulehnen. Derzeit leben im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg 886 geduldete Personen, die bereits grundsätzlich für einen Aufenthaltstitel in Frage kommen. Zusätzlich sieht § 104c-neu AufenthG vor, dass Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Aufenthaltsrecht erhalten können, selbst wenn sie sich am 01.01.2022 noch nicht seit 5 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben. Gesetzgeberisches Ziel ist es, mit einer niederschwelligen Prüfung und Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels die Chance auf eine rasche wirtschaftliche und kulturelle Integration und damit bei Sicherung des Lebensunterhaltes ein Hineinwachsen in die regulären (Anschluss-)aufenthaltstitel nach §§ 25a und 25b AufenthG zu ermöglichen. Damit soll eine Abhängigkeit von steuerfinanzierten Sozialleistungen reduziert bzw. vermieden werden.

Stellungnahme DiP: Bereits im Jahr 2023 war aufgrund des Chancenaufenthaltsrechts zusätzliches Personal für die Bearbeitung der Anträge erforderlich. Zu rechnen ist mit einem Volumen von über 700 Anträgen alleine im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nürnberg. Hinzu kommen die derzeit noch nicht bezifferbaren Anträge, die aus dem Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde wechseln werden sowie Familienangehörige, die nicht selbst ein Chancenaufenthaltsrecht erhalten können. Für die sachgerechte Bearbeitung ist derzeit eine Kapazität von insgesamt 8 VK erforderlich. Nachdem das Antragsvolumen jedoch auf Basis der aktuellen Daten nur geschätzt werden kann, bedarf es perspektivisch einer Überprüfung der Personalbemessung. Daher erhalten die beiden sachbearbeitenden Stellen der EGr. 7 den Fristvermerk F 12.25.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 10 Tätigkeitsbereich Aufenthaltsbegleitende Maßnahmen für Geflüchtete

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 178.668 € 0 € 178.668 € 3,00 Vorschlag: 3,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 178.668 € 0 € 178.668 € 3,00

Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Tatsächlich halten sich aktuell in Nürnberg ca. 8.000 Geflüchtete auf. Die weitere Zuzugsentwicklung, insbesondere bedingt durch die Entwicklung in der U kraine, bleibt abzuwarten, aber es ist bereits jetzt absehbar, dass zur Bearbeitung dieses Personenkreises ein P ersonalbedarf über d en 31.12.2023 hinaus besteht. D em betroffenen Personenkreis durften Aufenthaltstitel nur mit einer Gültigkeit b is 04.03.2024 erteilt werden. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie hier a ufenthaltsrechtlich über den 04.03.2024 hinaus verfahren werden soll; gleichwohl steht außer F rage, dass MI mehrere tausend Personen zeitnah mit Nachweisen über ihren a ufenthaltsrechtlichen Status (i.d.R. zunächst Fiktionsbescheinigung) versorgen und f örmlich über den weiteren Aufenthalt entscheiden muss. D iese Nachweise sind für Leistungsbezug, Beschäftigung etc. unverzichtbar, weshalb e s hier dringend gilt, Nachteile für die Betroffen zu vermeiden.

Stellungnahme DiP: Durch die oben beschriebenen Tätigkeiten steht ein erhöhter Arbeitsanfall außer Frage. Aufgrund der Zahlen ist absehbar, dass dieser auch zumindest für das Jahr 2024 weiterhin besteht. Auch ist prognostiziert, dass die Zahl der Geflüchteten in Nürnberg zunehmen wird. Aufgrund der bisher bekannten Rahmenbedingungen wird daher ein Bedarf von 5 VK als notwendig erachtet. Diese Kapazitäten waren bereits überplanmäßig begutachtet worden, ein längerfristiger Bedarf hat sich in der Praxis herausgestellt. Vor diesem Hintergrund werden 5 VK befristet bis F 12.25 begutachtet. Eine exakte Bemessung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 11 Tätigkeitsbereich Hausverwaltung für das Kulturareal Kongresshalle

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 HAUSHANDWERKER/IN E 6 55.312 € 0 € 55.312 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00 Vorschlag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00

Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.577 € 0 € 56.577 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.577 € 0 € 56.577 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Beschlüsse des Stadtrates zu den Ermöglichungsräumen und zur Zukunft der Musik- und Tanztheatersparte des Staatstheaters Nürnberg zeigen sehr deutlich, dass sich das Projektportfolio im Kontext des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes zu einem dauerhaften, strategischen Schwerpunkt entwickelt hat. Dabei steht eine beachtliche Anzahl von Vorhaben nationaler und internationaler Relevanz im Fokus, die in vielerlei Hinsicht miteinander verwoben sind. Hier werden nicht nur Gebäude und Orte erstmals wieder „geöffnet“, sondern ein neues innovatives Kulturareal mit sehr hohem Besucheraufkommen etabliert. Aus diesen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit für diese neuen Einrichtungen und Begegnungsorte (insbesondere Kongresshalle, Alter Bahnhof Dutzendteich, Zeppelinfeld/-tribüne) ein zukunftsfähiges Facilitymanagement zu entwicklen.

Abstimmungsgespräche diesbezüglich wurden mit der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung

aufgenommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit und analog zu „The Q“ ist eine frühzeitige Einbeziehung der künftigen Hausverwaltung, auch im Hinblick der Bauplanung, beabsichtigt. Künftig muss hier eine außergewöhnlich weitläufige Fläche bewirtschaftet werden, alleine die Kongresshalle umfasst rund 90.000 qm Fläche. Daher wird hierfür im ersten Schritt und zur frühzeitigen Begleitung aller Maßnahmen eine Kapazität von insgesamt 3,0 VK für Objektmanagement, Hausmeistertätigkeiten und für das Backoffice als notwendig erachtet.

Stellungnahme DiP: Eine frühzeitige Beteiligung der künftigen Hausverwaltung in die (Bau-) Planungen hat sich bewährt und soll auch beim Kulturareal Kongresshalle, Zeppelinfeld und -tribüne umgesetzt werden. Um die Folgekosten der Stadt in der Gebäudebewirtschaftung möglichst gering zu halten, ist das Know-how

aus dem Aufgabenprofil Objektmanagement dringend erforderlich. Die beantragte

Verwaltungsfachkraft soll ebenfalls im Objektmanagement unterstützen. Die Schaffung dieser beiden Stellen wird daher befürwortet. Kongresshalle und Zeppelintribüne waren bisher nicht öffentlich genutzt. Sie wurden vom Liegenschaftsamt verwaltet. Für die hausmeisterliche Betreuung stehen im Stellenplan bisher Kapazitäten im Umfang von 0,5 VK zur Verfügung. Diese Kapazitäten sollen verlagert werden, sobald die organisatorische Verortung der Hausverwaltung geklärt ist. Während der Bauphase kann der Bedarf für eine Stelle Haushandwerker/in nicht erkannt werden. Die Schaffung wird daher nicht befürwortet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 12 Tätigkeitsbereich Meister/in Veranstaltungstechnik im Projektbüro (Pb)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00

Antrag: 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9b 34.688 € 0 € 34.688 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Bei 2. BM/Pb besteht seit Jahren dringender Kapazitätsbedarf im Bereich der Veranstaltungstechnik. Zurzeit ist dieses Aufgabengebiet nur mit 1 VK besetzt, eine Vertretung (z.B. im Krankheitsfall, bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit) ist nicht vorhanden. Berücksichtigt werden muss zwingend, dass die rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit von Veranstaltungen (veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen) in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Die Zunahme von Wetterextremen in den Sommermonaten (starke Unwetter/Stürme), die Notwendigkeit von Crowd-Managementkonzepten zur Lenkung des Publikums zur Vermeidung von Unglücksfällen, der Umgang mit Bedrohungsszenarien durch Terroranschläge (Entfluchtung) und Hygienekonzepte als Folge der Pandemie erfordern einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand, dem durch die Stellenschaffung entsprechend Sorge getragen wird.

Stellungnahme DiP: Kapazitäten für die Erfüllung der dargestellten Aufgaben sind bei 2.BM und der Meistersingerhalle bereits vorhanden. Es stehen insgesamt 6 Vollkraftstellen (1 VK-Stelle bei 2.BM und 5 VK-Stellen bei der Meistersingerhalle) zur Verfügung. Auch weitere Dienststellen innherhalb des Geschäftsbereiches verfügen über derartige Kapazitäten. Ggf. könnte eine Vertretung/Unterstützung durch diese Stellen gewährleistet werden. Dass durch die verstärkt benötigten Sicherheitskonzepte eine Aufgabenverdichtung im Projektbüro entstanden und auch der Wissenstransfer für das Projektmanagement von organisatorisch aufwändigen Höhepunktveranstaltungen notwendig ist, ist nachvollziehbar. Durch die Einführung eines Wissensmanagementtools könnte auf bereits erstellte Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitskonzepte gemeinsam zurückgegriffen werden und so der konzeptionelle Aufwand reduziert werden. Darüber hinaus können Kapazitätsengpässe weiterhin extern vergeben werden. Auch wenn der Kapazitätsbedarf grundsätzlich gesehen wird, erscheint eine Stellenschaffung daher nicht zwingend erforderlich.

E ine dauerhafte Aufgabenmehrung ist hier nicht ersichtlich. Die Stellenschaffung wird nicht befürwortet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 13 Tätigkeitsbereich Online-Kommunikationsmanagement für Großprojekte/Projektportfolio am

ehemaligen RPT-Gelände

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 69.377 € 0 € 69.377 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Erfordernisse der Online-Kommunikation werden insb. in einer Social-Media-Strategie des Geschäftsbereichs Kultur adressiert. Ziel ist die Realisierung von Online-Kommunikation auf dem Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/-tribüne sowie die Weiterentwicklung der Kommunikation aus Gesamtperspektive des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes. Derzeit gibt es schlicht keine Onlinekommunikation bezogen auf den Lern- und Begegnungsort sowie das Gesamtgelände. Bislang liegt – soweit bekannt – keine gesamtstädtische Social-Media-Strategie vor, die die Aktivitäten der Geschäftsbereiche und Dienststellen regelt. Auf Basis der bisherigen Diskussionen mit KoM ist jedoch davon auszugehen, dass die Verantwortung für die Social-Media-Aktivitäten und deren Umsetzung (analog zur Regelung für die Miniwebs) dezentral organisiert bleiben wird. Schnelle Reaktionen und spezifisches, fachliches Know-how legen eine dezentrale Ausrichtung mehr als nahe. Der Geschäftsbereich 2. BM verfügt über eine Strategie und schlüssige Aufgabenteilung zwischen Dienststellen und Overhead, die im Weiteren bei Bedarf aktualisiert und nachgeliefert werden kann. Die positive Positionierung der herausgehobenen Kulturbauvorhaben als wichtiger Teil des kulturellen Lebens der Stadt bedeutet letzten Endes eine Stärkung der Attraktivität Nürnbergs für die Stadtbevölkerung, Touristinnen und Touristen sowie für und den Wirtschaftsstandort. Denn nur attraktive Städte können im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten.

Stellungnahme DiP: Eine zeitgemäße, interaktive Außendarstellung der Stadt Nürnberg ist notwendig. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Social-Media-Kanäle sind in einer Geschäftsanweisung und der Social-Media-Richtlinie der Stadt Nürnberg formuliert. Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing unterstützt und berät hier; für die Ausgestaltung und die Sicherstellung der Aktualität der Inhalte ist jedoch der jeweilige Geschäftsbereich zuständig. Im Geschäftsbereich Kultur sind hier unbestritten Potentiale vorhanden, daher ist der Wunsch nach entsprechenden Personalkapazitäten nachvollziehbar. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Online-Kommunikation verändert sich in der gesamten Stadtverwaltung und ist durch alle Geschäftsbereiche und Dienststellen in einer zeitlich angepassten Form ohne Aufstockung der Personalkapazitäten zu bewältigen.

Der Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Kommunikationsstrategie sind in bereits bestehenden Stellen verankert (Nr. 002.0119, 002.0150 sowie Nr. 002.0330), so dass eine Erweiterung der personellen Ressourcen bei 2.BM im Bereich „Online-Kommunikation“ zum momentanen Zeitpunkt nicht als unabdingbar eingeschätzt wird.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 14 Tätigkeitsbereich Vermittlung, Partizipation, Kommunikation und Projektmanagement im Bereich der

Erinnerungskultur

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN PROJEKTE E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 1,00 SB VERANSTALTUNGSMAN, VERMITTLUNG E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Kommunikation hinsichtlich des Projektes Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld / Zeppelintribüne ist zu intensivieren. Wenn 2024 die Bauarbeiten beginnen, sind regelmäßig Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die für das Vorhaben Zeppelinfeld noch auszubauenden Kommunikationskanäle von 2. BM sind mit Informationen zum Baufortschritt zu beliefern (Website, Newsletter, Social Media). Die Parteien im Stadtrat haben den ausdrücklichen Wunsch formuliert, künstlerisch-kulturelle Aktivitäten in der Kongresshalle bereist jetzt durchzuführen, um die großen Potentiale der Kongresshalle und die Spannbreite dessen, was an diesem außergewöhnlichen Ort möglich sein wird, sicht- und erlebbar zu machen. Die Kongresshalle wird als neues Kulturareal zukünftig eine wichtige kulturpolitische Funktion einnehmen und Nürnberg als Standort für Künstlerinnen und Künstler sowie Aktive attraktivieren. Die Reihe der Veranstaltungen aller Sparten soll die Nürnberger Bürgerschaft für die Möglichkeiten des Ortes sensibilisieren und ist damit ein zentraler Baustein in der übergreifenden Projektkommunikation. Die Stabsstelle ZEP verantwortet seit 2019 eine zunehmende Anzahl von Projekten. Zunächst steht die Entwicklung des Lern- und Begegnungsortes Zeppelinfeld / Zeppelintribüne im Zentrum. Zusätzliche Bedarfsträgeraufgaben erwachsen aus dem Erwerb des ehem. Bahnhofs Dutzendteich und dessen Entwicklung als Besucherzentrum für den Lern- und Begegnungsort. Hinzu kommt die konzeptionelle und strategische Entwicklung der sog. Ermöglichungsräume als Ausbau- und Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle. Der Stab ZEP hat ferner die Federführung bei der Entwicklung des ehemaligen Bahnhofs Märzfeld zu einem Erinnerungsort übernommen. Die Entwicklung des Lern- und Begegnungsortes befindet sich aktuell kurz vor dem Abschluss der Leistungsphase 3. Insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der neuen Dauerausstellung in der Zeppelintribüne und der Ausgestaltung der Vermittlungselemente auf dem Zeppelinfeld sind im weiteren Fortgang partizipative Formate vorzubereiten. Für den Aufgabenbereich des Zuschusswesens ist eine Mitwirkung im Stab ZEP nach Projektfreeze unbedingt notwendig. Mit Beginn der Baumaßnahmen in 2024 entsteht ein deutlich erhöhter Abstimmungsaufwand; insbesondere ist eine permanente Kommunikation mit externen Nutzern notwendig. Auch die betroffenen Anrainer (Stadion, FCN und Arena) sind eng in die einzelnen Bauphasen einzubinden.

Stellungnahme DiP: Die im Stellenschaffungsantrag erwähnten Aufgabenbereiche zum Thema Kommunikation und Projektmanagement im Bereich der Erinnerungskultur (Zeppelinfeld / Zeppelintribüne, Kongresshalle, Bahnhof Märzfeld, Bahnhof Dutzendteich und Opernhaus) sind an diversen Stellen im Stab ZEP sowie direkt bei 2.BM bereits verortet. Ein darüber hinausgehender Bedarf kann aktuell auf Basis der übermittelten Unterlagen nicht bestätigt werden. Wir empfehlen eine übergreifende Kapazitätsbetrachtung innerhalb des Stabes ZEP im Zusammenwirken mit dem Geschäftsbereich 2.BM.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 15 Tätigkeitsbereich Museum Industriekultur - Neukonzeption der Dauerausstellung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 WISS. MA./AUSSTELLUNGSKURATOR/IN E 13 88.819 € 88.819 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 WISS. MA./AUSSTELLUNGSKURATOR/IN E 13 88.819 € 88.819 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Nach über 30 Jahren entspricht die Dauerausstellung im Museum Industriekultur nicht mehr den heutigen Nutzungs- und Sehgewohnheiten, neuere Entwicklungen der industriellen Geschichte der Stadt sind in der Ausstellung nicht berücksichtigt. Das Museumsgebäude selbst entspricht nicht mehr den aktuellen Brandschutzbestimmungen, weshalb es ab 2024 saniert werden muss. Hierfür muss das gesamte Museum vollständig ausgeräumt werden. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, die technische mit der musealen Erneuerung zu verbinden und ein neues Ausstellungskonzept zu erarbeiten, das beim Wiedereinzug des Museums umgesetzt wird. Im November 2022 fiel im Stadtrat die Entscheidung, dass das Museum als MIP- Maßnahme baulich wie inhaltlich erneuert werden soll. Die bauliche Sanierung ist derzeit vom Hochbauamt bis Ende August 2025 veranschlagt. Anschließend muss zügig die inhaltliche Neukonzeption umgesetzt werden, damit die Wiedereröffnung möglichst im Herbst 2025 erfolgen kann. Für die beantragte Stelle hat die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern eine Anteilsfinanzierung von 20-30 Prozent der Kosten in Aussicht gestellt. Im Rahmen der MIP-Maßnahme (1174) sind 3,4 Mio. Euro für die inhaltliche Neukonzeption im Haushalt 2024 ff. eingestellt. Da für die Realisierung dieser Neukonzeption das zusätzliche Personal unverzichtbar ist, schlägt KuM vor, den bisherigen Kostenansatz für externe Leistungselemente der inhaltlichen Neukonzeption um die Kosten der Stelle abzüglich der Förderung durch die Landesstelle zu reduzieren.

Stellungnahme DiP: Dauerausstellungen werden i.d.R. ca. alle 8 bis 10 Jahre überarbeitet; die aktuelle Dauerausstellung des Museum Industriekultur entspricht aber in großen Teilen noch dem Stand von vor 35 Jahren. Neben der Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle für wissenschaftliche Mitarbeit im Museum verortet. Beide Stellen werden während der Schließung des Museums ausgelastet sein. Besonders die Kapazitäten der Museumsleitung werden durch die Begleitung der Sanierungsarbeiten gebunden. Die Kapazitäten der zweiten Stelle werden auch weiterhin durch die Sammlungsbetreuung sowie Konzeption und Umsetzung von Aktionen in der Öffentlichkeit, wie z.B. Pop-Up Mini-Ausstellungen, gebunden sein. Daher ist der Bedarf einer zusätzlichen befristeten Vollkraftstelle für die Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Ausstellungskonzepts gegeben. Durch die Schaffung dieser Stelle soll sichergestellt werden, dass das Museum Industriekultur zeitnah nach Abschluss der Renovierungsarbeiten mit einer neuen Dauerausstellung öffnen kann. Ohne die zusätzliche Kapazität würde die Fertigstellung der Neukonzeption deutlich länger dauern, das Museum müsste in dieser Zeit noch geschlossen bleiben und würde keine Einnahmen durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Die Schaffung der Stelle wird empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.26 sowie einen Zuschussvermerk Z, die Deckung wurde von Stk bestätigt.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 16 Tätigkeitsbereich Memorium - Koordination Erweiterung Dauerausstellung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 WISSENS. MITARBEITER/IN E 13 44.410 € 44.410 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 WISSENS. MITARBEITER/IN E 13 44.410 € 44.410 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.26, Zuschussvermerk Z, Sperrvermerk X, merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Museen der Stadt Nürnberg betreiben seit inzwischen über 12 Jahren das Memorium Nürnberger Prozesse mit sukzessive steigenden Besuchszahlen und internationalem Renommee. In einer Nutzungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stadt Nürnberg und der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien sind dem Memorium weitere Flächen im Ostbau des Justizgebäudes zur Musealisierung zugewiesen worden. Nun steht in Aussicht, dass ein zweiter Teilabschnitt der vorgesehenen und im MIP abgebildeten Erweiterung der Dauerausstellung im Justizpalast durch das Bundesministerium der Justiz mitfinanziert werden kann. In diesem zweiten Schritt sollen Räume im direkten Umgriff des Saals 600 als Erweiterung der Dauerausstellung ertüchtigt werden, wobei die bisherige Dauerausstellung um mehr als zwei Drittel vergrößert wird. Neben Sachkosten, soll auch eine Halbstelle (EGr. 13) zur Koordinierung dieser komplexen Ausstellungserweiterung vom Bundesministerium für Justiz vollständig drittmittelfinanziert werden.

Stellungnahme DiP: Der Bedarf für eine Halbstelle, die die Koordination der erforderlichen Schritte für die Planung und Realisierung der Ausstellungserweiterung und deren zeit- und finanzgerechte Umsetzung gewährleisten soll, wurde nachvollziehbar dargestellt. Die Stelle soll vollständig drittmittelfinanziert werden, so dass eine Schaffung der zusätzlichen Kapazität befürwortet werden kann. Die Stelle erhält einen Sperrvermerk X bis die Drittmittelfinanzierung bestätigt werden kann, einen Zuschussvermerk Z und einen Firstvermerk F 12.26.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 17 Tätigkeitsbereich Deutsche Akademie für Fußballkultur

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,77 SACHBEARBEITER/IN E 9b 53.420 € 16.026 € 37.394 € 0,54 Vorschlag: 0,77 SACHBEARBEITER/IN E 9b 53.420 € 16.026 € 37.394 € 0,54

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung, Fristvermerk F 12.25, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Bis 12/22 war im Stellenplan unter der Nr. 416.0033 eine Stelle vorhanden, die Aufgaben für die Deutsche Akademie für Fußballkultur ausgeführt hat. Die Stelle wurde aus Gründen der Haushaltskonsolidierung aus dem Stellenplan entnommen. Damit können nun aber die im Vertrag mit dem Hauptsponsor verankerten Aufgaben nicht mehr vollumfänglich wahrgenommen werden. Eine erneute Bereitstellung der Kapazitäten ist deshalb – bis zum Ende der Laufzeit des Sponsoringvertrags - notwendig.

Stellungnahme DiP: Die Geschäftsstelle der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur (DAFK) ist beim Amt für Kultur und Freizeit (KuF) als Stabstelle angesiedelt. Die Finanzierung der Stellen der DAFK erfolgt teilweise (ca. 30%) aus Drittmitteln. Bis Ende 2022 standen der DAFK Kapazitäten im Umfang von 2,77 VK zur Verfügung. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wurden 0,77 VK nicht weiter verlängert.

