Beschlussvorlage SUN/031/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und 27.07.2023 öffentlich Beschluss Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Die erforderlichen kostendeckenden Gebühren berechnen sich aus den Kosten für Schmutzwasserbehandlunig und Niederschlagswasserbehandlung, nach Abzug anderer Erlöse und unter Berücksichtigung des Vortrags aus dem vorhergehenden Bemessungszeitraum 2020 bis 2023. Um Planungssicherheit für den Gebührenzahler zu erreichen, wird für die aktuelle Gebührenkafkulation wieder ein Bemessungszeitraum vom 4 Jahren (2024 bis einschließlich 2027) festgelegt. Im Gebührenkalkulationszeitraum 2020 - 2023 wurden insgesamt 56,6 Mio. Euro aus der Gebührenüberschussrückstelluing an den Gebührenzahler vollständig zurückgegeben und es wird voraussichtlich ein negativer Vortrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro entstehen. Da außerdem mit erheblichen Kostensteigerungen (insbesondere Strom und Chemikalien) sowie leicht sinkenden Wassermengen zu rechnen ist, wird eine Anhebung der Gebühren erforderlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
[I Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(> weiter bei 2.)
[] Nein (> weiter bei 2.)
X Ja [[] Kosten noch nicht bekannt
[X Kosten bekannt
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Gesamtkosten € | Folgekosten € pro Jahr [U] dauerhaft [1] nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € | davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € | davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. 1/1 / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/Il / Stk in Kenntnis gesetzt) |
ie) Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: X Nein (> weiter bei 3.)
DO Ja
[] Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
[] Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
[[] Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
DO Ja
D Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
& Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
O Ja Die Gebühren gelten für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
[J RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) & Rei.
Beschlussvorschlag: SUN wird beauftragt, die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ab 2024 soll die Schmutzwassergebühr auf 2,42 Euro, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro und die Grundwassereinleitungsgeaubf üh0,r56 Euro angehoben werden.
- Allgemein Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) führt neben der Rechnungslegung und dem Jahresabschluss nach Handelsrecht eine Betriebsabrechnung zum Zweck der Vor- und Nachkalkulation für den Gebührenhaushalt Stadtentwässerung.
Die Betriebsabrechnung enthält kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen. Für den Eigenbetrieb zeigt sich folgendes Bild:
— Die Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Abschreibungssätze der handelsrechtlichen Rechnungstegung entsprechen den Anforderungen des KAG für die kalkulatorischen Abschreibungen. Die Zuschüsse und Beiträge werden fristenkongruent zu dem damit finanzierten Anlagevermögen anteilig aufgelöst und direkt in der Kostenposition „Abschreibungen“ abgesetzt. Deshalb ergeben sich hier keine Veränderungen zu den Ist-Kosten des handelsrechtlichen Abschlusses.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird für die Betriebsabrechnung des Eigenbetriebes geson-
dert ermittelt. Der durch Beiträge und Zuwendungen aufgebrachte Kapitalanteil bleibt außer Betracht. Der Ansatz eines festen kalkulatorischen Zinssatzes verstetigt die variablen Finanzierungsbestandteile und stellt sicher, dass der langfristige durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des SUN erwirtschaftet wird. Hier ergeben sich deshalb Differenzen zum handelsrechtlichen Abschluss. Für den Bemessungszeitraum ab 2012 wurde die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 4,75 % p.a. auf 4,50 % p.a. beschlossen und bis 2023 unverändert angewandt. Die Vorgaben des Art. 8 Absatz 3 KAG sind damit berücksichtigt.
Die Überleitung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2019 bis 2022 zum Jahresergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, ergibt sich wie folgt:
Überleitungsrechnung (in TEUR) 2019] 2020] 2021 2022] SUN Gesamt, Ist! Ist) Ist] Ist
Nahresergebnis nach Handelsrecht 12.518] 8.077] 10.654] 13.630] Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: 15. b. Erträge (Auf. Zuschüsse und Beiträge) 5.008] 4.988) 4.880 4.303] Bruttoabschreibung für Abnutzung 24.228] 24.183] 23.365] 23524 INettoabschreibung 19.220 A817 18.485] 18.861
|Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschraibung -19.220] „19217 -18.485| 18.681
[Zinskosten auf Anlagevermögen „23.471 23.447] 23.323] 23.500] ‚Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0) [! dl {) Ergebnisübertrag (KAG) D J dl {) kumuliertes Ergebnis (KAG) E 7 5) E
Gebührenkalkulation 202- 4202 7 Seite 1 von 7
- Entwicklung der Kosten und Erlöse des Bemessungszeitraumes 2020 bis 2023
Der Bemessungszeitraum 2016. bis 2019 schloss mit einer Überdeckung von insgesamt 56.624 TEUR (Prognose in der Vorkalkulation 55.700 TEUR). Die Überdeckung wurde als Ergebnisvortrag in die laufende Kalkulationsperiode 2020 bis 2023 übernommen.
