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1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen

Anlage · 13.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Jasmin Bieswanger Dr. Nasser Ahmed Kerstin Böhm Joachim Mletzko Rechnungsprüfungsausschuss Paul Arzten Dr.-Ing. Tatjana Körner Alexander Kahl

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 2

Abbildung 1

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Anlage 1.2

Abbildung 5

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR

  1. Umsatzerlöse 1.621.309,64 1.303.482,74

  2. sonstige betriebliche Erträge 3.900,27 0,00

  3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 190.156,35 120.158,96 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 44.880,41 31.623,78

EUR 12.961,17 (EUR 9.278,27) 235.036,76

  1. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.805,90 2.117.933,99

  2. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.044,28 768.307,50

  3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00

  4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 381.372,71 429.016,17

  5. Ergebnis nach Steuern 2.707.979,37- 2.163.557,66-

  6. sonstige Steuern 0,00 14.461,06

  7. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72

Abbildung 6

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätzliche Angaben

Der Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der

Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.

Der Betrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß 8 267 Abs. 1 HGB auf. Aufgrund $ 20 S. 2 EBV ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften i.S.d. 8 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzustellen.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß $ 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu

beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach den in den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2, 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) ausgeführten Formblättern gegliedert.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß 8$ 252 - 256 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtliichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Selbstständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Abbildung 7

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nominalwerten angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitute sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis in Anlage 5 zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23.044,43 Euro (Vorjahr 2.311,49 Euro) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen an die Stadt Nürnberg in Höhe von 1.390.593,23 (Vorjahr 604.013,17 Euro) betreffen im Wesentlichen den Bestand des Betriebsmittelkontos in Höhe von 1.357.452,03 Euro (Vorjahr 577.757,60 Euro). Zudem sind unter dem Posten die Umsatzsteuererstattungen laut den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November und Dezember 2022 in Höhe von 8.505,39 Euro sowie die umsatzsteuerliche Nachzahlung (Verrechnung) für 2022 in Höhe von 19.457,31 Euro ausgewiesen. Die Forderungen an die Stadt Nürnberg haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nicht zu verzeichnen (Vorjahr 0,00 Euro).

Abbildung 8

Abbildung 9

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Abbildung 10

Guthaben bei Kreditinstituten

Es handelt sich um Bankguthaben bei der Sparkasse Nürnberg in Höhe von 445.397,35 Euro (Vorjahr 220.287,10 Euro).

Eigenkapital

Der Bestand des Eigenkapitals entwickelte sich wie folgt:

Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am 01.01.2022 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR Stammkapital - - Allgemeine Rücklage 18.419.599,33 3.100.621,00 -2.178.018,72 19.342.201,61 Verlustvortrag Jahresverlust -2.178.018,72 -2.707.979,37 2.178.018,72 -2.707.979,37

16.241.580,61 392.641,63 - 16.634.222,24

Das Frankenstadion der Stadt Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsgemäß und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß Art. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geführt.

Gemäß $ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019, beträgt das Stammkapital 0,00 Euro.

Im Wirtschaftsjahr 2022 ist eine Zunahme der Rücklagen in Höhe von 922.602,28 Euro zu verzeichnen. Der Stadtrat hat am 14.12.2022 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 beschlossen, den Jahresverlust 2021 in Höhe von 2.178.018,72 Euro mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Des Weiteren sind die unterjährigen Verlustausgleiche für 2022 in Höhe von 3.100.621,00 Euro berücksichtigt.

Abbildung 11

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Rückstellungen zum Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR

Urlaubsrückstellungen - - - 22.700,00 22.700,00

Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 27.000,00 26.622,16 377,84 18.000,00 18.000,00

Summe 27.000,00 26.622,16 377,84 40.700,00 40.700,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 345.458,78 Euro (Vorjahr 63.939,56 Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 12.170,82 Euro (Vorjahr 13.938,65 Euro) und resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 12.887,07 Euro (Vorjahr 2.098,50 Euro) und beinhalten Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer sowie die Rechnungen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021.