Es hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass die auf 2,0 VK reduzierte Kapazität nicht ausreichend ist, um alle im Sponsoringvertrag vereinbarten Aufgaben vollumfänglich zu erbringen. Laut Vertrag der Stadt Nürnberg mit dem Hauptsponsor handelt es sich um Sponsoring für das Veranstaltungsprogramm inklusive der jährlichen Gala zur Verleihung der Deutschen Fußball-Kulturpreise mit mehreren Kategorien, Sponsoring für das Internetmagazin und für die Entwicklung innovativer Kulturangebote. Diese Aufgaben konnten im letzten Jahr nur teilweise geleistet werden, so wurden z.B. nur vier der fünf Preise verliehen und weniger Veranstaltungen durchgeführt.

Um die Erfüllung des bis 31.12.2025 verlängerten Sponsoringvertrages zu gewährleisten, wird die Schaffung von 0,77 VK befürwortet. Die Stelle erhält einen Zuschussvermerk Z und einen Fristvermerk F 12.25.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 18 Tätigkeitsbereich Zentrale Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 3,40 SACHBEARBEITER/IN E 9c 241.077 € 241.077 € 0 € 0,00 Vorschlag: 3,40 SACHBEARBEITER/IN E 9c 241.077 € 241.077 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.25, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Grundlage für den Stellenbedarf ist das im November 2011 vom Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ startete am 01.01.2023 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 und mit der Option auf Verlängerung bis 31.12.2028. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der BCN hat sich erfolgreich auf 4 Projektteile beworben und eine Bewilligung erhalten; somit können die Beratungskapazitäten weiter ausgebaut werden. Die Bezeichnung des Projekts wurde in der neuen Förderperiode angepasst: „Zentrale IQ -Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ (ZAQ+).

Stellungnahme DiP: Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen und dem BCN in der Zentralen IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen hat sich bewährt und verstetigt, so dass auch in der neuen Förderperiode alle Projektteile bewilligt wurden. Es können die vorhanden Personalkapazitäten für den Bereich ZAQ+ ausgebaut werden. Dadurch kann die Beratung intensiviert sowie die Reduzierung der erheblichen Wartezeiten bei der Anerkennungsberatung erreicht werden. Weiterhin ist eine stärkere Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit /Jobcenter intendiert. Die Stellen sind drittmittelgefördert, so dass eine Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten befürwortet werden kann. Die Stellen erhalten einen Zuschussvermerk Z und einen Firstvermerk F 12.25.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle 3. Bürgermeister lfd. Nr. 19 Tätigkeitsbereich Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 5,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN E 7 282.885 € 0 € 282.885 € 5,00 Vorschlag: 2,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN E 7 113.154 € 0 € 113.154 € 2,00

Antrag: 5,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST E 8 297.780 € 0 € 297.780 € 5,00 Vorschlag: 2,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST E 8 119.112 € 0 € 119.112 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Antrag auf Stellenschaffung basiert auf dem Wunsch der Stadtspitze nach Erweiterung des ADN. Ziel ist eine stärkere Präsenz des ADN zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum.

Stellungnahme DiP: Der ADN ist in mehreren Teams organisiert, die jeweils aus einer Teamleitung und einem Außendienstmitarbeitenden bestehen und im Schichtdienst arbeiten. Um die Präsenz des ADN zu erhöhen, ist die Stellenschaffung erforderlich. Für das aktuelle Haushaltsjahr wird die Schaffung von insgesamt 5 zusätzlichen Stellen (3 Teamleitungen und 2 Außendienstmitarbeitende) vorgeschlagen. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten wird in den folgenden Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle 3. Bürgermeister lfd. Nr. 20 Tätigkeitsbereich Entwicklungskonzept Stadion

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 11 40.585 € 0 € 40.585 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 11 40.585 € 0 € 40.585 € 0,50

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die zusätzliche Kapazität zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Stadion wird für 5 Jahre beantragt.

Stellungnahme DiP: Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Frankenstadion mit einem evtl. Stadionneubau liegen vor und wurden im Juli 2023 im Stadtrat diskutiert. Das vorgeschlagene weitere Vorgehen wurde einstimmig beschlossen. Zur weiteren Umsetzung der Ergebnisse wird vorgeschlagen, Stellenplankapazitäten im Umfang von 0,5 VK befristet bis Ende 2028 zu schaffen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.28.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 21 Tätigkeitsbereich Personalmehrbedarf Integrierte Leitstelle (ILS)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 8,00 DISPONENT/IN E 9a 546.544 € 546.544 € 0 € 0,00 Vorschlag: 8,00 DISPONENT/IN E 9a 546.544 € 546.544 € 0 € 0,00

Antrag: 1,00 INFORMATIONSSICHERHEITSBEAUFTR. E 11 81.170 € 81.170 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INFORMATIONSSICHERHEITSBEAUFTR. E 11 81.170 € 81.170 € 0 € 0,00

Antrag: 0,30 QUALITÄTSMANAGEMENTBEAUFTR. E 10 22.847 € 22.847 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,30 QUALITÄTSMANAGEMENTBEAUFTR. E 10 22.847 € 22.847 € 0 € 0,00

Antrag: 0,60 SACHBEARBEITER/IN DIENSTPL. E 9b 41.626 € 41.626 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,60 SACHBEARBEITER/IN DIENSTPL. E 9b 41.626 € 41.626 € 0 € 0,00

Antrag: 3,10 SB ILS, SYSTEMADMIN. E 10 236.090 € 236.090 € 0 € 0,00 Vorschlag: 3,00 SB ILS, SYSTEMADMIN. E 10 228.474 € 228.474 € 0 € 0,00

Antrag: 2,00 SCHICHTLEITER/IN E 10 152.316 € 152.316 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 SCHICHTLEITER/IN E 10 152.316 € 152.316 € 0 € 0,00

Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.288 € 28.288 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,40 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 22.631 € 22.631 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk Y bis zur Sicherstellung der Finanzierung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Im Betreibervertrag mit dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) wurde vereinbart alle drei Jahre ein Personalgutachten zu beauftragen. Aufgrund der Corona - Pandemie wurde erst im Januar 2023 ein neues Personalgutachten beauftragt. Der beauftragte Gutachter hat im Abschlussbericht festgestellt, dass zur Erfüllung der Aufgaben zusätzliche Personalkapazitäten benötigt werden.

Stellungnahme DiP: Im Jahr 2002 trat in Bayern das "Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen" (ILSG) in Kraft, in dem die gemeinsame Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr über die einheitliche Notrufnummer 112 sowie die flächendeckende Einführung Integrierter Leitstellen vorgeschrieben wurde. Die Stadt Nürnberg ist verpflichtet, Personal in ausreichender Zahl vorzuhalten, um die jederzeitige Funktionsfähigkeit der ILS zu gewährleisten. Der Personalbedarf ergibt sich durch die bedarfsgerechte Besetztzeit der Einsatzleitplätze (Tischbesetztzeit) der Calltaker und Dispatcher. Neben der Disposition (Calltaker und Dispatcher) sind für einen geregelten Dienstbetrieb in notwendiger bedarfsgerechter Anzahl weitere Personalfunktionen erforderlich, die ebenfalls bemessen wurden (u.a. Schichtleitung, Lagedienstleitung, Datenerfassung, Systemadministration, First Level Störungsmanagement sowie Leitstellenleitung, Funktaktischer Führer/Assistent Digitalfunk, QM-Beauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter, Datenpflege, Dienstplanung und Lehrdisponent).

Derzeit wird eine Ausweitung im Umfang von insgesamt 15,3 VK abweichend von beantragten 15,5 VK als ausreichend und sinnvoll erachtet wird. Die Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten wird vorgeschlagen. Die anfallenden Personalkosten werden im Rahmen der Entgeltverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern und dem ZRFN geltend gemacht. Die Stellen erhalten deshalb einen Stellenvermerk Y, bis die Finanzierung sichergestellt ist.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 22 Tätigkeitsbereich Personalbedarfsberechnung Wachdienst

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 4,00 BRANDINSPEKTOR/IN A 9 283.904 € 0 € 283.904 € 4,00 Vorschlag: 4,00 BRANDINSPEKTOR/IN A 9 283.904 € 0 € 283.904 € 4,00

Antrag: 4,00 BRANDMEISTER/IN A 7 242.196 € 0 € 242.196 € 4,00 Vorschlag: 4,00 BRANDMEISTER/IN A 7 242.196 € 0 € 242.196 € 4,00

Antrag: 7,00 OBERBRANDMEISTER/IN A 8 482.965 € 0 € 482.965 € 7,00 Vorschlag: 4,00 OBERBRANDMEISTER/IN A 8 275.980 € 0 € 275.980 € 4,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Auf Grundlage des Stellenplans der Feuerwehr (FW) zum Stand: 01.01.2023 und der in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2022 ( im Jahr 2020 wurde aufgrund der Pandemie keine Berechnung durchgeführt, da die Zahlen im Hinblick auf die Ausfallschichten nicht repräsentativ waren) ermittelten Ausfallschichten wurde die Personalbedarfsberechnung für die 24/7 zu besetzenden 85 Funktionen auf den fünf Wachen der Berufsfeuerwehr mit folgenden Ergebnissen durchgeführt: 1. Aus der Personalbedarfsberechnung ergibt sich eine Erhöhung der Planstellen des Wachdienstes um neun Stellen. 2. Zudem ist prospektiv absehbar, dass ab 2025 bis voraussichtlich 2032 der Bedarf an Ausbilderinnen und Ausbildern die Abstellung von fünf Personalen aus dem Wachdienst in den Tagesdienst erfordern wird. Damit diese Ressource in 2025 zur Verfügung stehen kann, müssen in 2024 die Voraussetzungen geschaffen werden, damit fünf Anwärter*innen eingestellt werden können und für diese 2025 fünf zusätzliche Stellen im Wachdienst zur Verfügung stehen.

Stellungnahme DiP: Der Personalfaktor bei FW gibt an, wie viele Stellen benötigt werden, um eine Funktion (derzeit sind 85 Funktionen vorhanden) bei FW durchgängig zu besetzen. Bei einem steigenden Personalfaktor werden zusätzliche Stellen im Wachdienst zur Verfügung gestellt, bei einem sinkenden Personalfaktor werden die überzähligen Stellen gesperrt. Seit dem Jahr 2004 (4,11) ist der Personalfaktor auf zuletzt 4,42 (2018) angestiegen. Auf Basis der Ausfallschichten des Jahres 2022 ergibt sich ein Bedarf von 9 zusätzlichen Stellen (insg. 383 Stellen, Personalfaktor 4,51). Ferner ist bei FW ein erheblicher altersbedingter Personalwechsel in den Jahren 2025 bis voraussichtlich 2032 absehbar, der durch die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten abgefangen werden muss. Dieser Personalmehrbedarf muss durch weitere Abstellungen aus dem Wachdienst bewältigt werden, die kompensiert werden müssen. Zunächst wird die Schaffung von 3 weiteren Stellen befürwortet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten wird in den folgenden Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein. Insgesamt wird für 2024 die Schaffung von 12 Stellen vorgeschlagen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 23 Tätigkeitsbereich Aufschaltung Brandmeldeanlagen

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 ELEKTROMONTEUR/IN KOMM. U. ANLAGEN E 8 59.556 € 59.556 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROMONTEUR/IN KOMM. U. ANLAGEN E 8 59.556 € 59.556 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Tätigkeiten bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Aufgrund der neuen Bauordnung müssen viele Bestandsgebäude und Tiefgaragen mit einer zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage nachgerüstet werden, außerdem werden vermehrt Bürogebäude in Wohngebäude umgewidmet und somit u.a. eine Aufschaltung auf die Brandmeldeanlagen der Feuerwehr erforderlich. Ferner sind insgesamt derzeit 1.243 Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Bedingt durch den Technikwandel müssen mittelfristig alle Übertragungseinrichtungen ausgetauscht bzw. aktualisiert werden, da diese Brandmelder teilweise schon seit 30 Jahren in Betrieb sind.

Stellungnahme DiP: Bei der Umrüstung der Brandmelder entsteht ein erheblicher Organisations- und Koordinationsaufwand (z. B. Abstimmung mit Kunden und Wartungsfirmen, Anpassung der Schnittstellen). Ferner müssen die zusätzlichen Aufschaltungen abgearbeitet werden. Mit der Stellenschaffung soll gewährleistet werden, dass der Technikwandel bei der Melderumstellung auf die neuen Systeme reibungslos vollzogen wird sowie die steigenden Fallzahlen abgearbeitet werden können. Bedingt durch die Zunahme der Zahl der Brandmelder steigen auch die entsprechenden Gebühreneinnahmen, wodurch eine Refinanzierung der zusätzlichen Stelle gesichert ist. Die beantragte Personalkapazität ist erforderlich. Die Schaffung der beantragten und gebührenfinanzierten Stelle wird befürwortet. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z angebracht.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 24 Tätigkeitsbereich Wachalarmierung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 ELEKTROMONTEUR/IN KOMM. U. ANLAGEN E 9a 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROMONTEUR/IN KOMM. U. ANLAGEN E 8 59.556 € 59.556 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Anlagen im Bereich der Wachalarmierung (WAL) als auch in der Gebäudeautomatisierung unterliegen einem immer schneller werdenden technischen Wandel. Dabei werden analoge Systeme

durch digitale abgelöst. Es werden vermehrt vernetzte und zu programmierende

mikroprozessorgesteuerte Bus-Systeme eingesetzt, über die entsprechende Aktoren (Leuchten, Sirenen, Tore) separat/individuell je nach Einsatzlage gesteuert werden. Dadurch kann flexibler auf neue Anforderungen reagiert werden, um den sicheren Betrieb der Feuerwachen auch bei widrigen

Lagen (z. B. Stromausfall, Bedrohungsszenarien) sicherzustellen. Durch die neuen

Auswertemöglichkeiten können zahlreiche unterschiedliche Betriebsdaten (z. B. Anlaufströme, Zählerdaten etc.) abgefragt, zusammengeführt und verarbeitet werden, die Informationen zum Betriebszustand der technischen Anlagen zur Verfügung stellen (z. B. Brandmeldeanlagen, IT-Server, Wachalarmierung). Dadurch sollen auftretende Probleme frühzeitig erkannt werden, bevor diese letztendlich zu Störungen führen. Dieses Bussystem wurde erstmals auf der neuen Feuerwache 1 eingeführt und inzwischen bei der Feuerwache 5 nachgerüstet. Die weiteren Feuerwachen sollen im Zuge von anstehenden Umbaumaßnahmen ebenfalls ertüchtigt werden.

Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll gewährleistet werden, dass die verbaute Technik an die sich ändernden

Anforderungen der Feuerwehr angepasst wird. Dabei sollen auch die permanenten

Technikneuerungen der Integrierten Leitstelle (z. B. Schnittstellenanpassung beim Hardwaretausch alle 5 Jahre) und der Feuerwachen in die bestehenden Systeme integriert werden. Eine Erledigung durch Fremdfirmen erweist sich aufgrund der Komplexität als unwirtschaftlich. Die Refinanzierung der zusätzlichen Stelle ist durch die Brandmeldegebühren gesichert. Die beantragte Personalkapazität ist erforderlich. Die Schaffung der Stelle wird befürwortet. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird der Stellenvermerk Z angebracht.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 25 Tätigkeitsbereich Elektro- und Kommunikationstechnik

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 FERNMELDEHANDWERKER/IN E 8 119.112 € 0 € 119.112 € 2,00 Vorschlag: 1,00 FERNMELDEHANDWERKER/IN E 8 59.556 € 0 € 59.556 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: In den vergangenen Jahren war ein zunehmender Breitbandausbau und in der Folge eine Zunahme der Digitalisierung innerhalb der Behörden, Schulen, Jugendeinrichtungen und der städtischen Dienststellen zu verzeichnen. Die Länge des Lichtwellenleiternetzes wurde dabei innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt, entsprechend sind auch die Anforderungen für den Betrieb und Unterhalt gestiegen. Die Aufgaben können mit dem derzeitigen Personal nicht mehr bewältigt werden, teilweise werden bereits Arbeiten an Fremdfirmen vergeben (z. B. Spleiß- und Kabelzugarbeiten). Folgende städtische Projekte wurden in den letzten Jahren vom Sachgebiet Kabel- und Elektrotechnik realisiert bzw. befinden sich noch in der Umsetzung: Anbindung von ca. 100 Schulen an das städtische Netz, Anbindung von ca. 190 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Anbindung von 5 Kulturläden, WLAN-Rollout der Stadt Nürnberg, Umverlegungen wegen Brückensanierungen (z. B. Hafenbrücken, Franz Josef Strauß Brücke, Steubenbrücke), Umzug des städtischen Rechenzentrums in die Stöpselgasse, Auflösung des passiven Hauptknotens der „Alten Feuerwache 1“, Ausbau der Kritischen Infrastruktur für die Stadt Nürnberg (z. B. KIK-Netz). Das städtische Netz ist dynamisch und muss sich auch zukünftigen Erfordernissen anpassen. Die derzeit vorhandenen 680 Kilometer Glasfaserleitung sind oft durch aktuelle Baumaßnahmen (z. B. Nachverdichtung, Straßenumgestaltung, Parkplatzgestaltung) beeinträchtigt, was einen permanenten Unterhalt erforderlich macht: Es müssen Kabel umverlegt oder neue eingezogen/aufgelegt und zum Teil Ersatzstrecken geschaltet werden.

Stellungnahme DiP: Bei der Abarbeitung der Arbeitsaufträge im Rahmen des Unterhalts des Kabelnetzes, der strategischen Weiterentwicklung und des Ausbaus bestehen mittlerweile Kapazitätsengpässe. Diese

sind aufgrund des verstärkten Breitbandausbaus und der zunehmend komplexeren

Detailabstimmungen, die erforderlich sind, um den technischen und administrativen Anforderungen aller Schnittstellen gerecht zu werden, entstanden. Ziel ist es, nach dem aktuellen Stand der Technik am Markt zu bestehen und weiterhin ein geschütztes und selbst betriebenes städtisches Kabelnetz als Teil der kritischen Infrastruktur zu unterhalten und auszubauen. Die Bereitstellung von zusätzlicher Stellenplankapazität ist daher angezeigt. Zunächst wird die Schaffung einer weiteren Stelle befürwortet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten wird in den folgenden Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Tiergarten lfd. Nr. 26 Tätigkeitsbereich Tierpatenschaften

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,13 SACHBEARBEITER/IN E 8 7.742 € 7.742 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,13 SACHBEARBEITER/IN E 8 7.742 € 7.742 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die im Jahr 2009 geschaffene und aktuell bis Ende 2023 mit 25 Wochenarbeitsstunden (WAS) befristete Stelle soll für weitere drei Jahre, bis Ende 2026 verlängert und das Stundenkontingent aufgrund der Aufgabenmehrung auf 30 WAS ausgeweitet werden. Die Stelle wird zu 100% vom Verein der Tiergartenfreunde Nürnberg e.V. finanziert.

Stellungnahme DiP: In den letzten Jahren stiegen die Fallzahlen und damit auch die generierten Einnahmen bei den Tierpatenschaften stetig an. Die Stelle Nr. 415.1240 übernimmt hier beispielsweise die Akquisition von Patenschaften, die Bearbeitung von Patenschaftsanträgen sowie die Betreuung der Paten. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Kapazität der Stelle 415.1240 um 5 WAS zu erhöhen. Die Stelle erhält in vollem Umfang den neuen Fristvermerk F 12.26. Die Kosten werden vollständig vom Verein der Tiergartenfreunde Nürnberg e.V. übernommen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 27 Tätigkeitsbereich Digitalisierung Personalamt

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 DIGITALKOORDINATOR/IN E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DIGITALKOORDINATOR/IN E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung

Begründung Dienststelle: Es besteht immenses Interesse von verschiedenen Akteueren (Dienststellen & Eigenbetriebe, Mitarbeitende, Interessensvertretungen,…) an einer stärkeren Nutzung digitaler Systeme in der städtischen Personalarbeit. Ein wichtiges Werkzeug und bisheriger Dreh- und Angelpunkt für die städtische Personalarbeit ist SAP. Um den Anschluss an eine moderne Arbeitswelt zu halten, sind weitere digitale Tools unerlässlich. Für die Projektarbeit, Konzeption, Beschaffung und Kommunikation zur Einführung ist zusätzliche Kapazität erforderlich. Auch für fortlaufende Arbeiten nach der Einführung sind Personalressourcen z. B. für die operative Betreuung, kontinuierliche Weiterentwicklung und Schnittstellenbetreuung von angeschafften Systemen erforderlich.

Stellungnahme DiP: Die Digitalisierung und Optimierung der Personalarbeit ist von großer Bedeutung für die gesamte

Stadtverwaltung, da das Personalamt als Querschnittsamt fungiert und somit

Verbesserungspotenzial für alle Beteiligten bietet. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ist notwendig, um digitale Tools einzuführen, zu betreuen und weiterzuentwickeln. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ist nicht nur für die anfängliche Implementierung neuer Tools von Bedeutung, sondern auch für die langfristige Betreuung, Weiterentwicklung und die Gewährleistung einer reibungslosen (Schnittstellen-) Betreuung. Derzeit besteht Nachholbedarf in der Digitalisierung und Prozessoptimierung, daher ist die vorgeschlagene Stellenschaffung entscheidend, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Kassen- und Steueramt lfd. Nr. 28 Tätigkeitsbereich Grundsteuerreform

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 59.556 € 0 € 59.556 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 119.112 € 0 € 119.112 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 119.112 € 0 € 119.112 € 2,00

Antrag: 2,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9b 138.754 € 0 € 138.754 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9b 138.754 € 0 € 138.754 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Da das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde, müssen mit der Einführung des Bayerischen Grundsteuergesetzes ca. 188.000 Objekte im Stadtgebiet neu bewertet werden. Im Rahmen der Neubewertung fallen insbesondere folgende Aufgaben an: fehlerfreie Datenübernahme, rechtssichere Bewertung zur Erlassregelung sowie die Bearbeitung von Rechtsbehelfen und Bürgeranfragen. Bereits jetzt ist ein erhöhtes Aufkommen bei Bürgernachfragen zur Grundsteuerreform zu vermerken. Durch die Grundsteuerreform wird es zu Verschiebungen hinsichtlich der Zahllast bei bestimmten Objekten kommen, wodurch mit einer hohen Anzahl an Rechtsbehelfen zu rechnen ist, die über Jahre hinweg ab dem Jahr 2025 bearbeitet werden müssen. Die Aufgaben erfordern zusätzliche Personalressourcen (6,00 VK), da sie nicht bei laufendem Betrieb zusätzlich erledigt werden können. Die zusätzlichen Stellen sollen als eine eigene Gruppe innerhalb der Abteilung Grundabgaben abgebildet werden.

