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Bericht: Tätigkeitsbericht "Auftrag Menschenrechte"

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bericht für den Stadtrat – Sitzung am 27. September 2023

Auftrag Menschenrechte und Gleichstellung – Tätigkeitsbericht der Stabsstelle

Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle 2020 – 2022

Der beigefügte Bericht resümiert die Arbeit der Stabsstelle für die Jahre 2020 bis 2022. Damit erfüllt diese ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den städtischen und zivilgesellschaftlichen Gremien. Zugleich liefert der Report Bausteine zu einem umfassenden Monitoring der Menschenrechtssituation in Nürnberg und zur Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der Stadtverwaltung sowie in der Stadtgesellschaft. Er steht damit in direktem Bezug zu weiteren Berichten der Stadt Nürnberg wie dem Bildungsbericht, dem Bericht zur Interkulturellen Öffnung, dem Armuts- und dem Sozialbericht.

Der Bericht stellt das große Spektrum des kommunalen menschenrechtlichen und gleichstellungspolitischen Engagements zur Umsetzung des Leitbilds unserer Stadt dar, das getragen wird von einem breiten politischen Rückhalt, einer zwischenzeitlich tiefen Verankerung innerhalb der Stadtverwaltung und einer reichen zivilgesellschaftlichen Infrastruktur und deren großer Bereitschaft zum Engagement.

Die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltung und im Besonderen der Kommunen als wichtigen Transmissionsriemen eines demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Gemeinwesens gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. In ihrer demokratischen und sozialen Ausrichtung leistet die Kommune Daseinsvorsorge und stellt technische Infrastruktur und öffentliche Güter bereit. Die Ermöglichung von Teilhabe – politisch, sozial und kulturell – ist eine kommunale Kernkompetenz. Damit werden die Kommunalpolitik und -verwaltung zu Garantinnen des sozialen Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Mit ihrer Selbstverpflichtung auf die Menschenrechte als einen politischen Referenzrahmen zur Verwirklichung der Vision einer solidarischen Stadtgesellschaft hat Nürnberg bereits im Jahr 2001 eine Vorreiterrolle eingenommen, der weltweit viele Kommunen gefolgt sind. Sie alle wenden die Menschenrechte als Leitlinie an, um gesellschaftliches Miteinander zu gestalten, um Transkulturalität zu leben, Teilhabe- und Geschlechtergerechtigkeit sowie Chancengleichheit herzustellen und um Rassismus, Diskriminierung, Antifeminismus und Ausgrenzung zu begegnen. Zudem hat die städtische Verwaltung selbst als Dienstleisterin, in der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, als Arbeitgeberin und als Auftraggeberin ein hohes Potenzial, menschenrechtliche und gleichstellungspolitische Anforderungen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Die Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle versteht sich als Koordinatorin und Anlaufstelle für menschenrechtliche und gleichstellungspolitische Anliegen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Damit ist sie auch Scharnier zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, wenn es darum geht, menschenrechtsrelevante Anliegen auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und in die zuständigen Dienststellen einzuspeisen.

Als „moralischer Kompass“ und Netzwerkknoten gleichermaßen konzipiert und implementiert das Team den Menschenrechtsschutz als Querschnittsaufgabe der Kommunalpolitik. Defizite und Leerstellen werden identifiziert, Projekte und politische Aktivitäten angestoßen.

Den Orientierungsrahmen für die Arbeitsschwerpunkte des Menschenrechtsbüros bilden nach wie vor das Leitbild der Stadt Nürnberg, die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“, die „Leitlinien zur Integrationspolitik“, der „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“, das Handlungsprogramm der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ sowie die „Charta der Vielfalt“. Für die Gleichstellungsstelle kommen das Bayerische Gleichstellungsgesetz, die Satzung für die Arbeit der Frauenbeauftragten, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ sowie die Gleichstellungsaktionspläne dazu. Allen Papieren liegt der politische Wille zugrunde, Gerechtigkeitsdefizite und Schieflagen abzubauen, Teilhabechancen zu gewährleisten und Ausschlüsse zu vermeiden, kurzum: gesellschaftliche Vielfalt positiv und friedlich zu gestalten. Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle September 2023

