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Sitzungsvorlage

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Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

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Beschlussvorlage Stk/010/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend

und Kultur" - Einreichung von Projektskizzen für Projektaufruf 2023

Anlagen: Entscheidungsvorlage Eckdaten zu den Vereinen

Sachverhalt (kurz): Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 für das Bundes-Förderprogramm "Sanierung von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das seit 2015 bestehende Programm wurde 2022 weiterentwickelt und legt den Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Auch in 2023 liegt der Förderschwerpunkt des Projektaufrufs Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten.

Die Förderquote liegt bei bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, bei einer maximalen Förderhöhe von 6 Mio. €. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Zur Teilnahme am sog. Interessensbekundungs- verfahren (1. Phase) ist ein Stadtratsbeschluss nötig, der die Bewerbung befürwortet. Für die Projekte, die ausgewählt werden (Beschluss durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags voraussichtlich Ende 2023) ist eine Antragstellung in 2024 vorgesehen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden drei Projekten am Projektaufruf zu beteiligen:

Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Durch eine erfolgreiche Bewerbung könnte sich der Stadtanteil an den Vereinsmaßnahmen, verglichen mit der 45%-Förderung gemäß der städtischen Sportförderrichtlinien, verringern. Zudem würden auch auch die Vereine durch sinkende finanzielle Eigenanteile profitieren. Gleichwohl wären aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Programms in den nächsten Jahren zusätzliche städtische Eigenmittel einzuplanen und eine personelle Begleitung durch die Stadverwaltung notwendig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sporthalle BBZ: derzeit im BIC-Verfahren. voraussichtlich Verwaltungsantrag zur MIP-Aufnahme im November Sportservice: Jährlicher Etat 1,1 Mio. Euro bei SpS nicht auf Großbauprojekte ausgelegt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref IV/SpS

NüBad

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die Projekte

im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Projektskizzen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einzureichen.

Vorbehaltlich einer Auswahl der Vereinsprojekte für eine mögliche Antragstellung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweilige kommunale Beteiligung anteilig zu den Eigenanteilen der Vereine und den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes in den Mittelfristigen Investitionsplan einzuplanen.

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