Stellungnahme DiP: Durch die neue grundsteuerliche Bewertung fallen über mehrere Jahre kontinuierlich zusätzliche Aufgaben in der Abteilung Grundabgaben an, die nicht parallel zum laufenden Betrieb erledigt werden können. Im bundesweiten Schnitt gibt es eine ca. 10%ige-Einspruchsquote, die es zu bewältigen gilt. Zudem müssen bspw. Datenänderungen (Erbfälle, Eigentumswechsel,…) sowohl im laufenden Betrieb als auch in den neuen Bescheiden in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt berücksichtigt werden (ca. 13.000 Fälle p.a.). Der Bedarf für die Stellenschaffung ist daher inhaltlich und auch im beantragten Umfang nachvollziehbar. Ziel ist eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung der Grundsteuerreform bei zeitgleicher Sicherstellung des laufenden Betriebs.

Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.28).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 29 Tätigkeitsbereich Zentralisierung Ausgleichsflachenmanagement

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 06.27 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Städtische Vorhaben führen zu zunehmenden Bedarfen an geeigneten Ausgleichsflächen zur Bewältigung der Eingriffsregelungen nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz (BauGB und BNatschG), insbesondere bzgl. Des speziellen Artenschutzes (§§ 44 und 45 BNatSchG), des Biotopschutzes (§ 30 BNatSchG) und des Waldausgleichs (§ 9 Bundeswaldgesetz). Dabei handelt es sich um rechtliche Vorgaben, die durch die Stadt Nürnberg zwingend umzusetzen sind. Bei der Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen haben die betroffenen Dienststellen bisher jeweils z.T. uneinheitliche Einzellösungen gefunden. Insbesondere Unterhaltspflichten und die

Zuständigkeiten bei Umsetzungskontrollen und Monitorings für rechtsverbindliche

Ausgleichsmaßnahmen sind nicht abschließend geklärt. Neben dem Aufbau eines Flächenpools ist

angedacht, weitere Kompartimente des Ausgleichsflächenmanagements langfristig

dienststellenübergreifend in der Flächenagentur zu zentralisieren: Planung, Umsetzung und Unterhalt sowie die gutachterliche Überwachung der Umsetzung und das Monitoring sollen dort zukünftig gesteuert und verantwortet werden. Mit dieser Zentralisierung folgt die Stadt insbesondere den Empfehlungen des Landesamtes für Umweltschutz zur Qualitätssicherung bei der Kompensation (BayLfU 2020). Durch das zentrale Erfassen der städtischen Ausgleichsbedarfe und die Kompensation in einem Ausgleichsflächenpool können rechtliche und fachliche (Kombinations- )Möglichkeiten optimal genutzt und so die vorhandenen Flächenressourcen im Sinne einer multifunktionalen Kompensation beplant werden. Laufende Planungen, wie die Stadt-Umland-Bahn, der Ausbau der Radwegenetze nach Erlangen und Fürth, Reco-SUN oder die Baulandentwicklung im Bereich der Kriegsopfersiedlung werden in naher Zukunft größere Kompensationsumfänge auslösen.

Stellungnahme DiP: Bei der Ergreifung von Ausgleichsmaßnahmen muss die Stadt sicherstellen, dass die Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden/werden und der mittel- bis langfristige Erfolg der Maßnahmen u.a. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gem. Bundesnaturschutzgesetz dauerhaft sichert. Bei der Stadt bestehen bei den betroffenen Dienststellen bislang uneinheitliche Lösungen in Bezug auf die Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Insbesondere Unterhaltspflichten und die Zuständigkeiten für Umsetzungskontrollen und das Monitoring rechtsverbindlicher Ausgleichsmaßnahmen sind nicht abschließend geklärt. Hierzu wird von DiP bereits eine dienststellenübergreifende Prozessanalyse im Bereich des Ausgleichsflächenmanagements durchgeführt. Die zentrale Koordination für die Umsetzungs- und Maßnahmenkontrolle soll demnach künftig durch die Flächenagentur wahrgenommen werden. Die beantragte Stelle wird zunächst befristet bis 06.27 begutachtet, um auf Basis der dann abgeschlossenen Prozesserhebungen und Erkenntnisse zu entscheiden, ob die Kapazität dauerhaft benötigt wird.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 30 Tätigkeitsbereich Aufstockung Wiss. SB Stadtökologie, Biotopverbund

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,25 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 22.205 € 0 € 22.205 € 0,25 Vorschlag: 0,25 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 22.205 € 0 € 22.205 € 0,25

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die verstärkte Bauflächenentwicklung verursacht einen Mehraufwand für die Prüfung von

stadtökologischen und vegetationsökologischen Belangen in der Bauleitplanung und

Umweltprüfung. Mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ wurde das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Das sog. Artenschutz-Gesetz ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung hat den Ausbau des Biotopverbundes in Bayern und die Ausweitung des Schutzes hochwertiger Lebensräume und Strukturen zum Ziel. Daher sind die Planungen zum Biotopverbundsystem in Nürnberg nach über 25 Jahren an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Stadtbiotopkartierung ist 15 Jahre alt und bedarf einer zeitnahen Aktualisierung. Das Konzept zum Nürnberger Biotopverbund im Offenland, Wald sowie für Trockenheits- und Feuchtlebensräume ist neu aufzustellen und an die aktuellen Anforderungen des Natur- und Artenschutzrechts anzupassen. Die anstehenden Aufgaben können mit der derzeitigen Teilzeitstelle nicht erfüllt werden.

Stellungnahme DiP: Um die laufenden und zukünftigen Planungen zur Neugestaltung des Biotopverbundes in Nürnberg fachlich, inhaltlich adäquat begleiten zu können, auch mit einer Erneuerung bzw. Ergänzung von Kartierungen und dazugehörigen Projektierungen, bedarf es einer dringenden Intensivierung des Personaleinsatzes im Fachbereich der Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die Aufstockung der Stelle um 0,25 VK wird begutachtet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 31 Tätigkeitsbereich Aufstockung Verwaltung Baumschutz

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 21.440 € 0 € 21.440 € 0,36 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Durch die Einführung einer neuen Datenbank im Zuge einer weiteren Digitalisierung konnte die Abarbeitung der Fälle im Vollzug der Baumschutzverordnung weiter systematisiert werden. Die dauerhaft hohen Fallzahlen mit rund 1.800 Anträgen/Jahr und die damit verbunden hohe Anzahl der Rechnungsstellungen, E-Mails, telefonischer Anfragen und Bürgerschreiben führen zu einem steigenden Verwaltungsaufwand. Es gibt kein eigenes Bürgertelefon. Die Bäume stehen in der Großstadt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Diese reagiert mit hoher Sensibilität bei Eingriffen in den Naturschutz. Aufgrund des hohen Erwartungsdruckes von Politik sowie der Bürgerinnen und Bürgern müssen die Arbeiten schnellstmöglich erledigt werden. Die Mitarbeiter/innen werden mittlerweile aufgrund der Zunahme von Stürmen massiv am Telefon und per E-Mail mit Anfragen konfrontiert und teilweise auch angegangen, es werden teilweise prophylaktisch Fällanträge gestellt.

Stellungnahme DiP: Das Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutz) stellt an den Baumschutz veränderte und höhere Ansprüche. Der Klimawandel und seine Folgen sind bei den Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Sturm-/Orkanereignisse, sowie Trocken- und Dürreperioden häufen sich. Dadurch steigt die Anzahl der Anträge und es werden schnelle Entscheidungen von hoher rechtlicher Kompetenz erwartet. Korrespondierend hiermit wurden in den letzten Jahren im technischen und rechtlichen Vollzug der Baumschutzverordnung schrittweise neue Stellenanteile geschaffen. Die verwaltungstechnische übergreifende Unterstützung blieb in ihrer Kapazität jedoch bislang unverändert, obwohl sie oftmals der direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger ist. Die Aufstockung der Stelle um 0,36 VK wird begutachtet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 32 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung Verwaltung Naturschutzrecht

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9c 35.452 € 0 € 35.452 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit den beschlossenen Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes wird der rechtliche Vollzug der neuen Vorschriften zusätzliche Verwaltungskapazitäten erfordern. Künftig sind deutlich mehr Verfahren zur Prüfung von Ausnahmen, zum Vollzug und zur Ahndung von Verstößen zu erwarten. Zu nennen sind hier exemplarisch Genehmigungsverfahren für die Umwandlung von Dauergrünland oder die Ahndung bei Verstößen gegen das Gentechnikanbauverbot. Weitere Aufgabenmehrungen ergeben sich durch die Stadtbiotopkartierung des Landesamtes für Umwelt und die Aufstockung der Anzahl der ehrenamtlichen Naturschutzwacht-Stellen von 12 auf 20. Letzteres bringt einen vermehrten Aufwand in der Betreuung, Organisation und Verwaltung der Naturschutzwacht für die hauptamtlichen Kräfte der Unteren Naturschutzbehörde mit sich.

Stellungnahme DiP: Für die Zukunft werden deutlich mehr Verfahren zur Zulassung von Ausnahmen und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erwartet, die mittelfristig auch eine Aufstockung der Verwaltungskapazität erforderlich machen können. Die dauerhafte Auslastung einer zusätzlichen Kapazität ist derzeit noch nicht absehbar. Zudem ist keine Deckung vorhanden. Eine Begutachtung kann daher nicht erfolgen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 33 Tätigkeitsbereich Aufstockung Sachbearbeitung Naturschutz

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 12 46.206 € 0 € 46.206 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Plangenehmigungen/-feststellungen gemäß diverser gesetzlicher Grundlagen und Bauvorhaben im Außenbereich, die gemäß §§14-17 sowie § 18 Bundesnaturschutzgesetz der Eingriffsregelung unterliegen, zeigen eine steigende Tendenz auf und zwar sowohl im Hinblick auf Fallzahlen als auch in Bezug auf die Flächengröße. Zusätzlich hat der Arbeitsumfang durch komplexere Vorgaben und Aufgaben im Rahmen der Bayerischen Kompensationsverordnung im Zusammenhang mit den zunehmenden Anforderungen des Artenschutzrechts und dem steigenden Flächendruck innerhalb der Großstadt zugenommen. Die gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung erforderliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen vertraglicher, grundbuchrechtlicher und städtebaulicher Regelungen sowie deren Durchsetzung und Monitoring wird zunehmend als Aufgabe an UwA/3 delegiert. Das Wachstum privater und kommunaler Ökokonten, eine steigende Anzahl von Unterschutzstellungsaufträgen sowie die Aufstockung der Naturschutzwacht beinhalten eine Aufgabenmehrung. In Summe Bedarf es zur Bewältigung des Aufgabenportfolios einer Aufstockung einer vorhandenen Stelle.

Stellungnahme DiP: Aufgrund von Änderungen bzw. Verschärfung rechtlicher und politischer Vorgaben im Fachbereich Landschaftspflege, Biotopschutz und -entwicklung, Biodiversität in den letzten Jahren, kam es dort nachweislich zu einer qualitativen und insbesondere auch zu einer quantitativen Aufgabenmehrung. Personell begegnet wurde der Aufgabenmehrung im Bereich der Sachbearbeitung Biodiversität mit einer Aufstockung der Stelle Nr. 325.3340 zum Haushalt 2021. Weitere notwendige 0,15 VK zur Aufstockung der Stelle Nr. 325.3320 im Bereich des Vollzugs der Naturschutzgesetze (BayNatSchG und BNatSchG) in Planungs- und Investitionsvorhaben wurden zum Haushalt 2023 begutachtet. Eine weitere Aufstockung zur Bewältigung der Aufgabenumfangs erscheint zwar wünschenswert, ist aber vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung ohne Deckung kann daher nicht erfolgen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 34 Tätigkeitsbereich Aufstockung Sachbearbeitung, stv. Geschf. Landschaftspflegeverband

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,22 SACHBEARB., STV. GESCHÄFTSF. LPV E 12 20.331 € 0 € 20.331 € 0,22 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Es bestehen erhöhte Anforderungen an eine Ausweisung von Kompensationsflächen und an die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe nach Arten- und Naturschutzrecht für städtische und private Bauvorhaben; damit geht ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit mehreren z.T.

neuen Akteuren bei Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie für Bau- und

Kompensationsvorhaben mit Flächeneigentümer/innen und -bewirtschafter/innen einher. Dies führt zu einer wesentlichen Aufgabenmehrung im Tätigkeitsbereich der Stelle Nr. 325.3415. Dazu kommen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus dem Bürgerbegehren zur Artenvielfalt Bayern (Blühpakt Bayern, Gewässerrandstreifen an Gewässern III. Ordnung, Streuobstpakt), die Mitarbeit an Prozessklärungen (z.B. Artenschutz) und die fachliche Unterstützung des Projektes „Wässerwiesen“.

Stellungnahme DiP: Angesichts des bereits bestehenden und zukünftig weiter zunehmenden Bedarfs an Ökokonto- und Ausgleichsflächen in den nächsten Jahren, ist mit einem stetig steigenden Arbeitsaufkommen auch in der Sachbearbeitung des Landschaftspflegeverbands (LPV) zu rechnen. Dieser steht insbesondere mit der Flächenagentur bei Ref. III in regem Austausch, wobei die Erstellung von Fachplanungen und Fachkonzepten zur Flächennutzung unter Berücksichtigung des gesamten Aufgabenspektrums des LPV im Mittelpunkt der Arbeiten steht. Die Aufstockung der Stelle um 0,22 VK wird begutachtet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 35 Tätigkeitsbereich Zweite Leichenschau

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 ÄRZTIN/ARZT E 14 203.578 € 203.578 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 ÄRZTIN/ARZT E 14 203.578 € 203.578 € 0 € 0,00

Antrag: 3,00 ASSISTENZKRAFT E 6 165.936 € 165.936 € 0 € 0,00 Vorschlag: 3,00 ASSISTENZKRAFT E 6 165.936 € 165.936 € 0 € 0,00

Antrag: 2,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 113.154 € 113.154 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 113.154 € 113.154 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise: Stellenwerte EGr. 14, EGr. 6, EGr. 7 als Platzhalter, nach abschließender Klärung des Aufgabenprofils

erfolgt die Bewertung

Begründung Dienststelle: Durch Änderung der Bestattungsverordnung (BestV) ist die zweite Leichenschau nun auch in Bayern ab 01.07.2024 verpflichtend durchzuführen. Zuständig sind die Gesundheitsämter. Durch die zweite ärztliche Leichenschau soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine natürliche Todesart vorliegt. Wird die vom zuvor untersuchenden Arzt festgestellte Todesursache bestätigt, kann die/der Verstorbene zur Feuerbestattung oder zur Überführung ins Ausland freigegeben werden. Die Kosten der zweiten Leichenschau sind von den Angehörigen zu tragen. Für die damit verbundene Rechnungsstellung, die Vor- und Nachbereitung der Unterlagen und für die Mithilfe bei der Terminierung werden Verwaltungskräfte, zur Durchführung der Leichenschau werden weitere Ärztinnen/Ärzte und Assistenzkräfte benötigt.

Stellungnahme DiP: Die Durchführung einer verpflichtenden 2. Leichenschau durch die Gesundheitsämter wird in Bayern ab dem 01.07.2024 eingeführt (§2 Änderung der BestV vom 21.04.2022, §17 Abs. 4 BestV). Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob Gh oder das Klinikum bzw. die Friedhofsverwaltung diese Aufgabe bzw. Teilaufgaben innerhalb der Stadtverwaltung übernehmen. Die Finanzierung der Stellen erfolgt über eine zu erhebende Gebühr und wird von Stk grundsätzlich bestätigt. Die Höhe der Gebühr steht jedoch noch nicht fest. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Die Stellen werden vorerst mit einem Sperrvermerk versehen und abhängig vom tatsächlichen Bedarf und der vollständigen Deckung zur Besetzung freigegeben. Es wird der Stellenvermerk Z (Zuschuss) angebracht.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 36 Tätigkeitsbereich Reformierte Schuleingangsuntersuchung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 KINDER- UND JUNGENDÄRZTIN/-ARZT E 15 223.118 € 0 € 223.118 € 2,00 Vorschlag: 1,00 KINDER- UND JUNGENDÄRZTIN/-ARZT E 15 111.559 € 0 € 111.559 € 1,00

Antrag: 4,00 KINDERKRANKENSCHWESTER E 6 221.248 € 0 € 221.248 € 4,00 Vorschlag: 2,00 KINDERKRANKENSCHWESTER E 6 110.624 € 0 € 110.624 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) soll ab 2026 die den Gesundheitsämtern als Pflichtaufgabe zugewiesene, derzeitige Schuleingangsuntersuchung (SEU) ersetzen. Durch veränderte Vorgaben verursacht die rSEU im Vergleich zur jetzigen SEU einen deutlich höheren Personalbedarf, sowohl bei den Kinderkrankenschwestern als auch im Bereich der Schulärztinnen. Zusätzlich ist auch die Zahl der durch die SEU zu untersuchenden Kinder in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die beständig steigende Einwohner- und Geburtenzahl in Nürnberg lässt einen weiteren Anstieg der Zahl der zu untersuchenden Kinder in Nürnberg erwarten. Darüber hinaus ist schon zum jetzigen Zeitpunkt eine deutliche Zunahme der komplexeren Fälle (sowohl im Bereich der schulärztlichen Begutachtungen und Beratungen als auch im Bereich der SEU) zu verzeichnen, was zu einem deutlich höheren Zeitbedarf pro Fall führt.

Stellungnahme DiP: Durch die rSEU werden die Kinder ein Jahr früher als bisher untersucht und der Screeningumfang ausgeweitet. Aus personellen Gründen möchte Gh bereits im Herbst 2024 mit der rSEU beginnen und somit die Umstellung über 2 Jahre hinweg staffeln. Eine erstmalige Umstellung im Jahr 2026 würde bedeuten, dass ca. 5.000 Kinder zusätzlich untersucht werden müssten. Insgesamt wären somit in einem Jahr ca. 10.000 Kinder von Gh zu untersuchen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand einer Untersuchung nach der rSEU beläuft sich laut Gh auf 60min. Nachdem die rSEU erst ab 2026 verpflichtend durchgeführt werden muss, ist eine Schaffung der Stellen zum Haushalt 2024 nicht zwingend erforderlich. Im Bereich der Schuleingangsuntersuchung wird bei Gh Anfang 2024 eine Organisationsuntersuchung stattfinden. Um deren Ergebnisse ggf. zügig umsetzen zu können, werden die Stellen teilweise zur Schaffung vorgeschlagen und mit einem Sperrvermerk X versehen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 37 Tätigkeitsbereich DIGiN Projektassistenz

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARB. PROJEKT DIGIN E 9b 69.377 € 69.377 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARB. PROJEKT DIGIN E 9b 69.377 € 69.377 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 09.24; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Antrag zum 1. Förderaufruf Digitalpakt ÖGD wurde bewilligt. In diesem Kontext wurde der Einsatz eigenen Personals für Projektmanagement-Assistenz genehmigt. Die Sachbearbeitung unterstützt und entlastet die Projektleitung.

Stellungnahme DiP: Das Gesundheitsamt Nürnberg hat 3,4 Mio. EUR vom Bund für die Digitalisierung des Amtes erhalten. Das Projekt fokussiert sich auf den Infektionsschutz und läuft unter dem Namen DIGiN (Digitalisierung Infektionsschutz Gesundheitsamt in Nürnberg). Es ist befristet bis zum 30.09.2024. Die Stelle der Sachbearbeitung wird vollständig aus dem Projekt finanziert. Eine entsprechende budgetfinanzierte Beschäftigung wurde bereits bis zum 30.06.2024 genehmigt. Die Kapazität wird befristet bis zum Projektende begutachtet, die Stelle erhält den Fristvermerk F 09.24 und den Zuschussvermerk Z.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Friedhofsverwaltung lfd. Nr. 38 Tätigkeitsbereich Sicherung der Handlungsfähigkeit des Krematoriums

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 OFENFÜHRER/IN E 6 55.312 € 55.312 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 OFENFÜHRER/IN E 6 55.312 € 55.312 € 0 € 0,00

Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, TEAMLEITUNG E 8 59.556 € 59.556 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, TEAMLEITUNG E 7 56.577 € 56.577 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.27 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Im Arbeitsbereich „Ofenbetrieb, Einäscherung“ führt die zunehmend anfälliger werdende Technik und die anstehende Sanierung des Krematoriums dazu, dass erforderliche Reparaturen sowie später dann Umbaumaßnahmen immer wieder zu einem temporären Stillstand bei einer oder mehreren Ofenlinien führen, der nur durch Flexibilität im Schichtbetrieb kompensiert werden kann, welche in der bestehenden Personalsituation nicht gewährleistet werden kann. Im Arbeitsbereich „Antragsannahme und Kremierungsfreigaben“ bearbeiten derzeit 2,0 VK die Kremierungsaufträge, legen diese im System an, überprüfen die Begleitdokumente, erwirken die erforderliche Freigabe der Leichname durch die Polizei, geben die Leichname innerbetrieblich zur Kremierung frei und führen erforderliche Vorarbeiten für das Rechnungswesen durch. Durch die steigenden Fallzahlen ist die Sachbearbeitung derzeit nur mit Unterstützung aus anderen Arbeitsbereichen möglich.

