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Entscheidungsvorlage

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Dutzendteich Energie & Versorgung Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend

und Kultur (SJK)“ – Anmeldung von Projekten

Entscheidungsvorlage

  1. Förderrechtliche Rahmenbedingungen

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 mit 400 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm Sport, Jugend, Kultur (SJK) zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt, geförderte Projekte sollen daher zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Auch der aktuelle Förderaufruf legt seinen Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.

Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sollen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das betreffende Sanierungsprojekt befindet. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte (auch Vereine) ist zulässig. Der Bundesanteil der Förderung beträgt bis zu 75% der förderfähigen Kosten und soll zwischen 1 Mio. und 6 Mio. Euro liegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der 1. Phase (Interessensbekundung) sind Projektskizzen bis spätestens 15. September 2023 über ein online-Portal einzureichen. Es wird ein Stadtratsbeschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird. In der 2. Phase erfolgt, nach einer Vorprüfung durch den Zuwendungsgeber, durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Auswahl der Projekte, die den eigentlichen Zuwendungsantrag stellen dürfen.

  1. Beteiligung mit drei Projekten

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden Projekten am Projektaufruf zu beteiligen:  Generalsanierung einer 5-fach Sporthalle und Erweiterung um eine 6. Sporthalle im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg  Energetische Sanierung des Hallenbades des Post SV Nürnberg  Sanierung und Erweiterung des Vereinsheims Yachtclub Nürnberg e. V.

Die städtische Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme am BBZ steht im BIC-Verfahren und soll voraussichtlich im Herbst den Projektfreeze erhalten und im Rahmen eines Verwaltungsantrages zur MIP-Aufnahme vorgeschlagen werden. Die hier angestrebte Maximalförderung durch den Bund in Höhe von 6 Mio. € könnte einen erheblichen Deckungsbeitrag leisten.

Bezüglich der beiden Vereinsprojekte wäre die Bundesförderung die Chance für eine rasche Realisierung der Vorhaben. Verglichen mit der 45%-Förderung gemäß der städtischen Sportförderrichtlinien für Vereinsprojekte (Sonderfall Yacht-Club: 50% aufgrund des anerkannten Katastrophenfalls) würde durch eine Aufnahme ins Bundesförderpogramm die notwendige finanzielle städtische Beteiligung ebenso wie die der Vereine sinken. Eine Auswahl der Projekte würde, aufgrund der zeitlichen und rechtlichen Vorgaben des Programms, jedoch eine Bereitstellung von zusätzlichen Eigenmitteln bereits in den nächsten Jahren notwendig machen.

Die Erfahrung der Begleitung des 2022 vom Bund ausgewählten Projekts „Energetische Generalsanierung des vereinsbetriebenen Freibades (Schwimmerbund Bayern 07 e. V.)“ zeigt einen nicht unerheblichen Mehraufwand auch bei städtischem Personal zur Betreuung des Projekts. Um die Fördergelder nicht zu gefährden, muss die Einhaltung der für Bundeszuwendungsmaßnahmen geltenden Administrations- und Prüfungsvorschriften von städtischer Seite überwacht werden. Der Bundesfördergeber nimmt hier die Stadt Nürnberg als Erstempfänger der Förderung in die Pflicht. Somit sind insbesondere im bautechnischen Bereich sowie im Nachweisverfahren viele Leistungen und damit Arbeitszeit zu erbringen. Derzeit stehen hier keine Personalkapazitäten zur Verfügung. Es muss somit geklärt werden wie diese Betreuungs- und Kontrollpflichten seitens der Stadt Nürnberg sichergestellt werden kann. Insgesamt spricht jedoch die hohe mögliche Förderung für eine Bewerbung.