Abbildung 12

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetra davon mit einer Restlaufzeit bis zueinem von mehr als davon mehr 31.12.2022 Jahr einem Jahr als fünf Jahre EUR EUR EUR EUR

gegenüber Kreditinstituten 10.883.144,10 1.761.944,10 9.121.200,00 3.994.460,00 Vorjahr 12.596.012,59 1.771.252,59 10.824.760,00 4.573.020,00 aus Lieferungen und Leistungen 345.458,78 345.458,78 0,00 0,00 Vorjahr 63.939,56 63.939,56 0,00 0,00 gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben 12.170,82 12.170,82 0,00 0,00 Vorjahr 13.938,65 13.938,65 0,00 0,00 sonstige Verbindlichkeiten 12.887,07 12.887,07 0,00 0,00 Vorjahr 2.098,50 2.098,50 0,00 0,00

Summe 11.253.660,77 2.132.460,77_ 9.121.200,00 3.994.460,00 Vorjahr 12.675.989,30 1.851.229,30 10.824.760,00 4.573.020,00

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2022 2021 EUR EUR

Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 2.279,32 1.942,43 Erlöse 19% USt 8.523,56 7.987,62 Betreiber Stadionmiete 1.514.511,06 1.251.242,40 Betreiber Grundabgaben 61.995,81 42.000,00 Periodenfremde Erträge 33.689,60 0,00

1.621.309,64 1.303.482,74

Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um die Abrechnung der Grundabgaben für 2021 sowie die Abrechnung des variablen Nutzungsentgelts 2021 mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH.

Abbildung 13

Sonstige betriebliche Erträge

2022 2021 EUR EUR

Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 522,43 0,00 Erträge Auflösung von Rückstellungen 377,84 0,00 Investitionszuschüsse 3.000,00 0,00

3.900,27 0,00

Bei den Investitionszuschüssen handelt es sich um einen Zuschuss für eine bauhistorische Untersuchung des Stadions im Zusammenhang mit der Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern des

Landes.

Personalaufwand

2022 2021 EUR EUR

Gehälter 189.941,58 119.838,00 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 139,86 320,96 Vermögenswirksame Leistungen 74,91 0,00 Gesetzliche Sozialaufwendungen 31.919,24 22.345,51 Aufwendungen für Altersversorgung 12.961,17 9.278,27

235.036,76 151.782,74

Abschreibungen

Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.132.805,90 Euro (Vorjahr 2.117.933,99 Euro).

Abbildung 14

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2022 2021 EUR EUR

Raumkosten 3.840,00 3.840,00 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 73.723,39 74.797,06 Reparaturen und Instandhaltungen 1.272.334,60 538.104,21 Kaufmännische Betreuungsleistungen 9.120,00 12.375,00 Kopierkosten 21,23 92,22 Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 15.754,81 13.151,64 Aufwendungen für Kommunikation 1.081,80 939,69 Bürobedarf 1.091,70 621,68 Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 18.000,00 30.676,50 Rechts- und Beratungskosten 102.924,76 15.038,25 Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.191,73 75.414,46 Reinigung 4.590,02 1.957,10 Nebenkosten des Geldverkehrs 252,17 372,69 Verwahrentgelt 1.118,07 0,00 Periodenfremde Aufwendungen 0,00 927,00

1.589.044,28 768.307,50

Die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti ausgewiesen. Sie betreffen im Wirtschaftsjahr vor allem die Beseitigung von Schäden an den Treppenaufgängen und die Sanierung der Flutlichtmasten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich die Verwaltungskosten in Höhe von 64.738,00 Euro (Vorjahr 64.738,00 Euro) und die Kosten für die IT-Dienstleistungen in Höhe von 11.634,52 Euro (Vorjahr 8.785,24 Euro) der Stadt Nürnberg.

Die Rechts- und Beratungsleistungen beinhalten 93.390,00 Euro für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie über eine Generalsanierung oder einen Neubau des Stadions.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge in Höhe von 5.070,37 Euro (Vorjahr -,-- Euro) ergeben sich aus der Verzinsung des Guthabens auf dem Betriebsmittelkonto gemäß aktueller Vereinbarung vom 23.11.2022.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Darlehenszinsen für langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 379.456,29 Euro (Vorjahr 423.803,12 Euro) und Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von 1.916,42 Euro (Vorjahr 2.610,05 Euro).

Abbildung 15

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des $ 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des $ 285 Nr. 3 HGB.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl Angestellte 2,25 leitende Angestellte 1,00 Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 3,25

vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 2,25 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1,00

Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften

Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen lagen nicht vor.

Abbildung 16

Organe des Eigenbetriebs

  1. Werkleitung

Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter, Bürgermeister Herr Detlef Stenger, Zweiter Werkleiter, Architekt

  1. Werkausschuss

Herr Dr. Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender

Frau Claudia Arabackyi, Werbekauffrau Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin Herr Maximilian Müller, Profisportler

Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R.

Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwester Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe Herr Paul Arzten, Erzieher Frau Alexandra Thiele, Waldtherapeutin und Gesundheitsberaterin Herr Florian Betz, DevOp (FI Anwendungsentwicklung) Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer kirchlicher Bildungsträger Herr Roland Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH), Bankkaufmann Herr Uwe Scherzer, Polit-Dragqueen, bis 13.02.2022 Herr Alexander Kahl, Student, vom 30.03.2022 bis 15.03.2023

Von der Befreiungsvorschrift des $ 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Sachverhalte des $ 285 Nr. 9c HGB lagen nicht vor.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Wirtschaftsjahr 2022 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:

EUR

a) für die Abschlussprüfung 5.000,00 b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00 c) für Steuerberatungsleistungen 0,00 d) für sonstige Leistungen 500,00

5.500,00

Aniage 1.3 Blatt 11

Abbildung 17

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Unterschrift der Werkleitung

Nürnberg, den 08.05.2023

CH. DO

Christian vo Detlef Stenger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Abbildung 18

Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022

  1. Grundlagen der Gesellschaft

Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des 8 1 der EBV.

Die Aufgabe des FSN einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe war ursprünglich der Umbau des bestehenden Stadions auf der Grundlage des Pflichtenheftes anlässlich der Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft 2006. Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergesellschaft (Stadion-BG) verpachtet. Der Vertrag war befristet bis 30.06.2015. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN).

Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der Anteile der SPIE GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg hält die Stadt Nürnberg seit 01.07.2015 100% der Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft. Seit diesem Zeitpunkt führt die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der Grundlage des Betreibervertrags vom 10. Mai 2005 und der Nachtragsvereinbarung vom 02.08.2017/17.08.2017 auf unbestimmte Zeit fort.

Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber.

  1. Geschäftsverlauf

Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2022 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt.

Im Jahr 2022 fanden im Stadion 16 Ligaspiele, 2 Testspiele, ein Regionalligaspiel und 1 DFB- Pokalspiel der Frauen statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der geltenden Beschränkungen fanden zu Jahresbeginn 2022 zwei Ligaspiele als Geisterspiele statt. Hierdurch waren Kürzungen des Nutzungsentgelts in Höhe von 60.000,00 € zu verzeichnen. Nach dem Wegfall aller tiefgreifenden Schutzmaßnahmen bzgl. der Pandemie im März 2022 konnten Veranstaltungen wieder stattfinden. Die Veranstaltungen wurden von der Stadion-BG akquiriert und organisiert. Diese wurden auf Rechnung und Risiko der Betreibergesellschaft durchgeführt. Für den Eigenbetrieb bestand kein wirtschaftliches Risiko.

Abbildung 19

Auch im Wirtschaftsjahr 2022 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang notwendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt.

Der Jahresverlust beläuft sich auf TEUR 2.708 (Vorjahr TEUR 2.178).

Abbildung 20

  1. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Zur besseren Darstellung werden im Lagebericht gerundete Zahlen angegeben. Hierdurch können sich in den dargestellten Tabellen sowie im Text geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.

Ertragslage

2022 2021 Veränderung TEUR % TEUR %

Abbildung 21

Abbildung 22

Umsatzerlöse 1.621 100 1.303 318

Gesamtleistung 1.621 100 1.303 318

sonstige betriebliche Erträge 4 6) 4

Erträge gesamt 1.625 100 1.303 322

Abbildung 23

Personalaufwand (235) (152) 83 Abschreibungen (2.133) (2.118) 15 sonstige betriebliche Aufwendungen (1.589) (98) (768) 821

Betriebsaufwand (3.957) (244) (3.038) (233) 919

Finanzergebnis (376) (23) (429) (33) (53) (12)

Ergebnis nach Steuern (2.708) (157) (2.164) (166) (544) {25)

sonst. Steuer 0 6) (14) (1) (14)

Jahresverlust (2.708) (167) (2.178) (167) (530) (24)

Abbildung 24

Die Gesamtleistung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator betrug TEUR 1.621 (Vorjahr TEUR 1.303), davon entfallen auf das Nutzungsentgelt TEUR 1.515 (Vorjahr TEUR 1.251). Da der 1. FC Nürnberg, wie auch schon im Vorjahr, weiterhin in der 2. Liga gespielt hat, blieb das Nutzungsentgelt, abgesehen von der vereinbarten moderaten jährlichen Steigerung, konstant. In der 1. Bundesliga könnte ein deutlich höheres Nutzungsentgelt erzielt werden.

