Haushaltssperre

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Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

27.09.2023

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 (inklusive des Mittelfristigen Investitionsplanes 2024/2027) Berichtvorlage Stk/009/2023 7 TOP Ö 4 Insolvenzen in der Immobilien-Branche Antrag_The Q_Freie Allianz vom 30.08.2023 9 Antrag_Insolvenzen Immobranche_CSU 11 TOP Ö 5 Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Berichtvorlage MRB-GST/003/2023 13 Bericht: Tätigkeitsbericht "Auftrag Menschenrechte" MRB-GST/003/2023 16 Auftrag Menschenrechte 2023 MRB-GST/003/2023 18 * TOP Ö 6 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Einreichung von Projektskizzen für Projektaufruf 2023 Sitzungsvorlage Stk/010/2023 39 Entscheidungsvorlage Stk/010/2023 43 Eckdaten zu den Vereinen Stk/010/2023 50 TOP Ö 7 Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" Sitzungsvorlage Stpl/030/2023 52 Entscheidungsvorlage Stpl/030/2023 56 Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Quartier Annapark" Stpl/030/2023 60 TOP Ö 8 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Billigung Sitzungsvorlage Stpl/033/2023 61 Entscheidungsvorlage Stpl/033/2023 65 Übersichtsplan Stpl/033/2023 68 Umweltbericht Stpl/033/2023 69 Entwurf der Begründung Stpl/033/2023 105 TOP Ö 9 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth, Prüfung der Stellungnahmen Sitzungsvorlage Stpl/034/2023 127 Entscheidungsvorlage Stpl/034/2023 131 Übersichtsplan Stpl/034/2023 134 Begründung Stpl/034/2023 135 Umweltbericht Stpl/034/2023 156 TOP Ö 10 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße, Einleitung des Änderungsverfahrens Sitzungsvorlage Stpl/036/2023 206 Entscheidungsvorlage Stpl/036/2023 210 Übersichtsplan Stpl/036/2023 212 Begründung zum Rahmenplan Stpl/036/2023 213 Umweltbericht 1. Fassung Stpl/036/2023 224 TOP Ö 11 Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung "Berufsmäßiger Stadtrat außer Dienst" an Herrn Dr. Michael Fraas

Sitzungsvorlage PA/070/2023 243 TOP Ö 12 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/013/2023 246 TOP Ö 13 Auflage des OBM: Dringliche Anordnung des OBM (Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Nürnberg) 250 TOP Ö 14 Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche_Anordnungen 251 TOP Ö 15 Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2024 Sitzungsvorlage ASN/012/2023 256 Entscheidungsvorlage zur Festlegung eines neuen Kalkulationszeitraums sowie zu den 259 Abfallgebühren mit Gebührenrechnungen samt Kalkulation ASN/012/2023 TOP Ö 16 Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS - AbfGebS) Sitzungsvorlage ASN/013/2023 265 Entwurf der Änderungssatzung ASN/013/2023 268 TOP Ö 17 Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage SUN/026/2023 269 Synopse SUN/026/2023 272 Entwurf der Änderungssatzung SUN/026/2023 278 TOP Ö 18 Auflage des Referates VII: Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung Sitzungsvorlage LA/021/2023 281 Entscheidungsvorlage LA/021/2023 284 Änderungssatzung LA/021/2023 285 Lesefassung der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung LA/021/2023 287

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 27.09.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Einführung und Vereidigung der berufsmäßigen Stadträtin für das

Aufgabengebiet des Referates VII (Wirtschafts- u.

Wissenschaftsreferat), Frau Dr. Andrea Heilmaier

König, Marcus

2. Einführung und Vereidigung des ehrenamtlichen

Stadtratsmitglieds, Herrn Markus Tischner

König, Marcus

3. Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 (inklusive des Bericht

Mittelfristigen Investitionsplanes 2024/2027) Stk/009/2023

Brehm, Thorsten

4. Zukunft von The Q und Schöller-Areal nach Insolvenzantrag der AN/174/2023

Gerchgroup

hier: Antrag der Stadtratsgruppe Freie Allianz vom 30.08.2023

Heilmaier, Andrea, Dr.

5. Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Bericht

Gleichstellungsstelle MRB-

GST/003/2023 König, Marcus

6. Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Beschluss

Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Einreichung von Stk/010/2023

Projektskizzen für Projektaufruf 2023

Unterlagen werden nachgereicht

Brehm, Thorsten

7. Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" Beschluss

Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 Stpl/030/2023

BauGB

Ulrich, Daniel

8. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Beschluss

Landschaftsplan (FNP) Stpl/033/2023

Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität

Nürnberg

Billigung

Ulrich, Daniel

9. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Beschluss

30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth Stpl/034/2023

Prüfung der Stellungnahmen, abschließende Behandlung,

Feststellungsbeschluss

Ulrich, Daniel

10. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Beschluss

Landschaftsplan (FNP) Stpl/036/2023

32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal

und der Hirschenholzstraße

Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung

der Öffentlichkeit

Ulrich, Daniel

11. Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung Beschluss

„Berufsmäßiger Stadtrat außer Dienst" an Herrn Dr. Michael Fraas PA/070/2023

König, Marcus

12. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

J/013/2023 Ries, Elisabeth

13. Auflage des OBM: Kenntnisnahme

Kenntnisnahme einer Dringlichen Anordnung

hier: Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Nürnberg

14. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art.

37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung

Auflagen des Referates III:

15. Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2024 Beschluss-

Auflage ASN/012/2023

16. Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Beschluss-

Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS - Auflage

AbfGebS) ASN/013/2023

17. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Beschluss-

Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg Auflage

(EntwässerungsS – EWS) SUN/026/2023

18. Auflage des Referates VII: Beschluss-

Auflage

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung; LA/021/2023

Einführung zweier neuer Gebührenpositionen

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.07.2023,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage Stk/009/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 (inklusive des Mittelfristigen

Investitionsplanes 2024/2027)

Bericht: In dieser Stadtratssitzung wird der Entwurf des Haushaltsplans 2024 (inklusive des fortgeschriebenen Mittelfristigen Investitionsplans (MIP) für die Jahre 2024/2027) eingebracht. Nach der Sitzung werden die entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2024 den Mitgliedern des Stadtrats in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Die für die Einreichung von Anträgen und Anfragen zum Haushalt und MIP einzuhaltenden Termine werden den Stadtratsfraktionen/-gruppen und den Ausschussgemeinschaften noch mit gesondertem Schreiben des Oberbürgermeisters bekannt gegeben.

Als Termine für die Haushaltsberatungen sind der 23.11., der 24.11. und der 27.11.2023 vorgesehen.

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/009/2023

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Freie Allianz Nürnberg

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OBERBÜRGERMEISTER Wählerverein im Stadtrat

0 Ll SEP. wa

/........Nr.......... Herrn OB Marcus König 1 ^ Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absen- Rathausplatz 2 dung voriegen 1 5 Antwort zur Unter­ 90403 Nürnberg schrift vorlegen ;30.08.2023

Zukunft von The Q und Schöller-Areal nach Insoivenzantrag der Gerchgroup

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie jüngst verschiedene Medien berichteten, hat die Gerchgroup für ihre vier Dachgesellschaften einen Insolvenzantrag („Sanierung in Eigenverantwortung") beim zuständigen Gericht in Düsseldorf gestellt. Die Gerchgroup selbst beteuert, dass die einzelnen, operativ tätigen Immobilien- Projektgesellschaften von dem Verfahren nicht betroffen sind und sie eine „Fortführung aller Projekte unter Einschluss und im Einklang mit den Interessen der jeweiligen Projekt- und Finanzierungspartner" anstrebt. Wie die Versorgung der einzelnen Projektgesellschaften mit Kapital vor dem Hintergrund des Sanierungsprozesses indes garantiert werden soll, ist völlig offen. In den seltensten Fällen gelingen unter derlei Rahmenbedingungen „Fortführungen" ohne zeitliche Verzögerungen, erhebliche Mehrkosten und qualitative Abstriche beim Endprodukt. Insofern muss die Stadt sich frühzeitig auf alle Eventualitäten vorbereiten. Angesichts der Bedeutung der beiden Projekte für die Stadtentwicklung muss dabei auch der Rat frühzeitig und vollumfänglich eingebunden werden.

Aus diesem Grund stellen wir zur Behandlung in der kommenden Stadtratssitzung folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet ausführlich über die Sachlage bzgl. der beiden Großprojekte und den Austausch mit der Gerchgroup seit der Insolvenzanmeldung. Insbesondere beantwortet sie folgende Fragen:

  1. Die einzelnen Projektgesellschaften sind von den Dachgesellschaften nicht nur finanziell abhängig. Wie gestaltet sich im Einzelnen die Verflechtung von Dach- und Tochtergesellschaften und welche Konzepte liegen vor, um die Liquidität der mit den Nürnberger Bauprojekten befassten Projektgesellschaften zu gewährleisten?

  2. Hat die Stadt Kenntnis, ob beim Projekt The Q einzelne ausführende Baufirmen bereits Zahlungsverzug moniert haben?

StadtratA/orsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

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Allianz & Nun

Wählerverein im Stadtrat

  1. Die Stadt hat mit dem Projektentwickler vereinbart, ca. 40 000 qm in The Q anzumieten. Der Einzug war für Herbst 2024 geplant. Nicht alle Behördenabteilungen, die für den Umzug vorgesehen sind, sind derzeit in städtischen Liegenschaften untergebracht. Können Mietverträge verlängert werden und welche Folgekosten entstehen, wenn die Umzüge nicht wie geplant vollzogen werden können?

Mit freundlichen Grüßen

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Jürgen Horst Dörfler Stadtrat

StadtratA/orsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 oberbürg Telefon: 0911231-2907 ER 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 19 CTD

I . i 3 r sr / - 1 i E-Mail: csu(g)stadt.nuernberg.de

■h www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

12.09.2023 Antragsteller: Krieglstein

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Umgang mit Insolvenzen in der immobilien-Branche

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die derzeitige Situation im Bau- und Immobiliensektor ist deutschlandweit problematisch. Innerhalb kürzester Zeit rasant gestiegene Bauzinsen, um 50 Prozent gestiegen Baukosten im letzten Jahrzehnt und gleichzeitig deut­ lich verschärfte Anforderungen an z.B. Energieeffizienz drücken auf den Markt der Immobilienentwicklung.

Die Insolvenzen der Firma „Project Immobilien" mit ihren Tochtergesellschaften sowie der „Gerchgroup" haben spürbare Auswirkungen auf unsere Stadt. Das Projekt „The Q" auf dem ehemaligen Quelle-Areal mit geplanten 1.100 Wohnungen, einem Behördenzentrum, Kita und Gastronomie ist davon ebenso betroffen wie mehrere Wohnbauprojekte, so z.B. die „East Side" in Mögeldorf, das „Max Life" an der Maximilianstraße oder die „Park Lane" in Wöhrd.

Nicht nur die Immobilienentwickler selbst sind betroffen, sondern Bauunternehmen und zahlreiche Folgege­ werke - vor allem im mittelständischen Handwerk - werden durch die Zahlungsunfähigkeit der Auftraggeber in finanziell schwierige Situationen gebracht und private Käufer vor immense Herausforderungen gestellt.

Mit Sorge sehen wir die Lage insbesondere privater Käufer von Wohneigentum, die dies als Zuhause für die eigene Familie oder als Altersvorsorge nutzen wollen und dafür an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gegangen sind.

Für Käufer, Anleger, Handwerker oder Subunternehmer sind die Umstände, Rahmenbedingungen oder Konse­ quenzen einer Insolvenz in dieser Größenordnung oft nur schwer zu überblicken. Vor allem Privatkäufer wenden sich hilfesuchend an Verwaltung und Politik und erfragen Lösungsmöglichkeiten, Sicherheiten oder Bürgschaften seitens der öffentlichen Hand.

Der Umfang der in Nürnberg betroffenen Projekte und die Vielzahl der damit verbundenen Fälle machen es unserer Ansicht nach notwendig, Informationen und Aufklärung anzubieten, Hilfsmöglichkeiten zu prüfen und Beratung zu vermitteln.

A23090502 Immobilien-Insolvenzen.docx

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat am 27.09.2023 folgenden

Antrag:

Die Verwaltung gibt einen Überblick über die Auswirkungen der Insolvenzen der „Project Immobilien" sowie der „Gerchgroup" auf die Bauprojekte dieser Firmen in unserer Stadt.

Rechtliche Rahmenbedingungen für z.B. Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften werden dargestellt. Die Ver­ waltung nimmt Kontakt zu den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes auf, um ggf. mögliche Soforthil­ femaßnahmen insbes. für Privatkäufer zu klären.

Die Verwaltung prüft für betroffene Unternehmen die kurzfristige Einrichtung einer Service-/Beratungsstelle bei der Wirtschaftsförderung.

Für betroffene Privatkäufer wird ein Informationsangebot geschaffen. Dabei soll insbesondere Beratung über die Möglichkeiten für Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vermittelt werden.

Die Verwaltung wird gebeten aufzuzeigen, ob und wie sie gegenüber der Immobilienwirtschaft auf die veränder­ ten Rahmenbedingungen reagieren will. Welche Möglichkeiten zur Entlastung, z.B. hinsichtlich städtischer Vor­ gaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, gibt es?

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A23090502 Immobilien-Insolvenzen.docx

Berichtsvorlage MRB-GST/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle

Anlagen: Bericht: Tätigkeitsbericht "Auftrag Menschenrechte" Auftrag Menschenrechte 2023

Sachverhalt (kurz):

Der in gedruckter Form vorliegende Bericht resümiert die Arbeit der Stabsstelle für die Jahre 2020 bis 2022. Damit erfüllt das Büro seine Rechenschaftspflicht gegenüber den städtischen und zivilgesellschaftlichen Gremien. Mit dem Bericht soll auch die Gelegenheit genutzt werden, das große Spektrum des kommunalen menschenrechtlichen Engagements zur Umsetzung des Leitbilds unserer Stadt darzustellen. Es wird getragen von einem breiten politischen Rückhalt, einer zwischenzeitlich tiefen Verankerung innerhalb der Stadtverwaltung und einer reichen zivilgesellschaftlichen Infrastruktur und deren großer Bereitschaft zum Engagement. Der Bericht zeigt auch auf, dass es sich bei der Menschenrechts- und Gleichstellungsarbeit um eine Daueraufgabe handelt, die stets auf aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen zu reagieren hat.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/003/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Mitgestaltung einer die gesellschaftliche Vielfalt anerkennenden Kommunalpolitik ist eine der Kernaufgaben der Menschenrechtsarbeit.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage MRB-GST/003/2023

Bericht für den Stadtrat – Sitzung am 27. September 2023

Auftrag Menschenrechte und Gleichstellung – Tätigkeitsbericht der Stabsstelle

Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle 2020 – 2022

Der beigefügte Bericht resümiert die Arbeit der Stabsstelle für die Jahre 2020 bis 2022. Damit erfüllt diese ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den städtischen und zivilgesellschaftlichen Gremien. Zugleich liefert der Report Bausteine zu einem umfassenden Monitoring der Menschenrechtssituation in Nürnberg und zur Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der Stadtverwaltung sowie in der Stadtgesellschaft. Er steht damit in direktem Bezug zu weiteren Berichten der Stadt Nürnberg wie dem Bildungsbericht, dem Bericht zur Interkulturellen Öffnung, dem Armuts- und dem Sozialbericht.

Der Bericht stellt das große Spektrum des kommunalen menschenrechtlichen und gleichstellungspolitischen Engagements zur Umsetzung des Leitbilds unserer Stadt dar, das getragen wird von einem breiten politischen Rückhalt, einer zwischenzeitlich tiefen Verankerung innerhalb der Stadtverwaltung und einer reichen zivilgesellschaftlichen Infrastruktur und deren großer Bereitschaft zum Engagement.

Die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltung und im Besonderen der Kommunen als wichtigen Transmissionsriemen eines demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Gemeinwesens gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. In ihrer demokratischen und sozialen Ausrichtung leistet die Kommune Daseinsvorsorge und stellt technische Infrastruktur und öffentliche Güter bereit. Die Ermöglichung von Teilhabe – politisch, sozial und kulturell – ist eine kommunale Kernkompetenz. Damit werden die Kommunalpolitik und -verwaltung zu Garantinnen des sozialen Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Mit ihrer Selbstverpflichtung auf die Menschenrechte als einen politischen Referenzrahmen zur Verwirklichung der Vision einer solidarischen Stadtgesellschaft hat Nürnberg bereits im Jahr 2001 eine Vorreiterrolle eingenommen, der weltweit viele Kommunen gefolgt sind. Sie alle wenden die Menschenrechte als Leitlinie an, um gesellschaftliches Miteinander zu gestalten, um Transkulturalität zu leben, Teilhabe- und Geschlechtergerechtigkeit sowie Chancengleichheit herzustellen und um Rassismus, Diskriminierung, Antifeminismus und Ausgrenzung zu begegnen. Zudem hat die städtische Verwaltung selbst als Dienstleisterin, in der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, als Arbeitgeberin und als Auftraggeberin ein hohes Potenzial, menschenrechtliche und gleichstellungspolitische Anforderungen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Die Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle versteht sich als Koordinatorin und Anlaufstelle für menschenrechtliche und gleichstellungspolitische Anliegen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Damit ist sie auch Scharnier zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, wenn es darum geht, menschenrechtsrelevante Anliegen auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und in die zuständigen Dienststellen einzuspeisen.

Als „moralischer Kompass“ und Netzwerkknoten gleichermaßen konzipiert und implementiert das Team den Menschenrechtsschutz als Querschnittsaufgabe der Kommunalpolitik. Defizite und Leerstellen werden identifiziert, Projekte und politische Aktivitäten angestoßen.

Den Orientierungsrahmen für die Arbeitsschwerpunkte des Menschenrechtsbüros bilden nach wie vor das Leitbild der Stadt Nürnberg, die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“, die „Leitlinien zur Integrationspolitik“, der „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“, das Handlungsprogramm der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ sowie die „Charta der Vielfalt“. Für die Gleichstellungsstelle kommen das Bayerische Gleichstellungsgesetz, die Satzung für die Arbeit der Frauenbeauftragten, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ sowie die Gleichstellungsaktionspläne dazu. Allen Papieren liegt der politische Wille zugrunde, Gerechtigkeitsdefizite und Schieflagen abzubauen, Teilhabechancen zu gewährleisten und Ausschlüsse zu vermeiden, kurzum: gesellschaftliche Vielfalt positiv und friedlich zu gestalten. Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle September 2023

Dies bedeutet für die Stabsstelle auch, auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, neue

Phänomene und Herausforderungen konzeptionell und operationell zu reagieren. So wurde die

Arbeit des Ansprechpartners für Männer, der seit 2016 in der Gleichstellungsstelle tätig ist,

verstetigt. Die Koordinierungsstelle LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Interpersonen

und Queers) wurde 2020 dem Aufgabenbereich der Beauftragten für Diskriminierungsfragen

zugeordnet. Unter deren Federführung gelang im Februar 2022 mit der Verabschiedung eines

Aktionsplans „Queeres Nürnberg“ ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zu einer die

gesellschaftliche Vielfalt anerkennenden und fördernden Kommunalpolitik.

Zu den etablierten Aufgabenbereichen des Menschenrechtsbüros auf lokaler Ebene wie der Antidiskriminierungsarbeit mit einem ganzen Set an Präventions- und Interventionsinstrumenten, einem umfassenden Angebotskonzept der Menschenrechtsbildung und der Demokratieerziehung sowie der sukzessiven Umsetzung der Vorgaben aus dem 10-Punkte-Aktionsplan der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus kamen in den letzten Jahren weitere hinzu. Dazu gehören u.a. die Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit, aber auch konkrete Kampagnen gegen alle Formen von Rassismus, Extremismus und gruppenbezogenem Menschenhass. Hier konnte den bestehenden Strukturen dank einer Drittmittelfinanzierung aus dem Bay. Sozialministerium zwei weitere Bausteine hinzufügefügt werden: Seit 2016 administriert das Menschenrechtsbüro das „Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung“ und es führte das international anerkannte Projekt „Motherschools“ durch.

Migration und Flucht, Bleibemöglichkeit und Abschiebung sind wichtige gesellschaftspolitische Themen, besonders in Kommunen. Aus der Erkenntnis, dass die geltenden Regeln im Ausländerund Asylrecht nicht allen individuellen Lebenskonstellationen der Menschen gerecht werden können, wurde im Jahr 2021 per Stadtratsbeschluss die „Einzelfallkommission für ausländerrechtliche Fragen der Stadt Nürnberg“ ins Leben gerufen. Um den wenigen Ermessensspielraum der Kommune bei Entscheidungen im Ausländerrecht für Betroffene in deren Sinne zu nutzen, werden dort Einzelfälle nachvollziehbar aufgearbeitet und es wird im Rahmen des rechtlich Möglichen versucht, Lösungen zu finden und Bleibeperspektiven zu eröffnen. Zusammen mit der Leitung des Bürgermeisteramtes obliegt dem Menschenrechtsbüro die Administration der Arbeitsgruppe.

Verstärkte Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum, verbunden mit einem hohen Beschwerdeaufkommen bei Polizei und Ordnungsbehörden führten ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Schaffung einer neuen Stelle „Allparteiliches Konfliktmanagement. Ihr Auftrag lautet, Konzepte für die Aushandlung tragfähiger und nachhaltiger Lösungen unter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen und Individuen zu entwickeln.

Mit der Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises leistet die Stadt seit mehr als einem Vierteljahrhundert einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit. Das Gleiche gilt für die Teilnahme am Programm „Writers in Exile“ des deutschen PEN.

Ein fester Bestandteil der Arbeit der Stabsstelle ist die enge Kooperation innerhalb der Stadtverwaltung sowie die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und Organisationen. Der breite gesellschaftliche Dialog, auf den sich die Menschenrechts- und Gleichstellungsarbeit in Nürnberg stützen kann, ist einer der Gelingensfaktoren für eine sichtbare Umsetzung unseres Leitbilds. Die Arbeit der Stabsstelle ist nämlich nicht allein die Umsetzung abstrakter grundrechtlicher Normen - in der Stadt als der unmittelbaren Lebens- und Arbeitswelt von Menschen hat effiziente Menschenrechts- und Gleichstellungsarbeit ganz konkrete Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit, denn sie behandelt die existenziellen Fragen eines von Humanität, Toleranz und Respekt geprägten Zusammenlebens.

Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle September 2023

ÖÖ 55 Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle
Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle
FFFrrraaauuu DDDuuu hhhaaasssttt dddiiieee WWWaaahhhlll!!!
Auftrag Menschenrechte und Gleichstellung Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg 2020 – 2022 Stadt des Friedens und der Menschenrechte 18 Auftrag Menschenrechte und Gleichstellung Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg 2020 – 2022 Stadt des Friedens und der Menschenrechte 18

Abbildung 3

Abbildung 1

Abbildung 2

Inhaltsverzeichnis TäTigkeiTsberichT der sTabssTelle MenschenrechTsbüro & gleichsTellungssTelle 2020 – 2022 Inhaltsverzeichnis ..............................................................................................................................Seite 2 Vorwort .................................................................................................................................................Seite 3 Informieren, Sensibilisieren und Aktivieren .................................................................................Seite 6 Engagement würdigen ...................................................................................................................Seite 10 Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................................Seite 14 Vernetzung und Kooperationen ...................................................................................................Seite 16 Für Geschlechtergerechtigkeit ......................................................................................................Seite 18 Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* ........................................................................................Seite 21 Beratungen ........................................................................................................................................Seite 24 Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen .................Seite 28 Unterstützung ...................................................................................................................................Seite 36 Ausblick ..............................................................................................................................................Seite 37 Glossar ................................................................................................................................................Seite 38 Impressum .........................................................................................................................................Seite 39 Vorwort VorworT „Verliebt in Demokratie“ am 15. Februar 2020 vor der Lorenzkirche Kreative Einsendungen zur Aktion „Positive Post“ Das Team der Stabsstelle von links nach rechts: Valerie Laubenheimer, Matthias Becker, Hedwig Schouten, Michelle Fowinkel, Wiebke Winter, Dr. Andreja Budde, Christine Burmann, Helga Riedl, Stephanie Hansel, Martina Mittenhuber, Clara Grell, Rainer Neußer (nicht abgebildet: Denise Scheuerer) Der vorliegende Rechenschaftsbericht der Stabs- Schon wenige Wochen später verfiel nicht nur die stelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Bundesrepublik, sondern die halbe Welt in einen umfasst die Jahre 2020 bis 2022, einen Zeitraum, Schockzustand: Die Corona-Pandemie wurde zu der von globalen Krisen gekennzeichnet war, die einer Herausforderung historischen Ausmaßes mit auch auf kommunaler Ebene beträchtliche Auswir- einer in alle gesellschaftlichen Bereiche reichen- kungen zeigten: der Corona-Pandemie und dem den erheblichen menschenrechtlichen Dimension. russischen Angriffskrieg auf die Ukraine mit all den Neben dem Schutz des Lebens und dem Recht auf damit verbundenen Herausforderungen von der Gesundheit waren weitere Grund- und Menschen- Energieversorgungskrise bis hin zu einer verstärk- rechte direkt oder indirekt von den Auswirkungen ten Fluchtzuwanderung. der Pandemie betroffen und mussten gegenein- ander abgewogen werden – beispielsweise das Noch im Februar 2020 hatten sich viele Menschen Recht auf Versammlungsfreiheit oder das Recht auf am Platz vor der Lorenzkirche zum Fest „Verliebt in Bildung. Denn die Menschenrechte gelten auch in Demokratie“ versammelt, zu dem der Kreis „Nürn- Krisenzeiten und sorgen gerade da für eine ver- berg hält zusammen“ eingeladen hatte. Akteur*in- bindliche Orientierung. nen und Engagierte aus Politik, Kultur, Religionsge- meinschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Das Dilemma, dass ein Grundrecht eingeschränkt Organisationen legten mit kreativen Beiträgen, mit werden musste, um dadurch einem anderen zur Musik und in vielen Gesprächen ein Bekenntnis zu Geltung zu verhelfen, traf Menschen in verletzli- unseren demokratischen Werten ab. chen Lebenslagen in besonderer Weise. So rief die 3 19

Abbildung 6

Abbildung 5

Abbildung 4

Vorwort lokale Koordinierungsstelle des Bundesprogramms Leben, Arbeit und Freizeit wurden während der „Demokratie leben!“ zusammen mit der Stabsstelle pandemiebedingten Einschränkungen neu ge- vor dem Osterfest 2020 die Aktion „Positive Post“ dacht: Der öffentliche Raum wurde zunehmend ins Leben. Mehr als tausend Briefe, Postkarten, Bil- zum „Wohnzimmer“ für unterschiedlichste Grup- der und Selbstgebasteltes von Privatpersonen und pen, was zu erheblichen Nutzungskonflikten und ganzen Schulklassen schenkten Bewohnerinnen einem hohen Beschwerdeaufkommen bei Polizei- und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen in der und Ordnungsbehörden führte. Aus der Erkennt- Isolation so eine kleine Aufmunterung. Aber auch nis heraus, dass nur eine von allen beteiligten die Beratungsangebote der Stabsstelle wurden Gruppen ausgehandelte und akzeptierte Lösung verstärkt in Anspruch genommen, bedingt durch tragfähig und nachhaltig sein kann, werden nun die von vielen Menschen als Zumutung wahrge- im Menschenrechtsbüro erste Schritte zum Aufbau nommenen Infektionsschutzvorschriften und die eines allparteilichen Konfliktmanagements unter- zusätzliche Belastung von Frauen und Familien nommen. aufgrund von Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie. Zusatz zum Art. 3 (2) zur aktiven Durchset- Beitritt in die Allianz zung der Gleichberechtigung von Frauen gegen Rechtsextremismus und Männern in Kraft getreten Verabschiedung der Unterzeichnung des „Zehn-Punkte Frauenbeauftragtensatzung Aktionsplans gegen Rassismus“ Verpflichtung zur aktiven Verwirklichung der Menschenrechte und der Gleichberech- tigung durch Beschluss des Leitbildes der Stadt Nürnberg 08.11.1989 15.11.1994 24.05.1996 12.12.1996 18.07.2001 2004 20.10.2004 24.11.2004 10.12.2004 27.05.2009 Beschluss des bayerischen Gleich- Integrationsleitlinien der stellungsgesetzes (30.06.2006 verbessert Stadt Nürnberg und unbefristet verlängert) Beitritt zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschen- Erstfassung des Frauenförderplans verabschiedet rechte in der Stadt“ (letzte Fortschreibung 23.11.2007) Verabschiedung der „Leitlinien zur Integrationspolitik“ der Stadt Nürnberg 4 Vorwort Unter der Federführung der Koordinierungsstelle Pandemie und Krieg führten auch in Nürnberg zu LSBTIQ* gelang im Februar 2022 mit der Verab- gegenläufigen Entwicklungen: Gelang es einer- schiedung eines Aktionsplans rund um die Belan- seits die Solidaritäts- und Hilfsbereitschaft in der ge von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Gesellschaft erneut zu aktivieren, so nutzten ra- Interpersonen in Nürnberg ein weiterer großer dikale politische Spektren die Krisen, das Vertrau- Schritt auf dem Weg zu einer die gesellschaftliche en in staatliche Institutionen zu schwächen und Vielfalt anerkennenden und fördernden Kommu- Demokratieverdrossenheit zu säen. Aus diesem nalpolitik. Grund nahmen die Themen Demokratieförderung und Auseinandersetzung mit menschenfeindli- Nach wie vor bleibt die Auseinandersetzung mit chen Haltungen auch in den vergangenen drei den Verbrechen der Terrorgruppe „NSU“ eine Berichtsjahren einen großen Raum in der Arbeit wichtige Aufgabe – sie wird auch in Nürnberg als der Stabsstelle ein. Alle entwickelten Projekte und offener Prozess und in Kooperation mit den zivil- Maßnahmen hatten zum Ziel, zur Stärkung der gesellschaftlichen Gruppen weitergeführt. Mit der Werte wie Freiheit, Rechtstaatlichkeit, Geschlech- schrittweisen Benennung von Plätzen nach Enver tergerechtigkeit sowie Gleichwertigkeit aller Men- Şimşek und İsmail Yaşar und der Errichtung einer schen beizutragen. Gedenkstele für Abdurrahim Özüdoğru wird nun die Erinnerung an die drei Todesopfer auch im Stadtbild aufrechterhalten. Verabschiedung des ersten Gleichstellungsaktionsplans (2012 – 2014) Unterzeichnung der Fortschreibung der „Leitlinien zur „Charta der Vielfalt“ Integrationspolitik der Stadt Nürnberg“ Dritter Gleichstellungsaktionsplan (2018 – 2020) 20.10.2010 15.02.2012 07.2013 22.04.2015 30.09.2015 25.07.2018 17.10.2018 19.05.2021 23.02.2022 Stadtrat beschließt Unterzeichnung Vierter Gleichstellungsaktionsplan „Europäische Charta für die Gleichstellung (2021 – 2023) von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ Verabschiedung Zweiter Gleichstellungs- des Aktionsplans aktionsplan (2015 – 2017) „Queeres Nürnberg“ Stadtratsbeschluss zur Zusammenlegung des Menschenrechtsbüros und der Gleichstellungsstelle 5 20
08.11.1989 15.11.1994 24.05.1996 12.12.1996 18.07.2001 2004 20.10.2004 24.11.2004 10.12.2004 27.05.2009 20.10.2010 15.02.2012 07.2013 22.04.2015 30.09.2015 25.07.2018 17.10.2018 19.05.2021 23.02.2022
Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren inForMieren, sensibilisieren, akTiVieren Die kommunale Ebene ist der ideale Ort, um die Be- che Problemlösung und für ein gleichberechtigtes deutung der Menschenrechte zu vermitteln. Lokal Leben aller Menschen in Würde – unabhängig von wird nicht nur der Grad der Realisierung oder Vor- ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Geschlechts oder ih- enthaltung vieler Menschenrechte wie die fehlen- rer geschlechtlichen Identität, der ethnischen, kul- de Gleichberechtigung der Geschlechter sichtbar. turellen und religiösen Identität sowie der sozialen Lokal wird auch konkret erfahrbar, dass durch ein Lage. Deshalb wählt die Stabsstelle stets Schwer- menschenrechtsbasiertes Vorgehen Gestaltungs- punktthemen, zu denen sie sich positioniert, auf- möglichkeiten erweitert werden – für die alltägli- klärt und sensibilisiert. nürnberger wochen gegen rassisMus Seit 2017 beteiligt sich die Stadt Nürnberg an den jährlichen Internationalen Wochen gegen Rassis- mus. Von Kundgebungen, Kunstprojekten, Ausstel- lungen, Workshops bis hin zu Podiumsdiskussionen bieten die unterschiedlichsten Veranstalter*innen ein vielfältiges Programm für alle Zielgruppen. Ge- meinsam soll so ein Zeichen gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gesetzt, die Bürger*innen für die Themen sensibilisiert und die Betroffenen gestärkt werden. FrauenMonaT März Alljährlich trägt die Gleichstellungsstelle Veranstal- tungen und Aktionen in Nürnberg rund um den Internationalen Frauentag am 8. März zusammen und erstellt einen kompakten Übersichtsflyer. In den Jahren 2020 bis 2022 fanden trotz der Pan- demie zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt: 2020: 33 Veranstaltungen, geplant von 24 Veranstalter*innen sollten stattfinden (ein Großteil musste aufgrund des Lockdowns ent- fallen). 2021: 33 Veranstaltungen, organisiert von 20 Veranstalter*innen fanden statt, davon 25 online. 2022: 37 Veranstaltungen, organisiert von 36 Veranstalter*innen fanden statt, davon 10 online. 6 Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren akTionswochen zuM inTernaTiona- len Tag gegen gewalT an Frauen In Nürnberg kämpfen Frauen*organisationen, Vereine und Institutionen seit Jahrzehnten gegen Gewalt an Frauen. Im Jahr 2019 führten sie zum ersten Mal gemeinsam die Nürnberger Aktions- wochen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November durch. Trotz der Pandemie fanden auch 2020 und 2021 zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt. Aus Kapazitätsgründen entschied die Gleichstel- lungsstelle, die Aktionswochen nicht mehr jährlich, nürnberger Männerwochen sondern nur noch in den ungeraden Jahren durch- iM noVeMber 2022 zuführen. Mit diesen Aktionswochen setzen die Be- teiligten eindrucksvoll ein Zeichen, dass Gewalt an Männliche Rollenstereotypen, Patriarchat und toxi- Frauen in Nürnberg keinen Platz hat! sche Männlichkeit – rund um den Weltmännertag am 3. November und den Internationalen Männer- 2020: 24 Veranstaltungen, organisiert von 17 tag am 19. November wird im zweijährigen Turnus Veranstalter*innen sollten stattfinden, davon ein abwechslungsreiches Programm von Männern zwei online. Die Koordination lag bei der Gleich- für Männer angeboten. Coronabedingt mussten stellungsstelle des Klinikums Nürnberg. Ein Teil 2020 die Nürnberger Männerwochen ausfallen. Im der Veranstaltungen musste aufgrund des Lock- Jahr 2022 fanden 16 Veranstaltungen von Info- und downs abgesagt werden. Themenveranstaltungen über Lesungen bis hin zu 2021: 19 Veranstaltungen, geplant von 13 Film- und Fachgesprächen statt. Sie wurden von Veranstalter*innen fanden statt, davon acht der Plakat- und Postkarten-Kampagne „Männlich- online bzw. hybrid. Die Koordination hatte die keit entscheidest du! Jeden Tag! Zusammenstehen Gleichstellungsstelle inne. gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Gewalt“ begleitet. Bei den Männerwochen geht es vor allem um die Emanzipation der Männer von destruktiven Männ- lichkeitsbildern und Idealen. Es geht darum, Männ- lichkeit neu zu besetzen. Weitere Infos zum Programm unter: www.maenner.nuernberg.de Austausch mit queeren Aktivist*innen aus Krakau rund um den Dyke March Nürnberg 2022 7 21

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Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren VäTerwoche Eine Väterwoche digital! Vom 7. bis 17. Mai 2021 fand die 3. Nürnberger Väterwoche mit verschie- denen Online-Angeboten für Väter mit und ohne Kinder oder Großväter mit ihren Enkelkindern statt. Unter dem Motto „Gemeinsam etwas machen, erleben, entdecken und Spaß dabei haben“ hat- ten Väter die Möglichkeit, einen Podcast als „Dad Cast“ auf die Beine zu stellen, spannende Natur- Experimente zu testen oder sich bei einem offenen FraueneMpFang 2022 Online-Treff für Väter auszutauschen. Dies ermög- lichte, gemeinsam Momente online zu erleben, die Unter dem Motto: „Corona-Pandemie und Gleich- nicht mit Arbeit, Homeoffice, Schule oder Home- stellung – Was macht frau jetzt?“ luden der Ober- schooling zu tun haben. bürgermeister und die Frauenbeauftragte im März 2021 pandemiebedingt zur online Diskussion mit Gerade für Väter ist die Zeit, die den frauenpolitischen Sprecherinnen der Stadt- sie mit ihren Kindern verbringen ratsfraktionen und Stadträtinnen der Ausschuss- können oft eingeschränkt. Die gemeinschaften ein. Poetry Slammerin Barbara Väterwoche soll Impulse geben Gerlach lockerte den virtuellen Abend für die rund und ein Anlass sein, sich einmal 100 Teilnehmenden mit pointierten Bemerkungen bewusst als Vater Zeit zu nehmen. auf. Moderiert wurde die Diskussion von Priscilla Hirschhausen. Queere Medien finden ort, Stadtbibliothek Themenbezogene Bücher, Filme und CDs findet Ihr im Katalog iel der Stadtbibliothek Nürnberg z. B. durch Eingabe des Begriffs „queerbeet“ in der freien Suche und als Aufkleber auf Buch- c q h u e e r* er in e r M ü e c d ke ie n n . a Z u u f d E e b n e n A e k L t 1 io u n n s d ta e g b e e n n g so ib i t n e d s e r a J u u c n h g e e n in B e i b A li u o s t w he a k h a l u a f n L 3. eit und die Selbstfindung Veranstalter ut und Kraft – Nach enschen, welches durch Stadt Nürnberg / Stadtbibliothek, Stabsstelle Menschen- ellschaft entstand, rechtsbüro & Gleichstellungsstelle. Der Veranstaltungsort em Blick aus der Distanz, ist barrierefrei. Uhr bliothek, L2, ur Abendkasse Über den IDAHOBIT bibliothek Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transpho- so ist das?!“ bie bzw. -feindlichkeit (englisch „International Day Against n c h LG ra B d TI i * über I H is D o t A m e H s o O , p a B h u I o T f b ) d i w i a e , i r D B d i i p s s k h e r o i i t m b 2 i i a 0 n , 0 i e I 5 n r u t j e ä n r h g p r h l v i o c o h b n i a a M m a e n n 1 d s 7 c T . h r M a e n n a s i h p g i h n e o z fe b u i i w e a r “ e t i − . s Z e k i n e u , l r z INTERNATIONALER Zentrum, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität TAG GEGEN HOMO-, tt frei von der Hetero-normativität abweichen. BI-, INTER- UND die akTionsTage Queer sco“ TRANSPHOBIE a Jungbrunnen S e i t 2 0 2 0 v e r a n s ta l te t d ie K o o r d i n i e r u n g s s te l l e n K o n t a k t AM 17. MAI 2022 U fr h e r i Bild: Verlag F re r a g g in e e n . m z u i t d te e r n n A a k ch ti t o @ n s s t t a a d g t e . n nuernberg.de L S B T I Q g e m e i n s a m m i t d e r S ta d t b i b l i o t h e k N ü r n - n Weitere Fragen zum Thema berg jeweils rund um den Internationalen Tag o d g e e r n S s t … ad tbibliothek c w h w ri w st . i l n s e b . t b i. u n r u m e a rn n b n e @ rg st . a d d e t.nuernberg.de gegen Homo-, Bi-, Trans-, Inter- und Queerfeind- ä o ll n ig li ? n e an! I m m u p s r e e u s m su s m pl : a S t t z a 4 d , t 9 N 0 ü 4 r 0 n 3 b e N r ü g r , n S b ta e d rg tb , F ib o l t io o t s h : e T k it e im l, N Bi o ld rb u e n r g t s K c i a e m se p w us e , t t G e e r; w erbe- lichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai, unterschiedliche Redaktion: Christine Burmann, Melanie Söllch; Gestaltung: Petra Zimmerer; dtbibliothek.nuernberg.de D Au ru fl c a k g e e r : e i 1 : . n 0 o 0 r 0 i , s S in ta k n lu d s : i o 4 n /2 g 0 G 22 mbH, Dorfäckerstr. 37, 90427 Nürnberg, Aktionsformate für gesellschaftliche Vielfalt und gegen jede Form von Diskriminierung. Kernstück ist die „Lebende Bibliothek“ mit der Idee, Gesprä- che mit Menschen anzubieten, die oft mit Vorurtei- len konfrontiert werden. Miteinander zu sprechen kann Vorurteile und Diskriminierungen abbauen. In der „Lebenden Bibliothek“ werden Menschen zu Büchern, die man „ausleihen“ und kennenlernen kann – in diesem Fall Menschen in queeren Le- benszusammenhängen. 8 Informieren, Sensibilisieren, Aktivieren das gedenken an die opFer der Terrorgruppe des „nsu“ Das Gedenken an die Opfer auch im Nürnberger Stadtbild zu verankern und damit dauerhaft sichtbar zu machen, gehört zu den zentralen Anliegen der Erinnerungsarbeit an eines der größ- ten Verbrechen des Rechtsterrorismus in Deutschland seit 1945. In enger Ko- operation mit zivilgesellschaftlich Enga- Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der Ermordung von Enver Şimşek gierten, unter anderem der Allianz ge- gen Rechtsextremismus, wurden in den vergangenen Jahren an den Tatorten Gedenktafeln errichtet und Plätze nach Gedenktafel für Abdurrahim Özüdoğru an der Gyulaer Straße den Todesopfern benannt. eindrücke Von weiTeren VeransTalTungen Austausch zwischen der Frauendelegation aus Córdoba und Stadträtinnen im März 2022 Durchführung einer Aktion mit pro familia Bundesaußenministerin Annalena Baerbock besuchte im Juli 2022 den Nürnberg am Safe Abortion Day 2021 zentralen Gedenkort für die Opfer des „NSU“ an der Straße der Men- schenrechte und tauschte sich mit Engagierten aus. Der Internationale Tag der Menschenrechte 2022 galt in Nürnberg der Solidarität mit dem Freiheits- kampf der Frauen im Iran. Mitarbeiterinnen des Menschenrechtsbüros Anlässlich der Gedenkfeier für Dani Karavan am 24. Oktober 2021 sandte lasen am Fest „Verliebt in Demokratie“ aus seine Familie eine Videobotschaft nach Nürnberg. übergroßen Zeitungen. Forderung nach einer fairen und geschlechter- gerechten Bezahlung am Equal Pay Day 2022 9 22

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Queere Medien finden Themenbezogene Bücher, Filme und CDs findet Ihr im Katal der Stadtbibliothek Nürnberg z. B. durch Eingabe des Begrif „queerbeet“ in der freien Suche und als Aufkleber auf Buch rücken. Zu den Aktionstagen gibt es auch eine Auswahl an Medien auf Ebene L1 und ebenso in derJungen Bibliothek auf L Veranstalter Stadt Nürnberg / Stadtbibliothek, Stabsstelle Menschen- rechtsbüro & Gleichstellungsstelle. Der Veranstaltungsort , ist barrierefrei. Über den IDAHOBIT Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transp bie bzw. -feindlichkeit (englisch „International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia“− ku
ort, iel cher*in queere eit und die Selbstfindung ut und Kraft – Nach enschen, welches durch ellschaft entstand, em Blick aus der Distanz Uhr bliothek, L2, ur Abendkasse og Stadtbibliothek INTERNATIONALER TAG GEGEN HOMO-, BI-, INTER- UND TRANSPHOBIE AM 17. MAI 2022
Stadtbibliothek
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bibliothek so ist das?!“ chradi über n LGBTI* Zentrum, tt frei sco“ a Jungbrunnen n U h r Verlag fr e i Bild: n ogens… der Stadtbibliothek ällig? online an! dtbibliothek.nuernberg.de

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Performance mit W

Musik und Schausp

Luca Fabièn Dotzler, klassische*r Sänger*in (hohe*r Bariton), Spre und Schauspieler*in thematisiert Lebensrealitäten: Liebe, Sexualität, Geschlechtlichk der eigenen Identität erfordern M 25 Jahren wird das Leid zweier M die Zwänge und Normen der Ges bei einem Wiedersehen und mit d erneut durchlebt.

Montag, 16. Mai 2022, 19.30 Stadtbibliothek Zentrum, Musikbi Eintritt 8 Euro, ermäßigt 5 Euro, n

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Weitere Aktionen in der Stadt

Ausstellung „Ach, Comics der Künstlerin Martina S Lebensweise und Erfahrungen vo

Ab 3. Mai 2022, Stadtbibliothek Junge Bibliothek, Ebene L3, Eintri

Bilderbuchkino „Di

für Kinder ab 4 Jahren zum Them Geschlechterrollen und -verhalte

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Freitag, 20. Mai 2022 um 15 Stadtbibliothek Zentrum, Eintritt

queer – Häkelaktio

Häkeln in den Farben des Regenb Wolle gibt es ab 3. Mai 2022 in Zentrum, Ebene L1. Anleitung gef Schaut Euch unsere Beschreibung

Weitere Informationen: www.sta

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Engagement würdigen engageMenT würdigen der inTernaTionale nürnberger MenschenrechTspreis FRIEDENSMAHL 2020 Ende September 2020 hätte das Nürnberger Frie- densmahl zu Ehren des Menschenrechtspreisträ- gers 2019, Rodrigo Mundaca, stattfinden sollen. Pandemiebedingt musste der Termin abgesagt werden. Daher rief die Stadt Nürnberg in einer groß angelegten Spendenaktion die Bürger*innen dazu auf, Mundaca und seine Organisation MODATIMA bei ihrem Kampf in schwierigen Zeiten nicht alleine zu lassen und konkret den Bau einer Umweltschule in der Region Petorca zu unterstützen und die le- bensnotwendige Wasserversorgung der Menschen vor Ort aufrecht zu erhalten. Preisträgerin 2021: Sayragul Sauytbay; Grafik Amnesty International; Oberbürgermeister Marcus König und Sayragul Sauytbay beim Festakt im Opernhaus MENSCHENRECHTSPREISVERLEIHUNG 2021 Die 14. Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises fand am Sonntag, den 15. Mai 2022 im Opernhaus statt. Rund tausend Gäs- te besuchten die gemeinsame Veranstaltung des Staatstheaters und der Stadt Nürnberg zu Ehren von Sayragul Sauytbay, die für ihren bewunderns- werten Mut, über die Verbrechen an muslimischen Minderheiten in der Region Xinjiang zu berichten, ausgezeichnet wurde. Sauytbay, selbst muslimi- sche Kasachin, stammt aus der Region im Westen Preisträger 2019: Rodrigo Mundaca Chinas und leitete als Staatsbedienstete mehrere Preisverleihung an Rodrigo Mundaca im Opernhaus; Trinkwasserauslieferungen in Petorca Vorschulen. Im November 2017 wurde sie als Aus- zu Beginn der Pandemie bilderin für eines der Umerziehungslager zwangs- rekrutiert, festgehalten und gefoltert. Ihren Einblick in das Lagersystem dokumentierte sie in ihrem Buch „Die Kronzeugin“. Nach ihrer Flucht in den Westen setzt sie ihren Kampf gegen die Unterdrü- ckung der ethnischen Minderheiten in Xinjiang fort. 10 Engagement würdigen Oberbürgermeister Marcus König betonte in seiner BEGLEITPROGRAMM RUND UM DIE Rede zum Auftakt der Preisverleihung, dass Men- MENSCHENRECHTSPREISVERLEIHUNG 2021 schenrechte und Demokratie keine Luxusfragen Im Anschluss an die Friedenstafel sprach Sayra- sind, sondern das unverzichtbare Fundament des gul Sauytbay im Caritas-Pirckheimer-Haus mit der Friedens. Das Grußwort von Reinhard Bütikofer, ehemaligen Bundestagsabgeordneten Margarete Mitglied des Europäischen Parlaments, und eine Bause offen darüber, welche schweren Folgen ihre Videobotschaft von Agnès Callamard, Internatio- Flucht und ihr Dasein als Whistleblowerin mit sich nale Generalsekretärin von Amnesty International, brachten. Im Rahmen des Begleitprogramms wa- verurteilten ebenfalls die Verbrechen gegen die ren alle Bürger*innen herzlich dazu eingeladen, an Menschlichkeit, die in der chinesischen Region weiteren Veranstaltungen teilzunehmen, sich zu Xinjiang begangen werden. Eindrucksvoll wurden dem Thema von Sauytbay zu informieren und zu diese noch einmal durch den künstlerischen Bei- diskutieren. Neben Lesungen aus ihren beiden Bü- trag des Staatstheaters Nürnberg vermittelt, bei chern, war die Preisträgerin auch zu Gast in Schu- dem die Schauspielerinnen Annette Büschelber- len und in der sozialwissenschaftlichen Fakultät ger, Anna Klimovitskaya und Adeline Schebesch der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm. „72 fabrizierte Vorwände für eine Inhaftierung“ von In einem Abendvortrag und einer Fachkonferenz muslimischen Minderheiten in der Region Xinjiang beschäftigten sich Wissenschaftler*innen und aus dem Buch „China-Protokolle“ der Autorin Ale- Expert*innen mit der Menschenrechtslage in der xandra Cavelius und der Preisträgerin selbst verla- Region Xinjiang. sen. Die Laudatio hielt Jury-Mitglied Iris Berben. In ihrer Dankesrede sagte die Preisträgerin: „Die Welt muss wissen, was in den Lagern vor sich geht. (…) Die Verleihung dieses Preises gibt mir Kraft und neuen Mut.“ Im Anschluss sang Sauytbay ihr selbst- geschriebenes Lied „Hymn“ und rührte damit das Publikum zu Tränen. Musikalisch umrahmt wurde der Festakt durch die Staatsphilharmonie Nürnberg unter der Leitung des stellvertretenden Generalmusikdirektors, Lutz de Veer, die als Überraschung für die musikalische Preisträgerin am Ende der Verleihung eines ihrer Lieblingslieder von Boney M. einstudiert hatte: „Ri- vers of Babylon“. Friedenstafel rund um die Straße der Menschenrechte, Mai 2022 FRIEDENSTAFEL WIRTSCHAFT, PARTNERSCHAFT, VERANTWORTUNG Im Anschluss an die Verleihung folgte die traditi- onelle Nürnberger Friedenstafel. Das gemeinsame Zu Ehren von Sayragul Sauytbay fanden am 24. „Picknick“ der Nürnberger*innen mit Freund*innen, September 2022 im Historischen Rathaussaal der Verwandten, Vereins- und Arbeitskolleg*innen ist Stadt Nürnberg ein Empfang und eine Podiums- für die Preisträger*innen immer ein besonderes diskussion mit dem Titel „Wirtschaft, Partnerschaft, Zeichen der Solidarität. Organisiert vom Amt für Verantwortung – Wege im Umgang mit der Volks- Kultur und Freizeit und dem Menschenrechtsbü- republik China“ statt, welche gleichzeitig in der ro lockte die ausverkaufte Friedenstafel mehr als Tradition des Friedensmahls dazu genutzt wurde, 4000 Gäste an, die bei herrlichem Wetter und mit- Spendengelder für die Preisträgerin zu sammeln. gebrachten Speisen feierten. Eine ganze Reihe von Auf dem Podium stellten sich Vertreterinnen und Menschenrechtsorganisationen, darunter die Tibe- Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaft tinitiative Nürnberg e.V., informierten über ihre Ar- gemeinsam der Frage nach der moralischen und beit und diskutierten mit Interessierten. Mitglieder rechtlichen Verantwortung einer Stadt des Frie- der internationalen Jury stellten sich den Fragen dens und der Menschenrechte und diskutierten der Gäste und begleiteten die Preisträgerin beim die Möglichkeiten und Begrenzungen von politi- Rundgang entlang der Tafel zusammen mit Ober- scher Kooperation und Wirtschaftsbeziehungen bürgermeister Marcus König. mit Ländern und Regionen, in denen Menschen systematisch durch den Staat unterdrückt und ver- folgt werden. 11 23

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Engagement würdigen Frauenpreis der sTadT nürnberg Kurz vor dem ersten Lockdown in der Corona- Pandemie wurde am Donnerstag, den 5. März FRAUENPREIS DER STADT NÜRNBERG 2020, bei einer festlichen Preisverleihung mit 390 • Seit 1990 wurde der Preis 19 Mal vergeben. Teilnehmenden im Historischen Rathaussaal der Frauenpreis 2020 vergeben. Oberbürgermeister • Vergabe zuerst jährlich und seit 1994 alle Dr. Ulrich Maly und Hedwig Schouten, Frauenbe- zwei Jahre auftragte der Stadt Nürnberg, überreichten die • Ausgezeichnet wurden 13 Einzelpersonen Auszeichnungen dem Internationalen Frauen- und und 19 Frauengruppen. Mädchenzentrum und den Stadtteilmüttern der Stadtmission Nürnberg. Beide Vereine wurden für • Dotiert mit 4.000 € ihren langjährigen Einsatz für Frauen, Mütter und • Verliehen im Monat März im Rahmen des Mädchen mit Zuwanderungsgeschichten gewür- Internationalen Frauentags digt. Die Auszeichnung war mit jeweils 2.000 Euro dotiert. Zusätzlich erhielt die Interreligiöse Frau- en-WG einen nichtdotierten Anerkennungspreis. Im März 2022 erhielt Hilde Kugler den mit 4.000 Mit der gleichzeitigen Auszeichnung hob die Jury Euro dotierten Frauenpreis. Sie blickt auf ein sehr drei Organisationen bzw. Projekte hervor, die in vielseitiges und spannendes Berufsleben zurück. der frauenspezifischen Migrationsarbeit tätig sind Ihre Biographie ist reich an Inspirationen für jün- und als Brückenbauerinnen und Mutmacherinnen gere Frauen und für Alleinerziehende. Die lang- einen wichtigen Beitrag zur Förderung des friedli- jährige Geschäftsführerin beim Nürnberger Verein chen Miteinanders in der Stadtgesellschaft leisten. Treffpunkt e. V. bekam die Auszeichnung für ihr En- gagement für Angehörige straffällig gewordener Menschen. 94 Prozent der Inhaftierten in Deutsch- land sind Männer und Hilde Kugler setzt sich ein für die unter dieser Inhaftierung oft sehr leidenden meist weiblichen Angehörigen und deren Kinder. Ein mit 500 Euro dotierter Anerkennungspreis wurde an „Catcalls of Nürnberg“ vergeben, die das Thema sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit „ankreiden“ und damit sichtbar machen. Catcalling ist ein umgangssprachlicher Begriff, der sexuell anzügliches Verhalten von vor allem Männern ge- genüber Frauen im öffentlichen Raum bezeichnet. Dazu gehören Rufen, Pfeifen, anzügliche Bemer- kungen zur Kleidung bis hin zu einem Aufruf zu sexuellen Handlungen. Mutmacherinnen und Brückenbauerinnen wurden bei der Frauenpreis- verleihung 2020 ausgezeichnet. Würdigung der Lebensleistung von Hilde Kugler sowie des Engage- Die Catcalls of Nürnberg machen durch das Ankreiden von sexistischen ments junger Aktivist*innen von Catcalls of Nürnberg auf Social Media Sprüche den alltäglichen Sexismus sichtbar. 12 Engagement würdigen nürnberger preis Für diskriMinie- rungsFreie unTernehMenskulTur 2020 und 2022 Erstmals 2020 wurde die Auszeichnung pande- miebedingt nicht im Rahmen des Nürnberger Frie- densmahls verliehen. So konnten im März 2020 nur wenige Gäste an der Verleihung des Preises an die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen im Historischen Rathaussaal teilnehmen, allerdings ermöglichte ein Livestream auch den Beschäftigten und Interessierten, die Würdigung mitzuerleben. Mosaik-Jugendpreis – MiT VielFalT Im Jahr 2022 folgte der Stadtrat wiederum dem gegen rassisMus Vorschlag der Jury und entschied sich für das Dia- Der Mosaik-Jugendpreis wird seit 2015 im Geden- koniewerk Martha Maria. Damit würdigte die Stadt ken an die fünf Todesopfer der rechtsextremen Ter- Nürnberg ein Unternehmensleitbild, die „Charta rorzelle Nationalsozialistischer Untergrund in den gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus“, das Städten München und Nürnberg vergeben: die Wertschätzung und die Würde sowohl der Mit- arbeitenden als auch der anvertrauten Patientin- enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg nen und Patienten sowie Klientinnen und Klienten abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg in den Mittelpunkt allen Handelns stellt. habil kılıç, 29. August 2001, München ismail Yaşar, 9. Juni 2005, Nürnberg Theodoros boulgarides, 15. Juni 2005, München deuTscher In Kooperation mit der Landeshauptstadt München MenschenrechTsFilMpreis ehrt der Preis jährlich Jugendprojekte, die sich in Seit 1998 zeichnet der Deutsche Menschenrechts- besonderer Weise gegen Rassismus engagieren Filmpreis alle zwei Jahre herausragende Produkti- und sich für interkulturellen Dialog und Begegnung onen zu Menschenrechtsthematiken aus. Aus 400 einsetzen. Pandemiebedingt musste die Preisver- bis 450 Einreichungen wird der Filmpreis in sechs leihung in München im Jahr 2020 kurzfristig ab- Kategorien vergeben. Das Menschenrechtsbüro gesagt werden. Im März 2021 fand die Verleihung gehört zum Veranstalterkreis, der mit bundesweit digital statt und würdigte die Preisträger*innen der 21 Institutionen den Preis gestaltet, finanziert und Jahre 2020 und 2021 zusammen. Am 20. Juli 2022 die Preisverleihung organisiert. Wie so viele Veran- konnte der Preis im NS-Dokumentationszentrum staltungen konnte die Preisverleihung im Dezem- München wieder in Präsenz verliehen werden. ber 2020 nur digital stattfinden, erfreulicherweise mit einer alle Erwartungen übersteigenden Ein- MOSAIK-JUGENDPREIS 2020 schaltquote. Am 10. Dezember 2022, dem Tag der 1. Preis: Musikvideo gegen diskriminierung Menschenrechte, wurde der Preis unter der Schirm- von charles Junior, Nürnberg herrschaft der Journalistin Ferdos Forudastan in 1. Preis: eine welt – viele Farben, München gewohnter Weise in der ausgebuchten Nürnberger MOSAIK-JUGENDPREIS 2021 Tafelhalle verliehen. Moderator der Veranstaltung 1. Preis: silent protest – nein zu rassismus!, war wie in den Vorjahren Christoph Süß mit musi- Nürnberg kalischer Umrahmung vom David Soyza Quartett. 2. Preis: Jüdische wege gehen, Nürnberg 3. Preis: Queer*Yourope, München Anerkennungspreis: die nürnberger stadtquerulanten, Nürnberg Anerkennungspreis: kick fair für Menschenrechte, Nürnberg MOSAIK-JUGENDPREIS 2022 1. Preis: stage for peace, Nürnberg 2. Preis: das schüpa an der guardini, München 2. Preis: clubin blog – das sprachrohr für junge neumünchner*innen, München 3. Preis: Jüdisches leben, Nürnberg 13 24