Stellungnahme DiP: Durch konstant steigende Fallzahlen in den letzten Jahren, oftmalige Störungen der Ofenanlage und dem bevorstehenden Umbau des Krematoriums sind zur Sicherstellung des Betriebs zeitlich befristet zusätzliche Kapazitäten im Bereich der Ofenführer/innen nötig, um Einnahmeverluste vermeiden zu können. Im Bereich der Antragsannahme und Kremierungsfreigaben sind durch die konstant gestiegenen Fallzahlen und bis die neue Software für das Krematorium beschafft und einsatzbereit ist, ebenfalls mehr Kapazitäten erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Kapazitäten im Umfang von insgesamt 2,0 VK jeweils bis Ende 2027 mit dem Fristvermerk F 12.27 zu schaffen. Bis dahin ist der Umbau des Krematoriums abgeschlossen und die neue Software im Krematorium im Einsatz.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Friedhofsverwaltung lfd. Nr. 39 Tätigkeitsbereich Bedarfsgerechte personelle Ausstattung Städtischer Bestattungsdienst

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 BESTATTUNGSBERATER/IN E 7 28.288 € 28.288 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 BESTATTUNGSBERATER/IN E 7 28.288 € 28.288 € 0 € 0,00

Antrag: 1,00 FRIEDHOFSSCHAFFNER/IN E 4 54.663 € 54.663 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 FRIEDHOFSSCHAFFNER/IN E 4 54.663 € 54.663 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit der derzeitigen Stellenausstattung kann der 24/7 Service im Städtischen Bestattungsdienst kaum noch bewältigt werden. Die Auftragszahlen waren bereits 2022 wieder auf dem Niveau der Jahre vor der Pandemie, was zu einer enormen Belastung der Mitarbeitenden führte. Die Beratungsdichte konnte zum Teil nur durch eine Verschiebung von Kapazitäten der Vorsorgeberatung in die Bestattungsberatung gehalten werden. Es ist daher zwingend erforderlich, wieder verstärkt Vorsorgeberatungen anzubieten. Um den notwendigen Ausgleich herstellen zu können, wird mindestens eine zusätzliche Planstelle mit 19,5 WAS in der Vorsorgegruppe benötigt. Im Jahr 2021 wurde für den Fahrdienst ein neues Organisationskonzept eingeführt. Eine Evaluierung des neuen Konzepts ergab, dass bei der Fahrdienstleitung eine deutliche Mehrbelastung zu verzeichnen ist. Es ist daher zwingend erforderlich, beim Fahrdienst eine weitere Fahrer/innenstelle (Friedhofsschaffner/in) zu schaffen, sodass der Vorarbeiter nicht mehr im Fahrdienst aushelfen muss und - wie vorgesehen - zur Entlastung der Fahrdienstleitung zur Verfügung steht.

Stellungnahme DiP: Vor Beginn der Pandemie wurden im Rahmen der Vorsorgeberatung beim Städtischen Bestattungsdienst durchschnittlich 660 Verträge pro Jahr abgeschlossen. Im Jahr 2022 konnten nur noch 482 Vertragsabschlüsse erreicht werden, da aufgrund der personellen Situation weniger Termine vergeben werden konnten. Die Vorsorge ist ein elementarer Bestandteil des Bestattungsdienstes, da hier eine sichere Generierung zukünftiger Einnahmen erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, Kapazitäten im Umfang von 0,5 VK zu schaffen. Neben zahlreichen Vorteilen, beispielsweise eines verbesserten Kundenservices und einer leichteren Personaleinsatzplanung, erfolgte durch die Umsetzung des neuen Organisationskonzeptes im Fahrdienst eine Mehrbelastung auf der Stelle des Fahrdienstleiters. Begründet ist dies in der erweiterten Leitungsspanne sowie einer neuen Aufgabenzuordnung. Es wird daher vorgeschlagen, eine weitere Fahrer/innenstelle im Umfang von 1,0 VK zu schaffen, sodass eine tatsächliche Entlastung der Fahrdienstleitung durch den Vorarbeiter zur Verfügung steht.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 40 Tätigkeitsbereich Informationssicherheit im pädagogischen Schulbereich

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SB INFORM.SICHERHEIT SCHULE E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SB INFORM.SICHERHEIT SCHULE E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00

Antrag: 1,00 TEAMLEITUNG INFORM.SICHERHEIT SCHULE E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TEAMLEITUNG INFORM.SICHERHEIT SCHULE E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- Voraussichtlich mit Teildeckung (noch in Klärung) merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: In der Schul-IT kam es Ende 2022/Anfang 2023 zu einigen IT-Sicherheitsvorfällen. Im Anschluss an die Klärung fanden diverse Sitzungen zur Aufarbeitung statt , die u.a. zum Ergebnis hatten, dass die Funktion der Informationssicherheit im schulpädagogischen Bereich dringend aufgestockt werden muss. Derzeit sind 0,5 VK für strategische IT-Sicherheit und 0,5 VK für (IT-) Datenschutz vorhanden. Angesichts der Vielzahl der Systeme und User an den Schulen, die perspektivisch noch zunehmen wird, und der hohen Sicherheitsrelevanz besteht hier dringend weiterer Kapazitätsbedarf sowohl im strategischen als auch im operativen Bereich. Die beantragte Kapazität ist für die Sicherstellung adäquater Sicherheitsstandards in der schulischen IT- Infrastruktur unabdingbar.

Stellungnahme DiP: Als Ergebnis der Aufarbeitung von IT-Sicherheitsvorfällen an Schulen aus der jüngeren Vergangenheit wurden seitens Ref. IV mehrere Maßnahmen herausgearbeitet. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die kapazitative Ausstattung des Themas schulische IT-Sicherheit, klare Zuständigkeiten (hierzu wurde ein Arbeitskreis zwischen Ref. I/I I-ISB und Ref. IV eingerichtet), sowie die Sicherstellung von kurzen und schnellen Entscheidungswegen. Im Stellenplan des Ref. IV wurde die neue Organisationseinheit „Informationssicherheit und Datenschutz an Schulen“ eingerichtet, die die beiden vorhandenen Halbstellen 040.01730 (Sachbearbeiter/in Datenschutz Schule) und 040.01735 (Sachbearbeiter/in IT-Sicherheit Schule) beinhaltet. Die neue Organisationseinheit ist direkt der Leitung des Bereichs "Bau, Digitales, strategische und zentrale Aufgaben" unterstellt. Aus organisatorischer Sicht ist der geltend gemachte Kapazitätsbedarf für pädagogische Informationssicherheit in der Schul-IT nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Stellen wird empfohlen. Seitens des Freistaats wurde eine Teildeckung ab 2025 in Aussicht gestellt; weitere Veröffentlichungen des Freistaats hierzu bleiben abzuwarten. Sobald zu einer eventuellen Bezuschussung weitere Informationen vorliegen wird ggfs. Nachträglich ein Z-Vermerk an den Stellen angebracht.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 41 Tätigkeitsbereich Anpassung IT-Schule (IT-Technik-Gruppe) an Gerätezahl

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 FACHINFORMATIKER/IN E 9b 69.377 € 0 € 69.377 € 1,00 Vorschlag: 1,00 FACHINFORMATIKER/IN E 9b 69.377 € 0 € 69.377 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- Voraussichtlich mit Teildeckung (noch in Klärung) merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Kapazitäten der IT-Technik-Gruppe sind mit den aktuell zu betreuenden IT-Systemen vollständig

ausgelastet; allein im Rahmen des Programms „Integrierte Fachunterrichtsräume an

berufsqualifizierenden Schulen (iFU)“ ist jedoch von einer Steigerung der Gerätezahlen um mind. 1.500 bis zu 2.000 auszugehen; darunter auch spezifische digital gesteuerte Maschinen für die berufliche Ausbildung und Sondergeräte wie beispielsweise virtual/augmented Reality. Hierfür wird dringend zusätzliche Personalkapazität benötigt, da andernfalls keinerlei Support und Betreuung dieser Geräte gewährleistet werden kann.

Stellungnahme DiP: Die zu betreuende Gerätezahl ist eine der Bezugsgrößen für den Kapazitätsbedarf der IT-Technik- Gruppe. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen, um den Support und die Betreuung für digitale Endgeräte und Systeme insbesondere im berufsqualifizierenden Bereich kapazitativ gewährleisten zu können. Seitens des Freistaats wurde eine Teildeckung ab 2025 in Aussicht gestellt; weitere Veröffentlichungen des Freistaats hierzu bleiben abzuwarten. Sobald zu einer eventellen Bezuschussung weitere Informationen vorliegen wird ggfs. nachträglich ein Z-Vermerk an der Stelle angebracht.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 42 Tätigkeitsbereich Inklusion durch Sport

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 69.377 € 0 € 69.377 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zielsetzung des Schaffungsantrags ist die Weiterführung und Verankerung von Inklusion im Sport bei der Stadt Nürnberg durch Schaffung und Pflege entsprechender Netzwerke sowie Aufbau eines städtischen Komitees zur Inklusion geistig und mehrfach behinderter Menschen im Sport. Die Verstetigung der Inklusion im Sport erfordert die Ausweitung der Aktivitäten über die Veranstaltung „Host Town“ hinaus. Es sollen Projekte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen der Stadt Nürnberg aufgesetzt und organisiert werden. Die Stelle soll hierbei als Schnittstelle für alle beteiligten städtischen Dienststellen und Einrichtungen fungieren. Eine eventuelle Beteiligung der Stadt Nürnberg an den nationalen Spielen der Special Olympics Deutschland 2026 soll vorbereitet werden.

Stellungnahme DiP: Die Weiterführung und Verankerung von Inklusionsthemen im Sport ist wünschenswert. Hierzu existiert bei der Stadt Nürnberg ein abgestimmter Maßnahmenplan, nämlich der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der im Handlungsfeld "Kultur, Freizeit, Sport" die bereits umgesetzten Maßnahmen dieses Bereichs sowie alle Maßnahmen in Umsetzung und in Planung ausweist. Der SportService ist hier mit mehreren Maßnahmen vertreten. In der Sitzung der Sportkommission vom 14.07.2023 berichtete der SportService, dass bereits jetzt Inklusion im Sport in allen Aufgabenbereichen des SportService mitgedacht werde, um das Ziel des inklusiven Handelns im Sportbereich in der Stadt zu erreichen. Die Maßnahmen in diesem Bereich erfolgen im Rahmen der vorhandenen Personalkapazität; im Sachgebiet Sportförderung steht bereits jetzt explizit Kapazität für die Konzeptionierung und Umsetzung von Veranstaltungen und Projekten mit gesellschaftsrelevanten, demographischen und zielgruppenorientierten Themenstellungen einschließlich der Akquise von Förderern, Sponsoren und Stiftern, insbesondere bezüglich Inklusion im und durch Sport, zur Verfügung. In diesem Rahmen kann auch die Pflege der entsprechenden Netzwerke, die durch die Veranstaltung "Host Town" vertieft werden konnten, erfolgen. Die Aufgabe der Schnittstellenfunktion für alle beteiligten städtischen Dienststellen und Einrichtungen im Bereich Inklusion wird bereits von der Fachstelle Inklusion im Sozialamt ausgeübt. Die Schaffung der beantragten zusätzlichen Kapazität wird vor diesem Hintergrund nur im Umfang einer Halbstelle empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 43 Tätigkeitsbereich Pädagogische Mitarbeitende für die Umweltstation

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 PÄDAGOG. MITARBEITER/IN E 13 177.638 € 0 € 177.638 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Im Jahr 2019 wurde die Energie- und Umweltstation Nürnberg in Betrieb genommen. Diese hat die

Aufgabe, das wichtige Thema Umweltbildung und Nachhaltigkeit für verschiedene

Bevölkerungsgruppen zu leisten (sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene). Pandemiebedingt konnte in den ersten Jahren nur ein eingeschränktes Angebote generiert werden. Durch die nun vorhandenen Erfahrungswerte kann belegt werden, dass der Bedarf an BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung)-Angeboten in der Stadtbevölkerung so hoch ist, dass ein personeller Ausbau wesentlich ist, um alle Bevölkerungsschichten in Nürnberg adäquat zu erreichen.

Stellungnahme DiP: Die Energie- und Umweltstation (damals Umweltpädagogisches Zentrum) ist seit 1995 nach den Richtlinien des Bayerischen Umweltministeriums als "Bayerische Umweltstation" anerkannt. Sie setzt (umwelt-)pädagogische Impulse im Rahmen von Veranstaltungen, Projekten und Programmen und setzt sich für die Vernetzung zwischen Anbietern von Bildungsangeboten und Schulen im Themenbereich der Nachhaltigkeit ein. Ziel der pädagogischen Arbeit der Energie- und Umweltstation ist es, Kompetenzen, Wissen und Werte zu fördern, die nötig sind, um einen nachhaltigen Lebensstil zu entwickeln und sich aktiv an gesellschaftlichen Transformationsprozessen zu beteiligen. Der steigende Bekanntheitsgrad der Angebote der Energie- und Umweltstation ist erfreulich. Allerdings handelt es sich hier um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Nürnberg und eine Deckung für die beantragten zusätzlichen Kapazitäten ist nicht vorhanden. Die Angebotsstruktur und Schwerpunktsetzung der Energie- und Umweltstation sollte sich daher an der vorhandenen Personalkapazität orientieren. Dies gilt in besonderem Maße für Angebote, die sich nicht an die Hauptzielgruppe (Schulklassen aller Altersstufen) richten. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird vor diesem Hintergrund nicht empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 44 Tätigkeitsbereich Projektkoordination

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN E 13 88.819 € 0 € 88.819 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Für die stetig steigende Anzahl (und auch deren Wichtigkeit und Umfänge) von Projekten und Herausforderungen im Bereich Schule und Sport, z.B. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Sport im Ganztag, Großprojekte Sportvereine, Kommunikation i.S. Schulbau, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Heterogenität in der Schule, etc. werden Ressourcen für die Koordination benötigt. Ziel ist eine bessere (effizientere) und zielgerichtete Umsetzung, Begleitung und Steuerung von Projekten.

Stellungnahme DiP: Aus den bisher übermittelten Unterlagen kann ein Bedarf nach zusätzlicher Kapazität für Projektkoordination nicht zwingend abgeleitet werden. Für die Beurteilung dieses Bedarfs sollte zunächst seitens Ref. IV ein Konzept erarbeitet werden, um die dort vorhandenen Kapazitäten für Steuerung und Projektmanagement an den aktuellen Entwicklungen und strategischen Zielsetzungen neu auszurichten. Die Schaffung der beantragten Stelle kann vor diesem Hintergrund nicht empfohlen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 45 Tätigkeitsbereich Anpassung des Betriebsdienstes der Sport- und Veranstaltungshalle Kia-Metropol-

Arena an die Auslastung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9a 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9a 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00

Antrag: 1,00 VERANSTALTUNGSASSISTENT, HSM E 5 52.094 € 0 € 52.094 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERANSTALTUNGSASSISTENT, HSM E 4 54.663 € 0 € 54.663 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Bei Inbetriebnahme der Sport- und Veranstaltungshalle (SVH) im Jahr 2021 lagen noch keine Erfahrungswerte bezüglich des Personalbedarfs vor, daher wurde der Betriebsdienst zunächst mit 2,0 VK Verwaltungspersonal sowie einem Betriebsleiter, einem Anlagenmechaniker sowie zwei Meistern für Veranstaltungstechnik ausgestattet. Inzwischen ist die SVH, trotz zweier schwieriger Coronajahre, als neuer Veranstaltungsort anerkannt und bereits jetzt bis Ende 2024 ausgebucht. Sie steht somit unter Vollauslastung und erzielt erhebliche Erträge. Um den Veranstaltungsbetrieb zu gewährleisten und tarifliche und arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten (die maximalen Arbeits - sowie die Mindestruhezeiten können schon jetzt nicht mehr eingehalten werden; die Überstunden übersteigen die städtischen Vorgaben; Krankheitsvertretungen sind mit dem jetzigen Personalstand nicht möglich; Dienstpläne können nicht eingehalten werden und übersteigen die Einsatzzeiten) ist zusätzliche Personalkapazität erforderlich, um einen Weiterbetrieb der SVH unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (Arbeitsschutz) im jetzigen Umfang fortzuführen. Die Vermietungen müssten ansonsten signifikant reduziert werden. Dies würde mit massiven Ertragseinbußen einhergehen.

Stellungnahme DiP: Der Antrag der HVE SuS ist nachvollziehbar. Die Sport- und Veranstaltungshalle (SVH) verfügt bisher über einen technischen Betriebsdienst im Umfang von lediglich 5 VK (davon 1,0 VK befristet) basierend auf Schätzungen zur Auslastung vor Inbetriebnahme der Halle. Die seitdem zunehmende Auslastung führt zu praktischen Herausforderungen bezüglich der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben zum Personaleinsatz. Die Schaffung der beantragten Stellen wird vor diesem Hintergrund im Umfang von 1,5 VK empfohlen. Es wird zudem empfohlen, im Jahr 2024 unter den dann herrschenden Auslastungsbedingungen eine Kapazitätsbemessung für den Betriebsdienst der SVH durchzuführen, um zu verifizieren, ob der Umfang der Personalausstattung den Anforderungen an einen rechtssicheren Betrieb tatsächlich genügt.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 46 Tätigkeitsbereich Schulhausmeisterliche Betreuung Schulneubau Forchheimer Strasse

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 HSM FORCHHEIMER STRASSE E 5 52.094 € 0 € 52.094 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HSM FORCHHEIMER STRASSE E 5 52.094 € 0 € 52.094 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Das neue Schulgebäude in der Forchheimer Strasse wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Betrieb gehen. Die Nutzfläche beläuft sich auf ca. 9.000 qm; auf dem Gelände entsteht eine Grundschule als Ganztagsschule, ein Hort mit Nachmittagsbetrieb bis 16:00 Uhr, ein Spielhof, ein Fahrradparcour sowie ein Allwetterplatz. Weitere Besonderheiten am neuen Standort können noch nicht angegeben werden, da diese noch in Planung sind. Die schulhausmeisterliche Betreuung des neuen Standorts kann mit den vorhandenen Personalressourcen im Bereich der HVE SuS nicht gewährleistet werden. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist zusätzliche Kapazität im Umfang von 1,0 VK für die schulhausmeisterliche Betreuung erforderlich.

Stellungnahme DiP: Für die hausmeisterliche Betreuung des neuen Schulstandorts im Nürnberger Norden mit Ganztagsbetrieb, der zu einer intensiveren Nutzung des Gebäudes und seiner Einrichtungen (längere Öffnungszeit, höherer Verschleiß, Reparaturbedarf, usw.) führt, ist zusätzliche Kapazität erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Die Stelle erhält bis zur Inbetriebnahme des Schulgebäudes den Sperrvermerk X.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 47 Tätigkeitsbereich Einstellungsoffensive/ Einstellungskorridor SchA

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 1.162.865 € 0 € 1.162.865 € 11,00 Vorschlag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 1.162.865 € 0 € 1.162.865 € 11,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose 2022 ist zu entnehmen, dass es im Jahr 2025 zu einer einmaligen Sondersituation kommen wird: Da die Schüler des neuen neunjährigen Gymnasiums dann erstmalig die Jahrgangsstufe 13 erreichen, wird der Einstellungsbedarf annähernd doppelt so hoch sein wie in gewöhnlichen Zeiten. Einem Bedarf von 2940 Lehrkräften (Gymnasium) werden etwa 1950 Bewerberinnen/Bewerber gegenüberstehen. Diesem drohenden Lehrpersonaldefizit kann die Stadt nur durch ein eigenes fortgeführtes Konzept entgegenwirken und damit die Unterrichtsversorgung gewährleisten. Die zusätzliche 13. Jahrgangsstufe für die Gymnasien in städtischer Trägerschaft im Jahr 2025 und dazu noch steigende Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 bedeuten einen Einstellungsmehrbedarf von 33 Vollzeitlehrkräften bei akutem Mangel an Bewerberinnen/Bewerbern. Es wird weiterhin zur rechtzeitigen Sicherstellung des Lehrkräftebedarfs ein iteratives Vorgehen zur vorzeitigen Gewinnung von Lehrkräften als einzig zielführende Lösung gesehen, da es nicht möglich sein wird, innerhalb eines Jahres eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften einzustellen. Ein Unterrichtseinsatz des zusätzlich eingestellten Lehrpersonals ist bspw. Zur Abdeckung von Ausfallstunden problemlos möglich. Für das Jahr 2024 werden deshalb weitere 11 VK für Lehrkräfte beantragt.

Stellungnahme DiP: Durch die „neue“ 13. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2024/2025 wird derzeit mit einem Zuwachs von 393 Schülerinnen und Schülern in den Oberstufen der städtischen Gymnasien gerechnet. Dies bedeutet einen Mehrbedarf von ca. 33,5 Stellen bei 23 Lehrerwochenstunden pro Lehrkraft in Vollzeit. Dabei ist aber das Personal, das aufgrund der regulären Fluktuation benötigt wird, noch nicht berücksichtigt. Die Schaffung der Stellen zum kommenden Haushaltsjahr ist zur Gewinnung von Lehrkräften erforderlich, da eine ausreichende Anzahl an Bewerberinnen/Bewerbern innerhalb eines Jahres nicht zur Verfügung stünde. Der Einsatz dieser Lehrkräfte kann zur Deckung von

Ausfallstunden sowie zur Abdeckung von Erziehungszeiten und familienbedingten

Teilzeitbeschäftigungen erfolgen. Die Schaffung von 11 Stellen für Lehrkräfte wird daher empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 48 Tätigkeitsbereich Nürnberger MINT-Netzwerk NüMINe

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,25 PROJEKTASSISTENZ E 8 14.889 € 14.889 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,25 PROJEKTASSISTENZ E 8 14.889 € 14.889 € 0 € 0,00

Antrag: 0,25 PROJEKTLEITUNG E 13 22.205 € 22.205 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,25 PROJEKTLEITUNG E 13 22.205 € 22.205 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 03.27, X-Sperr, Vermerk Z (Zuschuss) merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Koordiniert über das Amt für Allgemeinbildende Schulen der Stadt Nürnberg soll in enger Kooperation mit Schulen und Lehrkräften verschiedener Schulformen erreicht werden, dass Schüler/innen für Angebote des MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)-Clusters gewonnen werden, die ansonsten nicht an außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen und möglicherweise auch keine Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld dafür erhalten würden. Das Amt für Allgemeinbildende Schulen hat im Rahmen der Projekteinreichung die geschätzten Arbeitsumfänge für die Wahrnehmung einzelner Arbeitsaufträge eingereicht. Diese werden im Rahmen des Projekts finanziert. Derzeit ist die Projektskizze in der Qualität Vorantrag. Der hier vorgestellte Stellenbedarf muss daher evtl. nachgeschärft werden, wird sich aber in jedem Fall ausschließlich innerhalb der Projektfinanzierung bewegen.