Nach Wegfall aller tiefgreifenden Schutzmaßnahmen bzgl. der Corona-Pandemie ab 20. März 2022 konnten wieder Veranstaltungen im Stadion stattfinden. Trotzdem mussten zwei Fußballspiele vor diesem Zeitpunkt als sogenannte Geisterspiele, also ohne Zuschauer oder mit einer sehr geringen Anzahl organisiert werden. Aufgrund der Geisterspiele wurde das Nutzungsentgelt gemindert, im weiteren Jahresverlauf kam es zu keinen weiteren Minderungen.

Der Personalaufwand erhöhte sich vor allem aufgrund der Einstellung einer Verwaltungsfachkraft zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 sowie eines Bautechnikers im Dezember 2022.

Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TEUR 2.133 (Vorjahr TEUR 2.118).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 1.589 (Vorjahr TEUR 768). Diese beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von TEUR 1.236 (Vorjahr TEUR 539), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe von TEUR 74 (Vorjahr TEUR 75), die Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65) und die Kosten für Abschluss und Prüfung sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr TEUR 46).

Das Finanzergebnis beinhaltet insbesondere die Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 379 (Vorjahr TEUR 424) sowie Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5).

Der Jahresverlust beträgt TEUR 2.708 (Vorjahr TEUR 2.178). Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.708 fällt um TEUR 839 geringer aus, als ursprünglich für das Wirtschaftsjahr 2022 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor allen Dingen auf die Sanierung der Treppen zurück, diese konnte weit kostengünstiger durchgeführt werden als ursprünglich angenommen. Aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse mussten die Treppen nicht abgerissen und neu gebaut werden, sondern konnten in ihrer bestehenden Form saniert werden, wodurch Kosten eingespart werden konnten.

Für das Jahr 2023 ist laut Wirtschaftsplan 2023 ein niedrigerer Jahresverlust als 2022 eingeplant. Dieser beträgt TEUR 2.338.

Abbildung 25

Finanzlage

Bilanzstruktur 2022 2021 Veränderung Vermögensstruktur TEUR % TEUR %

Abbildung 26

Abbildung 27

Sachanlagen 26.070 93 28.118 97 (2.048) (7)

langfristig gebundenes Vermögen 26.070 93 28.118 97 (2.048) (7)

Forderungen und sonst. VG 1.414 606 808 Flüssige Mittel 445 220 225

kurzfristig gebundenes Vermögen 1.859 7 826 3 1.033 125

Rechnungsabgrenzungsposten 0 1 0 (1) 0

Gesamtvermögen 27.929 100 28.945 100 (1.016) (4)

Die Stichtagsliquidität 2022 aus Bankbeständen des FSN beträgt TEUR 445 (Vorjahr TEUR 220).

Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde dem FSN von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Der Bestand des Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TEUR 1.357 (Vorjahr TEUR 578) auf. Das Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen.

Der FSN konnte vor allem aufgrund des Zugriffs auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten, noch werden sie erwartet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme belief sich auf TEUR 27.929 (Vorjahr TEUR 28.945). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen, TEUR 26.069 (Vorjahr TEUR 28.118).

Im Jahr 2022 wurden Investitionen von TEUR 83 getätigt (Vorjahr TEUR 68).

Abbildung 28

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag TEUR O (Vorjahr TEUR 62).

Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungskosten von Sachanlagen zeigt folgendes Bild:

Anschaffungs- und Buchwert in % der Herstellungskosten am 31.12.2022 Anschaffungswerte

TEUR TEUR % Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und BSD 25.320 n anderen Bauten

Technische Anlagen und Maschinen N.e02 ra7 9

Betriebs- und Geschäftsausstattung 28 42 1

Geleistete Anzahlungen und 0 0 Anlagen im Bau

78.801 26.069 33

Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen geplant. Auch für 2023 sind keine Investitionsmaßnahmen geplant. Die in 2023 durchzuführenden MaßRnahmen werden ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet.

Weiterhin fallen in 2023 Aufwendungen zur Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus des Stadions an. Die Ergebnisse der Studie werden im Sommer 2023 erwartet, basierend darauf wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen.

