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1 Sachverhalt

Anlage · 24.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schule & Bildung Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 24.10.2023

Stellenplan 2024

hier: Stellenschaffungen

I. Sachverhalt

1. Vorbemerkungen

Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2023 bei 11.722,56 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegenüber dem Haushalt 2022 um netto 217,68 Vollkraftstellen erhöht.

Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurden vom Stadtrat zum Haushalt 2023 schwerpunktmäßig insgesamt 73,42 VK für Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsinvestitionen/Einrichtungen, zahlreiche Stellenkapazitäten aufgrund Veränderungen in der Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen sowie für Bildung und Kinderbetreuung, für gesetzliche Anforderungen sowie zur Pandemiebekämpfung und Eindämmung deren Folgen beschlossen.

Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte und der weiterhin besonders angespannten Haushaltslage wurde zum Haushalt 2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein Personaleinsparkonzept für die Jahre 2023 ff. beschlossen. Aufgrund dessen und der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in der Haushaltsgenehmigung ist in den Folgejahren hinsichtlich der Schaffung von Stellen deutlich restriktiver umzugehen. Das bedeutet unter anderem, dass wegen des eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraum grundsätzlich nur noch Stellen für neue Einrichtungen in Bereichen, die nicht dem externen Einstellungstop unterliegen (insbesondere Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen) oder bei einer nachgewiesenen vollständigen Drittmittelfinanzierung geschaffen werden können.

2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe

Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt und SÖR liegen zum Haushalt 2024 Anträge auf Schaffung von insgesamt 229,06 Vollkraftstellen vor.

Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt. Zum Haushalt 2024 wurden für ASN und SUN Schaffungsanträge im Umfang von 15 VK eingestellt. Für FSN und NüBad liegen keine Schaffungsanträge vor.

Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet:

Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen)
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 53,22 VK
Inbetriebnahme neuer Einrichtungen (Kat. 2) 7,50 VK
Bildung (Kat. 3) 11,00 VK
Unabweisbare Bedarfe 157,34 VK

Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaffungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbereich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.

Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenübergestellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft.

Nach eingehender Überprüfung werden 171,64 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:

Vollkraftstellen

Geschäftsbereich OBM

Geschäftsbereich 2. BM

Geschäftsbereich 3. BM

Geschäftsbereich Referat I/II

Geschäftsbereich Referat III

Geschäftsbereich Referat IV

Geschäftsbereich Referat V

Geschäftsbereich Referat VI

Geschäftsbereich Referat VII

Eigenbetriebe1

Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:

Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) Davon ungedeckt
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1v) 51,58 VK 0,00 VK
Inbetriebnahme neuer Einrichtungen (Kat. 2) 6,00 VK 5,70 VK
Bildung (Kat. 3) 11,00 VK 11,00 VK
Dringende Bedarfe (Kategorie 4) 103,06 VK2 99,492 VK
Summe 171,64 VK 116,19 VK

Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2024 zur Schaffung beantragten Vollkraftstellen im Umfang von 229,06 (Kosten der beantragten Stellen: 16.146.453 Euro) insgesamt 171,64 Vollkraftstellen (Kosten: 11.976.258 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 116,19 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 8.136.537 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkosten 2023). Aufgrund der Tarifanpassungen 2023, deren Umfang zum Zeitpunkt der Berechnung der Durchschnittspersonalkosten noch nicht bekannt war, erfolgt ein Kostenauflag von 8%. Die Gesamtkosten (ungedeckt) belaufen sich infolgedessen auf 8.787.460 Euro.

1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).

2 Teildeckung im Umfang von 3,86 VK; Teildeckung weiterer 3 VK sind noch in Klärung.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.

4. Zusammenfassung

Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird.

II. Beilagen

III. Gutachtensvorschlag

Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2024" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 171,64 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben FSN, NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.

IV. Herrn OBM

V. Ref. I/II/POA

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