  1. Geplante Maßnahmen und Finanzierung

3.1. Generalsanierung einer 5-fach Sporthalle und Erweiterung um eine 6. Sporthalle im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Die Sporthallen am Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg sollen bis 2027 generalsaniert werden. Die ehemaligen Messehallen werden seit Mitte der 70er Jahre als Sportstätte genutzt. Die Sporthallen sind stark sanierungsbedürftig. Die Statik des Dachtragwerkes ist nur noch bedingt tragfähig. Der bauliche und technische Brandschutz muss an die heutigen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Ebenso muss die Barrierefreiheit in dem Bauteil hergestellt und gewährleistet werden. Darüber hinaus erfordert die hohe Anzahl an Nutzern eine Erweiterung um eine sechste Sporthalle

Die Sporthallen am BBZ sind das Zentrum für das Sport- und Bewegungsangebot an den Beruflichen Schulen in Nürnberg. Zusätzlich zur schulischen Nutzung ist die Sporthalle eine bedeutende Säule der Sportflächeninfrastruktur für den Breiten- und Vereinssport in Bezug auf Trainingsangebote sowie Sportveranstaltungen. In Nürnberg bietet nur diese Sporthalle die Möglichkeit, auch größere Sportveranstaltungen des Breitensports mit einem Publikum von bis zu 900 Personen durchzuführen. Zukünftig sollen dort Turniere und Wettkämpfe, von Stadtmeisterschaften über Bayrische und Deutsche Meisterschaften bis hin zu internationalen Turnieren, stattfinden und so die Sportstadt Nürnberg auch über die Stadtgrenzen hinweg repräsentieren.

Die geplante Maßnahme umfasst:

Sporthalle inkl. Funktionsräume; insb.

weiterung um eine Sporthallenfläche)

Gesamtkosten 29.000.000 EUR (indizierte Kostenschätzung, LPh 2 Kostengruppe 200 bis 700,Stand: 17.08.2023)

Es wird zusätzlich die Förderung nach Bayrischem Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) angestrebt. Angaben zur Höhe der FAG-Förderung seitens Fördergebers liegen noch nicht vor, so dass konkrete Aussagen zu Fördermitteln nach BayFAG erst im weiteren Verlauf möglich sind. Die Höhe der FAG- Förderung richtet sich grundsätzlich nach den zuweisungsfähigen Ausgaben, ist jedoch gedeckelt auf den Kostenrichtwert nach den FAZR. Die maximal mögliche Förderhöhe liegt unter Annahme aktueller Kostenrichtwerte und Fördersätze bei rund 10,5 Millionen Euro.

Als erste Einschätzung zum Finanzierungsplan ergibt sich für das Projekt „Sporthallen am BBZ“:

Gesamtkosten, Schätzung 29.000.000 Euro

FAG-Förderung (maximal, Annahme!) 10.500.000 Euro

Restsumme entspricht den zuwendungsfähigen Kosten für Zuschuss Bundesprogramm: 18.500.000 Euro

Anteil Bund 75%, max. 6 Mio. Euro 6.000.000 Euro

Summe städt. Investitionskosten (vorl. Annahme!) 12.500.000 Euro

Die Förderung nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ würde den städtischen Mitteleinsatz für die Maßnahme erheblich reduzieren und so den städtischen Haushalt deutlich entlasten.

3.2. Energetische Sanierung des Hallenbades des Post SV Nürnberg

Das zu sanierende Hallenbad des Post SV Nürnberg ist eine ganzjährige Begegnungsstätte für sämtliche Einwohner/innen im Nordosten der Stadt Nürnberg und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit in der Gesellschaft bei. Knapp 6.500 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg besuchen jährlich das vereinseigene Hallenbad und nutzen die verschiedensten Angebote. Mit knapp 1.000 Schwimmkursplätzen pro Jahr und Bewegungsraum / Wasserzeiten für knapp 400 Grundschülerinnen und -schüler wird bei den Kindern der Grundstein für sicheres Schwimmen gelegt.