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Öffentlichkeitsarbeit ÖFFenTlichkeiTsarbeiT Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Leitbild der zu aktuellen Themen, erstellt Broschüren und führt Stadt zu vermitteln und innerhalb und außerhalb Plakataktionen durch. Mit Dialogveranstaltungen der Stadtverwaltung zu verankern, Wege aus beste- und Vorträgen in den Communities, auf Konferen- henden Benachteiligungen und Diskriminierungen zen, bei BarCamps, in Onlineformaten sowie Gast- aufzuzeigen, Antidiskriminierungskompetenz zu beiträgen vermittelt sie Wissen, positioniert sich erhöhen sowie für ein demokratisches und solidari- zu relevanten Themen, steht als Ansprechstelle für sches Miteinander und eine geschlechtergerechte Presseanfragen zur Verfügung und ermuntert so Stadtgesellschaft zu werben, gehört zu den zentra- die Zivilgesellschaft zu einer gelebten Kultur der len Aufgaben der Stabsstelle. Dazu nutzt sie Social Menschenrechte. Media-Formate wie Instagram, produziert Podcasts INTRANETSEITE DER STABSSTELLE Im Jahr 2022 überarbeitete die Gleichstellungs- stelle ihre Intranetseite und orientierte sich dabei gemäß den Erfahrungen aus Beratungsanfragen an den Interessen der Beschäftigten. Alle wichti- gen Informationen zu Beratungsleistungen, der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und Ant- worten auf die Frage, was Personalentwicklung zu Gleichstellung beitragen kann, gibt es für Mit- arbeitende und Beamt*innen der Stadt Nürnberg nun kompakt und ansprechend aufbereitet. Nicht fehlen durften dabei natürlich auch die Angebote des Menschenrechtsbüros. Über 90 Posts veröffentlichte die Stabstelle 2022 auf ihrem Instagram Account INSTAGRAM Seit April 2022 hat die Stabsstelle einen eigenen Instagram-Account, um über ihre Arbeit und allge- meine Menschenrechts- und Gleichstellungsthe- men zu informieren. Bis Ende 2022 wurden 92 Posts und zahlreiche Stories veröffentlicht. Über die Hälf- te der Menschen, die durch den Kanal erreicht wer- den, sind im Alter zwischen 25 und 44 Jahren. Die Zahl der Follower*innen wächst stetig und damit auch die Vernetzung mit anderen professionellen Accounts. Da die Stadt Nürnberg selbst und auch immer mehr ihrer Dienststellen auf Instagram ver- treten sind, ergibt sich eine hervorragende Mög- Neuer Intranet-Auftritt: Im Jahr 2022 überarbeitete die Gleichstellungs- lichkeit der gemeinsamen und niedrigschwelligen stelle ihre Intranetseite Öffentlichkeitsarbeit. Link zum Instagramprofil: menschenrechte_gleichstellung 14 Öffentlichkeitsarbeit BETRIFFT: UNS ALLE Einmal im Jahr gibt die Gleichstellungsstelle die Beilage „betrifft: uns alle“ im Rahmen des regel- mäßig erscheinenden Magazins „betrifft“ für Mitar- beitende der Stadt Nürnberg heraus. In der Beila- ge informiert sie Kolleg*innen über die Arbeit der Gleichstellungsstelle und greift aktuelle gleichstel- lungspolitische Themen auf. Ein wichtiges Thema im Berichtszeitraum waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daran knüpf- ten – unvorhergesehen – auch die Väter- und Müt- terbefragung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter den städtischen Beschäftigten, durch- geführt vom Bündnis für Familie und der Gleich- stellungsstelle im März 2021, sowie der Bericht über die daraus gewonnenen Ergebnisse an. Einen weiteren Impuls setzte die Gleichstellungsstelle in der Ausgabe vom Dezember 2022, in der sie die Was männlich ist, entscheidest Du. Jeden Tag. Zusammenstehen gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Gewalt. Das geht uns alle an! Männer Relevanz von Gleichstellungsarbeit gerade in Kri- emanzipiert Euch von destruktiven Männlichkeitsbildern! senzeiten hervorhob – denn im Kontext aktueller weitere Motive und Infos der im November 2022 durchgeführten Plakat- Herausforderungen sind nachhaltige Lösungen nur aktion: www.maenner.nuernberg.de durch mehr statt weniger Gleichstellungsarbeit zu erreichen. „MENSCH DU HAST RECHTE!“ – DER PODCAST DES MENSCHENRECHTSBÜROS UND DER GLEICHSTELLUNGSSTELLE Der Podcast richtet den Fokus auf die vielfälti- gen Menschenrechtsthemen – unkompliziert, verständlich und erhellend. Spannende Projek- te und Arbeitsfelder werden vorgestellt. Dabei kommen neben dem Team der Stabstelle weitere Expert*innen und Wissenschaftler*innen sowie Aktivist*innen zu Wort. Die erste Folge widmet sich der Frage, wie Nürnberg zur Stadt des Friedens und der Menschenrechte wurde und was das für die Stadt heute bedeutet. „Was Sie schon immer über Menschenrechte wissen wollten“ ist die zweite Fol- ge, die die Menschenrechte grundsätzlicher the- matisiert: Wie sind sie entstanden und welche Rolle spielen sie in den Städten. Alle Podcast-Folgen sind auf der Website des Menschenrechtsbüros unter menschenrechte.nuernberg.de und auf allen gän- gigen Podcast-Plattformen zu finden. Die Beilage „betrifft: uns alle“ erscheint einmal im Jahr. 15 25

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Vernetzung & Kooperationen VerneTzung & kooperaTion Netzwerk Mädchen*arbeit in Mittelfranken Bundesnetzwerk kommunaler AK Menschenhandel Diversitystellen Koordinierungsgruppe Gender Kuratorium des Frauentreffs „Frauenzimmer“ Landesarbeitsgemeinschaft Runder Tisch Väternetzwerke Jungen*- und Männer*arbeit Bayern Cities for Life – Cities against Death Penalty AK Betriebliches Gesundheitsmanagement Städte Sicherer Häfen AK Trennung und Scheidung Koordinierungsgruppe ak Vertrauliche spurensicherung Nürnberger Bündnis Fair Toys Trägerkreis Deutscher Menschenrechtsfilmpreis ag der kommunalen Runder Tisch Rotlicht Bundesforum Männer gleichstellungsbeauftragten Koordinierungsgruppe Integration in Mittelfranken AK Flucht und LSBTI Bedrohungsmanagement ECCAR Europäische Städtekoalition Bundesnetzwerk Kommunaler LSBTI-Stellen AK Muslime und IKGN gegen Rassismus Beirat Jobcenter Nürnberg AK Erinnern u. Menschenrechte Queernetzwerk LSBTI-Mitarbeiter*innennetzwerk World Human Rights Cities Forum Frauen*netzwerk Bundesnetzwerk kommunaler Antidiskriminierungsstellen AK Alleinerziehende Nürnberg Netzwerk Mädchen*arbeit in Mittelfranken Rainbow Cities Lenkungsausschuss des Bündnisses für Familie Regionales Bündnis gegen Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler AG Divers ity Trans- und Homophobie Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Projekt „Kommunales Konfliktmanagement“(KoKoMa) Kuratorium Vielfalt und Zusammenhalt Mayors for Peace Netzwerk Jungen und Männer in Nürnberg AK Gesundes Städtenetzwerk Landesarbeitsgemeinschaft der Netzwerk Frauen in Führung bayerischen Gleichstellungsstellen AK Väterarbeit in Nürnberg Netzwerk Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum (deutschsprachiger Raum) Landesnetzwerk kommunaler Runder Tisch Menschenrechte Antidiskriminierungsstellen AK Frauen und Gesundheit Betriebliche Kommission #ICANSave meine Stadt Leistungsorientierte Bezahlung AK Sicherheit und Sauberkeit AK gegen Häusliche und allianz gegen rechtsextremismus Sexualisierte Gewalt in der Metropolregion nürnberg Fair Toys Organisation Aktionsplan Queeres Nürnberg Netzwerk Gleichstellung in der AK Frauen in der Migrationsarbeit (FIDMA) Schrift regulär: Koordination Stabsstelle Metropolregion Nürnberg Schrift kursiv: Teilnahme Stabsstelle Kommission der Frauenbeauftragten stadtintern des Deutschen Städtetags Kommunale Ebene AK Frauen und Wohnen Regionale Ebene Landesebene Koordinierungskreis SOGI Bundesebene Internationale Ebene 16 Vernetzung & Kooperationen Fair ToYs organisaTion e.V. (FTo) GEMEINSAM IN RICHTUNG SOZIAL- UND UMWELTFREUNDLICH PRODUZIERTEN SPIELZEUGS! Seit Jahren setzt sich das Nürnberger Bündnis Fair Toys, ein Zusammenschluss, getragen vom Menschenrechtsbüro, mehreren kirchlichen Ein- richtungen und Menschenrechtsgruppen, in der Spielzeugstadt Nürnberg mit den Missständen der Spielzeugproduktion auseinander. Wer Spielwaren verantwortungsbewusst einkaufen will, wird allein gelassen. Es gibt keine Kennzeichnung, ob Spiel- sachen sozial- und umweltverträglich hergestellt wurden, wie dies beispielsweise bei Bekleidung, Gründung der Fair Toys Organisation Maik Pflaum, Helga Riedl und Uwe Kekeritz Fußbällen oder Schokolade bereits der Fall ist. Auch für Spielwaren ist dies längst überfällig und Gemeinsam mit dem Vorstand, paritätisch besetzt so erarbeitete das Nürnberger Bündnis, unterstützt aus den beiden Kammern der Spielwarenbranche von engagierten Unternehmen der Spielwaren- und der Zivilgesellschaft, wurden wichtige Meilen- branche und dem Verband der Spielwarenindust- steine auf den Weg gebracht. Der Verhaltenskodex rie, die Regularien für einen Verein, der am 14. Juli der FTO, der auf den Menschenrechtsabkommen 2020 als Fair Toys Organisation (FTO) gegründet und auf den Konventionen der Internationalen wurde. Die Fachkenntnis der Industrieseite verbin- Arbeitsorganisation (ILO) basiert, bildet die Grund- det sich mit der Arbeits- und Menschenrechtsex- lage der Bewertung von Prozessen im Unterneh- pertise der Zivilgesellschaft – das wird als erfolg- men und in der Lieferkette. Der Fokus liegt auf der versprechender Multistakeholder-Ansatz gesehen. Verantwortung des Unternehmens, die Sozial- und Die FTO zählt mittlerweile ca. 30 Mitglieder unter Umweltstandards an den eigenen Standorten so- anderem auch die Stadt Nürnberg. Seitdem arbei- wie zunächst bei den unmittelbaren Lieferanten tet eine Geschäftsstelle, die noch bis einschließlich einzuhalten und kontinuierlich zu verbessern. Dies 2024 vom Bundesministerium für wirtschaftliche unterstreicht auch das Lieferkettensorgfaltspflich- Zusammenarbeit und Entwicklung mitfinanziert tengesetz, das im Januar 2023 in Kraft getreten wird, mit zwei Vollzeitstellen auf Hochtouren. ist. Ein Bewertungstool, der sogenannte „Fair-Per- formance-Check (FPC)“, ist ausgearbeitet. Die er- folgreiche und angemessene Umsetzung der darin formulierten Standards und Anforderungen soll in Zukunft mit dem FTO-Siegel bestätigt werden. Die ersten Firmen durchlaufen diesen Check im Jahr 2023 und können bei erfolgreicher Einstufung das Siegel auf ihren Produkten anbringen. So eröffnet sich den Unternehmen die Chance, ihren Kundin- nen und Kunden gegenüber mit einem glaubwür- digen Engagement zu werben. Stand der Fair Toys Organisation auf der Spielwarenmesse Dr. Michael Fraas, Helga Riedl, Marcus König, Barbara Fehn-Drahnsfeld, Dr. Jürgen Bergmann, Christian Ulrich 17 26

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Für Geschlechtergerechtigkeit Für geschlechTergerechTigkeiT FÜR GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT Eines der zentralen Ergebnisse war, dass die Mehr- heit der bei der Stadt Nürnberg beschäftigten El- Eine zentrale Aufgabe der Gleichstellungsstelle tern Familie und Beruf gut vereinbaren kann, sich ist es, zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der durch Kolleg*innen und Vorgesetzte unterstützt Stadtverwaltung beizutragen. Sie setzt dazu auf fühlt und den Eindruck hat, dass die Stadt Nürn- mehreren Ebenen mit unterschiedlichen Maßnah- berg als Arbeitgeberin Familienfreundlichkeit men an. So nutzt die Frauenbeauftragte die in der wichtig nimmt. Frauenbeauftragtensatzung festgelegte Möglich- keit, an Personalauswahlverfahren teilzunehmen. WEITERE ERGEBNISSE: Auch im Berichtszeitraum beteiligte sie sich vor allem an Vorstellungsgesprächen und Assessment Insgesamt haben 1.467 Eltern an der Befragung Center Verfahren auf Dienststellenleitungsebene teilgenommen, davon 618 Väter, 830 Mütter und in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsen- und 19 Personen ohne Angabe. tiert sind. Der Ansprechpartner für Männer nahm 628 Eltern haben das Freitextfeld genutzt, um vor allem an Vorstellungsgesprächen in Bereichen weitere Wünsche und Anregungen zur Verein- mit einem sehr niedrigen Männeranteil an Beschäf- barkeit von Familie und Beruf zu äußern. Dies tigten teil. entspricht 43 % aller Befragten. NETZWERK FÜR FRAUEN IN FÜHRUNG Väter und Mütter aus der unteren Einkommens- BEI DER STADT NÜRNBERG gruppe haben sich seltener beteiligt als Eltern aus der oberen Einkommensgruppe. Die Verstetigung des 2019 gegründeten Netzwerks für Frauen in Führung ist eine Maßnahme aus dem Etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten bei GAP 2021-2023. Drei Mal jährlich lädt die Frauen- der Stadt Nürnberg zählen zur unteren Einkom- beauftragte die weiblichen Führungskräfte von der mensgruppe. Von den befragten Eltern sind es Team- bis zur Dienststellenleitung zu Netzwerktref- aber nur 34 %. fen mit inhaltlichem Input ein. So wurde über Vor- 84 % der Väter, aber nur 16 % der Mütter arbei- gehen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ten Vollzeit (das heißt mehr als 35 Stunden). informiert, die neue VUCA-Welt oder auch der Er- folgsfaktor Stimme vorgestellt. Pandemiebedingt 16% der Väter, aber nur 4 % der Mütter arbeiten musste ein Treffen abgesagt werden und fünf Ver- im Schicht- bzw. Wechselschichtdienst. anstaltungen wurden digital durchgeführt. Eltern im Schicht- und Wechselschichtdienst be- urteilen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf VäTER- UND MÜTTERBEFRAGUNG schlechter als Eltern mit anderen Arbeitszeitmo- BEI DER STADT NÜRNBERG dellen (z.B. Gleitzeit). Im März 2021 führte die Gleichstellungsstelle zu- 31 % der Väter, aber nur 13 % der Mütter sind sammen mit dem Bündnis für Familie die erste Vä- Führungskräfte. ter- und Mütterbefragung durch. Väter und Mütter bei der Stadt Nürnberg mit Kindern unter 18 Jah- 52 % der Väter und 68 % der Mütter haben wäh- ren wurden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf rend ihrer Tätigkeit bei der Stadt Nürnberg El- befragt. ternzeit genommen. Selten war die Belastung vieler Eltern so groß wie Von den Vätern, die bei der Stadt Nürnberg El- zu diesem Zeitpunkt: Schulen und Kindertagesstät- ternzeit für ihr jüngstes Kind genommen haben, ten waren aufgrund der Corona-Pandemie schon haben 71 % nur 2 Monate Elternzeit genommen. seit längerer Zeit geschlossen. Daher haben 72 % Bei den Müttern haben 55 % mehr als 12 Monate der Mütter und 63 % der Väter angegeben, dass sie und 33 % 6 bis 12 Monate Elternzeit genommen. Situationen erleben, in denen sie sich bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf überlastet Lediglich 46 % der Eltern fühlen sich gut oder fühlen. eher gut über Möglichkeiten zur Vereinbarkeit informiert. 18 Für Geschlechtergerechtigkeit Gleichstellungsstelle Bündnis für Familie Wir wollen es wissen: Können Väter und Mütter bei der Stadt Nürnberg Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren? gleichsTellungsakTionspläne Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben: Beteiligen Sie sich an unserer Befragung. Ihre Meinung zählt! Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene im Jahr 2010 hat sich die Stadt Nürnberg verpflichtet, ihre gleichstellungpolitischen Ziele und Maßnahmen Bündnis für Familie regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle Bedarfe, Gleichstellungsstelle sowohl im Bereich der Stadtverwaltung als auch in Väter- und Mütterbefragung Richtung Stadtgesellschaft, anzupassen. bei der Stadt Nürnberg vom 01.03 bis 26.03.2021 Dies geschieht in Form von Gleichstellungsak- Ihre Meinung zählt! tionsplänen (GAP), die alle drei Jahre evaluiert, angepasst und durch den Stadtrat verabschiedet Bvzk eur e a r i H s n utak än u ns iss di te nl . i bcdhl e e, r idb Aae bs, st w eae iul n ucnhn g dic a ihs s t a K elsi s n Vs d ea ltbesrt - ITs c teh rae mb ss iln ieg ia ,t l aele brii enn r.e eKrz sl ai f eru,h nde kan tsd i oiesn tM i emu rat t !ntecrh umnadl werden. Den jeweiligen Gleichstellungsaktions- plan erstellt die Gleichstellungsstelle mit Hilfe von Kolleg*innen aus allen Geschäftsbereichen und Referaten der Stadtver- waltung. Das entsprechende Wie ist das bei Ihnen? Sind Familie und Beruf für Sie als Vater oder Mutter gut miteinander vereinbar? Gremium – die Koordinie- Nur wenn wir wissen, was Sie bewegt, können wir uns für Ihre Anliegen einsetzen. rungsgruppe Gender – trifft Organisatorisches: sich unter Federführung der Die Befragung richtet sich an Väter und Mütter mit Kindern unter 18 Jahren. Die Befragung ist freiwillig und anonym! Weitere Infor- mationen hierzu finden Sie in den Befragungsunterlagen. Die Teilnahme ist sowohl online als auch mit einem schriftlichen Fragebogen möglich. Die schriftlichen Fragebögen und die Zugangscodes für den Online-Fragebogen werden ab 1. März 2021 über die Dienststellen verteilt. Wenn Sie bis zum 12. März keinen Fragebogen erhalten haben, können Sie die Unterlagen gerne auch bei uns anfordern. Gleichstellungsstelle regelmä- Verantwortlich für Organisation, Durchführung und Auswertung: Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer , Gleichstellungsstelle, Telefon 09 11 / 2 31-81 56 (Mo-Do) Manuela Schmidt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bündnis für Familie, Telefon 09 11 / 2 31-67 21 (Di-Do) ßig und tauscht sich zu aktuel- H. Feoratouss:g Aedboebrien :S Stotacdkt . NDürurncbk:e nrgo,r Gis lienickhlustseiollnu nggGsmstbeHlle, ,D Foürnfäfecrkpelrasttzra 1ß, e9 03470, 39 0N4ü2r7n Nbeürrgn b. eLragyout: HKD-Grafik & Werbung len gleichstellungspolitischen Entwicklungen aus. Der Bericht zur Befragung wurde dem Personal- Die Arbeit der Koordinierungs- und Organisationsausschuss im Oktober 2021 vor- gruppe Gender Ende des Jah- gelegt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden res 2020 und zu Beginn des mit den relevanten Bereichen in der Stadtverwal- Jahres 2021 war geprägt von tung folgende drei Handlungsempfehlungen erar- der Evaluation des GAP 2018- beitet: Flexibilisierung der Arbeitszeit, besonders 2020 und der Erstellung des auch für Väter und Mütter im Schicht- bzw. Wech- GAP 2021-2023. Der GAP 2021- selschichtdienst, bessere Informationsbereitstel- 2023 enthält insgesamt 92 lung und Vereinbarkeitskultur in allen städtischen gleichstellungspolitische Ziele Dienststellen. Die beteiligten Dienststellen arbei- und über 100 Maßnahmen zu ten an deren Umsetzung und konnten bereits erste unterschiedlichen Aspekten, Die Illustrationen stellen die verschiedenen Aspekte des Teilerfolge, wie die Veröffentlichung einer informa- Gleichstellungsaktionsplans dar. wie dem Abbau von Rollenste- tiven Themenseite im Intranet „Familie, Privatleben reotypen, der Vereinbarkeit von Privatleben und und Beruf vereinbaren“ vorlegen. Weitere Schritte Beruf oder geschlechtergerechter Bildung und sind für 2023/2024 geplant. Erziehung sowie geschlechtergerechter Stadtent- wicklung. Er wurde am 19. Mai 2021 vom Stadtrat TOTAL E-QUALITY verabschiedet. Außerdem hat der GAP 2021-2023 Die verschiedenen gleichstellungspolitischen Maß- ein neues Gewand erhalten: Ein neues Layout in- nahmen und Projekte haben dazu beigetragen, klusive Illustrationen lockern den Aktionsplan für dass die Stadtverwaltung Nürnberg 2022 zum ach- Leser*innen auf und stellen verschiedene Aspekte ten Mal mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausge- ansprechend dar. Ein kompakter Flyer, der den Ak- zeichnet wurde. Diese Auszeichnung vergibt der tionsplan erklärt und einige Ziele und Maßnahmen Verein Total E-Quality Deutschland an Verwaltun- exemplarisch darstellt, ist ebenfalls online und in gen und Organisationen aus Wirtschaft und Wis- der Gleichstellungsstelle erhältlich. Der nächste senschaft, die eine an Chancengleichheit orientier- GAP 2024 – 2026 ist bereits in Arbeit und wird den te Personal- und Organisationspolitik umsetzen. Schwerpunkt „Bekämpfung von Geschlechtsspezi- fischer Gewalt“ haben. 19 27

Gleichstellungsstelle Bündnis für Familie Wir wollen es wissen: Können Väter und Mütter bei der Stadt Nürnberg Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren? Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben: Beteiligen Sie sich an unserer Befragung. Ihre Meinung zählt!

Bündnis für Familie Gleichstellungsstelle Väter- und Mütterbefragung bei der Stadt Nürnberg vom 01.03 bis 26.03.2021 Ihre Meinung zählt! Bvzk eur e a r i H s n utak än u ns iss di te nl . i bcdhl e e, r idb Aae bs, st w eae iul n ucnhn g dic a ihs s t a K elsi s n Vs d ea ltbesrt - ITs c teh rae mb ss iln ieg ia ,t l aele brii enn r.e eKrz sl ai f eru,h nde kan tsd i oiesn tM i emu rat t !ntecrh umnadl Wie ist das bei Ihnen? Sind Familie und Beruf für Sie als Vater oder Mutter gut miteinander vereinbar? Nur wenn wir wissen, was Sie bewegt, können wir uns für Ihre Anliegen einsetzen. Organisatorisches: Die Befragung richtet sich an Väter und Mütter mit Kindern unter 18 Jahren. Die Befragung ist freiwillig und anonym! Weitere Infor- mationen hierzu finden Sie in den Befragungsunterlagen. Die Teilnahme ist sowohl online als auch mit einem schriftlichen Fragebogen möglich. Die schriftlichen Fragebögen und die Zugangscodes für den Online-Fragebogen werden ab 1. März 2021 über die Dienststellen verteilt. Wenn Sie bis zum 12. März keinen Fragebogen erhalten haben, können Sie die Unterlagen gerne auch bei uns anfordern. Verantwortlich für Organisation, Durchführung und Auswertung: Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer , Gleichstellungsstelle, Telefon 09 11 / 2 31-81 56 (Mo-Do) Manuela Schmidt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bündnis für Familie, Telefon 09 11 / 2 31-67 21 (Di-Do) H. Feoratouss:g Aedboebrien :S Stotacdkt . NDürurncbk:e nrgo,r Gis lienickhlustseiollnu nggGsmstbeHlle, ,D Foürnfäfecrkpelrasttzra 1ß, e9 03470, 39 0N4ü2r7n Nbeürrgn b. eLragyout: HKD-Grafik & Werbung
Bündnis für Familie Gleichstellungsstelle Väter- und Mütterbefragung bei der Stadt Nürnberg vom 01.03 bis 26.03.2021 Ihre Meinung zählt! Bvzk eur e a r i H s n utak än u ns iss di te nl . i bcdhl e e, r idb Aae bs, st w eae iul n ucnhn g dic a ihs s t a K elsi s n Vs d ea ltbesrt - ITs c teh rae mb ss iln ieg ia ,t l aele brii enn r.e eKrz sl ai f eru,h nde kan tsd i oiesn tM i emu rat t !ntecrh umnadl Wie ist das bei Ihnen? Sind Familie und Beruf für Sie als Vater oder Mutter gut miteinander vereinbar? Nur wenn wir wissen, was Sie bewegt, können wir uns für Ihre Anliegen einsetzen. Organisatorisches: Die Befragung richtet sich an Väter und Mütter mit Kindern unter 18 Jahren. Die Befragung ist freiwillig und anonym! Weitere Infor- mationen hierzu finden Sie in den Befragungsunterlagen. Die Teilnahme ist sowohl online als auch mit einem schriftlichen Fragebogen möglich. Die schriftlichen Fragebögen und die Zugangscodes für den Online-Fragebogen werden ab 1. März 2021 über die Dienststellen verteilt. Wenn Sie bis zum 12. März keinen Fragebogen erhalten haben, können Sie die Unterlagen gerne auch bei uns anfordern. Verantwortlich für Organisation, Durchführung und Auswertung: Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer , Gleichstellungsstelle, Telefon 09 11 / 2 31-81 56 (Mo-Do) Manuela Schmidt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bündnis für Familie, Telefon 09 11 / 2 31-67 21 (Di-Do) H. Feoratouss:g Aedboebrien :S Stotacdkt . NDürurncbk:e nrgo,r Gis lienickhlustseiollnu nggGsmstbeHlle, ,D Foürnfäfecrkpelrasttzra 1ß, e9 03470, 39 0N4ü2r7n Nbeürrgn b. eLragyout: HKD-Grafik & Werbung

Insgesamt haben 1.467 Eltern an der Befragung teilgenommen, davon 618 Väter, 830 Mütter und 19 Personen ohne Angabe.

628 Eltern haben das Freitextfeld genutzt, um weitere Wünsche und Anregungen zur Verein- barkeit von Familie und Beruf zu äußern. Dies entspricht 43 % aller Befragten.

Väter und Mütter aus der unteren Einkommens- gruppe haben sich seltener beteiligt als Eltern aus der oberen Einkommensgruppe.

Etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten bei der Stadt Nürnberg zählen zur unteren Einkom- mensgruppe. Von den befragten Eltern sind es aber nur 34 %.

84 % der Väter, aber nur 16 % der Mütter arbei- ten Vollzeit (das heißt mehr als 35 Stunden).

16% der Väter, aber nur 4 % der Mütter arbeiten im Schicht- bzw. Wechselschichtdienst.

Eltern im Schicht- und Wechselschichtdienst be- urteilen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schlechter als Eltern mit anderen Arbeitszeitmo- dellen (z.B. Gleitzeit).

31 % der Väter, aber nur 13 % der Mütter sind Führungskräfte.

52 % der Väter und 68 % der Mütter haben wäh- rend ihrer Tätigkeit bei der Stadt Nürnberg El- ternzeit genommen.

Von den Vätern, die bei der Stadt Nürnberg El- ternzeit für ihr jüngstes Kind genommen haben, haben 71 % nur 2 Monate Elternzeit genommen.

Bei den Müttern haben 55 % mehr als 12 Monate und 33 % 6 bis 12 Monate Elternzeit genommen.

Lediglich 46 % der Eltern fühlen sich gut oder eher gut über Möglichkeiten zur Vereinbarkeit informiert.

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Für Geschlechtergerechtigkeit Nach einer coronabedingten Pause konnte am 14. Februar 2022 wieder Frauenbeauftragte Hedwig Schouten übergibt Schul- In ihrem Grußwort bei der Eröffnung der Ausstel- vor Ort am Gewerbemuseumsplatz auf das Lied „Break the Chain“ gegen referentin Cornelia Trinkl (rechts) und Sozialreferentin lung „Rote Schuhe“, zum Thema Femizide, betonte Gewalt an Frauen getanzt werden. Elisabeth Ries (links) Tüten mit der Aufschrift „Gewalt die stellvertretende Frauenbeauftragte Michelle kommt mir nicht in die Tüte!“. Fowinkel, dass Geschlechtsspezifische Gewalt Frauen aller sozialen Schichten und jeden Alters betrifft. bekäMpFung geschlechTs- cherung bei sexualisierter Gewalt an. Die AG veröf- speziFischer gewalT fentlichte einen kompakten Flyer mit den wichtigs- ten Informationen für Betroffene und erstellte die Gleichberechtigung schützt vor Gewalt! Diese Website vssmittelfranken.nuernberg.de mit Links Kernaussage des Übereinkommens des Europarats zu den lokalen Beratungsstellen im Raum Nürn- zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen berg. Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, ist eine zentrale Grundlage BESTANDSAUFNAHME ZUR UMSETZUNG DER der Arbeit der Gleichstellungsstelle. ISTANBUL-KONVENTION AUF LOKALER EBENE VERTRAULICHE SPURENSICHERUNG Die Gleichstellungsstelle führte zwischen Novem- ber 2021 und Februar 2022 eine Bestandsaufnahme Der 1996 gegründete Arbeitskreis gegen Häusli- als Onlinedienst durch. Die Zielgruppe waren alle che und Sexualisierte Gewalt, in dem die Staatsan- Akteur*innen und Einrichtungen im Stadtgebiet, waltschaft, das Familiengericht, die Polizei, Bera- die mit den Themen Geschlechtsspezifische und tungsstellen, Schutzeinrichtungen und städtische Häusliche Gewalt in Berührung kommen. Die Aus- Dienststellen vertreten sind, trifft sich weiterhin wertung der Bestandsaufnahme gibt einen realis- zweimal jährlich und trägt dadurch wesentlich tischen Überblick zur Situation in Nürnberg, macht zur Vernetzung im Hilfesystem bei. Aus diesem die aus der Praxis zurückgemeldeten Bedarfe deut- Kreis entstand 2021 eine Unterarbeitsgruppe zum lich und bietet somit eine solide Grundlage zur Er- Thema „Vertrauliche Spurensicherung“. Diese ur- stellung des nächsten Gleichstellungsaktionsplans, sprünglich Nürnberger AG wurde erweitert um der den Schwerpunkt Bekämpfung Geschlechts- weitere Gleichstellungsbeauftragte sowie Kli- spezifischer und Häuslicher Gewalt haben wird. nik- und Polizeivertretungen aus Fürth, Erlangen und Ansbach und die Landeskoordinierungsstelle BARCAMPS „ISTANBUL-KONVENTION „Häusliche und Sexualisierte Gewalt“. UMSETZEN!“ Seit März 2020 ist die Finanzierung der vertrau- Zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der lichen Spurensicherung nach sexualisierter und Expertise aus dem Hilfesystem führte die Gleich- körperlicher Gewalt gesetzlich verankert. Die für stellungsstelle zwei BarCamps durch. Aufgrund die Umsetzung in der Praxis erforderlichen Verträ- der Pandemie fand das erste im November 2021 ge wurden im Berichtszeitraum jedoch noch nicht im kleineren Kreis statt. Bei BarCamp Vol. 2. im Sep- abgeschlossen. Die Kliniken in Nürnberg und den tember 2022 haben 40 Teilnehmende aus unter- oben genannten Städten sind in Vorleistung ge- schiedlichen Bereichen Schwerpunkte identifiziert gangen und bieten Betroffenen, die (noch) keine und Inputs für die Maßnahmen des nächsten GAPs Anzeige erstatten möchten, vertrauliche Spurensi- erarbeitet. 20 Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* beauFTragTe Für diskriMinierungsFragen Im Jahr 2020 erfolgte eine Neubesetzung und in- kriminierung entwickelt und im Fortbildungspro- haltliche Erweiterung der Stelle der Beauftragten gramm aufgenommen. für Diskriminierungsfragen. Zusätzlich zum bishe- Begleitet und geschult wurden das Staatsthe- rigen Aufgabengebiet der Antidiskriminierungs- ater Nürnberg bei der Entwicklung einer eigenen arbeit wurde der Bereich der LSBTIQ-Arbeit dort Dienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten angesiedelt. vor Diskriminierung sowie das Germanische Nati- Die Beratungsarbeit stand 2020 bis 2022 haupt- onalmuseum und die Klinik Dr. Erler Nürnberg bei sächlich im Zeichen der Pandemie; bestimmend Maßnahmen für Diversität und gegen Diskriminie- waren hier die Auseinandersetzung mit der Infek- rung. tionsschutzmaßnahmenverordnung im Zusam- Die Zusammenarbeit mit der Handwerkskam- menhang mit dem Mund-Nasen-Schutz und dem mer Nürnberg wurde intensiviert. Die Fallbearbei- Impfstatus. Die Beratungsanfragen nahmen im tung erfolgt je nach Konstellation gemeinsam. Zeitraum um ca. 22 Prozent zu. Diese Entwicklung deckt sich mit den Daten und Erkenntnissen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Eine ge- neTzwerkarbeiT naue Auswertung der Beratungsanfragen ist unter dem Punkt Beratungen auf Seite 24 zu finden. Die BUNDESEBENE: NETZWERK KOMMUNALER Daten der Beratungsarbeit vor Ort werden regel- ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLEN mäßig strategisch ausgewertet und die Befunde in Das Netzwerk verfolgt das Ziel, Kommunalverwal- die (präventive) Arbeit eingebunden. tungen im Aufbau und der strukturellen Weiterent- wicklung von Antidiskriminierungsstellen sowie sTrukTurenTwicklung und der Erarbeitung präventiver Handlungskonzepte ÖFFenTlichkeiTsarbeiT zu unterstützen. Es dient dem kollegialen Erfah- rungsaustausch und der Weiterqualifikation aller Noch immer wissen Menschen, die von Benachteili- Mitglieder sowie der gemeinsamen Entwicklung gung betroffen sind, zu wenig über ihre Rechte und von Strategien und Handlungsempfehlungen. Das vor über die Möglichkeiten der Gegenwehr. Ziel der Netzwerk kommunaler Antidiskriminierungsstel- Arbeit der Beauftragten für Diskriminierungsfragen len trifft sich mindestens einmal im Jahr und um- ist es, durch Öffentlichkeitsarbeit, Information und fasst mittlerweile 27 Städte. Nürnberg ist neben Aufklärung einen Beitrag zum Abbau von Vorurtei- Heidelberg Sprecherin für das bundesweite Netz- len und Diskriminierung zu leisten. Dies umfasst werk und organisiert die jährlichen Netzwerktref- u.a. auch Gespräche vor Ort, Besuche in anderen fen, die 2021 in Nürnberg und 2022 in Heidelberg Kommunen, bei Projektträgern sowie Beiträge im stattfanden. Rahmen von Fachveranstaltungen. KOOPERATION MIT DER ANTIDISKRIMINIE- VORSTELLUNG DER BERATUNGSANFRAGEN RUNGSSTELLE DES BUNDES Die jährlichen Berichte über Diskriminierungsfäl- Im Berichtszeitraum konnten in mehreren Best- le der Beauftragten für Diskriminierungsfragen Practice-Sammlungen der ADS des Bundes gute wurden 2021 und 2022 in städtischen Gremien Praxis-Beispiele aus Nürnberg zugeliefert werden, und Arbeitskreisen vorgestellt und diskutiert, um z.B. zum Thema Wohnen oder Umgang mit sexuel- Handlungsempfehlungen für die eigene Arbeit zu ler Belästigung. entwickeln. Lokal und überregional: Auf regionaler Ebene be- SCHULUNGEN UND BERATUNGSLEISTUNGEN steht ein enger Austausch mit Akteur*innen und zivilgesellschaftlichen Stellen der Migrations- und An Hochschulen, Vereinen und bei Fachveran- Integrationsarbeit, der Arbeit mit Menschen mit staltungen wurden im Berichtszeitraum 32 Vorträ- Behinderungen und aus den queeren Netzwerken. ge, Schulungen oder Workshops abgehalten. Regelmäßig werden neben dem Austausch auch Für die Beschäftigten der Stadt Nürnberg wurde gemeinsam Veranstaltungen durchgeführt wie z.B. eine eigene Schulung rund um das AGG und Dis- die Veranstaltungsreihe mit dem Behindertenrat 21 28

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Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* oder Veranstaltungen spezifisch zu antimuslimi- schem und antischwarzem Rassismus. bedarFe und eMpFehlungen EINZELFALLBERATUNG Diskriminierung kann krank machen und trau- matisieren. In Beratungsgesprächen zeigen sich schwierige Gesprächssituationen, wie bspw. auf- gebrachte und empörte Ratsuchende, aber auch hohe Betroffenheit und psychische Belastungen. Was in Nürnberg fehlt, ist eine psychosoziale Be- gleitung und Stabilisierung, ein kostenfreies An- gebot ähnlich den Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt. Begleitend sollten Empowerment-An- gebote geschaffen werden; dies könnte niedrig- schwellig in Bereichen wie in der Schule, im Verein akTionsplan Queeres nürnberg aber auch im Arbeitsleben Menschen stärken und Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing aufzeigen. Am 23.02.2022 hat der Nürnberger Stadtrat den Aktionsplan Queeres Nürnberg mit großer Mehr- GESETZLICHE SCHUTZLÜCKEN heit verabschiedet. Damit ist in Nürnberg der erste bayerische Aktionsplan zu den Belangen queerer Die Beauftragte für Diskriminierungsfragen weist Menschen in Kraft getreten. Für ihr Engagement in der alltäglichen Arbeit kontinuierlich auf grund- wurde Christine Burmann 2021 von der Organisa- legende Defizite im AGG hin. Um eine effektivere tion Prout at work als ProutPerformer im öffentli- Rechtdurchsetzung in der Praxis zu erreichen, be- chen Dienst ausgezeichnet. darf es u.a. der Verlängerung der Anzeigefrist WAS HEISST AKTIONSPLAN? § 15 Abs. 4 AGG, § 20 Abs. 5 AGG Aktionsplan bedeutet eine Art Hausaufgabenheft der Einführung der Verbandsklage für die Verwaltung, in welchem sie sich verpflich- einer Erweiterung der Diskriminierungsmerk- tet, in einem Zeitraum bestimmte Maßnahmen male (z. B. sozialer Status) und Aktivitäten umzusetzen, vergleichbar den be- stehenden Aktionsplänen für die Bereiche Integra- des Ersatzes des Terminus „Rasse“ durch tion, Inklusion, Gleichstellung und in der Senioren- „rassistische Gründe“. arbeit. Der Aktionsplan Queeres Nürnberg hat eine Darüber hinaus sind in Bayern die Einrichtung ei- Laufzeit von 2022 bis 2025. Im Jahr 2025 wird er ner Landesantidiskriminierungsstelle sowie ein evaluiert und je nach Befundlage fortgeschrieben. Landesantidiskriminierungsgesetz zwingend not- wendig, um Schutzlücken im Bereich Bildung und WAS SIND DIE ZIELE DES AKTIONSPLANS? Polizei/staatliche Stellen zu schließen. Diese Forde- rung wurde bei jeder sich ergebenden Möglichkeit 1. Schärfung des Bewusstseins für die Heraus- platziert. Die Erfahrung aus elf Jahren kommunaler forderungen und Erfahrungen der LSBTIQ- Antidiskriminierungsarbeit zeigt Handlungsbe- Community und deren Berücksichtigung darf. Diskriminierung lässt sich nicht abarbeiten, in der kommunalen Angebotsplanung wohl aber lassen sich Bewusstsein schärfen und 2. Stärkung der Communitystrukturen in gesetzliche Schutzlücken füllen. Dabei sollte der Nürnberg Fokus nicht alleine auf der Stärkung der Rechte von 3. Aktives Einstehen für den Schutz und gegen Betroffenen liegen, sondern auch die Gesamtge- jede Form von Diskriminierung. sellschaft in die Pflicht zur Vermeidung von Diskri- minierung genommen werden. Benachteiligungs- WARUM HAT SICH DIE STADT DIESE erfahrungen erschüttern nicht nur das Vertrauen SELBSTVERPFLICHTUNG GEGEBEN? in Rechtsstaatlichkeit und politische Institutionen, sondern beeinträchtigen auch das Zugehörigkeits- Mit der Verleihung des Internationalen Nürnberger und Sicherheitsgefühlt der Betroffenen und scha- Menschenrechtspreises 2013 an die LSBTIQ*-Akti- den so dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. vistin Kasha Nabagesera begann eine kommunale 22 Antidiskriminierungsarbeit + LSBTIQ* Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungs- WAS WIRD BIS 2025 UMGESETZT? erleben von LSBTIQ*. Arbeitsgruppen in den Insgesamt wurden aus dem Beteiligungsprozess Stadtverwaltungen Nürnberg und Erlangen be- mehr als hundert Maßnahmen quer durch die gannen, queere Perspektiven in ihre Fachlichkeit Verwaltung festgelegt. Sie umfassen die Berei- einzubinden, allerdings noch ohne konzertierten, che, Kindheit, Jugend, Familie, Migration und In- verwaltungsübergreifenden Prozess, der die Be- tegration, Kultur und Sport, Erinnerungsarbeit, rücksichtigung von queeren Belangen als Quer- Senior*innenarbeit, Antidiskriminierung, Gesund- schnittsaufgabe in allen Verwaltungsbereichen heit und Sichtbarkeit. definiert. Nach der Kommunalwahl im März 2020 beauftrag- WAS HEISST DAS KONKRET? te die SPD-Stadtratsfraktion im Mai 2020 die Stadt- Bereits etablierte Maßnahmen laufen in den Fach- verwaltung Nürnberg, einen Masterplan „Queeres bereichen weiter, neue Maßnahmen kommen hin- Nürnberg“ zu entwickeln. Die Erarbeitung sollte zu. Beispiele: mit der Community gemeinsam in einem umfas- Die Beschäftigten der Verwaltung machen sich senden, partizipativen Prozess erfolgen und die über Schulungen fit zu queeren Themen, damit sie Belange lebensphasenorientiert erfasst werden. die Belange von queeren Menschen in den eigenen Ein noch offener Antrag von Bündnis90/Die Grünen Angeboten gut berücksichtigen können. Der jähr- aus dem Jahr 2019 „Erstellung kommunaler Leitli- liche Austausch mit Aktivist*innen aus den Part- nien für den Umgang und die Arbeit mit LGBTIQ*- nerstädten rund um den Christohper-Street-Day Kindern und -Jugendlichen in kommunalen Ein- wurde verstetigt. richtungen“ wurde ebenso in die Bearbeitung des Prozesses eingebunden wie der „Ergänzungsantrag Neu entstandene Angebote sind 2022 bereits eige- zum Masterplan Queeres Nürnberg“ von DIE LINKE ne queere Nachmittage in den städtischen Jugend- von Juni 2020. zentren, eine queere Senior*innengruppe im Kul- turzentrum Bleiweiß, ein queerer Besuchsdienst. Es Die Anträge wurden verfügt an die Stabsstelle gab einen Aufruf des Stadtarchivs an die Commu- Menschrechtsbüro & Gleichstellungsstelle unter nity um die queere Geschichte der Stadt zu sam- Einbindung der Bereiche der 2. Bürgermeisterin meln. Die Stadtbibliothek veranstaltet regelmäßig (Kultur), Referat III (Umwelt und Gesundheit), Refe- mit der Beauftragten für Diskriminierungsfragen rat IV (Schule und Sport), Referat V (Jugend, Familie die Aktionswoche Queer rund um den IDAHOBIT und Soziales) und dem Direktorium Bürgerservice, und es wurden Maßnahmen für mehr Sichtbarkeit Digitales und Recht. Die Federführung für den Akti- zu queeren Themen ergriffen. onsplan Queeres Nürnberg liegt bei der Beauftrag- ten für Diskriminierungsfragen, Christine Burmann. WER KONTROLLIERT DIE UMSETZUNG? WER HAT SICH DIE MASSNAHMEN Für das Monitoring der Umsetzung gibt es eine AUSGEDACHT? begleitende Koordinierungsgruppe. Diese be- steht aus Vertreter*innen der beteiligten Referate 2020 und 2021, wurde, trotz Pandemie, ein groß und aus der Community und Wissenschaft. Diese angelegter Beteiligungsprozess mit der Commu- Zusammensetzung ermöglicht eine direkte Kom- nity, mit Fachpersonen aus Wissenschaft, Politik munikation und das schnelle reagieren auf akute und Praxis sowie bundesweiten Netzwerken um- Bedarfe. Die Geschäftsführung der Koordinie- gesetzt. Hierfür fanden Online-Diskussionsformate rungsgruppe ist bei der Beauftragten für Diskrimi- z.B. zu Jugend- und Schulthemen oder Regenbo- nierungsfragen angesiedelt. genfamilien statt, Einzel- und Gruppeninterviews, Diversity-Stadtspaziergänge und ein Speed-Dating BEDARFE: Was durch den Aktionsplan deutlich wird mit der Verwaltung. Ergänzend wurde ein digita- ist, dass ein derzeit bestehendes Stundenkontin- les Angebot aufgelegt. In einem online verfügba- gent von ca. 5 Stunden für die Tätigkeit nicht aus- ren Fragebogen konnten Wünsche und Ideen zu reichend ist und weder den Themen noch den Be- noch fehlenden Angeboten für queere Menschen darfen der queeren Community Nürnbergs gerecht vermerkt werden. Rund 400 Personen haben das werden kann, hier sollte nachgebessert werden. Angebot genutzt und ihre Wünsche und konkre- te Maßnahmenvorschläge in den Prozess einge- bracht. 23 29

Abbildung 53

Beratungen beraTungen Ein wesentlicher Anteil der Arbeit der Beauftragten fahrungen von Frauen* und Männern*. Die Bit- für Diskriminierungsfragen, der Gleichstellungs- te um Unterstützung ist für viele ratsuchende stelle und des Präventionsnetzwerks sind die per- Bürger*innen die letzte Hoffnung, noch eine Lö- sönlichen und telefonischen Beratungen. Mitarbei- sung zu finden. Der Problemdruck ist deshalb oft tende der Stadtverwaltung, Menschen aus allen sehr groß und erfordert ein schnelles und unbüro- sozialen Schichten, aller Altersstufen, mit verschie- kratisches Handeln. Sie bekommen Wege eigener denen Geschlechtsidentitäten und verschiedener eigenständigen Interessensvertretung aufgezeigt Nationalitäten wenden sich als Rat- und Informa- und werden dazu ermutigt, diese auch durchzuset- tionssuchende, als Beschwerdeführer*innen und zen. auch mit Anregungen an die Kolleg*innen in der Stabsstelle. Teilweise konnten die Beratungsanliegen durch die Stabsstelle begleitet und gelöst werden, teilweise Diese Beratungsgespräche geben wichtige Er- mussten die Ratsuchende an andere Anlaufstellen kenntnisse über alltägliche Diskriminierungser- verwiesen werden. anFragen nach regionen 10 % Nürnberg zugang erstkontakt 12 % Nürnberger Umland Telefon 56 % Bayern Kontaktformular 24 % andere E-Mail 12 % 68 % 10 % Schreiben 1 % Persönlich 5 % 613 Anfragen; gesamtsumme der kontakte: 1377 Mehrfachkontakt: 61 % agg – relevanz: 63 % lebensbereiche 7 % Arbeit 12 % 24 % Private Dienstleistung und Zugang zu Gütern Bildungsbereich Gesundheits- und Sozialleistungen 10 % Justiz Verwaltung und städtische Stellen Alltag 3 % Öffentlicher Raum 33 % 5 % 6 % 24 Beratungen 5 % diskriMinierungsgründe 7 % Ethnische Herkunft/“rassistische“ Diskriminierung Geschlecht 38 % Religion und Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität 40 % 9 % 1 % einzelFallberaTung – beauFTragTe dem Wohnungsmarkt verzeichnet. Der Bereich der Für diskriMinierungsFragen öffentlichen Bildung liegt in der Länderzuständig- keit und ist damit nicht über das AGG abgedeckt. Im Berichtszeitraum hat die Beauftragte für Diskri- Hier wurden jeweils Einzelfalllösungen gesucht. minierungsfragen 1377 Kontakte, 623 Beratungs- Bewährt hat sich hier die Methode der Mediation, fälle und in 61 % der Beratungsfälle Mehrfachkon- um die Sensibilität und den Perspektivwechsel zu takte verzeichnet. Dies bedeutet einen Anstieg der bestimmten Themen zu erhöhen. Anfragen um 22 % im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum. Im Bereich Wohnungsmarkt bezogen sich Diskri- minierungen auf die (zugeschriebene) Herkunft Die Beratungsanfragen waren in den Jahren 2020 sowie die soziale Lage der Betroffenen. Neben der bis 2022 geprägt durch die Pandemie; hier haben Schwierigkeit der Beweisbarkeit kommt hinzu, sich gänzlich neue Phänomenbereiche gezeigt, die dass „Soziale Lage“ kein geschütztes AGG-Merkmal neue Herangehensweisen und die Auseinander- ist. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnten setzung mit den unterschiedlichsten Lebensbe- über Stellungnahmen einvernehmliche Lösungen reichen erforderten. Im Vordergrund standen vor erzielt werden. allem Anfragen zum Thema Mund-Nasenschutz und Impfstatus. Schwierig war die Bewertung der Erfreulich ist der Rückgang der Meldungen zu Dis- AGG-Anfragen mit Corona-Bezug dahingehend, als kriminierung in städtischen Stellen zu bewerten, die Prüfung der Diskriminierung stark einzelfallab- hier scheinen Maßnahmen wie interkulturelle Trai- hängig war. Grundsätzlich gilt, ein Impfstatus ist nings, Menschenrechtsbildung und Schulungen keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft, erst zu Antidiskriminierung sowie klare Regelungen im im Zusammenhang mit weiteren AGG-Merkmalen Falle von Diskriminierungen Früchte zu tragen. kann er zu einer Diskriminierung führen. Bei Fallan- fragen zum Thema Mund-Nasenschutz zeigte sich, dass vor allem Menschen mit Behinderungen und Traumata über zwei Jahre von erheblichen Aus- schlüssen betroffen waren. Diese betrafen zum Bei- spiel den Zugang zum Einzelhandel, zu ärzt*innen und Gesundheitsleistungen, aber auch den Trans- port im ÖPNV. In Fällen von berechtigten Befreiun- gen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes konnte der Schutz nach den bestehenden Rechtsverord- nungen nicht eingelöst werden. Neben dem Merkmal Behinderung bildeten An- fragen zu rassistischer Diskriminierung die zweit- größte Gruppe. Hier wurden zahlreiche Anfragen Mit der neuen Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman (links), wird eine intensive Vernetzung und Kooperation aus dem Kita- und dem Bildungsbereich sowie angestrebt. 25 30

Abbildung 54

7 %
12 %

3 %

Beratungen einzelFallberaTung - gleichsTellungssTelle beraTungsTheMen 8 % 22 % Beruf: Wiedereinstieg/Qualifizierung 16 % Vereinbarkeit Familie/Beruf 2 % Sexuelle Belästigung (am Arbeitsplatz) Sonstige Konflikte am Arbeitsplatz 1 % Schwangerschaft 5 % Scheidung/Trennung/Unterhalt 1 % (Häusliche) Gewalt 10 % Sexuelle Identität 3 % 13 % Wohnen (Alters-) Armut 16 % Flucht Sonstiges 3 % Beratungen von Beschäftigten der Stadtverwaltung beraTung und FallManageMenT und von Einwohner*innen Nürnbergs bei VerdachTsFällen Von Intern radikalisierung Extern 47 % Die Koordinierungsstelle des Nürnberger Präven- 53 % tionsnetzwerks bietet Ratsuchenden vertrauliche Beratung und Informationen zum Thema islamisti- 42 % sche Radikalisierung an. Dies kann auch telefonisch 58 % und anonym erfolgen. Die Koordinierungsstelle analysiert die individuelle Situation und koordi- Beratungen von Frauen und Männern Frauen niert konkrete Schritte. Dabei ist die Aktivierung Männer von vorhandenen lokalen Netzwerkpartner*innen wie dem Bedrohungsmanagement Mittelfranken, Kolleg*innen im Jugendamt, Sozialverbänden, Moscheegemeinden und Polizei möglich. Bei Be- darf können Partner*innen der auf Landesebene Insgesamt wurden im Berichtszeitraum in der organisierten Deradikalisierungsarbeit (Violence Gleichstellungsstelle 568 Beratungen zu verschie- Prevention Network – Beratungsstelle Bayern) ver- denen Themenbereiche (siehe Diagramm mit den mittelt werden. Tätigkeitsfeldern) durchgeführt. Dabei wurden 300 Frauen und 268 Männer beraten und davon 73 Per- Bei insgesamt 36 Beratungsfällen könnten drei im sonen weitervermittelt. Die Zahl der Beratungen Erstgespräch geklärt werden. In 33 Fällen erfolgte liegt niedriger als im vorherigen Berichtszeitraum die Beratung über einen längeren Zeitraum, meist (875 Beratungen). Dies ist auf die Auswirkungen verbunden mit der Vermittlung und Entwicklung der Corona-Pandemie mit verschiedenen Lock- von geeigneten pädagogischen Maßnahmen im downs zurückzuführen. multiprofessionellen Fallbetreuungsteam. Die hohe Zahl der Beratungen unter „Sonstiges“ hat In fünf der 36 Fälle wurde aufgrund sich verhär- die Gleichstellungsstelle veranlasst, seit 01.01.2023 tender Indizien das Violence Prevention Network eine differenziertere Erfassung der Themenberei- eingeschaltet. Alle anderen Fälle wurden im mul- che zu ermöglichen. tiprofessionellen Fallbetreuungsteam städtischer Radikalisierungsprävention bearbeitet. 31 der Anfragen stammten aus dem Stadtgebiet der Stadt Nürnberg, fünf aus benachbarten Land- kreisen. 26 Beratungen anFragen nach region anFragen nach herkunFT Insgesamt 36 Insgesamt 35 Stadtgebiet 31 städtische Einrichtungen 21 Benachbarte Städte und Landkreise 5 staatliche Behörden 7 Nichtregierungsorganisationen 7 14 % 20 % 20 % 60 % 86 % anFragen nach arT der BERATUNG ZUM UMGANG MIT Fallabwicklung MUSLIMISCHEN ORGANISATIONEN Insgesamt 36 Die Unsicherheit beim Umgang mit muslimischen Organisationen war auch im Zeitraum von 2020 Klärung bei Erstgespräch 3 bis 2022 groß. Städtische Einrichtungen, Nichtre- Beratung und Fallmanagement über gierungsorganisationen sowie staatliche Behörden längeren Zeitraum 33 nahmen das Beratungsangebot des Menschen- Einschaltung Deradikalisierungsarbeit rechtsbüros zu Fragen des Umgangs mit muslimi- (Violence Prevention Network – schen Organisationen in Kontext Flüchtlingsarbeit, Beratungsstelle Bayern) 5 1 Jugendarbeit sowie Einordnung durch den Verfas- sungsschutz wahr. Acht der 35 Anfragen stammten von Vertreter*innen staatlicher Behörden, sieben von Nichtregierungsorganisationen sowie 20 von 1) Auch hier wurden die anfragenden Einrichtungen / Personen weiterhin professionell begleitet bzw. beraten. Vertreter*innen städtischer Einrichtungen. Das Präventionsnetzwerk umfasst zwischenzeitlich rund 40 Mitglieder aus vielen gesellschaftlichen Bereichen. 27 31

8 %

5 %

20 %

60 %

3 %

86 %

47 %

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Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen MenschenrechTsbildung …nur wer die Menschenrechte kennt und versteht, kann diese achten, einfordern und verteidigen. DIE HISTORISCH-POLITISCHEN SEMINAR- ANGEBOTE AN ERINNERUNGSORTEN: Diese sind auf den Websites des Dokumenta- tionszentrums Reichsparteitagsgelände www. dokumentationszentrum-nuernberg.de und des Memorium Nürnberger Prozesse www.memorium- nuernberg.de zu finden. Ein besonderer Höhepunkt der Bildungsarbeit ist im- mer ein Besuch der Menschenrechtsaktivist*innen. Sayragul Sauytbay, Preisträgerin des Internatio- nalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2021, berichtete vor aufmerksam zuhörenden Schülerin- Internationale Gruppe in der Straße der Menschenrechte nen und Schülern in der Lothar-von-Faber-Schule Ein breites Bildungsangebot ist deshalb eine wich- über die Zustände in Straf- und Umerziehungsla- tige Aufgabe des Menschenrechtsbüros, um in der gern in der chinesischen Region Xinjiang, die sie „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ das als Augenzeugin miterleben musste. Von weiteren Bewusstsein für diese Rechte zu wecken, zu stärken 20 Schulklassen wurde der zur Menschenrechts- und auszubauen. preisträgerin konzipierte Workshop gebucht. Wenn auch ohne Frau Sauytbay, jedoch mit Textpassagen Dazu gehören zielgruppenspezifische Workshops aus ihrem Buch „Die Kronzeugin“, Filmausschnitten zu unterschiedlichen Menschenrechtsthemen, teil- und weiteren Informationen, war das Interesse der weise im historisch-politischen Kontext, die neben Jugendlichen sehr groß. Schulklassen und Studierendengruppen auch für Mitarbeitende der Verwaltung, der Polizei, der Bun- Weiterer Baustein in der Bildungsarbeit ist die Ge- deswehr und der Altenpflege, angeboten werden. staltung von Gedenktagen mit jungen Menschen. Unter dem Motto „Gedenken in junge Hände le- SEMINARANGEBOT IM gen“ beteiligt das Menschenrechtsbüro Schüle- MENSCHENRECHTSBÜRO: rinnen und Schüler unterschiedlicher Schultypen bei der Gestaltung der offiziellen Gedenkfeiern wie Führung in der straße der Menschenrechte Volkstrauertag und Holocaustgedenktag. Menschenrechtsseminar Lernen über, durch und für die Menschenrechte diskriminierungsfrei in nürnberg Was ist Diskriminierung und was können wir tun? Freiheit und würde – werte für alle Für geflüchtete Menschen – in unterschiedlichen Sprachen 17 ziele für eine bessere welt Ein Workshop zu den nachhaltigen Entwick- lungszielen der Vereinten Nationen Menschenrechtsbildung für die stadtverwaltung Mit Fokus auf die menschenrechtliche Relevanz von Verwaltungsaufgaben Menschenrechte in der altenpflege Die Menschenwürde als Basis der Pflege 28 Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen Nicht zuletzt bietet das Menschenrechtsbüro so- wohl Beratung als auch Begleitung von Lehrkräf- ten zur Durchführung von Unterrichtseinheiten zu Menschenrechtsthemen an. An der Geschwister- Scholl-Realschule wurde vor Weihnachten 2022 mit einer Klasse zum Thema faire Spielzeugproduktion gearbeitet. Für die daraus entstandene Postkarten- aktion wurde die Klasse von der Baker Tilly Stiftung im Nachgang mit einem Geldpreis ausgezeichnet. Weihnachtskartenaktion von Schülerinnen und Schülern der Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Realschule bei Geschwister-Scholl-Realschule Aufnahmen zum Filmprojekt Fair Toys Corona bestimmte auch in der Bildungsarbeit das es in dem Workshop auch um Handlungsnotwen- Denken und Handeln. Workshops in Präsenz waren digkeiten für die eigene Person – für Nürnberg – lange Zeit gar nicht möglich, oder auch nur mit für Deutschland… großen Auflagen wie Abstandsregeln und Masken- pflicht. Die historisch-politische Bildung konnte RECHTSTERRORISMUS HEUTE: über einen längeren Zeitraum gar nicht stattfinden, BEISPIEL „NSU KOMPLEX“ da die Museen „Dokumentationszentrum Reichs- Zehn Menschen wurden zwischen 2000 und 2007 parteitagsgelände“ und das „Memorium Nürnber- aus einem einzigen Tatmotiv heraus ermordet, ger Prozesse“ geschlossen waren. Deshalb erfolgte nämlich menschenverachtendem Rassismus – drei auch hier ein Umstieg auf digitale Angebote. Es davon in Nürnberg. In dem Workshop wird den gab ein Basisseminar Menschenrechte wie auch Teilnehmenden die Chronik des NSU-Komplexes ein Antidiskriminierungsseminar, die in verkürzter mit Fokus auf die Opfer und deren Angehörige, Form digital, vor allem mit den Nachwuchskräften dargestellt. Dabei nehmen sie die Perspektive der Verwaltung, durchgeführt wurden. der Betroffenen ein und diskutieren die Rolle der Im Jahr 2022 konnte zu einer Art Normalbetrieb zu- Behörden, der Medien und der Zivilgesellschaft. rückgekehrt werden und nach einem eher schlep- In anschließenden Arbeitsgruppen wird die Ak- penden Start, erfahren die Bildungsangebote wie- tualität und Kontinuität des Rechtsextremismus der großes Interesse von Seiten der Schulen und in Deutschland am Beispiel der Anschläge von sonstigen Einrichtungen der Aus- und Fortbildung. Hanau und Halle wie auch dem Mord an Walter Lübcke thematisiert. Eine Annäherung erfolgt auf NEU IM BERICHTSZEITRAUM verschiedenen Ebenen durch Texte, Bilder und Au- diobeiträge. „Wie können wir den Feind*innen der Der Workshop „17 Ziele für eine bessere Welt“ Demokratie widersprechen?“ Diese Frage steht am wurde zu Beginn der Corona-Zeit für die digitale Ende des Workshops. Durchführung gemeinsam mit dem Verein BLUE- PINGU e.V./SDGs go local entwickelt und zu ei- nem späteren Zeitpunkt an eine Durchführung in Präsenz angepasst. Der Workshop richtet sich an Jugendliche ab der 8. Jahrgangsstufe. Die nachhal- tigen Entwicklungsziele sollen 2030 erreicht sein. Die Jugendlichen von heute werden dann erwach- sen sein. Sie sind direkt von der Erreichung der Zie- le betroffen. Es geht also um nichts weniger als um deren persönliche Lebenswirklichkeit und Zukunft. Neben einer Sensibilisierung für die 17 Ziele geht Produziert und übersetzt vom UNO-Informationsdienst (UNIS) Wien. 29 32