Stellungnahme DiP: Im Nürnberger MINT-Netzwerk NueMINe arbeiten Akteure aus Wissenschaft, Stadt- und Schulverwaltung sowie der Wirtschaft gemeinsam an der Stärkung außerschulischer MINT- Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Zentrales Ziel der Netzwerkarbeit ist es, jungen Menschen, insbesondere aus bildungsfernen Milieus die Relevanz MINT-bezogener Themen und Tätigkeiten aufzuzeigen und nachhaltig zu einer vertieften Beschäftigung damit zu motivieren. Vorbehaltlich der vollständigen Finanzierung des Projekts wird die befristete Schaffung von 0,25 VK Projektleitung und von 0,25 VK Projektassistenz befürwortet. Die Stellen erhalten die Vermerke F 03.27, X-Sperr bis zum Nachweis der Finanzierung und den Vermerk Z (Zuschuss).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales lfd. Nr. 49 Tätigkeitsbereich Integrationslotse/in

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN E 10 38.079 € 30.463 € 7.616 € 0,10 Vorschlag: 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN E 10 38.079 € 30.463 € 7.616 € 0,10

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.26, Sperrvermerk X, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Betreuung und Beratung ukrainischer Geflüchteter wurde die Beratungs- und Integrationsrichtlinie u.a. insofern angepasst, als dass die Fördermittel für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen von bislang 100.000 Euro auf 130.000 Euro angehoben wurden. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 130 000 Euro pro Zuwendungsempfänger. In Nürnberg ist der Bedarf nach der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten unabdingbar.

Stellungnahme DiP: Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wird durch den Einsatz Ehrenamtlicher, der von kommunalen Akteuren gesteuert und koordiniert wird, unterstützt. Die Integrationslotsinnen und -lotsen sorgen insbesondere für einen Wissenstransfer. Zum 31.12.2022 lebten insgesamt 141.713 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nürnberg, davon 11.739 mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Gegenüber 2021 bedeutet dies eine Steigerung um 35%. Daraus resultiert zusätzlicher Integrations- und Betreuungsbedarf. Bereits zum Haushalt 2023 wurden zusätzlich 0,5 VK aufgrund der Ukrainekrise geschaffen; der Freistaat Bayern hat zwischenzeitlich die Höhe der Fördermittel für Integrationslotsinnen und –lotsen erhöht. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird vor diesem Hintergrund unter dem Vorbehalt der anteiligen Drittmittelfinanzierung (ca. 80%) empfohlen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.26, einen Stellenvermerk X (Sperr) bis zur abschließenden Klärung der Finanzierung sowie den Stellenvermerk Z (Zuschuss).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 50 Tätigkeitsbereich Wohngeldnovelle 2023

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 DV-SACHBEARBEITER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DV-SACHBEARBEITER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00

Antrag: 6,50 SACHBEARBEITER/IN E 9a 444.067 € 0 € 444.067 € 6,50 Vorschlag: 6,50 SACHBEARBEITER/IN E 9a 444.067 € 0 € 444.067 € 6,50

Antrag: 15,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 848.655 € 0 € 848.655 € 15,00 Vorschlag: 13,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 763.789 € 0 € 763.789 € 13,50

Antrag: 4,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 208.376 € 0 € 208.376 € 4,00 Vorschlag: 4,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 208.376 € 0 € 208.376 € 4,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; teilweise Fristvermerk F12.24 und F12.25; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit Wirkung ab 01.01.2023 obliegt es dem Sozialamt (SHA), die größte und umfangreichste Wohngeldnovelle seit der Einführung dieser Sozialleistung umzusetzen. Ausgehend von den bundesweit prognostizierten Zahlen ist mit einer Verdreifachung der Berechtigten zu rechnen (laut Bundesregierung wäre damit ein Anstieg von ursprünglich ca. 680.000 Fällen zu mindestens 2 Millionen Berechtigten verbunden). Diese Antragszahlen wurden zwar bislang noch nicht erreicht, es muss aber weiterhin mit Steigerungen und damit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand gerechnet werden. Die Auswirkungen der Novelle erstrecken sich außerdem auf den Bereich Bildung und Teilhabe sowie die hausinterne EDV-Abteilung. Unter anderem aufgrund eines sehr dynamischen Prozesses, hoher Rückstände und mangelndem Bekanntheitsgrad beim berechtigten Personenkreis hat der nicht statistisch erfassbare Auskunfts- und Beratungsbedarf (auf den verschiedenen Informationskanälen) ebenfalls drastisch zugenommen.

Stellungnahme DiP: Entgegen der durch die Reform zu erwartenden Verdreifachung der Antragszahlen begrenzt sich die Prognose von SHA auf die bisherige Entwicklung des Antragsvolumens. Die zur Schaffung beantragten Stellenkapazitäten decken sich daher mit dem Umfang der bereits zum 01.01.2023 erfolgten überplanmäßigen Begutachtung. Der Personalmehrbedarf für Sachbearbeitung (6,50 VK, E9a) und Verwaltungsfachkräfte (10,00 VK, E7) kann aus organisatorischer Sicht nachvollzogen werden. Die Stellenkapazitäten werden mit einem

Sperrvermerk X zur Schaffung empfohlen. Eine Freigabe kann gemäß festgelegtem

Fallzahlenschlüssel (1:550 bzw. 1:750) erteilt werden. Des Weiteren wird die beantragte Stellenkapazität für eine/n Sachbearbeiter/in in der Buchhaltung (1,00 VK, E7) zur Schaffung empfohlen. Hinsichtlich des Bedarfs an Verwaltungskräften (4,00 VK, E5) ist nach aktueller Prüfung noch nicht einschätzbar, welche Aufgaben langfristig von Robotic Process Automation (RPA) oder durch andere technische Lösungen übernommen werden können, weshalb diese zur Schaffung empfohlenen Stellen zunächst einen Fristvermerk F12.25 erhalten. Weiterhin kann derzeit kein dauerhafter Bedarf für eine zusätzliche DV-Stelle gesehen werden. Aus diesem Grund wird eine Schaffung mit Fristvermerk F12.25 empfohlen. Die beantragten 4,00 VK (E7) Verwaltungsfachkräfte für Bildung und Teihabe sind nicht plausibel, da in der zugrundeliegenden Prognose von geringeren Antragszahlen ausgegangen wird. Daher werden zur Schaffung 2,50 VK empfohlen. Da mit Einführung der Kindergrundsicherung in 2025 die Zuständigkeit für Teile der BuT-

Leistungen an die Familienkasse übergehen soll, werden diese Stellen zunächst bis Ende 2024 befristet, um den weiteren Kapazitätsbedarf vor diesem Hintergrund nochmals verifizieren zu können.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 51 Tätigkeitsbereich Wirtschaftliche Hilfen

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 10 76.158 € 0 € 76.158 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 8,80 SACHBEARBEITER/IN E 9c 623.964 € 0 € 623.964 € 8,80 Vorschlag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 283.620 € 0 € 283.620 € 4,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Um die pflichtgemäßen Aufgaben erfüllen und einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb sicherstellen zu können, wurden im POA vom 24.10.2006 u.a. Fallraten je Sachbearbeiter/in sowie ein Schlüssel für die Stellenbemessung der Leitungskräfte für den Bereich Wirtschaftliche Hilfen festgelegt. Aufgrund steigender Fallzahlen ist es daher zwingend erforderlich, die Personal- und Stellenkapazität gemäß vereinbarter Fallrate an die Fallzahlensteigerung anzupassen. Als Gründe für die wachsenden Fallzahlen sind primär die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine, aber auch die dauerhaften Nachwirkungen durch Corona zu nennen. Hinzu kommt, dass Neuantragsteller aus dieser Zeit oftmals aufgrund ihrer veränderten Lebenssituation und wirtschaftlichen Lage in Bezug geblieben sind.

Stellungnahme DiP: Der personelle Mehrbedarf in der Sachbearbeitung ist aufgrund der dargestellten Fallzahlenentwicklung und Prognose aus organisatorischer Sicht plausibel. Für eine Stellenmehrung im Stellenplan liegen weiterhin die im Jahr 2006 festgelegten Fallraten zugrunde. Für die fallzahlenabhängige Umsetzung hat sich das Anbringen eines Sperrvermerkes X bewährt. Der Sperrvermerk kann entnommen werden, sobald die entsprechende Fallzahlengrenze erreicht wird. Der Bedarf für die beantragte Stellenkapazität in der Gruppenleitung kann aus organisatorischer Sicht nicht erkannt werden. Für den Bereich Wirtschaftliche Hilfen wurde der Personalschlüssel 1:10 festgelegt. Auch bei einer Stellenschaffung von zusätzlichen 8,80 VK in der Sachbearbeitung wären derzeit ausreichend Leitungsstellen im Stellenplan vorhanden. Es wird deshalb eine Schaffung von 8,8 Stellen Sachbearbeitung mit Sperrvermerk X zum Haushalt 2024 empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 52 Tätigkeitsbereich Wohnungsvermittlung/Zusatzförderung (EOF)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 119.112 € 0 € 119.112 € 2,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 59.556 € 0 € 59.556 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohnungen eine laufende Zusatzförderung (kurz: EOF). Die Höhe der Zusatzförderung

richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts gem. Bayerischen

Wohnraumförderungsgesetz (Art. 11 BayWoFG) und wird auf Antrag gewährt. Bisher wurde die Zusatzförderung für 36 Monate bewilligt, mit der Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) wurde dieser Zeitraum auf 24 Monate verkürzt. Hinzu kommt, dass sich die Anzahl der laufenden und noch anstehenden Belegungen im Jahr 2023 auf knapp 4.625 Wohneinheiten erhöhen wird (Vorjahr 3.825 Wohneinheiten). Für das Jahr 2024 ist, je nach Baufortschritt, von einem weiteren Zuwachs auszugehen. Darüber hinaus liegen beim Stab Wohnen derzeit Förderanfragen für ca. 2.000 Wohnungen vor.

Stellungnahme DiP: Neben der Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) im Jahr 2022 und der damit einhergehenden Verkürzung des Antragszeitraumes, steigt gleichzeitig die Anzahl geförderter Wohneinheiten. Seit Beantragung der Stellenschaffung im Mai sind weitere 152 neue Wohnungen hinzugekommen. Trotz steigender Antragszahlen, wie sie aus der Wohnungsstatistik hervorgehen, wurden im Bereich EOF seit dem Jahr 2017 keine zusätzlichen Stellenkapazitäten geschaffen. Dies hat zur Folge, dass die Bearbeitungszeit der Anträge inzwischen vier Wochen beträgt. Damit sich die Bearbeitungszeit nicht weiter verlängert, ist teilweise Unterstützung aus einem anderem Sachgebiet notwendig. Insgesamt sind zum Vergleichsjahr 2017 ca. 1/3 mehr Anträge zu verzeichnen. Bei derzeit 5,41 VK im Bereich EOF ist daher der Bedarf für eine Erweiterung der Stellenkapazitäten aus organisatorischer Sicht nachvollziehbar. Aufgrund der dargestellten Entwicklungen ist auch im nächsten Jahr von einem weiteren Stellenbedarf auszugehen. Ausgehend von den aktuellen Zahlen werden zum Haushalt 2024 1,5 VK zur Schaffung vorgeschlagen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 53 Tätigkeitsbereich Neuinbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses Schweinau

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 ERZIEHER/IN S 8b 139.570 € 0 € 139.570 € 2,00 Vorschlag: 2,00 ERZIEHER/IN S 8b 139.570 € 0 € 139.570 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Stellenvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: In Schweinau entsteht ein neues Kinder- und Jugendhaus (KiJH) für den Stadtteil. Es handelt sich nicht nur um einen erweiterten Ersatzbau für den Jugendtreff Oase in der Hinteren Marktstraße, sondern das Haus wird auch der neue Standort für die beiden Spielmobilteams mit ihren Fahrzeugen. Es erfolgt die Umsetzung des JHA-Beschlusses vom 28.07.2016, d. h. der Arbeitseinsatz der Straßensozialarbeit für den gesamten Stadtteil wird integriert, so dass das neue Kinder- und Jugendhaus über insgesamt 4 Planstellen verfügen wird. Es müssen deshalb zwei zusätzliche Planstellen geschaffen werden.

Stellungnahme DiP: Ein Team für das neue Kinder- und Jugendhaus soll analog vergleichbarer Einrichtungen aus einer Leitung, Streetwork und zwei pädagogisch tätigen Mitarbeitenden bestehen. Der Jugendtreff Oase verfügt über 2 Planstellen (SozPäd). Diese beiden Stellen werden auf die neue Einrichtung angerechnet, so dass lediglich zwei neue Stellen für die pädagogisch tätigen Mitarbeitenden notwendig werden.

Die Schaffung der Stellen im beantragten Umfang wird empfohlen. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme erhalten die Stellen einen Stellenvermerk X (Sperr).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 54 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Ausgleichs für die Regenerationstage im Bereich J/B3

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8b 69.785 € 0 € 69.785 € 1,00 Vorschlag: 0,27 ERZIEHER/IN S 8b 18.842 € 0 € 18.842 € 0,27

Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 75.330 € 0 € 75.330 € 1,00 Vorschlag: 0,41 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 30.885 € 0 € 30.885 € 0,41

Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 151.764 € 0 € 151.764 € 2,00 Vorschlag: 1,08 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 81.953 € 0 € 81.953 € 1,08

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung zwei sog. Regenerationstage pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die monatliche SuE-Zulage in 1-2 Regenerationstage umwandeln. Zum Ausgleich sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Betroffen sind alle pädagogischen Fachkräfte bei J/B3. Des Weiteren ist eine höhere Arbeitsdichte durch einen Anstieg der Gesamtbevölkerungszahl und der „Jungeinwohner“ in Nürnberg zu verzeichnen, auch bedingt durch eine zusätzliche Verdichtung der Wohnviertel und der Zug um Zug umgesetzten und umzusetzenden Neubaugebiete im Stadtgebiet.

Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung des Alltagsbetriebs, insbesondere Sicherstellung des Kinderschutzes im Rahmen der Garantenstellung und Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des ASD sowie zur Einhaltung der erforderlichen Betreuungsschlüssel im KJND/KJHZ, ist der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen zumindest teilweise nachvollziehbar. Ziel ist, neben alternativen Lösungen, eine umsetzbare Kompensation für die Tarifregelung zu erreichen. Aus diesem Grund bleiben Sachgebiete mit wenigen SuE-Beschäftigen und damit einer geringen Zahl an möglichen Umwandlungstagen unberücksichtigt, da hier durch interne Zeitplanung eine vertretbare Umsetzung erfolgen kann.

Für den Fachbereich J/B3 Soziale Dienste, erzieherische und wirtschaftliche Jugendhilfe werden insgesamt 1,76 VK zur Schaffung vorgeschlagen. Die Verteilung erfolgt mit 0,18 VK für Zentrale Aufgaben/Stab, 1,08 VK für den Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe (ASD), 0,23 VK für den Kinderund Jugendnotdienst (KJND) und 0,27 VK für das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 55 Tätigkeitsbereich Inklusionsfachkraft für integrative Horte

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 112.995 € 112.995 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 112.995 € 112.995 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit dem im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist der inklusive Betreuungsauftrag in der Kinder- und Jugendhilfe fest verankert worden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, die städtischen Kindertageseinrichtungen nicht nur gleichermaßen für alle Kinder zu öffnen, sondern auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass die individuellen Unterstützungsbedarfe der Kinder vor Ort auch gewährleistet werden können. Vorrangiger Handlungsbedarf wird bei den Horten an Förderzentren gesehen, dort soll daher im ersten Schritt das bisherige Angebot überprüft und so weiterentwickelt werden, dass sie dem inklusiven Leitgedanken entsprechen. Dazu werden ab Herbst 2023 drei Horte an Förderzentren zu Integrativen Kinderhorten weiterentwickelt. In jeder der drei Horte soll jeweils ein einrichtungsspezifischer Fachdienst mit je 19,5 WAS eingerichtet werden. Der bisher durch die Mittel der Eingliederungshilfe finanzierte extern beauftragte Fachdienst wird durch einen eigenen Fachdienst ersetzt. Damit erhalten nicht nur die Kinder eine zeitnahe und verlässliche heilpädagogische Leistung und damit auch eine alltagsbezogene wirkungsvolle Förderung und Unterstützung, sondern das gesamte Team wie auch die Elternschaft profitieren davon.

Stellungnahme DiP: Das Konzept der inklusiven Horte wurde im Jugendhilfeausschuss am 27.04.2023 beschlossen. Ziel ist die Sicherung des gesetzlichen Auftrags zur inklusiven Betreuung in städtischen Kitas, Gewährleistung des individuellen Unterstützungsbedarfs und eine Weiterentwicklung der Betreuungsqualität von Kindern mit (drohender) Behinderung.

Die Umsetzung der inklusiven Hortpädagogik soll ab Herbst 2023 für zwei Jahre erprobt, ausgewertet und anschließend in allen weiteren integrativen Horten angewendet werden. Eine Ausweitung der Kapazitäten für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in den anderen Einrichtungen soll erst nach der Erprobungsphase erfolgen. Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte erfolgt über die vom Bezirk bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliederungshilfe sowie durch die Inanspruchnahme des Faktors 4,5 plus X als Personalkostenzuschuss durch den Freistaat. Die Deckung wurde von Stk bestätigt. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 56 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Ausgleichs für die Regenerationstage im Bereich J/B2

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8b 69.785 € 0 € 69.785 € 1,00 Vorschlag: 0,86 ERZIEHER/IN S 8b 60.015 € 0 € 60.015 € 0,86

Antrag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 225.990 € 0 € 225.990 € 3,00 Vorschlag: 0,30 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 22.599 € 0 € 22.599 € 0,30

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung zwei sog. Regenerationstage pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die monatliche SuE-Zulage in 1-2 zusätzliche Regenerationstage umwandeln. Zum Ausgleich sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Betroffen sind alle pädagogischen Fachkräfte bei J/B2. Die Schaffung der Stellen dient der Vermeidung von Schließungen oder Einschränkungen des Alltagsbetriebs durch die Wahrnehmung der Regenerationstage. Diese Stellen sollen für einen kontinuierlich geregelten Betrieb bei J/B2 sorgen.

Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung des Alltagsbetriebs in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Gewährleistung der Durchführung von Projekten und Veranstaltungen bei personellen Engpässen in den verschiedenen Arbeitsfeldern und Abteilungen von J/B2 ist der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen zumindest teilweise nachvollziehbar. Ziel ist, neben alternativen Lösungen, eine umsetzbare Kompensation für die Tarifregelung zu erreichen. Aus diesem Grund bleiben Sachgebiete mit wenigen SuE-Beschäftigen und damit einer geringen Zahl an möglichen Umwandlungstagen unberücksichtigt, da hier durch interne Zeitplanung eine vertretbare Umsetzung erfolgen kann. Ebenso werden die Regenerationstage der Mitarbeitenden im Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nicht in die Kapazitätsbemessung mit einbezogen, diese können vorrangig in der schulfreien Zeit in Anspruch genommen werden.

Für den Fachbereich J/B2 Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungsberatung, Familienbildung, Jugendsozialarbeit an Schulen werden insgesamt 1,16 VK zur Schaffung vorgeschlagen. Die Verteilung erfolgt mit 0,30 VK für Zentrale Aufgaben/Prävention und die Erziehungsberatung und 0,86 VK für die Kinder- und Jugendarbeit, die als mobile Reserve (Springer Erzieher) eingesetzt werden kann.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 57 Tätigkeitsbereich Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte für

neue Einrichtungen

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,70 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 71.565 € 71.565 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 42.097 € 42.097 € 0 € 0,00

Antrag: 0,51 VERTRETUNGSKRAFT VERTEILERKÜCHEN E 2 21.469 € 0 € 21.469 € 0,51 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zur Sicherstellung der vom Jugendamt organisierten Essensversorgung in Kitas werden weitere Kapazitäten an hauswirtschaftlichen Hilfskräften aufgrund der Neuschaffung von städtischen Kindertageseinrichtungen erforderlich. Dies gilt auch für bereits vorhandene Einrichtungen, die aufgrund der gestiegenen Einrichtungsgröße ihre Platzzahl angepasst haben. Zusätzlich wird eine Vertretungskraft für die Arbeit in den sog. Verteilerküchen, die zwischenzeitlich an 14 Kindertageseinrichtungen vorhanden sind, benötigt. In diesen Küchen werden nur Hauswirtschaftskräfte eingesetzt, das pädagogische Personal hat keinen Zugang. Die Bedienung der Großgeräte (Spülmaschine, Herd etc.) ist deutlich komplexer und anspruchsvoller und in der Regel nicht ohne Einarbeitung möglich. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für die laufende Organisation aufgrund der hohen Anzahl an Essensportionen (i.d.R. für die gesamte große Einrichtung) zeitlich deutlich umfangreicher ist.

Stellungnahme DiP: Die Personalbemessung für die hauswirtschaftlichen Kräfte erfolgt nach einem abgestimmten

Bemessungsverfahren unabhängig vom Verpflegungssystem anhand eines über alle

Einrichtungsarten und -größen ermittelten Durchschnittswertes. Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung mit Inbetriebnahmen neuer Einrichtungen und Erweiterungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rd. 2,3 VK (insg. 87,6 VK). Die Deckung wurde von der Stadtkämmerei anerkannt, sofern sich die Einnahmesituation tatsächlich entsprechend der vom Jugendamt erarbeiteten Kalkulation entwickelt. Der besondere Bedarf der Vertretung, der aufgrund der Komplexität der Bewirtschaftung von Verteilerküchen besteht, sollte innerhalb des vorhandenen Vertretungspools berücksichtigt werden, um die Mitarbeitenden in den Einrichtungen möglichst flexibel einsetzen zu können. Eine Finanzierung des zusätzlichen Bedarfs für die Vertretung wurde seitens Stk nicht bestätigt.

Ein Teil der derzeit bekannten Platzausweitungen kann über bestehende Stellenplankapazitäten gedeckt werden. Es wird die Schaffung von 1,0 VK Hauswirtschaftskraft für neue Einrichtungen bzw. Platzaufstockungen empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk X (Sperr), der bei entsprechendem Nachweis der Inbetriebnahme und Finanzierung entnommen werden kann.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 58 Tätigkeitsbereich Inklusiver Arbeitsplatz in Kindertageseinrichtungen

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 UNTERSTÜTZUGSKRAFT E 1 34.397 € 25.798 € 8.599 € 0,25 Vorschlag: 1,00 HILFSKRAFT E 1 34.397 € 25.798 € 8.599 € 0,25

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X, Stellenplanvermerk W merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit dem Einsatz der Assistenz in Kindertageseinrichtungen sollen die pädagogischen Fachkräfte bei einfachsten Tätigkeiten wie z.B. Wäsche waschen, Frühstück zubereiten etc. im Kita-Alltag unterstützt werden. Gleichzeitig wird ein inklusiver Arbeitsplatz ermöglicht.

Eine Deckung erfolgt über einen Lohnkostenzuschuss des Bezirks Mittelfranken aus dem Budget für Arbeit (BTHG) mit bis zu 75% der Bruttolohnkosten zzgl. Festbetrag für Anleitungsstunden (max. 3 Std. je Tag). Ein jährlicher Förderbescheid ist zu beantragen.