Auf Basis der Betriebsabrechnungen der Jahre 2020 bis 2022 und der Prognoserechnung 2023 zeigen sich - ohne Berücksichtigung der Gebührenerstattungsrückstellung - folgende Werte für den laufenden Bemessungszeitraum:
mitlaufende Kalkulation 2020 - 2023 2020 2021 2022 2023 SUN IST IST IST__|Prognose TEUR | TEUR | TEUR | TEUR TEUR [Abwassergebühr (EURIM?) Frischwassermengen (m? x 1.000) (ar f zum } am | ze | 115.963 [Grundwassereinleitungsgebühr (EURIM) Wassermengen (m? x 1.000) | ef mar ef cn | 2.056 Niederschlagswassergebühr (EUR/M?) 0 [Versiegelte Flächen (m? x 1.000) z00sa | 2wsrr | 20038 | 2usı2 114.775 [Abwassereinleitungsgebühren 5022| As47dl Ar22S| 46.727 193.659] Niederschlagswassergebühren 1249| 12288| 12.312] 12.260 49.353) Grundwassereinleitung 11 286 255) 180 822) Starkverschmutzerzuschlag 887 1.004 472] 500) 2.863 Straßenentwässerung 10583) 10.481] 11.042] 10.500) 42.606 sonstige Erlöse/Erträge 3465) 4135| 4.981 4.305] 16.886] Untersuchungsgebühren/Kostenerstattungen U 2.960 3002| 3415| 3.264 12.701 Summe Erlöse/Erträge 80.728 sur 7902| 77.716 318.890 weitere Umsatzerlöse 1.007] 1.105 35 1.000 4.107 aktivierte Eigenleistungen 2.21 3565| al 3150 12.734) Nebenerträge (sonstiges) i) 217 169 306 252 EI [Auflösung von Sonderposten 7 4360| 4 4 4 19.523 |Wertberichtigungen (ohne Rückst.) 9 13 5 Ü 27 [Summe Eriöse/Erträge 89548| 90.476 &9200| 86.932 356.198 Personalkosten 28211] -20.773) 28234] -20.854 -118.074 |Sachkosten 29,374] -34.770) -38.212] -35.000 „132.356 [Abschreibungen 327] -18485 -18.661| -18.786 -75.149 Zinsen -17.529| -17.5301 -17.776| _-17.800 -70.635| Summe Kostenstellenkosten (I} 94.331) 100.560) -98.883| -102.440 386.214] weitere Umsatzerlöse 1.007 1.105] 95 1.000 4.107 aktivierte Eigenleistungen 2.621 3565| 3398| 3.150 12.734] |Nebenerträge/ sonstige Erträge 217 169) 306 252 ED |Wertberichtigungen (ohne Rückst.) 8 13 5 0 27 [Summe Kosten (Kostenstellenkosten Ill) 0477| -s5708| 34179] -98.038 -378.402 [Steuern vom Eink. und vom Ertrag 0 Nahresergebnis ra Asa -14477| 20.322] -59,512 Überschuss aus Vorperiode Übertrag Jahresergebnis Kumuliertes Ergebnis 46.875| 31.911| 17.434 +2,888)
- Auflösung der Gebührenerstattungsrückstellung
Die Auflösung der Gebührenerstattungsrückstellung konnte im Kalkulationszeitraum 2019 — 2023 vollständig abgeschlossen werden. Damit entfällt die Grundlage für die vorübergehend abgesenkten sehr niedrigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren. Die Überdeckung von insgesamt 56.624 TEUR 2018 war durch nicht eingetretene Planungsprognosen, insbesondere wegen äußerst geringer Investitionen in die Klärwerke sowie ebenso anhaltend rückläufiger Instandhaltungen im Kalkulationszeitraum 2015 - 2018 entstanden. Die stetig sinkenden Restbuchwerte belegten den erheblichen Investitionsstau, der nun seit 2020 nachhaltig aufgelöst wird. Hinzu kommen erhebliche Kostensteigerungen beim Bezug von Energie, Chemikalien, Bauleistungen, handwerklichen Leistungen und die Tarifsteigerungen für 2023 und 2024. Eine Erhöhung der Abwassergebühren ist deshalb erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Abwasserableitung und der Abwasserreinigung nachhaltig zu gewährleisten.