Abbildung 57

Abbildung 56

Weihnachtskartenaktion von

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Abbildung 59

Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen bundesprograMM „deMokraTie leben!“ Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) das zivilgesell- schaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Die Stadt Nürnberg ist seit 2015 als lokale „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD) Teil des Bundesprogramms. Sie ist eine von derzeit 357 Partnerschaften in ganz Deutschland und gemessen an der Einwohnerzahl die größte der insgesamt 35 beteiligten bayerischen Kommu- nen. uMseTzung in nürnberg Das städtische Menschenrechtsbüro ist das feder- führende Amt und kooperiert eng mit dem Kreisju- Insgesamt wurden über 1000 Briefe eingeworfen. gendring Nürnberg-Stadt (KJR). In der Einrichtung DoKuPäd – Pädagogik rund um das Dokumentati- #posiTiVeposT – solidariTäT zeigen onszentrum ist die Koordinierungs- und Fachstel- TroTz lockdown le angesiedelt. Sie unterstützt das Federführende Amt bei der Administration des Programms, koor- In der Zeit des ersten Lockdowns ab März 2020 diniert die Sitzungen der begleitenden Gremien wurde eine Solidaritätsaktion mit dem Titel „Posi- und hält den Kontakt zu den verschiedenen Pro- tive Post“ von der Koordinierungs- und Fachstelle jektträgerinnen und Projektträgern. Außerdem be- in Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbü- treut sie die Öffentlichkeitsarbeit des Programms. ro ins Leben gerufen. Da die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen und Senioren- geFÖrderTe proJekTe: heime besonders vom Lockdown betroffen waren, In den Jahren 2020-2022 konnten insgesamt 79 wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Projekte gefördert werden. Einblick in die geför- ihnen „positive Post“ zu schicken, die vom Men- derten Projekte gibt die Webseite www.demokra- schenrechtsbüro gesammelt und an die Einrich- tie-leben.nuernberg.de. tungen weitergegeben wurde. geFÖrderTe proJekTe zur VerFügung sTehende MiTTel (pro Jahr) Aktions- und Initiativtopf: 47 = 60 % Begleitausschuss: 54.000 € = 63,5 % Jugendfördertopf: 24 = 30 % Jugendausschuss: 21.000 € = 24,7 % Mikroprojekte (seit 2022): 8 = 10 % Öffentlichkeitsarbeit: 10.000 € = 11,8 % 30 Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen Die Lage an den Schulen war im Jahr 2021 wei- terhin kritisch, deshalb konnten außerschulische Angebote für Jugendliche nur schwer realisiert werden. Die Koordinierungs- und Fachstelle ver- wendete jedoch einen Teil der übrigen Gelder im Herbst und produzierte gemeinsam mit dem Men- schenrechtsbüro, der Scharrer Mittelschule und der Kinderkommission einen Kurzfilm über die Situati- on von Jugendlichen in der Corona-Zeit. In diesem kommen besonders die Jugendlichen selbst zu Wort. Außerdem werden kinderrechtlich relevante Fragen aufgeworfen und von Expertinnen und Ex- perten besprochen. Der Film ist abrufbar auf dem YouTube-Kanal der Stadt Nürnberg. webseiTe zur sTrasse der MenschenrechTe Im Laufe des Jahres 2021 entstand als gemeinsa- mes Projekt der „Partnerschaft für Demokratie“, der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleich- uMseTzung der kaMpagne stellungsstelle und dem Kreisjugendring Nürn- berg-Stadt, eine eigene Webseite zur Straße der #deMokraTiereleVanT Menschenrechte. Ziel der Webseite ist es, Infor- Auf den Demonstrationen gegen die Corona-Maß- mationen zum Kunstwerk, dem Künstler Dani nahmen wurden Begriffe wie „Meinungsfreiheit“, Karavan, zu Nürnberg als „Stadt des Friedens und „Grundrechte“ und „Zivilcourage“ vielfach inst- der Menschenrechte“ und den Menschenrechten rumentalisiert und umgedeutet. Um dem etwas allgemein einfach verständlich und kompakt für entgegenzusetzen und zu zeigen, dass wir alle re- alle zugänglich zu machen. Außerdem finden In- levant sind für den Erhalt der Demokratie, initiierte teressierte Informationen zu buchbaren Rundgän- die Nürnberger PfD gemeinsam mit 15 weiteren gen der Bildungspartner*innen für verschiedene Partnerschaften aus dem Bundesgebiet eine Kam- Zielgruppen. Ein wichtiger Baustein des Projekts ist pagne unter dem Hashtag demokratierelevant. die fortlaufende, ehrenamtliche Übersetzung der Innerhalb der Kampagne fanden verschiedene Ver- Webseite in alle Sprachen, die auch auf den Säulen anstaltungen und Aktionen statt und es entstand des Kunstwerks sichtbar sind. eine eigene Webseite. In Nürnberg erarbeiteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Demokratie- neues FÖrderziel – inklusion Workshops ihre persönlichen Statements zum The- FÖrdern und barrieren abbauen ma Demokratie, die dann auf Square Flags festge- halten wurden. Im Jahr 2022 wurde „Inklusion fördern und Barrie- ren abbauen“ als neues Förderziel festgelegt. Um diesem Ziel näher zu kommen, wurde zunächst in- sTiMMen Für deMokraTie – tern ein Prozess angestoßen, bei dem sowohl die lange nachT der deMokraTie Ausschreibung als auch verschiedene Formulare Neben weiteren Aktionen im Rahmen der Lan- und die Webseite auf Barrierefreiheit geprüft und gen Nacht der Demokratie, wurden die während überarbeitet wurden. Außerdem fanden Work- der #demokratierelevant Kampagne entstandene shops der Initiative „Barrierefrei feiern“ statt, um Stimmen zur Demokratie in der Straße der Men- sowohl die Ausschüsse als auch die geförderten schenrechte ausgestellt. Auf den Square Flags sind Projektträgerinnen und Projektträger für das The- sowohl Personen aus der Zivilgesellschaft als auch ma zu sensibilisieren. Mitglieder des Nürnberger Stadtrates zu sehen. 31 33

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Abbildung 61

Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen allianz gegen rechTsexTreMisMus in der MeTropolregion nürnberg Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Me- tropolregion Nürnberg versteht sich als solida- risches Netzwerk. Unabhängig vom politischen, sozialen, religiösen, nationalen oder rechtlichen Hintergrund ihrer Mitglieder tritt sie allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, Antisemitismus, Antizi- ganismus, Islamfeindlichkeit sowie Menschenver- achtung und Demokratiefeindlichkeit entschieden entgegen. Einzigartig ist die Kooperation auf Au- genhöhe zwischen Gebietskörperschaften und Zi- vilgesellschaft. Der Allianz gehören inzwischen 160 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 285 zivil- gesellschaftliche Organisationen und Institutionen an (Stand: April 2023). Die Kampagne „Denk MIT statt quer“ setzte ein deutliches Zeichen am Gewerkschaftshaus. EIN STARKES NETZWERK Die Stadt Nürnberg ist Gründungsmitglied der Al- KLARE KANTE GEGEN RECHTS – lianz und beherbergt deren Geschäftsstelle in den AUCH IN PANDEMIEZEITEN Räumlichkeiten des Menschenrechtsbüros. Neben der Koordination verschiedener Kampagnen und Während auch die Arbeit der Allianz in den vergan- Aktionen bündelt die Geschäftsstelle Beratungsan- genen Jahren deutlich von der Corona-Pandemie gebote durch Mitglieder der Gremien, dokumen- geprägt war, stand der Jahresbeginn 2020 zunächst tiert, sensibilisiert bei rechtsextremen Vorkomm- ganz im Zeichen der im März anstehenden Kom- nissen in der Region und leistet Hilfestellung. munalwahlen. Mit der seit 2017 aktiven Kampagne Wer Demokratie WäHLT Keine Rassisten (WDWKR), In unterschiedlichen Arbeitskreisen, wie etwa dem einer metropolregionsweiten Online-Mitmach- AK Sport und AK Bildung sowie den regelmäßigen aktion für angehende Kommunalpolitiker*innen Gremiensitzungen des Vorstands und des Koordi- und einem Aktionstag zusammen mit dem Bünd- nierungsgremiums tauschen sich die Mitglieder nis Nürnberg hält zusammen unter dem Motto aus und planen gemeinsame Aktionen. Bei der 13. „Verliebt in Demokratie“ vor der Lorenzkirche am Mitgliederversammlung im Jahr 2021 kam es bei 15.2.2020, setzte die Allianz ein deutliches Zei- den Neuwahlen zu änderungen im Vorstand und chen gegen antidemokratische Haltungen. Auch Koordinierungsgremium. im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 war die Kam- pagne WDWKR ebenfalls mit einer Großflächen- plakatierung in der Metropolregion, zahlreichen Veranstaltungen und einer Mitmachaktion für Bundestagskandidat*innen aktiv. Pandemiebedingt wurden Veranstaltungen und Aktionen in den digitalen Raum verlagert – so auch die Reihe Demokratie-Akademie mit kos- tenlosen Formaten zu unterschiedlichsten The- menfeldern. Andere kreative Aktionen, wie etwa das Flyer-Fahrrad zum 1. Mai ermöglichten trotz harter Kontaktbeschränkungen eine Sichtbarkeit der Allianz-Themen im öffentlichen Raum. So auch Menschenkette für Menschlichkeit 2021 die neuen Banner- und Plakatkampagnen, die im Jahr 2021 starteten: „Denk MIT statt quer“ und „Wer 32 Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen für Demokratie STEHT nicht mit Feinden der De- Neben dem „Digitalen Koffer voller Demokratie“ mokratie auf der Straße“. Mit diesen reagierte die gibt es zudem einen Koffer „zum Anfassen“, der Allianz auf die steigende Zahl von Demonstratio- Gemeinden und Organisationen kostenlos zur Ver- nen, später auch so genannten Spaziergängen in fügung gestellt wird. In diesem finden sich neben der Metropolregion Nürnberg, bei denen es immer nützlichen Leitfäden zur Demokratiearbeit und wieder zu antisemitischen, demokratiefeindlichen Informationsmaterialien auch interaktive Formate bis hin zu rechtsextremen äußerungen kam und zu unterschiedlichen Themenfeldern, die gerade in entsprechende Symbole gezeigt wurden. Durch der Arbeit mit Jugendlichen oder während Aktions- die Plakataktionen konnten die Demokrat*innen tagen zum Einsatz kommen können. Die Arbeit mit der Region in ihren Gemeinden und häufig entlang dem Koffer vor Ort bietet einen niedrigschwelligen der Laufwege der Demonstrierenden ein deutli- Einstieg, sich über Demokratie auszutauschen, zu ches Zeichen gegen menschenverachtende Hal- diskutieren und sich zu engagieren. tungen und Verschwörungserzähler*innen setzen, ohne sich selbst einer Ansteckungsgefahr durch DEMOKRATIE MUSS GELEBT UND das Corona-Virus auszusetzen. In einer digitalen GEFEIERT WERDEN! Unterschriftenaktion zur Kampagne konnten An- Bei der Langen Nacht der Demokratie, am 2. Ok- fang 2022 über 3.300 Unterschriften metropolregi- tober 2022, beteiligte sich die Allianz aktiv am onsweit gesammelt werden und setzten so ein di- Programm der Stadt. Neben einem umfangrei- gitales Zeichen für Demokratie. Am 19.12.2021 rief chen Bühnenprogramm am Gewerbemuseums- die Allianz mit namhaften Unterstützer*innen zur platz mit musikalischen Beiträgen des Raniin Kundgebung „Gemeinsam gegen Corona und Spal- Trio, Ki’Luanda und Charles Junior sowie künstle- tung. Für Demokratie und Mitmenschlichkeit“ am rischen Live-Acts und dem Kabarettisten Oliver Kornmarkt und in der Straße der Menschenrechte Tissot hatten die Besucher*innen die Möglichkeit, auf. 2.000 Personen folgten dem Aufruf und bilde- mit Kommunalpolitiker*innen bei einem Speed- ten am Ende der Kundgebung die „Menschenkette Dating ins Gespräch zu kommen oder sich zu den für Menschlichkeit“. Mit Kerzen und einer Schwei- Themen der Allianz zu informieren. geminute wurde gemeinsam der Toten der Pande- mie gedacht. EIN KOFFER VOLLER DEMOKRATIE Ein Koffer voller Demokratie ist ein von der Deut- schen Fernsehlotterie unterstütztes Projekt, wel- ches das in der Allianz und ihrem Netzwerk vor- handene Wissen weiteren Organisationen und Gebietskörperschaften dezentral zur Verfügung stellt. Der „Digitale Koffer voller Demokratie“ ist eine neue Plattform für Demokratieengagierte in Plakatenthüllung zur Bundestagswahl 2021 der Metropolregion auf der Homepage der Allianz. Sie bietet einen ersten Überblick über das Demo- kratiewissen in der Region mit Filtermöglichkeiten nach Zielgruppen, Themengebieten und Formaten. 33 34

Abbildung 62

Abbildung 65

Abbildung 63

Abbildung 64

Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen nürnberger präVenTionsneTzwerk gegen religiÖs begründeTe radikalisierung Um dem Gefahrenpotenzial einer religiös beding- FORTBILDUNGEN UND ten Radikalisierung und den Anwerbeversuchen SENSIBILISIERUNGSTRAININGS radikaler Prediger zu begegnen, wurde die Pro- Die Projektstelle führte meist in Kooperation mit jektstelle 2016 etabliert. Als Partnerin des Bayeri- verschiedenen Projektpartner*innen 18 Fort- schen Netzwerks „Antworten auf Salafismus“ und bildungen um die Themen religiös begründete finanziert aus Mitteln des Bayerischen Staatsmi- Radikalisierung sowie religiös unterlagerte Kon- nisteriums für Familie, Arbeit und Soziales gehört fliktsituationen für unterschiedliche Zielgruppen es zu den Hauptaufgaben der Projektstelle, mög- durch. Mit diesen Fortbildungen wurden 210 lichst viele Akteure aus dem Bereich der primären Multiplikator*innen erreicht. Bespielhaft zu nen- und sekundären Prävention zu gewinnen und zu nen sind der mit dem IPSN angebotene Kurs für vernetzen. Die Projektstelle arbeitet eingebettet Lehrkräfte „Von Islamismus bis Islamfeindlichkeit – in den phänomenübergreifenden Ansatz der Stadt Prävention von (religiös begründeter) Radikalisie- Nürnberg, Extremismus und Radikalisierung vorzu- rung“ oder die mit der „Städteakademie Nürnberg beugen. Sie ist eng vernetzt mit der Geschäftsstelle Fürth Erlangen Schwabach“ sowie der „Islambe- der Allianz gegen Rechtsextremismus sowie der ratung in Bayern“ angebotene Fortbildung „Brü- Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention ckenbauen zwischen Kommunen und muslimisch im Jugendamt der Stadt Nürnberg. Neben den un- geprägten Lebenswelten“. Die überwiegende Zahl ten beschriebenen Fortbildungen und Workshop- der Fortbildungen waren individuell den Bedürf- Angeboten bietet die Projektstelle auch ein um- nissen der anfragenden Stellen angepasst. fangreiches Beratungsangebot zum Umgang mit muslimischen Organisationen und vor allem bei DIALOG UND KOOPERATION MIT Verdachtsfällen der Radikalisierung an (Siehe Be- MUSLIMISCHEN ORGANISATIONEN ratung S. 26 ) Seit Etablierung des Präventionsnetzwerkes sind NETZWERKARBEIT der Dialog und die Zusammenarbeit mit der mus- limischen Zivilgesellschaft sowie die Einbindung Zwischenzeitlich gehören dem Netzwerk mehr als muslimischer Vereine in kommunale Strukturen ein fünfzig Partnerorganisationen an – von Moschee- wichtiges Anliegen. Mit dem Ziel, muslimische Ver- gemeinden und Zuwanderervereinen, Schulen und eine und Moscheegemeinden im Transformations- Trägern der Jugendarbeit, Vertreter*innen von Si- prozess zu professionellen Sozialdienstleistern wie cherheitsbehörden und Stadtverwaltung bis hin zu in der Jugendarbeit oder in der Seelsorge zu stär- vielen anderen Gruppen, die das Interesse an der ken, wurde diese Arbeit intensiviert. So konnten Verteidigung einer offenen Gesellschaft verbindet. die Jugendgruppen von zwei Moscheegemeinden Dabei steht der Schutzgedanke für Gefährdete, vor in die Strukturen des Kreisjugendrings vermittelt allem junge Menschen, und deren Immunisierung und die Teilnahme von zwölf Nürnberger*innen gegen extremistische Agitation im Zentrum. Dem an der Seelsorgeausbildung bei Muslimische Seel- Netzwerkgedanken dienen unter anderem vier sorge Augsburg (MUSA) organisiert und finanziert Arbeitstreffen zu Themen wie „Präventionsarbeit werden. Zudem wurde im Projekt „Kooperation analog und digital – während COVID-19 und da- muslimischer Vereine und der Stadt Nürnberg in nach(?)“ oder „Radikalisierungsprävention in der der Radikalisierungsprävention und bei Krisensi- Erwachsenenbildung“ sowie die Fachtage. „Zwi- tuationen“ eine intensivierte Kooperation mit vier schen Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus Nürnberger muslimischen Vereinen aufgebaut. – Pädagogisches Handeln in herausfordernden Si- Dieses Projekt beinhaltete u.a. die Einbindung der tuationen“ in Kooperation mit dem Institut für Päd- Vereine in das Bedrohungsmanagement Mittel- agogik und Schulpsychologie (IPSN) im Dezember franken, die Vernetzung mit staatlichen Strukturen 2022 und „Pädagogik und Jugendarbeit mit jungen der Radikalisierungsprävention wie der Beratungs- Muslim*innen für Demokratie und Vielfalt“ in Ko- stelle Radikalisierung im BAMF sowie die Durch- operation mit Jugendamt Stadt Nürnberg - Koordi- führung von Fortbildungen in der Früherkennung nierungsstelle Radikalisierungsprävention im Juni von Radikalisierungstendenzen. 2022. 34 Demokratie lernen und leben – Radikalisierung und Extremismus vorbeugen Geschlechterrollen oder Anwerbeversuchen durch radikale Prediger im Internet. Außerdem geht es um Diskriminierungserfahrungen von Jugendli- chen und wie sie damit umgehen können, ohne sich macht- und hilflos zu fühlen. Ziel dieses Ansat- zes ist es, Jugendlichen Signale von Anerkennung und Zugehörigkeit zu vermitteln sowie demokrati- WORKSHOP-ANGEBOT FÜR SCHULKASSEN sche Werte, Partizipation und Selbstwirksamkeits- UND JUGENDEINRICHTUNGEN erfahrungen zu stärken. Ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit ist AUSBLICK UND EMPFEHLUNG das Workshop-Angebot „Wie wollen wir leben?“ für Schulklassen und Jugendeinrichtungen, wel- Die vor allem bei jungen Menschen nach wie vor ches vom Projektkoordinator organisiert und in vorhanden psychischen Belastungen in Folge der Kooperation mit der Nichtregierungsorganisati- Pandemie sowie eine zunehmende gesellschaft- on ufuq.de inhaltlich betreut wird. Während der liche Polarisierung erhöhen Vulnerabilität wie Einschränkung des öffentlichen Lebens bzw. des auch Empfänglichkeit für extremistische Narrative. Schulunterrichts aufgrund der Pandemie konnten Dem gilt es auf verschiedensten Ebenen entge- die Workshops 2020 und 2021 nur in verminderter genzuwirken. Eine Ebene, um Polarisierung und Zahl durchgeführt werden. Dabei wurden in 28 dem Entstehen von parallelen gesellschaftlichen Workshops 500 Jugendliche erreicht. Die Work- Strukturen entgegenzuwirken, ist die strukturelle shops werden von jungen Teamenden geleitet, die und langfristige Investition in den Dialog und die nach dem allgemeinpräventiven Ansatz von ufuq. Kooperation mit geeigneten muslimischen zivil- de ausgebildet wurden. Unter der Leitfrage „Wie gesellschaftlichen Partnern nach dem Beispiel an- wollen wir leben?“ arbeiten sie mit Jugendlichen derer bayrischer Städte wie Augsburg, Ingolstadt, zu Themen wie Religion, Identität, Zugehörigkeit, München oder Erlangen. MoTherschools: parenTing For peace! in nürnberg Das bereits im Jahr 2019 durchgeführte Projekt pen von Müttern die MotherSchools-Kurse durch- „MotherSchools: Parenting for Peace !“ konnte trotz laufen. Die Treffen konnten bis auf wenige Aus- erheblicher Einschränkungen des öffentlichen Le- nahmen unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt bens aufgrund der Pandemie auch im Jahr 2020 in geltenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kooperation mit der Nichtregierungsorganisation Präsenz stattfinden. Im Dezember 2020 wurden Frauen ohne Grenzen/ Women without Borders schließlich 27 Frauen für ihr Engagement im Rah- und mit Unterstützung des Bayerischen Staatsmi- men des Projekts ausgezeichnet. nisteriums für Familie, Arbeit und Soziales im Rah- men des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgreich durchgeführt werden. Im Mittelpunkt der MotherSchools stehen Mütter. Sie sind aufgrund der meist emotionalen Nähe zu ihren Kindern bestens geeignet, um im Rahmen der Erziehung Präventionsarbeit zu leisten, ihre Kinder in Sachen Resilienz zu stärken und einen Raum für offene Kommunikation und kritisches Hinterfragen zu schaffen. Nach einer intensiven Phase der Community-über- greifenden Mobilisierung, die durch die Unterstüt- zung vieler Kooperationspartner*innen sowohl in- nerhalb der Stadtverwaltung, als auch im Bereich Staatsministerin Carolina Trautner, Gründerin von Women without borders, anderer Institutionen, lokaler Organisationen und Edit Schlaffer, sowie Marcus König, Vorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion, würdigen das Engagement der MotherSchools Teilnehmerinnen aus dem Vereine erst möglich wurde, konnten zwei Grup- Jahr 2019 am 22. Januar 2020. 35 35

Abbildung 66

Unterstützung unTersTüTzung In den Jahren 2020 bis 2022 stand die strategi- sche Weiterentwicklung des Mediationsnetzwerks im Vordergrund. Im Jahr 2021 wurden sechs neue Mediator*innen aus unterschiedlichen Fachbe- reichen wie der Justiz und Wissenschaft, der Ar- chitektur, dem Behindertenrat und aus den Wohl- fahrtsverbänden in das Netzwerk aufgenommen. Zusätzlich stand die Konzeptentwicklung eines all- parteilichen Konfliktmanagements für den öffent- lichen Raum auf dem Programm. Es ist gelungen, das Konzept mit zwei Vollzeitstellen zu hinterlegen. Zum einen konnte die Stabsstelle aus dem Bundes- programm „Demokratie leben!“ den Zuschlag im Verkehrsschilder der Gerechtigkeit, Kunstaktion von Johannes Volkmann Förderprogramm „Kommunales Konfliktmanage- die koMMunale sTiFTung „nürnberg ment“ erhalten und sie hat zudem im Jahr 2022 – sTadT des Friedens und der Mittel für eine städtische Stelle für ein allparteili- MenschenrechTe“ ches Konfliktmanagement erhalten. Die Aufgaben sind das Erfassen bestehender Strukturen und die Im Jahr 2007 ins Leben gerufen, fördert die Stiftung Vernetzung mit Akteur*innen, die innerhalb der mit ihren Vermögenserträgen Menschenrechtspro- Stadt bereits mit Konfliktbearbeitung befasst sind, jekte auf lokaler Ebene und sie unterstützt die Ar- ebenso wie die Analyse erster Einsatzorte und die beit der Preisträgerinnen und Preisträger des In- Konzeptentwicklung. Der Name dafür lautet: Vom ternationalen Nürnberger Menschenrechtspreises Konflikt zum Miteinander – „KoMit“. Das Mediati- sowie einzelner Jurymitglieder in deren Heimat- onsnetzwerk ist fortan Teil des allparteilichen An- ländern. Damit ist sie ein Instrument des aktiven satzes und kann damit für die Bearbeitung sowohl Förderns von zivilgesellschaftlichem Engagement von Konflikten im sozialen Nahraum als auch im in und außerhalb Nürnbergs. Sie ermöglicht damit öffentlichen Raum herangezogen werden. die Umsetzung oftmals herausragender Einzelver- anstaltungen, aber auch von Publikationen und das prograMM wriTers in exile sie leistete immer wieder Anschubfinanzierung für in nürnberg verstetigte Projekte. Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern der Nürnberg ist offizieller Partner des vom deutschen Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90 P.E.N.-Zentrum initiierten Programms „Writers in / die Grünen sowie Oberbürgermeister Marcus Kö- Exile“, das seit 1999 verfolgten Autorinnen und nig als seinem Vorsitzenden. Stiftungsleitung und Autoren Zuflucht in deutschen Städten ermöglicht. -verwaltung liegen beim Menschenrechtsbüro und Ziel der Initiative ist es, ihnen ein freies Leben und der Stadtkämmerei. Schaffen in Deutschland zu ermöglichen und die Gelegenheit zu bieten, ihr Werk in öffentlichen Trotz sinkender Ausrichtungsmittel konnten im Be- Lesungen und Diskussionsveranstaltungen vorzu- richtszeitraum 16 Projekte mit einem Gesamtvolu- stellen. „Writers in Exile“ erhalten aus einem beim men von rund 44.000 Euro gefördert werden. Staatsministerium für Kultur und Medien ange- siedelten Etat ein Stipendium, das auf drei Jahre koordinierungssTelle geMein- befristet ist. Die Beteiligung Nürnbergs an diesem wesen-MediaTion nürnberg weltweit beachteten Programm ist möglich, weil die wbg Nürnberg den jeweiligen Stipendiatinnen Das vom Menschenrechtsbüro koordinierte und Stipendiaten eine Wohnung kostenfrei zur Ver- Netzwerk „Gemeinwesen-Mediation Nürnberg“ fügung stellt. unterstützt als freiwilliges, kostenfreies und au- ßergerichtliches Verfahren in Konfliktlagen unter- Auf die Filmemacherin und Menschenrechtsaktivis- schiedlichster Lebensbereiche. Die Mediation stellt tin Şehbal Şenyurt Arınlı folgte Anfang 2021 Nazli eine Möglichkeit der friedlichen Konfliktbeilegung Karabiyikoglu, wiederum aus der Türkei. Die mit dar, in der langfristig erfolgreiche Lösungsansät- zahlreichen Auszeichnungen gewürdigte queere ze erzielt werden können, da die Konfliktparteien Aktivistin und Schriftstellerin musste ihr Heimat- gleichberechtigt und gleichwertig einbezogen land verlassen, weil sie sich für LGBTI-Rechte einge- werden und gemeinsam Lösungsansätze finden. setzt und unter anderem auch die #MeToo-Debatte Jährlich werden ca. 24 Mediationsfälle bearbeitet. in der Türkei vorangetrieben hatte. 36 Ausblick ausblick Am 10. Dezember 2023 jährt sich die feierliche Ver- Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt trat abschiedung der Allgemeinen Erklärung der Men- als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in schenrechte (AEMR) durch die Vollversammlung Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur der Vereinten Nationen zum 75. Mal. Wenige Jahre Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspe- nach dem Schrecken des Zweiten Weltkriegs und zifischer und Häuslicher Gewalt. In Deutschland er- des Holocaust konnte diese große Menschheits- langte die Konvention im Jahr 2018 den Rang eines utopie in einem der wenigen Momente des Kon- Bundesgesetzes. Die Federführung zur Umsetzung senses innerhalb der internationalen Gemeinschaft der gesetzlichen Vorgaben auf kommunaler Ebe- zustande kommen. Nach wie vor gilt die AEMR als ne liegt bei der städtischen Gleichstellungsstelle ein Meilenstein in der Menschheitsgeschichte, wenn in Kooperation mit dem Referat für Jugend, Fami- auch die Welt in den vergangenen Jahrzehnten we- lie und Soziales und dem Referat für Umwelt und der friedlicher noch sicherer geworden ist, der Glau- Gesundheit sowie in enger Abstimmung mit und be an die Stärke des Rechts zunehmend vom An- unter Einbezug der Kompetenzen von örtlichen spruch des Rechts des Stärkeren abgelöst wird und Einrichtungen und Beratungsstellen, der Unter- autoritäre Staaten gar den Wesenskern der AEMR, stützungs- und Hilfestrukturen, relevanter Netz- nämlich ihre Universalität, in Frage stellen. werke und Arbeitskreise sowie allen dafür relevan- ten lokalen Akteurinnen und Akteuren. Die Pandemie jedoch hat gezeigt, welch wichtige Orientierungsfunktion die Menschenrechte gerade Auf der Grundlage einer im Jahr 2022 finalisierten in Zeiten von Krisen haben. Sie hatte neue Gefähr- Bestandsaufnahme zu vorhandenen Strukturen dungen der Grund- und Menschenrechte hervor- entlang der Vorgaben der Konvention und den gebracht und bestehende Gefährdungen verstärkt, Ergebnissen zweier Barcamps werden im Frühjahr zum Beispiel für besonders verletzliche Gruppen, 2023 konkrete Maßnahmen zu einzelnen Themen- aber auch als Verstärker von Rassismus und Aus- feldern erarbeitet. Als Gleichstellungsaktionsplan grenzung verbunden mit Schuldzuweisungen an 2024 – 2026 mit dem Titel „Nürnberger Aktionsplan bestimmte Personengruppen. So war es unabding- zu Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häus- bar, immer an die Grundlagen unseres demokra- licher Gewalt“ soll er 2024 dem Stadtrat vorgelegt tischen Zusammenlebens hinzuweisen, nämlich werden. die Anerkennung, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet sind. Bei der Verabschiedung der Istanbul-Konvention hatte der Europarat explizit an die Verantwortung Auch das Thema „Häusliche Gewalt“ hat während von lokalen Regierungen und Behörden gewandt. der Pandemie eine traurige Aktualität erfahren. Damit bestätigte er erneut den menschenrechtli- Nicht zuletzt deshalb wird die Umsetzung der chen Auftrag an die Kommunen und die Erkennt- Istanbul-Konvention zu einem der Jahresschwer- nis, dass ein Fokus auf die Menschenrechte für eine punkte 2024 gehören. Das Übereinkommen des gerechtere und stabilere und solidarischere städti- Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von sche Ordnung sorgen kann. 37 36

Abbildung 67

Abbildung 68

Thema glossar ads ipsn Antidiskriminierungsstelle des Bundes Berlin Institut für Pädagogik und Schulpsychologie der Stadt Nürnberg agg Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz istanbulkonvention Übereinkommen des Europarates zur Verhütung aeMr und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; häuslicher Gewalt, das 2011 in Istanbul unter- Das Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den zeichnet wurde. Menschenrechten koMit baMF Vom Konflikt zum Miteinander - Allparteiliches Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Konfliktmanagement in Nürnberg Nürnberg lsbTi*Q charta der grundrechte der europäischen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Interpersonen union und Queers Schreibt die Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union fest nsu Nationalsozialistischer Untergrund; rechtsextreme eccar terroristische Vereinigung European Coalition of Cities Against Racism; Europäische Städtekoalition gegen Rassismus salafismus Ultrakonservative Strömung innerhalb des Islam FTo Fair Toys Organisation – Kontrollinstanz für die sdg Herstellung von sozial- und umweltverträglich Sustainable Development Goals; 17 internationale produziertem Spielzeug Nachhaltigkeitsziele, zu denen sich die Kommu- nen wie die Stadt Nürnberg verpflichtet haben homophobie Feindseligkeit gegenüber lesbischen und un schwulen Menschen United Nations; Vereinte Nationen idahobiT unesco Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und United Nations Educational, Scientific and Cultural Transphobie bzw. -feindlichkeit Organization; Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur internationale wochen gegen rassismus Aktionswochen der Solidarität mit den Betrof- xinjiang fenen von Rassismus, die alljährlich um den 21. Provinz im Westen Chinas, die überwiegend von März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus der uigurischen Minderheit bewohnt wird und von stattfinden. dieser als Ostturkestan bezeichnet wird. 38 IMPRESSUM Herausgeberin: Stadt Nürnberg Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Fünferplatz 1 90403 Nürnberg Tel. + 49 (0) 911 231-5029 E-Mail: menschenrechte@stadt.nuernberg.de gleichstellung@stadt.nuernberg.de www.menschenrechte.nuernberg.de www.gleichstellungsstelle.nuernberg.de Team: Matthias Becker, Christine Burmann, Michelle Fowinkel, Clara Grell, Stephanie Hansel, Valerie Laubenheimer, Martina Mittenhuber, Rainer Neußer, Helga Riedl, Denise Scheuerer, Hedwig Schouten, Wiebke Winter Redaktion: Martina Mittenhuber, Hedwig Schouten Bildrechte, soweit nicht im Text belegt: Barbara Bodenschatz, Christine Burmann, Catcalls of Nürnberg, Molly Crabapple, Deutscher Menschenrechts-Filmpreis, Christine Dierenbach, Norbert Feulner, DGB Nürnberg, Michelle Fowinkel, Giulia Iannicelli, Norbert Kiesewetter, Toni Mader, Lothar Mantel, Daniel Marr, Menschenrechtsbüro, Thomas Reuters Foundation/Nicky Milne, MODATIMA, Chandra Moennsad, Luis Prada, Matthias Schwert, Seniorenamt Stadt Nürnberg, Hatice Tanirgan- Lutz, US Gov – Secretary of State‘s Photographer, Johannes Volkmann, Thomas Wilfling, Christina Plewinski, Hedwig Schouten, Rainer Wölzlein Gestaltung: formfinder.de Druck: Gutenberg Druck & Medien GmbH, 91080 Uttenreuth Auflage: 300 Juli 2023 37

www.menschenrechte.nuernberg.de www.gleichstellungsstelle.nuernberg.de 38

Stk/010/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend

und Kultur" - Einreichung von Projektskizzen für Projektaufruf 2023

Anlagen: Entscheidungsvorlage Eckdaten zu den Vereinen

Sachverhalt (kurz): Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 für das Bundes-Förderprogramm "Sanierung von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das seit 2015 bestehende Programm wurde 2022 weiterentwickelt und legt den Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Auch in 2023 liegt der Förderschwerpunkt des Projektaufrufs Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten.

Die Förderquote liegt bei bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, bei einer maximalen Förderhöhe von 6 Mio. €. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Zur Teilnahme am sog. Interessensbekundungs- verfahren (1. Phase) ist ein Stadtratsbeschluss nötig, der die Bewerbung befürwortet. Für die Projekte, die ausgewählt werden (Beschluss durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags voraussichtlich Ende 2023) ist eine Antragstellung in 2024 vorgesehen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden drei Projekten am Projektaufruf zu beteiligen:

Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Durch eine erfolgreiche Bewerbung könnte sich der Stadtanteil an den Vereinsmaßnahmen, verglichen mit der 45%-Förderung gemäß der städtischen Sportförderrichtlinien, verringern. Zudem würden auch auch die Vereine durch sinkende finanzielle Eigenanteile profitieren. Gleichwohl wären aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Programms in den nächsten Jahren zusätzliche städtische Eigenmittel einzuplanen und eine personelle Begleitung durch die Stadverwaltung notwendig.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sporthalle BBZ: derzeit im BIC-Verfahren. voraussichtlich Verwaltungsantrag zur MIP-Aufnahme im November Sportservice: Jährlicher Etat 1,1 Mio. Euro bei SpS nicht auf Großbauprojekte ausgelegt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref IV/SpS

NüBad

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die Projekte

im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Projektskizzen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einzureichen.

Vorbehaltlich einer Auswahl der Vereinsprojekte für eine mögliche Antragstellung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweilige kommunale Beteiligung anteilig zu den Eigenanteilen der Vereine und den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes in den Mittelfristigen Investitionsplan einzuplanen.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend

und Kultur (SJK)“ – Anmeldung von Projekten

Entscheidungsvorlage

  1. Förderrechtliche Rahmenbedingungen

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 mit 400 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm Sport, Jugend, Kultur (SJK) zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt, geförderte Projekte sollen daher zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Auch der aktuelle Förderaufruf legt seinen Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.

Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sollen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das betreffende Sanierungsprojekt befindet. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte (auch Vereine) ist zulässig. Der Bundesanteil der Förderung beträgt bis zu 75% der förderfähigen Kosten und soll zwischen 1 Mio. und 6 Mio. Euro liegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der 1. Phase (Interessensbekundung) sind Projektskizzen bis spätestens 15. September 2023 über ein online-Portal einzureichen. Es wird ein Stadtratsbeschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird. In der 2. Phase erfolgt, nach einer Vorprüfung durch den Zuwendungsgeber, durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Auswahl der Projekte, die den eigentlichen Zuwendungsantrag stellen dürfen.

  1. Beteiligung mit drei Projekten

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden Projekten am Projektaufruf zu beteiligen:  Generalsanierung einer 5-fach Sporthalle und Erweiterung um eine 6. Sporthalle im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg  Energetische Sanierung des Hallenbades des Post SV Nürnberg  Sanierung und Erweiterung des Vereinsheims Yachtclub Nürnberg e. V.

Die städtische Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme am BBZ steht im BIC-Verfahren und soll voraussichtlich im Herbst den Projektfreeze erhalten und im Rahmen eines Verwaltungsantrages zur MIP-Aufnahme vorgeschlagen werden. Die hier angestrebte Maximalförderung durch den Bund in Höhe von 6 Mio. € könnte einen erheblichen Deckungsbeitrag leisten.

Bezüglich der beiden Vereinsprojekte wäre die Bundesförderung die Chance für eine rasche Realisierung der Vorhaben. Verglichen mit der 45%-Förderung gemäß der städtischen Sportförderrichtlinien für Vereinsprojekte (Sonderfall Yacht-Club: 50% aufgrund des anerkannten Katastrophenfalls) würde durch eine Aufnahme ins Bundesförderpogramm die notwendige finanzielle städtische Beteiligung ebenso wie die der Vereine sinken. Eine Auswahl der Projekte würde, aufgrund der zeitlichen und rechtlichen Vorgaben des Programms, jedoch eine Bereitstellung von zusätzlichen Eigenmitteln bereits in den nächsten Jahren notwendig machen.

Die Erfahrung der Begleitung des 2022 vom Bund ausgewählten Projekts „Energetische Generalsanierung des vereinsbetriebenen Freibades (Schwimmerbund Bayern 07 e. V.)“ zeigt einen nicht unerheblichen Mehraufwand auch bei städtischem Personal zur Betreuung des Projekts. Um die Fördergelder nicht zu gefährden, muss die Einhaltung der für Bundeszuwendungsmaßnahmen geltenden Administrations- und Prüfungsvorschriften von städtischer Seite überwacht werden. Der Bundesfördergeber nimmt hier die Stadt Nürnberg als Erstempfänger der Förderung in die Pflicht. Somit sind insbesondere im bautechnischen Bereich sowie im Nachweisverfahren viele Leistungen und damit Arbeitszeit zu erbringen. Derzeit stehen hier keine Personalkapazitäten zur Verfügung. Es muss somit geklärt werden wie diese Betreuungs- und Kontrollpflichten seitens der Stadt Nürnberg sichergestellt werden kann. Insgesamt spricht jedoch die hohe mögliche Förderung für eine Bewerbung.

  1. Geplante Maßnahmen und Finanzierung

3.1. Generalsanierung einer 5-fach Sporthalle und Erweiterung um eine 6. Sporthalle im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Die Sporthallen am Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg sollen bis 2027 generalsaniert werden. Die ehemaligen Messehallen werden seit Mitte der 70er Jahre als Sportstätte genutzt. Die Sporthallen sind stark sanierungsbedürftig. Die Statik des Dachtragwerkes ist nur noch bedingt tragfähig. Der bauliche und technische Brandschutz muss an die heutigen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Ebenso muss die Barrierefreiheit in dem Bauteil hergestellt und gewährleistet werden. Darüber hinaus erfordert die hohe Anzahl an Nutzern eine Erweiterung um eine sechste Sporthalle

Die Sporthallen am BBZ sind das Zentrum für das Sport- und Bewegungsangebot an den Beruflichen Schulen in Nürnberg. Zusätzlich zur schulischen Nutzung ist die Sporthalle eine bedeutende Säule der Sportflächeninfrastruktur für den Breiten- und Vereinssport in Bezug auf Trainingsangebote sowie Sportveranstaltungen. In Nürnberg bietet nur diese Sporthalle die Möglichkeit, auch größere Sportveranstaltungen des Breitensports mit einem Publikum von bis zu 900 Personen durchzuführen. Zukünftig sollen dort Turniere und Wettkämpfe, von Stadtmeisterschaften über Bayrische und Deutsche Meisterschaften bis hin zu internationalen Turnieren, stattfinden und so die Sportstadt Nürnberg auch über die Stadtgrenzen hinweg repräsentieren.

Die geplante Maßnahme umfasst:

Sporthalle inkl. Funktionsräume; insb.

weiterung um eine Sporthallenfläche)

Gesamtkosten 29.000.000 EUR (indizierte Kostenschätzung, LPh 2 Kostengruppe 200 bis 700,Stand: 17.08.2023)

Es wird zusätzlich die Förderung nach Bayrischem Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) angestrebt. Angaben zur Höhe der FAG-Förderung seitens Fördergebers liegen noch nicht vor, so dass konkrete Aussagen zu Fördermitteln nach BayFAG erst im weiteren Verlauf möglich sind. Die Höhe der FAG- Förderung richtet sich grundsätzlich nach den zuweisungsfähigen Ausgaben, ist jedoch gedeckelt auf den Kostenrichtwert nach den FAZR. Die maximal mögliche Förderhöhe liegt unter Annahme aktueller Kostenrichtwerte und Fördersätze bei rund 10,5 Millionen Euro.

Als erste Einschätzung zum Finanzierungsplan ergibt sich für das Projekt „Sporthallen am BBZ“:

Gesamtkosten, Schätzung 29.000.000 Euro

FAG-Förderung (maximal, Annahme!) 10.500.000 Euro

Restsumme entspricht den zuwendungsfähigen Kosten für Zuschuss Bundesprogramm: 18.500.000 Euro

Anteil Bund 75%, max. 6 Mio. Euro 6.000.000 Euro

Summe städt. Investitionskosten (vorl. Annahme!) 12.500.000 Euro

Die Förderung nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ würde den städtischen Mitteleinsatz für die Maßnahme erheblich reduzieren und so den städtischen Haushalt deutlich entlasten.

3.2. Energetische Sanierung des Hallenbades des Post SV Nürnberg

Das zu sanierende Hallenbad des Post SV Nürnberg ist eine ganzjährige Begegnungsstätte für sämtliche Einwohner/innen im Nordosten der Stadt Nürnberg und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit in der Gesellschaft bei. Knapp 6.500 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg besuchen jährlich das vereinseigene Hallenbad und nutzen die verschiedensten Angebote. Mit knapp 1.000 Schwimmkursplätzen pro Jahr und Bewegungsraum / Wasserzeiten für knapp 400 Grundschülerinnen und -schüler wird bei den Kindern der Grundstein für sicheres Schwimmen gelegt.

Neben dem Erhalt dieser für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mit Wasserfläche essentiellen Sportstätte soll die Sanierung einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Nach erfolgter Komplettsanierung werden rund 65 % der Energie und ca. 320 t CO2/a gegenüber dem Status quo eingespart. Der Anteil erneuerbarer Energien wird bei 65 % - 75 % liegen.

Im Zuge der Sanierung des Bades soll auch die umfassende barrierefreie Nutzbarkeit gewährleistet werden.

Die konkreten Maßnahmen umfassen  Transmissionswärmeschutz aller Gebäudehüllflächen gem. EG 70  Erneuerung aller Fenster und Türen gem. EG 70/BEG-Nichtwohngebäude  Erneuerung der TGA (Heizung, Lüftung, Sanitär, GLT, MRT, energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme, Wärmerückgewinnung, Effizienzpumpen, Herstellen Barrierefreiheit für Trocken- und Beckenbereiche)  Umfeldmaßnahmen (zur Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens und der Inbetriebnahme des Gebäudes und der darin befindlichen technischen Anlagen)

Die aktualisierten Gesamtkosten des zu fördernden Bauabschnitts liegen bei knapp 9,7 Mio. Euro.

Folgender Finanzierungsplan liegt zugrunde:

Jahr Eigenmittel der Kommune Bundesmittel (beantragte Zuwendung) Bemessungs- grundlage der Zuwendung Mittel betei- ligter Dritter (Verein) Summe Bundes- mittel Eigenmittel Kommune Eigenmittel
Kommune
€ € € € € % %
2024 54.456,00 120.000,00 174.456,00 19.384,00 193.840,00 68,79% 31,21%
2025 408.420,00 900.000,00 1.308.420,00 145.380,00 1.453.800,00 68,79% 31,21%
2026 816.840,00 1.800.000,00 2.616.840,00 290.760,00 2.907.600,00 68,79% 31,21%
2027 1.361.400,00 3.000.000,00 4.361.400,00 484.600,00 4.846.000,00 68,79% 31,21%
2028 81.684,00 180.000,00 261.684,00 29.076,00 290.760,00 68,79% 31,21%
gesamt 2.722.800,00 6.000.000,00 8.722.800,00 969.200,00 9.692.000,00 68,79% 31,21%

Eigenmittel

der Kommune

Die Limitierung der Bundesmittel auf 6 Mio. Euro erfordert eine Beteiligung der Stadt Nürnberg in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro und des Vereins in Höhe von knapp 970.000 Euro. Dies entspricht wie bei den anderen Vereinsprojekten 10 % der Gesamtsumme.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass darüber hinaus auch der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) das Vorhaben nach seinen Sportförderrichtlinien mit 20 % der zuwendungsfähigen Kosten fördert. Entsprechend einer ersten unverbindlichen Berechnung förderfähiger Kosten durch den BLSV werden diese allerdings deutlich unterhalb der Gesamtkosten liegen. Da eine belastbare Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV allerdings noch aussteht, lässt sich die Förderhöhe aus Landesmitteln momentan noch nicht beziffern. Etwaige Landesmittel sind daher bis zu deren finaler Zusicherung im Finanzierungsplan noch nicht mit einkalkuliert, würden aber die einzubringenden kommunalen Mittel reduzieren.

Die Mittel aus der Bundesförderung entlasten sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich bzw. machen diese Maßnahme erst möglich.

Hinweis: Der steigende Bedarf an Schwimmkursen, Wasserflächen für den Schulsport und Rehasport-Angeboten (auf ärztliche Verordnung) erfordert im jetzigen Eingangsbereich den Neubau eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens und Umkleiden. Aufgrund der Fokussierung des Förderprogramms auf Sanierungsmaßnahmen und des gedeckelten Fördervolumens ist dieser nicht Bestandteil des Förderantrages.

3.3. Wiederaufbau des Vereinsheims Yachtclub Nürnberg e. V.

Das Clubhaus des Yacht Club Nürnberg (YCN) am Dutzendteich muss aufgrund eines 2012 festgestellten Pilzbefall des Tragwerkes, hervorgerufen durch den wiederkehrenden Ablauf im Winter und Zulauf des Wassers im Frühjahr, abgerissen und neu aufgebaut werden. Untersuchungen des Tragwerks zeigten, dass fast die ganze Konstruktion befallen ist und sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig waren, um das Haus vor dem Einsturz zu bewahren. Die Räume wurden zwischenzeitlich teilweise oder ganz gesperrt und die äußere Steganlage um das Clubhaus musste ganz abgerissen werden, da die Schäden zu groß waren. Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung nicht möglich und daher ein Ersatzneubau zwingend erforderlich ist.

Der geplante Ersatzneubau trägt der positiven Mitgliederentwicklung des Vereins Rechnung. Neue Nutzungsmöglichkeiten des geplanten Gebäudes erweitern das Freizeitangebot weit über den Segelsport hinaus, sodass Menschen mit und ohne Handicap davon profitieren können. Das Gebäude soll unter den Aspekten des Klima- und Naturschutzes zukunftsfähig errichtet werden und alle Anforderungen an innovatives, nachhaltiges und ökologisches Bauen erfüllen (z.B. Dachbegrünung

und Holzbauweise). Durch die konsequente barrierefreie Umsetzung des Gebäudes und der Hafenanlage wird erstmals in der Region ein barrierefreier Zugang zum Segelsport ermöglicht. So entsteht ein innovatives, integratives und in seiner Form einzigartiges Sportzentrum inmitten der beliebten Parklandschaft.

Der erforderliche Ersatzneubau des Clubhauses soll am bisherigen Standort am Nordufer des Dutzendteiches errichtet werden. Die Grundfläche des geplanten Gebäudes beträgt 628 qm, die Gesamtfläche 1.350 qm. Die im Haus geplanten Inklusionsprojekte geben die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 für alle Räumlichkeiten vor. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über duktile Bohrpfähle, die die Betonbodenplatte tragen. Diese aufwendige Gründung ist der Geologie des Grundstückes am See geschuldet. Die Höhenlage des Hauses wird durch die vorgegebene Höhenkote des hundertjährigen Hochwassers des großen Dutzendteiches vorgegeben und auf festem Grund gebaut. Die Tragkonstruktion und die Gebäudehülle sollen in Holzfertigbauweise errichtet werden, aus ökologischen Gründen sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Maßgebend ist für das Gebäude – neben dem nachhaltigen Gebäudekonzept – die Barrierefreiheit des Hauses und des Geländes. Aufgrund der räumlichen Begrenztheit durch Wasser und des Fischbachs braucht der Club eine Erweiterung um 3 m gegen Norden für mehr Bewegungsflächen der Inklusion und Feuerwehranfahrtszone.

Das neue Clubhaus soll folgende Räumlichkeiten beinhalten:  Sporthalle und Gymnastikhalle für Muskelaufbau, Ausdauer und koordinative Übungen  Werkstatt und Lagerflächen zur Wartung und Reparatur von Booten  Schulungsräume  Geschäftsstelle  Sanitärräume mit barrierefreien Toiletten  Umkleiden, Duschen  Begegnungsflächen

Das Projekt lässt sich vorbehaltlich der Förderung durch den Bund zügig umsetzen, da Planungsleistungen bereits weit fortgeschritten und die Leistungsphasen 1-4 bereits abgeschlossen sind. Es liegt eine Baugenehmigung der Stadt Nürnberg vor. Eine Tektur mit Erweiterungen für einen barrierefreien Sportbetrieb wurde bei den Baugenehmigungsbehörden eingereicht und die Genehmigung der erweiterten Planung bereits in Aussicht gestellt. Die Gebäudestatik verlangt nach einer zeitnahen Umsetzung des Projekts, das erst durch die in Aussicht gestellten Bundesmittel realistisch und für den Verein darstellbar wird.

Die aktualisierten Gesamtkosten des Vorhabens liegen laut Architektenplanung und aktuellen Baupreisindizes bei ca. 6,5 Mio. €.

Als erste Einschätzung zum Finanzierungsplan ergibt sich für das Projekt des YCN:

Gesamtkosten 6.494.400 Euro abzgl. Eigenanteil Verein (10% v. € 6,494 Mio.) 649.440 Euro abzgl. BLSV Förderung noch nicht bekannt = Bemessungsgrundlage für Zuschuss Bund und Stadt 5.844.960 Euro davon Anteil Bund (75%) 4.383.720 Euro davon Anteil Stadt (25%) 1.461.240 Euro

Jahr Eigenmittel der Kommune Bundesmittel (beantragte Zuwendung) Bemessungs- grundlage der Zuwendung Mittel betei- ligter Dritter (Verein) Summe Bundesmit- tel Eigenmittel Kommune Eigenmittel
Kommune
€ € € € € % %
2024 590.440,00 1.771.340,00 2.361.780,00 262.420,00 2.624.200,00 75,00% 25%
2025 379.420,00 1.138.250,00 1.517.670,00 168.630,00 1.686.300,00 75,00% 25%

Eigenmittel

der Kommune

491.380,00 25%
gesamt 1.461.240,00 4.383.720,00 5.844.960,00 649.440,00 6.494.400,00 75% 25%

Die Beteiligung des Vereins mit Eigenmitteln in Höhe von 10% der Gesamtkosten reduziert die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung durch Bund und Stadt.

Es ist davon auszugehen, dass darüber hinaus auch der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) das Vorhaben nach seinen Sportförderrichtlinien mindestens mit 20%, anteilig sogar mit einem katastrophenfall-bedingt erhöhten Fördersatz von 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Da die Berechnung der förderfähigen Kosten durch den BLSV noch aussteht, lässt sich die Förderhöhe aus Landesmitteln momentan noch nicht beziffern. Etwaige Landesmittel sind daher im Finanzierungsplan noch nicht mit einkalkuliert. Dies kann erst nach finaler Zusicherung der BLSV-Förderung erfolgen.

Die Mittel aus der Bundesförderung entlasten also sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich. Ohne die Bundesförderung müsste sich die Stadt Nürnberg entsprechend der für diese Maßnahme im Stadtrat beschlossenen erhöhten Katastrophenfallförderung mit 50% der durch den BLSV berechneten förderfähigen Kosten beteiligen, mit der Bundesförderung sinkt der Fördersatz auf 25% bezogen auf die Bemessungsgrundlage im Rahmen des Bundesprogrammes.

Umsetzbarkeit der Vereinsprojekte

Beide Vereine sehen sich finanziell nicht in der Lage, die Maßnahme allein mit den regulär zu erwartenden Sportfördermitteln von Land und Kommune zu realisieren.

Deckung der städtischen Anteile für die Vereinsprojekte

Die Finanzierung des städtischen Zuschussanteiles beider Vorhaben wäre aufgrund des überdurchschnittlichen Investitionsvolumens und der auf derzeit jährlich 1,1 Mio. € begrenzten Investitionszuschuss-Pauschale nur zu Lasten anderer Vereine zu bewerkstelligen. Für den Yachtclub wurde daher bereits ein eigener MIP-Ansatz beschlossen. Im aktuellem MIP-Entwurf wurden relevante Mittelanteile dafür jedoch in Folgejahre nach 2027 verschoben.

Es wird daher ein eigener MIP-Ansatz für aus dem Bundesprogramm SJK geförderte Vereinsmaßnahmen vorgeschlagen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die Projekte

im Berufsbildungszentrum (BBZ) Nürnberg

Projektskizzen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einzureichen.

Vorbehaltlich einer Auswahl der Vereinsprojekte für eine mögliche Antragstellung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweilige kommunale Beteiligung anteilig zu den Eigenanteilen der Vereine und den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes in den Mittelfristigen Investitionsplan einzuplanen.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend

und Kultur“ – Anmeldung von Projekten

Anlage: Eckdaten zu den Vereinen

Post-Sportverein Nürnberg

Der Post-Sportverein Nürnberg e. V. ist mit ca. 16.000 Mitgliedern (Stand: 07/2023) der größte Breitensportverein in Süddeutschland und betreibt zahlreiche vereinseigene Sportstätten im gesamten Stadtgebiet (zwei große Sportparks, zwei Sportzentren und zwei Vereinssporthallen).

Die 21 Abteilungen mit über 100 verschiedenen Sportarten und ca. 1.000 Sportstunden pro Woche werden durch rund 100 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie 500 überwiegend ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter angeboten und verwaltet. Hierbei nimmt der Post SV vor allem eine Vorreiterrolle im Gesundheitssport (wie z. B. Prävention, Rehabilitation, betriebliches Gesundheitsmanagement) ein - in Kooperation mit Kommune, Krankenkassen und zahlreichen regionalen Unternehmen.

Auf Grundlage einer durchgeführten Konzeptstudie der Firma SpOrt Concept GmbH sollen die Bestandsgebäude auf dem Sportgelände des Post SV Nürnberg (Sportpark Ebensee – Ziegenstraße 110) in den nächsten Jahren umfangreich (energetisch) saniert und zusätzlich durch ein Sportzentrum (Fitnessstudio, Kursräume, Tanzstudio, Kindersporthalle, Geschäftsstelle und weitere Funktionsgebäude) ergänzt werden. Ein zentraler Bauabschnitt ist die Sanierung des vereinseigenen Hallenbades, welches aus einem über 40 Jahre alten Gebäudeteil (Schwimmerbecken, Umkleiden, Sanitärräume und Eingangsbereich) und einer 24 Jahre alten Gebäudeerweiterung (Lehrschwimmbecken, Planschbecken, Wellnessbereich und Physiotherapie) besteht.

Ein gemeinnütziger Sportverein als Betreiber eines Hallenbades ist nahezu ein Alleinstellungsmerkmal deutschlandweit. Der Betrieb von Hallenbädern liegt normalerweise in kommunaler Verantwortung. Grundsätzlich sind Schwimmbäder Orte der Gesundheitsförderung, Rettungs-und Schwimmausbildung zur Vermeidung des Ertrinkungstodes (s. u.a. Positionierung DOSB) und müssen somit im Sinne des Gemeinwohls erhalten bleiben.

Yacht-Club Nürnberg

Der YCN hat ca. 600 Mitglieder (ca. 45% Jugendanteil). Gesegelt wird in den verschiedensten Bootsklassen vom Jüngstenboot, Jugendboote bis zum Kielboot. Damit ist der Yacht Club Nürnberg der größte Segelverein in Nordbayern und der sechstgrößte in Bayern. Seit über 60 Jahren legt der breitensportorientierte Vereinen seinen Fokus auf ein gemeinwohlorientiertes Angebot zu sozial verträglichen Konditionen. So kostet eine Mitgliedschaft für einen Erwachsenen 24,90 € im Monat und für Kinder und Jugendliche bis 26 Jahren 7,66 € im Monat.

Für alle Jüngsten und Jugendgruppen bietet der YCN regelmäßige Wochentrainings an. Ähnlich auch im Erwachsenenbereich, vom Jollensegeln bis zum Kielbootsegeln reicht hier das Angebot. Jeden Montag können zu dem Erwachsenentraining im der Sommersaison auch interessierte Nürnberger den Segelsport in Nürnberg kennen lernen. Wochentörns, Schulung und Ausbildung werden auf dem Kielboot LoneStar in Heiligenhafen durchgeführt.

Für alle, die am Segelsport interessiert sind, werden im Auftrag des Deutschen Seglerverbandes (DSV) ganzjährig Schulungen in den amtlichen Sportbootführerscheinen Binnen und See sowie dem Sportküstenschifferschein und alle Funkzeugnisse, die für den Segelsport notwendig sind in Theorie und Praxis angeboten. Diese Arbeit wurde mehrfach durch den DSV ausgezeichnet.

