Beschlussvorlage Stk/010/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur" - Einreichung von Projektskizzen für Projektaufruf 2023
Anlagen: Entscheidungsvorlage Eckdaten zu den Vereinen
Sachverhalt (kurz): Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 für das Bundes-Förderprogramm "Sanierung von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das seit 2015 bestehende Programm wurde 2022 weiterentwickelt und legt den Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Auch in 2023 liegt der Förderschwerpunkt des Projektaufrufs Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten.
Die Förderquote liegt bei bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, bei einer maximalen Förderhöhe von 6 Mio. €. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Zur Teilnahme am sog. Interessensbekundungs- verfahren (1. Phase) ist ein Stadtratsbeschluss nötig, der die Bewerbung befürwortet. Für die Projekte, die ausgewählt werden (Beschluss durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags voraussichtlich Ende 2023) ist eine Antragstellung in 2024 vorgesehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden drei Projekten am Projektaufruf zu beteiligen:
- Generalsanierung einer 5-fach Sporthalle und Erweiterung um eine 6. Sporthalle im
Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg
-
Generalsanierung Post-SV Hallenbad
-
Sanierung und Erweiterung des Vereinsheims Yachtclub Nürnberg e. V.
Durch eine erfolgreiche Bewerbung könnte sich der Stadtanteil an den Vereinsmaßnahmen, verglichen mit der 45%-Förderung gemäß der städtischen Sportförderrichtlinien, verringern. Zudem würden auch auch die Vereine durch sinkende finanzielle Eigenanteile profitieren. Gleichwohl wären aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Programms in den nächsten Jahren zusätzliche städtische Eigenmittel einzuplanen und eine personelle Begleitung durch die Stadverwaltung notwendig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sporthalle BBZ: derzeit im BIC-Verfahren. voraussichtlich Verwaltungsantrag zur MIP-Aufnahme im November Sportservice: Jährlicher Etat 1,1 Mio. Euro bei SpS nicht auf Großbauprojekte ausgelegt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref IV/SpS
NüBad
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die Projekte
- Generalsanierung einer 5-fach Sporthalle und Erweiterung um eine 6. Sporthalle
im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg
-
Generalsanierung Freibad Bayern 07
-
Sanierung und Erweiterung des Vereinsheims Yachtclub Nürnberg e. V.
Projektskizzen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einzureichen.
Vorbehaltlich einer Auswahl der Vereinsprojekte für eine mögliche Antragstellung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweilige kommunale Beteiligung anteilig zu den Eigenanteilen der Vereine und den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes in den Mittelfristigen Investitionsplan einzuplanen.