Abbildung 29

2022 2021 Veränderung Kapitalstruktur TEUR TEUR (3 TE %

Abbildung 30

Abbildung 31

Rücklagen 19.342 69 18.420 922 Verlustvortrag 1) Ö ) 0 Jahresverlust (2.708) (19) (2.178) (8) (530)

Abbildung 32

Eigenkapital 16.634 60 16.242 56 392

Rückstellungen 0 6) 0 0 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 3.994 4 4.573 (579)

Langfristiges Fremdkapital 3.994 14 4.573 !6 (579) (13)

Rückstellungen 0 ) 0 0) 0 Verbindlichkeit ggü. Kreditinstituten 5.127 18 6.252 22 (1125)

Mittelfristiges Fremdkapital 5.127 18 6.252 22 (1125) (18)

Rückstellungen 41 27 14 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.762 1.771 (9)

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 345 64 281

Verbindlichkeiten ggü. der Stadt und 12 14 (2) anderen Eigenbetrieben Sonstige Verbindlichkeiten 13 2 11 Rechnungsabgrenzung 0 0 0

Kurzfristiges Fremdkapital 2.173 8 1.878 6 295

Fremdkapital 11.294 40 12.703 44 (1.409) (11)

Gesamtkapital 27.929 100 28.945 100 (1.016) (4)

Gemäß $ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019, beträgt das Stammkapital O Euro.

Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TEUR 19.342 (Vorjahr TEUR 18.420) auf. Gemäß dem Beschluss des Stadtrats vom 18.11.2021 über den Wirtschaftsplan 2022 wurde der gezahlte Verlustausgleich in Höhe von TEUR 3.101 der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abbildung 33

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 wurde der festgestellte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2021 in Höhe von TEUR 2.178 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 16.634 (Vorjahr TEUR 16.242). Die Eigenkapitalquote beträgt 59,55% (Vorjahr 56,11%).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich tilgungsbedingt auf TEUR 10.883 (Vorjahr TEUR 12.596).

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 41 (Vorjahr TEUR 27) und beinhalten die Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Urlaubs- und Überstundenrückstellungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 345 (Vorjahr TEUR 64).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 12 TEUR (Vorjahr TEUR 14). Die Verbindlichkeiten resultieren insbesondere aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 13 (Vorjahr TEUR 2) und beinhalten die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer für Dezember 2022 sowie Rechnungen für die Abschlussprüfung 2021.

Abbildung 34

  1. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) und Prognosebericht

Nach dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 hielten die hieraus resultierenden Beschränkungen bis März 2022 an.

Die in diesem Zeitraum notwendigen Absagen von Großveranstaltungen, allgemeine Reiseverbote und lokale Ausgangssperren hatten zwangsläufig Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die wirtschaftlichen Risiken der Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich auch an den Weltfinanzmärkten sichtbar. Besonders nachteilig für den FSN war, dass bedingt durch Corona im Januar und Februar zwei Fußballspiele ganz ohne Zuschauer stattfinden mussten. Nachdem die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ im November 2021 endete, sind sämtliche bundeseinheitlich geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zum 19. März 2022 ausgelaufen. Entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02.2022 bedeutet dies konkret, dass ab dem 04. März 2022 wieder bis zu 25.000 Zuschauer im Stadion erlaubt waren und ab 20. März 2022 alle Einschränkungen aufgehoben wurden. Infolge dessen konnten im weiteren Jahresverlauf wieder Großveranstaltungen im Stadion stattfinden.

Zunehmend spürbar sind auch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, wodurch die Rohstoffmärkte erheblichen Preisschwankungen und Lieferengpässen unterliegen. Die Kursverluste und die volatilen Entwicklungen der Märkte führen zu Unsicherheit und belasten zusätzlich die Konjunktur. So sank der DAX laut www.boerse-frankfurt.de im Jahresverlauf bis September um über 30% auf unter 12.000 Punkte. Seitdem erholen sich die Märkte langsam wieder und es ist ein Aufwärtstrend erkennbar. So stieg der Index bis Mai 2023 wieder auf knapp 16.000 Punkte.

Einerseits führen die Preisanstiege zu Inflation (monatliche durchschnittliche Inflationsrate laut statistischem Bundesamt im Jahr 2022 bei 7,9%) und erschweren hierdurch Kostenkalkulationen, andererseits erhöht sich durch Lieferengpässe das Risiko für Bauzeitverlängerungen.