Die Aktivitäten des YCN gehen aber weit über das einfache Segeln hinaus:

 Ca. 150 Schulkinder kommen jede Schulwoche zu Sportarbeitsgemeinschaften von der Grundschule über Förderschulen bis zum Gymnasium in den YCN.  Betreuung von über 300 Kindern in der Ferienbetreuung mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg in den gesamten Pfingst-, und Sommerferien.  Wandertage für alle Nürnberger Schulen sowie Projekttage und P-Seminare  Der YCN unterstützt ehrenamtlich mit Skippern und Ausbildern das Mirno More Projekt Nürnberg, das größte Jugendsegelprojekt in Europa. Alle Jugendliche des Projekts werden jedes Jahr kostenfrei ausgebildet.  Zusammenarbeit mit dem Rolli Treff Franken – Gemeinsame Veranstaltung rund um den Dutzendteich  Ausbildungszentrum gesamter Lehrgänge für den Bayerischen Seglerverband in C-Trainer Breitensport, C-Trainer Leistungssport, C-Trainer Breitensport Fortbildungen, Schiedsrichter und Wettfahrtleiterlehrgänge.  Landestrainerlehrgänge für Kaderseglerinnen und –segler  Der YCN hat als einer der ersten Segelclubs in Bayern ein behindertengerechtes Boot für Inklusionssegeln angeschafft.  Aktuell liegt eine Absichtserklärung des Bayerischen Seglerverbandes (BSV) und dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband (BVS) vor, einen Landes-Segelstützpunkt für Menschen mit Handicap einzurichten.

Mit dem Ersatzneubau wird nicht nur der Erhalt des Vereins ermöglicht, sondern auch die Aufrechterhaltung einer ganz besonderen Freizeitgestaltung in Nürnberg: Segeln in der Stadt! Diese Besonderheit bieten nur wenige Städte in Deutschland.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark"

Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB

Anlagen: Entscheidungsvorlage Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Quartier Annapark"

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den Bereich „Quartier Annapark" (Südstadt, südlich Wölckernstraße/Landgrabenstraße) ein neues / erweitertes Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. Hierzu soll die Verwaltung noch in 2023 Vorbereitende Untersuchungen für das Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" einleiten, welches insbesondere die Umsetzung von Projekten der Urbanen Gartenschau 2030 sowie prioritäre Maßnahmen des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden unterstützen soll.

Die Verwaltung empfiehlt die zügige Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 Abs. 3 Baugesetzbuch), um mit dem Stadterneuerungsprozess zu beginnen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.000.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 600.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 400.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Neue MIP-Maßnahme 1249 Stadterneuerungsgebiet "Quartier Annapark" ist im MIP-Entwurf 2024-2027 in Abstimmung mit Stk enthalten.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Themen werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gebietsbezogen abgearbeitet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

RA

Ref. I/II/Stk

UwA, SÖR, Vpl, SW, Ref. IV, J, Stab Sozialraumentw

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch die Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ für das neue Sanierunsgebiet „Quartier Annapark" in der Südstadt. Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind im beiliegenden Plan vom Juli 2023 dargestellt. Eine Behandlung über das Ergebnis wird im Stadtplanungsausschuss erfolgen.

  2. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Der Beschluss tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.

  3. Die Inhalte der geltenden, förmlich festgelegten Sanierungssatzung „Galgenhof/Steinbühl" werden von den Vorbereitenden Untersuchungen zum künftigen Sanierungsgebiet „Quartier Annapark" nicht berührt. Die Beurteilung von Baugesuchen und Vorhaben erfolgt während der Laufzeit des Sanierungsgebietes „Galgenhof/Steinbühl" ausschließlich auf Basis der geltenden, förmlich festgelegten Sanierungssatzung und der sich aus ihr ergebenden Wirkungen. Im nördlichen Teilbereich des Untersuchungsgebietes „Quartier Annapark“, der im Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl“ (nördl. Wölckernstraße/Landgrabenstraße) liegt, finden § 14 BauGB zur Veränderungssperre und § 15 BauGB zu den Vorschriften über die Zurückstellung von Baugesuchen keine Anwendung.

Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 wird die Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen" für das künftige Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" (Südstadt) zum Beschluss erhoben.

Betreff:

Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark"

Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB

Entscheidungsvorlage

Hintergrund

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den Bereich „Quartier Annapark“ (Südstadt, südlich Wölckernstraße/Landgrabenstraße) ein Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 23.03.2023 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, noch in 2023 Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für das Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" einzuleiten. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes soll insbesondere die Umsetzung von Projekten der Urbanen Gartenschau 2030 sowie des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden mit Zuschüssen aus der Städtebauförderung unterstützt werden.

Ausgangssituation

Die Südstadt steht seit längerem im Fokus der Stadtentwicklungsplanung. Zwischenzeitlich liegen für den Bereich mehrere Untersuchungen vor; u.a. auch das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Nürnberger Süden, das nachhaltige Entwicklungsvorschläge zu städtebaulichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Handlungsfeldern vorsieht. Zudem wurde vom Umweltamt als Konkretisierung des Masterplan Freiraums auf Stadtteilebene das Freiraumkonzept Nürnberger Süden (FK Süden) erstellt. Dies beinhaltet u.a. prioritäre Maßnahmen in der Südstadt wie bspw. die Südstadt.Klima.Meile, die im nördlichen Abschnitt (Altstadt bis Kopernikusplatz) auch im Programm der Urbanen Gartenschau 2030 (UGS) verankert ist. Die Umsetzung dieser und weiterer prioritärer Maßnahmen, insbesondere Annapark & Umfeld und Vorplatz der Gustav- Adolf-Gedächtniskirche & Umfeld (siehe Abb. 1, S. 2), soll durch das Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" unterstützt werden. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.10.2022 im Rahmen der Beschlussfassung des FK Süden die Verwaltung entsprechend beauftragt.

Die oben genannten Maßnahmen sind besonders wichtig, da in der Südstadt und insbesondere auch im Bereich des neuen Stadterneuerungsgebietes „Quartier Annapark“ ein hoher Nutzungsdruck auf den vorhandenen Flächen herrscht. Gerade die öffentlichen Grün- und Freiräume unterliegen diversen Herausforderungen, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhöhung der Biodiversität, Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie Gesundheitsvorsorge und Bewegung. So ist im Untersuchungsgebiet u.a. die Schaffung neuer Grün- und Freiräume sowie die Qualifizierung bestehender Grün- und Freiräume vorgesehen. Der klimasensitiven Planung und Gestaltung nach den Prinzipien der Schwammstadt in Stadträumen mit hoher Dichte kommt eine sehr große Bedeutung zu. Durch die Überschneidung von UGS-Projekten mit prioritären Maßnahmen aus dem FK Süden können personelle und finanzielle Kapazitäten synergetisch gebündelt werden. In Kombination mit Zuschüssen aus der Städtebauförderung wird eine zielführende und zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt. Im gesamten Stadterneuerungsprozess wird ein integrierter Bearbeitungsansatz angewandt, der städtebauliche, ökologische, soziale, kulturelle und ökonomische Handlungsfelder gleichwertig betrachtet.

Umgriff des Untersuchungsgebietes

Der Umgriff des Untersuchungsgebiets im Rahmen der VU liegt zentral in der Nürnberger Südstadt, insbesondere in den Bezirken Galgenhof und Hummelstein (siehe Abb. 1, S. 2). Begrenzt wird es

/Gugel-/Schuckertstraße

Gudrun-/Klee-/Pflug-/Schönweißstraße

Abbildung 69

Abb 1: Untersuchungsumgriff und wichtige Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark“

Auslaufendes Sanierungsgebiet Galgenhof/Steinbühl

Der nördliche Teilbereich (nördlich Wölckernstraße/Landgrabenstraße) des Untersuchungsgebietes „Quartier Annapark" (§ 141 BauGB) liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl" (§ 142 BauGB) (siehe blaue Markierung in Abb. 2, S. 3). Für das Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl" ist die Aufhebung der Sanierungssatzung nach § 162 BauGB in 2024 vorgesehen. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung in „Galgenhof/Steinbühl“ soll 2025 die Sanierungssatzung nach § 142 BauGB für das neue Sanierungsgebiet „Quartier Annapark" erlassen werden, sodass eine Überlappung der beiden Sanierungssatzungen zu keiner Zeit vorliegt. Die Inhalte der geltenden, förmlich festgelegten Sanierungssatzung „Galgenhof/Steinbühl" werden von den VUs zum künftigen Sanierungsgebiet „Quartier Annapark" nicht berührt. Die Beurteilung von Baugesuchen und Vorhaben erfolgt während der Laufzeit des Sanierungsgebietes „Galgenhof/Steinbühl" ausschließlich auf Basis der geltenden, förmlich festgelegten Sanierungssatzung und der sich aus ihr ergebenden Wirkungen. Im nördlichen Teilbereich des Untersuchungsgebietes „Quartier Annapark“, der im Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl“ (nördl. Wölckernstraße/Landgrabenstraße) liegt, finden § 14 BauGB zur Veränderungssperre und § 15 BauGB zu den Vorschriften über die Zurückstellung von Baugesuchen keine Anwendung.

Abbildung 70

Abb 2: Umgriff Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl“ bis 2024 (blau) und Untersuchungsumgriff VU „Quartier Annapark“ (schwarze Linie)

Personelle und finanzielle Ressourcen

Entsprechend des AfS-Beschlusses vom 23.03.2023 wurde zwischenzeitlich der Personalbedarf beim Stadtplanungsamt/Sachgebiet Stadterneuerung (Projektleitungsstelle) für die Bearbeitung des Gebietes in der Südstadt gedeckt. Die benötigten Finanzressourcen (MIP-Ansatz Nr. 1249) sind im MIP-Entwurf 2024-2027 in Abstimmung mit der Kämmerei vorgesehen und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes ab Frühjahr 2024 bereit. Die Anmeldung für das geeignete Städtebauförderungsprogramm bei der Regierung von Mittelfranken erfolgt im Rahmen der Bedarfsmitteilungen Städtebauförderung 2024. Die Zuschussquote beträgt in der Regel 60% der förderfähigen Kosten. Eine entsprechende Zuschusserwartung ist im MIP-Ansatz hinterlegt.

Umsetzung und zeitlicher Rahmen

Erste im Rahmen der Erstellung einer VU notwendigen Informationen und Angaben u.a. zu Auffälligkeiten, städtebaulichen Missständen sowie zu Defiziten in der Ausstattung mit sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen werden 2023 bei den relevanten Fachdienststellen instruiert und eingeholt. Ein integrierter Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, ökologische, soziale, kulturelle und ökonomische Handlungsfelder gleichwertig betrachtet, wird angewandt. Durch den Zeithorizont der UGS besteht ein gewisser Umsetzungsdruck bezüglich der Südstadt-Projekte, die auch im INSEK Nürnberger Süden und FK Süden verankert sind. Eine möglichst zeitnahe Einleitung von VUs wäre daher günstig. Gemäß § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der VUs die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung.

Nach Einleitung der VU erfolgt im nächsten Schritt die Aufbereitung der Grundlagen, aus welchen eine Bestandsanalyse zu Mängeln und Potenzialen im Gebiet erarbeitet wird. Im Laufe des Jahres 2024 soll daraus ein integriertes Arbeitsprogramm mit verbindlichem Investitionsplan zu den Vorhaben während der Gebietslaufzeit abgeleitet werden. Während der Gebietslaufzeit können die prioritären Maßnahmen ggf. an veränderte Rahmenbedingungen angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Ein Bericht über das Ergebnis der VUs sowie der Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB wird bis 2025 angestrebt und im Stadtrat zum Beschluss gebracht.

Die Öffentlichkeit soll während der VU durch verschiedene Formate aktiv und niederschwellig am Stadterneuerungsprozess beteiligt werden. Dabei werden lokale Initiativen, bestehende Stadtteilgremien und der Bürgerverein Nürnberg-Süd mit einbezogen. Ein Konzept zur Partizipation wird derzeit erarbeitet. Die Steuerung und Organisation dieser Beteiligungs- und Austauschprozesse, sowie die Erstellung der VU kann (in Teilen) 2024 von einem noch zu beauftragenden externen Auftragnehmer erbracht werden.

Über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der VUs zum Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark“ soll künftig im Rahmen des dafür eingerichteten Arbeitskreises sowie den städtischen Gremien regelmäßig informiert werden.

Fazit und Empfehlung

Die Voraussetzungen für einen Start der VUs gemäß § 141 BauGB sind gegeben. Die Umsetzung investiver und prioritärer Maßnahmen in der Südstadt im Rahmen der Urbanen Gartenschau 2030 sowie des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden werden als vordringlich beurteilt. Darüber hinaus zeichnen sich weitere Handlungsfelder, z.B. aus den Bereichen Kultur, Mobilität, Bildung und Sozialer Infrastruktur ab. Die Ausweisung eines Stadterneuerungsgebietes bietet neben Zuschussmöglichkeiten aus der Städtebauförderung die Chance, Synergien innerhalb der Stadtverwaltung zu erzeugen: Viele Projekte im Untersuchungsgebiet sind bereits über den Masterplan Freiraum (MIP Nr. 714) (teil-)finanziert und beim Servicebetrieb öffentlicher Raum in der Umsetzung eingetaktet. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Quartier Annapark“ würde diese Maßnahmen zeitnah mit Zuschussmöglichkeiten ausstatten. Die Einleitung von VUs (§ 141 Abs. 3 BauGB) wird empfohlen, um mit dem Stadterneuerungsprozess beginnen zu können.

Untersuchungsgebiet "Quartier Annapark"

Abbildung 71

Abbildung 72

Zeichenerklärung

Begrenzung des Untersuchungsgebietes Nürnberg, 09.08.2023

gez. Dengler Maßstab 1:8.000 Amtsleiter

Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachwe6is0 nicht geeignet

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

Billigung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Umweltbericht Entwurf der Begründung

Sachverhalt (kurz):

Der Freistaat Bayern will auf Teilen des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße die neue „Technische Universität Nürnberg“ realisieren. Er hat die Flächen im Areal erworben und den Planungs- und Bauprozess der Hochschule gestartet. Die Rahmenplanung wurde am 07.04.2022 vom AfS beschlossen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals am Südbahnhof war bereits am 28.10.2015 die 8. Änderung des FNP eingeleitet worden. Am 04.03.2020 wurde im Stadtrat die Herauslösung der Änderung 8c aus dem 8. Änderungsverfahren beschlossen.

Die beabsichtigten Nutzungen entsprechen nicht den Darstellungen des FNP. Auf Grund dessen wird eine Änderung des FNP erforderlich.

Um die für eine zeitnahe Realisierung erforderliche Planungsrechtsschaffung für die Flächen der Technischen Universität forcieren zu können, soll der Bereich der Änderung 8c gebilligt werden. Im Anschluss daran findet die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. in der Begründung "Gender und Diversity Aspekte"

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

  1. er sich den vorliegenden Planentwurf vom 07.08.2023 durch einen Billigungsbeschluss zu Eigen macht.

  2. auf der Grundlage des Plans vom 07.08.2023 und der Begründung vom 07.08.2023 einschließlich des Umweltberichts vom 07.08.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch durchgeführt werden soll.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 beschließt der Stadtrat:

  1. sich den vorliegenden Planentwurf (Plan-Nr. FNP8c - E - 01) vom 07.08.2023 durch einen Billigungsbeschluss zu Eigen zu machen.

  2. auf der Grundlage des Planentwurfs vom 07.08.2023 und der Begründung vom 07.08.2023 einschließlich des Umweltberichtes vom 07.08.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die o.g. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Betreff:

Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

Billigung

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich 8b an. Er hat eine Größe von ca. 37 ha und bildet den südlichen und südwestlichen Teil des ca. 90 ha großen Gesamtareals. Der Änderungsbereich wird im Norden durch das Modul II (FNP-Änderung 8b), im Osten durch die Münchener Straße, im Süden durch die Dr.-Luise-Herzberg-Straße und im Westen durch das Modul I (FNP-Änderung 8a) begrenzt.

Die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs zwischen Hasenbucksiedlung und Rangierbahnhof westlich der Brunecker Straße, sind im FNP als gewerbliche Baufläche sowie als Verkehrsfläche/Bahnanlage dargestellt. Die Fläche westlich der Münchener Straße ist als Grünfläche dargestellt, daran anschließend als Bahnanlage. Hinzu kommen die Darstellungen einer übergeordneten Freiraumverbindung vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich und die der U-Bahnlinie. Mehrere Flächen im Bereich der Bauflächendarstellungen sind gekennzeichnet als erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet oder als entsprechende Verdachtsflächen. Die südöstliche Fläche wird von einer Richtfunkstrecke tangiert.

Das Gesamtareal an der Brunecker Straße soll städtebaulich entwickelt werden, dabei soll ein neuer, qualitativ hochwertiger Stadtteil entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen berücksichtigt. Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) war der aus einem 2015 abgeschlossenen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam.

Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedelung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtgebietsentwicklung. Die Stadt Nürnberg beschloss im AfS am 19.07.2018 die Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal wie folgt: Modul II soll mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden. Die grundsätzliche Flächenaufteilung/städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I (Wohnen) und die Grünflächenausstattung bleiben.

Um das Planungsziel Universität umzusetzen, ist eine Änderung des FNP notwendig.

Planung

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da die Darstellung des FNP im Bereich der Brunecker Straße/ Münchener Straße nicht der angestrebten Entwicklung entspricht, wird dessen Änderung notwendig.

Für die Errichtung der Hochschulgebäude ist eine zügige Baurechtschaffung notwendig. Im nächsten Entwicklungsschritt soll nun der fehlende Teil des FNP-Änderungsverfahrens 8 als FNP-Änderung 8c für den Bereich Brunecker Straße, Münchener Straße durchgeführt werden. Zeitgleich wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 4656 aufgestellt. Am 07.04.2022 wurde der Rahmenplan in der gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg beschlossen.

Abbildung 73

Abbildung 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 4600 "Brunecker Straße"; Quelle: Modul 1: Stadtplanungsamt Nürnberg / Modul 2: West 8, Rotterdam UTN: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung / Straßenbahn: Verkehrsplanungsamt Nürnberg Luftbild: Stadt Nürnberg 2020; Geobasisdaten © Bayrische Vermessungsverwaltung

Verfahren

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen, wurde am 28.10.2015 im Stadtrat für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße die Einleitung der 8. Änderung des FNP beschlossen. Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016.

Die für den Änderungsbereich 8c relevanten Stellungnahmen aus dem FNP-Änderungsverfahren 8 wurden übernommen und berücksichtigt.

Zeitliche Umsetzung

Nach dem Beschluss zur Billigung folgt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Kosten

Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des FNP keine Kosten.

Fazit

Durch die FNP-Änderung werden die planungsrechtlichen Vorgaben für die neue Universität geschaffen. Die 8c-FNP-Änderung soll gebilligt und die öffentlichen Auslegung beschlossen werden.

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

Änderung 8c Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

Abbildung 76

Abbildung 77

Abbildung 78

U

Abbildung 74

Abbildung 79

S

HO

Abbildung 75

0 100 200 300 400 500

M 1:10.000

Zeichenerklärung

Änderungsbereich

Sonderbauflächen

Hochschule

HO

ÖPNV

U U - Bahn *

S Stadtbahn/ Straßenbahn *

Grünflächen

Kleingärten übergeordnete Freiraumverbindungen Flächen nach §30 BNatSchG i.V.m. Art.23 BayNatSchG < 3000m²/ > 3000 m² * Kennzeichnungen Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

FNP8c - E - 01

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

Änderung8c:„BereichBrunecker Straße, Technische Universität Nürnberg“

FORTSCHREIBUNGUMWELTBERICHT Stand:07.08.2023

WGF Landschaft T+49(0) 91194 60 30

Landschaftsarchitekten GmbH F+49(0) 91194 60 310

Einfo@wgf-nuernberg.de

Vordere Cramergasse 11 Projekt-Nr. L19/35 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de Datum 07.08.2023

Verfasser:

WGF Landschaft GmbH, Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg

Bearbeiter: M.Sc.Anne Heitmann Dipl.-Ing. Michael Voit, Landschaftsarchitekt

„Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg“ FortschreibungUmweltbericht

  1. Einleitung 1 1.1. Ziele des Bauleitplans 1 1.2. Plangrundlagen 2 2. Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung4 2.1. Fläche 4 2.2. Boden 4 2.3. Wasser 5 2.4. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 6 2.4.1.Pflanzen 6 2.4.2.Tiere 9 2.4.3.Biologische Vielfalt 10 2.5. Landschaft 11 2.6. Mensch, menschliche Gesundheit 11 2.6.1.Erholung 11 2.6.2.Lärmbelastung 12 2.6.3.Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 13 2.7. Luft 13 2.8. Klima 14 2.9. Abfall 15 2.10. Kultur-und Sachgüter 15 2.11. Wechselwirkungen 16 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 16 4. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 17 4.1. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 18 4.2. Europäischer und nationaler Artenschutz 19 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 20 6. Geprüfte Alternativen 20 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 20 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 22 9. Zusammenfassung 22

Anhang

Biotopkartierung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geplante Darstellung im Geltungsbereich der Änderung 8c des Flächennutzungsplans 2 Abbildung 2: Abgrenzung von Innen-und Außenbereich im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4600

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht Stadtbiotopkartierung im Geltungsbereich 3 Tabelle 2: Biotop-und Nutzungstypen gem. Erfassung 2020 durch IVL. 7 Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung 24

„Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg“ FortschreibungUmweltbericht

1. Einleitung

Der Freistaat Bayern plant eine neue „Technische Universität Nürnberg“ (University of Technology Nürnberg, UTN) aufden südlichenTeilflächen des ehemaligen Südbahnhofes an der Brunecker Straße in Nürnberg.Das rund 39,4ha große Areal liegt zwischen Brunecker und Münchener Straße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naherholungsgebiet Dutzendteich und in räumlicher Nähe zur Nürnberger Messe. Die beabsichtigte universitäre Nutzung der Fläche entspricht nicht den Darstellungen im wirksamenFlächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP).Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals auf dem ehemaligen Südbahnhof ist die Änderung des wirksamen FNP der Stadt Nürnberg notwendig.Diese wurde am 28.10.2015 durch den Stadtratfür das gesamteAreal des ehemaligen Südbahnhofsbeschlossen.Am 28.04.2016 wurde in Folge dessen im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans(B-Plan)Nr. 4600 sowie zur Änderung 8 des Flächennutzungsplans„Brunecker Straße“für den gesamten Geltungsbereicheingeleitet. Um die erforderliche Planungsrechtsschaffung für eine zeitnahe Realisierung der geplanten Technischen Universität zu erreichen, wurde am 04.03.2020im Stadtratder Beschluss zur Einleitung derFNP-Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität gefasst.Der Änderungsbereich für die Entwicklung derUTN wird mit dem Stadtratsbeschluss aus dem Gesamtumgriff der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnbergherausgelöst.Die FNP-Änderung8cerfolgt nach §8Abs.3Baugesetzbuch (BauGB), vorbereitendzur Aufstellungdes Bebauungsplans Nr.4656, welcher wiederum ein Teil-Bebauungsplan des B-Planverfahrens Nr. 4600 ist. Dabei bildet gemäß des Beschlusses des Stadtplanungs- und Umweltausschusses vom 07.04.2022 die Rahmenplanung mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (Stand: 10.03.2022) die Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß §2Abs.4BauGBin der Bauleitplanungeine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima undLuft, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht–alsgemäß §2aBauGBgesonderterTeil derBegründung –ist als Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes berücksichtigt bei der Bestandsbewertung die Darstellungen des wirksamen FNP sowiediegegenwärtigeSituation vor Ort unter Einbeziehungdes Bezugszeitpunkts2005 (vgl. Kapitel 4.1). Im Jahr 2004 wurde die planerische Entscheidung zur Entwicklung des Gesamtareals an der Brunecker Straße vereinbartzwischen der Stadt Nürnberg, der ehemaligen Flächeneigentümerin Deutschen Bahn AG und der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, von welcher der Freistaat Bayern2018die Flächen für die UTN erworben hat.Im Bezugsjahr 2005 begann der Rückbau der damaligen Bebauung.Maßgeblich für die Bewertung der Umweltauswirkungen ist der Vergleich der bisherigen Darstellung im FNP zu den in der FNP-Änderung8c geplanten neuen Darstellungen(StandJuli2023).

1.1. Ziele des Bauleitplans

Geplant istdie Entwicklung einesneuen Hochschulstandortes.Neben der Universitätsnutzung sindStudierendenwohnheime, Sporteinrichtungen, eine KiTa sowie die Ansiedelung universitätsnaher Einrichtungen und Forschungsunternehmen vorgesehen. Zudem liegt ein Teilabschnitt der geplanten Verlängerung der bestehenden Straßenbahnlinie7im Geltungsbereich der FNP-Änderung 8c.An der UTN soll es bis zu 6.000 Studierende und mindestens 2.000 Beschäftigte der Universität geben.Für die angestrebte Nutzungsumwidmung gibtes keineentsprechendeDarstellung imwirksamenFNP, in welchemdie Flächen desÄnderungsbereichs vorwiegend als Bahnanlagen sowie als gewerbliche Bauflächen ausgewiesensind.

Abbildung 80

Abbildung1: Geplante Darstellung im Geltungsbereich der Änderung 8c desFlächennutzungsplans(Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg,Juli2023) Die geplante FNP-Änderung8c sieht eine Ausweisung alsSonderbaufläche Hochschulevor. ImOstenundin der Mitte desÄnderungsbereichessind zudem Grünflächen dargestellt, imWestenKleingärten. Dergeplante Verlauf der Straßenbahn ist ebenso wie die bestehende U-Bahn verortet. Eine überörtliche Freiraumverbindungwird nachrichtlichdargestellt, faktisch wird diese jedoch in Modul I(Geltungsbereich der FNP-Änderung 8a)liegen.Ebensodargestellt werdenFlächen,dienach §30BNatSchG i.V.m. Art.23BayNatSchG geschützt sindundsolche, deren Bödenerheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Der Umgriff des Änderungsbereichskann in zwei Bereiche unterteilt werden. Schwerpunkt der geplanten universitären Entwicklung liegt auf der größeren und zentralen Teilfläche, welche sich östlich der Brunecker Straße zwischen dieser und der Münchener Straße befindet. Im Südwesten dieser zentralen Teilfläche zieht sich die langgestrecktewestliche Teilfläche, der sogenannte „Annex“, nach Nordwesten in Richtung Hasenbuck. Eine genauere Beschreibung der Ziele undDarstellungendervorbereitendenBauleitplanung findet sich in der Planbegründung zum FNP und zum im Nachfolgenden zu entwickelnden BebauungsplanNr.4656.

1.2. Plangrundlagen

Dasam 1. September 2013 in Kraft getreteneLandesentwicklungsprogramm Bayern(LEP), inklusive der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Teilfortschreibung,weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. ImwirksamenFNPist derÄnderungsbereich 8cüberwiegend als Verkehrsfläche / Bahnanlagen und gewerbliche Baufläche dargestellt, am östlichen und westlichen Rand sind zudem Grünflächen ausgewiesen. Neben diesen flächenhaften Darstellungen enthält der FNP auch überlagernde Darstellungen. Sosindinnerhalb des Änderungsbereichs Flächenmit Verdacht aufbzw.mit erheblicher Belastung durch umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet.Die Grünfläche im Westen ist mitder ZweckbestimmungKleingärten versehen. DerB-PlanNr. 4652 (in Aufstellung), ein Teil desBebauungsplanverfahrensNr.4600, grenzt nördlich an den

Änderungsbereich. Sowohl im Süden als auch westlich der geplanten Universitätsflächen bzw. nördlich des sogenannten„Annex“istder Bebauungsplan Nr. 4635rechtsverbindlich. Westlich des FNP-Änderungsbereiches grenzt derrechtsverbindlicheB-Plan Nr. 3809 an. DerMasterplan Freiraum–GesamtstädtischesFreiraumkonzeptNürnberg sieht das Gesamtgebiet Brunecker Straße als Schwerpunktraum mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf.In diesemzukünftigen großen Siedlungsschwerpunkt soll die Freiraumentwicklung vorangetrieben und die Erreichbarkeit von (neuen) Freiräumen gefördert werden. DasIntegrierte Stadtteilentwicklungskonzept(INSEK)„Nürnberg Südost“aus dem Jahr 2015 sieht das Untersuchungsgebiet als wesentliche Schnittstelle zwischen Innenstadt, Volkspark Dutzendteich und Langwasser. Dabei gilt es, das lückige Fußwegenetz zu schließen und eine Grünverbindung als urbane Parklandschaft zwischen Dutzendteich und Hasenbuck zu schaffen. Weiterhin wird der damit verbundene Ausbau des ÖPNVs als Chance gesehen sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Sozial-und Bildungsinfrastrukturen und neuen gewerblichen Flächen. Gemäß der Stadtbiotopkartierung bestehen innerhalb des Änderungsbereiches verschiedene kartierte Biotope. Einen Schutz nach §30BNatSchG i.V.m. Art.23BayNatSchG weisen Silikat- und Sandmagerrasen (GL00BK) auf Teilflächen derBiotope N-1396-002,N-1404-003und N-1404-004auf(vgl. Anlage2 Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG) / Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung). Biotope der Stadtbiotopkartierung innerhalb des Geltungsbereichs:

Tabelle1: Übersicht Stadtbiotopkartierung im Geltungsbereich

Biotop-Nr. Bezeichnung

N-1396-002 Ruderalfluren und Gehölze auf Bahnbrachen nördlich Ausbesserungswerk

N-1399-001 Ruderalflur an der Brunecker Straße

N-1401-005 Bäumeöstlich Brunecker Straße

N-1402-001 Baumhecke östlich Brunecker Straße

N-1402-002 Baumhecke östlichBrunecker Straße

N-1403-003 Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände an derBrunecker Straße

N-1403-004 Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände an derBrunecker Straße

N-1403-006 Gehölze zwischen Münchener Straße undBahngelände an derBrunecker Straße

N-1404-001 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

N-1404-002 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

N-1404-003 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

N-1404-004 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

Bedeutsame Lebensräume nach Arten-und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 sind im Änderungsbereichvorhanden:  ABSP Nr. 664 „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“  ABSP Nr. 840 „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“ Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Ebenso wenig sind Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete(SPA-Gebiete) von der Planung betroffen.

2. Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchfüh-

rung der Planung

2.1. Fläche

Ausgangssituation Der Änderungsbereich liegt im Süden der Stadt Nürnberg in der Gemarkung Gibitzenhof und umfasst insgesamtrund39,4ha. Bei demGebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, welche jahrzehntelang als Güterbahnhof und anschließend gewerblich genutzt wurde.Das Gebiet war durch entsprechende bauliche Anlagen (Gebäude, Schienenanlagen, Straßenflächen) geprägt unddiesespiegeln sichbis heute in den Vegetationsstrukturenund der vorhandenen Topographiewider. Die baulichen Anlagen und verkehrlich genutztenFlächen imGebiet wurden 2019/2020zu großen Teilen rückgebaut und verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Allein die langgestreckte Fläche im Westen des Gebietes („Annex“)istnoch nahezu vollständig versiegelt und in gewerblicher Nutzung.Durchdiebereits vollzogenenRückbaumaßnahmen(v. a. im zentralen Bereich)entwickelten sich in den letzten Jahren verschiedene ökologisch wertvolle Bereiche mit Bedeutung für den Natur-und Artenschutz.Daneben bestehenweiterhinältere erhaltenswerte Vegetationsbestände,die sich über Jahrzehnte entlang der gewerblichen Nutzungen entwickelt haben.Weiterhin liegen Bereiche vor, welche nach Bayerischem Waldgesetz als Waldflächen einzustufen sind. Auswirkungen / Prognose Die angestrebte Flächennutzungsplanänderung sieht auf dem Gebiet der UTN eine Sonderbaufläche Hochschule und Freiflächen vor. Innerhalb des Sondergebietes sind neben denuniversitären,auchhochschulaffine gewerbliche Nutzungen, die Errichtung von Wohnheimen für Studierende und einer KiTa vorgesehen. Es handelt sich in der vorliegendengeplanten Nutzungsänderung um eine großflächige Maßnahme zur Wiedernutzbarmachung einerKonversionsfläche. Die Planung verursacht folglich keine Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlichenoder landschaftlich hochwertigenFlächen.Stattdessen werdenFlächen im Innenbereich nach §34BauGB überplant, die demnach eine überwiegende Bebaubarkeit aufweisen. Dieseurban geprägten, bereits genutztenFlächenwarenzum Zeitpunkt der planerischen Entscheidung zur Gebietsentwicklungweitflächigversiegelt.Durch die geplante Nutzungsänderung werden rückgebaute sowie zuvor unbebaute Flächen erneut bzw. neu versiegelt.Gleichzeitigwerdenbestehende,ökologisch wertvolle Grünflächen erhalten sowie neue Grün-und Freiflächenim Änderungsbereich geschaffen. Durch die künftigenDarstellungenim FNP wird der Grünflächenanteil im Änderungsbereich gegenüber der Darstellung imwirksamenFNPum ca. 3haerhöht und der Anteil an Bau-bzw. Bahnflächen reduziert(vgl. Kap. I.6.4der FNP-Begründung).Die Planung entsprichtinsgesamtdenZielendes §1Abs.5BauGBunddes§1aAbs.2BauGB, wonach die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Mit dem Planungsvorhaben ist der Verlust von Wald i.S.d. Waldgesetzes in einem Umfang von rund 3,2ha verbunden. Bei diesem handelt es sich um vorwiegend junge Sukzessionsstadien. Im Sinne des Schutzguts Fläche ist diese Wirkung als weniger nachteilig einzustufen als etwa das Vordringen einer neuen Siedlung in etabliertenWaldflächen am Ortsrand.

Durch die angestrebte Nutzungsänderung zu einem Hochschulstandort erfolgt eine Wieder-und Neuversie-

gelung auf den vorher rückgebauten Flächen. Da es sich um eine umfangreiche Wiedernutzbarmachung

einer innerstädtischen Konversionsfläche handelt, sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen Auswir-

kungenauf das Schutzgut Fläche zu erwarten.

2.2. Boden

Ausgangssituation Der geologische Untergrund im Änderungsbereich ist geprägt von Sandstein-Schichten des Mittleren Keupers. Unter dem Mittleren und Unteren Burgsandstein stehen Coburger Sandstein und Blasensandstein i.e.S. an. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen sehr harter, sogenannter „Quacken-Lagen“ dar und zudem kommen Zwischen- und Basisletten (rote, tonige Schluffsteine) unterschiedlicher Horizontmächtigkeit zwischen den

Schichtpaketen vor.In das Festgestein im Untergrundhaben sich bereichsweisequartäre Sedimente(Ablagerungen ausSandundKies)mit einer Mächtigkeit vonbis zu20meingeschnitten. In den meisten Teilen des Geländes ist die Sand-/Kiesauflage 2bis10mstark. Der Südbahnhof Nürnberg wurde zwischen 1935 und 1998zum Teilals Güterbahnhof betriebenundüberwiegendgewerblichdurchTanklagerfürwassergefährdende Stoffe, durch Schrotthändler und Werkstätten etc. genutzt. Während des Zweiten Weltkrieges war der damaligeSüdbahnhof Ziel mehrerer Bombenangriffe.Zuoberst liegen in Folge der nach dem Krieg erfolgten Geländeprofilierung in einer durchschnittlich 1bis5m mächtigen LageanthropogenüberprägteBodenschichten und Auffüllungen vor. Diese bestehenausumgelagerten BödenmitFremdbestandteilen wieBauresten, Schlacken undEisenschrott. Auf denFlächen der geplanten UTN besteht flächendeckend Kampfmittelverdacht.Im wirksamen FNP sind Flächen mit erheblichen Belastungen durch umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet.In Teilbereichen liegenbehördlich bestätigteAltlasten undRestbelastungenaufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzungvor. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden diebodenschutzrechtlich relevantenBodenbelastungen im gesetzlich geforderten Umfang zur Gefahrenabwehr saniert. Einzelne Flächen wurden vollständig dekontaminiert,Restverunreinigungenin ehemaligen Sanierungsbereichen könnenjedoch weiterhinbestehen.Aufvier Inselflächendes zukünftigen UTN-Geländes sind erhebliche Restverunreinigungendokumentiert, die während der anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden.Auf einer Teilfläche wird derzeit eine Sanierungsplanung aufgestellt. Auswirkungen / Prognose Durch die vorgesehene Nutzungsumwidmung des Arealssindin den zukünftigen Baufeldernbautechnisch bedingte Bodeneingriffe undeine Kampfmittelberäumungvorgesehen.Im Bereich erhaltenswerter Vegetationsbeständewerden Eingriffe in den Boden in diesem Umfang weitgehend unterlassen.Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme, um Gefahren durch oberflächennah liegende Kampfmittelin diesen Bereichenauszuschließen, ist eine Kampfmittelfreimessungauf diesen Flächen. Für eine Bebauung der Altlastenflächenwurden in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg Maßnahmenzur Beweissicherung(z. B.fachgutachterliche Begleitung)festgelegt.Für den Umgang mit Flächen, dieabfallrechtliche Bodenbelastungen aufweisen,liegendurch die LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbHPlanungsvorgaben zum Bodenmanagementvor. Diesen hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg mit Schreiben am 13.07.2021zugestimmt.Das bei den geplantenBaumaßnahmen anfallendeAushubmaterial wird entsprechend seiner Schadstoffbelastung im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst vor Ort wiederverwertet oderandernfallsfachgerecht entsorgt. Durch die geplante Entwicklung auf dem Gebiet der UTN werden(vormals)versiegelteebenso wie derzeit unversiegelte Flächen bebaut. Insgesamt ist nach überschlägiger Berechnung im Änderungsbereich zukünftig von einem Versieglungsgrad um 48 % auszugehen, was einer geringfügigen Steigerung gegenüber dem Bezugsjahr 2005 (Versiegelungsgrad ca. 43%) entspricht.Durch die Versiegelung verlieren dieseFlächen ihre natürliche Bodenfunktion.

Im Änderungsbereich wird das Schadstoffpotential im Boden in Folge der baubedingten Bodeneingriffe

deutlich reduziert und somitistvon einer Schaffung gesunder Wohn-, Lebens-und Arbeitsverhältnisse aus-

zugehen.Durch Neuversiegelung gehen die Bodenfunktionen verloren, aber insgesamt erhöht sich der Ver-

siegelungsgradnur wenig.Damit istzusammengefasstvonkeinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen

auf das Schutzgut Boden auszugehen.

2.3. Wasser

Ausgangssituation Auf dem Gelände der geplanten Technischen Universität in Nürnberg bestehen keineOberflächengewässer. Grundwasser steht sowohl im Sandsteinuntergrund als auch in den quartären Sedimenten an. Die Strömung ist mit sehr geringem Gefälle nach Norden gerichtet. Das Grundwasser ist im Süden desGebiets ab 317,5 m NHN und im Norden bei 316 mNHN zu erwarten.Im Osten des Änderungsbereiches, entlang der Münchener Straße, ist Grundwasser in einer Tiefe (Flurabstand) von rund 4m anzutreffen.ImWestenwird ein Grundwasserflurabstand vonbis zu 10 m erreicht.

Bodenbelastungen, die zum Teil auch das Grundwasserverunreinigt haben, wurden in der Vergangenheit sukzessive saniert bzw. werdenaktuellsaniert. Restverunreinigungen des Bodens und Grundwassers können aber weiterhin bestehen. Optimale Versickerungsbedingungen finden sich im westlichen „Annex“ des UTN-Geländes, wo quartäre Sedimente in großer Mächtigkeit bestehen. DerSand und kiesige Sande des Quartärs sind insgesamt sehr gut durchlässig (Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte k um 10-1bis 10-6). Der Festgesteinsuntergrundweist eine gef ringe Durchlässigkeit auf und die roten Schluffsteine der Basisletten sind alsgrundwasserstauendeinzustufen. Auswirkungen / Prognose Durch die geplante Umnutzung werden Flächen, welche in der Vergangenheit bereits gewerblich genutzt wurden, einer Wiedernutzung zugeführt. Dabei werden Flächen bebaut, ver- und entsiegelt. Diese Maßnahmen beeinflussen dabei insbesondere die Komponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Wasserhaushalts. Esist davon auszugehen, dass sich die Grundwasserqualitätkünftigdeutlich verbessert, da ggfs. noch vorhandene sanierungsrelevante Grundwasserkontaminationen abschließend saniert und Neueinträge aufgrund der vorgesehenen Nutzung bzw. durch dasVerringern vonbestehenden Bodenbelastungen wirksam und dauerhaft unterbunden werden. Das im Zuge der Rahmenplanung konzipierte Regenwassermanagement sieht grundsätzlich eine dezentrale Retentionund Versickerung innerhalb der Freiflächenvor, wobeiNiederschlagswasser nur in schadstofffreie Bodenhorizonte versickert wird.Eine Muldenversickerung im Bereich der Freiflächen stellt die bevorzugte Variante dar, in dafür nicht geeigneten Bereichen muss voraussichtlich mittels Rigolen versickert werden.Es ist vorgesehen,Bereiche mit hohen Bodenbelastungen oder Bereiche mit hohem Grundwasserstandauszusparen.Niederschlagswasser von den zu begrünendenDachflächen soll zudem teilweise zur Bewässerung der Grünflächen gespeichert werden. Detaillierte Informationen zur genauen Entwässerung können auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht dargelegt werden und erfolgenkonkreter auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Auf der Konversionsfläche sind Bodensanierungen vorgesehen, welche sich positiv auf das SchutzgutWas-

serauswirken. Es wird eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Gleichzeitignimmt dieFlä-

chenversiegelungvoraussichtlichgeringfügigzu, wobei die Dachflächen zum Teilzubegrünensein werden.

Wesentliche nachteiligeAuswirkungender geplanten Nutzungsänderungen auf das Schutzgut Wassersind

insgesamt nicht erkennbar; die Auswirkungen der (Durchführung der) Planung können somit alsnicht er-

heblicheingestuft werden.

2.4. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

2.4.1. Pflanzen Ausgangssituation DasGebiet der UTNist eine Konversionsfläche, deren vormalige gewerbliche Nutzungenseit 2005größtenteils zurückgebaut wurden. Das Areal ist heute durch ein Nebeneinander vielfältiger Vegetationsbestände unterschiedlichen Altersgeprägt(vgl. Natur-und Artenschutzkonzept(NAK)zur Rahmenplanung, WGF Landschaft, Stand: August 2022). Insbesondere die brachgefallenen und rückgebauten Flächen unterliegen dabei dynamischen Sukzessionsprozessen. DerWesten desÄnderungsbereiches (sog.„Annex“) befindet sich noch–zeitlich befristet-in gewerblicher Nutzung und ist großflächig versiegelt. An der westlichen Außengrenze des sogenannten „Annex“ bestehen Kleingärten. Im Süden des geplanten Areals der UTN wurde bereits die Dr.-Luise-Herzberg-Straße zur Erschließunggebaut und ist folglich ebenfalls versiegelt. Die Flächen nördlich dieser Erschließungsstraße wurdenseit 2005dagegenweitestgehendentsiegelt.Kürzlich zurückgebautenBereichebestehen noch als Schotterflächen oder als großflächig eingesäteWiesen(Extensivrasen). Wertvolle Offenlandstrukturen haben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich der rückgebauten Gleisstränge entwickelt. Auf den dort frisch freigelegten Sandflächen haben sich Silbergrasfluren als sehr frühes Sukzessionsstadium entwickelt. Diese Flächen werden zunehmend von Ruderalfluren und Pioniergehölzen bewachsen. Im Nordwesten des Plangebietesfindet sichein halbruderaler Magerrasen.

Im Änderungsbereich bestehen Gehölzstrukturen unterschiedlicher Ausprägung.In vielen Bereichen wachsen auf brachgefallenen Flächen kleinflächig junge Pioniergehölze aus Zitterpappel oder Birke auf, daneben zieht sich ein zum Teil von Robinie dominierter Bestand von Nordosten nach Südwesten über das Plangebiet. Von besonderem Wert sind die alten Gehölzflächen, die sich insbesondere im Osten an der Münchener Straße sowie im Norden des Areals entlang ehemaliger Bahngleise entwickelt haben. In diesen finden sich alte und großkronige Bäume, insbesondere Eichen. Der beschriebene Bestandauf dem Gelände dergeplanten Technischen Universitätwurdeim Jahr2020durch das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie (IVL) kartiert und umfasste nicht die Dr.-Luise- Herzberg-Straße, da diese sich zum Zeitpunkt der Erfassung im Bau befand. Die Kartierung 2020erfolgtegemäß„Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“. Folgende Biotop- und Nutzungstypen wurden erfasst (vgl. Anlage 1 Biotop- und Nutzungstypen im Bestand):

Tabelle2:Biotop-und Nutzungstypen gem. Erfassung 2020 durch IVL.

Biotop-und Nutzungstypen Biotoptyp nach Bayerischer Biotop- kartierung Gesetzlich geschützte Biotope Flächen- größe
gem. Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
(angepasst)
1.1.Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen --- --- 0,23ha
1.2.Nichtheimische Einzelbäume und Baumgruppen (inkl. Pflanzungen) --- --- 0,02 ha
2.3 Feldgehölze, Baumhecken WO–Feldgehölze, naturnah --- 4,49 ha
2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume WH–Hecken, naturnah --- 0,13ha
2.4a Brombeergestrüpp mit Neophyten --- --- 0,06 ha
2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken-/ Gebüschpflanzungen --- --- 0,01 ha
3.6 Vorwald-Robinien --- --- 1,43 ha
3.7 Pioniergehölze und Vorwaldstadien mit thermophiler Ruderalflur(3.7 / 10.2a) --- --- --- --- 2,26ha 0,43 ha
5.3 Kleingärten --- --- 1,51 ha
5.4 Extensivrasen,Wiesen im besiedelten Bereich --- --- 5,00 ha
7.4 Schotterflächen --- --- 4,01 ha
7.5 Gleisanlagen --- --- 0,79 ha
7.6a Versiegelte Verkehrsflächen mit lückiger, thermophiler Ruderalflur- initial (7.6a / 10.1) mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien (7.6a / 3.7) --- --- --- --- --- --- 9,07ha 0,26 ha 0,09 ha

Biotoptyp nach

Bayerischer Biotop-

kartierung

Gesetzlich

geschützte

Biotope

Flächen-

größe

7.6b Versiegelte Flächen (Gebäudekomplexe und Anlagen) --- --- 0,20 ha
9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur– GL00BK Sandma- § 30 / Art. 23 0,07 ha
flechtenreich, verbuschend, etabliert gerrasen
9.3c Initiale Silbergrasflur 9.3c Initiale Silbergrasflur GL00BK Sandma- § 30 / Art. 23 0,15 ha
gerrasen
9.4 Halbruderale Magerrasen RF–wärmeliebende Ruderalfluren --- 0,57 ha
9.4a Halbruderale Sandmagerrasen GL00BK Sandma- § 30 / Art. 23 0,19 ha
gerrasen
9.5 Altgrasbestände, ruderal und Neophyten GB–magere Alt- grasbestände und Grünlandbrachen --- 0,07 ha
10.1 Lückige, thermophile Ruderalflur–initial bzw. mit Übergang zu Magerrasen (10.1/10.2a) ST–Initialvegeta- tion, trocken ST–Initialvegeta- tion, trocken --- --- 1,95ha 0,42 ha
10.2a Thermophile Ruderalflur- Übergang zu Magerrasen mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien (10.2a / 3.7) RF–wärmeliebende Ruderalfluren RF–wärmeliebende Ruderalfluren --- --- 1,21ha 0,71 ha
10.2b Thermophile ruderale Pioniervegetation auf ehemaligen Gleiskörpern --- --- 0,03ha
10.2d Ausdauernde Ruderalfluren, hochwüchsig mit hohem Neophytenanteil --- --- 0,38ha
nicht kartierte Fläche (einschl.Dr.-Luise-Herzberg- Straße) 3,66ha
Summe 39,4ha

Fett: Biotop-und Nutzungstypen entsprechend der Kriterien der Bayerischen Biotopkartierung; farbig hinterlegt: Flächen mit Schutzstatus nach § 30BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.

Gemäß dieser Vegetationserfassung sind aktuell auf rund 0,42ha nach §30BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay- NatSchG (Sandmagerrasen) geschützte Vegetationstypen im Änderungsbereich vorhanden(vgl. Anlage2 Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG) / Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung). Die floristische Aufnahme auf dem gesamten Gebiet des ehemaligen Südbahnhofs aus dem Jahr 2015 erbrachtezudemNachweise von über 30 Rote-Liste-Pflanzenarten. Darunter finden sichim Änderungsbereich Arten wie z.B. Gewöhnliches Silbergras (Corynephorus canescens), Mäuseschwanz-Federschwingel (Vulpia myurus), Windblumen-Königskerze (Verbascum phlomoides)und Sand-Wegerich (Plantago arenaria). Die Abgrenzung von Flächen, die den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung entsprechen, wurde durch die Erfassungen 2020gegenüber der amtlichen Biotopkartierung von 2006 aktualisiert. Die entsprechenden Biotop-und Nutzungstypen sind in der obenstehenden Tabelle markiert. Teile der Gehölzbestände sind als Waldflächen im Sinne des Art. 2 BayWaldG einzustufen. Die Abgrenzung dieser Waldflächen erfolgte in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten imMärz 2022. Sie berücksichtigt diejenigen Gehölzbereiche, welche Waldeigenschaften aufweisen (Ausdehnung und Boden der überschirmten Fläche, Baumarten sowie Alter und Höhe der Bäume).Demnach besteht Waldauf 4,69ha desÄnderungsbereiches. Hohe Bedeutung für das Schutzgut weisen im Gebiet die standortgerechten Gehölzbestände mit Altbäumen sowie diegeschütztenMager-und Halbtrockenrasen auf.

Auswirkungen / Prognose Die geplante Entwicklung im Änderungsbereich sieht neben universitären Einrichtungen auch Wohnnutzung (Studentisches Wohnen), Freizeitanlagen, sozialer Infrastruktur sowie die Ansiedelung von Forschungseinrichtungen vor. Gleichzeitigist die Neuschaffung von Freiflächen und der Erhalt von wertvollen Vegetationsstrukturen geplant. Bei einer entsprechenden Bebauung ist von einer großflächigen Versiegelung bzw. Überformung des aktuellen Vegetationsbestands auszugehen. Bereits im Vorfeldder baulichenNeugestaltung ist durch notwendige Bodensanierung, Altlastenbeseitigung, Rückbau etc. mit Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu rechnen.Vermeidungsmaßnahmenzur Verringerung der Beeinträchtigungenwerden unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden frühzeitig und sorgfältig auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abgestimmt. Möglichkeiten zum Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen sind auf Ebene der Bebauungsplanung auszuloten und verbindlich zu regeln.

2.4.2. Tiere Ausgangssituation Im Änderungsbereich besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Vegetationsstrukturen, die zum Teil kleinteilig miteinander verzahnt sind. In diesen finden unterschiedliche Tierarten geeigneteHabitatevor(vgl. Anlage 3 Fauna–Fundpunkte und Nachweise), wobeiderÄnderungsbereich aufgrund des sandigen Untergrundes insgesamt trockene und nährstoffarme Lebensraumbedingungen aufweist.Als Biotopverbundachse in Nord-Süd- Richtung sowie zum Dutzendteichareal im Osten kommt dem Grünzug entlang der Münchener Straße eine besondere Bedeutung zu. Für das Gesamtgelände des ehemaligen Südbahnhofes wurde auf Bebauungsplanebene (Bebauungsplanverfahren Nr.4600) bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erarbeitet, in der die Auswirkungen der Planung auf die vorkommenden Arten prognostiziert undvoraussichtlich erforderliche Maßnahmenfestgesetzt wurden. Das Gutachten mit Stand 09.08.2018 basiert im Wesentlichen auf umfangreichen faunistischen Erfassungen zu den Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Schmetterlingen aus dem Jahr 2015. Die Datenbasis dieser saP ist für das vorliegende Verfahren nicht mehr als ausreichend aktuell anzusehen, weswegen für den Standort der UTN nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde faunistische Nacherfassungen 2020 durchgeführt wurden.Die Ergebnisse dieser faunistischen Nacherfassungen und deren Bedeutung für das geplante Bauvorhaben wurden durch das Büro WGF Landschaftauf Ebeneder Rahmenplanung ineinem Natur-und Artenschutzkonzept (Stand: August 2022)dargestellt. Im Änderungsbereich wurden 2020 vier Fledermausarten eindeutig nachgewiesen, wobei die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) die am häufigsten vorkommende Art ist. Daneben wurden Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Mückenfledermaus(Pipistrellus pygmaeus) festgestellt. Zudemist das Vorkommen vonKleinabendsegler(Nyctalus leisleri), Breitflügelfledermaus(Eptesicus serotinus)und Zweifarbfledermaus(Vespertilio murinus) möglich.Diese drei Arten können anhand ihrer Rufe nicht eindeutig voneinander unterschieden werden. Da bei den Untersuchungen diese nicht zu unterscheidendenRufe erfasst wurden undauf dem Geländegeeignete Habitatstrukturen für alle drei Fledermausartenbestehen, kann keine von ihnen mit Sicherheit ausgeschlossen werden.Die meisten Nachweise von Fledermäusen erfolgten entlang von Gehölzstrukturen, wobei eine leichte Häufung im Nordosten festzustellen ist. Die Flächen der geplanten Technischen Universität Nürnberg dienen verschiedenen Fledermausarten als Jagd- und Nahrungshabitat. In den alten Baumbeständen ist potenziell mit Sommer-, Zwischen- oder auch Winterquartierenzu rechnen.Auf demgesamten Gelände, aber insbesondereinnerhalb der alten Gehölzflächen,wurden Habitatbäumeerfasst, welcheeine wichtige Habitatstruktur für viele Fledermausarten darstellen.Gebäude, die als Fledermausquartier geeignet sind,existieren nicht. Eine herausragende Bedeutung hat das Areal des ehemaligenSüdbahnhofs für dieZauneidechse(Lacerta agilis). Durch das Bayerische Landesamt für Umwelt wurde2016festgestellt, dass dasgesamteArealdamalszu den größten bekannten Zauneidechsenvorkommen Mittelfrankensgehörte.Im Zuge der Entwicklung der anderen Teile des ehemaligen Südbahnhofs fanden umfangreiche Umsiedlungsmaßnahmen statt.Folglich hat das Gesamtareal des Südbahnhofs diesen Status heute wahrscheinlich nicht mehr, aber der Änderungsbe-

reich stellt weiterhin einen für die Art geeigneten Lebensraum dar.So wurde imGebiet die Art in wenig gestörten, strukturreichen und besonnten Grünlandbrachen sowie Ruderalflächen nachgewiesen. Höchste Nachweisdichten erfolgten in Bereichen mit wechselnd dichter Grasschicht in Kontakt zu besonnten Gehölzrändern oder Strauchstrukturen. Ein Nachweis der Schlingnatter blieb 2020 ebenso wie bei den Untersuchungen in 2015 aus, weswegen ein Vorkommen der Art im Änderungsbereich ausgeschlossen wird. Im Änderungsbereich brüten entsprechend seiner Habitatausstattung Vogelarten der (halb)offenen Landschaft sowie Gebüschbrüterund Waldvögel, v.a. der lichten Wälder und Waldränder. Neben weit verbreiteten Vogelarten konnten im Geltungsbereich streng geschützte Arten erfasst werden.Auf demGeländewurdeninsbesondere innerhalb der alten Gehölzbestände Habitatbäume erfasst, welche für viele Vogelarten relevante Habitatstrukturen aufweisen. Im Untersuchungsjahr 2020 wurden 16 im weiteren Sinne planungsrelevante Vogelarten erfasst, darunterdienach §10Abs.2Ziff.11BNatSchGstreng geschütztenArtenGrünspecht (Picus viridis), Sperber (Accipiter nisus), Schwarzspecht (Dyroocoptes medius, Nahrungsgast) und Waldohreule (Asio otus). Außerdem die Rote Liste-Arten Klappergrasmücke (Sylvia curruca) und Stieglitz (Carduelis carduelis). Bei den Heuschrecken konnten 15 Arten nachgewiesen werden, darunter 5 Arten der Roten Liste Bayern. Diese sind besonders geschützt, aber nicht streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Bundesartenschutzverordnung(BArtSchV).Siesind nicht saP-relevant.Dieoffenen Pionierflächen sowie deren Übergangsstadien hin zu wärmeliebenden Ruderfluren und Gebüschsukzession bieten großflächige Habitatstrukturen für anspruchsvolle und bestandsbedrohte Heuschreckenarten. Besondere Bedeutung ist dem lokalen Bestand der Blauflügeligen Sandschrecke (Spingonotus caerulans) sowie der sehr großen Population der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) beizumessen. Bei den Tag-und Nachtfaltern, Käfern sowie den Libellen wurden keine besonders wertvollen Arten erfasst. Ebenso wenig wurde der Eremit im Änderungsbereich nachgewiesen.Weitere zu prüfende Arten bzw. Artengruppen fehlen entweder großräumig in und um den Änderungsbereich oder finden dort keinen geeigneten Lebensraum. Insgesamt weistdasGebiet der UTNeine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Tierwelt auf. Auswirkungen / Prognose Im Zuge der Umsetzung der Planungwerden sich die Habitatausstattung im Änderungsbereich stark verändern und Lebensraumfunktionengroßflächig verloren gehen. Insbesondere voneinem Verlust der (ruderalen) Offenlandlebensräumen ist auszugehen, ebenso werden einzelnen Habitatbäume gefällt werden.Gehölzstrukturenkönnenallerdingszum Teil erhalten bleiben.Erhaltungsmöglichkeitenfürfunktionsfähige Lebensräume verschiedener Tierartensind auf Ebene der Bebauungsplanung im Einzelnen zu erörtern. Mitder Nutzungsänderungist ein Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. In Hinblick auf die streng geschützten Tierarten werdendie Auswirkungen der Planung und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. §44BNatSchG gegenüber Fledermäusen, Reptilien (Zauneidechse) und Vögeln im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung umfassend dargestellt.Es werden umfangreiche Maßnahmen erforderlich sein, um die nachteiligen Auswirkungen für streng geschützte Tierarten soweit als möglich zu begrenzen, zu vermeiden bzw. auszugleichen (vgl. Kap. 4). In der „Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz“ (WGF Landschaft, Stand: Juli2023) werdendie erforderlichen Maßnahmen zur Lösung der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt.

2.4.3. Biologische Vielfalt Biodiversität beschreibt die Vielfaltvon Lebensräumen, die Vielzahl von Arten und genetische Besonderheiten innerhalb der Arten, d.h. eine Vielfalt an Einzelindividuen. Dadurch stehtbiologische Vielfalt in direktem Bezug zu denobenstehendenBewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzenund Tiere.

Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planungerheblichenachteilige Auswirkungenfür das Schutzgut

Tiere, PflanzenundBiologische Vielfaltzu erwarten. InLebensräumevon Pflanzen und Tierenwird großflä-

chig eingegriffen und diesewerdengroßflächigüberbaut. Damit sind der Verlust von Lebensstätten und die

Gefahr der Tötung von Tieren verbunden.Entsprechende Maßnahmen zu Schutz, Vermeidung, Verringerung

und Ausgleich sind daher im nachfolgenden BebauungsplanNr. 4656verbindlich zu definieren und zu re-

geln.