Entwicklung der Schmutzwasser-Gebühren seit 2016
| | rede Fu Betfhrsnrückteing |
| | | | | | | | hmutzand unter Berücksichtigung der Kostenunterdeckung des vorhergehenden“ Bemessungszeitraumes 2020 bis 2023. Die Entwicklung der Kosten der Werkbereiche des SUN und deren Aufteilung nach der Verursachung hinsichtlich Schmutzwasserbehandlung, Niederschlagswasserbehandlung, Umweltanalytik und sonstiger Leistungen zeigen sich wie folgt:
G St e an b d ü : hr 27 e . n 0 k 6 a . l 20 k 2 u 2 lation 2024 - 2027
2024 2025 2026 2027 Summe Gebührenkalkulation Plan Plan Plan Plan 2024 - 2027 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Werkbereich Stadtentwässerung -91.707| -93.985, -95.568, -97.168| 378.428 \Werkbereich Umweltanalytik -8.219 -6.374 6.481 6.589] 25.663 Kaufmännischer Bereich -9.647 -9.887 10.053) 10.221 -39.808 Summe Werkbereichskosten -107.572| -110.245| -112.102) -113.978| „443.897 weitere Umsatzerlöse 905) 905) 905 905 3.620 ‚aktivierte Eigenleistungen 3.150 3.150 3.150 3.150 12.600] Nebenerträge incl. WB 152 152 152 152 608 Summe Kosten -103.365| -106.038| -107.895| -109.771 427.069 davon: [Schmutzwasserbehandlung -87.973 69.731 70.952 72.007 280.663] Niederschlagswasserbehandlung -30.606 -31.398| -31.948 32.675, 126.627 Umweltanalytik 4.352 4.464) 4.542 4.621 -17.980] sonst. Leistungen 434] 445| 453] -467| 1.800) -103,365| -106.038| -107.8985| -109.771 427.069
Um Planungssicherheit für den Gebührenzahler zu erreichen, wird für die aktuelle Gebührenkalkulation wieder ein Bemessungszeitraum von 4 Jahren (2024 bis einschließlich 2027) festgelegt. Für den Bemessungszeitraum wurde, wie in der aktuellen Kalkulationsperiode, ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,50 % zugrundegelegt.
a. Schmutzwassergebühren
Hinsichtlich der Bemessungsgrundiage „veranlagte Frischwassermenge“ wird von jährlich gleichbleibenden Mengen während der Kalkulationsperiode aus (siehe letzte Zeile nachfolgender Tabelle) ausgegangen. Die Wassermenge ist in der laufenden Kalkulationsperiode stetig rückläufig. In der Vorkalkulation 2020 — 2023 wurde von insgesamt 118.000 TSDm? (Vorperiode 2016 -— 2019: IST: 120.807 TSDm?) ausgegangen. Jetzt werden für die laufende Periode nur von voraussichtlich 115.963 TSDm® zugrunde gelegt und wird für die Kalkulationsperiode 2024 — 2027 lediglich ein Potential von 111.800 TSDm? gesehen. Unter den gegebenen Planungsprämissen und der eingerechneten Unterdeckung aus den Vorjahren von 2,9 Mio. EUR kann mit dem vorgeschlagenen Gebührensatz von 2,42 EUR/m? ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
2024 2025 2026 2027 Summe Gebührenkalkulation Plan Plan Plan Plan 2024 - 2027 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
ja. Schmutzwasserbehandlung Kosten der Schmutzwasserbehandlung 67.973; -89.731 -70.952 72.0071 -280.663 labzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren -2.650| 2.650 abzügl. sonstige Entgelte [Anteit 2.688) 2.688] 2.688) 2.690] 10.752 abzgl. Starkverschmutzerzuschlag 500 500) 500 500 2.000 Neitokosten Schmutzwasserbehandlung -67.435| _-66.543| _-67.764| -68.818 -270.560 Schmutzwassergebühren 67.640) 67.6401 67.640 67.640 270.560) Kostenträgerergebnis Veranlagte Wassermengen (m’*1,000) 27.950 27.950) 27.350 27.950 Kosten je m’ (EUR/m?)