Weiterhin führt der zunehmende Mangel an qualifizierten Fachkräften in der Baubranche zu Kapazitätsengpässen, wodurch das Risiko für Bauzeitverlängerungen weiter ansteigt.

Auch aufgrund der steigenden Inflation wurde der Leitzins laut Internetauftritt der Europäischen Zentralbank seit Juli 2022 um 3,75% angehoben. Zwei der bestehenden Darlehen wurden in der Niedrigzinsperiode umgeschuldet und laufen 2026 aus. Die Zinsbindungen für die verbleibenden Darlehen bei der KfW-Bank enden in 2024 mit einer Restschuld in Höhe von 1.054 TEUR, bzw. 2025 mit einer Restschuld in Höhe von 4.443 TEUR. Die beiden Kredite der KfW-Bank haben eine Restlaufzeit bis 2034.

Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden.

Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet.

Im Auftrag des Stadtrats lässt der Eigenbetrieb seit November 2022 eine Machbarkeitsstudie

Abbildung 35

durchführen. Auf Grundlage dieser Studie wird in der 2. Jahreshälfte 2023 durch den Rat der Stadt Nürnberg über Weichenstellungen im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden.

Nürnberg, 08.05.2023 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Da

Q..

Christian \fogel Detlef Stenger Erster Wefkleiter Zweiter Werkleiter

10

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 1

Abbildung 36

3.1 Rechtliche Grundlagen

Name Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)

Rechtsform Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Art. 88 Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EBV)

Betriebssatzung vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019 (Anpassung 8 2 Unternehmensgegenstand, 8 4 Werkleitung und $ 5 Zuständigkeit des Werkausschusses)

Stammkapital 0€ 8 1 Abs. 3 Betriebssatzung

Handelsregister mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag

Unternehmensgegen- Nach $ 2 der Betriebssatzung ist die Aufgabe des FSN stand die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions. Zur Erfüllung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion auch an Dritte vermieten oder verpachten.

Organe Werkleitung ($ 4 Betriebssatzung) Werkausschuss ($ 5 Betriebssatzung) Stadtrat ($ 6 Betriebssatzung) Oberbürgermeister ($ 7 Betriebssatzung)

Werkleitung Erster Werkleiter Herr Bürgermeister Christian Vogel Zweiter Werkleiter Herr Detlef Stenger

Geschäftsanweisung Regelt insbesondere die Aufgaben sowie die Arbeitsfür die Werkleitung und Verfahrensweise der Werkleitung; außerdem sind die Zeichnungsbefugnisse der Werkleiter geregelt.

Der Erste Werkleiter trägt als berufsmäßiger Stadtrat im Stadtrat und in den Ausschüssen vor und stellt Anträge.

Das Aufgabengebiet des Zweiten Werkleiters umfasst die Aufgaben des kaufmännischen und des technischen Geschäftsbereichs.

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.1 Blatt 2

Abbildung 37

Der Erste Werkleiter vertritt den FSN gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Werkausschuss Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König, sowie 15 weitere Mitglieder

Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mit dem Bürgermeisteramt am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat Dr. Nasser Ahmed.

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.2

Abbildung 38

3.2 Wichtige Verträge

Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab 01.07.2005 an eine Betreibergesellschaft, die die Bewirtschaftung und Verwaltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30.06.2015.

Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Stammkapital 100 T€, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Anteil von 74,9 % und ist seitdem alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH.

Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monatlich 183 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundesliga) bzw. 104 T€ (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Bundesliga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jährlich mit einer Indexierung von 1,5 % erhöht, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Weiterhin wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet.

Am 02.08./17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unterzeichnet. Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundesliga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgelegt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer weiter und ist mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Betreibervertrages vom 10.05.2005 unverändert.

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage 3.3

Abbildung 39

3.3 Technisch-wirtschaftliche Grundlagen

Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur „FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006“ wurde der Umbau und die Erweiterung des damaligen Franken-Stadions (aktueller Name seit 01.07.2017: Max-Morlock-Stadion) erforderlich, um die aus dem FIFA-Pflichtenheft stammenden Forderungen zu erfüllen.

Nach der Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.

Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fassungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.

Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet.

Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung. Die ersten Schritte dieses Prozesses sind eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung des zu gründenden Arbeitskreises „Stadion-Zukunft“ und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Der FSN wird aus den Ergebnissen dieser Studie Handlungsoptionen ableiten, die dem Stadtrat und der Öffentlichkeit präsentiert werden, bevor weitere Entscheidungen gefällt werden.