Stellungnahme DiP: Im Bereich der Kindertageseinrichtungen bestehen bereits Erfahrungen im Einsatz von Mitarbeitenden für Unterstützungs- und Hilfstätigkeiten. Mit einfachen Tätigkeiten, individuell orientiert an den Fähigkeiten der Mitarbeitenden, werden vor Ort die Fach- und Ergänzungskräfte unterstützt.

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wird derzeit im Gesetzgebungsverfahren beraten. Das Maßnahmenpaket hat zum Ziel mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen beziehungsweise in Arbeit zu halten. Gefördert über das "Budget für Arbeit" soll ein Lohnkostenzuschuss im Umfang von bis zu 75 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgeltes auch als dauerhafter Ausgleich bei Leistungsminderung der Beschäftigten gewährt werden.

Aufgrund der personenbezogenen Förderung und ggf. des Einsatzes in unterschiedlichen Einrichtungen wird eine Position im Stellenplan Teil B zur Schaffung empfohlen. Die Position erhält einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss), bis zur Erteilung des Förderbescheid einen Stellenplanvermerk X (Sperr) und einen Stellenplanvermerk W (künftig wegfallende Planstelle). Die Position wird dem Stellenplan Teil B entnommen, wenn keine weitere Beschäftigungsförderung und damit keine Anschlussbesetzung mehr möglich ist.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 59 Tätigkeitsbereich Pädagogisches Fachpersonal für städtische Kitas

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 LEITER/IN S 13 77.893 € 23.368 € 54.525 € 0,70 Vorschlag: 1,00 LEITER/IN S 13 77.893 € 23.368 € 54.525 € 0,70

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Stellenvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zur Sicherung des Rechtsanspruchs und im Zuge eines bedarfsgerechten Ausbaus an Kinderbetreuungsplätzen sollen im Jahr 2024 weitere neue Einrichtungen den Betrieb aufnehmen. Zusätzlich sollen auch bereits vorhandene Einrichtungen durch die Aufstockung der Platzzahl bzw. Anpassung der Buchungszeiten die Auslastung erhöhen.

Stellungnahme DiP: Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme neuer Einrichtungen sowie der Erweiterung/Platzzahlerhöhung bei Bestandseinrichtungen ist der Bedarf an weiteren pädagogischen Fachkräften sowie Leitungs- und stellvertretenden Leitungskräften für die städtischen Kitas grundsätzlich nachvollziehbar. Die derzeit bekannten Buchungszeiten und Platzausweitungen können weites gehend über die bestehenden Stellenplankapazitäten gedeckt werden. Das Haus für Kinder in der Adam-Kraft-Straße wird ab Mitte 2024 in Form von zwei separaten Einrichtungen (Kindergarten und Hort) weitergeführt. Perspektivisch ist für den Hortbereich eine Erhöhung auf 100 Plätze avisiert. Aufgrund einer Einrichtungstrennung besteht lediglich der Bedarf einer zusätzlichen Leitungsstelle. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen. Eine Teildeckung erfolgt durch staatliche Zuschüsse und Elternbeiträge. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme erhält die Stelle einen Stellenvermerk X (Sperr).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 60 Tätigkeitsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - Ausbauplanung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 169.492 € 36.810 € 132.682 € 1,76 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 75.330 € 12.360 € 62.970 € 0,84

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Grundschulen sind der erste Ort im formalen Bildungssystem, an dem Kinder aus allen Schichten der Gesellschaft mit unterschiedlichen intellektuellen und sozialen Voraussetzungen sowie Biographien gemeinsam unterrichtet werden. Die Zielgruppe in den Grundschulen braucht frühzeitig eine ausreichende, bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung in der Lebenswelt Schule. An den Grundschulen lag der Anteil der Einzelfallhilfen an der Jahresarbeitszeit zuletzt bei 71,3 % (2022). Eine weitere bedarfsgerechte Ausweitung der notwendigen Einzelfallhilfen ist organisatorisch ohne zusätzliche Personalressourcen nicht mehr möglich. Die beantragten Stellen werden benötigt, um an den entsprechenden Einsatzorten eine ausreichende Basisversorgung an Beratung und Unterstützung für die Kinder in der Lebenswelt Schule sicherzustellen. Die besonders intensiven Fälle, in denen eine Kooperation mit dem ASD notwendig wurde, liegen an den Grundschulen weiterhin auf einem hohen Niveau von 19,9 % der Einzelfälle. In der Grundschule ist es nötig, den Kindern einen direkten, flexiblen und unbürokratischen Kontakt zu ermöglichen. Der Freistaat Bayern hat eine Förderung von bayernweit insgesamt 1.140 JaS-Stellen beschlossen. Die Sicherstellung der finanziellen Beteiligung und Förderung von weiteren JaS-Stellen in Nürnberg durch den Freistaat Bayern soll mit dem Schaffungsantrag genutzt werden.

Stellungnahme DiP: Die Bedarfs- und Ausbauplanung und Sicherstellung der Basisversorgung an den

Grundschulstandorten wurde durch den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss

beschlossenen. Die neu beantragten Kapazitäten beziehen sich auf JaS-Standorte, die in der Ausbaustufe 2 in der höchsten Priorität gelistet werden. Im Jahr 2022 konnte bereits die Ausbaustufe 1A realisiert werden.

Grundsätzlich stellt der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen eine wünschenswerte Aufgabe dar. Der weitere Ausbau sollte sukzessive in den Folgejahren verfolgt werden. Eine Teilfinanzierung über die Förderung von 16.360 € pro Stelle wurde von Stk bestätigt. Eine Stellenschaffung wird, abweichend vom Antrag, im Umfang von 1,0 VK empfohlen. Die Stelle erhält einen Zuschussvermerk Z.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 61 Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Inbetriebnahme eines weiteren Standorts

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 3 47.037 € 47.037 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 3 47.037 € 47.037 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zur Inbetriebnahme des neuen Standorts in der Herrmannstraße sind zur Erfüllung der Auflagen der Betriebserlaubnis weitere Personalkapazitäten erforderlich. Den Umfang gibt die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde vor. Auch der neue Standort wird gemeinsam mit dem Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. betrieben. Neben den Stellen des sozialpädagogischen Fachpersonals wird auch eine ausgebildete Hauswirtschaftskraft benötigt, um eine ausgewogene Ernährung und die hygienischen Anforderungen einer Gemeinschaftsunterkunft zu gewährleisten.

Stellungnahme DiP: Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist der, rund um die Uhr erreichbare, Notdienst des Jugendamts zur Krisenintervention und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme (derzeitiger Planungsstand 4. Quartal 2023) der neuen Dependance in der Herrmannstraße wurden zur Betriebsaufnahme 3,0 VK Sozialpädagoge/in geschaffen. Die Festlegung des konkreten Bedarfs im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis steht noch aus. Eine Hauswirtschaftskraft für die Erstellung der Speisepläne, den Lebensmittelkauf und die Organisation der Lagerhaltung wird als notwendig bewertet. Neben der Zubereitung von Essen soll auch eine Anleitung der betreuten jungen Menschen bei der Essenszubereitung erfolgen.

Die Finanzierung erfolgt über Tagessätze, die im Rahmen einer neuer Gebührenkalkulation angepasst werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen. Sie erhält bis zur Bestätigung der Gebührenanpassung einen Stellenplanvermerk X (Sperr).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 62 Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Standort Bertha-von-Suttner-Straße

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 3 47.037 € 47.037 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 3 47.037 € 47.037 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zur Erfüllung der Auflagen nach Betriebserlaubnis sind die Personalkapazitäten anzupassen. Hinsichtlich des Umfangs erfolgen aktuell noch Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde und dem Kooperationspartner. Für den KJND-Standort in der Bertha-von-Suttner-Straße sind bisher keine Hauswirtschaftskräfte im Einsatz. Betreuung, Fallmanagement und zusätzliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind durch die pädagogischen Fachkräfte nicht leistbar. Der Standort liegt in weiterer Entfernung zum Standort Reutersbrunnenstraße, sodass eine Mitbewirtschaftung durch die dort eingesetzten Kapazitäten nicht möglich ist. Neben den Stellen des sozialpädagogischen Fachpersonals wird daher auch eine ausgebildete Hauswirtschaftskraft benötigt, um eine ausgewogene Ernährung und die hygienischen Anforderungen einer Gemeinschaftsunterkunft zu gewährleisten.

Stellungnahme DiP: Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist der, rund um die Uhr erreichbare, Notdienst des Jugendamts zur Krisenintervention und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Entsprechend den Anforderungen der Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken nach der letzten örtlichen Prüfung ist eine Anpassung der Kapazitäten der stationären Inobhutnahme in der Jugendschutzstelle und der Kindernotwohnung notwendig. Die Festlegung des konkreten Bedarfs im Rahmen der Betriebserlaubnis und Auflagenerteilung steht noch aus. Derzeit findet die Zubereitung der Mahlzeiten durch die Jugendlichen selbst statt. Eine Hauswirtschaftskraft für die Erstellung von Speiseplänen, den Lebensmittelkauf und die Organisation der Lagerhaltung wird als notwendig bewertet. Neben der Zubereitung von Essen soll auch eine Anleitung der betreuten jungen Menschen bei der Essenszubereitung erfolgen.

Die Finanzierung erfolgt über Tagessätze, die im Rahmen einer neuer Gebührenkalkulation angepasst werden. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird empfohlen. Die Stelle erhält bis zur Bestätigung der Gebührenanpassung einen Stellenplanvermerk X (Sperr).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 63 Tätigkeitsbereich Projektkoordination "Modellkommune" - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 41.182 € 37.064 € 4.118 € 0,05 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 41.182 € 37.064 € 4.118 € 0,05

Antrag: 0,42 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 23.762 € 21.386 € 2.376 € 0,04 Vorschlag: 0,42 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 23.762 € 21.386 € 2.376 € 0,04

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.25; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Grundlage des Stellenbedarfs stellt die Umsetzung der sog. „inklusiven Lösung“ nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) dar. Insbesondere geht es dabei um die Frage der

Verortung von Eingliederungshilfeleistungen. Derzeit liegt die Zuständigkeit für

Eingliederungsleistungen nach dem SGB VIII bei der Stadt Nürnberg, nach dem SGB IX jedoch beim Bezirk. Die Diskussionen dazu sollen versachlicht werden, dafür sollen sowohl die Stärken der aktuellen Verortung, aber auch die Schnittstellenprobleme in der Tagespraxis und aus Sicht der betroffenen jungen Menschen und ihrer Eltern herausgearbeitet werden. Dies soll auf Basis von Prozessanalysen erfolgen. Im Rahmen des Bundesprojektes sollen außerdem Kernprozesse der Eingliederungshilfe entwickelt werden. Die Beteiligten (Jugendamt/Bezirk Mittelfranken) sollen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundprinzipien und Arbeitsweisen des jeweils anderen Rechtsgebiets erhalten.

Stellungnahme DiP: Die Umsetzung des KJSG führt zu weitgreifenden Änderungen für die Jugendämter in Deutschland. Insbesondere bei der sog. „Inklusiven Lösung“ (Zusammenführung der Hilfen für behinderte junge Menschen unter dem Dach der Jugendhilfe) wird es in einem mehrstufigen Zeitplan darum gehen, die Infrastruktur sowie die methodischen, konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung herzustellen. Dies hat sowohl auf Seiten der Jugendämter wie auch auf Seiten der freien Träger und der Bezirke Auswirkungen, die grundsätzlich in die Organisationsstruktur eingreifen. Im Rahmen des Bundesprojektes „Modellkommune“ wird eine erste pilotmäßige Erprobung des Methodenansatzes mit dem Bezirk Mittelfranken und dem Jugendamt der Stadt Nürnberg geplant. Dabei sollen Prozessbeschreibungen und Prozessanalysen helfen, die Verfahren in der Leistungsgewährung und Leistungssteuerung der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bei der Stadt Nürnberg sowie nach dem SGB IX beim Bezirk Mittelfranken transparent darzustellen, um auf dieser Basis Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten in der Gewährung herauszuarbeiten und die Steuerung von Leistungen diskutieren und bewerten zu können. Die Beantragung einer Projektförderung im Umfang von 65.000 € ist erfolgt. Die Personalkosten werden jährlich anteilig mit 90% bezuschusst. Die Stellen erhalten entsprechend der Projektlaufzeit einen Fristvermerk F 12.25, einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheides einen Sperrvermerk X. Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum wird die Stellenschaffung befürwortet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 64 Tätigkeitsbereich „Careleaver“ – Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 75.330 € 0 € 75.330 € 1,00 Vorschlag: 0,70 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 52.731 € 0 € 52.731 € 0,70

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird das Jugendamt verpflichtet, junge Menschen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der stationären Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in geeigneter Form zu unterstützen. Dies beinhaltet neben der Kontaktaufnahme durch die jungen Volljährigen selbst auch eine (anlasslose) Kontaktaufnahme zu den jungen Volljährigen durch diese Stelle in regelmäßigen Abständen. Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe, mit dem Ziel einer nachhaltigen Absicherung des Übergangs aus stationären Hilfen und aus Pflegeverhältnissen in die Selbständigkeit, wird der entsprechende Stellenbedarf beantragt. Derzeit liegen noch keine Umsetzungsempfehlungen durch den Gesetzgeber vor. Nachdem es sich hier nach § 41a SGB VIII um eine neue Pflichtaufgabe handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Analyse der aktuell vorhandenen Daten erfolgen. Eine Evaluation der Nachbetreuten-Zahlen, sowie der Erkenntnisse und Prozesse im Aufgabenbereich muss dieser aktuellen Einschätzung folgen und ggf. eine Nachsteuerung in den Folgejahren nach sich ziehen. Die Bemessung des Arbeitsumfangs und der erforderlichen Kapazitäten erfolgt daher auf Grundlage aktueller Fallzahlen (Juni 2023).

Stellungnahme DiP: Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) wurden grundlegende rechtliche Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch vorgenommen, die die Übergangsbegleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen und der Vollzeitpflege betreffen. Die in § 41a SGB VIII geregelte Nachbetreuung ist als neuer Rechtsanspruch für junge Volljährige ausgestaltet. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der jungen Menschen während eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der bisherigen Hilfe. Junge Volljährige sollen dabei in allen praktischen Lebensfragen unterstützt und beraten werden (Wohnungssuche, Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, Fragen zur Ausbildung, gesundheitliche Probleme oder auch zu persönlichen Lebensfragen). Die Art und der Umfang des Nachbetreuungsanspruchs sollen in dem abschließenden Hilfeplan festgelegt und durch regelmäßige Kontaktaufnahme überprüft werden.

Auf Basis der vorliegenden Fallzahlen der letzten vier Jahre wird eine Schaffung abweichend vom beantragten Umfang von 0,70 VK empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F12.26. Eine Überprüfung der Kapazitätsbemessung ist nach der Bewertung der gewonnen Erkenntnisse und bei Vorlage der Umsetzungsrichtlinien notwendig.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 65 Tätigkeitsbereich Zentrale Aufgaben J/B1 - Sachbearbeitung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 69.377 € 0 € 69.377 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9a 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Fachbereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen) wächst seit Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2016 wurden die Funktionen „Leitung Zentrale Aufgaben/Stellvertretung Bereichsleitung“ und „Leitung fachlich-pädagogische Planungen“ geschaffen. Damit konnte der damalige Fachbereich mit rund 8.500 Kinderbetreuungsplätzen und 1.400 Beschäftigten wieder in eine solide Arbeits- und Handlungsfähigkeit versetzt werden. Zum neuen Kitajahr 2023/2024 liegt die Anzahl der Betreuungsplätze bei rund 10.500 (+2.000 im Vergleich zum Jahr 2016), die Anzahl der Beschäftigten liegt dann bei etwa 1.850 (+450 Beschäftigte im Vergleich zu 2016). Im Zeitraum 2023 bis 2025 kommen nochmals circa 750 bis 1.000 Plätze durch neue Einrichtungen hinzu, entsprechend wird auch die Zahl der Beschäftigten steigen. Der gestiegene Kapazitätsbedarf durch vorhandene, neu hinzugekommene und absehbar noch zusätzlich hinzukommende Aufgaben ist daher anzupassen. Die Leitung Zentrale Aufgaben kann die genannten vielfältigen Aufgaben steuern, inhaltlich begleiten und in der jeweiligen Gesamtheit auch verantworten, braucht aber für die operative Begleitung eine fortlaufende Unterstützung sowie die Möglichkeit, Teilaufgaben dauerhaft zu delegieren. Darüber hinaus müssen die beiden Verwaltungsstellen, die mit den Aufgabenfeldern Zuschüsse (laufende Abschlagszahlungen und Endabrechnung im Umfang von rund 25 Mio. Euro) und Haushalt betraut sind, dringend für den Vertretungsfall abgesichert werden, um finanzielle Ausfallschäden zu vermeiden.

Stellungnahme DiP: Die Entwicklung des Umfangs der Betreuungsplätze sowie der Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen und der Aufgabenzuwachs sind sowohl für die letzten Jahre als auch

prospektiv nachvollziehbar dargestellt. Insbesondere im Bereich der operativen

Personalbewirtschaftung hat sich durch den Ausbau und durch strukturelle Entwicklungen das Aufgabenspektrum gewandelt (Anforderungen des Bewerbermarktes, Organisation einer internen Stellenbörse, Platzmonitoring verbunden mit Belegungsmanagement und Implementierung einer Prozessbewertung). Aufgrund des Ausbaus der städtischen Kindertagesbetreuung wurde der Bereich mehrfach personell aufgestockt. Mittelfristig sind durch die Implementierung der Software für die Verwaltung der kommunalen Kitas Verbesserungen in den Arbeitsabläufen zu erwarten. Zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung, Sicherstellung der neuen Inbetriebnahmen, Abwicklung von Zuschüssen und laufenden Prozessen ist eine Kapazitätsanpassung notwendig. Ein Bedarf im beantragten Umfang kann erst nach vollständiger Übernahme aller Einrichtungen in die neue KITA-Verwaltungssoftware bewertet werden. Eine Schaffung wird derzeit, abweichend von der beantragten Kapazität, im Umfang von 0,5 VK empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 66 Tätigkeitsbereich J/B3 Koordinierende Kinderschutzstelle

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 75.330 € 16.500 € 58.830 € 0,78 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 37.665 € 8.250 € 29.415 € 0,39

Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist die Fach- und Koordinationsstelle des Jugendamtes für Frühe Hilfen und Kinderschutz. An einer Telefon-Hotline beraten die Fachkräfte der KoKi zwischen 8 und 16 Uhr Nürnberger Bürger/-innen und externe Fachkräfte zu Frühen Hilfen und zum Kinderschutz. Rund um die Uhr werden an der Hotline Mitteilungen zu gefährdeten Kindern entgegengenommen – unabhängig von zeitlichen, örtlichen und personellen Zuständigkeiten. Der Aufgabenbereich erfordert durchgehende Präsenz am Telefon (vergleichbar mit einer Notfallnummer) und gewährleistet die durchgehende und niedrigschwellige Erreichbarkeit des Jugendamtes im Kinderschutz.

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) wurde auf Grundlage des gemeinsamen Jugendhilfeund Gesundheitsausschussbeschlusses vom 23.10.2008 eingerichtet. Der Ausgangsbeschluss wurde aber nicht in vollem Umfang umgesetzt. Trotz neuer Gesetzesvorgaben und damit erweiterter Aufgaben sind bislang lediglich 3,0 VK eingerichtet. Mit dem Stellenschaffungsantrag soll der fachliche Beschluss aus 2008 erfüllt und die dringend erforderliche Personalkapazität für den Betrieb der KoKi geschaffen werden.

Stellungnahme DiP: Über die Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ wird die Erreichbarkeit für Eltern, Öffentlichkeit und die Akteure des Gesundheitssystems zu jeder Zeit gewährleistet. In den gemeldeten Fällen übernimmt sie eine interdisziplinär wahrzunehmende Clearingfunktion und die Weiterleitung an die fallverantwortlichen Mitarbeitenden oder ggf. die direkte Weitervermittlung zu Hilfsangeboten. Die Erreichbarkeit der KoKi über die Telefonhotline war ursprünglich über 1,00 VK sowie zusätzliche personalwirtschaftliche Kapazität abgesichert. Bei Bedarf ist eine Unterstützung der Hotline durch

den Kinder- und Jugendnotdienst vorgesehen. Es erfolgte eine Aufstockung, um neu

hinzugekommene Aufgaben wie die einzelfallbezogene Einsatzplanung und Einsatzsteuerung von Gesundheitsfachkräften abzudecken. Aufgrund krankheitsbedingter Engpässe war seit Anfang letzten Jahres eine budgetfinanzierte Kraft im Umfang von 0,20 VK eingesetzt, die nicht dauerhaft fortgeführt werden kann. Zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und Erreichbarkeit wird eine Stellenschaffung derzeit, abweichend vom beantragten Umfang, von 0,5 VK vorgeschlagen. Die anteilige Finanzierung über einen Festbetragszuschuss wurde geprüft und bestätigt.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 67 Tätigkeitsbereich Fachberatung – Erweiterung aufgrund Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,77 FACHBERATUNG S 15 63.421 € 0 € 63.421 € 0,77 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Kommunalen Kindertageseinrichtungen (J/B1) verfügen seit Januar 2017 über eine Fachberatung mit 27,5 WAS, deren Hauptaufgabe in der bereichsspezifischen Ermittlung und Konzipierung von Fort- und Weiterbildungsbedarfen hinsichtlich aktueller Fachthemen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle PEF:SB liegt. Dazu beplant und steuert sie bzgl. der individuellen Bedarfe das bereichsinterne Fortbildungsbudget. Der Fachbereich ist in den vergangenen Jahren nicht nur gewachsen (2017: rund 1.400 Beschdaheräftigte und 8.900 Plätze, 2022: 1.850 Beschäftigte und 10.500 Plätze), sondern es sind vier zentrale Themenschwerpunkte hinzugekommen: 1. Gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes für jede Kita, 2. Gesetzlicher Auftrag: Umsetzung der Partizipation in Kitas, 3. Einführung der Medienpädagogik und 4. Entwicklung eines Konzepts zur Sicherung der Ausbildung.