b. Niederschlagswassergebühren
Bei der Niederschlagswassergebühr wird von keiner gravierenden Veränderung der am Kanal angeschlossenen Flächen ausgegangen (siehe letzte Zeile nachfolgender Tabelle). Die Fläche entspricht der, in der Vorauskalkulation angenommenen Fläche und spiegelt die erzielten Ist- Werte vorsichtig. Unter den gegebenen Planungsprämissen, der eingerechneten Überdeckung aus den Vorjahren von 3,4 Mio. EUR und mit dem vorgeschlagenen Gebührensatz von 0,60 EUR/m® kann bei der Niederschlagswasserbehandlung ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
2024 2025 2026 2027 Summe |Gebührenkalkulation Plan Plan Plan Plan 2024 - 2027 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
b. Niederschlagswasserbehandlung Kosten der Niederschlagswasserbehandlung -30.606| -31.398 -31.948] -32.675 -126.627) zuzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren 3.397] 3,397) abzügl. Straßenentwässerungsanteil 11.200) 11.500, 11.500] 11.500] 45.700 labzügl Einteitungsgebühr Grundwasser 1090 220 220] 220 2201 880| abzüg!. sonstige Entgelte 2.063 2.063] 2.063 2.063] 8.250 Nettokosten der Niederschiagswasserbehandlung -13.726] -17.615| -18.165| 18.893] 68.400) Niederschlagswassergebühren 17.100] 17.100) 17.100] 17.100 68.400 Kostenträgerergebris Verantagte Flächen (m*1.000) 28.500) 28.500] 28.500) 28.500 114.000] Kosten je m? (EUR/m?) 0,60)
c. Weitere Leistungsbereiche
Die weiteren Leistungsbereiche, insbesondere die Umweltanalytik, werden innerhalb des Kalkulationszeitraumes kostendeckend geführt.
2024 2025 2026 2027 Summe Gebührenkatkulation Plan Plan Plan Plan 2024 - 2027 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
c. Umweltanalytik Kosten der Leistungserbringung 4.352; 4.464] 4,542) 4.821 -17.980 labzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren -5.285| ol KÜ [e) -5.285| Deckung durch akt. Eigenleistung/sonst.Entgelte -9.647| 4.464] 4.542] 4.621 -23.275| Untersuchungsgebühren/Kostenerstattungen 5.814) 5.814) 5.814) 5.833] 23.275 Kostenträgerergebnis I 0
Id. sonst. Leistungen Kosten der Leistungserbringung 4341 4451 4531 467 -1.800| labzügt. anteilige Überdeckung aus Vorjahren 1.859 b) 0) 0) 1.659 sonst. Leistungen 1.225 -445 453 467] -140 sonst. Entgelte 35] 35, 35 35 140 Kostenträgerergebnis
Im Bereich der Umweltanalytik konnte ein ausgeglichenes Ergebnis nur dadurch erzielt werden, dass fiktive Einnahmen in Höhe von 2.550 TEUR jährlich unterstelit wurden. Der städtische Zuschuss wurde auf der Grundlage der Zahlen von 2006 berechnet. Er betrug damals 1.839
Stand; 27.06.2023
TEUR. Er wurde innerhalb von 3 Jahren nach der Fusion mit SUN auf 1.764 TEUR abgeschmolzen und seitdem unverändert gelassen. Mindestens seit 2017 sind negative handelsrechtliche Ergebnisse deutlich. Im Jahr 2020 überstiegen sie erstmals die Millionengrenze und es wurde eine externe Organisationsuntersuchung für diesen Bereich auf den Weg gebracht.
Die hier fiktiv unterstellten Einnahmen sollen im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse aus der Untersuchung entweder als Einnahmenmehrung oder als Kostenminderung umgesetzt werden.