Neben dem Erhalt dieser für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mit Wasserfläche essentiellen Sportstätte soll die Sanierung einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Nach erfolgter Komplettsanierung werden rund 65 % der Energie und ca. 320 t CO2/a gegenüber dem Status quo eingespart. Der Anteil erneuerbarer Energien wird bei 65 % - 75 % liegen.

Im Zuge der Sanierung des Bades soll auch die umfassende barrierefreie Nutzbarkeit gewährleistet werden.

Die konkreten Maßnahmen umfassen  Transmissionswärmeschutz aller Gebäudehüllflächen gem. EG 70  Erneuerung aller Fenster und Türen gem. EG 70/BEG-Nichtwohngebäude  Erneuerung der TGA (Heizung, Lüftung, Sanitär, GLT, MRT, energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme, Wärmerückgewinnung, Effizienzpumpen, Herstellen Barrierefreiheit für Trocken- und Beckenbereiche)  Umfeldmaßnahmen (zur Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens und der Inbetriebnahme des Gebäudes und der darin befindlichen technischen Anlagen)

Die aktualisierten Gesamtkosten des zu fördernden Bauabschnitts liegen bei knapp 9,7 Mio. Euro.

Folgender Finanzierungsplan liegt zugrunde:

Jahr Eigenmittel der Kommune Bundesmittel (beantragte Zuwendung) Bemessungs- grundlage der Zuwendung Mittel betei- ligter Dritter (Verein) Summe Bundes- mittel Eigenmittel Kommune Eigenmittel
Kommune
€ € € € € % %
2024 54.456,00 120.000,00 174.456,00 19.384,00 193.840,00 68,79% 31,21%
2025 408.420,00 900.000,00 1.308.420,00 145.380,00 1.453.800,00 68,79% 31,21%
2026 816.840,00 1.800.000,00 2.616.840,00 290.760,00 2.907.600,00 68,79% 31,21%
2027 1.361.400,00 3.000.000,00 4.361.400,00 484.600,00 4.846.000,00 68,79% 31,21%
2028 81.684,00 180.000,00 261.684,00 29.076,00 290.760,00 68,79% 31,21%
gesamt 2.722.800,00 6.000.000,00 8.722.800,00 969.200,00 9.692.000,00 68,79% 31,21%

Eigenmittel

der Kommune

Die Limitierung der Bundesmittel auf 6 Mio. Euro erfordert eine Beteiligung der Stadt Nürnberg in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro und des Vereins in Höhe von knapp 970.000 Euro. Dies entspricht wie bei den anderen Vereinsprojekten 10 % der Gesamtsumme.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass darüber hinaus auch der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) das Vorhaben nach seinen Sportförderrichtlinien mit 20 % der zuwendungsfähigen Kosten fördert. Entsprechend einer ersten unverbindlichen Berechnung förderfähiger Kosten durch den BLSV werden diese allerdings deutlich unterhalb der Gesamtkosten liegen. Da eine belastbare Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV allerdings noch aussteht, lässt sich die Förderhöhe aus Landesmitteln momentan noch nicht beziffern. Etwaige Landesmittel sind daher bis zu deren finaler Zusicherung im Finanzierungsplan noch nicht mit einkalkuliert, würden aber die einzubringenden kommunalen Mittel reduzieren.

Die Mittel aus der Bundesförderung entlasten sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich bzw. machen diese Maßnahme erst möglich.

Hinweis: Der steigende Bedarf an Schwimmkursen, Wasserflächen für den Schulsport und Rehasport-Angeboten (auf ärztliche Verordnung) erfordert im jetzigen Eingangsbereich den Neubau eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens und Umkleiden. Aufgrund der Fokussierung des Förderprogramms auf Sanierungsmaßnahmen und des gedeckelten Fördervolumens ist dieser nicht Bestandteil des Förderantrages.