Stellungnahme DiP: Für die Erstellung von einrichtungsbezogenen Konzepten ist grundsätzlich die Kita-Leitung verantwortlich. Neben der Unterstützung durch die jeweilige Abteilungsleitung stehen für die Qualitätssicherung durch Weiterbildung und Entwicklung übergreifender Konzepte ggf. für verschiedene Einrichtungsarten 1,0 VK wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sowie 0,71 VK Fachberatung zur Verfügung. Neue Themen und Anforderungen wie z.B. die Entwicklung von Schutzkonzepten für Kitas oder Medienpädagogik greift die Fachstelle „Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)" des Referates für Jugend, Familie und Soziales auf und behandelt diese in Fachtagungen bzw. bietet bereits Fortbildungen für Kitas an. Eine Schaffung kann daher derzeit nicht empfohlen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 68 Tätigkeitsbereich Verwaltungskraft Erziehungsberatung für die Südstadt-Dependance

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 26.047 € 0 € 26.047 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Stellenvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Nach Fertigstellung wird in dem neuen „Schocken-Gebäude“ die neu geschaffene Südstadt- Dependance (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 17.09.20) der Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit 2 Sozialpädagoginnen ihre Arbeit aufnehmen. Dort soll überwiegend nach dem Konzept einer „aufsuchenden Erziehungsberatung“ gearbeitet werden. Für belastete Eltern und Kinder sind Gruppenangebote vorgesehen. Die Räume für die Südstadt-Dependance werden voraussichtlich Anfang 2025 beziehbar. Beide dafür vorgesehenen Sozialpädagoginnen arbeiten bereits seit 2023 vollumfänglich in der Nürnberger

Südstadt nach dem Konzept der aufsuchenden Erziehungsberatung. Die anfallenden

Verwaltungsaufgaben und Anfragen müssen aktuell von den Verwaltungskräften anderer Einrichtungen (Mammut und Philipp-Körber-Weg) zusätzlich mit übernommen werden. Daher soll möglichst ab 2024 die neu beantragte Kapazität für eine Verwaltungskraft eingesetzt werden. Sie kann an den bestehenden Standorten vorübergehend untergebracht werden.

Stellungnahme DiP: Die Südstadt-Dependance soll mit Fertigstellung des neuen "Schocken" bezogen werden. Hierfür wurden in den Vorjahren bereits 2,0 VK Sozialpädagoge/in geschaffen, um einen Vorbetrieb realisieren zu können. Die Tätigkeit der Verwaltungsfachkraft umfasst im Wesentlichen Aufgaben im Sekretariat, telefonische und persönliche Erstkontakte zu Klienten und Netzwerkpartnern sowie die Organisation,Vergabe und Dokumentation von Terminen. Die Erreichbarkeit wird derzeit über die Erziehungsberatungsstellen im Philipp-Körber-Weg bzw. im Familienzentrum Mammut (Schoppershofstr.) sichergestellt, wo die beiden neuen Stellen vorübergehend angegliedert sind. Die Inbetriebnahme der neuen Dependance wird voraussichtlich 2025 erfolgen.

Die Schaffung der beantragten Kapazität wird aufgrund des Baufortschritts und der geplanten Inbetriebnahme 2025 zurück gestellt und für das nächste Jahr vorgemerkt.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 69 Tätigkeitsbereich Jugendmedienschutz

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 41.182 € 0 € 41.182 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz) wurde am 16.12.2021 im Jugendhilfeausschuss behandelt. Sie stellt die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes dar. Der Jugendmedienschutz besteht aus drei Säulen: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, struktureller Jugendschutz und ordnungsrechtlicher Jugendschutz. Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen die stark gestiegene Online-Mediennutzung von Heranwachsenden sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Hierfür präventive Angebote vorzuhalten, ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen können die nötigen niederschwelligen, dezentralen pädagogische Angebote in Nürnberg nicht konzeptioniert, geplant, umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt werden.

Stellungnahme DiP: Jugendmedienschutz ist Teil des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes, für den 1,00 VK zur Verfügung stehen. Darüber hinaus konnte zuletzt zum Haushalt 2019 eine Halbstelle mit dem Schwerpunkt "ordnungsrechtlicher Jugendmedienschutz/Onlinehandel" geschaffen werden. Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen wurde und wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und dafür auch personell erheblich aufgestockt. Eine Ausweitung der Ressourcen auf kommunaler Ebene ist hinsichtlich der Themenrelevanz wünschenswert, jedoch nicht unabdingbar. Eine Schaffung der beantragten Kapazitätsausweitung kann vor diesem Hintergrund für das nächste Haushaltsjahr nicht empfohlen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 70 Tätigkeitsbereich Spielflächenplanung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 41.182 € 0 € 41.182 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg hat über 300 Spielflächen mit deutlich steigender Tendenz. Wie der jährlichen Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss (JHA) entnommen werden kann, müssen aufgrund wachsender Bevölkerungszahlen nicht nur zahlreiche neue Flächen entstehen, sondern auch eine Vielzahl an Spielflächen wegen Sanierungsbedarfs komplett neu gestaltet werden. Spielhöfe müssen wegen vielfältiger Neuplanungen, Sanierungen und Erweiterungen von Schulflächen neu geplant werden. J ist als Bedarfsträger für Flächennutzungsplanung, kleinteilige B-Planverfahren, sonstige Standortfragen, Maßnahmenplanung, qualitative Fragen und Nutzerbeteiligungen bei Neuplanungen, Überplanungen, Erweiterungen und Ersatz zuständig. Die Aufgaben haben deutlich an Quantität und Komplexität zugenommen. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen können sie nicht im erforderlichen Umfang und mit der nötigen Qualität bearbeitet werden. Der Erfolg des Dienstbetriebs im Bereich Spielflächenplanung ist deutlich gefährdet. Der Mehrbedarf wurde bei der Fortschreibung des Masterplans Freiraum 2019 vom Stadtrat begutachtet.

Stellungnahme DiP: Für die Umsetzung der Spielflächenplanung sind derzeit 1,25 VK vorgesehen. Für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans "Spielen in der Stadt" ist ergänzend eine Projektstelle befristet bis Ende 2024 eingesetzt, für die ein Antrag auf vorzeitige Entfristung gestellt wurde. Begründet wurde dies u.a. mit dem dauerhaftem Bedarf für die Analyse von Bestandsflächen und der Weiterentwicklung und Neuschaffung von Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsflächen unter Berücksichtigung der Leitlinie für Inklusion. Da zwischen den beiden beantragten Stellen Überschneidungen im Aufgabenbereich vorliegen (konzeptionelle Tätigkeiten, Bedarfsplanung, Beteiligung der Zielgruppen und Abstimmung mit beteiligten Dienststellen), sollte eine erneute Prüfung des Ressourcenbedarfs und ggf. eine Zusammenführung der Anträge erfolgen. Eine Ausweitung der derzeit vorhandenen Kapazitäten zum Haushaltsjahr 2024 wird daher nicht empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 71 Tätigkeitsbereich Unterhaltsvorschuss - Fallzahlerhöhung

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 59.556 € 0 € 59.556 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Es ist eine außerplanmäßige Fallzahlsteigerung aufgrund von zusätzlichen Antragstellungen und daraus resultierenden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Geflüchtete aus der Ukraine zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der welt- und klimapolitischen Lage wird in den nächsten Jahren mit weiteren Flüchtlingswellen auch aus anderen Ländern gerechnet. In 2022 wurden 528 Neuanträge von ukrainischen Alleinerziehenden gestellt. Gesamtantragsvolumen der Anträge Elternteil und/oder Sozialleistungsträger 3.080 (Vergleich 2021: 2.381).

Stellungnahme DiP: Für die Bearbeitung der Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind neben der Leitung derzeit rd. 30 VK Sachbearbeitung sowie eine Stelle Sondersachbearbeitung und 1,50 VK Verwaltungsfachkräfte eingesetzt. Letztes Jahr lag eine hohe Fallzahlsteigerung von 30% vor, die zu einem erhöhten Rückstand in der Fallbearbeitung führte. Ein Großteil der Neuanträge wurde von ukrainischen Alleinerziehenden gestellt. Bereits im ersten Halbjahr 2023 ist eine rückläufige Fallzahlenentwicklung erkennbar. Eine Beantragung einer Kapazitätsanpassung ist grundsätzlich nachvollziehbar, auch unter Berücksichtigung der folgenden jährlichen Fallprüfung. Der langfristige Bedarf kann derzeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Vor dem Hintergrund wird eine Schaffung zum nächsten Haushaltsjahr nicht empfohlen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 72 Tätigkeitsbereich Betrieb Frontoffice und Kundenmanagement im neuen Sozialrathaus - neue Aufgaben

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 70.905 € 0 € 70.905 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; EGr. 9c als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils und der Beschlussfassung merke, Deckungshinweise: hinsichtlich des neuen Bereichs J/B5 (Bürgerdienstleistungen) erfolgt die Bewertung.

Begründung Dienststelle: Zum Aufbau und Betrieb des Frontoffice J und Etablierung eines zeitgerechten und zukunftsfähigen Kundenmanagements im neuen Sozialrathaus „The Q“ sind zusätzliche Stellen erforderlich. In einem ersten Schritt sollen die dazu notwendigen Strukturen beschrieben und Prozessabläufe entwickelt und ausgearbeitet werden. Damit gehen umfangreiche Koordinations- und Organisationsaufgaben einher, um den Dienstbetrieb sicherzustellen. Gegebenenfalls können bereits vorhandene Stellen in den Organisationsentwicklungsprozess mit einbezogen werden, soweit sich dies durch die parallel angestrebten Prozessoptimierungen ergibt. Zur Entwicklung der Aufbauorganisation des Bereichs Bürgerdienstleistungen bedarf es jedoch zunächst einer Stelle, die als Unterstützung der neuen Bereichsleitung die Koordinierungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau des Frontoffice mit Serviceteam sowie die Implementierung des Eingangs- und Ausgangsmanagements übernimmt.

Der Umzug ist aktuell für Ende 2024 geplant, die den künftigen Betrieb unterstützenden Systeme (z.B. Inputmanagement mit einem Scandienstleiter, Betrieb von TEVIS) müssen aber dringend bereits vorher konzipiert, eingeführt sowie getestet werden und möglichst schon im Echtbetrieb zum Einsatz kommen, um mit dem Betriebsstart im Sozialrathaus über funktionsfähige neue technische Systeme zu verfügen.

Stellungnahme DiP: Der Aufbau und die Einführung eines Kundenmanagements im Frontoffice bedeutet einen Planungsaufwand im Vorfeld, um entsprechende Systeme und Prozessabläufe vor dem Umzug zu testen, einzuführen und arbeitsfähig zu gestalten. Der Antrag für die Sachbearbeitung mit Sonderaufgaben mit dem Aufgabenschwerpunkt der Entwicklung von neuen Prozessabläufen und der Erarbeitung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung ist nachvollziehbar begründet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgaben für Stellenschaffungen müssen die vorhandenen Ressourcen im Jugendamt hinsichtlich der Möglichkeit befristeter Aufgabenübertragung für einen Projektzeitraum geprüft werden. Hierbei sollten anstehende Organisationsentwicklungen im Bereich

der Bürgerdienstleistungen berücksichtigt werden. In der Gesamtsicht werden die

Personalkapazitäten als zielführend und wünschenswert bewertet, können jedoch für das nächste Haushaltsjahr nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 73 Tätigkeitsbereich Mobile Reserve in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 72.370 € 0 € 72.370 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung im September 2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA). Dabei wurde auch die Bildung einer mobilen Reserve vorwiegend für die kleineren Einrichtungen der OKiJA beschlossen. Die Schaffung einer Stelle dient der Vermeidung von Schließungen oder massiven Einschränkungen des Alltagsbetriebs, insbesondere durch Krankheit oder andere personelle Engpässe. Ein kontinuierlicher Betrieb soll gewährleistet werden.

Stellungnahme DiP: Die mobile Reserve für die Offene Kinder- und Jugendarbeit soll weiter aufgebaut werden. Für den Betrieb eines Jugendtreffs sind 2 Planstellen mit Unterstützung durch eine Praktikantenstelle meist ausreichend. Vakanzen durch Krankheit und unbesetzte Stellen bedeuten Einschränkungen im Angebotsumfang und temporäre (Teil-)Schließungen. Deshalb wurde die Bildung einer mobilen Reserve im Umfang von 3 Planstellen angestrebt und beschlossen. Die erste Stelle wurde zum Haushaltsjahr 2019 geschaffen und konnte 2023 mit einer weiteren Stelle ergänzt werden. Vor der Entscheidung über einen weiteren Ausbau sollten in einem mindestens einjährigen Zeitraum Erfahrungen über die Wirksamkeit der Maßnahme gesammelt werden. Eine Empfehlung für die beantragte Stellenschaffung kann deshalb zum Haushalt 2024 nicht erfolgen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 74 Tätigkeitsbereich Anhebung des personellen Standards in den Kinder- und Jugendhäusern (KiJH)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 75.330 € 0 € 75.330 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung vom 28.9.2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA). Dabei wurde die Anhebung des personellen Standards von Kinder- und Jugendhäusern begutachtet und beschlossen. Die Personalausstattung in den Kinder- und Jugendhäusern soll angesichts der gestiegenen Anforderungen (Planungsbereichsgröße, Ansprüche aus den Stadtteilen, mehr und unterschiedliche Zielgruppen, Komplexität der Aufgaben, Integration der Methode aufsuchende Arbeit/Streetwork) grundsätzlich verbessert werden: Langfristig sollen mindestens vier Planstellen als Standard angenommen werden (2 Sozialpädagogen/-innen, 2 Erzieher/-innen). Außerdem soll die Leitung mit der Installation einer nominellen Stellvertretung entlastet werden (betrifft die KiJH „Gost“ und „Suspect“).

Stellungnahme DiP: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 die Verbesserung der Personalausstattung der Kinder- und Jugendhäuser (KiJH) mit grundsätzlich 2,00 VK Sozialpädagoge/in sowie 2,00 VK Erzieher/in beschlossen. Zum Haushalt 2020 konnte in der Folge der Standard bei der stark frequentierten Einrichtung Glockenhof (Internationales Jugendzentrum) entsprechend verbessert werden.

Insbesondere wegen höherer Anforderungen (Integration junger Menschen mit Fluchthintergrund, Verstärkung der aufsuchenden Arbeit, verstärkte Beteiligung an Stadtentwicklungsprozessen) wäre ein weiterer Ausbau der Personalausstattung sicherlich wünschenswert und sollte perspektivisch angegangen werden. Bevor zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sollte jedoch zunächst die Auslastung der "Vor-Corona-Zeit" zumindest annähernd wieder erreicht werden. Darüber hinaus verfügt das KiJH Gostenhof mit 2,50 VK Erzieher/in bereits jetzt über eine verbesserte Ausstattung. Hier sollte vorrangig die Umwandlung einer halben Erzieherstelle als Stellvertretung geprüft werden. Die beantragte Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 75 Tätigkeitsbereich Suchtprävention - Cannabis und Psychoaktive Substanzen

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 123.548 € 0 € 123.548 € 1,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Für die aktuelle Legislaturperiode der Bundesregierung ist geplant, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene einzuführen. Die Bundesregierung will hier zuerst den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Anbau von Cannabis legalisieren. Darüber hinaus sollen die gewerbliche Produktion und der Vertrieb in Fachgeschäften in Modellversuchen erprobt werden. Von diesem Vorhaben werden die Kommunen in vielfältiger Form betroffen sein. Die Umsetzung muss durch ausreichende Präventions- und Hilfsmaßnahmen begleitet werden. Dazu gehört insbesondere der erzieherische und ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz. Es ist somit nötig, dass diese beiden kommunalen Aufgaben gestärkt und ausgebaut werden. Die Präventionsangebote sollen sich verstärkt an Jugendliche aus den Klassenstufen 8 bis 10 und/oder an die mit ihnen arbeitenden Fachkräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten.

Stellungnahme DiP: Ein beschlossener Gesetzesentwurf zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ist noch nicht in Kraft getreten. Die genaue Ausgestaltung und Umsetzung auf Landesebene steht entsprechend noch aus. Daher ist aktuell noch nicht absehbar, inwieweit und in welcher Form die Kommunen bei diesem Vorhaben eingebunden sein werden und in welcher Weise ein neuer gesetzlicher Auftrag daraus abzuleiten ist. Vor einer Ausweitung der Ressourcen sollte daher zunächst die weitere Entwicklung auf Bundesebene abgewartet werden. Auf dieser Basis kann dann der tatsächliche Bedarf ermittelt sowie ggf. bezuschusste Projekte konzipiert werden. Eine Ressourcenbemessung ist aufgrund der offenen Umsetzungsfragen zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann eine Schaffung zum nächsten Haushaltsjahr nicht empfohlen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 76 Tätigkeitsbereich Fachstelle für Internationale Jugendarbeit

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 82.365 € 0 € 82.365 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die Internationale Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII leistet als integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung, zur Europäisierung sowie Internationalisierung und ist ein Zeichen von zivilgesellschaftlichem Engagement. Internationaler Austausch trägt dazu bei, Wissenshorizonte zu öffnen, Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt zu erweitern und Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken. Die Erfahrung mit anderen Menschen und Kulturen hilft jungen Menschen und Fachkräften, eigene Ansichten zu reflektieren und Vorurteile abzubauen. Mit der beantragten Stellenschaffung sollen die angeschobenen Aktivitäten der Projektgruppe

Internationale Jugendarbeit, die für das Jahr 2022 durch das Förderprogramm

„Fachkräfteinitiative.International“ aufgebaut wurde, im Bereich der Internationalen Jugendarbeit in einer dauerhaften personellen Struktur verstetigt werden.

Stellungnahme DiP: Für die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit wird eine Vollzeitstelle beantragt. Das Jugendamt wurde beim Förderprogramm Erasmus+ akkreditiert. Dies bedeutet, dass in den Jahren 2023 bis 2027 bis zu 40 europäische Austauschmaßnahmen über Fördermittel finanziert werden können. Für die fachgerechte Organisation, Betreuung und Koordination der Maßnahmen ist die beantragte Personalressource zuständig. Die Stelle soll die nachhaltige und fachlich fundierte Durchführung der durch die Akkreditierung zusätzlich stattfindenden Austauschmaßnahmen sowie die Sicherung qualitativer Weiterentwicklung gewährleisten.

Bis zum Jahr 2018 stand für den internationalen Jugendaustausch Kapazität im Umfang von 0,50 VK zur Verfügung. Auf Antrag des Jugendamtes wurde diese Ressource für den ordnungsrechtlichen Medienschutz umgewidmet, da sich das Aufgabengebiet zurückgebildet hat. Sofern sich wieder Bedarf für die Vertiefung des Themas ergibt, müsste zunächst eine Priorisierung im Rahmen der vorhandenen Stellen erfolgen. Die Ergebnisse der Projektgruppe Internationale Jugendarbeit und die Akquise weiterführender Förderprogramme für die Umsetzung sollten dabei mit einbezogen werden. Der Finanzierungsvorschlag im Umfang von 10.000 € wurde nach Prüfung von Stk nicht bestätigt. Eine Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 77 Tätigkeitsbereich Klimaneutralität städtischer Gebäude

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN KEM E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN KEM E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00

Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Antrag: 2,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 12 184.826 € 0 € 184.826 € 2,00 Vorschlag: 2,00 VERSORGUNGSINGENIEUR/IN E 12 184.826 € 0 € 184.826 € 2,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. In der Sitzung am 26.01.2022 wurde das sogenannte „Klimaschutzpaket“ ohne Gegenstimmen beschlossen. Um die beschlossenen Klimaziele erreichen zu können sind für folgende Zielsetzungen zusätzliche Kapazitäten notwendig:

- Für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, um energetische Verbesserungen der

Gebäudehüllen zu ermöglichen

Bestandssanierungen sowie für die Fachprojektleitung "Nachhaltigkeitskoordination" mit Definition

des Leistungsumfangs, Vergabe und Betreuung in Projekten

- Für die Umrüstung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen

Monitoring“.

Stellungnahme DiP: Sowohl für die Vorbereitung und Koordinierung des Gesamtmaßnahmenpakets, welches unter

anderem aus den Einzelbestandteilen

als auch für die ersten konkreten Projektplanungen und baulichen Umsetzungen, werden zusätzliche Personalkapazitäten in den Bereichen Hochbau, Bauphysik, Nachhaltigkeit, Heizungs- und Lüftungstechnik sowie Gebäudeautomation benötigt. Zum aktuellen Stand wurden dringend anstehende Maßnahmen mit Klimaschutzrelevanz und mit Umsetzungsbeginn bis 2026 im Umfang von ca. 230 Mio. € Gesamtkosten ermittelt. Um mit der Umsetzung dieser Maßnahmen beginnen zu können, wird von den beantragten 5,0 VK die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 4,0 VK vorgeschlagen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Wirtschaftsreferat lfd. Nr. 78 Tätigkeitsbereich Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS)

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 59.556 € 0 € 59.556 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 56.577 € 0 € 56.577 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.29 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Der Vollzug der ZwEVS erfolgt federführend bei Ref.VII/Stab Wohnen (SW) durch ein Team bestehend aus einer Juristin und 3 Sachbearbeiterinnen. Derzeit ist die zum Vollzug der ZwEVS erforderliche Ermittlungstätigkeit nicht bei SW verortet, sondern wird vom Ermittlungsdienst bei ZD/2 wahrgenommen. Für die Zuordnung der Ermittlungstätigkeit bei ZD/2 war zunächst ein Erprobungszeitraum von einem Jahr mit regelmäßiger Evaluation vorgesehen. In zahlreichen Abstimmungsgesprächen zwischen SW und ZD/2 wurde versucht, die Zusammenarbeit zu validieren und zu verbessern. ZD/2 hat dabei wiederholt bestätigt, dass die Ermittlungstätigkeit im benötigten Umfang nicht leistbar ist. Die Aufträge von SW sind für den Ermittlungsdienst bei ZD/2 zu zeitintensiv. Zudem fehlen den Kolleginnen und Kollegen die - in Bezug auf die ZwEVS - speziellen Fachkenntnisse, um vor Ort effektiv und zielgerichtet ermitteln zu können. Daher bleiben viele Ermittlungsersuche unerledigt. Die Ermittlungen vor Ort sind ein unverzichtbarer Baustein, um gerichtsfeste Bescheide erlassen zu können. Die Umsetzung der ZwEVS führt zu teilweise enormen

Widerstand bei den Betroffenen und in der Folge zu langwierigen gerichtlichen

Auseinandersetzungen, bis hin zu Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

Stellungnahme DiP: Zu Beginn des Jahres 2023 wurde DiP von Ref. VII gebeten eine Überprüfung der Aufgabenübertragung von ZD/2 zu SW und damit einhergehend eine Kapazitätsbegutachtung durchzuführen. Eine Übertragung der Aufgabe von ZD/2 auf SW, die Ermittlungstätigkeit im Rahmen des Vollzugs der ZwEVS durchzuführen, ist objektiv sinnvoll, da sich bereits im Jahr 2020 herauskristallisiert hat, dass die von SW gestellten Anforderungen in Umfang und Qualität so nicht von ZD/2 erfüllt werden können. Oft sind Ermittlungen in den Tagesrandzeiten durchzuführen, was die Kapazität von ZD/2

übersteigt. Weiterhin werden vor Ort Kenntnisse aus den Bereichen Baurecht und

Zweckentfremdungsrecht benötigt, was durch das Personal bei ZD/2 nicht leistbar ist. Die dafür notwendigen Kapazitäten im Umfang der beantragten 1,0 VK wurden seitens DiP vor Ort ermittelt und schriftlich festgehalten. Die Schaffung einer Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben im Außendienst wird daher befürwortet, da ansonsten ein massiver Verzug bei der Bearbeitung der noch anhängigen Fälle zu befürchten ist. Die Stelle ist entsprechend dem Gültigkeitszeitraum der ZwEVS zu befristen. Der Stadtrat hat in der Juli-Sitzung 2023 beschlossen, dass eine neue Satzung noch im Jahr 2023 erlassen werden soll. Die Befristung der Stelle ergibt sich somit aus dem Gültigkeitszeitraum der neuen Satzung (F12.29).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Amt für Geoinformation und Bodenordnung lfd. Nr. 79 Tätigkeitsbereich Ausweitung Geodateninfrastruktur Nürnberg

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 GEOINFORMATIKER/IN E 11 162.340 € 0 € 162.340 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Geo stellt mit dem Geodaten-Service einen wichtigen und zentralen Baustein der Geodateninfrastruktur Nürnberg (GDI-N) bereit und betreibt mit dem GeoPortal Nürnberg eine GIS- Plattform für Bürgerinnen und Bürger im Internet. Die Nutzung und die Anzahl der Aufrufe des Geodaten-Service ist im Zeitraum 2014 – 2021 um 53,9 Prozent gestiegen und auch zukünftig ist mit einer weiteren Steigerung zu rechnen. Neben dieser intensiveren Nutzung des Geodaten-Service werden auch die Anforderungen von Dienststellen und Eigenbetrieben an die von Geo umzusetzenden GIS-Projekte zunehmend komplexer. Um die Anforderungen der Dienststellen und Eigenbetriebe insbesondere bei der Bereitstellung von Geodaten im Internet erfüllen zu können, wird Geo weitere technische Komponenten zur GDI-N in Betrieb nehmen. Für den Betrieb der neuen Softwarekomponenten, insbesondere unter den inzwischen stark gestiegenen Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit sowie zur Umsetzung von GIS-Projekten, ist es unabdingbar im Fachbereich Geo/2-GIS zusätzliche personelle Ressourcen zum Haushalt 2024 zu schaffen.