2.5. Landschaft

Ausgangssituation Das Landschaftsbild im Änderungsbereich ist durch dessen Nutzungsgeschichte geprägt, welche nach Rückbau der baulichen Anlagen nicht mehr unmittelbar erkennbar ist.Denfrüheren Gewerbe-und Bahnnutzungen, welche die Fläche dominierten,fehltedabeijede gestalterische Qualität. Das gilt auch für die noch bestehende gewerbliche Nutzung im Westen der Fläche. Relevante Blickbeziehungen zu Landmarken der Stadt Nürnberg fehlen imGebiet.Die Flächen sind aktuell nichtöffentlichzugänglich. Prägend für den Änderungsbereich sind dagegen die teilweise alten Gehölzbestände auf dem Gelände und insbesondere entlang der Münchener Straße.Der Baumbestand dortstellt einewichtige Grünzäsur zwischen der starkbefahrenenMünchener Straße und den zukünftigenNutzungendar.Die älterenGehölzbeständeauf dem Gelände entwickelten sich zwischen den ehemaligen gewerblichen Nutzungen und entlang der Bahngleise, jüngere Gehölzflächen sind seit dem Rückbau hinzugekommen. Durch die Rückbaumaßnahmen sind zudemOffenlandstandorte entstanden, darunter Rohbodenflächen. Auswirkungen / Prognose Das Landschaftsbild wird sich im Zuge der Geländeentwicklung stark verändern. DieehemaligenGewerbeflächenund anschließend entstandenen Ruderalflächenwerden abgelöst von einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, welchedurch den2015durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb eine qualitätvolle Gestaltunggewährleistet.Durch die Schaffung eines Universitätsstandortes wird das Areal für die Öffentlichkeit erst zugänglich und wahrnehmbar. Die prägende Grünstruktur entlang der Münchener Straße, welche die zukünftige Technische Universität Nürnberg nach Osten abgrenzt, bleibt erhalten. Sie wird einschließlich der angrenzenden Freiflächen in der Änderung8c des Flächennutzungsplans als Grünflächedargestellt.Danebenwerden lineare Gehölzbestände innerhalb des Gebietes erhalten und gliedern die Bebauungsstruktur. Der Erhalt alter Gehölzbestände wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild im neu zu schaffenden Areal aus. Zudem werden neue Grün-und Freiflächen geschaffen.

Durch die geplante Nutzungsumwidmung wird das Areal grundlegend umgestaltetund städtebaulich auf-

gewertet.Für das Schutzgut Landschaftsbild relevante Strukturenwerden inTeilenerhalten,in die Freiflä-

chengestaltungintegriertund durch neu zu schaffende Grünflächen erweitert.Insgesamt sind damitkeine

erheblichennachteiligenAuswirkungenfür das Schutzgut Landschaft festzustellen.

2.6. Mensch, menschliche Gesundheit

2.6.1. Erholung Ausgangssituation Auf Grund der langjährigen Nutzung als Bahn- und Gewerbestandort in der Vergangenheit weist der Änderungsbereich so gut wie keine Erholungsfunktion auf. Allein der im Westen des Plangebietes bestehenden Kleingartenanlage kommt eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu.Der Großteil derGeländeflächenwar bzw. istfür die Öffentlichkeit unzugänglich und Erholungsinfrastruktur wie Sitzbänke, Spielflächen oderRadundFußwegeverbindungenfehlen auch nach denbereits durchgeführtenRückbaumaßnahmen.Auf demGebiet der geplanten UTN gibt es landschaftlichattraktiveTeilbereiche. Diese sindfür Erholungssuchendemomentanjedochnichtzugänglich.Auch fehlen geeignete Verbindungen in die benachbarten Naherholungs-und Freizeitgebiete wiedenöstlich desGebietsliegenden Volkspark Dutzendteich.

Auswirkungen / Prognose Die Planung sieht eine vollständige Umnutzung des Änderungsbereichs als öffentlichen Universitätsstandort vor, wodurch das Areal(für Erholungssuchende)erst nutzbar gemacht wird. Die geplante Entwicklung im Gebiet umfasst neben demErhalt reizvoller Landschaftsbestandsteiledie Schaffung neuer Grünflächen.Dieneu zu schaffendeGrünflächeim Zentrum des Geltungsbereiches wird in der FNP-Änderung 8c durchdieDarstellung als solche gesichert. Durch die vorgesehenen Rad- und Fußwegeverbindungenwerden Verknüpfungen mit den umgebenden Naherholungsgebietenund Quartierengeschaffen.

Es sindkeineerheblichennachteiligen Auswirkungenauf das Schutzgut Mensch / Erholung zu erwarten. Bei

Durchführung der geplanten Nutzungsänderung wird hingegen eine deutliche Verbesserung und Aufwer-

tung der Erholungsfunktion erreicht.

2.6.2. Lärmbelastung Ausgangssituation Auf den Änderungsbereich wirken verschiedene Lärmquellen aus der Umgebung ein. Schallemissionen gehen von den angrenzenden Verkehrswegen und dabei insbesondere von der östlich desGebiets verlaufenden Münchener Straße aus. Bei dieser handelt es sich um eine viel befahrene Hauptverkehrsstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit vonderzeit70km/h. Weitere Lärmbelastungen gehen von der U-Bahn, die im Süden des Gebietesteilweiseoffenverläuft, sowie den gewerblichen Nutzungen der Umgebung aus. Zu letztgenanntenzählen u.a. die DB Railport und der Rangierbahnhof südlich oder das Gewerbegebiet „Gibitzenhof“ westlich des geplanten Universitätsstandorts.Sport-und Freizeitanlagen sind imdirektenUmfeld nicht vorhanden, so dass kein diesbezüglicher Lärm auf das Gebiet einwirkt. Auswirkungen / Prognose Die vorliegende Planung im Änderungsbereich sieht neben dem Universitätsbetriebhochschulaffinegewerbliche Nutzungen, Studierendenwohnheime,eineKiTa undFreizeit-Sportanlagen vor.Gemäß derschalltechnischen Untersuchung von Müller-BBM (Oktober 2022) wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Schutzbedarf im Geltungsbereichhilfsweiseeinem Mischgebiet gleichgesetzt, da es in der TALärm keine Immissionsrichtwerte für Sondergebiete gibt. Eine Ausnahme bildet der Bereich der KiTa, für den in der Tagzeit der Schutzbedarf für Allgemeine Wohngebieteherangezogen wird.Im Vergleich zur Ausgangslage erhöht sich imÄnderungsbereichmit der Nutzungsänderung der Schutzbedarf hinsichtlichderLärmbelastung.Zu erwartendepunktuelleLärmkonflikte könnenlautschalltechnischer Untersuchung von Müller-BBM (Oktober2022) unterBerücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen bei der Gebietsentwicklung gelöst werden. Maßnahmen zum Schallschutzsind insbesondere auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen.Zudem werden durch die Planung in Zukunft maßgebliche Geräuschemittenten entstehen. Verkehrslärm Der Änderungsbereichsollandieöstlich verlaufendeMünchener Straßeüber den Knotenpunkt Flachweiher sowie die im Süden desGebiets verlaufende Dr.-Luise-Herzberg-Straße („Erschließungsstraße“) angebunden werden.Auf der Münchener Straße ist im Zuge der geplanten Entwicklungen auf dem ehemaligen Südbahnhof die Rücknahme der derzeitigenzulässigenHöchstgeschwindigkeit von 70km/h auf die innerstädtische Regelgeschwindigkeit(50km/h)u.a. auf dem für den Änderungsbereich relevantenTeilabschnittvorgesehen. Der geplante Universitätscampus soll autoarm sein und wird sehr gut über den öffentlichen Nahverkehr erschlossen.Auf dem Gebiet der UTN istdafürdie Erweiterung derheutigenStraßenbahnlinie7in einem gesondertenPlanfeststellungsverfahrengeplant. Dieneue Straßenbahntrassesoll am westlichen Rand desGebiets entlang der Brunecker Straße von Norden nach Süden verlaufen, dieses queren und dann südlich der Dr.- Luise-Herzberg-Straßenach Osten führen. Insgesamt istim Gebiet eine erhöhte Verkehrslärmbelastung im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Straßenbahnliniesowieder Universitätsnutzungzu erwarten.Mit Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte für gemischte bzw. Wohnbauflächen entlang der Verkehrswegeist partiell zu rechnen, insbesondere an der Münchener Straße im Osten sowie anden Haltepunkten und im Kurvenbereich der geplanten Straßenbahn.Im Rahmen desgesondertenPlanfeststellungsverfahrens zur Straßenbahnverlängerung können entsprechende Maßnahmenverbindlich geregelt werden. Gewerbelärm

Auf den Änderungsbereich wirken Anlagengeräuscheein, insbesondere durchdensüdlichangrenzendenRangierbahnhof.Tagsüber wird der Immissionsrichtwert fürgemischte Bauflächenflächendeckend eingehalten, in der Nachtzeitisteine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte im Südwestenzuerwarten. Zukünftig ist zudem auch innerhalb desGebietsmitAnlagengeräuschenzu rechnen. Sport-und Freizeitgeräusche ImÄnderungsbereichsind Sportanlagenim Bereichderzentralen Grünflächevorgesehen. Eine konkrete Planung zur Anordnungdiesersteht noch aus.In denweiteren Planungsschrittensind die Schallemissionen der geplanten Sportanlagen in der Nachbarschaft zu ermitteln und nach der 18.BImSchV zu beurteilen.

Zur Bewältigung der zu erwartendenLärmbelastungenaus o.g. Quellensind entsprechende Schallschutzmaßnahmen bei der Gebietsentwicklung und insbesondere auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen.Maßnahmen, die dabei Berücksichtigung finden können, sind u.a.eineGeräuschkontingentierung nach DIN45691, Maßnahmen an deninternen, nicht öffentlichenStraßen,eineschalltechnisch optimierte Anordnung von Nutzungen oder eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile.An der Straßenbahnneustrecke sind Schallschutzmaßnahmen im Rahmen desgesondertenPlanfeststellungsverfahrensverbindlich zu regeln.

Durch die geplante Nutzungsänderung sind bei Durchführung der Planung partiell erhebliche nachteilige

Auswirkungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind durchdie Umsetzung

geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen derart zu reduzieren, dass die Lärmwerte für ge-

sundes Arbeitenund Wohnenim Tages-und Nachtzeitraum eingehalten werden können.Die Schallschutz-

maßnahmen sindauf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretzudefinierenund verbindlichzure-

geln.

2.6.3. Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen DerÄnderungsbereichbefindet sich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-18) bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes (§3Abs.5cBImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche gem. §3 Abs.5a BImSchG). Durch die Planungen sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen. Ebenso wenig befindet sich das Gelände der UTN in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich,Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus demZweiten Weltkrieg zu rechnen. Luftbilder zeigen im Untersuchungsbereich zahlreiche Bombentrichter. Weiterhin wurden im Zuge der Altlastensanierung in anderen Bereichen des ehemaligen Südbahnhofs bereits Bombenblindgänger gefunden. Folglich ist für den Änderungsbereich mit einem Vorkommen von Bomben aus dem ZweitenWeltkrieg zu rechnen.Infolgedessenisteine Kampfmittelerkundung bzw.-begleitungvor Eingriffen in den Bodenerforderlich.

Bezüglich der Störfallvorsorge liegt im Änderungsbereichkeine Betroffenheitvor.

2.7. Luft

Ausgangssituation Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen vorhanden, durch welche Emissionen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Luftreinhaltung verbunden sind. Höhere Belastungen im Gebiet sind durch die stark befahrene Münchener Straße im Osten sowie durch den südlich liegenden Rangierbahnhof zu erwarten. Für den Änderungsbereich ist grundsätzlich nicht mit erheblichen Feinstaubbelastungen zu rechnen, daFeinstaub (PM10 und PM2,5) in Nürnberg nach Angaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) generell kein Problem im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 39.BImSchV darstellt. Auch an der verkehrsbezogenen Luftmessstation des BayLfU (Von-der-Tann-Straße) liegen die gemessenen Werte für PM10 unter dem Jahresgrenzwert. Auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes liegt unter Berücksichtigung der Daten der Messstellen ebenfalls unter dem Grenzwert. Im Zuge flächendeckender Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg wurde für den Änderungs-

bereich in den Jahren 2002 bis 2011bei mobilen, diskontinuierlichen Luftmessungen (im 1-km-Raster) Stickstoff-dioxid-Konzentrationen von 34bis 40 µg/m³ (als Flächenmittelwerte) gemessen. Damit liegen die Messwerte z.T. über dem städtischen Durchschnitt. Aufgrund der angewandten Messmethode und der Messzeiten (nurzu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert der 39. BImSchV allerdings nur orientierenden Charakter. DerBereichan der Münchener Straße zeigte dabei eine deutliche Beeinflussung der Luftqualität durch verkehrsbedingteNO - Emissionen. Die MünchenerStraße als nächster Hotspot für die Luftbelastunggrenzt östlich direkt an denÄnderungsbereich. Auswirkungen / Prognose Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen geplant, durch welche Emissionen mit wesentlicher Auswirkung auf die Luftreinhaltung verbunden sind. Maßgeblichster Aspekt zur Luftreinhaltung sind im Änderungsbereich zukünftig dieSteigerung desmotorisierten Individualverkehrsdurch die geplanten Nutzungen. Mit der geplanten Nutzungsumwidmung wird sich das Verkehrsaufkommen voraussichtlich erhöhen.Ziel ist dennoch,den Kfz-Verkehr möglichst gering zu halten.Die Rahmenplanungals Grundlage für die Festlegungen im weiteren Verfahrensieht einenautoarmenCampus vor, stattdessen sollen der ÖPNV ausgebaut, derFußund RadverkehrgefördertsowieSharing-Angebotegeschaffen werden. Im Vergleich zu den(früheren)gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dassmit der geplanten Nutzungsänderung hinsichtlich derLuftreinhaltung verträglichere Nutzungen entstehen werden.

Von einer erheblichen Luftbelastung im Änderungsbereich oder durch die geplante Nutzungsänderung ist

nicht auszugehen. Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen

Auswirkungenauf das Schutzgut Luft festzustellen.

2.8. Klima

Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlichrund630mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Die Folgen des Klimawandels zeigen sich u.a. in der gestiegenen Zahl der Sommertage (Tage mit einer Höchsttemperatur von ≥25°C). Für Nürnberg wird ein Anstieg der Jahresmitteltemperatur prognostiziert, so dass eine Zunahme sommerlicher Trocken- und Hitzeperioden sowie eine Zunahme von Starkregenereignissen zu erwarten ist. Die Flächen des Änderungsbereichsweisengemäß der Klimafunktionskartedes Stadtklimagutachtens Nürnberg(Stand: Mai 2014)insgesamteine bioklimatisch„weniger günstige“Situationauf und haben nur geringe Bedeutungin Bezug auf die Kaltluftproduktion bzw.-lieferung.Nur kleinflächig bestehenlaut StadtklimagutachtenBereiche mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung,dazu gehören Flächen im Westender zentralen Teilflächedes Änderungsbereichessowie die Kleingartensiedlung am westlichen Rand des sogenannten „Annex“. Die Kleingartenanlage wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg als potenzielle Klimaoase in einem ansonsten stark verdichteten Gebiet aufgeführt. Auswirkungen / Prognose Die geplante Neugestaltung des Änderungsbereiches beeinflusstdas SchutzgutKlima.Zur genaueren Beurteilung von Art und Ausmaß der Beeinflussung wirdauf Bebauungsplanebeneeine klimaökologische Begutachtung erfolgen. Diese istdieGrundlage zur Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungenauf Bebauungsplanebene. Die deutlichsten Auswirkungenwird esinnerhalb des Änderungsbereiches gegenüber der Bestandssituation geben.Es handelt sich um die Wiedernutzung einer vorher intensiv gewerblich genutzten Konversionsfläche. Die derzeit großflächig unversiegelten Flächenwerdenerneut bebaut.Von Auswirkungen auf das Lokalklima ist daher auszugehen.Sowohl im städtebaulichen Konzept als auch in der Freiflächenplanungzur Rahmenplanung sind Maßnahmen vorgesehen (bspw. Grün- und Freiflächenbereiche, Dachbegrünung, Straßenbegleit-

grün, Baumpflanzungen), die die zu erwartenden negativen Auswirkungen mindern können.Diese Maßnahmen gilt es im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch Festsetzungen zu sichern, um so eine bioklimatische Verbesserung für den Änderungsbereich zu erreichenund ummit klimatischen Veränderungenumgehen zu können. Durch die Realisierungder geplanten universitären Nutzungistzudemin Bezug auf die Energieversorgung für die Gebäudenutzung (Wärme, Klimatisierung, Strom) als auch durch die zu erwartende Verkehrsbelastung von einer Erhöhung der CO -Emissionen und folglich der CO -Belastung des Globalklimasauszugehen.Der Cam- 2 2 pus der UTN istautoarmgeplant, während gleichzeitig eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie anFuß-und Radwegegegeben sein soll. Dadurch werden die klimaschädlichen Folgen des erwarteten Verkehrsanstieges abgemildert. Zudem wird besonderer Wert auf eine energieeffiziente Gebäudeplanung gelegt, mit dem Ziel einer möglichst CO -neutralen Energieversorgung. Im Zuge der nachfolgenden Bebauungsplanungwirddazuein Energiekonzept erstelltund abgestimmt;dieses ist ebenso wie die Ergebnisse des zuaktualisierendenKlimagutachtensim zugehörigen Umweltbericht detailliert zu behandeln.Die daraus resultierenden Planungs-und Maßnahmenhinweise fließen in den weiteren Planungsprozess auf Bebauungsplanebene sowie auch auf nachfolgenden Ebenen ein; soweit als möglich und geboten, erfolgen hierzu Regelungen im B-Plan Nr. 4656 in Verbindung mit der vorgesehenen Städtebaulichen Vereinbarung.

Vor dem Hintergrund deraufBebauungsplanebene möglichen Maßnahmenzur Erreichung einer klimaopti-

mierten Planung sowie auch in Anbetracht der Erhöhung des Grünflächenanteilsim Gebietwerden dieAus-

wirkungen der geplantenFNP-Änderunginsgesamt alsnicht erheblich eingestuft. Auf derBebauungspla-

nebenesind Verringerungs-und Vermeidungsmaßnahmenhinsichtlich des Klimaschutzes und der Klima-

anpassungverbindlich zu regeln.

2.9. Abfall

Im Änderungsbereich sind aufgrund der früheren Nutzungen (Gewerbe und Bahn) erhebliche abfallrelevante Auffüllungen im Boden vorhanden.Die geplante Bebauung gehtin weiten Teilen–mit Ausnahme definierter, zum Erhalt vorgesehener Bereiche–mit einer Baufeldfreimachung und Entfernung abfallrelevanter Auffüllungen einher. Diese Auffüllungenwerdenentsprechend den rechtlichen Vorgaben behandeltund entsorgt.Mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg abgestimmte Planungsvorgaben zum Bodenmanagementliegen hierfür vor. Abfälle entstehen im Änderungsbereich zukünftig betriebsbedingt durch universitäre und mögliche gewerbliche Nutzungen sowie in geringem Umfang als Hausmüll durch Einwohnende. Die Entstehung möglicher gefährlicher Abfälle (Sondermüll) ist auf Ebene des Flächennutzungsplans nicht absehbar. Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung undVerwertungsind, soweit möglich, imnachgeordneten Bebauungsplanverfahren nachzureichensowie im weiteren Planungsprozess zu beachten.

Es sindkeineerheblichennachteiligenAuswirkungenin Bezug auf Abfallzu erwarten.

2.10. Kultur-und Sachgüter

Ausgangssituation Im Änderungsbereich befinden sich keine Baudenkmäler und auch Bodendenkmäler sind derzeit nicht bekannt.Östlich desGebiets befindet sich dasFlächen-Denkmal Volkspark Dutzendteich mit dem Reichsparteitagsgelände, der Kongresshalle und das Zeppelinfeld. Nördlich desGebiets liegen die Baudenkmale der beiden ehemaligen SS-Kasernen, welche heute vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingeund als Haus für Gegenwartskultur genutzt werden. Südlich des Gebiets befindet sich die Arbeitersiedlung Rangierbahnhof, welche unter Ensembleschutz steht. Auswirkungen / Prognose Nachteilige Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur-und Sachgüter sind nicht erkennbar, da im Änderungsbereich keine Bau-und Bodendenkmäler vorhanden sind. Archäologische Funde können generell

nicht ausgeschlossen werden und wären entsprechend der gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen zu behandeln.

Es sindkeineerheblichennachteiligenAuswirkungenauf das Schutzgut Kultur-und Sachgüterzu erwarten.

2.11. Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.

3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbereiche im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Derzeit wird der westliche Teil des Änderungsbereichs(„Annex“) gewerblich genutzt, während die restlichen Flächen fast vollständig rückgebaut wurden. Die so entstandenen Offenflächen liegen zum Teil brach, anderen Flächen wurden angesät und werdengepflegt.Bei Nichtdurchführung der Planung würdedie Gewerbenutzung wahrscheinlich bestehen bleiben und potenziell erweitert. Auf Grundlage deswirksamen FNP wäre die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen und eine Entwicklung von Bauflächen möglich. Die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen wäre aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung des Gebietes (überwiegend Innenbereich nach §34BauGB) als sehr wahrscheinlich einzuschätzen.Die im Zusammenhang mit der geplanten UTN konzipierte Pflege der nach demRückbau entstandenen Offenlandflächen würde eingestelltwerden. Folglich wäre für die Vegetationsflächen, so sie nicht zu Gewerbeflächen entwickelt würden, langfristig eine Gehölzsukzession zu erwarten.Die etablierten Gehölzstrukturen würden bei Nichtdurchführung der Planung in etwa dem Ausgangszustand entsprechend erhalten bleiben., während sich die Brach-und Offenflächen sowie die jungen Pionierbestände und Vorwälder langfristig ebenfalls zu geschlossenen Gehölzbeständen entwickelnwürden. Die wertvollen,nach §30BNatSchG geschützten,Sandmagerrasen gingenaufgrund fehlender Pflegelangfristig verloren:Bei über der Hälfte der nach §30BNatSchG geschützten Flächen handelt es sich um Bestände mit Silbergras, die im Zuge der Rückbauarbeiten entstanden sind und auf Bodenstörungen angewiesen sind, währendgleichzeitig einige SandmagerrasenbereitsheuteVerbuschung aufweisen.Durch die zu erwartende Gehölzsukzession würdeder Lebensraum für Zauneidechse und Heuschreckenauf lange Sicht ebenfalls verloren gehen. Beendet würde bei Nichtdurchführung der Planung der Prozess der begonnenen Beseitigung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenverunreinigungen (wobei einzelne Sanierungsmaßnahmen auch weiterhin stattfinden würden) und insgesamt die geordnete städtebauliche Neuordnung des Geländes. Langfristig positive Auswirkungen auf Schutzgüter durch Nichtdurchführung der Planung sind nicht zu erwarten.Für das Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit/Lärm würde mit Beibehaltung einer gewerblichen Nutzung bzw. einerweiteren Verbrachung kein Bedarf für Schallschutz entstehen, dafür wäre aber mit einer Zunahme an Anlagengeräuschenim Gebietund damit auch mit Beeinträchtigungen angrenzender Bereiche zu rechnen.Wieoben beschrieben wäre dieNichtdurchführung der Planung auch für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere kurzfristig vorteilhaft und es käme nicht zur Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Wie oben beschriebenwürden sichlangfristigjedoch insbesonderedieLebensräume fürdievorkommenden, besonders seltenenund wertvollenArtendes Offenlandesverkleinern undschließlichvollständig verloren gehen. Gegenüber der angestrebten Nutzungsänderung stellt sich die Nullvariante für die Schutzgüter folglich nicht alsuneingeschränkt positiv dar. Die bei Nichtdurchführung der universitären Umnutzung zu erwartende Ansiedelung von Gewerbe würde sich auch negativ auf die SchutzgüterLuftund Landschaftsbild auswirken. Erhaltenswerte Vegetationsstrukturen würden unter Umständen nicht erhalten werden und das Landschaftsbild nicht einheitlich weiterentwickelt werden. Stattdessen würde es durch gewerbliche Nutzungen wie Hallen, Verkehrswege und Lagerflächen zusätzlich beeinträchtigt.Dementsprechend wäre auch mit einer ZunahmederLuftbelastungzurechnen. Negativ zu bewertenist die Nullvariante auchfür die Schutzgüter Boden und Wasser. Wie oben beschrieben, würde die Sanierung von Bodenverunreinigungen nicht abgeschlossen werden und Bodenverunreinigungen,

die ggf. auch das Grundwasser verunreinigen, verbleibenbzw. bei Ansiedlung von Gewerbe nurpartiellauf den entwickelten Flächenerfolgen.Mit der Nullvariante würde das Gelände außerdem nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und stattdessen eher eine Barrierewirkung zwischen Wohngebieten im Westenund dem Naherholungsgebiet Dutzendteich bilden. Sie ist für das Schutzgut Mensch/Erholung als negativ zu bewerten.

4. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind in diesen nicht deckungsgleich. In der Umweltprüfung als Trägerverfahrennach §2Abs.4BauGBwerden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes ermittelt und das Ergebnis im Umweltbericht dargestellt. Aus den verschiedenen Instrumenten können sich dabei unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.

Rechtsinstrument Belange Rechtsfolgen
BauGB1 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Um- weltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB Abwägungsrelevanz Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,Verringerung und zum Aus- gleich nachteiliger Auswirkungen auf Um- weltbelange, welche durch die Realisierung der Planung zu erwarten sind,im Umwelt- bericht.
BNatSchG2 Eingriffsregelung (siehe Kapitel 4.1) Artenschutz / saP3 (siehe Kapitel 4.2) FFH/SPA– Verträglichkeits- Prüfung (siehe Kapitel 5) Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-undFunktionsfä- higkeit des Naturhaushaltes Voraussichtliche Betroffen- heit von Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Vo- raussetzungen für Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Voraussichtliche Beeinträch- tigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Ge- bieten von gemeinschaftli- cher Bedeutung und europäi- schen Vogelschutzgebieten im Sinne des BNatSchG Abwägungsrelevanz und konkrete Ent- scheidung über Vermeidung und Aus- gleich. Je nach Ergebnis: CEF-/FCS-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionieren, dann Be- urteilung durch die Regierung von Mittel- franken, ob Ausnahmevoraussetzunggege- ben oder nicht;oderbei Nicht-Regelbarkeit des Artenschutzes ist der Bebauungsplan nicht rechtmäßig. Je nach Ergebnis: Abwägungsrelevanz,ausnahmsweise Zu- lässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung.

1Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a 2Bundesnaturschutzgesetz 3spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

4.1. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Im Änderungsbereich liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestelltenObjekte bzw. Gebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler) oder Wasserschutzgebiete vor. Im Gebiet vorhanden sind sowohl gemäß §30BNatSchGi.V.m. Artikel23BayNatSchG geschützte Biotope als auch Biotope der Stadtbiotopkartierung (vgl. NAK WGF Landschaft, Stand: August 2022). Weiterhin befinden sichmehrereWaldflächen im Änderungsbereich.Der Umgang mit diesen Biotopen sowie den Waldflächen ist im Einzelnen auf Bebauungsplanebeneim Kontext der konkreten Planung darzulegen, zu prüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Ebenso erfolgt dieAnwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung fürden Geltungsbereich der FNP- Änderung 8cauf Ebene der Bebauungsplanung in Anwendung der„Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“ und unter Berücksichtigung des derzeitigen Baurechts. Das geplanteBauvorhabenliegtgemäß der Abgrenzung des Stadtplanungsamts Nürnberg vollständig im Innenbereichnach §34BauGB (vgl. nachfolgende Abbildung 2).Im Innenbereich ist für bereits zulässige Vorhaben bzw. Eingriffe kein Ausgleich gem. §1aBauGB erforderlich. Da jedoch mit dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren erst die Zulassungsvoraussetzung für die geplante städtebauliche Entwicklung auf dem Areal geschaffen wird, kann aus oben Genanntem nicht abgeleitet werden, dass die Eingriffsregelung nicht anzuwenden ist. Für das gesamte Areal des ehemaligen Südbahnhofs (BebauungsplanverfahrenNr.4600) wurde eine Abstimmung über die Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung getroffen, welche analog für dasGebiet der Technischen Universität Nürnberg anzuwenden ist.

Abbildung 81

Abbildung2: Abgrenzung von Innen-undAußenbereich im Bereich des BebauungsplanverfahrensNr.4600(Stadtplanungsamt Nürnberg)

In der Abstimmung wurde festgelegt, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im B-Planverfahren Nr.4600 Anwendung auf Basis des §1aAbs.3S.6BauGB findet. Demnach ist einAusgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.Bezogen auf den Änderungsbereich heißt das, dassüberden heutigen Bestand hinaus auch diejenigen früherenbaulichen Nutzungen als bereits erfolgte Eingriffe gewertet werden, die in den Jahren nach 2004 zurückgebaut wurden.In diesem Jahr wurde für das Gesamtareal eine Rahmenvereinbarung über die beabsichtigte Entwicklung unterzeichnet. IndessenFolgebegannim Jahr 2005 der schrittweise Rückbau von Gebäuden und baulichen Nutzungensowie die Entmietung und Entpachtung der Flächenzur Vorbereitung der nun geplanten städtebaulichen Entwicklung. Zum Zeitpunkt der planerischen Entscheidungim Jahr 2004hatte auf den Rückbauflächen also bereits ein Eingriff stattgefunden. Im Änderungsbereich ist die Entwicklungeines Universitätsstandortes unter Einbeziehung bestehender prägender Vegetationsstrukturen sowie mit dem Ziel der Neuschaffung von attraktiven Grün-und Freiflächengeplant. Bei Umsetzung der angestrebten Planungunddurch verschiedene mögliche Maßnahmen der Grünordnung (Pflanzgebote, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung etc.)kanngemäß des NAK (WGF Landschaft, Stand: August 2022)nach der Punktebewertungder „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“ ein Ausgleich gem. §1aBauGB im Änderungsbereich grundsätzlich erreicht werden.

4.2. Europäischer und nationaler Artenschutz

Die Durchführung einer speziellenartenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist aufgrund der Anforderungen des §44BNatSchG und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken zwingend für das Gesamtareal Brunecker Straße erforderlich.In einer saPwirddie Planung auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 Abs.1i.V.m.Abs.5BNatSchGgeprüftund ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, welches den Anforderungen des Artenschutzes gerecht wird.Für das Gesamtareal(B-Planverfahren Nr.4600) an der Brunecker Straße wurde eine saP im Jahr 2018 von WGF Landschaft erstellt.Aufbauend auf diesersaP istzumnachfolgenden BebauungsplanNr. 4656für den Änderungsbereich 8c eine detaillierte saP zu erstellen.ImRahmen der FNP-Änderung liegt eine gutachterliche „Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz“ von WGF Landschaft(Stand:21.Juli2023)vor. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten sind aus dem Konzept für das Gesamtareal im Planungsbereich voraussichtlich umzusetzen (vgl. Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz, WGF Landschaft,Juli2023):  V1 Erhalt von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen  V2 Erhalt von Habitat-Bäumen und alten Gehölzbeständen  V4 Bauzeitenbeschränkung für Gehölzfällung  V5 Bauzeitenbeschränkung für die Fällung von Habitat-Bäumen  V6 Untersuchung und ggf. Bauzeitenbeschränkung von abzubrechenden Gebäuden  V7 Abfang, Umsiedelung und Vergrämung von Reptilien  V8 Verhinderung der Wiederbesiedlung des Baufelds durch Reptilien  V11 Neuanlage von naturnahen Grün-und Freiflächen  V16 Fledermausfreundliche Beleuchtung des öffentlichen Raums  V17 Minimierung von Vogelschlag an Gebäuden  V18 Umweltbaubegleitung  V19 Fledermausflachkästen an Gebäudefassaden Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) bzw. eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen (FCS) sind vor Baufeldfreimachung bzw. vor Durchführung artenschutzrelevanter Eingriffe folgende Maßnahmen erforderlich:  CEF 2 Anbringen vonNistkästen für Vögel und von Fledermauskästen  FCS 1 Ersatzlebensräume für Zauneidechsen außerhalb des Geltungsbereichs

Unter Beachtung der Maßnahmen entstehen, außer bei der Zauneidechse, bei allen relevanten Arten desAnhangs IV der FFH-Richtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des §44Abs.1Nr.1–3BNatSchG. Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs 8c stellen Teilflächen einen Lebensraum der Zauneidechse dar (vgl. NAK, WGF Landschaft,Stand: August 2022).Diedortgeplantestädtebauliche Neuordnunggehtvoraussichtlich mit einem großflächigen Verlust von Lebensstätten der Arteinher. Um den Erhaltungszustand von Zauneidechse zu sichern, wird eine großflächige FCS-Maßnahme (FCS 1) außerhalb des Gebiets durchgeführt werden müssen. Die Maßnahme wird in einer städtebaulichen Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 4656 geregelt, nähere Informationen werden in der saP zum Bebauungsplan Nr. 4656 beschrieben. Im Zuge der Bebauungsplanungwirdbei der Regierung von Mittelfranken(Höhere Naturschutzbehörde)dafür ein Antrag auf Ausnahmegenehmigunggem. § 45 Abs. 7 BNatSchGgestellt.

  1. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vo-

gelschutzgebiete im Sinne desBundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des europäischen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen.

6. Geprüfte Alternativen

In Nürnberg herrscht ein Bauflächendefizit im Bereich Wohnen und Gewerbe. Dabei gibt es im Stadtgebiet keine Flächen, die ein mit dem Gebietdes ehemaligen Südbahnhofesvergleichbares Potenzial für die Innenentwicklung bieten (vgl. Kap. I.5 der FNP-Begründung). Im Stadtgebiet Nürnbergs wurden verschiedene Standorte speziellaufihr Potenzialfür die Entwicklung eines Hochschulstandortesentsprechend den Anforderungen der Bayerischen Staatsregierunggeprüft.Demnach wird der ehemalige Südbahnhofu.a. aufgrund der verfügbaren Fläche, einer sehr guten verkehrlichen Anbindung, der Lage im Stadtgebiet und der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche handelt, als am besten geeigneter Standort bewertet. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich wären mit Blick auf die Flächengrößen grundsätzlich vorhanden. Eine solchewiderspräche aber landes-und regionalplanerischen Zielen,insbesondere hinsichtlich des Gebots der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Das Arealan derBrunecker Straße bietet dagegen sehr gute Standortbedingungen und die Möglichkeit einer Flächenkonversion im Innenbereich des Stadtgebiets.

7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Der Umweltbericht nach BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange nach §1BauGB beschreiben. Auch die Entwicklung bezüglich der einzelnen Umweltbelange bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargelegt (Kapitel4). Im vorliegenden Umweltbericht wird das geplante Vorhaben auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Änderung des FNP) betrachtet. Aufgrund dieser übergeordneten Planungsebene konnte bei der Erstellung des Umweltberichts und insbesondere bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter nur ein grober Maßstab angewandt werden. Dieser Betrachtungsmaßstab wird auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplansund des hierfür zu erstellenden Umweltberichts konkretisiert und detailliert. FolgendeInformationsquellen wurden für die vorliegende Fassungdes Umweltberichtsherangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

Stand: 10.03.2022)

August 2022)

Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten, 2014)

Net Umweltconsulting GmbH, Mai 2014)

schreibung 2019)

05.12.2022)

derbayerischen Luftmessstationen (Abruf: 05.12.2022)

 Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)

 Arten-und Biotopschutzprogramm(ABSP)der Stadt Nürnberg(1996)

 ArtenschutzkartierungBayern(ASK, fortlaufende Aktualisierung)

 Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Bayerisches Geologisches Landesamt, 1977) bzw. UmweltAtlas Bayern

 DenkmalviewerdesBayerischen Landesamtes für Denkmalschutz

 Technische Universität Nürnberg, Gesamtplanung: Verkehrsuntersuchung: Kurzbericht (Bernard Gruppe, Dezember2022)

nes (Müller-BBM,Oktober 2022)

ologie und Altlasten GmbH,Dezember2022)

(FNP) Änderung 8c „Bereich Technische Universität“(WGF Landschaft,Juli2023)

vember 2020)

8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Nach §4cBauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieserÜberwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß §1aAbs.3S.2BauGB und von Maßnahmen gemäß §1aAbs.3S.4BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs-undKontrollverfahren. Diese können im Rahmendes Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei nach §4Abs.3BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines B-Planes zu unterrichten. Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Aufgrund der übergeordneten Planungsebene sind detailliertere Aussagen zum Monitoring im vorliegenden Umweltbericht nicht möglich. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Überwachungsmaßnahmen erarbeitet und im Umweltbericht definiert sowie zusätzlich durch vertragliche Vereinbarungen gesichert(Städtebauliche Vereinbarung).

9. Zusammenfassung

Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführtwerden. Diese sieht im Gesamtkonzeptfür das Areal des ehemaligen Südbahnhofes eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die AufstellungeinesBebauungsplaneserforderlich, dergemäß §8Abs.2BauGB aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)zuentwickelnist. Hierzu wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des BebauungsplansNr. 4600 sowie zurÄnderung 8 des Flächennutzungsplans eingeleitet. Mit derdritten Teiländerung derÄnderung 8 desFNP (FNP-Änderung 8c)werdenimWesentlichen die bisherigen Darstellungen als gewerbliche BauflächenundVerkehrsflächen/Bahnanlagengeändert ineineSonderbaufläche Hochschule und Grünflächen. Mit dieser Änderung, aufbauend auf dem in gemeinsamer Sitzung des Stadtplanungs-und Umweltausschusses am 07.04.2022 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanzur Technischen Universität Nürnberg, UTN,mit integrierter Freiraumplanung,ist esim Nachfolgendenmöglich, einen Bebauungsplanaus demFlächennutzungsplan zu entwickeln. Dervorliegende Umweltbericht wurde zurÄnderung 8cdes FNPerstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Es werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen erfolgt nachfolgend im Rahmen der Aufstellung des BebauungsplansNr. 4656und dem zugehörigen Umweltbericht. Für die SchutzgüterFläche,Boden, Wasser, LandschaftundMensch / ErholungsowieLuftund Klimasind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblichennachteiligen Auswirkungen zu erwarten.Durch die geplantenumfangreichen Bodensanierungen wirdeine wesentliche Verbesserunghinsichtlich derBelastung mitSchadstoffenerreichtwerden, wodurchauchdie Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Durch die städtebauliche Neuordnung ist eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes verbunden, wobei prägende Vegetationsstrukturen erhalten undin die zu schaffenden Grünräumeintegriertwerden.Hierdurchergibt sich eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen, dem die vorher in Privatbesitz befindlichen Flächen bisher nicht zur Verfügung standen.Bilanziell steht einer Erhöhung desGrünflächenanteils um ca. 3 ha eine entsprechende Verringerung von Bau-bzw. Bahnflächen gegenüber, was sichinsb.

auf das Schutzgut Flächepositiv auswirkt, aber auch auf andere Schutzgüter wie Luft und Klima. Im Änderungsgebiet besteht keine Betroffenheit bezüglichdes Umweltbelangsder Störfallvorsorge, daessich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-18) bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes (§3Abs.5cBImSchG) von Störfallbetriebenbefindet. Erhebliche Umweltauswirkungen sind aufgrund fehlender Bau- und Bodendenkmäler innerhalb des Änderungsbereichs auch für das Schutzgut Kultur-/ Sachgüternichtzu erwarten;bei nicht auszuschließenden archäologischen Funden sind die geltenden Denkmalschutzbestimmungen zu beachten. Durch die zukünftig vorwiegend universitäre Nutzung sind zudem keine nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich des UmweltbelangsAbfall zuerwarten.Für das Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit/Lärm sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbeund Verkehrslärmvon außenauf den Änderungsbereich einwirkt.Hauptsächlich durch den Neubau der Straßenbahnlinie(Verlängerung derStraßenbahnlinie 7), der in einemgesondertenPlanfeststellungsverfahren behandelt wird,entsteht auch innerhalb des Änderungsbereichs eine neue Emissionsquelle für Lärm.AufEbene des Bebauungsplanssind hierfürverbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastungvorzusehen, so dass insgesamt gesunde Arbeits-und Wohnverhältnisse im Tag-und Nachtzeitraum erreicht werden. Für dieSchutzgüter Pflanzen,Tiereund Biologische Vielfaltsind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblichenachteilige Auswirkungen festzustellen. FüralleSchutzgüter gilt es,die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs-und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß §1aBauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß §30BNatSchGi.V.m. Art.23BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleichsoll soweit möglich imGebietund bei Bedarfaufplan-/stadtgebietsexternen Ausgleichsflächengeschaffenwerden.Eswerden durch die PlanungzudemWaldflächen überplant, diegemäß den Vorgaben des zuständigenAmts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)auf externen Flächen auszugleichensind. Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach §44BNatSchGerfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigungnach § 45 Abs. 7 BNatSchGzugelassen werden. Erforderliche Vermeidungs-undErsatzmaßnahmen (CEF-Maßnahme) sowie externe Kompensationsmaßnahmen im räumlich funktionalen Zusammenhang (FCS-Maßnahmen)sind entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (BebauungsplanNr. 4656) detailliert darzustellenund festzulegen. Durch die FNP-Änderung 8c sind keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des europäischen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 betroffen. Eine Prüfung von Standortalternativen zum Gesamtareal Brunecker Straße für die Reduzierung des Bauflächendefizits im Stadtgebiet Nürnberg ist gemäß Begründung zur FNP-Änderung 8c erfolgt. Ebenso wurden verschiedene Flächen für die Hochschulentwicklung entsprechend den Anforderungen der Bayerischen Staatsregierungin Nürnberg geprüft und bewertet. Der ehemalige Südbahnhof ist im Ergebnis des Standortvergleichs am besten geeignet für die Entwicklung der Technischen Universität. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten,werdenaufgrund der übergeordneten Planungsebene im vorliegendenUmweltbericht nichtnäher betrachtet. Diese werden aufEbene der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet und gesichert.

Tabelle3: ZusammenfassendeBewertung (noch nicht möglich / nicht betroffen / nichterheblich / erheblich nachteilig)

Umweltbelang/Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Wasser nicht erheblich Landschaft nicht erheblich Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Mensch /menschlicheGesundheit Erholung nicht erheblich Lärmbelastung erheblich nachteilig Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich Klima nichterheblich Abfall nicht erheblich Kultur-und Sachgüter nicht erheblich

Nürnberg, den07.08.2023

gez.A.Heitmann

M.Sc. Anne Heitmann

Grund und Boden, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwick- Niederschlagswasser soll ortsnah versickert lungsprogramm (LEP) Bayern2013 (zuletzt oder verrieselt werden, soweit dem weder wasgeändert am 01.01.2020):: serrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtli- Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- che Vorschriften noch wasserwirtschaftliche nend umgegangen werden, d.h. der Flächen- Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt verbrauch soll verringert und einer Innenver- die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg dichtung Vorrang gegeben werden. Bodenver- der Versickerung von Niederschlagswässern siegelungen sollen auf das notwendige Maß be- bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den grenzt werden. Die Notwendigkeit der Um- Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gewandlung landwirtschaftlich oder als Wald ge- bührenmaßstabs für Niederschlagswasser und nutzter Flächen soll begründet werden; dabei Abwasser seit01.01.2000 wird dies auch in der sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der entsprechenden Gebührensatzung berück- Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu sichtigt. denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachver- §§77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): dichtungsmöglichkeiten zählen können. Ge- (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) mäßBundesnaturschutzgesetz hat die erneute i.S.d.§76 sollen nach§77 in ihrer Funktionals Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie sowie die Bebauung unbebauter Flächen im möglich wiederhergestellt werden. §§78 und beplanten und unbeplanten Innenbereich, so- 78a beinhalten entsprechende planerische weit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, und bauliche Vorschriften, welche darauf ab- Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freifläzielen, Retentionsräume möglichst von Bebauchen im Außenbereich.Gemäß dem Grundsatz ung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebauung des LEP Bayern sollen land- und forstwirtdas vorherrschende Hochwasserschutzniveau schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. nicht zu verringern. Generell sind bei Planun- Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in gen in einem amtlich festgesetztenbzw. vorläudem unbedingt notwendigen Umfang für anfig gesichertenÜSG (§76Abs.3)oder in einem dere Nutzungen in Anspruch genommen wer- Risikogebiet außerhalb einesÜSG die Belange den. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind der Hochwasservorsorge im Rahmen der bauhistorisch gewachsene Kulturlandschaften vor leitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Be- (Abwägungsdirektiven in §78 Abs. 3 und 8, einträchtigungen zu bewahren. §78b Abs. 1).

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Stadtratsbeschlussvom 27.06.2012: Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Ingesichert, schädliche Bodenveränderungen SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitliabgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einnien für künftige gesamtstädtische Planungen wirkungen auf den Boden getroffen werden. und Konzeptein Bezug auf dieGemeinschafts- Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinaufgabe Wasser. trächtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- ABSP derStadt Nürnbergvon 1996: ses vom 07.11.2013: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier for- Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitmuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertplanverfahren, der eine Neubauplanung vorvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten sieht (einschließlich Konversionsflächen) die werden. Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.

Artenschutzund Biologische Vielfalt

Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschutz sind in den §§44 und45BNatSchG ge- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. regelt. Aussagen zum Natura 2000–Konzept April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungsder EU finden sich in den §§31 – 36 schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum Arten- des Artenschutzes und des Biotopverbunds soschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rah- wie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit men der Bauleitplanung. hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs-und Gewerbeflächen.

Natur und Landschaft

Nach§ 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt topverbund dient u.a. der dauerhaften Sichedauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 rung der Populationen wildlebender Tiere und BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Pflanzen einschließlich ihrerLebensstätten, Bistimmter Flächen und einzelner Bestandteile otope und Lebensgemeinschaften sowie der der Natur. In§ 20 BNatSchGist das Ziel festge- Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicksetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz lung funktionsfähigerökologischer Wechselbeverbundener Biotope zu sichern. Der Bio- ziehungen.

Menschliche Gesundheit:Lärm, Luft, Grün-und Freiraum, Erholung,Störfallvorsorge

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): Nebeneisenbahnstreckenim Jahr 2019 jeweils gibt ausSichtdes Schallschutzes im Städtebau ein eigenständiger Lärmaktionsplan erstellt; für erwünschte Orientierungswerte vor. den Verkehrsflughafen Nürnberg ist dies im Jahr 2020 erfolgt.

  1. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentli- Anleitung zum Schutz gegen Lärm–TA Lärm): che Änderung von öffentlichen Straßen sowie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der von Schienenwegen der Eisenbahnen und Stra- Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen ßenbahnen fest. schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforde- §47d BImSchG (Lärmaktionsplan): rungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hatdie im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Geneh- Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) migungsverfahren sowie bei Nachbarschaftserstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getretenist beschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene und im Jahr 2019 fortgeschrieben wurde. Der Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die LAP soll die Lärmprobleme und Lärmauswir- am Immissionsort in der Summe nicht überkungen regeln und ruhige Gebiete gegen eine schritten werden dürfen. Die Regelungen der Zunahme des Lärms schützen.Für die Haupt- TALärmbestimmendieGrenzederAbwägung eisenbahnstrecken wurde imJahr 2018, für die

fürGewerbe-bzw.Anlagenlärm,da ein Bebau- Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ungsplan keineFestsetzungen treffen darf, die für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am nicht vollziehbarsind. 15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie des- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweisetzes–Sportanlagenlärmschutzverordnung): liger Umsetzungsstand, sowie weitere (gegilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb plante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhalvon Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der tung. Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsricht- Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort werte der39. BImSchV; sie betreffen überwiein der Summe nicht überschritten werden dür- gend das Schutzgut „menschliche Gesundfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärm- heit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den schutzverordnung bestimmen die Grenze der Schutz der Vegetation. Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für die Aus- BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenomstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bemen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) bauungsplänen und städtebaulichen Verträgen Anwendung finden. festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentli- Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für che Grünfläche pro Einwohner im Einfamilien- Immissionsschutz, Stand März 2015): hausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise pro Einwohner: 3,4 m². zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Beschluss des Umweltausschusses vom Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschuszüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- ses vom 27.03.2014: keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg und Kirchweihen Anwendung finden. 2030“ bilden die Grundlage der Grün-und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Gesetzüber Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – Baulandbeschluss (2017ff.): KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeitvon Im- Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 missionen durch Geräusche von Kinder- und durch den Stadtrat beschlossen und trat am Jugendspieleinrichtungen in der Nachbar- 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung schaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die dass die natürlichen Lebensäußerungen von Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, städtebauliche und umweltplanerische Stanim Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehdards und Qualitäten sowie zu Folgekostenremen sind. Das KJG lockertfür Jugendspieleingelungen. richtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019: Die Verwaltung § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen

von Dach-oder Fassadenbegrünungsmaßnah- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für men bei allen anstehenden städtischen Neu- schwere Unfällen oder Katastrophen): Die bauprojekten und im Bestand zu prüfen und BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt nach Möglichkeit entsprechende Maßnahmen durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des umzusetzen. immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Satz 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Um- Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020: weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür Das Konzept der „Grünen Finger“ dient alsPladifferenziertererFestsetzungsmöglichkeiten in nungsgrundlage und Orientierungshilfe füralle § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieräumlichen Entwicklungsplanungen sowie für ses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weitestadtstrategische Grundsatzentscheidungen. ren besteht nunmehr die Pflicht zur Berück- Die Entwicklung von Grünflächen auf vormals sichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der baulich genutzten Flächen bleibt jeweils eige- Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zunen Beschlussfassungen vorbehalten. Bei der lässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kakonkreten Umsetzungsind bestehende funktitastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu onale Zusammenhänge der vorhandenen Geerwarten sind, auf die Belange nach den Buchbiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu bestaben a bis d und i. rücksichtigen.

Klima

§ 1 Abs. 5 und 6BauGB: energiegebäude auszuführen, d.h. der Energie- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die bedarf ist sehr gering oder liegt fast beinull. Er Nutzung erneuerbarer Energien sowie die spar- sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuersame und effiziente Nutzung von Energie gehö- baren Energien gedeckt werden. ren zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat Gebäudeenergiegesetz-GEG: der Bundestag die Novellierung des BauGB Im GEG wurden 2020 die Maßgaben des Erdurch das „Gesetz zur Förderung des Klimaneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärschutzes bei der Entwicklung in den Städten meG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimasowie des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) novelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes zusammengeführt. Zweck dieses Gesetzes ist und der Anpassung an den Klimawandel sind ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen in Gebäuden einschließlich einer zunehmendazu beitragen, den Klimaschutz und die den Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeu- Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentgung von Wärme, Kälte und Strom für den Gewicklung, zu fördern. bäudebetrieb. Danach sind neue Gebäude als sog. Niedrigstenergiegebäude gemäß der EU- § 1a Abs. 5BauGB: Gebäuderichtlinie zu errichten. Alle Eigentü- Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes mer vonGebäuden sind zu einer zumindest sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawan- anteiligen Nutzung von regenerativen Enerdel entgegenwirken, als auch durch solche, die gien bei der Deckung des Wärme-und Kälder Anpassung an den Klimawandel dienen, teenergiebedarfs verpflichtet. Rechnung getragen werden. Umweltausschussbeschluss vom 23.01.2013: Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie In Bebauungsplanverfahren oder anderen (2010/31/EU) vom 19.05.2010: städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO -neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen.

Stadtratsbeschluss vom24.07.2019: Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rahund Umweltausschusses vom 26.06.2014: men ihrer Möglichkeiten den Ausbau derFern- Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage wärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen für alleweiteren Planungen der Stadt Nürnberg (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagut- und Neubaugebieten auszuschöpfen und achten liegt eine aktuelle Datengrundlage und beim Verkauf von Grundstücken der Stadt Analyse der klimaökologischen Funktionen für Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mögdas Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Er- licherCO2-Neutralität erstellen zu lassen und gebnisse und Empfehlungen für die weitere dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen städtebauliche Entwicklung werden in einer (Punkt j). Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“ für Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014: die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anwen- Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 dung kommen; konkrete Zielsetzungenfür Kli- –2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und maschutz und Klimaanpassung sollen als ver- Anpassung an den Klimawandel. Die CO -Emis- bindliche Vorgabe einzelfallbezogen zuBeginn sionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Wer- eines Bauleitplanverfahrens beschlossen werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung den („Eckdatenbeschluss“). des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden Stadtratsbeschluss vom 18.05.2022: (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Als Treibhausgasminderungsziel bis zum Jahr Jahr 2020 soll das EU-20-20-20-Ziel (CO -Re- 2030 wird ein Wert von-65% festgelegt(Basisduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, jahr: 1990); die Klimaneutralität der Gesamt- Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erstadt soll bis spätestens zum Jahr 2040 erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimareicht werden (Punkt b). wandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt.

Abbildung 82

Abbildung 83

Stadt Nürnberg - FNP-Änderung 8c

Biotop- und Nutzungstypen im Bestand (Stand: 2020)

Erfassung durch IVL - Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie gem. Nürnberger Biotopwertliste (Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen) mit ergänzenden Differenzierungen

1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume und Baumgruppen

Abbildung 122

Abbildung 113

1.2 Nichtheimische Einzelbäume und Baumgruppen (inkl. Pflanzungen)

Abbildung 114

Abbildung 93

Abbildung 107

Abbildung 108

2.3 Feldgehölze, Baumhecken

Abbildung 102

2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche und Hecken

Abbildung 97

Abbildung 117

2.4a Brombeergestrüpp mit Neophyten

2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken-/Gebüschpflanzungen

Abbildung 96

3.6 Vorwald - Robinien

Abbildung 119

Abbildung 115

3.7 Pioniergehölze und Vorwaldstadien

Abbildung 116

Abbildung 112

Abbildung 118

Abbildung 99

3.7 / 10.2a Pioniergehölze und Vorwaldstadien mit thermophiler Ruderalflur

Abbildung 101

Abbildung 109

Abbildung 111

Abbildung 110

Abbildung 100

5.3 Kleingärten

5.4 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich

Abbildung 106

Abbildung 98

7.4 Schotterflächen

Abbildung 84

Abbildung 85

7.5 Gleisanlagen

Abbildung 90

Abbildung 105

7.6a Versiegelte Verkehrsfläche

Abbildung 91

Abbildung 121

7.6a / 3.7 Versiegelte Verkehrsfläche mit lückiger, termophiler Ruderalflur - initial

Abbildung 103

7.6a / 10.1 Versiegelte Verkehrsfläche mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien

Abbildung 104

Abbildung 88

Abbildung 89

7.6b Gebäudekomplexe + Anlagen

Abbildung 92

9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur - flechtenreich, verbuschend, etabliert (geschützt nach §30 BNatSchG)

9.3c Initiale Silbergrasflur (geschützt nach § 30 BNatSchG)

Abbildung 125

9.4 Halbruderale Magerrasen

Abbildung 95

9.4a Halbruderale Sandmagerrasen (geschützt nach § 30 BNatSchG)

Abbildung 86

9.5 Altgrasbestände, ruderal und Neophyten

Abbildung 124

10.1 Lückige, termophile Ruderalflur - initial

Abbildung 94

10.1 / 10.2a Lückige, thermophile Ruderalflur - initial bzw. mit Übergang zu Magerrasen

Abbildung 120

10.2a Thermophile Ruderalflur - Übergang zu Magerrasen

Abbildung 87

10.2a / 3.7 Thermophile Ruderalflur mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien

10.2d Ausdauernde Ruderalfluren, hochwüchsig mit hohem Neophytenanteil

Geltungsbereich Änderung 8c des Flächennutzungsplans

Abbildung 123

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.000 F +49 (0)911 94603 10 Datum 07.08.2023 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft

Stadt Nürnberg - FN(cid:52)-Änderung 8c

Abbildung 126

Abbildung 127

Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG)

Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung

gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG)

Biotope entsprechend der Bayerischen Biotopkartierung (zusammengefasst)

Geltungsbereich Änderung 8c des Flächennutzungsplans

Abbildung 129

Abbildung 128

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.000 F +49 (0)911 94603 10 Datum 07.08.2023 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft

Stadt Nürnberg - FNP-Änderung 8c

Abbildung 130

Abbildung 131

Fauna - Fundpunkte und Nachweisflächen

Nn oc

Ppy g Nn oc

Nachweis Zauneidechse

Pp ip Zauneidechse, potentieller Lebensraum

Nc ymi Pp ip Gue Nachweis Vögel mit Artkürzel Pp ip Pp ip Gue Grünspecht (Picus viridis) Kg Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Sp Sperber (Accipiter nisus) Pp yg Sti Stieglitz (Carduelis caruelis) Pp ip Ssp Schwarzspecht (Dyrocopus martius) Woe Waldohreule (Asia otus)

Pp ip Ppip Nachweis Fledermäuse mit Artkürzel

Nnoc Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) K g Pp ip Nycmi Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)/ Breitflügelfledermaus (Eptesicus nilssonii)/ Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Pp ip Pp ip P P n p a ip t R Zw au e h rg a f u le tf d le e d rm er a m u a s u ( s P i ( p P i i s p t i r s e t l r lu el s lu p s i p n i a st t r h e u ll s u ii s ) ) Ppyg Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Pp Pipp ip Habitatbaum Pp ip

Pp ip K g S p Geltungsbereich Änderung 8c des Flächennutzungsplans Pn at Ss p Pp ip Pp ip Pn at

Abbildung 133

Gu e

Pp ip Gu e

Abbildung 132

P p ip Nc ymi Pp ip Pp ip

S ti

Gu e

Nc ymi Pp ip Pp ip W oe Pp ip

Pp ip Pp ip Gu e

S ti

P p ip Pp ip Pp ip Pp ip Pp ip

Pp ip S ti

Pp ip

Nn oc

Nn oc

Nn oc Nn oc

Pp ip Pp ip

Pp ip Nn oc Nn oc

Pp ip

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.000 F +49 (0)911 94603 10 Datum 07.08.2023 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg

mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

Entwurf

Stand: 07.08.2023

Abbildung 134

Quelle: Hajo Dietz

Entwurf zur 8c. Änderung: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

INHALTSVERZEICHNIS

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4

I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 4 I.1.1. RECHTSGRUNDLAGEN 4

I.2. ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE 4

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 7 I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 7 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 8 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 8 I.3.2.2. Fachrecht 9 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 9

I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 10 I.4.1. KONZEPT 10 I.4.2. VERKEHR 12 I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 12 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 12

I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 13

I.6. INHALT DER ÄNDERUNG 14 I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 14 I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 15 I.6.3. IN AUSSICHT GENOMMENE NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME DER STRASSENBAHN- TRASSE 16 I.6.4. FLÄCHENBILANZ 17

I.7. BETEILIGUNGEN 17 I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB 18 I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 18 I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB 18 I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 18

I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 18

I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 18

II. Anlage 22

Ergebnis des Standortvergleichs 22

II. UMWELTBERICHT (Stand 07.08.2023) als gesonderter Textteil

III. QUELLENANGABEN

WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH: Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz, Stand: 21.07.2023

Müller-BBM Industry Solution GmbH: University of Technology Nürnberg, Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes, Bericht Nr. M161480/06 Stand: 08.05.2023

Bernard Gruppe ZT GmbH: Verkehrsuntersuchung; Technische Universität Nürnberg, Gesamtplanung; Stand: 21.12.2022

Entwurf zur 8c. Änderung: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)

I.1.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).

Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791- 1-U), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 723) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.

Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.

I.2. ANLASS ZUR ÄNDERUNG – PLANUNGSZIELE

Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße, Ingolstädter Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs und den Nutzungsabsichten der Eigentümerin sowie der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg:  Die Nutzung als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen aufgegeben und die Betriebsanlagen der Bahn wurden vollständig rückgebaut. Mit Bescheid des zuständigen Eisenbahn- Bundesamtes vom 28.05.2014 wurde das Areal fast vollständig (bis auf Flächen, die derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt werden) von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet).

 Bereits im Jahre 2004 wurde zwischen der Stadt Nürnberg und den Eigentümern Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie Aurelis Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG, eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung freiwerdender Bahnflächen im Stadtgebiet unterzeichnet. Die Fläche des ehemaligen Südbahnhofs ist Teil dieser Rahmenvereinbarung; in einem begleitenden Steckbrief wurde als gemeinsames Nutzungsziel die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen und Dienstleistung/ Gewerbe sowie ca. 1/3 Grünflächen vereinbart.

 In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“ (2014) wurde eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts (Module I-IV) des Büros Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs festgelegt.

 Der Wettbewerb wurde 2015 abgeschlossen. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf sollte die Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) bilden und in Planungsrecht umgesetzt werden. Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedlung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich jedoch wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtentwicklung des Gebiets und damit auch die Geschäftsgrundlage der Rahmenvereinbarung von 2014.

 Die Stadt Nürnberg initiierte deshalb die Überprüfung bzw. Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal, welche im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 19.07.2018 wie folgt beschlossen wurden: Modul II soll nun mit dem Schwerpunkt Urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden.