- Festlegung der Gebühren zur Abwasserbehandlung
Für die Kalkulationsperiode 2024 - 2027 sind folgende Abwassergebühren eingeplant:
a. Schmutzwassergebühr 2,42 EUR/m? auf der Basis der veranlagten Frischwassermenge,
b. Niederschlagswassergebühr 0,60 EUR/m? pro Jahr, auf der Basis der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen.
Auf Grundlage dieser Berechnungen schlägt die Werkleitung des SUN vor, die Schmutzwasserwassergebühr auf 2,42 € und die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 EUR und die Grundwassereinleitungsgebühr auf 0,56 EUR anzuheben.
Gebührenkalkulation 2024 - 2027 SeitN e 6 von 7 Stand 27.06.2023
Auf dieser Grundlage zeigt sich folgende Entwicklung der Erlöse und Kosten:
Vorkalkulation 2024 - 2027
2024 2025 2026 2027 SUN Vorschau | Vorschatı | Vorschau | Vorschau TEUR | TEUR | TEUR | TEUR TEUR |Abwassergebühr (EUR/n?) [Frischwassermengen (m? x 1.000) 27,950 | 27.950 | 27.950 | 27.250 111.800 Grundwassereinleitungsgebühr (EURINT) Wassermengen {m° x 1.000) 409 400 400 400 1.500 Niederschlagswassergebühr (EUR/M?) |Versiegelte Flächen (m? x 1.000) 28.500 | 28.500 | 28.500 | 28.500 114.000 Abwassereinleitungsgebühren 67.640) 67.60 Er 67,640 270.560 Niederschlagswassergebühren 1zaool 17.100 17.1001 17.100 68.400) [Grundwassereinleitung 220 220 220 220 880) Starkverschmutzerzuschlag 500) 500) 500 500) 2.090) Straßenentwässerung 11.200| 11.5000 115001 11.500) 45.700 sonstige ErlösefErträge ars) Ar Ars 4.787 19.142 Untersuchungsgebühren/Kostenerstattungen U 51 581 55 5.833 23.275 Summe Erlöse/Erträge 107.259| _107.559| 107.559| 107.580 429.957] weitere Umsatzerlöse 905) 905) %05 805 3.620) laktivierte Eigenleistungen a10| 3100| arol 3150) 12.800 |Nebenerträge (sonstiges) 152 152 152 152 608 lAuflösung von Sonderposten ame| #555| #280| 4222) 17.803 |Wertberichtigungen {ohne Rückst.) ü 0 0 0 0 Summe Erlöse/Erträge 116.194] 1716.321| 116.064 116.009 464.588 Personakosten -32.800| -34.600) -35.700| -36.500 -139.600 |Sachkosten -36.900| -37.400| -37.900| -38.500 -150.800 [Abschreibungen 19.772 -20.1451 -20.402! -20.778 1.097) [Zinsen -18.100| -18.100| -18.100| -18.100 -72.400) Summe Kostenstellenkosten (} -107.572| -410.245| 112.102] -113.978 293.086] weitere Umsatzerlöse 805) %5 905) ©05| 3.620 Jaktivierte Eigenleistungen 3150) 3150 3.1501 3.150 12.00 [Nebenerträge/ sonstige Erträge 152 152 152] 182 608 [Wertberichtigungen (ohrıe Rückst.) {) 0 0 D) 0 Summe Kosten (Kostenstellenkosten Il) -103.365| -106.038| -107.895| -109.771 427.069) [Steuern vom Eink. und vom Ertrag 0 Jahresergebnis | 1521 336| 2.197 2.888] Überschuss aus Vorperlode ei Übertrag Jahresergebnis Kumullertes Ergebnis 1,008] 2,527] 2a ö)
Am Ende des zugrundegelegten Bemessungszeitraumes (2024 — 2027) ergibt sich voraussichtlich ein ausgeglichenes Ergebnis, sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch bei der Schmutzwasser- und bei der Niederschlagswassergebühr.
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Werkausschusses Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) am 27.07.2023
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
- Überprüfung der Abwassergebühren
Beschlussvorschlag: SUN wird beauftragt, die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ab 2024 soll die Schmutzwassergebühr auf 2,42 Euro, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro und die Grundwassereinleitungsgebühr auf 0,56 Euro angehoben werden.
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 1
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 03.08.2023
Gerhard Groh Claudia Payne Stadtrat Schriftführung