Stellungnahme DiP: Die Anforderungen an den Fachbereich Geo/2-GIS sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Neben einer deutlich intensiveren Nutzung des Geodaten-Service wird auch die Umsetzung von GIS- Projekten stetig komplexer, insbesondere da viele GIS-Projekte die Anbindung des Geodaten-Service an SAP beinhalten. Bei diesen Projekten ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen allen Beteiligten notwendig, um die Anforderungen der Dienststelle zu ermitteln und in eine Fachanwendung zum Geodaten-Service umzusetzen. Zur zuverlässigen Bereitstellung von Geodaten im Internet sind für das Jahr 2023 zwei A1 priorisierte IT-Maßnahmen zur Erweiterung der GIS-Infrastruktur vorhanden und für das Jahr 2024 zwei weitere A1-Maßnahmen beschlossen worden. Zur Erweiterung des Portfolios von Geo als Dienstleister für die gesamte Stadtverwaltung, zur Sicherstellung des Betriebs der GDI-N und insbesondere des Geodaten-Service sowie zur zeitnahen Umsetzung von GIS-Projekten für Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg wird von den beantragen 2,0 VK die Schaffung von 1,0 VK vorgeschlagen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 80 Tätigkeitsbereich Sozialdienst stationäre Pflege

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 188.325 € 188.325 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 188.325 € 188.325 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Zu einer engmaschigen Begleitung während eines Aufenthaltes in den stationären Einrichtungen von NürnbergStift gehört auch die Sicherstellung der Teilhabe am Leben im angrenzenden Quartier. Ziel ist es hierbei, Möglichkeiten und Angebote zu schaffen, die es den Bewohnerinnen und Bewohnern des NürnbergStift ermöglichen, am gewohnten sozialen Leben und den Aktivitäten „ihres Quartiers“

teilzuhaben. Entsprechend des Förderprogramms „PflegesoNah“ sollen sich auch

Pflegeeinrichtungen in die Nachbarschaft einbinden und Begegnungsmöglichkeiten für die eigenen Bewohnenden gewährleisten (vgl. www.lfp.bayern.de). Durch die neue, gesetzlich geregelte

Personalbemessung nach § 113c SGB XI ist es nunmehr möglich, Stellenanteile für

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in der Pflegesatzvereinbarung zu berücksichtigen.

Stellungnahme DiP: Ab dem 1. Juli 2023 gilt für die personelle Ausstattung der vollstationären Pflegeeinrichtungen mit Pflege- und Betreuungspersonal die neue Regelung zur Personalbemessung nach § 113c SGB XI. Zu den nun anerkannten Fachkräften zählen auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, welche als gerontopsychiatrische Fachkräfte anerkannt werden (vgl. § 113c Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 3). Hierdurch ist nun eine Refinanzierung dieser Betreuungskräfte über die Pflegesätze möglich.

Aus organisatorischer Sicht handelt es sich bei den Tätigkeiten der beantragten Stellenkapazitäten um eine neue Aufgabe, die nicht bereits von anderen vorhandenen Stellen, wie beispielsweise vom Pflegestützpunkt wahrgenommen wird. Der Bedarf ist nachvollziehbar begründet.

Die Schaffung der Stellenkapazitäten wird in vollem Umfang empfohlen. Die Stellen erhalten einen Stellenvermerk X (Sperr).

Der Sperrvermerk kann jeweils entnommen werden, wenn die Deckung der anfallenden

Personalkosten durch die neu verhandelten Pflegesatzvereinbarungen seitens Referat I/II bestätigt wird.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 81 Tätigkeitsbereich Praxisanleitung Ambulanter Dienst

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 PRAXISANLEITER/IN P 8 31.408 € 31.408 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PRAXISANLEITER/IN P 8 31.408 € 31.408 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Mit der Einführung der generalistischen Ausbildung wird die Ausbildung in drei Bereichen der Pflege

Ausbildung muss formal weitergebildetes Personal eine Praxisanleitung während des jeweiligen Einsatzes gewährleisten. Im stationären Bereich wurden hier bereits 2018 freigestellte Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter implementiert. Da mit der generalistischen Ausbildung nun auch externe Auszubildende von Kooperationspartnern durch das NürnbergStift im stationären und ambulanten Dienst ausgebildet werden, hat sich der Bedarf an Stellenkapazitäten erhöht. Die Kooperationsverträge bieten unter anderem neue Chancen für die künftige Personalgewinnung bei NüSt. Um die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der generalistischen Ausbildung sicherstellen zu können, werden noch weitere Stellenanteile in Höhe von 0,5 VK für den ambulanten Dienst benötigt.

Stellungnahme DiP: Vom Eigenbetrieb NüSt werden jährlich ca. 10-15 Auszubildende betreut. Hierbei beträgt der Ausbildungsabschnitt für den ambulanten Dienst jeweils 400 bis 500 Stunden. Mit Einführung der Generalistik werden nun auch Auszubildende vom Klinikum Nürnberg, von der Altenpflegeschule Hans-Weinberger-Akademie (HWA) und dem GGSD Bildungszentrum im Ausbildungsabschnitt des ambulanten Dienstes von NüSt betreut. Die im Stellenplan bereits vorhandenen Stellen für Praxisanleitung (6,0 VK) sind nur für den stationären Bereich vorgesehen. Für die Praxisanleitung im ambulanten Dienst ist derzeit noch keine Stelle im Stellenplan ausgewiesen. Die Tätigkeiten, die dort verortet werden sollen, werden bislang von den vorhandenen Pflegefachkräften übernommen. Da diese nicht speziell für die Anleitung ausgebildet sind, kann derzeit keine - mit dem stationären Bereich vergleichbare - Qualität gewährleistet werden (Üben mit Beispielfällen, Einzelfallberatung etc.). Zudem kann der Ausbildungszuschlag, der für eine extra ausgebildete Praxisanleitung zur Verfügung steht, nicht in Anspruch genommen werden. Der Ausbildungszuschlag umfasst bis zu 10 Stunden pro Woche je Auszubildende.

Die Schaffung der Stellenkapazität wird in vollem Umfang empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk X (Sperr). Der Sperrvermerk kann entnommen werden, wenn die Deckung der anfallenden Personalkosten über die Pflegesätze bzw. den Ausbildungszuschlag seitens Referat I/II bestätigt wird.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 82 Tätigkeitsbereich Sozialdienst Geriatrische Rehabilitation

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 37.665 € 37.665 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 37.665 € 37.665 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Eine verkürzte Verweildauer in Akutkrankenhäusern und Multimorbidität führen in der Rehabilitation zu gestiegenen Schweregraden der Erkrankungen unter den Rehabilitanden. Für die Beschäftigten gehen damit Veränderungen bei den beruflichen Tätigkeiten und den Anforderungen an ihre berufliche Qualifikation einher. Aufgrund eines steigenden Pflege- und Betreuungsbedarfs, dem kein Personalzuwachs gegenübersteht, gibt es eine erkennbare Arbeitsverdichtung.

Die Rehabilitanden werden immer älter und sind (dadurch) auch kognitiv eingeschränkter und pflegebedürftiger, wodurch der Beratungsbedarf deutlich gestiegen ist. Die Organisation der Pflegeheimplätze nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch, da durch die gestiegene Anzahl von älteren Menschen die Heimplätze rar geworden sind. Dies betrifft vor allem die Kurzzeitpflege und Dauerpflegeplätze. Neben der erhöhten Anzahl an älteren Rehabilitanden haben sich auch die Anforderungen an Formalien vermehrt, z.B. hinsichtlich der Kurzzeitpflege - hier muss gleichzeitig ein Antrag nach §39 c SGB V und ein Schnelleinstufungsantrag gestellt werden (Aufnahmevoraussetzung in vielen Pflegeheimen).

Stellungnahme DiP: Laut Wirtschaftsplan ist im Jahr 2023 für die Geriatrische Reha von NüSt eine durchschnittliche Belegung von 42 Betten geplant. Dies entspricht bei insgesamt 44 Plätzen keiner vollen Auslastung (hier: 95,4 %). Auch aus der aktuellen Belegungsstatistik geht hervor, dass hinsichtlich der Belegungstage noch nicht das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht werden konnte. Begründen lässt sich dies unter anderem mit der inzwischen längeren Verweildauer der Rehabilitanden. Trotz mangelnder Refinanzierung kann eine Entlassung der Patientinnen und Patienten, ohne eine Nachversorgung sichergestellt zu haben, nicht erfolgen. Für die Sicherstellung der Nachversorgung ist der Sozialdienst zuständig. Diese Aufgabe wird jedoch aufgrund von Fachkräftemangel, zu wenigen Kapazitäten bei den ambulanten Diensten, fehlender Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze sowie fehlender häuslicher Versorgung immer zeitaufwendiger. Auch konnten organisatorische Maßnahmen, wie die Verbesserung der Prozessabläufe der Geriatrischen Reha, bisher nicht zu einer kürzeren Verweildauer der Rehabilitanden beitragen.

Um eine Steigerung der Belegung in der Geriatrischen Rehabilitation zu erreichen, sind zusätzliche Stellenkapazitäten im Sozialdienst erforderlich. Die beantragte Stellenkapazität kann daher in vollem Umfang zur Schaffung empfohlen werden. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk X (Sperr). Der Sperrvermerk kann entnommen werden, wenn die Deckung der anfallenden Personalkosten über die Pflegesätze seitens Referat I/II bestätigt wird.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 83 Tätigkeitsbereich Sozialdienst ambulanter Dienst

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 37.665 € 37.665 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,27 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 20.339 € 20.339 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Entsprechend dem politischen Willen steht die ambulante Versorgung vor einem stationären Aufenthalt, d.h. Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können. Hierzu leistet das NürnbergStift seinen Beitrag mit guten pflegefachlichen Leistungen und einer engmaschigen Begleitung durch den Sozialdienst. Im SGB XI wurde die Möglichkeit geschaffen, Pflegeberatung für die Klienten des Ambulanten Dienstes gesondert zu vergüten. Die Pflegekräfte im Ambulanten Dienst haben engen Kontakt zu ihren Klienten und deren Familien und erlangen frühzeitig Kenntnis von Problemen, Fragestellungen und Hilfebedarfen. Ein Beratungsangebot durch NüSt ist dringend erforderlich. Aufgrund fehlender Kapazitäten für eine qualitative Beratung ist es derzeit nicht möglich, das Leistungsspektrum des NürnbergStift weiter auszubauen.

Weiterhin stellt NüSt fest, dass es im Bereich der Obdachlosigkeit noch große Versorgungslücken im Kontext von Pflegebedürftigkeit gibt. Diese will NüSt schließen und auch obdachlose Menschen durch soziale Arbeit im ambulanten Dienst begleiten. Dazu ist ein Kooperationsprojekt mit dem Sozialamt in Planung.

Stellungnahme DiP: Pflegebedürftige, die durch einen Ambulanten Dienst versorgt werden, sowie deren Angehörige haben gem. § 37 Abs. 3 SGB XI Anspruch auf eine Pflegeberatung. Diese Beratung ist als vertraglich vereinbarte Leistung durch den Ambulanten Dienst regelmäßig durchzuführen. Aus den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und den gesetzlichen Qualifikationsanforderungen geht jedoch hervor, dass für diese Beratung der Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich ist. Eine Erstberatung im Sinne des § 7a SGB XI kann hingegen auch durch eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen mit einer Weiterbildung für Pflegeberatung erfolgen. Seitens des Medizinischen Dienstes wurde NüSt darauf hingewiesen, dass die verpflichtende Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuverlässig (von einer Pflegefachkraft s.o.) durchgeführt werden muss. Eine Vereinbarung mit den zuständigen Pflegekassen, dass diese Beratung auch durch eine sozialpädagogische Fachkraft durchgeführt werden kann, ist zum Zeitpunkt der Bedarfsfeststellung nicht bekannt.

Für die angedachte Zusammenarbeit mit dem Sozialamt hinsichtlich der Beratung und Pflege obdachloser Menschen liegt derzeit noch kein Konzept vor, aus welchem ein konkreter Personalbedarf festgestellt werden könnte.

Die Erforderlichkeit von 0,5 VK Sozialpädagoge/in ist demnach nicht nachvollziehbar. Die beantragte Stellenkapazität kann daher nur anteilig in Höhe von 0,27 VK zur Schaffung empfohlen werden, um die o.g. Erstberatung nach § 7a SGB XI abzudecken. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk X (Sperr). Der Sperrvermerk kann entnommen werden, sobald die Deckung der anfallenden Personalkosten über die Pflegesätze seitens Referat I/II bestätigt wird. Sollte sich die aktuell beschriebene Situation ändern und die Finanzierung wäre durch die Pflegesätze gewährleistet, können weitere Kapazitäten für kurzfristig erforderliche Tätigkeiten mittels budgetfinanzierter Beschäftigung bereitgestellt werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 84 Tätigkeitsbereich Mobilitätsbeschluss

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00

Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN / FUß E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN / FUß E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00

Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RAD E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RAD E 11 81.170 € 0 € 81.170 € 1,00

Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RAD E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN RAD E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00

Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN ÖPNV E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN ÖPNV E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00

Antrag: 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIGER/IN E 5 104.188 € 0 € 104.188 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN, STRAßENREINIG >3,5T E 5 104.188 € 0 € 104.188 € 2,00

Antrag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN BAUSTELLEN E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN BAUSTELLEN E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben.

Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die SÖR mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten

konkretisiert. Zum Haushalt 2024 wird weiterer unentbehrlicher Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 85 Tätigkeitsbereich Glasfaserausbau Telekom

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 162.340 € 162.340 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 162.340 € 162.340 € 0 € 0,00

Antrag: 1,00 TECHN. SACHB. AUFGRABUNGEN, KOORDIN. E 10 76.158 € 76.158 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHN. SACHB. AUFGRABUNGEN, KOORDIN. E 9a 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00

Antrag: 1,00 TECHN. SACHBEARB. AUFGRABUNGEN E 9b 69.377 € 69.377 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHN. SACHBEARB. AUFGRABUNGEN E 9a 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00

Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 14.144 € 14.144 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 13.828 € 13.828 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.28; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung merke, Deckungshinweise: der Finanzierung

Begründung Dienststelle: Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home FTTH, Glasfaseranbindung für Privathaushalte) von verschiedenen Telekommunikationsunternehmen (Telekom, Vodafone und weitere) vorgenommen. Dabei wird allein die Telekom ab 2023 gebietsbezogen 30.000 – 45.000 Haushalte pro Jahr anbinden. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Bei den Verlegearbeiten ist von einem Realisierungszeitraum von mehr als 10 Jahren auszugehen. SÖR kann die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen. Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetztes verlegen, ermöglicht werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen. Um die Qualität der Wiederherstellung zu prüfen und sicherzustellen sowie den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich.

Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und

Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche

Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an den Stellen der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht.

Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt, erhalten die Stellen einen Fristvermerk (F 12.28).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 86 Tätigkeitsbereich Aufgrabungen N-Ergie

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 2,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 136.636 € 136.636 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 136.636 € 136.636 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.28; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung merke, Deckungshinweise: der Finanzierung

Begründung Dienststelle: Am 19.02.2016 wurde im Werkausschuss SÖR die Umsetzung des Projekts „Verbesserungen bei den Oberflächenwiederherstellungen nach Aufgrabungen der N-ERGIE/MDN“ einstimmig beschlossen. Ziel des Projekts ist es, bei Aufgrabungsmaßnahmen die endgültige Oberflächenwiederherstellung nahtlos an die Spartenverlegungsmaßnahme anzuschließen und dabei Provisorien weitgehend zu vermeiden. Hierzu erfolgt die Beauftragung der Leitungsverlegung sowie der endgültigen

Oberflächenwiederherstellung zeitgleich. Die N-ERGIE/MDN überwacht die

Leitungsverlegungsmaßnahme, SÖR überwacht die Arbeiten zur endgültigen

Oberflächenwiederherstellung. Hierfür ist eine engere Zusammenarbeit mit einem höheren Koordinationsaufwand erforderlich. Es sind bereits zwei Stellen bei SÖR hierfür geschaffen worden. In den nächsten Jahren plant die N-Ergie den Ausbau ihres Fernwärmenetzes und die Ertüchtigung des Stromnetzes.

Stellungnahme DiP: SÖR muss als Straßenbaulastträger die verkehrssichere Wiederherstellung der Oberflächen gewährleisten. Das Ausbauvolumen der N-Ergie kann nur erreicht werden, wenn die Arbeiten im öffentlichen Raum seitens SÖR intensiv begleitet werden. Zur Unterstützung des Ausbaus des Fernwärmenetzes und der Ertüchtigung des Stromnetzes wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an den Stellen der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht.

Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt, erhalten die Stellen einen Fristvermerk (F 12.28).

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 87 Tätigkeitsbereich Betrieb und Wartung des Bikeparks Schmausenbuck

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 0,23 GARTENBAUTECHNIKER/IN E 9b 15.957 € 15.957 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,23 GARTENBAUTECHNIKER/IN E 9a 15.713 € 15.713 € 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: In der Sportkommission wurde am 17.07.2020 empfohlen, einen Bikepark am Schmausenbuck zu erstellen. Der Auftrag zur Erstellung des Bikeparks wurde bereits vergeben. Die Wartung, der Sofortservice etc. werden von einer externen Firma vorgenommen werden, aus dem restlichen Budget sind noch die Kosten für das zusätzlich benötigte Personal (von Seiten der Stadt Nürnberg) zu finanzieren. SÖR hatte sich vor einiger Zeit bereit erklärt, die Zuständigkeit für den Betrieb des Bikeparks zu übernehmen.

Stellungnahme DiP: Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) errichten, in gemeinschaftlicher Finanzierung mit der Stadt Nürnberg, auf dem Gelände der BaySF den Bikepark Schmausenbuck. Für den Betrieb des Bikeparks nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die anfallenden Personalkosten sind nach Aussage der Stadtkämmerei gedeckt. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z angebracht. Die Schaffung der beantragten Kapazität (0,23 VK) wird befürwortet.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.

Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 88 Tätigkeitsbereich KRITIS-IT

Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK

Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 92.413 € 0 € 92.413 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00

Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:

Begründung Dienststelle: Die derzeitige Personalsituation im Team der „Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS-Team) wurde im letzten Audit 2021 bemängelt. Ferner stehen in den kommenden Jahren mehrere Maßnahmen an, u.a. der Umzug des Verkehrsrechners (VSR) an einen neuen Standort bis 2028, die Erneuerung der Kommunikationsinfrastruktur zwischen Lichtsignalanlagen (LSA) und VSR, die Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans zur Erneuerung der Kamerastandorte inkl. Übertragungsinfrastruktur zur Verbesserung der Ausfallsicherheit und Steigerung der Nutzerzufriedenheit (insb. Polizei und Verkehrsplanungsamt) sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der bestehenden Systeme zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs durch Nutzung von Optimierungen oder technischen Weiterentwicklungen. Die knapp bemessenen personellen Ressourcen sollen daher aufgestockt werden.

Stellungnahme DiP: Das Rechnernetzwerk Verkehrsrechner-Lichtsignalanlagen-Verkehrsleitsystem (VSR-LSA-VLS- Rechnernetzwerk) ist Teil der Kritischen Infrastrukturen Verkehr (KRITIS-V). Zum Haushaltsjahr 2021 wurden u.a. für den Betrieb, den Unterhalt sowie für konzeptionelle Aufgaben im Bereich der KRITIS-V bereits zusätzliche Personalkapazitäten (1,0 VK) zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Stellenkapazitäten ist zwar wünschenswert, ein zwingendes Erfordernis hierfür besteht derzeit jedoch nicht. Es sollte zunächst geprüft werden, ob der Bedarf aus bereits vorhandenen Stellenplankapazitäten innerhalb des SÖR gedeckt werden kann. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2024 kann nicht befürwortet werden.

Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf kann leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.

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