3.3. Wiederaufbau des Vereinsheims Yachtclub Nürnberg e. V.

Das Clubhaus des Yacht Club Nürnberg (YCN) am Dutzendteich muss aufgrund eines 2012 festgestellten Pilzbefall des Tragwerkes, hervorgerufen durch den wiederkehrenden Ablauf im Winter und Zulauf des Wassers im Frühjahr, abgerissen und neu aufgebaut werden. Untersuchungen des Tragwerks zeigten, dass fast die ganze Konstruktion befallen ist und sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig waren, um das Haus vor dem Einsturz zu bewahren. Die Räume wurden zwischenzeitlich teilweise oder ganz gesperrt und die äußere Steganlage um das Clubhaus musste ganz abgerissen werden, da die Schäden zu groß waren. Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung nicht möglich und daher ein Ersatzneubau zwingend erforderlich ist.

Der geplante Ersatzneubau trägt der positiven Mitgliederentwicklung des Vereins Rechnung. Neue Nutzungsmöglichkeiten des geplanten Gebäudes erweitern das Freizeitangebot weit über den Segelsport hinaus, sodass Menschen mit und ohne Handicap davon profitieren können. Das Gebäude soll unter den Aspekten des Klima- und Naturschutzes zukunftsfähig errichtet werden und alle Anforderungen an innovatives, nachhaltiges und ökologisches Bauen erfüllen (z.B. Dachbegrünung

und Holzbauweise). Durch die konsequente barrierefreie Umsetzung des Gebäudes und der Hafenanlage wird erstmals in der Region ein barrierefreier Zugang zum Segelsport ermöglicht. So entsteht ein innovatives, integratives und in seiner Form einzigartiges Sportzentrum inmitten der beliebten Parklandschaft.

Der erforderliche Ersatzneubau des Clubhauses soll am bisherigen Standort am Nordufer des Dutzendteiches errichtet werden. Die Grundfläche des geplanten Gebäudes beträgt 628 qm, die Gesamtfläche 1.350 qm. Die im Haus geplanten Inklusionsprojekte geben die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 für alle Räumlichkeiten vor. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über duktile Bohrpfähle, die die Betonbodenplatte tragen. Diese aufwendige Gründung ist der Geologie des Grundstückes am See geschuldet. Die Höhenlage des Hauses wird durch die vorgegebene Höhenkote des hundertjährigen Hochwassers des großen Dutzendteiches vorgegeben und auf festem Grund gebaut. Die Tragkonstruktion und die Gebäudehülle sollen in Holzfertigbauweise errichtet werden, aus ökologischen Gründen sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Maßgebend ist für das Gebäude – neben dem nachhaltigen Gebäudekonzept – die Barrierefreiheit des Hauses und des Geländes. Aufgrund der räumlichen Begrenztheit durch Wasser und des Fischbachs braucht der Club eine Erweiterung um 3 m gegen Norden für mehr Bewegungsflächen der Inklusion und Feuerwehranfahrtszone.

Das neue Clubhaus soll folgende Räumlichkeiten beinhalten:  Sporthalle und Gymnastikhalle für Muskelaufbau, Ausdauer und koordinative Übungen  Werkstatt und Lagerflächen zur Wartung und Reparatur von Booten  Schulungsräume  Geschäftsstelle  Sanitärräume mit barrierefreien Toiletten  Umkleiden, Duschen  Begegnungsflächen

Das Projekt lässt sich vorbehaltlich der Förderung durch den Bund zügig umsetzen, da Planungsleistungen bereits weit fortgeschritten und die Leistungsphasen 1-4 bereits abgeschlossen sind. Es liegt eine Baugenehmigung der Stadt Nürnberg vor. Eine Tektur mit Erweiterungen für einen barrierefreien Sportbetrieb wurde bei den Baugenehmigungsbehörden eingereicht und die Genehmigung der erweiterten Planung bereits in Aussicht gestellt. Die Gebäudestatik verlangt nach einer zeitnahen Umsetzung des Projekts, das erst durch die in Aussicht gestellten Bundesmittel realistisch und für den Verein darstellbar wird.