 Die grundsätzliche Flächenaufteilung/ städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I und die Grünflächenausstattung werden dadurch nicht in Frage gestellt.

 Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der FNP im Bereich der Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig.

 Nach Entscheidung für den Hochschulstandort Nürnberg wird für die Errichtung der Hochschulgebäude eine zügige Baurechtschaffung angestrebt.

 Um dies forcieren zu können, wurden die eingeleiteten Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung Nr. 8 und B-Plan Nr. 4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren gesplittet. Aus dem am 28.04.2016 eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gesamtgebiet wurde der für den westlichen Teilbereich herausgelöste Bebauungsplan Nr. 4635 mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2019 rechtsverbindlich. Parallel wurde hierzu das FNP-Änderungsverfahren 8a für den Bereich Brunecker Straße West durchgeführt und mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2019 wirksam.

 In der weiteren Entwicklung wurde der zweite, östlich der Brunecker Straße liegende Teilbereich (Modul II) aus dem FNP-Änderungsverfahren Nr. 8 herausgelöst und als FNP- Änderungsverfahren 8b für den Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss wurde am 07.04.2022 vom Stadtplanungsausschuss getroffen. Am 04.11.2022 wurde die 8b.Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich Brunecker Straße – Ingolstädter Straße gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt. Die FNP-Änderung wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 21.12.2022 wirksam. Zeitgleich wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 4652 – Ingolstädter Straße aufgestellt.

 Im nächsten Entwicklungsschritt soll nun der fehlende Teil des FNP-Änderungsverfahrens 8 als FNP-Änderung 8c für den Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg durchgeführt werden. Zeitlich nachfolgend wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 4656 – TU Nürnberg aufgestellt. Am 07.04.2022 wurde der Rahmenplan in der gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg beschlossen.

Abbildung 135

Abbildung 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 4600 "Brunecker Straße"; Quelle: Modul 1: Stadtplanungsamt Nürnberg / Modul 2: West 8, Rotterdam UTN: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung / Straßenbahn: Verkehrsplanungsamt Nürnberg Luftbild: Stadt Nürnberg 2020; Geobasisdaten © Bayrische Vermessungsverwaltung

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG

I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich 8b an, dieser wiederum südlich an die Innenstadt. Er hat eine Größe von ca. 39,4 ha und bildet den südlichen und südwestlichen Teil des ca. 90 ha großen Gesamtareals. Der Änderungsbereich wird im Norden durch das Modul II (FNP-Änderung 8b), im Osten durch die Münchener Straße, im Süden durch die Dr.-Luise-Herzberg Straße und im Westen durch das Modul I (FNP-Änderung 8a) begrenzt.

Das Gesamtareal des ehemaligen Nürnberger Südbahnhofs ist weitestgehend eben. An den Grenzen zu umliegenden Gebieten (wie Hasenbuck im Nordwesten oder zu den Bahndämmen) sind Höhenunterschiede vorhanden. Insgesamt ist ein leichtes Gefälle von Nordwest nach Südost erkennbar. Der westliche Teil des Areals, der sog. Annex, wird derzeit noch zeitlich befristet- gewerblich genutzt. Der dort ansässige Betrieb besitzt einen Pachtvertrag mit befristeter Laufzeit. Hier befindet sich ein Logistikbetrieb für den Umschlag von fabrikneuen Kfzs.

Der Freistaat Bayern bebaut derzeit an der Dr.-Luise-Herzberg Straße das Areal mit zwei Interimsgebäuden für die Technische Universität Nürnberg (UTN) bzw. der Technischen Hochschule Nürnberg (THN) (in Kooperation mit der UTN), welche nach § 34 BauGB genehmigt wurden (siehe Gesamtübersichtsplan). Der Großteil des Areals ist ungenutzt und liegt derzeit brach.

Weiterhin befindet sich im Änderungsbereich eine Kleingartenanlage an der Nerzstraße. Östlich liegt das Grundstück mit der Flurnummer 466/451, Gemarkung Gibitzenhof, welches sich nicht im Eigentum der Stadt Nürnberg oder des Freistaates Bayern befindet.

Die Erschließung des Gebietes von Osten erfolgt derzeit über den Knotenpunkt Flachweiher an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches sowie der neu gebauten Dr.-Luise-Herzberg- Straße im Süden des Areals. Vom Westen ist eine Zufahrt über die Nerzstraße möglich. Um quartiersfremden Verkehr aus dem Gebiet zu halten, ist und bleibt eine Durchfahrung für den Kfz-Verkehr nicht möglich.

Folgende Faktoren prädestinieren das Gesamtareal des ehemaligen Südbahnhofs für eine vollständige städtebauliche Neuordnung und Entwicklung:

 die Lage in unmittelbarer Innenstadtnähe,  Wiedernutzbarmachung von Flächen durch Konversion  die verkehrsgünstige Lage mit direkter Anbindung über die Münchener Straße an das örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz und übergeordnete Radwegeverbindungen sowie mit direkter Anbindung an die bestehende U-Bahn und geplante Straßenbahnverlängerung mit zwei Haltestellen im Änderungsbereich sowie künftigen Haltestellen des Busverkehrs im Bereich des Knotenpunktes (KP) Flachweiher  die Nähe zum Volkspark Dutzendteich mit vielfältigen Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten  sowie umfangreiche freie Flächen mit Eignung zur Deckung städtischer Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe/ Dienstleistung, universitäre Nutzung und Grün.

I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inklusive der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, an die die Bauleitplanung anzupassen ist:

 In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).  Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus- , Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen (4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur).

Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:

 Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen).  Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen (1.1.3 Ressourcen schonen).  Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr).  Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen).

Regionalplan / Region Nürnberg (RP 7).

Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):

 Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums (…), hingewirkt werden. (RP 7 3.2.2 Wohnungswesen).  (…) Durch den Ausbau geeigneter Stadtteilzentren soll eine Entlastung der Stadtkerne angestrebt werden. (RP 7 3.4.1 Städtebau).  Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen die Belange des öffentlichen Personenverkehrs und des Individualverkehrs aufeinander abgestimmt werden. (…) sollen der öffentlichen Personennahverkehr und der nicht motorisierte Individualverkehr (…) vorrangig ausgebaut und gefördert werden. (RP 7 4.1.3 Verkehrsleitbild).  Im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum (…) soll sich die weitere städtisch-industrielle Entwicklung verstärkt an der Belastbarkeit des Naturhaushalts orientieren. Durch ein System von Grün- und sonstigen Freiflächen soll der starken Belastung der Luft entgegengewirkt, die Umweltqualität verbessert sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Erholungsnutzung beigetragen werden (RP 7 2.3.1.5 Gebietskategorien, Ökologisch-funktionelle Raumgliederung).  Die für die Erholung und aus ökologischen Gründen bedeutsamen Freiflächen (…) sollen in Verbindung mit den entsprechenden Gebieten (…) erhalten und zu einem Grün- und Freiflächensystem ausgebaut werden. (RP 7 2.3.2.1 Sozioökonomische Raumgliederung, Großer Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Entwicklung der äußeren Verdichtungszone im Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen.

 Die Versorgung der Studenten mit Plätzen in Studentenwohnheimen soll durch den verstärkten Bau solcher Einrichtungen in den Städten Erlangen und Nürnberg verbessert werden (RP 7 8.3.3.3 Hochschule und Forschungseinrichtungen).

vorhandenes Planungsrecht

Derzeit beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Änderungsbereich grundsätzlich nach § 34 BauGB.

I.3.2.2. Fachrecht Im Änderungsbereich befinden sich nach §30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Außerdem liegen Bereiche vor, die nach dem bayerischen Waldgesetz als Waldflächen einzustufen sind. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Auswirkungen der Planung auf die streng geschützten Tierarten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG dargestellt.

Im Änderungsbereich befinden sich noch gewidmete Bahnflächen. Diese dienen derzeit noch der Erschließung Modul I. Mit Bescheid des zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes vom 28.05.2014 wurde das Areal fast vollständig (bis auf Flächen, die derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt werden) von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet).

Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 7, welche entlang der Brunecker Straße geplant ist. Sie verläuft auch im Änderungsbereich und kreuzt diesen. Südlich des Änderungsbereiches führt die Trasse entlang der Dr.-Luise-Herzberg Straße weiter nach Osten bis zur U-Bahn-Haltestelle Bauernfeindstraße.

I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN Gesamtstädtische Flächenbedarfe

In mehreren Fachgutachten hat die Stadt Nürnberg die aus der absehbaren städtebaulichen Entwicklung resultierenden Flächenansprüche ermittelt und begründet:

Nach dem Gutachten der GEWOS - Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH zum wohnungspolitischen Konzept Wohnen im Jahr 2025 beträgt der Bedarf an Flächen für den Wohnungsbau bis zum Jahr 2025 rund 183 ha (in der mittleren Prognosevariante). Die Gegenüberstellung von Nachfrage und vorhandenen Potentialflächen zeigt, dass die Flächenreserven nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen. Wenn die Wohnbauflächen nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen, wird sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter anspannen. Dies wird eine fortgesetzte dynamische Preisentwicklung zur Folge haben, verbunden mit der Abwanderung eines Teils der Nachfrager ins Umland und wachsenden Marktzugangsproblemen für Haushalte mit geringem Einkommen. Das Gutachten wurde am 29.10.2015 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt, ein weiterer Bericht erfolgte im Stadtplanungsausschuss am 27.10.2022.

Die städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals an der Brunecker Straße soll dieser prekären Entwicklung entgegenwirken.

 Im Rahmen des Masterplan Gewerbeflächen aus dem Jahr 2020 wurde ein Korridor für den Gewerbeflächenbruttobedarf bis zum Jahr 2035 zwischen 261 und 320 ha ermittelt. Dieser theoretische Wert bezieht sich ausschließlich auf die Nachfrage nach GE- und GI-Flächen und umfasst nicht die Nachfrage nach Büroflächen. Nur ein hinreichendes bedarfsgerechtes Angebot an Gewerbeflächen kann Abwanderung verhindern und Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie lokale Wertschöpfungsketten erhalten. Der Masterplan Gewerbeflächen wurde am 21.10.2020 vom Stadtrat beschlossen.

 Im Masterplan Freiraum, bestehend aus dem Leitbild „Kompaktes grünes Nürnberg 2030“ sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept, wird die Entwicklung von neuen qualitätsvollen Freiräumen als wichtiges Ziel bei langfristigen städtebaulichen Entwicklungen und kurzfristigen Transformationen definiert. Für die Brunecker Straße wird als entsprechendes Ziel eine „Grüne Mitte“ von ca. 30 ha, inklusive eines 7 – 10 ha großen Stadtteilparks, formuliert. Der Masterplan Freiraum wurde am 12.03.2014 im Umweltausschuss und am 27.03.2014 im Stadtplanungsausschuss behandelt.  Der Baulandbeschluss wurde durch den Stadtrat der Stadt Nürnberg am 24.05.2017 beschlossen. Er wurde im Amtsblatt Nr. 12 der Stadt Nürnberg am 14.06.2017 ortsüblich bekannt gemacht und trat damit in Kraft. Mittlerweile wurde die zweite Änderung durchgeführt. Der Baulandbeschluss wurde nach Begutachtung durch den Stadtplanungsausschuss der Stadt Nürnberg am 30.01.2020 durch Beschluss des Stadtrates am 05.02.2020 geändert. Es handelt sich um eine Klarstellung in Punkt A3: "Grenzen".

Durch die Entscheidung des Freistaats Bayern für einen Universitätsstandort in Nürnberg werden zusätzliche/neue Flächenbedarfe für die Ansiedelung einer Hochschule generiert. Mit der Auswahl der Module III und IV an der Brunecker Straße als Universitätscampus müssen die Flächenbedarfe für die Hochschule innerhalb dieser Module mit den Bedarfen an gewerblichen Bauflächen abgeglichen werden.

Eigentumsverhältnisse Der Großteil der neu zu ordnenden Flächen befinden sich im Besitz des Freistaats Bayern. Entlang der Münchener Straße befinden sich städtische Flächen. Da der Geltungsbereich für das notwendige Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 noch nicht final festgelegt ist, werden noch Grundstücksanpassungen im Westen des Änderungsbereiches notwendig. Die benötigten Flächen werden in das Eigentum der Stadt Nürnberg übergehen. Die südliche Erschließungsstraße (Dr.-Luise-Herzberg-Straße) wurde von der Aurelis Asset GmbH errichtet und an die Stadt Nürnberg übergeben. Zusätzlich plant der Freistaat Restflächen, u.a. südlich der Erschließungsstraße, an die Stadt Nürnberg zu veräußern. Im Westen des Annexes liegt das Grundstück mit der Flurnummer 466/451, Gemarkung Gibitzenhof, welches sich weder im Eigentum der Stadt Nürnberg noch im Eigentum des Freistaates Bayern befindet.

I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

I.4.1. KONZEPT Ein 2015 durchgeführter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Planungswettbewerb zur „Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof)“ in Nürnberg bildet den Ausgangspunkt der zukünftigen Entwicklung des Gesamtareals Brunecker Straße. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam.

Deren Planungskonzept stellt die Basis eines auszuarbeitenden Rahmenplans dar. Dieser bildet wiederum die Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Für die Flächennutzungsplan-Änderung wurde er in die entsprechende Darstellung „übersetzt“.

Aufgrund der aktuellen Bedarfe an Siedlungsflächen für Wohnen, Gewerbe und der Technischen Universität Nürnberg (UTN), aber auch für innerstädtische Freiflächen, soll die Baurechtsschaffung forciert werden. Die Bearbeitung des Gesamtgebietes in Teilabschnitten soll die Baurechtsschaffung zusätzlich beschleunigen.

Das Gesamtareal ist aus gesamtstädtischer Sicht ein Bindeglied zwischen der Nürnberger Innenstadt und dem Volkspark Dutzendteich. Zentrales Element des Entwurfs von West 8 ist der Grünzug „Grüne Mitte“ vom Hasenbuck zum Dutzendteich. Im Westen eignet sich der Brunecker Park mit seinen Spielplätzen und den mit Bäumen bestandenen Rasenflächen vor allem als Nachbarschaftstreff, der Quartiersbildung und zur passiven Erholung, während der „Aktivpark“ im Osten des Parks mit seinem Sportflächenangebot und mit Raum für lärmintensivere

Veranstaltungen der Bewegung dient. Dieser Parkbereich kann quartiersübergreifend genutzt werden und steht ähnlich wie der Volkspark Dutzendteich allen Nürnbergern zur Verfügung. Auf der Fläche des Universitätscampus wird ebenfalls eine zentral situierte „Campuswiese“ entstehen. Die bestehende, schützenswerte Vegetation wird in die Gestaltung der Freiflächen integriert. Ein weiterer Grünbereich „Lichtenreuth naturnah“, liegt südlich des Änderungsbereichs. Diese Grünflächen dienen vorwiegend dem ökologischen Ausgleich und dem Artenschutz. Die Kleingartensiedlungen am Ende der Brunecker Straße sowie an der Nerzstraße sollen erhalten werden. Die Freiräume mit ihren unterschiedlichen Charakteristiken können als Struktur- und Gestaltgerüst für einen langfristig flexiblen Städtebau fungieren.

Nördlich und südlich des zentralen Grünzuges erstrecken sich Siedlungsgebiete, die in vier selbständige Module unterteilt werden können, für die gemäß Wettbewerbsergebnis von 2015 folgende Nutzungen vorgesehen waren:

 Modul I: Wohnen am Hasenbuck, südöstlich direkt angrenzend an die Hasenbucksiedlung mit dazugehörigen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen etc.

 Modul II: Urbane Nutzungen mit einer Mischung aus Wohnen (inklusive Kindertagesstätten in integrierter Bauweise) und Gewerbe zwischen der Ingolstädter Straße und dem zentralen Grünzug.

 Modul III (Teile a und b): gewerbliche Bauflächen im südlichen Bereich des Gebiets. Dieser Bereich ist durch die Lärmemissionen des Rangierbahnhofs für Wohnnutzung ungeeignet und soll mit universitätsnahen Einrichtungen besiedelt werden.

 Modul IV: der zentrale Bereich, als dessen künftige Nutzung die UTN vorgesehen ist.

Diese modulare Grundstruktur besitzt ein hohes Maß an Resilienz und ermöglicht diverse Entwicklungsoptionen.

In Folge der Ansiedlung der Technischen Universität Nürnberg (UTN) in die Module III und IV wurde beschlossen, dass das Modul II entgegen dem Wettbewerbsergebnis ebenfalls einen wesentlichen Wohnschwerpunkt umfassen soll. Entsprechend soll hier nun ein urbanes, gemischtes Gebiet geschaffen werden.

Für das Modul südöstlich der Brunecker Straße (Modul III und IV) und somit dem Änderungsbereich sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden:

 Das Areal östlich der Brunecker Straße und westlich der Münchener Straße soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule werden. Es stellt die Universitätsflächen südlich des Moduls II und östlich des Moduls I dar.  Im Gebiet ist vor allem die Universitätsnutzung (Vorlesungs-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude, Labore sowie Bauten für die Infrastruktur) vorgesehen. Außerdem sollen neben Cafeterien, Sportstätten, etc. auch Studentenwohnheime und eine Kindertagesstätte untergebracht werden.  Im westlichen Finger (=sog. Annex), der sich südlich des U-Bahn-Abschnitts Hasenbuck – Bauernfeindstraße befindet, sollen vorwiegend externe universitätsnahe Einrichtungen angesiedelt und die vorhandene Kleingartenanlage erhalten werden.

Das Quartier soll städtebaulich so geordnet werden, dass dessen Nutzer vor schädlichen Umwelteinflüssen, wie Lärm oder Luftverschmutzung geschützt werden. Als primäre Erschließung wird die Nutzung von Fahrrad und ÖPNV angestrebt.

I.4.2. VERKEHR Die Bauflächen des Änderungsbereiches werden zukünftig über die Münchener Straße erschlossen. Auf dem Areal des Freistaates sollen drei Parkhäuser entstehen. Die Erschließung aller Parkhäuser erfolgt über die Münchener Straße. Die Zufahrt zu dem Parkhaus im Norden erfolgt über den Knotenpunkt Flachweiher an der südlichen Parkkante. Das südlich liegende Parkhaus auf dem Campus sowie das Parkhaus im Annex werden über die neu errichtete Dr.- Luise-Herzberg-Straße erschlossen. Die Dr.-Luise-Herzberg-Straße agiert außerdem als Erschließung des Annexes und des Railports. Es wird keine Verkehrsanbindung für den motorisierten Verkehr zur Brunecker Straße geben, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Da die Münchener Straße bereits heute an ihre Kapazitätsgrenze stößt, kommt dem ÖPNV sowie der Erschließung mit dem Fahrrad und zu Fuß über ein dichtes und attraktives Wegenetz eine zentrale Bedeutung zu. Zu diesem Zweck soll das Universitätsareal weitestgehend autoarm konzipiert werden. Außer den Erschließungsstraßen der Parkhäuser werden keine weiteren für den MIV zugängliche Straßen errichtet werden. Die Campusgebäude werden ausschließlich zu Fuß oder per Rad erreichbar sein (Ausnahme: Rettungs-& Lieferverkehr, besonders Berechtigte). Hinzu kommt die Verlängerung der heutigen Straßenbahnlinie 7 durch den Änderungsbereich mit zwei Haltestellen. In kurzer Entfernung liegen zudem die U-Bahnhaltestellen „Hasenbuck“ sowie „Bauernfeindstraße“, welche für eine gute ÖPNV-Erschließung sorgen. An der Münchener Straße existiert die Haltestelle „Oskar-von-Miller-Straße“ welche von der Buslinien 53 und Einzelfahrten der Linien 92 und 93 angefahren wird.

In einer ersten Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen wurde u.a. eine „Vollaufsiedelung“ betrachtet. Dabei zeigte sich, dass in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung am Knoten Bauernfeindstraße / Münchener Straße (weiter südlich des Änderungsbereiches gelegen) nicht möglich ist. In der Folge entstehen erhebliche Rückstaus. Zur Schaffung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung ist eine Reduzierung des Verkehrs auf der Münchener Straße erforderlich. Wesentliche Potenziale zur Reduzierung der Kfz-Verkehrsstärken in der Münchener Straße sind in der modalen Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr und auf den Radverkehr zu sehen. Dies umfasst insbesondere die Verlagerungen des neu entstehenden Verkehrs (durch Modul II und Universität) sowie die Verlagerung stadtbezogener Relationen von / nach den südlichen Stadtteilen (Langwasser, Rangierbahnhof, Gartenstadt, etc.).

Auch für die Entwicklung der Universität ist ein spezifisches Mobilitätskonzept zur Minderung des Verkehrs erforderlich, welches dann ebenfalls die Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs vorsieht.

I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG Südlich des Stadtteilparks soll auch auf den Flächen des Freistaats eine „Campuswiese“ entstehen. Diese wird nördlich und südlich von einem Campus-Platz sowie östlich und westlich von durchgrünte Erschließungsachsen eingerahmt. In der westlichen Erschließungsachse kann der vorhandene Baumbestand einbezogen werden. Die bestehende, schützenswerte Vegetation wird in die Grünfläche integriert. Diese „Campuswiese“ soll im FNP künftig als Grünfläche dargestellt werden. Der schützenswerte Baumbestand als grünes Band im Osten entlang der Münchener Straße bleibt außerdem weitgehend bestehen und wird nicht beeinträchtigt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der nachgelagerten Planungsebenen. Dementsprechend wird mit der Flächennutzungsplanänderung die Grünflächendarstellung am östlichen Rand des Änderungsbereichs verbreitert.

I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE In die städtebauliche Planung haben Aspekte des Gender Mainstreaming einzufließen.

Ziel des Gender Mainstreaming ist eine gleichstellungsorientierte Planung mit einem räumlichen Angebot für die verschiedenen Gruppen und Alltagssituationen unter Berücksichtigung

der vielfältigen Lebensentwürfe, Bedürfnisse und Interessen. Es unterstützt eine kreative Auseinandersetzung mit Unterschieden in Alter, Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft bei der Entwicklung städtebaulicher Leitbilder in Abstimmungs- und Planungsprozessen. Bei jeder Planungsmaßnahme ist zu hinterfragen, welche geschlechts- und zielgruppenspezifischen Aspekte wahrgenommen werden können und wie diese im Planungsprozess und in der Raumnutzung wirksam werden. Gendergerechte Quartiere spiegeln gesellschaftliche Vielfalt wider, sie sind barrierefrei, gut erschlossen und vernetzt und bieten Räume, die bedarfsgerecht interpretier- und nutzbar sind.

Wichtiger Aspekt der gendergerechten Planung ist die Lern-, Wohn- und Freiraumqualität. Die räumliche Verknüpfung zur Umgebung, die Anbindung an die umgebenden Ortsteile und die offene Landschaft sowie die gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungsorientierten Planung.

Im Änderungsbereich werden folgende Gender und Diversity-Aspekte berücksichtigt:

 Die Gestaltung eines offenen Uni-Campus soll den Studierenden und Beschäftigten neben der Lehre als Erholungs- und Aktivitätsraum dienen, aber auch extensiv genutzte Flächen für ökologische Belange vorhalten. Dadurch wird der Campus auch für Bevölkerungsgruppen der umliegenden Stadtquartiere geöffnet und fördert die soziale Durchmischung.  Es werden neue Wegeverbindungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen mit Fokus auf Fuß- und Radwegen sowie ÖPNV geschaffen.  Die Bebauung am Campus wird über die Campuswiese verknüpft und schafft kurze Wege.  Eine Mischung von Universität und universitätsnahen Einrichtungen schafft eine Brücke zwischen Lehre und Forschung sowie der Wirtschaft.  Der Bau von studentischem Wohnraum unterstützt die angestrebte Internationalisierung und leistet dadurch ebenfalls einen Beitrag zu Diversity im Quartier.

Weitere Faktoren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben (barrierefreie Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Lage und Ausführung von Fahrradabstellplätzen, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen, offene Wegebeziehungen zur Vermeidung von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw. die Ausführungsplanung ein.

I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN

Das Stadtgebiet Nürnberg wurde hinsichtlich möglicher Standorte untersucht, die sich ähnlich wie das Gesamtareal Brunecker Straße eignen, zur Reduzierung des vorhandenen Bauflächendefizites beizutragen.

Es wurde deshalb die Betrachtung des Gesamtareals vorgenommen, weil es ein städtebaulich und funktional zusammenhängendes Konstrukt darstellt, und somit eine separate Prüfung von Alternativen zu einzelnen Teilbereichen nicht zielführend wäre. Ergebnis der Prüfung war, dass im gesamten Stadtgebiet derzeit keine verfügbaren Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung und mit identischen Standortvorteilen existieren, die ein ähnliches Potenzial besitzen, einen nicht unerheblichen Teil der Bedarfe an Bauflächen so zeitnah abzudecken wie das Areal an der Brunecker Straße. Denn neben der Stadt Nürnberg sind auch die Grundstückseigentümer Freistaat Bayern und Aurelis gewillt, die Entwicklung mitzutragen und eine zügige Umsetzung voranzutreiben. Alle denkbaren Planungsalternativen für das Gesamtareal des ehemaligen Südbahnhofes sind nicht geeignet, die städtischen Ziele und Flächenbedarfe in gleichem Maße wie die geplante Entwicklung zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 S.3 sowie § 1a Abs. 2 S.1 BauGB):

 Die Variante einer vollständigen Bebauung des Areals ohne Grün- und Freiflächen würde die Ziele der städtischen Freiraumplanung und die heutigen Anforderungen an hochwertige Wohnsiedlungen und auch Gewerbegebiete ignorieren.  Die Variante, auf Bebauung zu verzichten und das Areal einer vollständigen Freiflächennutzung zuzuführen, ließe die städtischen Siedlungsflächenbedarfe unberücksichtigt und widerspräche dem Gebot der Innenentwicklung (§ 1 Abs. 5 S. 3 BauGB). Die Finanzierung wäre völlig unklar, da die erheblichen Kosten für die Aufbereitung des Areals als nutzbare Grün- und Freifläche nicht durch Einnahmen aus der Veräußerung baureifer Flächen und Grundstücke gedeckt wären.  Ein Verzicht auf Entwicklung, d.h. die Beibehaltung des bestehenden Zustands, würde bedeuten, dass vorhandene Potenziale des Areals hinsichtlich seiner Lage im Stadtgebiet nicht genutzt würden und sich z.T. schon vorhandene städtebauliche Missstände, wie die hohe funktionale Schwäche, die das Gebiet heute aufweist, verfestigen könnten und sich Trading-down-Effekte auch in umliegenden Stadträumen ergeben könnten.

Für eine Hochschulentwicklung in Nürnberg wurden verschiedene Flächen im Stadtgebiet eingehend geprüft und bewertet. Entsprechend der Anforderungen der Bayerischen Staatsregierung wurde ein Standort gesucht, der flächenmäßig ausreichend groß und langfristig entwicklungsfähig erscheint. Außerdem soll der Standort eine sehr gute verkehrliche Anbindung (ÖPNV und MIV) besitzen sowie die Einbindung der Hochschule in ein urbanes Umfeld ermöglichen. Für eine Entwicklung sollen die Grundstücke perspektivisch verfügbar sein. In den Fokus gerieten u.a. Flächen im Bereich Boxdorf, Großgründlach und entlang der Erlanger Straße. Aufgrund der sehr heterogenen, kleinteiligen – fast ausschließlich privaten – Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit den bedeutenden landwirtschaftlichen Nutzungen lässt sich hier ein ausbaufähiger Universitätsstandort nur schwer entwickeln. Auch eine Erschließung mit dem ÖPNV ist an diesen Standorten nicht gegeben. In Bezug auf die innenstadtnahen Flächen im Stadtteil Gostenhof wäre der zur Verfügung stehende Bereich räumlich zu klein.

Dagegen erweist sich das Areal des ehemaligen Südbahnhofs als ausreichend groß und ausbaufähig. Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 in das Gebiet sowie die Nähe zu den U- Bahn-Haltestellen „Hasenbuck“ und „Bauernfeindstraße“ sowie die Anbindung an die Münchener Straße als Hauptverkehrsstraße gewährleisten eine hervorragende verkehrliche Anbindung. Die Einbindung in ein urbanes Umfeld als auch die Nähe zu gewerblichen Standorten bieten Möglichkeiten des Austausches von Forschung, Lehre und Anwendungspraxis.

Das Ergebnis des Standortvergleiches (siehe Anlage) sieht somit im neuen Stadtteil „Lichtenreuth“ die einmalige Chance zur Verwirklichung eines ausbaufähigen, lebendigen und vielseitigen Hochschulstandortes.

I.6. INHALT DER ÄNDERUNG

I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs zwischen Hasenbucksiedlung und Rangierbahnhof westlich der Brunecker Straße, im sog. Annex, sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche sowie als Verkehrsfläche/ Bahnanlage dargestellt. Die Fläche zwischen Brunecker und Münchener Straße ist von Osten nach Westen als eine Grünfläche, als Bahnanlage und als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Hinzu kommen die Darstellungen einer übergeordneten Freiraumverbindung vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich und die der U-Bahnlinie. Mehrere Flächen im Bereich der Bauflächendarstellungen sind gekennzeichnet als erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet oder als entsprechende Verdachtsflächen.

Die südöstliche Fläche wird von einer Richtfunkstrecke tangiert.

Abbildung 136

Abbildung 137

Abbildung 2: FNP-Änderung 8a, Abbildung 3: FNP-Änderung 8b, Quelle: Stadt Nürnberg Quelle: Stadt Nürnberg

Abbildung 138

Abbildung 139

Abbildung 4: wirksamer FNP im Änderungsbereich Abbildung 5:Planungskonzept FNP-Änderung 8c, Quelle: Stadt Nürnberg Quelle: Stadt Nürnberg

I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Der Großteil des Änderungsbereiches soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hochschule dargestellt werden. Die „Campuswiese“ sowie der Gehölzstreifen entlang der Münchener Straße sollen als Grünflächen dargestellt werden. Die Kleingartenanlage an der Nerzstraße bleibt weiterhin bestehen.

Von Nordwesten nach Südosten verläuft entlang der Grenze des Änderungsbereiches die U- Bahnlinie U1, welche nachrichtlich übernommen wird. Parallel dazu liegt eine übergeordnete Freiraumverbindung, welche faktisch aber entlang der Planstraße B (Lorenz-Hagen-Straße) aus Modul I liegt und den Radweg entlang der Brunecker Straße mit der Nerzstraße verbindet.

Da diverse Flurstücke im Änderungsbereich erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden in den einzelnen Nutzflächen Kennzeichnungen vorgenommen, die auf weitergehende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in nachgelagerten Planungsebenen hinweisen sollen. Die Verortung und Überprüfung dieser Flächen erfolgte im Verfahren, die Darstellungen wurden dementsprechend angepasst.

Die konkrete Festlegung und planungsrechtliche Sicherung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen wird durch verbindliche Festsetzungen im noch aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 4656 (UTN) erfolgen.

I.6.3. IN AUSSICHT GENOMMENE NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME DER STRASSENBAHN- TRASSE

Abbildung 140

Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 von ihrer derzeitigen Endhaltestelle Tristanstraße über die Frankenstraße hinweg, im Weiteren parallel zur Brunecker Straße verlaufend sowie im Süden des Entwicklungsgebiets am ehemaligen Südbahnhof nach Osten verschwenkend. Die Verlängerung umfasst eine Strecke von ca. 2 km und beinhaltet vier zusätzliche Haltestellen. Nach bisherigem Planungsstand soll die Straßenbahntrasse westlich der Münchener Straße bis an den bestehenden U- Bahnhof Bauernfeindstraße herangeführt werden. Eine weitere Baustufe besteht in der Querung der Münchener Straße und die Fortführung der Straßenbahnlinie auf deren Ostseite zur Messe Ost an der Karl-Schönleben-Straße und ggf. weiter bis zum Klinikum Süd. Der in 2020 / 21 erfolgte und mit der Herstellung der Dr.-Luise-Herzberg-Straße in Verbindung stehende Umbau der Münchener Straße berücksichtigt diese Baustufe bereits.

Abbildung 141

Das für die Straßenbahnverlängerung erforderliche Planfeststellungsverfahren erfolgt unter Federführung des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit der VAG Nürnberg. Im Stadtrat wurden am 04.03.2020 der Linienverlaufsplan ent- FNP-Ä 8b sprechend des o.g. Trassenverlaufs beschlossen. Derzeit werden die technischen Planungen vergeben, (Modul II) nach deren Erarbeitung sollen die Planfeststellungsunterlagen erstellt werden.

Abbildung 142

Abbildung 144

Die nachrichtliche Übernahme der Straßenbahntrasse erfolgt im FNP gemäß § 5 Abs. 4 BauGB. Eine Straßenbahntrasse als bereits planfestgestelltes Vorhaben ist nachrichtlich zu übernehmen. Wenn eine derartige Festsetzung bei der Straßenbahntrasse erst in Aussicht genommen ist, ist der im Änderungsbereich liegende Trassenabschnitt zu vermerken. FNP-Ä-8c Außerhalb des Änderungsbereichs kann die Straßen- (UTN) bahntrasse als nachrichtliche Übernahme erst in den gesamt-FNP aufgenommen werden, wenn nach Abschluss des o.g. Planfeststellungsverfahrens entweder eine Aktualisierung (sämtlicher) nachrichtlicher Übernahmen erfolgt oder in den entsprechenden Bereichen (nördlich bzw. südlich des Änderungsbereichs) ein neues FNP-Änderungsverfahren durchgeführt und wirksam wird.

Abbildung 143

Abbildung 6: Linienverlaufsplan, Stand 01/2020; Quelle: Stadt Nürnberg; Geobasisdaten © Bayer. Vermessungsverwaltung

I.6.4. FLÄCHENBILANZ

Die Größe des gesamten Änderungsbereiches beträgt ca. 39,4 ha (100 %).

Abbildung 6: wirksamer FNP im Änderungsbereich Abbildung 7:Planungskonzept FNP-Änderung 8c, Quelle: Stadt Nürnberg Quelle: Stadt Nürnberg

Tabelle 1: Flächenbilanz

Art der Darstellung Bisherige FNP-Darstellung Künftige FNP-Darstellung Änderung
ca. [ha] Anteil [%] ca. [ha] Anteil [%] ca. [ha]
0 0 33,3 84,6 + 33,3
Sonderbauflächen
0 0 0,8 2,0 + 0,8
Grünfläche „Grüne Mitte“
2,0 5,1 4,3 10,8 + 2,3
Grünfläche an der Mün-
chener Straße
1,0 14,8 21,5 2,6 38 54 1,0 0,0 0,0 2,6 0,0 0,0 0 - 14,8 -21,5
Grünflächen/ Kleingarten-
anlage
Gewerbliche Baufläche
Bahnanlagen

I.7. BETEILIGUNGEN

FNP-Änderungsverfahren 8

I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLI- CHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016 auf Grundlage der Planungsalternativen zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-3a (Variante Wohnen im Südosten des Entwicklungsgebietes) und -3b (Variante Gewerbe im Südosten des Entwicklungsgebietes) statt. Es besteht überwiegend Einvernehmen mit der Planung bei den Beteiligten. Lediglich zu Einzelheiten östlich der Brunecker Straße existieren Dissense. Dazu gehört auch der Wunsch der Messe Nürnberg, Flächen für ihre potentielle Erweiterung im Bereich der ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“ vorzusehen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden – sofern erforderlich – mit den jeweiligen Fachdienststellen abgestimmt und abgewogen (siehe Punkt I.8 Planrechtfertigung/ Auswirkungen/ Abwägung). Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben, wurden an die Ebene der Bebauungsplanung weitergegeben.

I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Am 28.10.2015 hat der Stadtrat der Stadt Nürnberg die Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 18.11.2015 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg ortsüblich bekanntgemacht. Vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der Planungsalternativen zur 8. Änderung des FNP NR. 13- FNP08-2a (Variante Wohnen im Südosten des Entwicklungsgebietes) und -2b (Variante Gewerbe im Südosten des Entwicklungsgebietes) vom 24.09.2015 durchgeführt. Zeitgleich fand eine themenbezogene elektronische Partizipation statt.

Am 28.04.2016 wurde im Stadtplanungsausschuss (AfS) über die Ergebnisse berichtet. Eingegangene planungsrelevante Anregungen beziehen sich weitgehend auf die Flächen östlich der Brunecker Straße. Ein Bürger würde eine weitere U-Bahnhaltestelle der U1 der Verlängerung der Straßenbahn ins Gebiet vorziehen. Die Bedeutung einer guten verkehrlichen Anbindung des Quartiers an die Gesamtstadt sowie das Umland wird herausgestellt. Sehr positiv wurden die ausgeprägten Grünzüge in der Planung beurteilt. Bestehende Biotopstrukturen sollen erfasst, erhalten und in ihrer Entwicklungsfähigkeit unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde auf vorgezogene ceF-Maßnahmen verwiesen.

FNP-Änderungsverfahren 8c

I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB wird im weiteren Verfahren ergänzt

I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB wird im weiteren Verfahren ergänzt

I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG

wird im weiteren Verfahren ergänzt

I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT

Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführt werden. Diese sieht im Gesamtkonzept für das Areal des ehemaligen Südbahnhofes eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) zu entwickeln ist. Hierzu wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4600 sowie zur Änderung 8 des Flächennutzungsplans eingeleitet.

Mit der dritten Teiländerung der Änderung 8 des FNP (FNP-Änderung 8c) werden im Wesentlichen die bisherigen Darstellungen als gewerbliche Bauflächen und Verkehrsflächen / Bahnanlagen geändert in eine Sonderbaufläche Hochschule und Grünflächen. Mit dieser Änderung, aufbauend auf dem in gemeinsamer Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses am 07.04.2022 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan zur Technischen Universität Nürnberg, UTN, mit integrierter Freiraumplanung, ist es im Nachfolgenden möglich, einen Bebauungsplanaus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Der vorliegende Umweltbericht wurde zur Änderung 8c des FNP erstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Es werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen erfolgt nachfolgend im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4656 und dem zugehörigen Umweltbericht.

Für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Landschaft und Mensch / Erholung sowie Luft und Klima sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die geplanten umfangreichen Bodensanierungen wird eine wesentliche Verbesserung hinsichtlich der Belastung mit Schadstoffen erreicht werden, wodurch auch die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Durch die städtebauliche Neuordnung ist eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes verbunden, wobei prägende Vegetationsstrukturen erhalten und in die zu schaffenden Grünräume integriert werden. Hierdurch ergibt sich eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen, dem die vorher in Privatbesitz befindlichen Flächen bisher nicht zur Verfügung standen. Bilanziell steht einer Erhöhung des Grünflächenanteils um ca. 3 ha eine entsprechende Verringerung von Baubzw. Bahnflächen gegenüber, was sich insb. auf das Schutzgut Fläche positiv auswirkt, aber auch auf andere Schutzgüter wie Luft und Klima.

Im Änderungsgebiet besteht keine Betroffenheit bezüglich des Umweltbelangs der Störfallvorsorge, da es sich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-18) bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes (§ 3 Abs. 5c BImSchG) von Störfallbetrieben befindet. Erhebliche Umweltauswirkungen sind aufgrund fehlender Bau- und Bodendenkmäler innerhalb des Änderungsbereichs auch für das Schutzgut Kultur-/ Sachgüter nicht zu erwarten; bei nicht auszuschließenden archäologischen Funden sind die geltenden Denkmalschutzbestimmungen zu beachten. Durch die zukünftig vorwiegend universitäre Nutzung sind zudem keine nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich des Umweltbelangs Abfall zu erwarten. Für das Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit / Lärm sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbe und Verkehrslärm von außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hauptsächlich durch den Neubau der Straßenbahnlinie (Verlängerung der Straßenbahnlinie 7), der in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren behandelt wird, entsteht auch innerhalb des Änderungsbereichs eine neue Emissionsquelle für Lärm. Auf Ebene des Bebauungsplans sind hierfür verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden.

Für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für alle Schutzgüter gilt es, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich soll soweit möglich im Gebiet und bei Bedarf auf plan-/stadtgebietsexternen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Es werden durch die Planung zudem Waldflächen überplant, die gemäß den Vorgaben des zuständigen Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) auf externen Flächen auszugleichen sind.

Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zugelassen werden. Erforderliche Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (CEF- Maßnahme) sowie externe Kompensationsmaßnahmen im räumlich funktionalen Zusammenhang (FCS-Maßnahmen) sind entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 4656) detailliert darzustellen und festzulegen.

Durch die FNP-Änderung 8c sind keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des europäischen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 betroffen.

Eine Prüfung von Standortalternativen zum Gesamtareal Brunecker Straße für die Reduzierung des Bauflächendefizits im Stadtgebiet Nürnberg ist gemäß Begründung zur FNP-Änderung 8c erfolgt. Ebenso wurden verschiedene Flächen für die Hochschulentwicklung entsprechend den Anforderungen der Bayerischen Staatsregierung in Nürnberg geprüft und bewertet. Der ehemalige Südbahnhof ist im Ergebnis des Standortvergleichs am besten geeignet für die Entwicklung der Technischen Universität.

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, werden aufgrund der übergeordneten Planungsebene im vorliegenden Umweltbericht nicht näher betrachtet. Diese werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet und gesichert.

Tabelle 2: zusammenfassende Bewertung

(noch nicht möglich/ nicht betroffen/ nicht erheblich / erheblich nachteilig)

Abbildung 145

Nürnberg, den 07.08.2023

gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt

II. Anlage

ERGEBNIS DES STANDORTVERGLEICHS

Abbildung 146

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

Prüfung der Stellungnahmen, abschließende Behandlung,

Feststellungsbeschluss

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich Altholzverbrennung Sandreuth wurde am 15.03.2023 durch den Stadtrat gebilligt, im Amtsblatt Nr. 7 vom 29.03.2023 bekannt gemacht und vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Würdigung der einzelnen Belange führt nicht zu einer Änderung der Planung. In der Begründung wurde die Abwägung der Belange ergänzt.

Auf die Abwägung in der Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

Nach der Prüfung und abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll die Änderung des Flächennutzungsplans durch Beschluss festgestellt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung zum Flächennutzungsplan

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

  1. dass die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Altholzverbrennung folgendes Ergebnis ergibt:

Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage soll nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt werden.

  1. den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 30. Änderung (Plan-Nr. FNP 30 - F - 01 vom 15.08.2023) mit der Begründung vom 15.08.2023 und dem Umweltbericht vom 09.01.2023 abschließend zu behandeln und durch Beschluss festzustellen.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023

  1. prüft und beschließt der Stadtrat die vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis: Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt.

  2. wird der vorliegende Plan (Plan-Nr. FNP 30 - F - 01 vom 15.08.2023) mit der Begründung vom 15.08.2023 und dem Umweltbericht vom 09.01.2023 abschließend behandelt und durch Beschluss festgestellt.

Betreff:

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

Prüfung der Stellungnahmen, abschließende Behandlung, Feststellungsbeschluss

Entscheidungsvorlage:

Ausgangssituation

Anlass der durchzuführenden Bauleitplanverfahren ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg-Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.

Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff Altholz aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren aber Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen oder einer thermischen Verwertung zuzuführen.

In der Praxis wird heute ein großer Anteil des Abfallstoffs Altholz aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen.

Die Änderung des FNP soll der Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung dienen, in dem zusätzlich zu der bisherigen Darstellung „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“, noch die Darstellung als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Abfall)“ aufgenommen wird. So werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 4669 aus dem FNP (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Altholzverbrennung“ geschaffen.

Der Entwurf der 30. Änderung des FNP im Bereich Altholzverbrennung Sandreuth wurde am 15.03.2023 durch den Stadtrat gebilligt und vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll beschlossen werden.

Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

Die öffentliche Auslegung auf Grundlage des Entwurfs fand vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 statt. Es ging eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme bezog sich neben generellen Aspekten auf die Themen Flächeninanspruchnahme, Bedarf/Standort und Umweltauswirkungen/Schadstoffbelastung und erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie Leistungskapazität der Anlage. Die Stellungnahme ist inhaltlich in gekürzter Form wiedergegeben. Das Originalschreiben befindet sich im FNP-Ordner, der in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort eingesehen werden kann. Bereits vor dem Ausschuss ist eine Einsicht im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 501 (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) möglich.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen und das Ergebnis den Beteiligten mitzuteilen.

Stellungnahme des Bürgervereins Der Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau e.V. führt aus, dass die bestehende Hausmüllverbrennungsanlage bereits als zu groß dimensioniert empfunden werde, die Altholzverbrennungsanlage werde als Erweiterung verstanden, die insbesondere an diesem Standort in der Kernstadt nicht erforderlich und aufgrund der Verbrennung von gefährlichen Abfällen und deren Feinstaub-, CO - und Methan-Emissionen auch nicht verträglich sei. Weiterhin kämen die Umweltbelastungen aufgrund des innerstädtischen Transports mittels Lkw hinzu. Die Inbetriebnahme des Gleisanschlusses sei unrealistisch. Die Immissionsprognose lege dar, dass aufgrund der Topographie und der Windsituation weite Teile des dichtbebauten Stadtgebiets von den Immissionen betroffen seien, zusätzlich zu denen der bestehenden Müllverbrennungsanlage. Weiterhin trage die Anlage mit der geplanten Leistung nur marginal zur Deckung des Fernwärmebedarfs bei. Das Vorhaben sei aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Zu den Einwänden - Stellungnahme Bürgerverein Bei der geplanten Altholzverbrennungsanlage handelt es sich nicht um eine Erweiterung der Müllverbrennungsanlage, sondern um eine Möglichkeit der Verwertung von gefährlichem Altholz mit entsprechender Abgasreinigungsanlage unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien und Normen. Dabei wird eine sinnvolle Erweiterung der derzeitigen Energie- und Wärmeerzeugungsinfrastruktur in Nürnberg umgesetzt, um in Zukunft Erdöl und Erdgas für die Fernwärmeerzeugung einzusparen. Im Rahmen der FNP-Änderung wurde eine detaillierte Standortprüfung unter Einbeziehung zahlreicher Kriterien, wie auch der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung, vorgelegt. Im Ergebnis konnte der Standort Sandreuth am besten bewertet werden. Weiterhin zeigt die Immissionsprognose auf, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastungen der Grenzwerte für die einschlägigen Luftschadstoffe an den Immissionsorten weit unterschritten werden. Ebenso ist die Umweltbelastung durch die zusätzlichen Lkw- Transporte verträglich. Dies wird auf Bebauungsplanebene nachgewiesen. Bei der Anlage handelt es sich um eine wirtschaftlich sinnvoll und konkurrenzfähig dimensionierte Anlage. An der Planung wird festgehalten. Im Übrigen wird durch den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geregelt. Die Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit erfolgt im anschließenden Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand parallel zur öffentlichen Auslegung vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 statt. Es gingen 14 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, davon 13 Stellungnahmen ohne Einwendungen bzw. mit Hinweisen, die entweder keine spezifische Signifikanz für das Planungsgebiet aufweisen oder erst im Rahmen der Umsetzungsebene oder Rahmen der Erschließungsplanung zu beachten sind. Eine weitere Stellungnahme mit relevanter Einwendung bezog sich auf das Thema Betriebsflächen der Eisenbahn des Bundes im Sinne des Fachplanungsrechts. Diese Einwände wurden im Rahmen einer Betroffenenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB auf der Ebene des Bebauungsplans gelöst.

Zeitliche Umsetzung

Für den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth soll die abschließende Behandlung der Stellungnahmen erfolgen und der Entwurf zur 30. Änderung des FNP einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht durch Beschluss festgestellt werden.

Anschließend wird der Regierung von Mittelfranken der Antrag auf Genehmigung für die 30. Änderung des FNP: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth (Genehmigungspflicht gem. § 6 Abs. 1 BauGB) vorgelegt.

Kosten

Für die Stadt Nürnberg fallen keine Kosten an.

Fazit

Durch die Änderung des FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Altholzverbrennungsanlage auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen.

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

30. Änderung - Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

Abbildung 147

0 100 200 300 400 500

M 1:10.000

Zeichenerklärung

Änderungsbereich

Flächen für die Ver- und Entsorgung

Abfall

FNP30 - F - 01

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-

schaftsplan (FNP)

30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

Entwurf

Stand: 15.08.2023

Abbildung 148

Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz

Begründung

Entwurf zur Änderung 30: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

INHALTSVERZEICHNIS

I PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 5

Anlass und Erfordernis der Planung 5

Rechtsgrundlagen und Verfahren 5

I.2.1 Rechtsgrundlagen 5

I.2.2 Verfahrensablauf 6

Grundlagen der Planung 7

I.3.1 Bestandsanalyse Änderungsbereich 7

I.3.2 Planerische Vorgaben 7

I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben 7

I.3.2.2 Fachplanungsrecht 9

I.3.3 Sonstige Rahmenbedingungen 9

Ziele und Zwecke der Planung 9

I.4.1 Konzept 9

I.4.2 Prüfung von Standortalternativen 10

I.4.3 Standortfestlegung 14

I.4.4 Gender und Diversity Aspekte 15

I.4.5 Verkehr 15

Inhalt der Änderung 17

I.5.1 Derzeit wirksame Darstellung 17

I.5.2 Künftige Darstellung 17

I.5.3 Flächenbilanz 18

Planrechtfertigung / Auswirkungen / Abwägung 18

Zusammenfassung Umweltbericht 20

II. UMWELTBERICHT VOM 09.01.2023 ALS GESONDERTER TEXTTEIL

Gesamtzahl Seiten: 15

9131-17-037  00899744.docx Seite II

III. QUELLENANGABEN

[ABSP, 1995] Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg Abruf im Internet: 04.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf

[FNP, 2019] Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Abruf im Internet: 17.06.2020 https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf

[LGA, 2016] „IUA2014372 vom 29.04.2016 – Gefahrenabwehr ehem. Gaswerk Sandreuth / Sanierungsuntersuchungen und Sanierungskonzept“; LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

[Regionalplan, 2018] Regionalplan Planungsverband Region Nürnberg, in Kraft seit 01.07.1988, letzte Fortschreibung am 16.08.2018 Abruf im Internet 17.04.2020 https://www.nuernberg.de/internet/pim/kartenverzeichnis.html

[Sweco Achtungsabstände, 2023] Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände (Achtungsabstände) - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 04.01.2023

[Sweco IP, 2021] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft 2002 - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021

[Sweco IP, 2023] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft 2021 - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 09.01.2023

[Sweco Standortalternativen, 2023] Sweco GmbH: Altholzverbrennungsanlage Nürnberg Sandreuth – FNP-Änderungsverfahren Fachbeitrag Standortalternativenprüfung, 04.01.2023

Seite III

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP 8

Abbildung 2: Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung 14

Abbildung 3: Geplante Verkehrsführung für LKW-Anlieferung (gelb) 16

Abbildung 4: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP 17

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten

Standortalternativen 12

Tabelle 2: Flächenbilanz durch FNP-Änderung 18

Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht 20

Seite IV

Begründung

Entwurf zur 30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

I PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG

Anlass der durchzuführenden Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.

Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation in Bezug auf Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung trägt die geplante Anlage zur Schaffung von Erzeugungsalternativen bei. Einzusetzendes Erdgas zur Fernwärmeerzeugung kann so durch den Stoff Altholz substituiert werden. Durch die angewandte Kraft-Wärme- Kopplung wird in dem Prozess ebenfalls Strom erzeugt. Im Zuge der vorherrschenden allgemeinen Lage, ist davon auszugehen, dass solche Alternativen zum Einsatz von Erdgas kurz- und mittelfristig weiter an Bedeutung gewinnen. Ein großer Vorteil ist dabei die Energieerzeugung aus einem lokal verfügbaren Energieträger. Die Anlage steht damit mit dem Ziel in Einklang, eine Unabhängigkeit von Erdgas zu schaffen. Zusätzlich wird Altholz thermisch verwertet und somit werden Synergien zwischen Zielen der Energieerzeugung und der Kreislaufwirtschaft genutzt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Am 29.10.2020 wurde daher im Stadtplanungsausschuss (AfS) die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 4669 beschlossen.

Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt sein. Da die Darstellung im wirksamen FNP nicht der angestrebten Entwicklung entspricht, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich.

RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN

I.2.1 RECHTSGRUNDLAGEN

Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802).

Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.

Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.

I.2.2 VERFAHRENSABLAUF

EINLEITUNGSBESCHLUSS

berg (StR) nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (AfS) am 17.03.2022 in der Sitzung am 30.03.2022 eingeleitet worden (1. Beschluss). Dies wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 08/2022 vom 13.04.2022 öffentlich bekannt gemacht. -

(gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

§ 4 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage des Einleitplans Nr. FNP30 - V - 01 vom 18.08.2021 und der Begründung vom 11.11.2021 in der Zeit vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021 stattgefunden. Aus dem Beteiligungsverfahren ergaben sich keine erheblichen Einwände. Die erhaltenen Hinweise wurden in der Entwicklung der FNP-Unterlagen berücksichtigt. -

des Einleitplans Nr. FNP30 - V – 01 vom 18.08.2021, der Begründung vom 08.02.2022 und des 1. Entwurfs des Umweltberichts mit Stand vom 11.11.2021 in der Zeit vom 19.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 stattgefunden. Auf die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Kapitel I.6 gesondert eingegangen. -

13.10.2022, der Begründung vom 13.10.2022 und der Fortschreibung des Umweltberichts vom 13.10.2023 in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 stattgefunden. Die erhaltenen Hinweise wurden in der Entwicklung der FNP-Unterlagen berücksichtigt. -

FNP30 - E – 01 vom 10.01.2023, der Begründung vom 09.01.2023 und dem Umweltbericht vom 09.01.2023 in der Zeit vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 stattgefunden. -

Nr. FNP30 - E – 01 vom 10.01.2023 und der Begründung vom 09.01.2023 in der Zeit vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 stattgefunden. Auf die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Kapitel I.6 gesondert eingegangen.

GRUNDLAGEN DER PLANUNG

I.3.1 BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH

Der Änderungsbereich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH, südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Nördlich und westlich grenzt das Gelände an die Bahnanlagen der Deutschen Bahn (DB AG). An der westlichen Seite der Bahnanlagen, befinden sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie die Müllverbrennungsanlage (MVA) Nürnberg weiter südlich. Unmittelbar östlich des Änderungsbereiches grenzt eine öffentliche Verkehrsfläche „Frankenschnellweg“ an; im Süden verläuft die Sandreuthstraße. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Das Umfeld des Änderungsbereichs wird stark von den Anlagen der MVA, den weiträumig verlaufenden Bahnanlagen sowie den dominanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere der Fernwärmespeicher, der Bestandskamin, das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nennen.

Auf dem Standort befinden sich diverse öl-/gasbefeuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wärmespeicher, ein alter Kohlekessel, der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöriger Annahme-, Lager- und Förderinfrastruktur und diverse Betriebsgebäude sowie der Bestandskamin. Die Altholzverbrennungsanlage soll zwischen Bestandsgebäuden, Rohrbrücken und Bahngleisen errichtet werden.

I.3.2 PLANERISCHE VORGABEN

I.3.2.1 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN

Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)

Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg Teil der Metropole Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach. Die Ziele und Grundsätze werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt. Der vorliegende Regionalplan ist am 01.07.1988 in Kraft getreten und wird laufend fortgeschrieben. Darin werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung definiert. So ist es von besonderer Bedeutung:

im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/ Fürth/Erlangen, auszubauen“ [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.1.2.1],

raum Nürnberg/Fürth/Erlangen, in zunehmendem Maß zu nutzen“, [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.1.2.3],

zu nutzen [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.2.3.1] sowie

meenergie, einer sinnvollen, möglichst dezentralen Nutzung zuzuführen“ [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.2.3.2].

Diese Grundsätze werden durch die geplante Fernwärmeerzeugung aus Biomasse (Altholz) am Standort gezielt unterstützt. Die bei der Altholzverbrennung anfallende Wärmeenergie soll durch die Dampferzeugung für das Fernwärmenetz genutzt werden.

Zusätzlich wird auf die besondere Bedeutung des Wärmeanschlusses durch Kraft-Wärme-Kopplung hingewiesen. In der Begründung zum Regionalplan (Kapitel 6 – zu Grundsatz 6.1.2.1) ist ein Zielwert von ca. 1.000 Megawatt (MW) festgehalten. Die Anlage trägt mit 32 MW maßgeblich zur Erfüllung des Grundsatzes 6.1.2.1 bei. Die derzeitige Lücke zum Zielwert beträgt 57 MW (Stand: 31.12.2020) und kann durch das Vorhaben folglich auf 25 MW reduziert werden.

Vorhandenes Planungsrecht

Für den FNP-Änderungsbereich liegen keine planungsrechtlichen Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB vor.

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg wird der Änderungsbereich bisher als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“ dargestellt. Diese Darstellung soll jetzt um das Planzeichen für die Zweckbestimmung Abfall erweitert werden.

Abbildung 149

Abbildung 1: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg,

I.3.2.2 FACHPLANUNGSRECHT

FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.

Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope sind im Änderungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope. Diese sind im Umweltbericht näher beschrieben.

Näheres zu Artvorkommen ist dem Umweltbericht zu entnehmen.

Im Arten- und Biotopschutzprogramm [ABSP, Karten A1 und A2] der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1995 ist am westlichen Rand des FNP-Änderungsbereiches ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort) ausgewiesen. Näheres wird im Umweltbericht beschrieben.

Im Änderungsbereich befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Näheres wird im Umweltbericht beschrieben.

I.3.3 SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN

Der gesamte FNP-Änderungsbereich befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin

ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

I.4.1 KONZEPT

Anlass des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.

Das Vorhaben bietet eine von Erdgas unabhängige Möglichkeit der Fernwärme- und Stromversorgung. Durch den Einsatz von lokalen Energieträgern wird so die Abhängigkeit zu fossilen Brennstoffen gesenkt und somit die Sicherheit der Energieversorgung gestärkt.

Die geplante Anlage trägt darüber hinaus zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff „Altholz“ aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen (AI- bis AII-/AIII-Holz)1 oder einer thermischen Verwertung (AIV-Holz)1 zuzuführen. In der Praxis wird bereits heute ein großer Anteil aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen. Über 65 % der in Abstimmung mit möglichen Lieferanten vom Betreiber ermittelten möglichen Liefermengen stammen aus einem Umkreis von unter 30 km der Anlage. Dadurch verringert

Altholz wird nach den folgenden Klassen unterschieden: AI: naturbelassenes Holz, AII/AIII: behandeltes Holz aus dem Innenbe-
reich (Arbeitsplatten, Innentüren etc.) und AIV: behandeltes Holz aus dem Außenbereich (Zäune, Masten, Bahnschwellen etc.).

sich auch die Kohlenstoffemission innerhalb des vorangegangenen Produktionszyklus und der Lieferketten mitunter erheblich. Das Altholz selbst ist als nachwachsender Rohstoff klimaneutral. Durch die Einsparung des Transportes und der ortsnahen Verwertung verbessert sich in der Folge die CO -Bilanz. In der Altholzverbrennungsanlage werden unter anderem Sortierreste aus der stofflichen Verwertung eingesetzt und einer thermischen Verwertung zugeführt. Die thermische Verwertung ist der Beseitigung des Altholzes in der Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unter der Voraussetzung des Schutzes von Mensch und Umwelt vorzuziehen. Eine Deponierung ist in der Praxis nicht zulässig.

Die Altholzverbrennungsanlage trägt mit ihrer Fernwärmeleistung maßgeblich zur Erfüllung der Grundsätze des (Klima-)Regionalplans der Stadt Nürnberg bei. Laut den Ausführungen des Regionalplans sei es

lungsgebieten, insbesondere im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen, auszubauen“ [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.1.2.1] und

Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.1.2.3].

Mit der Lage der geplanten Anlage in Sandreuth wird in diesem Kontext ein entscheidender Beitrag geleistet. Die Altholzverbrennungsanlage erzeugt unter Einsatz des Abfallstoffs Altholz Dampf, der wiederum für das Fernwärmenetz genutzt wird. Der Regionalplan definiert im Grundsatz 6.1.2.1 für die kombinierte Erzeugung von Strom und Fernwärme einen geplanten Wärmeanschlusswert von ca. 1000 MW. Der derzeitige Anschlusswert beträgt 943 MW (Stand Geschäftsbericht 31.12.2020). Die bestehende Lücke kann somit mit der geplanten Anlage um 32 MW von 57 MW auf 25 MW reduziert werden.

