Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Nürnberg (EntwässerungsGebS –
BGS-EWS/FES) vom 9. März 1992 (Amtsblatt S. 110), zuletzt geändert durch Satzung
vom 5. August 2019 (Amtsblatt S. 297)
Vom .....................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S.385), und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128), folgende Satzung:
Art. 1
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In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „EntwässerungsGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Entwässerungsgebührensatzung“ ersetzt.
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§ 11 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 1 wird die Zahl „1,67“ durch die Zahl „2,42“ und die Zahl „0,40“ durch die Zahl „0,56“ ersetzt.
b) In Nr. 2 wird die Zahl „0,43“ durch die Zahl „0,60“ ersetzt.
- In der Anlage wird in der Überschrift die Kurzbezeichnung „EntwässerungsGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Entwässerungsgebührensatzung“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.