Dies bedeutet für die Stabsstelle auch, auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, neue

Phänomene und Herausforderungen konzeptionell und operationell zu reagieren. So wurde die

Arbeit des Ansprechpartners für Männer, der seit 2016 in der Gleichstellungsstelle tätig ist,

verstetigt. Die Koordinierungsstelle LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Interpersonen

und Queers) wurde 2020 dem Aufgabenbereich der Beauftragten für Diskriminierungsfragen

zugeordnet. Unter deren Federführung gelang im Februar 2022 mit der Verabschiedung eines

Aktionsplans „Queeres Nürnberg“ ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zu einer die

gesellschaftliche Vielfalt anerkennenden und fördernden Kommunalpolitik.

Zu den etablierten Aufgabenbereichen des Menschenrechtsbüros auf lokaler Ebene wie der Antidiskriminierungsarbeit mit einem ganzen Set an Präventions- und Interventionsinstrumenten, einem umfassenden Angebotskonzept der Menschenrechtsbildung und der Demokratieerziehung sowie der sukzessiven Umsetzung der Vorgaben aus dem 10-Punkte-Aktionsplan der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus kamen in den letzten Jahren weitere hinzu. Dazu gehören u.a. die Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit, aber auch konkrete Kampagnen gegen alle Formen von Rassismus, Extremismus und gruppenbezogenem Menschenhass. Hier konnte den bestehenden Strukturen dank einer Drittmittelfinanzierung aus dem Bay. Sozialministerium zwei weitere Bausteine hinzufügefügt werden: Seit 2016 administriert das Menschenrechtsbüro das „Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung“ und es führte das international anerkannte Projekt „Motherschools“ durch.

Migration und Flucht, Bleibemöglichkeit und Abschiebung sind wichtige gesellschaftspolitische Themen, besonders in Kommunen. Aus der Erkenntnis, dass die geltenden Regeln im Ausländerund Asylrecht nicht allen individuellen Lebenskonstellationen der Menschen gerecht werden können, wurde im Jahr 2021 per Stadtratsbeschluss die „Einzelfallkommission für ausländerrechtliche Fragen der Stadt Nürnberg“ ins Leben gerufen. Um den wenigen Ermessensspielraum der Kommune bei Entscheidungen im Ausländerrecht für Betroffene in deren Sinne zu nutzen, werden dort Einzelfälle nachvollziehbar aufgearbeitet und es wird im Rahmen des rechtlich Möglichen versucht, Lösungen zu finden und Bleibeperspektiven zu eröffnen. Zusammen mit der Leitung des Bürgermeisteramtes obliegt dem Menschenrechtsbüro die Administration der Arbeitsgruppe.

Verstärkte Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum, verbunden mit einem hohen Beschwerdeaufkommen bei Polizei und Ordnungsbehörden führten ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Schaffung einer neuen Stelle „Allparteiliches Konfliktmanagement. Ihr Auftrag lautet, Konzepte für die Aushandlung tragfähiger und nachhaltiger Lösungen unter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen und Individuen zu entwickeln.

Mit der Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises leistet die Stadt seit mehr als einem Vierteljahrhundert einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit. Das Gleiche gilt für die Teilnahme am Programm „Writers in Exile“ des deutschen PEN.

Ein fester Bestandteil der Arbeit der Stabsstelle ist die enge Kooperation innerhalb der Stadtverwaltung sowie die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und Organisationen. Der breite gesellschaftliche Dialog, auf den sich die Menschenrechts- und Gleichstellungsarbeit in Nürnberg stützen kann, ist einer der Gelingensfaktoren für eine sichtbare Umsetzung unseres Leitbilds. Die Arbeit der Stabsstelle ist nämlich nicht allein die Umsetzung abstrakter grundrechtlicher Normen - in der Stadt als der unmittelbaren Lebens- und Arbeitswelt von Menschen hat effiziente Menschenrechts- und Gleichstellungsarbeit ganz konkrete Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit, denn sie behandelt die existenziellen Fragen eines von Humanität, Toleranz und Respekt geprägten Zusammenlebens.

Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle September 2023

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