Abbildung 40

Berichterstattung über die Prüfung nach Art. 107 GO entsprechend dem Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Die Aufgabenverteilung und die in der Betriebssatzung festgelegte Einbindung des Werkausschusses in die Entscheidungsprozesse der Werkleitung sind sachgerecht und entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Im Wirtschaftsjahr 2022 hat eine Werkausschuss-Sitzung stattgefunden; es wurde eine Niederschrift erstellt, die wir eingesehen haben.

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontroligremien i.S. des $ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Der Erste Werkleiter ist in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Nürnberg in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien von Gesellschaften der Stadt Nürnberg tätig.

Der Zweite Werkleiter war auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien tätig.

Abbildung 41

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Die Vergütung beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Der FSN wird im Berichtsjahr durch die Werkleitung geführt. Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung. Für die Werkleitung besteht eine Geschäftsanweisung. Diese Regelungen werden auskunftsgemäß regelmäßig überprüft.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den aufgeführten Regelungen verfahren wird.

Abbildung 42

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?

Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche Personen gewährleistet.

Die Bediensteten der Stadt Nürnberg unterschreiben eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, „Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern“. Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg koordiniert. Hierzu wurde letztmals eine Anordnung des Oberbürgermeisters mit Datum 03.12.2021 an die Mitarbeiter ausgehändigt.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?

Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf der Basis von VOL und VOB.

Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.

Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?

Alle wichtigen Verträge des FSN sind ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt.

Abbildung 43

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens”?

Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur Begutachtung, sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des folgenden Wirtschaftsplans untersucht.

Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. Die Buchhaltung erfolgte im Berichtsjahr durch Rödl & Partner, Nürnberg und die Erstellung des Jahresabschlusses durch die Kanzlei Dr. Storg GmbH, Nürnberg. In Anbetracht der Aufgabe des Eigenbetriebs wurde von einer Kostenstellenrechnung abgesehen.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Die erforderlichen Finanzmittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg bereitgestellt. Die Konditionen sind in der „Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg“ vom 02.01./17.01.2020 und in dem Nachtrag vom 30.06.2020 geregelt. Diese Vereinbarung wurde mit Wirkung ab 01.11.2022 am 17./23.11.2022 neu gefasst. Unterjährig erfolgen bei Bedarf Abschlagszahlungen auf den gemäß Wirtschaftsplan beschlossenen Verlustausgleich der Stadt Nürnberg, um die Liquidität zu sichern. Die laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung erfolgt durch FSN.

Abbildung 44

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die geltenden Regelungen für das Cash-Management nicht eingehalten wurden.

Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Die Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und ausstehende Forderungen werden zeitnah und effektiv eingezogen.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Die grundlegenden Controllingaufgaben werden durch das Rechnungswesen und die Stadtkasse wahrgenommen.

Die Bauherrenfunktion wird durch den Eigenbetrieb selbst wahrgenommen. Bei größeren Bauprojekten sind im Bedarfsfall Fachplaner und FSN als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?

Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.

Abbildung 45

Fragenkreis 4 Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?

Der Eigenbetrieb verwaltet die Anlagen und überwacht die Durchführung des Betreibervertrags.

Die eingesetzten Instrumente der Planungsrechnung sowie zur Geschäftsabwicklung bieten der Werkleitung grundsätzlich die Möglichkeit, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.

Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die Maßnahmen sind entsprechend der Tätigkeit des Eigenbetriebs ausgerichtet und ausreichend.

Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Die Dokumentation erfolgt im Wesentlichen in der Anpassung von Planansätzen im Wirtschaftsplan des folgenden Jahres.

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?

Siehe Antwort c)

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Als Finanzierungsinstrument kommt neben der Eigen- und Selbstfinanzierung grundsätzlich nur die Kreditfinanzierung in Frage. Daher wurde auf eine Wiedergabe dieses Fragenkreises verzichtet (vgl. IDW PS 720, Nr. 6).

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Anlage4 Blatt7

Abbildung 46

Fragenkreis 6: Interne Revision

a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt ist auch gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.

b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Siehe Antwort a)

Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/ Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Das Rechnungsprüfungsamt führte im Berichtsjahr auskunftsgemäß keine Prüfungen durch.

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?

Siehe Antwort c)

Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?

