Beschlussvorlage NüSt/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 12.10.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 23.11.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan 2024
Anlagen: 4_1 Sachverhalt Wirtschaftsplan 2024 Wirtschaftsplan 2024
Sachverhalt (kurz):
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) legt das NürnbergStift den Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplan, für das Geschäftsjahr 2024 vor. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschaftssplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/015/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Rpr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/015/2023
Gutachtenvorschlag (Werkausschuss NüSt):
Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2024, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2024 in Höhe von 69.657.000 EUR c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2024 in Höhe von 0 EUR d) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2024 in Höhe von 7.930.000 EUR
Beschlussvorschlag (Stadtrat):
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 und den Finanzplan 2024/2026 des NürnbergStift mit den folgenden Inhalten:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes NürnbergStift für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 48.627.145,92 € und in den Aufwendungen mit 50.626.404,54 € ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.336.206 € ab.
-
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes NürnbergStift sind nicht vorgesehen.
-
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes NürnbergStift wird auf 67.565.000 € festgesetzt.
-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes NürnbergStift wird auf 7.930.000 € festgesetzt.