Das Ziel der Planung ist somit die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Abfallverwertungsanlage, deren Hauptzweck die thermische Verwertung von Altholz ist. Der Prozess soll zur Fernwärme- und Stromerzeugung genutzt werden.

I.4.2 PRÜFUNG VON STANDORTALTERNATIVEN

Die geplante Änderung des FNP setzt eine vertiefte Prüfung der Standortalternativen voraus. Diese wurde in Zusammenarbeit von der Stadt Nürnberg und N-ERGIE mit Sweco erstellt [Sweco Standortalternativen, 2021].

Die Auswertung und Bewertung der Standortalternativen erfolgten auf Basis einer zweistufigen Bewertung. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung der Standorte überprüft. Aspekte dieser ersten Bewertung waren die verfügbare Baufläche, Aspekte des Planungsrechts, bestehende IED- Anlagen (Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union) in der Nähe der Standorte und die planungsrechtlichen Bedingungen der Flächen. Die möglichen Standortalternativen wurden in Abstimmung der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE erarbeitet. Aufgrund der reinen Flächengröße musste bereits ein großer Teil der potenziellen Standorte ausgeschlossen werden. In die Untersuchung wurden 22 Standorte aufgenommen. Von den ursprünglichen Alternativstandorten wurde im ersten Verfahrensschritt die Anzahl auf acht mögliche Flächen reduziert. Die Übersicht über diesen Verfahrensschritt mit allen betrachteten Flächen kann dem Fachbetrag Standortalternativenprüfung [Sweco Standortalternativen, 2021] entnommen werden. Bei den acht übrigen möglichen Standorten handelt es sich um folgende Flächen:

straße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth

90449 Nürnberg, Gebersdorf (im Besitz der E.ON)

Höfen, Fl. Nr. 400/18, Vershofenstraße / Proeslerstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau

Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau

fläche Fa. Diehl, Donaustraße, 90451 Nürnberg

90471 Nürnberg, Langwasser

Diese acht Standorte wurden anschließend anhand mehrerer Parameter qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte zur Bildung einer Rangfolge überführt. Die Bewertungsskala für die einzelnen Parameter reicht dabei von 0 bis 4 Punkten, wobei die bestmögliche Bewertung jeweils 4 Punkten entspricht. Aus diesen Werten wurde anschließend eine Summe gebildet, die zur Bewertung der einzelnen Alternativen führt. Der Standort mit der höchsten Summe wird in diesem System am besten bewertet. Die genaue Beschreibung der Bewertungskriterien findet sich im Fachbeitrag Standortalternativen [Sweco Standortalternativen, 2021]. Die bewerteten Parameter werden in folgender Auflistung genannt:

tor, Schornstein)

gekoppelten Wärme):

wärmenetz

In folgender Tabelle sind die Ergebnisse der Überprüfung dargestellt. Dabei ergibt sich eine eindeutige Rangfolge bei den Standortalternativen.

Tabelle 1: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternativen

Kriterium Standorte
6 7 8 10 11 15 16 19
Sandreuth Hafen Hafen Fran- Fläche Fläche Hafen Ex Pri- Ex
A ken I A B Nord novis Quelle
Grad der er- forderlichen Neuversiege- lung 4 1 2 0 0 3 4 4
Verfügbare weiter nutz- bare Infra- struktur 4 0 0 0 0 0 0 1
Lage im Fern- wärmenetz / Wärmeaus- kopplung 4 1 1 1 1 1 2 2
Kraftauskopp- lung (20/110 KV-Netz) 4 1 4 2 2 3 4 2
verkehrliche Infrastruktur 3 4 2 2 2 0 4 1
Schutzab- stände zu sen- siblen Nutzun- gen 3 3 1 2 2 3 2 2
- Wohnen 2 4 2 3 3 3 2 0
- Denkmal- geschützte Bauten 1 4 1 4 4 4 2 0
- Natura 2000 Ge- biete 4 2 0 2 2 2 2 4
- NSG 4 2 0 2 2 3 4 4
- LSG 2 2 0 1 1 2 1 0
Auswirkungen auf Pflanzen 2 1 2 1 1 0 2 2
Kriterium Standorte
6 7 8 10 11 15 16 19
Sandreuth Hafen Hafen Fran- Fläche Fläche Hafen Ex Pri- Ex
A ken I A B Nord novis Quelle
und Tiere am Standort
Sichtwirkun- gen 4 3 4 2 2 1 2 1
Gesamtvorbe- lastung 3 3 3 3 3 3 3 3
Gesamtzahl 31 17 19 13 13 14 23 18
Punkte

Nach Auswertung aller Parameter ist Standort 6 am besten bewertet. Darauf folgen in großem Abstand die Standorte 16 und 8.

Die besten Flächen wurden hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE beurteilt. Der Standort 6 befindet sich bereits im Eigentum der N-ERGIE. Damit stehen einem Umbau zur Altholzverbrennungsanlage keine weiteren Nutzungsinteressen entgegen. Aufgrund der im Vergleich zu allen Alternativen deutlich besseren Bewertung drängen sich dadurch keine anderen Standorte für die Planung und die FNP-Änderung auf.

Abgesehen von der Fläche Standort 6 befinden sich sämtliche in der zweiten Stufe betrachtete Flächen nicht im Eigentum der N-ERGIE. Diese Flächen wurden zusätzlich zur bisher dargestellten Bewertung auf ihre Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE untersucht. Dabei wurden neben dem Eigentum auch städtebaulichen Ziele inkludiert.

Die in der Bewertung zweitplatzierte Alternative, Standort 16, kann nicht zur Verfügung stehen: Im Stadtplanungsausschuss vom 30.01.2020 wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3833 beschlossen und wie folgt hinsichtlich der städtebaulichen Ziele bewertet: Durch ihre Lage im Stadtgebiet, eignet sich die ca. 9 ha große Fläche für hochwertige arbeitsplatzintensive gewerbliche Nutzungen, die insbesondere z. B. im Zusammenhang mit der Nürnberg Messe oder aber auch der Technischen Universität z. B. als gewerbliche Ausgründungen stehen könnten. Darüber hinaus ist die Stadt dringend auf die Sicherung eines weiteren Gymnasialstandorts (in Standortnähe) angewiesen.

Auch der Standort 19 (vierter Platz) ist aufgrund entgegenstehender städtebaulicher Ziele nicht verfügbar: Die Anlagen des ehemaligen Quelle-Versandhauses bzw. Kaufhauses sollen als Behördenzentrum und Kaufhaus ggf. auch zu Wohnnutzung entwickelt werden.

Die Standorte mit der niedrigsten Punktezahl 10, 11 und 15 stehen für die geplante Nutzung nicht zur Verfügung, da sie für Betriebserweiterungen vorgesehen sind.

Die Option der Bereitstellung von Flächen an den Standorten 8, Kraftwerk Franken I (dritter Platz) und 7, Güterverkehrszentrum Hafen (fünfter Platz) für eine Altholzverbrennungsanlage muss bedarfsweise geprüft werden. Aufgrund des großen Abstandes des Standorts 6: Sandreuth A in der positiven Bewertung gegenüber den anderen, ist eine solche Betrachtung nur bei einem Wegfall des geplanten Standortes 6 sinnvoll.

Die Überprüfung der Standortalternativen ergab somit den Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1, 166/2 und 166/3, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth als beste Alternative.

I.4.3 STANDORTFESTLEGUNG

Für die geplante FNP-Änderung ist eine Fläche von ca. 8.300 m² vorgesehen. Die Fläche liegt vollständig auf dem Standort der N-ERGIE. Der Änderungsbereich ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Abbildung 150

Abbildung 2: Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020

I.4.4 GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE

Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet.

Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. In der Bauleitplanung sind unter anderem die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Versorgungsarbeit, Mobilität, Freiraumangebot, Wohnen und Sicherheit sowie Partizipation insbesondere im Rahmen des Planungsprozesses zu berücksichtigen.

Der Änderungsbereich ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich oder der Wohnnutzung gewidmet. Da es sich um ein isoliert liegendes Gewerbegrundstück handelt, das ausschließlich gewerblich genutzt werden soll, lässt sich die künftige Betroffenheit der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Kunden nur sehr allgemein betrachten. Im Wesentlichen beschränkt sich die Berücksichtigung der Genderaspekte daher im Stadium der Bauleitplanung auf die folgenden Punkte:

Mit dem Betrieb der Anlage besteht die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, die der in Nürnberg wohnenden Bevölkerung zugutekommen und damit auch durch kurze Arbeitswege die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Für das einzusetzende Personal erfolgen keine Einschränkungen bezüglich des Geschlechts, der Religion oder ethnischen Herkunft.

öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Rad- und Fußwege.

schutzbedürftigen Nutzungen / Wohnlagen: Der Schutz der angrenzenden Wohngebiete vor Lärmemissionen aus dem Betrieb wird durch die Festsetzung von Lärmkontingenten gewahrt.

I.4.5 VERKEHR

Die Erschließung des Änderungsbereichs erfolgt, wie für das gesamte Firmengelände der N-ERGIE, über die Sandreuthstraße. Die Anfahrt zur Sandreuthstraße erfolgt von der Industriestraße aus Richtung Süden. Der abfließende Verkehr wird dorthin auch wieder abgeleitet. Die Zufahrt von der Sandreuthstraße zum Firmengelände erfolgt über die vorhandene Pforte. Über die Volkmannstraße sowie die Industrieund Nopitschstraße erfolgt die Anbindung an den Frankenschnellweg. Außerdem existiert am Standort ein Bahngleis, welches jederzeit reaktiviert werden kann. Die Reaktivierung ist jedoch abhängig von der vorhandenen Infrastruktur auf Seiten der Zulieferer. Nach aktuellem Stand ergeben sich hier noch keine Möglichkeiten. Die N-ERGIE ist jedoch bemüht, diese Option offen zu halten und bei Verfügbarkeit umzusetzen. Im Vorhandensein eines Bahnanschlusses liegt dennoch ein großer Standortvorteil. Sollten sich mittel- bis langfristig die technischen Möglichkeiten des Antransportes mit der Bahn ergeben, könnten so weitere Emissionen durch den LKW-Verkehr eingespart werden.

Eine direkte Anbindung über die bestehende Feuerwehrzufahrt vom Frankenschnellweg ist zukünftig nicht möglich. Für den betreffenden Abschnitt gibt es eine laufende Planfeststellung, nach der der Bereich kreuzungsfrei ausgebaut werden soll.

Die Erschließung innerhalb des Firmengeländes zur Altholzverbrennungsanlage erfolgt auf bereits ausgebauten Verkehrsflächen, die auch bisher schon von LKW-Verkehr befahren werden und dafür ausgebaut sind.

Abbildung 151

Werkseinfahrt

Abbildung 3: Geplante Verkehrsführung für LKW-Anlieferung (gelb) Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020

INHALT DER ÄNDERUNG

I.5.1 DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG

Der Änderungsbereich der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,8 ha und umfasst den Bereich der geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE.

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg wird der Änderungsbereich als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“ dargestellt.

Folgende Abbildung zeigt die Gegenüberstellung des wirksamen FNP mit der geplanten Änderung.

Abbildung 152

Abbildung 4: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg,

I.5.2 KÜNFTIGE DARSTELLUNG

Der bisher nur als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“ dargestellte Bereich der geplanten Altholzverbrennungsanlage soll zukünftig in der FNP Darstellung zusätzlich zur bisherigen Darstellung als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Abfall)“ dargestellt werden (vgl. Abbildung 4).

I.5.3 FLÄCHENBILANZ

Durch die FNP-Änderung wird die Darstellung im Änderungsbereich als „Fläche für die Ver- und Entsorgung“ um die Zweckbestimmung „Abfall“ ergänzt. Die Gesamtfläche der Änderung beläuft sich auf ca. 8.300 m².

Tabelle 2: Flächenbilanz durch FNP-Änderung

Flächenbilanz wirksamer FNP Flächenbilanz nach Änderung
Fläche für Ver- und Entsorgung (Fernwärme), 100 % Fläche für Ver- und Entsorgung (Abfall, Fern- wärme), 100 %

PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG

Ziel der FNP-Änderung ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.

Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth und der im Parallelverfahren durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4669 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

Die Äußerungen zu dieser Planung aus den frühzeitigen Beteiligungen in beiden Verfahren wurden eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt.

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 30. Flächennutzungsplanänderung ergaben sich einige Anmerkungen zur Beachtung vorhandener Planungen und Abständen zu bestehenden Strukturen. Diese wurden in der laufenden Planung bereits berücksichtigt. Entsprechende Festsetzungen finden zudem auf Bebauungsplanebene statt. Weitere Hinweise wurden berücksichtigt und in die vorliegende Version eingearbeitet.

Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 4669 ging eine Stellungnahme des Stadtvereins Bürgerverein St. Leonhard / Schweinau e. V. ein. Darin wurden Unklarheiten bezüglich des Planungsziel angemerkt. Diese Stellungnahme wurde im Zuge der Erstellung der Unterlagen zum 30. FNP-Änderungsverfahren bereits berücksichtigt und die Ausführung entsprechend konkretisiert. Als weitere Befürchtung wurden mögliche Umweltauswirkungen durch den Betrieb der Anlage genannt. Diesen Bedenken wird im Zuge der FNP-Änderung und vor allem des Bebauungsplanverfahrens mit entsprechenden Gutachten begegnet. Die durchgeführte Immissionsprognose nach TA Luft zeigt, dass ein Großteil der Parameter unterhalb der Irrelevanzschwellen liegen. Die einschlägigen Immissionswerte werden eingehalten, womit durch den Betrieb der Anlage keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind [Sweco IP, 2021; 2023]. Das Vorhaben wurde dahingehend bewertet, ob bei potenziellen Störfallereignissen Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung des Betriebsbereiches möglich sein können. Das Ergebnis zeigt, dass von dem geplanten Betrieb der Altholzverbrennungsanlage keine erhöhte Gefährdung ausgeht [Sweco Achtungsabstände, 2023]. Im Zuge der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 im Parallelverfahren wird die Betrachtung noch um die Bewertung der neuen sicherheitsrelevanten Anlagenteile der Altholzverbrennungsanlage und Betrachtung relevanter Störfallszenarien durch einen § 29b-BImSchG-Sachverständigen ergänzt. Die Anlieferung des Brennstoffs Altholz erfolgt fachgerecht und geschlossen. Zu den Bedenken zu zum Teil eingesetzten gefährlichen Abfällen wird angemerkt, dass es sich dabei um Anteile von A IV Altholz handelt. Die Fraktion

setzt sich in der Regel durch mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz aus dem Außenbereich zusammen, dass nicht den Kategorien I bis III zugeordnet werden kann. Klassische Beispiele sind unter anderem Bahnschwellen, Fensterrahmen, Leitungsmasten, Zäune oder Gartenmöbel. Bei fachgerechtem Umgang bei Transport und energetischer Verwertung geht von diesen Stoffen in der Regel keine Gefährdung aus. Schadstoffe sind im Altholz gebunden und werden erst durch die Verbrennung freigesetzt. Die Schadstoffe in den Abgasen werden mittels entsprechender Abgasreinigungsanlagen gefiltert. Eine Umweltauswirkung wird somit vermieden. Der fachgerechte Umgang wird durch die Register- und Nachweispflicht sichergestellt.

Darüber hinaus ging aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes eine erneute Stellungnahme des Stadtvereins Bürgerverein St. Leonhard / Schweinau e. V. ein. In dieser wurde auf einige Ausführungen aus der Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 4669 verwiesen, die wie vorangegangen dargestellt in der Erarbeitung der Unterlagen zur FNP-Änderung bereits berücksichtigt wurden. Es ist anzumerken, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine thermische Verwertung von Altholz handelt, welche in klarer Abgrenzung zu einer Beseitigung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz zu sehen ist. Durch den Prozess wird Energie gewonnen, die zur Fernwärmeund Stromversorgung genutzt wird. Dadurch wird wie dargestellt eine CO -neutrale Alternative zum Einsatz von Erdgas geschaffen und somit durch einen lokalen Energieträger ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Zudem bietet sich durch die Anlage eine von Erdgas unabhängige Möglichkeit, der Versorgung mit Fernwärme und Strom. Ein großer Vorteil des Standorts Sandreuth für die geplante Altholzverbrennungsanlage liegt in der vorhandenen Fernwärmeinfrastruktur. Die neue Anlage kann dabei an ein vorhandenes und erprobtes Netz angeschlossen werden. Eine weitere Anmerkung aus der Stellungnahme bezieht sich auf die erarbeitete Standortalternativenprüfung. Die Kriterien für diese Bewertung wurden unter Einbeziehung aller beteiligten Stellen erarbeitet, um einen möglichst weitgefassten und neutralen Vergleich zu ermöglichen. Um subjektive Einflüsse bei der Standortalternativenprüfung weiter zu reduzieren, wurde auf eine Gewichtung einzelner Kriterien verzichtet. Die vorhandene Anlageninfrastruktur war dabei wie richtig erwähnt ein Kriterium. Hierdurch kann der Aufwand für einen nötigen Neubau gesenkt werden. So können Ressourcen gespart, Neuversiegelungen reduziert und Einflüsse während der Bauphase minimiert werden. Dabei ist die vorhandene Anlageninfrastruktur von der verkehrlichen Infrastruktur zu unterscheiden, welche als gesonderter Punkt für sich bewertet wurde [vgl. Kap. I.4.2]. So erreicht der Standort 7 „Hafen“ bei der vorhandenen Anlageninfrastruktur zwar null Punkte, bei der verkehrlichen Infrastruktur jedoch die maximale Punktzahl von vier Punkten.

Im Zuge der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 stattfand, ging eine weitere Stellungnahme des Stadtvereins Bürgerverein St. Leonhard / Schweinau e. V. ein.

Es ging eine Stellungnahme ein die im Rahmen der Abwägung behandelt wurde. Die Stellungnahme bezog sich auf die Themen Flächeninanspruchnahme, Bedarf/ Standort, Umweltauswirkungen/ Schadstoffbelastung und erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie Leistungskapazität der Anlage. Viele der Themen sind auf Ebene der Bebauungsplanung zu behandeln, das Thema Standort aber im FNP. Der Vollständigkeit wurde auch im FNP Verfahren auf alle Themen eingegangen.

Zu den Einwänden:

Bei der geplanten Altholzverbrennungsanlage handelt es sich nicht um eine Erweiterung der Müllverbrennungsanlage, sondern um eine Möglichkeit der Verwertung von gefährlichem Altholz mit entsprechender Abgasreinigungsanlage unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien und Normen. Dabei wird eine sinnvolle Erweiterung der derzeitigen Energie- und Wärmeerzeugungsinfrastruktur in Nürnberg umgesetzt, um in Zukunft Erdöl und Erdgas für die Fernwärmeerzeugung einzusparen. Im Rahmen der FNP-Änderung wurde eine detaillierte Standortprüfung unter Einbeziehung zahlreicher Kriterien, wie auch der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung, vorgelegt. Im Ergebnis konnte der Standort Sandreuth am besten bewertet werden. Weiterhin zeigt die Immissionsprognose auf, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastungen der Grenzwerte für die einschlägigen Luftschadstoffe an den Immissionsorten weit unterschrit-

ten werden. Bei der Anlage handelt es sich um eine wirtschaftlich sinnvoll und konkurrenzfähig dimensionierte Anlage. An der Planung wird festgehalten. Im Übrigen wird durch den Bebauungsplan lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geregelt. Die Überprüfung der immissionschutzrechtlichen Zulässigkeit erfolgt im anschließenden Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT

Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter werden bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleich zur gegenwärtigen Situation nur geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Zur teilweisen Verbesserung trägt hier das grünordnerische Konzept bei. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch die Nutzung von dem nachwachsenden Stoff Altholz im Vergleich zu fossilen Energieträgern ebenfalls positiv. Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind ebenfalls nicht erheblich. Lediglich im Bereich Tiere sind geringe Auswirkungen auf die im Gebiet lebenden Zauneidechsen zu erwarten, die jedoch durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Auswirkungen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit und Luft wurden auf Basis der beiliegenden Gutachten als nicht erheblich bewertet.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die FNP-Änderung nicht erwartet.

Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen
Fläche nicht erheblich
Boden nicht erheblich
Wasser nicht erheblich
Pflanzen nicht erheblich
Tiere nicht erheblich
Biologische Vielfalt nicht erheblich
Landschaft nicht erheblich
Erholung nicht erheblich
Lärm nicht erheblich
Störfallvorsorge nicht erheblich
Geruch nicht erheblich
Luft nicht erheblich
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen
Klima nicht erheblich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich

Nürnberg, den 15.08.2023

gez. Dengler

Dengler Leiter Stadtplanungsamt

Umweltprüfung (Umweltbericht)

30. Änderung FNP mit integriertem Landschaftsplan Bereich zwischen

Sandreuthstraße, Frankenschnellw eg und Bahnstrecke Nürnberg-

Schwabach

Fortschreibung Umweltbericht Stand 09.01.2023

Geltungsbereich – Luftbildausschnitt Kartengrundlage: Sweco; © Stadt Nürnberg 2020

Abbildung 153

Geltungsbereich der 30. FNP-Änderung

Seite

1 Einleitung 3 1.1 Ziele der vorliegenden Bauleitplanung 3 1.2 Plangrundlagen 3

2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung 5 2.1 Fläche 5 2.2 Boden 5 2.3 Wasser 6 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 7 2.4.1 Pflanzen 7 2.4.2 Tiere 8 2.4.3 Biologische Vielfalt 10 2.5 Landschaft 10 2.6 Menschliche Gesundheit 10 2.6.1 Erholung 10 2.6.2 Lärm 11 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 12 2.6.4 Geruch 13 2.7 Luft 14 2.8 Klima 15 2.9 Abfall 16 2.10 Kultur- und Sachgüter 17 2.11 Wechselwirkungen 19

3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 20

4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen 21

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 22 5.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 22 5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz 22

6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 23

7 Geprüfte Alternativen 24

Seite I

7.1 Standortalternativen 24 7.2 Technische Verfahrensalternativen 26

8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 28

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 29

10 Zusammenfassung 30

11 Literaturverzeichnis 32

12 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen 35

13 Anlagen 37

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019) 14 Tabelle 2: Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2018 - 2020] 15 Tabelle 3: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m 17 Tabelle 4: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternativen 25 Tabelle 5: Zusammenfassende Bewertung 30

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern Anhang 2 - Strukturkarte 39 Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1 41 Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende - Lage des Änderungsbereichs mit blauem Kreis gekennzeichnet 43 Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende 44 Anlage 5: Zu Kapitel 2.2: Altlastenverdachtsflächen (B-Plan 4669 = lila Fläche), gelb schraffierte Flächen = Altlastenverdachtsflächen) [LGA, 2012] 45 Anlage 6: Zu Kapitel 2.4.1: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV 46 Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) 47 Anlage 8: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand 48 Anlage 9: Zu Kapitel 7.1: Gesamtübersicht der alternativen Standorte 49

Seite II

Einleitung

1 Einleitung

Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg wurde am 17.03.2022 im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) begutachtet und mit dem Beschluss vom 30.03.2022 eingeleitet. Im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen1. Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des Vorhabenträgers vom Büro Sweco GmbH, München erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft werden.

Anlass der durchzuführenden Änderung ist die Absicht der N-ERGIE auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) erforderlich, Das Verfahren zum B-Plan Nr. 4669 wurde per Beschluss vom 29.10.2020 eingeleitet. Da sich die beabsichtigte Nutzung nur teilweise aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ableiten lässt, ist darüber hinaus eine Änderung des FNP erforderlich, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Diese erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

1.1 Ziele der vorliegenden Bauleitplanung

Das wesentliche Ziel ist die Ergänzung der geltenden FNP-Darstellungen als „Fläche für die Ver- und Entsorgung“ mit der Zweckbestimmung zur Fernwärmeversorgung um die Zweckbestimmung zur Abfallverbrennung. Hierzu soll das entsprechende Planzeichen Zweckbestimmung Abfall ergänzt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der geplanten Altholzverbrennungsanlage zu schaffen.

Der Änderungsbereich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH, südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der Deutschen Bahn (DB AG) umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die Müllverbrennungsanlage Nürnberg. Unmittelbar östlich des Änderungsbereiches grenzt eine öffentliche Verkehrsfläche, der Frankenschnellweg an; im Süden verläuft die Sandreuthstraße. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.

Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Darstellungen findet sich im Entwurf zur Begründung.

1.2 Plangrundlagen

Nürnberg, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP): Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg als Metropole in einem Verdichtungsraum in der Region Nürnberg dargestellt (Stand: 1. März 2018). (siehe Anlage 1) Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg weist den Standort wie folgt aus:

1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.

Einleitung

Karte 1 (Raumstruktur): Nürnberg als Oberzentrum im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit Entwicklungsachsen nach Erlangen, Lauf a.d. Pegnitz, Burgthann, Schwabach, Stein und Fürth. (siehe Anlage 2) Karte 2 (Siedlung und Versorgung): als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche. (siehe Anlage 3)

Im Geltungsbereich liegen derzeit keine Bebauungspläne vor. Die Darstellung im FNP ist voranstehend dargelegt.

standteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern: Es liegen keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Änderungsbereich vor.

Es liegen keine geschützten Biotope im Änderungsbereich vor.

Es liegen keine FFH- oder SPA-Gebiete im Änderungsbereich vor.

2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)

Durchführung der Planung

2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszena-

rio) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei

Durchführung der Planung

Inwieweit bei der 30. Änderung des Flächennutzungsplans die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt werden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgt auf FNP Ebene nicht.

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungsverfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folgend – ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP- Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung des parallel aufzustellenden B-Plans Nr. 4669 verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans Nr. 4669 entstehen, erfolgt im Rahmen der diesbezüglichen Umweltprüfung zur Änderung (Ebene der verbindlichen Bauleitplanung).

2.1 Fläche3

Ausgangssituation

Der ca. 0,8 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtteil Sandreuth auf dem Firmengelände der N-ERGIE Aktiengesellschaft, im nordwestlichen Bereich. Der Großteil der Fläche ist bisher von ehemaligen Silos zur Steinkohlelagerung genutzt und somit bereits versiegelt und industriell genutzt.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten bzw. naturbelassenen Flächen, natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs-, Verkehrs- und/ oder Grünflächen. Es handelt sich um die Nutzung bestehender versiegelter Gewerbeflächen.

Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher durch die geplante Änderung nicht erwartet.

2.2 Boden

Ausgangssituation

Der Boden im Änderungsbereich und auf dem gesamten Firmengelände ist bereits größtenteils, bis auf einige Grünflächen, versiegelt und überbaut. Der Änderungsbereich ist von anthropogener Auffüllung geprägt, im östlichen Bereich liegen quartäre Terrassensande mit Flugsandüberdeckung vor; jeweils unterlagert von Blasensandsteinen des Keupers. Gemäß ABSP der Stadt Nürnberg sind für den Änderungsbereich Böden mit kaum intakter Bodenfunktion bei einem Versiegelungsgrad von 71 % bis 100 % verzeichnet.

3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.

Durchführung der Planung

In Teilbereichen des Änderungsbereichs wurden umweltrelevante Belastungen des Bodens und des Grundwassers vorgefunden. Im räumlichen Geltungsbereich der FNP-Änderung beschränken sich die Verunreinigungen auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe. Die festgestellten Konzentrationsniveaus erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser. Die N-ERGIE verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 4669 [Städtebaulicher Vertrag, 2020], die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu beseitigen, dass die Bebauung und Nutzung des Änderungsbereichs im Rahmen der Festsetzungen gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern gegeben ist.

Im Bereich des Änderungsbereiches liegt eine Altlastenverdachtsfläche (siehe Anlage 5, gelb schraffierte Fläche). Es handelt sich um die Fläche der ehem. Zentralgeneratoren (hohes Gefahrenpotential).

Die Sanierungsanlage SAN III und der Sanierungsbrunnen befinden sich derzeit im Geltungsbereich des Änderungsbereichs.

Eine Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers ist nur in Bereichen möglich und zulässig, in welchen die vorhandenen Bodenbelastungen vorher ausreichend durch entsprechenden Bodenaustausch oder Grundwassersanierungsmaßnahmen beseitigt wurden und so durch den Eintrag von Niederschlagswasser in den Boden keine Mobilisierung der Belastungen in das Grundwasser zu befürchten sind. Aufgrund der Mächtigkeit der Bodenbelastungen im Plangebiet wäre dies jedoch nur unter großem Aufwand möglich.

Entsiegelungs- und Erdaushubarbeiten sind durch einen nach § 18 BBodSchG zugelassenen Altlastensachverständigen zu begleiten und zu dokumentieren.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

Alle neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen werden auf bereits versiegelten Flächen errichtet bzw. bestehende Anlagenteile für die Abfallverbrennungsanlage umgerüstet. Einzig eine Parkplatzreihe nördlich der Silos wird ggf. für die Anlage in Anspruch genommen und versiegelt (ca. 500 m²).

Eine Berechnung zu Eutrophierung und Versauerung durch den Eintrag von Luftschadstoffen mit FFH- Vorprüfung wurde erstellt [Sweco Eutrophierung, 2021]. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximalen Einträge von Eutrophierung (0,00965 kg/N(ha*a)) und Versauerung (4,21 eq(N+S)/(ha*a)) im gesamten Beurteilungsgebiet weit unterhalb der Irrelevanz- und Abschneidekriterien liegen.

Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, auch in Bezug auf Eutrophierung und Versauerung, sind nicht zu erwarten.

2.3 Wasser

Ausgangssituation

Im Änderungsbereich liegen keine Oberflächengewässer. Der Änderungsbereich ist nicht Bestandteil eines Wasserschutzgebietes gem. § 51 WHG, eines Heilquellenschutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt in ca. 3,7 km in südwestlicher Richtung (infra Fürth – Rednitztal).

Durchführung der Planung

Laut Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg wird der Hauptgrundwasserleiter (Blasensandstein) gebietsweise von quartären Deckschichten überlagert. Der Flurabstand lt. GW-Bericht 2011 liegt bei 3 - 5 m für mittlere Grundwasserverhältnisse, umliegende Messstellen deuten auf einen GW-Stand von 4 - 6 m hin.

Seit 2016/2017 finden in drei Hauptschadensbereichen (SAN I-III) hydraulische Grundwassersanierungen statt, die in den Belastungsschwerpunkten SAN I + SAN II durch großflächige Airsparging-Maßnahmen unterstützt werden. Die Sanierungsmaßnahmen finden in Abstimmung mit dem Umweltamt und dem Wasserwirtschaftsamt statt.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

Das Vorhaben hat weder Auswirkungen auf Oberflächengewässer noch auf Hochwasser.

Aus der Umsetzung des Vorhabens resultieren nur geringfügige Versiegelungen, die jedoch nicht durch die FNP-Änderung induziert werden. Da auf dem Standort die versickerungswirksame Fläche so gering wie möglich sein soll (bzw. eine Versickerung aufgrund der Bodenbelastungen nur mit großem Aufwand realisierbar ist), kommt es hier in Bezug auf Grundwasser zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation.

Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser im und außerhalb des Änderungsbereichs zu erwarten.

2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

2.4.1 Pflanzen

Ausgangssituation / Bestand

Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope.

Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des durch die Änderung betroffenen Gebietes ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort). Am südlichen Rand des 300 m- Umgriffs befindet sich noch ein Teilbereich, der als überregional bedeutsamer Lebensraum eingestuft ist. Im 300 m-Umgriff liegen noch einige regional und lokal bedeutsame Lebensräume (Trockenstandorte).

Eine Biotoptypenkartierung wurde im Sommer 2020 durchgeführt. Die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte gemäß der städtischen Kostenerstattungsbetragssatzung sowie der Bayerischen Kompensationsverordnung (§ 4 Abs. 3 Nr.1 BayKompV). Im Bericht [ifanos, 2021a, ifanos, 2021b] wird folgendes Ergebnis festgehalten:

Der Untersuchungsbereich fällt dabei weitestgehend unter die Kategorie 7 „Versiegelte und überbaute Flächen“ („X2 Industrie- und Gewerbegebiete“ nach BayKompV). Kleinflächig ist eine Baumhecke am Rand der versiegelten Fläche vorhanden, die unter die Rubrik 2 „Waldmäntel, Gebüsche, Hecken, Säume“ fällt („V22 Gleisanlagen und Zwischengleisflächen, geschottert“ im Komplex mit P433 und „Ruderalflächen im Siedlungsbereich mit artenreichen Ruderal- und Staudenfluren“ nach BayKompV). Unter

Durchführung der Planung

die Rubrik 1 „Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen“ fallen vier gemäß Baumschutzverordnung relevante Bäume.

Gefunden wurden u.a. Natternkopf (Echium vulgare), Gewöhnliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis), Wilde Möhre (Wilde Möhre), Graukresse (Berteroa incana) und Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris), die typisch für trocken-warme Standorte sind. Punktuell eingestreut konnten Brombeersträucher, Gehölzaufwuchs (Rosen und Hartriegel) und Wilder Wein gefunden werden, wie auch kleine Bestände von Rainfarn (Tanacetum vulgare), Brennnessel (Urtica dioica) und Goldrute (Solidago canadensis). Im südlichen Bereich der Fläche ist ein Biotop „V52 Gehölzbestand alter Ausprägung entlang von Verkehrsflächen“ vorhanden.

Im Untersuchungsgebiet kommen keine Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH- Richtlinie vor.

Für das Bebauungsplanverfahren wurde zusätzlich eine Erfassung gemäß Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg durchgeführt. Demnach fällt der Großteil des Änderungsbereiches unter die Ziffer 7.6 „Versiegelte Fläche“. Hinzu kommen kleinflächige Anteile der Ziffer 2.4 „Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume“. Zudem befinden sich im Änderungsbereich vier Bäume der Kategorie 1.1 „heimische, standortgerechte Einzelbäume.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: Bereich mit Typ X2 und V22 gering, Bereiche mit Typen P433 und V52 mittel

Auswirkungen / Prognose

Aus der FNP-Änderung resultieren keine notwendigen Rodungen. Alle derzeit vorhandenen Grünabschnitte bleiben mit der derzeitigen Planung erhalten. Dazu gehören auch die vier Bäume der Kategorie 1.1. Im Zuge des Bebauungsplanverfahren sind für den Fall, dass einzelne Bäume nicht durchgängig erhalten bleiben können, entsprechende Ersatzpflanzungen festzusetzen, wodurch keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut „Pflanze“ zu erwarten sind. Es wurde ein Fachbeitrag zu Eutrophierung und Versauerung mit FFH-Vorprüfung erstellt [Sweco Eutrophierung, 2021]. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximalen Einträge im Untersuchungsgebiet unterhalb der Irrelevanz- und Abschneideschwellen liegen. Eine Bilanzierung über die Auswirkungen des Vorhabens mittels der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg wird im Zuge der B-Planänderung durchgeführt.

Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen zu erwarten.

2.4.2 Tiere

Ausgangssituation / Bestand

FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Die im ABSP ausgewiesenen Flächen sind in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Die Artenschutzkartierungen der Stadt werden mit ausgewertet.

Aufgrund des industriellen Charakters des Standorts und der Vorbelastungen durch Lärm und Schadstoffemissionen sind im Änderungsbereich keine lärmempfindlichen Tierarten zu erwarten.

Im Zeitraum 2020 bis 2022 wurden eine faunistische Erhebung sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt/erstellt [ifanos 2022b].

Durchführung der Planung

Fledermäuse: Im Sommer 2020 fand eine Strukturerfassung sowie eine akustische und visuelle Erfassung zur Ausflugzeit am 31.07.2020 (am Ende der Wochenstubenzeit) und am 15.09.2020 zur sog. Schwarmzeit statt. Die Anlagen wurden von außen und innen untersucht. Eine akustische Erfassung fand außerdem in der Endwinterzeit vom 25.02. bis 04.03.2021 statt. In den Innenräumen der Anlage wurden keinerlei Spuren gefunden. Die Anlage scheint somit unzugänglich für Fledermäuse zu sein. Ein Besatz im Inneren der Anlagen ist daher auszuschließen. Während der Wochenstuben- und Schwarmzeit wurden zu beiden Terminen einzelne Zwergfledermäuse zu Beginn der Ausflugzeit im Bereich zwischen den Silos verhört und bei der Jagd beobachtet. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Zwergfledermäuse im Sommer im Bereich der Außenwand der Anlage Tagesverstecke nutzen. Kolonien sind auszuschließen. Im Endwinter 2021 (Februar/März) waren nur an einer Nacht sehr wenige Rufe der Zwergfledermaus zu registrieren. Die Untersuchung wurde mittels einer automatischen Aufzeichnungsanlage (BatCorder) über ca. eine Woche durchgeführt. Einzelne Fle-

dermäuse sind auch im Winter nicht völlig auszuschließen. [ifanos, 2022b]

Reptilien: Zur Erfassung der Zauneidechse wurde das Untersuchungsgebiet schleifenförmig, langsam abgegangen, relevante Strukturelemente (Totholz, alte Bretter, Steine etc.) vorsichtig angehoben und nach Reptilien gesucht sowie sonnenexponierte offene Stellen nach Spuren abgesucht. Im Untersuchungsgebiet wurden Zauneidechsen (vier Tiere - Adulte und Schlüpflinge) erfasst. Es sind offene, trockene und vegetationsarme Flächen als Sonnplätze sowie schattige Bereiche zur Thermoregulation für die wechselwarmen Reptilien vorhanden. [ifanos, 2022b]

Vögel:

Alle europäischen Vogelarten sind nach BNatSchG besonders geschützt; von den streng geschützten Arten wurde in 2020 der Grünspecht beobachtet. In der saP werden grundsätzlich alle Arten der Vogelschutzrichtlinie (VRL) berücksichtigt. Es wurden insgesamt sechs Kartierungsgänge im Juli und August 2020 sowie im Zeitraum zwischen Anfang März und Juni 2021 nach den Methodenstandards von Südbeck et al. 2005 durchgeführt. Die meisten im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten sind weit verbreitete Arten. Die Gebäudebrüter Haussperling und Hausrotschwanz wurden im Sommer 2020 im engeren Untersuchungsbereich beobachtet. Hausrotschwänze hielten sich an Gebäuden und häufig an den Rohrleitungen auf. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Nachweise revieranzeigender Hausrotschwänze erbracht. Haussperlinge kommen an den Gebäuden im und außerhalb des Betriebsgeländes vor. Es wurde ein Turmfalke während der Begehung am 29.05.2021 auf einem Gebäude im Untersuchungsgebiet gesichtet. Im Beobachtungsgebiet außerhalb des Änderungsbereichs ist ein Nistkasten für Wanderfalken installiert. Wanderfalken wurden im Beobachtungszeitraum jedoch nicht gesichtet, müssen aber als potenzieller Brutvogel betrachtet werden.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering (Fledermäuse), mittel (Zauneidechsen und Vögel)

Auswirkungen / Prognose

Der Betrieb der Altholzverbrennungsanlage ist mit Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden. Die Beeinträchtigungen können im nahen Umfeld der Anlage (bis in ca. 300 m Entfernung) erheblich sein. In diesem Umfeld ist jedoch aufgrund der Vorbelastung nicht mit lärmempfindlichen Tierarten zu rechnen.

Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft [ifanos, 2022b]. Dabei wurden alle planungsrele-

Durchführung der Planung

vanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht einschlägig, für den Fall können auch nachhaltige Beeinträchtigungen für die Tierwelt ausgeschlossen werden.

Bewertung: Die vorgesehene FNP-Änderung führt voraussichtlich nicht zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut “Tiere”. Die Bewertung der vorhabenbezogenen Auswirkungen bzw. die Konzeption notwendiger Vermeidungs-/Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im Zuge des B-Planverfahrens.

2.4.3 Biologische Vielfalt

Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben.

Bewertung: Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht erheblich.

2.5 Landschaft

Ausgangssituation

Das Landschaftsbild in der Umgebung des Änderungsbereichs ist geprägt durch das Anlagengelände der N-ERGIE mit u.a. den ca. 30 m hohen Silos, dem ca. 150 m hohen Kamin und anderen hohen Gebäuden.

Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der DB AG umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die MVA Nürnberg.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

Die angestrebte FNP-Änderung führt zu keiner signifikanten Veränderung des baulichen Erscheinungsbildes der Anlagen der N-ERGIE auf dem Standort Sandreuth. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird der tatsächliche Einfluss dargestellt. Mögliche minimierende Maßnahmen werden auf Ebene des B-Plans berücksichtigt und daher im Zuge der FNP-Änderung nicht einbezogen.

Bewertung: Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind aufgrund der Vorprägung als Versorgungs- und Industriestandort nicht zu erwarten.

2.6 Menschliche Gesundheit

2.6.1 Erholung

Ausgangssituation

Der Standort ist ein ausgewiesener Fernwärmestandort und somit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch die Vorbelastung durch den Fernwärmestandort und auch den Frankenschnellweg eignet sich auch die Umgebung nur eingeschränkt zur Erholungsnutzung. Im Norden, zwischen Bahnlinie und Frankenschnellweg befindet sich eine Kleingartensiedlung, ebenso wie im Südwesten, südwestlich der MVA

Durchführung der Planung

(Kleingartenverein Waldau). Nordwestlich liegt ein Spielplatz und ein Abenteuerplatz mit Fußballplatz und Skatepark. Im Osten, östlich des Frankenschnellwegs und im Süden (östlich der Bahngleise und nördlich der Sandreuthstraße) befinden sich kleinere Parkflächen.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

In dem Gebiet der FNP-Änderung findet keine Erholungsnutzung statt. Die anlagenbedingten Auswirkungen durch Lärm, Geruch- und Schadstoffimmission werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens dargestellt. Durch die starke Vorprägung des Standortes sind hier keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Bewertung: Die Auswirkungen der Änderung auf die Erholungsnutzung werden als nicht erheblich eingestuft. Auf dem Anlagengelände selbst findet keine Erholungsnutzung statt, sodass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind.

2.6.2 Lärm

Verkehrslärm

Ausgangssituation

Die Anlieferungen zum Firmengelände der N-ERGIE finden bisher mit ca. 20 LKW/Tag statt. Auch durch den Frankenschnellweg (nördlich und östlich des FNP-Änderungs-Gebiets) und die Bahnverbindung (westlich bis nordöstlich) ist das Gebiet und die Umgebung bereits verkehrslärmtechnisch vorbelastet [LBK Bayern, 2019].

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: aufgrund der Vorbelastung gering

Auswirkungen / Prognose

Veränderungen auf den Fachbelang Lärm gehen von der Anlieferung des Altholzes aus. Der LKW-Verkehr wird bei Betrieb einer Altholzverbrennung dadurch geringfügig ansteigen. Eine detailliertere Betrachtung des Verkehrslärms findet in der Immissionsprognose im Zuge des B-Planverfahrens statt. [ABK, 2022]

Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt von Süden her über die Industriestraße und die Sandreuthstraße (siehe Anlage 7). Eine Zuwegung über die Einfahrt zum Frankenschnellweg ist nicht umsetzbar. Für den betreffenden Abschnitt gibt es eine laufende Planfeststellung, da der Bereich zukünftig untertunnelt werden soll.

Alternativ ist die Anlieferung per Bahn im westlichen Bereich der Änderungsfläche geplant. Die Gleise sind vorhanden, die Strecke kann reaktiviert werden, sofern die Bahnanlieferung auf Zuliefererseite möglich ist. Außerdem ist mit max. 10 PKW pro Schicht auf dem Standortgelände zu rechnen (entspricht 2 PKW/h im Jahresdurchschnitt, jeweils 2 PKW/h hin und rück).

Bewertung: siehe Gewerbelärm

Durchführung der Planung

Gewerbelärm

Ausgangssituation

Durch den Betrieb der Anlagen (Fernwärmestandort) ist der Standort ebenfalls in Bezug auf Gewerbelärm vorbelastet.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: aufgrund der Vorbelastung gering

Auswirkungen / Prognose

Im Zuge der Planung werden neue Anlagenteile errichtet. Dazu zählen Kesselhaus und die Rauchgasreinigung. Weitere bestehende Anlagenteile werden am Standort weitergenutzt. Für die Planung wurde eine Prognose über die zu erwartenden Geräuschemissionen/-immissionen sowie eine Emissionskontingentierung erstellt bzw. durchgeführt [A B K, 2022; A B K Kontingentierung, 2022].

Die Planwerte für die zu überplanende Fläche wurden dabei so angesetzt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld der neuen Anlagen um mindestens 10 dB unterschritten werden. Damit wird gewährleistet, dass das Vorhaben keine eigenen Immissionsbeitrag leistet bzw. die umliegenden Immissionsorte nicht dem Einwirkbereich gemäß TA Lärm der geplanten Altholzverbrennung zuzurechnen sind. Es wird somit sichergestellt, dass die Anlage errichtet und betrieben werden kann, ohne dass dies zu einer Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 an den maßgeblichen, vom Lärm aus der Anlage am stärksten betroffenen Immissionsorte in der Umgebung führen kann. Hierdurch kann auch auf eine detaillierte Betrachtung der bestehenden Vorbelastung verzichtet werden.

Bewertung (Verkehrs- und Gewerbelärm): In Bezug auf Lärm sind – bei entsprechender Kontingentierung und Einhaltung der Emissionskontingente - keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit zu erwarten. Dies gilt auch für den leicht erhöhten Verkehrslärm.

2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen

Das Betriebsgelände der N-ERGIE fällt aufgrund vorhandener Lagermengen an Heizöl, Erdgas und weiterer gefährlicher Stoffe als Betriebsbereich der unteren Klasse unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Der Änderungsbereich für die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage befindet sich innerhalb dieses Betriebsbereiches. Maßgebend für die Einstufung ist die bisher schon erfolgenden Lagerung von Heizöl EL.

Abstandsgebot nach § 50 Satz 1 BImSchG sowie Art. 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie

Für die Beurteilung des störfallrechtlichen Abstandsgebotes in der Bauleitplanung hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (Bay LfU) im Jahr 2007 für den Betriebsbereich der N-ERGIE nach dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 vom 18.10.2005 eine Abstandsempfehlung von 120 m zu benachbarten Schutzobjekten berechnet. Betrachtet wurde ein Freisetzungsszenario am 4.000 m³-Heizöltank mit anschließendem Lachenbrand und der damit verbundenen Wärmestrahlung.

Der Heizöltank befindet sich ca. 50 m westlich vom Änderungsbereich entfernt, im Gleisdreieck der zwei Bahnlinien (siehe Anlage 7). Die Gefahrenquellen der geplanten Altholzverbrennungsanlage und die Wechselwirkung mit den Gefahrenquellen im bestehenden Betriebsbereich wurden bewertet [Sweco Achtungsabstände, 2023] und ermittelt, dass sich der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich nicht ändert. Im Zuge der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 im Parallelverfahren wird die Betrachtung noch in Bezug auf die

Durchführung der Planung

Bewertung der neuen sicherheitsrelevanten Anlagenteile der Altholzverbrennungsanlage und Betrachtung relevanter Störfallszenarien durch einen § 29b-BImSchG-Sachverständigen beurteilt. Insbesondere für den neuen Einsatzstoff Ammoniakwasser (neues Anlagenteil 30t-Ammoniakwassertank) ist auf B- Plan-Ebene die Betrachtung eines Dennoch-Störfallszenarios und gegebenenfalls die Ermittlung eines Achtungs- bzw. angemessenen Sicherheitsabstandes empfehlenswert. [Sweco Achtungsabstände, 2023]

Auf Grund des Anlagencharakters ist nicht davon auszugehen, dass sich der angemessene Sicherheitsabstand für die Altholzverbrennungsanlage über die Grenzen des Betriebsbereichs hinaus erstreckt. Der Nachweis wird im B-Plan-Verfahren geführt.

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Die Betriebsstörung mit den größten Auswirkungen wäre für die geplante Altholzverbrennungsanlage ein Brand in einem Altholzlagersilo. Zur Reduzierung der Auswirkungen müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Eine Umsetzung technischer brandreduzierender Maßnahmen ist auf dem Betriebsgelände problemlos möglich.

Nach den Pflichten der Störfall-Verordnung ist für den Betriebsbereich der N-ERGIE ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt worden und im Sicherheitsmanagementsystem sind Festlegungen getroffen, um die sichere Durchführung von Anlagenänderungen im Betriebsbereich zu gewährleisten. Nach den Anforderungen der Störfall-Verordnung wird spätestens im nachgeschalteten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Störfallrelevanz des Vorhabens unter Berücksichtigung der konkreten Anlagen- und Betriebsbeschreibung und der geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Störfallauswirkungen beurteilt. Dabei werden die stoffspezifischen Risiken der Anlage selbst und auf die Anlage einwirkende potenzielle Ereignisse und die Wechselwirkung mit bestehenden sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Heizöllagertank und erdgasführende Leitungen) und sonstiger betriebsbedingter Gefahren bewertet.

Bewertung: Durch die FNP-Änderung sind grundsätzlich, unter Umsetzung entsprechender Maßnahmen, keine erheblichen Einflüsse auf die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten.

2.6.4 Geruch

Ausgangssituation

Auf dem Gelände der N-ERGIE und in der Umgebung liegen keine besonderen Geruchsvorbelastungen im Sinne der einschlägigen Richtlinien vor. Alle relevanten Grenzwerte werden eingehalten. Durch die industrielle Prägung des Gebietes sind temporäre Geruchsbelastungen dennoch möglich.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

Geruchsemissionen werden, soweit technisch möglich, verhindert. Dazu gehören die Anlieferung des Brennstoffes in geschlossenen Containern bzw. abgeplanten Mulden, eine geschlossene Anliefer- / Entladehalle und Luftabsaugung in der Feuerung (Luftschleier, Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feuerung können die Anlieferhalle und die Brennstoffsilos abgesaugt und die Abluft über Aktivkohlefilter gereinigt werden. Mögliche Geruchsbelastungen entstehen daher nur in der Anlieferhalle, die von dort abgesaugt werden können.

Durchführung der Planung

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich grundsätzlich keine höheren Geruchsbelastungen. Eine vorhabenbezogene Geruchsprognose wird im Zuge des B-Planverfahrens erstellt und in diesem detailliert ausgewertet.

Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut menschliche Gesundheit durch Geruch sind nicht zu erwarten.

2.7 Luft

Ausgangssituation

Aufgrund der bestehenden Nutzung liegen im Änderungsbereich bereits Vorbelastungen in Bezug auf die Luftqualität vor. Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Vorbelastung im Stadtgebiet Nürnberg (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Luft, 2018 - 2020]:

Tabelle 1: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2019 - 2021)

Station NO 2 [μg/m³] PM 10 [μg/m³] PM 2,5 BZL CO
[μg/m³] [µg/³] [mg/m³]
Grenzwert/Zielwert 40 40 25 25 5 5 10 10
[TA Luft, Nr. 4.2.1]
Nürnberg Bahnhof Städtisch verkehrsnah 28,3 - 11 - -
Nürnberg Von- der-Tann-Str. Städtisch verkehrsnah 36,3 21,3 - 0,8 0,3
Nürnberg Muggenhof Städtischer Hintergrund 23,7 - 11,6 - -
Station Pb [µg/m³] As [ng/m³] Cd Ni B(a)P
[ng/m³] [ng/m³] [ng/m³]
Grenzwert/Zielwert 0,5 6 5 5 20 20 1 1
[TA Luft, Nr. 4.2.1]
Nürnberg Von- der-Tann-Str. Städtisch verkehrsnah 0,0034 0,46 0,134 1,5 0,293

Wie zu erkennen ist, wurden im Mittel in den letzten drei Jahren die Grenz- / Zielwerte an allen Messstellen in Nürnberg eingehalten. Seit 2019 kam es zu keinen Überschreitungen der Grenzwerte an den Nürnberger Messstationen.

Durchführung der Planung

Tabelle 2: Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre, aus denen Messwerte vor-

liegen) [LfU Staub, 2018 - 2020]

Station Deposition Cd
[µg/(m²*d)]
Immissionswert 2,0 2,0
[TA Luft, Nr. 4.5.1]
Nürnberg Bahnhof Städtisch verkehrsnah 0,066

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

In der geplanten Altholzverbrennung kommt mit Altholz ein CO -neutraler Brennstoff zum Einsatz. Die CO -Neutralität resultiert daraus, dass Hölzer nach der Abholzung wieder aufgeforstet werden können und das bei der Verbrennung freigesetzte Kohlenstoffdioxid langfristig erneut gebunden wird. Beim eingesetzten Energieträger Altholz handelt es sich zudem um einen Reststoff, für den keine gezielte Abholzung stattfindet und der erst nach seiner eigentlichen Nutzung der thermischen Verwertung zugeführt wird. Aus dem Einsatz des nachwachsenden Rohstoffs resultieren daher bei der Verbrennung keine zusätzlichen klimarelevanten CO -Emissionen, wie beispielsweise beim Einsatz fossiler Brennstoffe. Zusätzliche Emissionen resultieren damit lediglich aus der Vorkette (Aufbereitung, Transport). Eine Aussage zu den Emissionen anderer nach TA Luft relevanter Schadstoffe ist in der Immissionsprognose nach TA Luft [Sweco IP, 2021; 2023] enthalten. Die Anlage erzeugt mit heimischen Energieträgern Dampf, der ins Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg eingespeist wird oder mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen verstromt wird. (Kraft-Wärme-Kopplung).

Um Aussagen zu den Auswirkungen des vorgesehenen Anlagenbetriebs zu ermöglichen, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Immissionsprognose durchgeführt sowie die Mindestschornsteinhöhe berechnet. Nach den ermittelten Ergebnissen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Parameter unterhalb der Irrelevanzschwelle liegen wird, die einschlägigen Immissionswerte werden eingehalten. Eine detaillierte Betrachtung der Ergebnisse erfolgt im B-Planverfahren.

Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert (siehe Kapitel 2.6.4).

Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Luft werden durch den Betrieb der Anlage als Altholzverbrennungsanlage nicht erwartet.

2.8 Klima

Ausgangssituation

Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist den Änderungsbereich keine Kaltluftproduktionsraten auf. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Änderungsbereich gering mit geringen Windgeschwindigkeiten [GEO- NET, 2014; Anhang 1. Laut Klimafunktionskarte [GEO-NET, 2014; Klimafunktionskarte] ist der Standort geprägt durch eine ungünstige bioklimatische Situation.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Durchführung der Planung

Auswirkungen / Prognose

In Bezug auf das Lokalklima kommt es durch die Abgase der Anlage zu einer geringfügigen Temperaturerhöhung, ohne weitreichende Wirkung. Eine Bilanzierung der Erwärmung im Gebiet ist über die 10fache Schornsteinhöhe (10 * 150 m = 1.500 m), 10 % der Feuerungswärmeleistung (45 MW * 0,1 = 4,5 MW) und Wind mit 1 m/sec möglich. Es sind 0,01 °C maximal abschätzbar. Durch den Bau und Betrieb der Altholzverbrennungsanlage wird es voraussichtlich zu keiner Verschlechterung (aber auch keiner Verbesserung) der derzeitigen lokalklimatischen Situation kommen. Bezogen auf die CO -Bilanz ergibt sich durch den Einsatz eines in Bezug auf die Verbrennung CO -neutralen Brennstoffs (siehe auch Kapitel 2.7) im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen einen positiven Effekt auf den Klimaschutz. Eine klimawirksame CO -Emission findet lediglich in der Vorkette bei Aufbereitung und Transport statt.

Die Verbrennung setzt lediglich das zuvor durch das Holz gebundene CO frei. Die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz stellt einen Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs dar. Zusätzliche klimarelevante CO -Emissionen entstehen damit lediglich in der Vorkette (Aufbereitung und Transport). Die Anlage kann mithilfe der erzeugten Fernwärme zudem Kapazitäten aus bestehenden Anlagen mit teilweise hohen Emissionen ersetzen und so zu einer Verbesserung der Gesamtbilanz beitragen. Aufgrund der verwendeten Sortierresten aus der stofflichen Verwertung bietet die energetische Verwertung des Altholzes die beste Alternative im Vergleich zur Beseitigung.

Bewertung: Die Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut Klima sind als nicht erheblich einzustufen. Auch die geringfügige Temperaturerhöhung durch die Abgase hat keine erheblichen Auswirkungen auf das lokale Klima.

2.9 Abfall4

Die Altholzverbrennungsanlage wird der Verwertung von Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A IV und Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen) dienen.

Bei den Reststoffen aus der Rauchgasreinigung handelt es sich zum Teil um gefährliche Abfälle. Daher werden die Reststoffe nach Abholung im Bergversatz verwertet, ein Einsatz im Bau oder ähnliches ist nicht vorgesehen.

Die Rostaschen werden in Silos zwischengelagert und anschließend bei Industriebaumaßnahmen oder auf Deponien verwertet. Die Rostaschen sind ein nicht gefährlicher Abfall, wegen der langen Ausbrandzeiten auf dem Rost.

Die im geringen Umfang anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt. Bei der Entsorgung wird die Hierarchie nach § 6 KrWG berücksichtigt.

Bewertung: Die Altholzverbrennung dient der Verwertung von Abfällen. Bei ordnungsgemäßem Umgang mit Reststoffen sind im Zusammenhang mit dem Schutzgut Abfall keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen

Durchführung der Planung

2.10 Kultur- und Sachgüter

Ausgangssituation

Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler): Im Änderungsbereich selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Auf dem Anlagengelände und im Untersuchungsgebiet 300 m liegen acht Baudenkmäler, die im Folgenden dargestellt sind:

Tabelle 3: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m

Aktennr. Verfah- Funktion Adresse Entfer- Beschreibung
rensstand nung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
D-5-64- 000-1730 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Reinigerhaus, Wasserturm Sandreuth- straße 71 ca. 110 m S Ehem. Städtisches Gaswerk, heute N-ERGIE AG, von Georg Kuhn (Städtisches Hochbauamt), 1901-04, erwei- tert in den Zwanziger Jahren; ehem. Gasreinigergebäude mit Wasserturm (Sandreuthstr. 71), langgestreckter, zweige- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reitern, Schweifgiebel, großen Segmentbogenfenstern und gestufter Pfeilergliederung, po- lygonaler Turm mit Werkstein- gliederung, in neuromanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, bez. 1903; ehem. Uhrenhaus (Sandreuth- str. 29), Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reiter, Schweifgiebeln, großen Segmentbogenfenstern und Lisenengliederung, in neuro- manischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; ehem. Elektrische Kraftstation (Sandreuthstr. 39), erdge- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Seg- ment- und Rundbogenfenstern und Lisenengliederung, in neu- romanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, erwei- tert 1912, an Nordseite bez. 1913;
D-5-64- 000-1730 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Uhren- und Reglerhaus, syn. Regler- häuschen, syn. Regulier- haus Sandreuth- straße 29 ca. 190 m SO
D-5-64- 000-1730 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Kraftwerk Sandreuth- straße 39 ca. 130 m SO
D-5-64- 000-1730 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Reinigerhaus Sandreuth- straße 45 ca. 100 m SO
D-5-64- 000-1730 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Büro- und Ver- waltungsge- bäude Sandreuth- straße 17/19 ca. 220 m S
D-5-64- 000-1730 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Einfriedung Sandreuth- straße 21 ca. 240 m S

Durchführung der Planung

Aktennr. Verfah- Funktion Adresse Entfer- Beschreibung
rensstand nung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
ehem. Wassergasreinigerge- bäude (Sandreuthstr. 45), Pa- ralleldachbau mit Sichtziegel- mauerwerk, Stufengiebeln, Rundbogenfenstern und Pfeilergliederung, in Formen der Neuen Sachlichkeit, von Walter Brugmann (Städtisches Hochbauamt), 1926; ehem. Verwaltungsgebäude (Sandreuthstr. 17/19), zweige- schossiger, zweiflügeliger Halbwalmdachbau mit Eckpa- villon, Zwerchhäusern, Dach- reiter, Dachgauben und Bo- denerkern, Putzbau mit Sand- steingliederung in historisti- schen, teilweise gotisierenden Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; Einfriedung gegen die Sandreuthstraße, Eisengitter- zaun, Jugendstil, 1901-04.
D-5-64- 000-1731 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Pomonabrun- nen Sandreuth- straße 21/25 ca. 240 m S Pomonabrunnen, Denkmalan- lage der Wasserwerke der Stadt Nürnberg, flaches, fünf- eckiges Bassin, umgeben von Postamenten mit Figurendar- stellungen der Pomona und Putten, Muschelkalk, von Phi- lipp Kittler, bez. 1914/15; ehem. am Eingang zum Was- serstollen am Schmausenbuck aufgestellt, 1979 an den Ein- gang zum Gaswerk versetzt.
Baudenkmäler außerhalb des Firmengeländes der N-ERGIE
D-5-64- 000-2737 Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. Bahnbrücke, syn. Eisen- bahnbrücke Bahnlinie Nürnberg - Bamberg; Bahnlinie Nürnberg - Schnelldorf; Bahnlinie Treuchtlin- gen - Nürn- berg; Hes- sestraße 10 ca. 210 m N Eisenbahnbrücke über den Ludwig-Donau-Main-Kanal, Bogenbrücke, Sandstein, 1836/45.