Die aktualisierten Gesamtkosten des Vorhabens liegen laut Architektenplanung und aktuellen Baupreisindizes bei ca. 6,5 Mio. €.

Als erste Einschätzung zum Finanzierungsplan ergibt sich für das Projekt des YCN:

Gesamtkosten 6.494.400 Euro abzgl. Eigenanteil Verein (10% v. € 6,494 Mio.) 649.440 Euro abzgl. BLSV Förderung noch nicht bekannt = Bemessungsgrundlage für Zuschuss Bund und Stadt 5.844.960 Euro davon Anteil Bund (75%) 4.383.720 Euro davon Anteil Stadt (25%) 1.461.240 Euro

Jahr Eigenmittel der Kommune Bundesmittel (beantragte Zuwendung) Bemessungs- grundlage der Zuwendung Mittel betei- ligter Dritter (Verein) Summe Bundesmit- tel Eigenmittel Kommune Eigenmittel
Kommune
€ € € € € % %
2024 590.440,00 1.771.340,00 2.361.780,00 262.420,00 2.624.200,00 75,00% 25%
2025 379.420,00 1.138.250,00 1.517.670,00 168.630,00 1.686.300,00 75,00% 25%

Eigenmittel

der Kommune

491.380,00 25%
gesamt 1.461.240,00 4.383.720,00 5.844.960,00 649.440,00 6.494.400,00 75% 25%

Die Beteiligung des Vereins mit Eigenmitteln in Höhe von 10% der Gesamtkosten reduziert die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung durch Bund und Stadt.

Es ist davon auszugehen, dass darüber hinaus auch der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) das Vorhaben nach seinen Sportförderrichtlinien mindestens mit 20%, anteilig sogar mit einem katastrophenfall-bedingt erhöhten Fördersatz von 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Da die Berechnung der förderfähigen Kosten durch den BLSV noch aussteht, lässt sich die Förderhöhe aus Landesmitteln momentan noch nicht beziffern. Etwaige Landesmittel sind daher im Finanzierungsplan noch nicht mit einkalkuliert. Dies kann erst nach finaler Zusicherung der BLSV-Förderung erfolgen.

Die Mittel aus der Bundesförderung entlasten also sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich. Ohne die Bundesförderung müsste sich die Stadt Nürnberg entsprechend der für diese Maßnahme im Stadtrat beschlossenen erhöhten Katastrophenfallförderung mit 50% der durch den BLSV berechneten förderfähigen Kosten beteiligen, mit der Bundesförderung sinkt der Fördersatz auf 25% bezogen auf die Bemessungsgrundlage im Rahmen des Bundesprogrammes.

Umsetzbarkeit der Vereinsprojekte

Beide Vereine sehen sich finanziell nicht in der Lage, die Maßnahme allein mit den regulär zu erwartenden Sportfördermitteln von Land und Kommune zu realisieren.

Deckung der städtischen Anteile für die Vereinsprojekte

Die Finanzierung des städtischen Zuschussanteiles beider Vorhaben wäre aufgrund des überdurchschnittlichen Investitionsvolumens und der auf derzeit jährlich 1,1 Mio. € begrenzten Investitionszuschuss-Pauschale nur zu Lasten anderer Vereine zu bewerkstelligen. Für den Yachtclub wurde daher bereits ein eigener MIP-Ansatz beschlossen. Im aktuellem MIP-Entwurf wurden relevante Mittelanteile dafür jedoch in Folgejahre nach 2027 verschoben.

Es wird daher ein eigener MIP-Ansatz für aus dem Bundesprogramm SJK geförderte Vereinsmaßnahmen vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die Projekte

im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Projektskizzen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einzureichen.

Vorbehaltlich einer Auswahl der Vereinsprojekte für eine mögliche Antragstellung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweilige kommunale Beteiligung anteilig zu den Eigenanteilen der Vereine und den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes in den Mittelfristigen Investitionsplan einzuplanen.

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