Beschlussvorlage NüSt/016/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 12.10.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nachtragswirtschaftsplan 2023
Anlagen: 3_1 Sachverhalt Nachtragswirtschaftsplan 2023 Nachtragswirtschaftsplan 2023
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund der prognostizierten erheblichen Ergebnisverschlechterung für das Jahr 2023 wird dieser Nachtrags-Wirtschaftsplan vorgelegt (§ 13 Abs 1. und § 14 Abs.2 WKPV).
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i. V. mit § 2 Abs. 1 WkPV legt das NürnbergStift den Nachtrags-Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, vor. Er wurde entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Rpr
Gutachtenvorschlag (Werkausschuss NüSt):
Vom Werkausschuss (NüSt) werden begutachtet: a) der Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 106.198 EUR c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2023 in Höhe von 23.997.152 EUR d) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.794.899 EUR
Beschlussvorschlag (Stadtrat):
Vom Stadtrat werden beschlossen: a) der Wirtschaftsplan 2023, bestehend aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan, für den Eigenbetrieb NürnbergStift b) Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 106.198 EUR c) Kreditaufnahmen für Investitionen in 2023 in Höhe von 23.997.152 EUR d) einen Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2023 in Höhe von 6.794.899 EUR