Beschlussvorlage FSN/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg 13.10.2023 öffentlich Gutachten
(FSN)
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Anlagen: 1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2022 Bericht 1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen 1.2 Jahresabschlussbericht 2022 Dr. Storg
Sachverhalt (WerkA FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 Go durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 13.10.2023): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 16.05.2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.707.979,37 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.707.979,37 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsummer zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.707.979,37 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekannt gegeben.