Siehe Antwort c)

Abbildung 47

i) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Soweit Feststellungen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wird die Umsetzung durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes und die Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Nürnberg kontrolliert.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung des Werkausschusses nicht vorlag.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?

Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen in Übereinstimmung mit Gesetz, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werkausschusses geführt worden sind.

Abbildung 48

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Investitionen werden grundsätzlich im Wirtschaftsplan sowie unterjährig bei akutem Handlungsbedarf geplant und umfassend geprüft. Die Regelungen der Vergaberichtlinien und der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg werden dabei beachtet.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil Über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Bauliche Maßnahmen werden im Rahmen der in der Betriebssatzung festgelegten Wertgrenzen durch den FSN selbst verantwortet, bei Bedarf werden das Vergabemanagement und das Rechnungsprüfungsamt hinzugezogen. Das Hochbauamt wird bei Bedarf bei Gewerken der technischen Gebäudeausstattung hinzugezogen. Anhaltspunkte, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, haben sich nicht ergeben.

Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden während der Bauphasen grundsätzlich durch den Zweiten Werkleiter und seinem Mitarbeiter überwacht und Abweichungen untersucht. Bei technischen Gewerken erfolgt im Bedarfsfall Unterstützung durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Abbildung 49

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, UVgO, EU-Regelungen) ergeben?

Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnanmen und Geldanlagen) eingeholt?

Nach den Vorschriften der Stadt Nürnberg müssen mindestens drei Vergleichsangebote von leistungsfähigen Firmen eingeholt werden. Dies gilt auch für den Eigenbetrieb.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Dem Werkausschuss wurde im Rahmen der Sitzung am 28.10.2022 Bericht erstattet.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Vgl. Antwort a)

Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Über die Einnahmen und Ausgaben beim Betrieb des Stadions und die laufende Tätigkeit des Eigenbetriebs wurde der Werkausschuss im Rahmen der Vorlage des Wirtschaftsplans 2023 unterrichtet.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?

Im Berichtsjahr wurde keine gesonderte Berichterstattung angefordert.

Abbildung 50

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach $ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Wir verweisen auf die Antworten zu b), c) und d).

f} Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Der Eigenbetrieb hat keine D&O-Versicherung abgeschlossen.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Interessenkonflikte wurden laut Auskunft nicht gemeldet.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Der Eigenbetrieb hat kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?

Stille Reserven bestehen bei den Grundstücken.

Abbildung 51

Fragenkreis 12: Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschluss-Stichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?

Vergleiche Prüfungsbericht Abschnitt 5. „Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen“.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Es besteht kein Konzern.

In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Im Berichtsjahr erhielt der Eigenbetrieb vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege einen Zuschuss in Höhe von 3 T€ für die bauhistorische Untersuchung des Stadions Nürnberg.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Der Eigenkapitalanteil hat sich im Berichtsjahr bei einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Jahresverlust aufgrund der verminderten Bilanzsumme von 56 % auf 59 % der Bilanzsumme erhöht; er ist als zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der FSN verfügt nach $ 1 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die Verluste des Eigenbetriebs werden von der Stadt Nürnberg ausgeglichen bzw. mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Abruf des beschlossenen Verlustausgleichs erfolgt unterjährig auf Basis des Wirtschaftsplans über halbjährliche Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.

Abbildung 52

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Es wurde ein Jahresverlust ausgewiesen.

Ertragslage

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?

Das Unternehmen ist nicht in Segmente aufgeteilt.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Der Jahresverlust ist deutlich durch gestiegene Instandhaltungsaufwendungen gekennzeichnet. Aufgrund des Alters des Stadions sind die Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen auf Substanzerhaltung ausgerichtet.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Leistungsbeziehungen mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad und den Dienststellen der Stadt Nürnberg zu unangemessenen Konditionen vorgenommen wurden.

q) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Entfällt.

Abbildung 53

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Der Jahresverlust ist wesentlich beeinflusst durch die verminderten Nutzungsentgelte aufgrund der ganzjährigen Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga und den deutlich gestiegenen Unterhaltsaufwendungen, die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind. Grundsätzlich hängt die Ertragssituation wesentlich vom sportlichen Erfolg bzw. der Ligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg ab.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?

Siehe Fragenkreis 15 a)

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?

Siehe Fragenkreis 15 a)

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung, die im November 2022 in Auftrag gegeben wurde. Auf Basis dieser Studie wird über Weichenstellungen im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden werden.

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