Durchführung der Planung

Die Denkmäler „Einfriedung“ und „Reinigerhaus, Wasserturm“ sind ca. 5 m vom Fahrweg auf der Straße entfernt, „Büro- und Verwaltungsgebäude“ ca. 15 m.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: mittel

Sachgüter (Bestandsgebäude und -anlagen):

Im Änderungsbereich befinden sich zurzeit acht alte (nicht mehr genutzte) Kohlesilos, die Fläche und das Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten außer Betrieb genommenen Kessel am Standort) sowie der ca. 152 m hohe Kamin. Die Kohleanlieferung wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas als Brennstoffe umgestellt worden ist.

Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering

Auswirkungen / Prognose

Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Baudenkmäler. Bauliche Veränderungen im Änderungsbereich werden im Verfahren zum B-Plan 4669 näher betrachtet.

Die Anlieferungswege führen die LKW an den Denkmälern „Büro- und Verwaltungsgebäude“ (Sandreuthstr. 17/19), „Einfriedung“ (Sandreuthstr. 21) und „Reinigerhaus, Wasserturm“ (Sandreuthstr. 71) auf der Straße vorbei.

Es werden aber keine Auswirkungen durch Erschütterungen auf diese Baudenkmäler erwartet, da diese ausreichend weit von der Straße entfernt sind, die Straßen für den LKW-Verkehr freigegeben sind und durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW-Erschütterungen verhindert werden.

Außerdem können theoretisch Schäden an Kulturdenkmälern in der Umgebung durch saure Luftschadstoffbestandteile (SO , NO ) auftreten. Erst oberhalb einer Konzentration von 10 - 20 µg/m³ SO sind 2 2 2 Schäden durch Schwefeldioxid an Gebäuden und historischen Denkmälern bedeutsam [UBA, 2004]. Bei Konzentrationen in dieser Höhe übersteigt der Schaden deutlich den natürlichen Abbauprozess in sauberer Luft. Die Schadwirkungen von Stickstoffdioxid resultieren ebenfalls aus seiner säurebildenden Eigenschaft und entsprechen somit generell denen des Schwefeldioxids. Unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Verhältnisse und der entsprechenden Reaktionsgleichungen sind somit oberhalb einer Konzentration von ca. 15 – 30 µg/m³ Schäden durch Stickstoffdioxid von Bedeutung.

Es ist von Werten deutlich unterhalb dieses Bereiches auszugehen. Die tatsächliche Belastung wird in der Immissionsprognose berechnet und im B-Planverfahren dargestellt.

Bewertung: Es werden keine relevanten umweltbezogenen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im und außerhalb des Änderungsbereichs erwartet.

2.11 Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante

3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Wenn vor Beginn der Planung allerdings schon längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, wird die Nullvariante in der Regel der Ausgangssituation entsprechen.

Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung, kann die angestrebte Aufstellung des B-Plans 4669 nicht stattfinden. Die Planung sieht den Rückbau von mindestens vier der acht nicht genutzten Kohlesilos vor und die Umrüstung der anderen vier Silos für die Altholzverbrennungsanlage. Bei Nichtdurchführung der Planung werden die vier Kohlesilos nicht abgerissen und bleiben somit erhalten. Die anderen vier Kohlesilos bleiben ebenfalls ungenutzt bestehen und können keiner Nachnutzung zugeführt werden. Die nicht mehr benötigte Gleisannahme bleibt ebenfalls ungenutzt bestehen. Beide Anlagen (Kohlesilos und Gleisannahme) haben kein Entwicklungspotential in den nächsten Jahren und auch künftig.

Bei Nichtdurchführung der Planung können positive Effekte auf die Verwertung von Abfällen in der Region nicht umgesetzt werden. In Bezug auf die Vegetation ergibt sich keine Änderung zum aktuellen Zustand. Dieser bleibt wie voran gezeigt auch durch die Planung weitestgehend unverändert. In Bezug auf Tiere bleibt der Status quo am Standort und im 300 m Umgriff unverändert erhalten.

Durch die Nullvariante entfällt die zusätzliche Fernwärmekapazität durch die thermische Verwertung des Altholzes. Diese Versorgungslücke wird dann voraussichtlich durch den Einsatz von Erdgas geschlossen werden müssen. Daraus entfällt der positive Einfluss auf die Versorgungssicherheit im Energiebereich durch den lokalen Energieträger Altholz. Zudem entfallen positive Effekte in Bezug auf die dargestellten Vorteile des Einsatzes von Altholz gegenüber fossilen Energieträgern auf das Klima.

Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen

4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen anderer Planungen gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken.

Durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans und den Betrieb der geplanten Anlage ist nicht von kumulativen Auswirkungen mit anderen Planungen auszugehen. Positive Synergien ergeben sich auf dem Anlagengrundstück mit der vorhandenen Fernwärmeinfrastruktur (bspw. Turbine, Einkopplung Fernwärme, Schornstein, Wärmespeicher), die für das Vorhaben genutzt werden kann. Die Anlage trägt zur Erfüllung der Fernwärmepläne aus dem Regionalentwicklungsprogramm der Stadt Nürnberg bei.

In der Umgebung des Standorts bestehen bereits immissionsrelevante Anlagen. In der Immissionsbetrachtung nach TA Luft zeigt sich jedoch, dass auch kumuliert mit den zusätzlichen Immissionen der geplanten Altholzverbrennungsanlage die festgelegten Irrelevanzschwellen deutlich unterschritten werden [Sweco IP, 2021; 2023].

Die Überplanung des Frankenschnellwegs führt zu keinen kumulativen Auswirkungen gemeinsam mit der Altholzverbrennungsanlage, da dieser nicht zur Anfahrt genutzt werden kann. Eine Prüfung, ob dies in Zukunft zu ändern wäre, zeigt keine positiven Ergebnisse.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

nachteiliger Umweltauswirkungen

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird auf den Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 verwiesen.

5.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)

Im Änderungsbereich liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay- NatSchG geschützte Biotope noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B- Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort).

Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg anzuwenden.

Es kommt nicht zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG.

Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Gehölzbestände.

Der Planbereich ist bereits größtenteils (bis auf die Parkplatzreihe nördlich der Silos) versiegelt und die künftige Bebauung wird größtenteils dem bisherigen Umfang entsprechen.

Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen mit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht. Die konkreten, vorhabenbezogenen Eingriffe werden im B-Plan-Verfahren dargestellt und entsprechend berücksichtigt.

5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz

Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Im Rahmen der saP wurde umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte.

Aus der Prüfung ergaben sich keine unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Durchführbarkeit der Planung. Anlagenbezogene Auswirkungen werden im B-Planverfahren im Detail betrachtet sowie eine entsprechende Maßnahmenkonzeption erarbeitet.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)

und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-

schutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.

Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Süden ca. 3,5 km und im Osten ca. 5 km vom Änderungsbereich entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen.

Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet DE 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ zu (ca. 3,8 km südwestlich).

Die Eutrophierung und Versauerung durch das Vorhaben wurden rechnerisch überprüft, erhebliche nachteilige Auswirkungen in den FFH-Gebieten sind nicht zu erwarten. Eine Detailbetrachtung findet auf der B-Plan-Ebene statt.

Geprüfte Alternativen

7 Geprüfte Alternativen

7.1 Standortalternativen

Die geplante Änderung des FNP setzt eine vertiefte Prüfung der Standortalternativen voraus. Diese wurde in Zusammenarbeit von der Stadt Nürnberg und N-ERGIE erstellt.

Die Auswertung und Bewertung der Standortalternativen erfolgten in einem zweistufigen System. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung der Standorte überprüft. Prüfkriterien dieser ersten Bewertungsstufe waren die verfügbare Baufläche, Aspekte des Planungsrechts, bestehende Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Anlagen) in der Nähe der Standorte und die planungsrechtlichen Bedingungen der Flächen. Die möglichen Standortalternativen wurden in Abstimmung der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE erarbeitet. Aufgrund der reinen Flächengröße konnte bereits ein großer Teil der potenziellen Standorte ausgeschlossen werden. In die Untersuchung wurden 22 Standorte aufgenommen. Von den ursprünglichen Alternativstandorten wurde im ersten Verfahrensschritt die Anzahl auf acht mögliche Flächen reduziert. Die Übersicht über diesen Verfahrensschritt mit allen betrachteten Flächen kann dem Fachbetrag Standortalternativenprüfung [Sweco Standortalternativen, 2021] entnommen werden. Eine Übersichtskarte findet sich außerdem in Anlage 9. Bei den acht übrigen möglichen Standorten handelt es sich um folgende Flächen:

straße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth

14, 90449 Nürnberg, Gebersdorf (im Besitz der E.ON)

Höfen, Fl. Nr. 400/18, Vershofenstraße / Proeslerstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau

90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau

fläche Fa. Diehl, Donaustraße, 90451 Nürnberg

90471 Nürnberg, Langwasser

Diese acht Standorte wurden anschließend anhand mehrerer Parameter qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte überführt. Aus diesen Werten wurde anschließend eine Summe gebildet, die zur Bewertung der einzelnen Alternativen führt. Die bewerteten Parameter sind:

rator, Schornstein)

gekoppelten Wärme):

Geprüfte Alternativen

In folgender Tabelle sind die Ergebnisse der Überprüfung dargestellt. Dabei ergibt sich eine eindeutige Rangfolge bei den Standortalternativen.

Tabelle 4: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternati-

ven

Kriterium Standorte
6 7 8 10 11 15 16 19
Sandreuth Hafen Hafen Fran- Fläche Fläche Hafen Ex Pri- Ex
A ken I A B Nord novis Quelle
Grad der er- forderlichen Neuversiege- lung 4 1 2 0 0 3 4 4
Verfügbare weiter nutz- bare Infra- struktur 4 0 0 0 0 0 0 1
Lage im Fern- wärmenetz / Wärmeaus- kopplung 4 1 1 1 1 1 2 2
Kraftauskopp- lung (20/110 KV-Netz) 4 1 4 2 2 3 4 2
verkehrliche Infrastruktur 3 4 2 2 2 0 4 1

Geprüfte Alternativen

Kriterium Standorte
6 7 8 10 11 15 16 19
Sandreuth Hafen Hafen Fran- Fläche Fläche Hafen Ex Pri- Ex
A ken I A B Nord novis Quelle
Schutzab- stände zu sen- siblen Nutzun- gen 3 3 1 2 2 3 2 2
- Wohnen 2 4 2 3 3 3 2 0
- Denkmal- geschützte Bauten 1 4 1 4 4 4 2 0
- Natura 2000 Ge- biete 4 2 0 2 2 2 2 4
- NSG 4 2 0 2 2 3 4 4
- LSG 2 2 0 1 1 2 1 0
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort 2 1 2 1 1 0 2 2
Sichtwirkun- gen 4 3 4 2 2 1 2 1
Gesamtvorbe- lastung 3 3 3 3 3 3 3 3
Gesamtzahl 31 17 19 13 13 14 23 18
Punkte

Die Auswertung aller Parameter ist Standort 6 am besten bewertet. Darauf folgen in großem Abstand die Standorte 16 und 8.

Die besten Flächen wurden hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE beurteilt. Der Standort 6 befindet sich bereits im Eigentum der N-ERGIE. Damit stehen einem Umbau zur Altholzverbrennungsanlage keine weiteren Nutzungsinteressen entgegen. Aufgrund der im Vergleich zu allen Alternativen deutlich besseren Bewertung drängen sich dadurch keine anderen Standorte für die Planung und die FNP-Änderung auf.

Geprüfte Alternativen

Abgesehen von der Fläche Standort 6 befinden sich sämtliche in der zweiten Stufe betrachtete Flächen nicht im Eigentum der N-ERGIE. Diese Flächen wurden zusätzlich zur bisher dargestellten Bewertung auf ihre Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE untersucht. Dabei wurden neben dem Eigentum auch städtebaulichen Ziele inkludiert.

Die in der Bewertung zweitplatzierte Alternative, Standort 16, kann nicht zur Verfügung stehen: Im Stadtplanungsausschuss v. 30.01.2020 wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3833 beschlossen und wie folgt hinsichtl. der städtebaulichen Ziele bewertet: Durch ihre Lage im Stadtgebiet, eignet sich die ca. 9 ha große Fläche für hochwertige arbeitsplatzintensive gewerbliche Nutzungen, die insbesondere z. B. im Zusammenhang mit der Nürnberg Messe oder aber auch der Technischen Universität z. B. als gewerbliche Ausgründungen stehen könnten. Darüber hinaus ist die Stadt dringend auf die Sicherung eines weiteren Gymnasialstandorts (in Standortnähe) angewiesen.

Auch der Standort 19 (vierter Platz) ist aufgrund entgegenstehender städtebaulicher Ziele nicht verfügbar: Die Anlagen des ehemaligen Quelle-Versandhauses bzw. Kaufhauses sollen als Behördenzentrum und Kaufhaus ggf. auch zu Wohnnutzung entwickelt werden.

Die Standorte mit der niedrigsten Punktezahl 10, 11 und 15 stehen für die geplante Nutzung nicht zur Verfügung, da sie für Betriebserweiterungen vorgesehen sind.

Die Option der Bereitstellung von Flächen an den Standorten 8, Kraftwerk Franken I (dritter Platz) und 7, Güterverkehrszentrum Hafen (fünfter Platz) für eine Altholzverbrennungsanlage muss bedarfsweise geprüft werden. Aufgrund des großen Abstandes des Standorts 6: Sandreuth A in der positiven Bewertung gegenüber den anderen, ist eine solche Betrachtung nur bei einem Wegfall des geplanten Standortes 6 sinnvoll.

Die Überprüfung der Standortalternativen ergab somit den Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1, 166/2 und 166/3, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth als beste Alternative.

7.2 Technische Verfahrensalternativen

Technische Verfahrensalternativen wurden bereits geprüft.

Es wurden Alternativen im Rahmen der Abgasreinigung näher untersucht. Zur sicheren Einhaltung künftig sich ggfs. weiter reduzierender NO -Werte wurde ein Katalysatorverfahren gewählt, das dies ermöglicht. x

Außerdem wurden die Feuerungsarten Wirbelschicht- und Rostfeuerung untersucht. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Wirbelschicht in der Kesselhaushöhe (ca. 10 bis 15 m höher als die Rostlösung). Damit verbunden ändert sich auch die Mindestschornsteinhöhe. In der Immissionsbetrachtung wurde daher die Ausführung der Rostfeuerung betrachtet, um die pessimalen Bedingungen abzubilden. Da die Werte unter Voraussetzung von Rostfeuerung eingehalten werden können, ergeben sich automatisch auch keine Bedenken für die Ausführung mittels Wirbelschichtfeuerung.

Die Wirbelschichtfeuerung hat Vorteile, falls größere Mengen Schlamm- oder Sägespäne in der Anlage verbrannt werden sollen. Bei Hackschnitzeln als vorwiegendem Einsatzsoff wird bei der Wirbelschichtfeuerung die Vorzerkleinerung aufwendiger. Außerdem ist bei der Wirbelschicht die Ascheentsorgung kostenintensiver gegenüber der Rostfeuerung.

Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens, hier der FNP-Änderung, auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht darzustellen.

Die vorliegende Fortschreibung des Umweltberichtes wurde vom Büro Sweco (Sweco GmbH, München und Köln) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Er stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung in Bezug auf die vorgesehene FNP-Änderung dar und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.

Folgende Informationsquellen wurden für den Umweltbericht herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

2019]

bung (1977)

nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)

05.08.2020, 04.09.2020, 22.09.2020

Erdgasleitungen (Stand: Juli 2020)

Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes (gilt auch für FNP-Änderungen) eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.

Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung des Standorts allerdings nicht erforderlich.

Zusammenfassung

10 Zusammenfassung

Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans dar.

Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter werden bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleich zur gegenwärtigen Situation nur geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Zur teilweisen Verbesserung trägt hier das grünordnerische Konzept bei. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch die Nutzung von dem nachwachsenden Stoff Altholz im Vergleich zu fossilen Energieträgern ebenfalls positiv. Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind ebenfalls nicht erheblich. Lediglich im Bereich Tiere sind geringe Auswirkungen auf die im Gebiet lebenden Zauneidechsen zu erwarten, die jedoch durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Auswirkungen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit und Luft wurden auf Basis der beiliegenden Gutachten als nicht erheblich bewertet.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die FNP-Änderung nicht erwartet.

Tabelle 5: Zusammenfassende Bewertung

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungsbe-
darf (Gutachten / Konzepte)5
Fläche nicht erheblich
Boden nicht erheblich
Wasser nicht erheblich
Pflanzen nicht erheblich
Tiere nicht erheblich
Biologische Vielfalt nicht erheblich
Landschaft nicht erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung nicht erheblich
Lärm nicht erheblich
Störfallvorsorge nicht erheblich
Geruch nicht erheblich
Luft nicht erheblich
Klima nicht erheblich
Abfall nicht erheblich

5 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss

Zusammenfassung

Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungsbe-
darf (Gutachten / Konzepte)5
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich

(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)

(ggf.) Darstellung und Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes6

(ggf.) Darstellung und Bewertung der Kumulierungswirkung der vorliegenden Planung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsbereiche7

Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.

Köln, den 09.01.2023

Sweco GmbH, München und Köln

i.V. Dr.-Ing. C. Weiler i.A. Till Heimann gen. Hagedorn, M.Sc.

6 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.2 Wechselwirkungen 7 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen

Literaturverzeichnis

11 Literaturverzeichnis

[A B K, 2022] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Prognose über die zu erwartende Geräuschemission und –immission einer geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE Kraftwerke GmbH am Standort: Nürnberg Sandreuth, September 2022

[A B K Kontingentierung, 2022] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zu einer Emissionskontingentierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Nürnberg Nr. 4669 „Altholzverbrennung“, September 2022

[ABSP, 1995] Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg Abruf im Internet: 04.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf

[FNP, 2019] Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Abruf im Internet: 17.06.2020 https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf

[GEO-NET, 2014] GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten - Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, 2014 Abruf im Internet: 03.06.2020 https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/klimaanalyse-nuernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/anhang_1.pdf Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/nuernberg_klima_karte6-klimafunktionskarte_rev06_komp.pdf

[ifanos, 2021a] Ifanos Landschaftsökologie: Biotop- und Nutzungskartierung nach Anlage 2 der städti-schen Kostenerstattungsbetragssatzung/ Stadt Nürnberg zur geplanten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg 15.07.2021/ Ergänzung 29.10.2021

[ifanos, 2021b] Ifanos Landschaftsökologie: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV zur geplanten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021

[ifanos, 2022] Ifanos Landschaftsökologie: Spezielle artenschutzrechtliche Pürfung (saP) zur geplaten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021 / 17.01.2022

Literaturverzeichnis

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[LfU, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messdatenliste des Grundnetztes (im Landesmessnetz), Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/grundwasserstand/doc/gwstand_messdatenliste.pdf

[LfU, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messstellen Grundwasserstand in Bayern, Staatliches Grundwassernetz - Stand September 2019, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil2_gewaesserkundlicher_dienst/doc/nr_219_anlage2.pdf

[LfU Luft, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2018 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00206%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)

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[LfU Luft, 2020] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2020 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00211%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)

[LGA, 2012] LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH, Betriebsgelände der N-ERGIE AG in Nürnberg Sandreuth - Historische Recherche - IUA2011200, Anlage 3.3 Lage der Altlastenverdachtsflächen und Grundwassermessstellen, 09.01.2012

[Planungsverband Region Nürnberg, 2000] Planungsverband Region Nürnberg: Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, 2000

[Städtebaulicher Vertrag, 2020] Städtebaulicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Nürnberg Nr. 4669, „Altholzverbrennung“ - zwischen der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE Aktiengesellschaft

Literaturverzeichnis

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[Sweco Achtungsabstände, 2023] Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände (Achtungsabstände) - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 04.01.2023

[Sweco Eutrophierung, 2023] Sweco GmbH: Fachbeitrag Eutrophierung und Versauerung und FFH-Vorprüfung - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 05.01.2023

[Sweco IP, 2021] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021

[Sweco IP, 2023] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft 2021- B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 09.01.2023

[Sweco Standortalternativen, 2023] Sweco GmbH: Altholzverbrennungsanlage Nürnberg Sandreuth – FNP-Änderungsverfahren Fachbeitrag Standortalternativenprüfung, 04.01.2023

[UBA, 2004] Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896 – 2000, Berlin 2004, http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf

[Umwelt Atlas Boden, 2020] Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de

Abbildung 154

12 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplä-

nen

Abbildung 155

Abbildung 156

Abbildung 157

13 Anlagen

Abbildung 158

Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern

Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020]

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Abbildung 159

Ausschnitt aus der Legende zum Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bay-

ern Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020]

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Abbildung 160

Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1

Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-

telfranken (7) Raumstruktur Karte 1, Stand 2007

Abbildung 161

Legende zum Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1

Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-

telfranken (7) Raumstruktur Karte 1, Stand 2007

Abbildung 162

Abbildung 163

Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende -

Lage des Änderungsbereichs mit blauem Kreis gekennzeichnet

Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-

telfranken (7) Siedlung und Versorgung; Karte 2, Stand 1988

Abbildung 164

Abbildung 165

Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende

Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg, Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung,

Stand 2021

Abbildung 166

Anlage 5: Zu Kapitel 2.2: Altlastenverdachtsflächen (B-Plan 4669 = lila Fläche), gelb schraf-

fierte Flächen = Altlastenverdachtsflächen) [LGA, 2012]

Quelle: LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Abbildung 167

Anlage 6: Zu Kapitel 2.4.1: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV [ifanos, 2021a]

Quelle: Ifanos; Kartengrundlage: © Bayerische Vermessungsverwaltung

Abbildung 168

Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb)

Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020

Abbildung 169

Anlage 8: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand

Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020.

Abbildung 170

Anlage 9: Zu Kapitel 7.1: Gesamtübersicht der alternativen Standorte

Quelle: Sweco; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der

Hirschenholzstraße

Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan Umweltbericht 1. Fassung

Sachverhalt (kurz):

Angrenzend zur Autobahn und dem Kanal soll auf einer Fläche von ca. 5 ha ein Solarpark entwickelt werden. Das Vorhaben trägt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei. Geplant ist eine Nutzungsdauer von maximal ca. 30 Jahren. Die Flächen werden nur gepachtet.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben im Außenbereich wird die 32. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" aufgestellt.

Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich landwirtschaftliche Fläche dar.

Das Gebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Rednitztal-Süd. Die Einleitung des B-Plans vor der Einleitung der LSG-Verordnung ist unkritisch. Wesentlich ist, dass die LSG-VO vor dem finalen Beschluß zum FNP geändert wird.

Die im Bebauungsplan geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist daher der FNP zu ändern (Darstellung als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik).

Das Änderungsverfahren soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

  1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.08.2023 bestimmten Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.

  2. auf der Grundlage des Plans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen,  Förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,  außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 beschließt der Stadtrat:

  1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamts vom 14.08.2023 bestimmten Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.

  2. auf der Grundlage des Plans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen,  Förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,  Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Betreff:

32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der

Hirschenholzstraße

Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Die Greenovative GmbH plant eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Stadtgebiet Nürnberg zu installieren und zu betreiben. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 5,4 ha. Der Stadt liegt ein entsprechender Antrag auf Bauleitplanung gemäß §12 Abs. 2 BauGB vor.

Nutzung Auf der Planungsfläche lassen sich nach aktuellem Stand insgesamt rund 3,5 MWp Nennleistung errichten, womit jährlich rund 3,8 Mio. kWh umweltfreundlicher Sonnenstrom regional und dezentral erzeugt werden kann. Für die Einspeisung des produzierten Stromes liegt eine unverbindliche Zusage in ca. 2,5 km ins öffentliche Netz der Stadtwerke Schwabach vor. Eine ggf. näher gelegener Einspeisepunkt ins öffentliche Stromnetz der Stadt Nürnberg wird durch die N-Ergie-Netz GmbH erst nach Einleitung des Bauleitplanes geprüft.

Planungsrecht Das Gebiet befindet sich bauplanungsrechtlich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Der FNP stellt die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Solarparks sind im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB privilegiert, allerdings nur bis in einer Entfernung von 200 m zu Autobahnen. Die privilegierte Fläche beträgt ca. 4 ha. Der südliche Bereich mit einem weiteren Hektar wäre nicht inbegriffen. Aus wirtschaftlichen Gründen des Investors soll für das gesamte Areal eine Bauleitplanung durchgeführt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Solarpark herzustellen und die Auswirkungen gebündelt abzuarbeiten.

bestehendes Landschaftsschutzgebiet

Die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens vor der Einleitung der LSG-Verordnung ist unkritisch. Wesentlich ist, dass die LSG-VO vor dem finalen Beschluß über die FNP-Anpassung geändert wird.

Im vorliegenden Fall ist von besonderer Bedeutung die unmittelbare Nachbarschaft und damit Beeinträchtigung durch Infrastruktureinrichtungen (BAB, MD-Kanal). Siehe dazu auch die Vorlage zur Einleitung des Bebauungsplanes in gelciher Sitzung.

Verfahren

Bei der Errichtung eines großflächigen Solarparks handelt es sich um ein konkretes Vorhaben, dessen Zulässigkeit über eine angemessene Regelungsdichte begründet werden soll. Um einen erweiterten Regelungskatalog anwenden zu können, erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB. Die für den Bereich geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4682 ist daher gleichzeitig auch der FNP zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren.

Mit der Ausweisung der Flächen für Photovoltaikanlagen sind raumordnerische Belange i.S.d. Raumordnungsgesetz (ROG) zu berücksichtigen.

Prüfung von Planungsalternativen

Dem Vorhabenträger wurden weder durch den Landwirt noch durch die Stadt alternative Flächen angeboten. Nachdem die Fläche die Vorgaben bzgl. Vorbelastung erfüllt und sie gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB in der privilegierten 200 m Zone entlang der Autobahn liegt, drängen sich keine Alternativen auf, mit denen das Vorhaben mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft verwirklicht werden könnte.

Städtebaulicher Vertrag

In einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor werden alle öffentlichen Belange (Erschließungsmaßnahmen, Artenschutz) verbindlich geregelt. Ebenso regelt der Vertrag die vollständige Kostenübernahme. Eine Grundzustimmungserklärung des Investors liegt vor.

Kosten und zeitliche Umsetzung

Für die Stadt Nürnberg entstehen durch die Planung keine Kosten.

Die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (fOeB) sollen im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 21.09.2023 begutachtet und im Stadtrat am 27.09.2023 beschlossen werden. Die Einleitung und fOeB für den Bebauungsplan Nr. 4682 soll im AfS am 21.09.2023 beschlossen werden. Die fOeB wird anschließend für das FNP- Änderungsverfahren und das Bebauungsplanverfahren parallel durchgeführt.

Fazit

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Solarparks zu schaffen, wird die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit empfohlen. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4682 erfolgen. Die Anpassung der LSG-VO erfolgt parallel.

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

32. Änderung - Bereich Solarpark Katzwang

Abbildung 171

Abbildung 172

PV

0 100 200 300 400 500

M 1:10.000

Zeichenerklärung

Änderungsbereich

Sonderbauflächen

Photovoltaik

PV

FNP32 - V - 01

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg

mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der

Hirschenholzstraße

Vorentwurf

Stand: 14.08.2023

Vorentwurf zur 32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße“

INHALTSVERZEICHNIS

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4

I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 4

I.1.1. RECHTSGRUNDLAGEN 4

I.2. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5

I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 6 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 6 I.3.2.2. Fachrecht 7 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 7

I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 9

I.4.1. KONZEPT 9 I.4.2. VERKEHR 9 I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 9

I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 9

I.6. INHALT DER ÄNDERUNG 10

I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 10 I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 10 I.6.3. FLÄCHENBILANZ 10

I.7. BETEILIGUNGEN 11

I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB 11 I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 11 I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB 11 I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 11

I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 11

I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 11

II. UMWELTBERICHT (Stand 24.07.2023) als gesonderter Textteil

III. ANLAGEN

IV. QUELLENANGABEN

Vorentwurf zur 32. Änderung: Bereich zwischen BAB A6, Main-Donau-Kanal und Hirschenholzstraße

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)

I.1.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).

Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791- 1-U), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 723) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.

Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.

I.2. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG

Die Greenovative GmbH, Fürther Str. 252, 90429 Nürnberg hat als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Katzwang, zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße beantragt. Mit dem Geltungsbereich wird die in § 35 Abs. 1 BauGB genannte privilegierte Fläche – 200m-Abstand vom Fahrbahnrand der Autobahn – überschritten. Ziel ist die Erzeugung und Vermarktung von solar erzeugtem Strom in Verbindung mit einer grünlandwirtschaftlichen Nutzung. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen stimmen nicht mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplanes (FNP) nicht überein, sodass eine Änderung des FNP erforderlich ist.

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG

I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH Der Geltungsbereich befindet sich ca. 1 km südöstlich des Ortsteils Katzwang, zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße. Das Gelände bildet eine flache Kuppe mit einem Gefälle von ca. 6 % nach Westen. Nach Süden und Südosten liegt das Gefälle zunächst bei 3%, steigt dann aber weiter auf 8-12% an. Der Wald schirmt das Plangebiet nach Süden hin ab und verhindert eine Einsehbarkeit. Der Main-Donau-Kanal verläuft in ca. 20 m Entfernung im Osten, die Autobahn A6 in ca. 10 m im Norden. Der Geltungsbereich befindet sich derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung und wird als Acker bewirtschaftet. Im Westen und Süden grenzt der Waldbestand „Hirschenholz“ an, im Osten verläuft ein Grünweg, der wiederum an eine mit Gehölzen bestandene Böschung zum Main-Donau-Kanal angrenzt. Nach Norden folgt ein etwa 10 m breiter Gras-Kraut-Streifen, bevor die Autobahn A6 verläuft.

Abbildung 173

Abb.: Luftbild mit Änderungsbereich (Luftbild © Stadt Nürnberg 2022)

I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Folgende Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) (Teilfortschreibung vom 01.06.2023), sind für die vorliegende Planung von Relevanz bzw. zu beachten:

werden, insbesondere durch […] die verstärkte Erschließung, Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien […].

genutzte Gebiete sollen in ihrer Flächensubstanz erhalten werden. Insbesondere für die Landwirtschaft besonders geeignete Flächen sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.

zentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen und zu nutzen.

vorbelasteten Standorten realisiert werden. An geeigneten Standorten soll auf eine Vereinbarkeit der Erzeugung von Solarstrom mit anderen Nutzungen dieser Flächen, insbesondere der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Windenergienutzung, hingewirkt werden.

bau von Infrastruktureinrichtungen möglichst vermieden und andernfalls diese möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.

Gemäß Begründung zu 3.3 „Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot“ sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine Siedlungsflächen im Sinne des Ziels, die unter das Anbindegebot fallen.

Folgende Ziele und Grundsätze zur Nutzung der Sonnenenergie (6.2.2) des Regionalplan Region Nürnberg (7) vom 01.07.1988, zuletzt geändert am 16.12.2020 sind für die vorliegende Planung von Relevanz bzw. zu beachten:

innerhalb der gesamten Region verstärkt genutzt werden.

bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten entstehen, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeschlossen werden kann.

halb von Siedlungseinheiten möglichst an geeignete Siedlungseinheiten anzubinden, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ausgeschlossen werden kann.

erhalten und gestaltet werden

Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region sollen langfristig in ihrem Bestand gesichert werden. Daneben sollen als Landschaftsschutzgebiete insbesondere Landschaftsteile gesichert werden,

Kernlebensräumen notwendig sind,

nungsbild besonders bedeutsam sind.

Hierunter fallen insbesondere

Ebrach, Zenn-, Bibert-, Farrnbachtal

insbesondere im westlichen Teil des Mittelfränkischen Beckens, in Teilbereichen des Albvorlandes und der Frankenalb sowie im Knoblauchsland, vor allem Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden.

Das Plangebiet liegt gem. Karte 3 „Landschaft und Erholung“ im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes (nachrichtliche Wiedergabe).

Aus landes- und regionalplanerischer Sicht ist das Gebiet aufgrund der Nähe zur A6 und des Main-Donau-Kanal als vorbelastet einzustufen. Hinsichtlich des Landschaftsschutzgebietes bestehen jedoch Restriktionen.

Gem. § 35 Abs. 1 BauGB besteht für die Flächen innerhalb eines 200m breiten Korridors vom Fahrbahnrand der Autobahn aus eine Privilegierung für die solarenergetische Nutzung. Hier ist keine Bauleitplanung zur Schaffung von Baurecht erforderlich, eine Baugenehmigung ist ausreichend. Etwa zwei Drittel des Geltungsbereichs liegen innerhalb dieser 200m-Zone.

I.3.2.2. Fachrecht Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-00536.17 „Rednitztal-Süd“. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Schutzzwecken wird derzeit geprüft.

Entlang der A6 besteht gem. §9 Abs. 1 Fernstraßengesetz (FStrG) eine Bauverbotszone vom Fahrbahnrad aus von 40 m. Innerhalb dieser sind Bauvorhaben unzulässig. Bei PV-Anlagen besteht jedoch die Möglichkeit der Befreiung, sodass im vorliegenden Fall die Planung auch in die Bauverbotszonen entwickelt werden kann.

Das Vorhaben wurde am 09.05.2023 dem Naturschutzbeirat vorgestellt. Dieser ist dem Vorhaben gegenüber nicht positiv eingestellt. Die Obere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken befasst sich deshalb mit dem Vorhaben.

I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN Die Flächen befinden sich im Privateigentum, der die Flurstücke (717/7, 718, 719, 720, 723, 723/1, 729, 729/1, 730/4) für die Dauer des Vorhabens an den Vorhabenträger verpachten wird. Die Flurstücke 730/5 und 730/6 befinden sich in städtischem Eigentum. Derzeit wird ein möglicher Verkauf abgestimmt. Daher wurde auch der Geltungsbereich um diese Flächen erweitert.

Baulandbeschluss In seiner Sitzung am 24.05.2017 hat der Stadtrat den Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg gefasst. Nach einer ersten Änderung gilt derzeit die Textversion des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg, Stand 18.10.2017. Der Beschluss enthält die Anforderungen der Stadt unter anderem hinsichtlich des der Grünflächenausstattung und der Erschließung.

Kommunale Ziele / Beschlüsse

„ Der Nürnberger Stadtrat a) nimmt die Endenergie- und Treibhausgasbilanz des Referats für Umwelt und Gesundheit zur Kenntnis, b) legt als Treibhausgasminderungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von -60% fest, c) erhöht das im Klimafahrplan 2010 – 2050 festgelegte Treibhausgasminderungsziel von -80% auf -95%, d) beschließt, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben e) beauftragt das Referat für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch den Klimaschutzbeauftragten intensiv an der Umsetzung des Klimafahrplanes 2020 – 2030 auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene zu arbeiten1 sowie diesen regelmäßig fortzuschreiben. f) beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. g) spricht sich für die Einführung eines städtischen Klimafonds zur Bündelung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzprojekten im Haushalt in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro (Stadtratsperiode bis 2026) aus. Über die erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.“

Sonstige Rahmenbedingungen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 formuliert im Interesse des Klima- und Umweltschutzes in § 1 Ausbauziele zur Transformation in Richtung einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht und legt in § 4 Ausbaupfade u.a. für Solaranlagen fest. Erneuerbare Energien sind nach § 2 Satz 1 EEG bzw. nach Art 2 Abs. 5 Satz 2 des BayKlimaG i.V.m. Art 20 GG im überragenden öffentlichen Interesse.

1 Maßnahme des Klimafahrplans: Umsetzung von PV-Anlagen bei den eigenen oder unmittelbar beeinflussbaren Bauvorhaben auf der gesamten zur Verfügung stehenden Fläche. Besonders anzustreben sind dabei Regelungen in Kaufverträgen und Vorgaben in städtebaulichen Verträgen bei der Baurechtsneuschaffung“

I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

I.4.1. KONZEPT Es ist angestrebt das Plangebiet solarenergetisch zu nutzen. Im zentralen Bereich ist daher die Aufstellung von PV-Modulen vorgesehen. Zur Einbindung in das Landschaftsbild sind an den Bereichen, die noch nicht durch Bestandsgehölze eingegrünt sind, Heckenpflanzungen vorgesehen.

I.4.2. VERKEHR Das Plangebiet kann über die Hirschenholzstraße und bestehende Flurwege konfliktfrei erschlossen werden. Die Zufahrt auf das geplante Sondergebiet wird durch die Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche zwischen den geplanten eingrünenden Ausgleichsflächen/-maßnahmen gesichert. Es werden durch Wegeerschließungen keine zusätzlichen Versiegelungen oder Befestigungen vorgenommen. Die Binnenerschließung ist ausschließlich in unbefestigter und begrünter Weise auszuführen.

Durch die direkt angrenzende Nähe zur A6 ist das Plangebiet hinsichtlich des Landschaftsbildes vorbelastet. Weitere Vorbelastungen entstehen hinsichtlich Lärm, Lufthygiene und Boden durch Schadstoffeinträge (Reifen- und Bremsabrieb, Spritz- und Salzwasser, sowie Düngemittel und Pestizide aus der Landwirtschaft). Der Main-Donau-Kanal als künstlich erschaffene Wasserstraße wirkt ebenfalls als gewisse Vorbelastung auf das Landschaftsbild.

I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG Die Landschaftsplanung wird auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4682 entwickelt. Ziel ist die Photovoltaik-Freiflächenanlage in die umliegende Landschaft einzubinden (Hecken-strukturen), den Biotopverbund und die Artenvielfalt zu stärken. Zur Pflege ist Beweidung zu bevorzugen, alternativ ist Mahd mit einem späten ersten Schnittzeitpunkt möglich. Zu berücksichtigen ist bei den Maßnahmen, dass der Eingriff nur befristet für den Pachtzeitraum von 30 Jahren dauert und die Fläche anschließend in den Urzustand zurückversetzt werden muss.

I.5. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

I.6. INHALT DER ÄNDERUNG

I.6.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Abbildung 174

Abb.: Ausschnitt des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich (rote Linie) (Quelle: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Nürnberg, rechtswirksame am 08.03.2006)

I.6.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Im Zuge der Planänderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird gemäß dem konkreten Vorhaben als Art der baulichen Nutzung eine Sonderbaufläche gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt (Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

I.6.3. FLÄCHENBILANZ Die Größe des gesamten Änderungsbereiches beträgt ca. 5,4 ha (100%). Die Flächenbilanzierung stellt sich in Folge der Nutzungsänderungen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs wie folgt dar:

Art der Darstellung Bisherige FNP-Dar- stellung Künftige FNP-Dar- stellung Änderung
ca. ha Anteil ca. ha Anteil ca. ha
Fläche für die Landwirtschaft 5,4 100% 0 0%
Sonderbaufläche 0 0% 5,4 100% 5,4

I.7. BETEILIGUNGEN

I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLI- CHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG

Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine intensiv genutzte Ackerfläche, die in den vergangenen Jahren überwiegend für die Erzeugung von Biomasse für Biogasanlagen bewirtschaftet wurde. Aufgrund der Nähe zur Autobahn und des Main-Donau-Kanals kann die Fläche gem. LEP (G) 6.3.2 als vorbelastet eingestuft werden. Durch den westlich und südlich angrenzenden Waldbestand „Hirschenholz“ ist die Fläche nicht einsehbar, Blendwirkungen können aufgrund der Lage und der geplanten Stellung der Module ausgeschlossen werden. Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes wird derzeit geprüft.

I.9. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

Nürnberg, den 14.08.2023

gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt

Umweltprüfung

in der Bauleitplanung

32. Änderung des Flächennutzungspla ns der

Stadt Nürnberg mit integriertem Lands chafts-

plan(FNP)

Bereich zwischen BAB A6, Main-Donau-Ka nal und Hirschenholzstraße

1. Entwurf Umweltbericht

Stand: 27.07.2023

Geltungsbereich – Luftbildausschnitt

Abbildung 175

Copyright: Stadt Nürnberg 2022

Geltungsbereich der 32. FNP-Änderung Katzwang Solar

Inhalt 1. Einleitung................................................................................................................... 3 1.1 Ziele des Bauleitplans ........................................................................................ 3 1.2 Plangrundlagen .................................................................................................. 4 2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 8 2.1 Fläche, Boden, Wasser ...................................................................................... 8 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt .................................................................... 9 2.5 Landschaft .......................................................................................................... 9 2.6 Menschliche Gesundheit .................................................................................. 10 2.6.1 Erholung .................................................................................................... 10 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 10 2.7 Lärm / Luft ........................................................................................................ 10 2.8 Klima ................................................................................................................ 11 2.9 Abfall ................................................................................................................ 11 2.10 Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 11 2.11 Wechselwirkungen ........................................................................................... 11 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante .................................... 12 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 12 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ...................................... 12 6. Geprüfte Alternativen ............................................................................................... 12 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................. 13 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................ 14 9. Zusammenfassung .................................................................................................. 14

Anlage(n): …

1. Einleitung

Für den Bereich zwischen BAB A6, Main-Donau-Kanal und nördlich der Waldfläche an der Hirschenholzstraße, der Stadtgrenze zur Stadt Schwabach und zum Markt Wendelstein soll am 27.09.2023 im Stadtrat (StR) der Beschluss zur Einleitung des 32. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans (FNP-Ä) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (fÖB) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Vorentwurfs der Begründung (Stand: 14.08.2023 sowie des 1. Entwurfs Umweltbericht (Stand: 27.07.2023) gefasst werden. Das Verfahren ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4682 „Solarpark Katzwang“ zu schaffen. Die Verfahren werden parallel durchgeführt. Im Rahmen des FNP-Ä ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht (UB) zu erstellen1. Der vorliegende 1. Entwurf des UBs wurde im Auftrag des Vorhabenträgers vom Büro Team4 Bauernschmitt Wehner, Nürnberg, erstellt und wurde vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft.

Zur 32. FNP-Ä liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg bereits der Vorentwurf mit Begründung und Planteil vor.

1.1 Ziele des Bauleitplans

Ziel der Planung ist die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in Überlagerung mit „Landschaftsschutzgebiet“ im wirksamen FNP mit integriertem Landschaftsplan in „Sonderbaufläche - Photovoltaik“ zu ändern. Anlass ist, dass die Greenovative GmbH, Fürther Str. 252, 90429 Nürnberg als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage in der Gemarkung Katzwang, zwischen der A6, dem Main-Donau- Kanal und der Hirschenholzstraße am 26.10.2022 beantragt hat. Der Änderungsbereich umfasst die Flst. 717/7, 718, 719, 720, 723, 729, 730/4, 730/5 und 730/6 (TF) der Gmkg. Katzwang mit einer Gesamtfläche von ca. 5,4 ha und überschreitet die in § 35 Abs. 1 Nr. 8b) BauGB genannte privilegierte Fläche – 200 m-Abstand vom Fahrbahnrand der Autobahn, sodass ein Bauleitplanverfahren durchzuführen ist.

Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich im Text zur (frühzeitigen) Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung bzw. im Vorentwurf zur Begründung.

1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.

1.2 Plangrundlagen

 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7), Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP):

Folgende Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) (Teilfortschreibung vom 01.06.2023), sind für die vorliegende Planung von Relevanz bzw. zu beachten:

tragen werden, insbesondere durch […] die verstärkte Erschließung, Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien […].

schaftlich genutzte Gebiete sollen in ihrer Flächensubstanz erhalten werden. Insbesondere für die Landwirtschaft besonders geeignete Flächen sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.

dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen und zu nutzen.

vorbelasteten Standorten realisiert werden. An geeigneten Standorten soll auf eine Vereinbarkeit der Erzeugung von Solarstrom mit anderen Nutzungen dieser Flächen, insbesondere der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Windenergienutzung, hingewirkt werden.

sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden.

der Neubau von Infrastruktureinrichtungen möglichst vermieden und andernfalls diese möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.

sammenhängendes Netz von Biotopen ist zu schaffen und zu verdichten.

Gemäß Begründung zu 3.3 „Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot“ sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine Siedlungsflächen im Sinne des Ziels, die unter das Anbindegebot fallen.

Folgende Ziele und Grundsätze zur Nutzung der Sonnenenergie (6.2.2), zur Sicherung der Landschaft (7.1.3), zur Pflege und Entwicklung der Landschaft (7.1.4) sowie der Landwirtschaft (5.4.2) des Regionalplan Region Nürnberg (7) vom 01.06.2008 sind für die vorliegende Planung von Relevanz bzw. zu beachten:

sollen innerhalb der gesamten Region verstärkt genutzt werden.

Region bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten entstehen, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeschlossen werden kann.

außerhalb von Siedlungseinheiten möglichst an geeignete Siedlungseinheiten anzubinden, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ausgeschlossen werden kann.

sondere erhalten und gestaltet werden

Steigerwald

len langfristig in ihrem Bestand gesichert werden. Daneben sollen als Landschaftsschutzgebiete insbesondere Landschaftsteile gesichert werden,

den Kernlebensräumen notwendig sind,

scheinungsbild besonders bedeutsam sind.

Hierunter fallen insbesondere

reichen Ebrach, Zenn-, Bibert-, Farrnbachtal

zur ökologischen Aufwertung und Verbesserung des Landschaftsbildes netzartig ökologische Zellen, vor allem hecken, Feldgehölze und Laubholzinseln geschaffen werden.

Gebieten, insbesondere im westlichen Teil des Mittelfränkischen Beckens, in Teilbereichen des Albvorlandes und der Frankenalb sowie im Knoblauchsland, vor allem Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden.

Das Plangebiet liegt gem. Karte 3 „Landschaft und Erholung“ im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes (nachrichtliche Wiedergabe).

 Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg (Stand 21.12.2022) ist der Änderungsbereich derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Abbildung 176

Abb.: Ausschnitt des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Änderungsbereichs (Copyright: Stadt Nürnberg 2022)

 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern: Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-00536.17 „Rednitztal-Süd“. An den Geltungsbereich angrenzend liegen die Landschaftsschutzgebiete LSG-00517.03 „Mündungsgebiet von Rednitz und Schwabach“, LSG- 00428.01 „Schutz des Landschaftsraumes im Gebiet des Landkreises Roth - "Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz mit Vorland der Mittleren Frankenalb" (LSG Ost)“ und LSG-00536.18 „Kornburg“. Eine Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes wird derzeit geprüft. Weitere Schutzgebiete des Naturschutzes oder anderer Fachrichtungen sind nicht im Änderungsbereich vorhanden.

 Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG: Es sind keine geschützten Biotope im Änderungsbereich vorhanden.

 FFH- und/oder SPA-Gebiete2: Es sind keine FFH- oder SPA-Gebiete im Änderungsbereich oder im direkten Umfeld vorhanden.

2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)

 kommunale Ziele / Beschlüsse

„ Der Nürnberger Stadtrat a) nimmt die Endenergie- und Treibhausgasbilanz des Referats für Umwelt und Gesundheit zur Kenntnis, b) legt als Treibhausgasminderungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von -60% fest, c) erhöht das im Klimafahrplan 2010 – 2050 festgelegte Treibhausgasminderungsziel von -80% auf -95%, d) beschließt, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben e) beauftragt das Referat für Umwelt und Gesundheit, vertreten durch den Klimaschutzbeauftragten intensiv an der Umsetzung des Klimafahrplanes 2020 – 2030 auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene zu arbeiten3 sowie diesen regelmäßig fortzuschreiben. f) beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Schaffung und Ausgestaltung einer erweiterten Koordinationsstelle Klimaschutz auszuloten und diese im Rahmen der Haushaltsberatungen einzubringen. g) spricht sich für die Einführung eines städtischen Klimafonds zur Bündelung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzprojekten im Haushalt in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro (Stadtratsperiode bis 2026) aus. Über die erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.“

 sonstige Rahmenbedingungen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 formuliert im Interesse des Klima- und Umweltschutzes in § 1 Ausbauziele zur Transformation in Richtung einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht und legt in § 4 Ausbaupfade u.a. für Solaranlagen fest.

Erneuerbare Energien sind nach § 2 Satz 1 EEG bzw. nach Art 2 Abs. 5 Satz 2 des BayKlimaG i.V.m. Art 20 GG im überragenden öffentlichen Interesse.

3 Maßnahme des Klimafahrplans: Umsetzung von PV-Anlagen bei den eigenen oder unmittelbar beeinflussbaren Bauvorhaben auf der gesamten zur Verfügung stehenden Fläche. Besonders anzustreben sind dabei Regelungen in Kaufverträgen und Vorgaben in städtebaulichen Verträgen bei der Baurechtsneuschaffung“

2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

(Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-

auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung

Inwieweit bei der 32. FNP-Ä die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Fachgesetze und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Die Bestandsbewertung berücksichtigt die Situation vor Ort und die Darstellung des seit 2006 wirksamen FNP. Maßgeblich für die Bewertung sind die Umweltauswirkungen der geplanten Darstellung im Vergleich zur bisherigen Darstellung des FNP. Konkrete Eingriffe in Natur und Umwelt wie sie mit der Umsetzung von Festsetzungen eines B-Plans verbunden sind, fließen nicht in die Bewertung ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichterheblichkeit der FNP-Ä nicht gleichbedeutend ist mit der Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen, welche die Umsetzung des B-Plans Nr. 4682 in diesem Bereich nach sich zieht.

2.1 Fläche4, Boden, Wasser

Ausgangssituation / Bestand

Der Änderungsbereich liegt im äußersten Süden des Stadtgebiets an der Grenze zur Stadt Schwabach und der Mark Wendelstein im Landkreis Roth. Die Siedlungsgebiete Greuth, Neuses, Schwarzach und Katzwang sind zwischen 350 m und ca. 1 km entfernt. Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Er weist selbst keine bauliche Nutzung auf. Der Änderungsbereich befindet sich derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung und wird als Acker bewirtschaftet. Die Böden sind als Braunerden aus Sand ausgebildet und haben überwiegend eine mittlere bis hohe Ertrags- und Filterfunktion5, die Bodenfunktionen sind prinzipiell intakt, durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sind naturbelassene Bereiche vorhanden. Die Versickerung von Niederschlagswasser und eine Grundwasserneubildung sind grundsätzlich möglich. Der Flurabstand bei mittlerem Grundwasserstand beträgt > 10m6. Gewässer gibt es im Gebiet keine. Im Osten grenzt der Main-Donau-Kanal, ein stehendes Gewässer 1. Ordnung, als künstliche Wasserstraße an den Änderungsbereich an. Trinkwasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen. Für die Schutzgüter Boden und Wasser wird die Vorbelastung als gering bewertet.

Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und der unversiegelten Fläche ist der Änderungsbereich für die Schutzgüter von mittlerer bis hoher Bedeutung. Die ökologische Wertigkeit der Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser ist mittel bis hoch.

Auswirkungen / Prognose

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht.

4 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff. 5 Quelle: Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) 1996, Überarbeitung der Ökologischen Bodenfunktionskartierung 2009, Stadt Nürnberg 6 Quelle: Grundwasserbericht 2011, Stadt Nürnberg (Hrsg), 2011

2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

Ausgangssituation / Bestand

Der Änderungsbereich befindet sich auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im Westen und Süden grenzt der Waldbestand „Hirschenholz“ an, im Osten verläuft ein Grünweg, der wiederum an eine mit Gehölzen bestandene Böschung zum Main-Donau- Kanal angrenzt. Nach Norden folgt ein etwa 10 m breiter Gras-Kraut-Streifen, bevor die Autobahn A6 verläuft. Weitere wertgebende Strukturen wie Gras-Krautsäume oder Gehölze fehlen und sind nur in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche weist keine Habitatstrukturen für Tiere auf. Im direkten Umfeld sind jedoch Strukturen vorhanden. Aktuelle Aussagen zur artenschutzrechtlichen Relevanz liegen nicht vor. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung ist erforderlich. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung ist erforderlich. Der Änderungsbereich selbst ist aus vegetationskundlicher Sicht von geringer Bedeutung und ökologischer Wertigkeit. Eine Bewertung der Schutzgüter Tiere und Biologische Vielfalt ist zurzeit noch nicht möglich und ist im weiteren Verfahren zu untersuchen.

Auswirkungen / Prognose

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht.

2.5 Landschaft

Ausgangssituation

Der Änderungsbereich liegt an der südöstlichen Grenze des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Rednitztal-Süd“ (LSG-00536.17).

Naturräumlich wird der Änderungsbereich dem Fränkischen Keuper-Liasland zugeordnet. Er befindet sich auf einer intensiv ackerbaulich genutzten, durch Wald, A6 und den Main- Donau-Kanal eingenischten Fläche. Landschaftsprägende Elemente fehlen auf der Fläche selbst, sind aber in der direkten Umgebung durch Wald und Gebüsche vorhanden. Die Fläche ist nahezu eben, mit einer leichten Neigung nach Süden. Nach Osten hin wird der Änderungsbereich von einer zum Main-Donau-Kanal abfallenden Böschung begrenzt. Durch den Waldbestand „Hirschenholz“ im Westen und Süden bestehen keine Sichtbeziehungen auf die Fläche. Mit der A6 im Norden und dem Main-Donau-Kanal im Osten besteht eine technische Vorbelastung. Das Schutzgut Landschaft hat durch das Landschaftsschutzgebiet eine hohe Wertigkeit, welche durch die genannten Vorbelastungen jedoch minimiert wird, sodass eine Einstufung auf eine mittlere Bedeutung erfolgt.

Auswirkungen / Prognose

Es ist insbesondere aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen. Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht. .

2.6 Menschliche Gesundheit

2.6.1 Erholung

Ausgangssituation

Der Änderungsbereich hat Bedeutung als Teil der erlebbaren Landschaftskulisse für potenzielle Naherholungssuchende auf den umliegenden Wegen insbesondere entlang des Main-Donau-Kanals, es ist allerdings aufgrund der nahen Autobahn deutlich vorbelastet. Die entlang des Änderungsbereichs verlaufenden Wege sind jedoch nicht als Rad- und Wanderwege ausgewiesen. Der Änderungsbereich hat für das Schutzgut menschliche Gesundheit – Erholung eine geringe Bedeutung.

Auswirkungen / Prognose

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht.

2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen

Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Satz 1 BImSchG: Der Änderungsbereich befindet sich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-187) bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes (§ 3 Abs. 5c BImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a BImSchG). Mit der geplanten Darstellung als „Sonderbaufläche - Photovoltaik“ sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen.

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Da gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB explizit die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem B-Plan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, zu betrachten und zu bewerten sind, ist dies auf FNP-Ebene und somit auch hinsichtlich seiner geplanten Änderung an dieser Stelle nicht erforderlich.

2.7 Lärm / Luft

Ausgangssituation

Der Änderungsbereich ist insbesondere tagsüber Lärmpegeln von mind. 60 bis 75 dB(A) und hohen Schadstoffimmissionen durch den Straßenverkehr ausgesetzt.

Auswirkungen / Prognose

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht.

7 Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Leitfaden: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG. 2. überarbeitete Fassung (Nov. 2010) mit Ergänzungen

2.8 Klima

Ausgangssituation

Die Klimafunktion der Grün- und Freiflächen ergibt sich aufgrund des Kaltluftliefervermögens und der Lage zu bioklimatisch belastetem Siedlungsraum. Waldflächen wird generell eine mittlere bioklimatische Bedeutung zugesprochen, da sie unabhängig vom Kaltluftliefervermögen eine Ausgleichsleistung als Frischluftproduzent und als Erholungsraum übernehmen. Danach ist das Plangebiet wie auch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch der Wald im Südwesten von mittlerer Bedeutung. 8

Auswirkungen / Prognose

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht.

2.9 Abfall9

Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sind, soweit möglich, auf B-Planebene darzustellen sowie im weiteren Planungsprozess zu beachten.

2.10 Kultur- und Sachgüter

Ausgangssituation

Landschaftsbildprägende Baudenkmäler, gegenüber denen das geplante Vorhaben eine verunstaltende oder bedrängende Wirkung ausüben würde, sowie Bodendenkmale sind im Änderungsbereich und im direkten Umfeld nicht vorhanden10. Sachgüter sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.

Auswirkungen / Prognose

Durch die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche - Photovoltaik“ wird der Änderungsbereich der Kategorie „Bauflächen“ zugeordnet. Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist von der Änderung nicht betroffen.

2.11 Wechselwirkungen

Die Wechselwirkungen werden im weiteren Verfahren untersucht.

8 GEO-NET Umweltconsulting GmbH (2014): Stadtklimagutachten- Analyse der klimaökologischen Funktion für das Stadtgebiet von Nürnberg. Hannover, Mai 2014 9 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e) und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen 10 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, dargestellt in BayernAtlas, abgerufen am 19.06.2023

3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung /

Nullvariante

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Bei einer Nichtdurchführung der Änderung bleibt die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ im FNP bestehen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen gem. § 8 Abs. 2 BauGB zur Durchführung des B-Planverfahrens Nr. 4682 wären nicht gegeben.

Weitere Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung werden im weiteren Verfahren untersucht.

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum

Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Grundsätzlich beziehen sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen durch die Planung und Durchführung des Vorhabens auf Ebene des B-Plans (konkrete Eingriffe in Natur und Umwelt). Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellung nicht notwendig. Geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Konflikten sind in der nachfolgenden Planungsstufe zu ergreifen.

5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-

Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne

des Bundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.

6. Geprüfte Alternativen

Wird im weiteren Verfahren ergänzt

7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und

Kenntnislücken

Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen der geplanten Änderung der Darstellung im FNP auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht (Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erforderlich

Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Team4 Bauernschmitt Wehner, Nürnberg erstellt und vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Er stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung hinsichtlich der geplanten FNP-Änderung dar, und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.

Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

 Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan  GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten: Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt)  Klimafahrplan Nürnberg 2010–2050 (2014) / Handbuch Klimaanpassung (2012)  Masterplan Freiraum:

 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012)  Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte11 (INSEK) „Altstadt Nürnberg“ (2012), „Nürnberger Süden“ (2012), „Weststadt“ (2012), „Nürnberg Südost“ (2015)  Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012)  Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)  Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996)  Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)  Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977)  Grundwasserberichte der Stadt Nürnberg (2011/2017)  Strategische Lärmkarte LfU 2022 (Straßenlärm, Fluglärm), EBA 2022 (Schienenlärm)  Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg (2016, Fortschreibung 2019)  Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken (2018)  Lärmaktionsplan für Nebeneisenbahnstrecken (2019)  Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Nürnberg (2020)  Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008)  2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)  Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)

11 wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt

 http://umweltdaten.nuernberg.de/aussenluft.html  http://www.lfu.bayern.de/luft/lufthygienische_berichte/index.htm  Bay. Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmalatlas  Ortsbegehung am 31.01.2023

Kenntnislücken: Abschließende Aussagen zu den Umweltbelangen (Tiere) liegen noch nicht vor. Im weiteren Planungsprozess wird für dieses Schutzgut ein Gutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) erstellt und eingearbeitet.

8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erforderlich.

9. Zusammenfassung

Wird im weiteren Verfahren ergänzt

Nürnberg, den 27.07.2023 Verfasser: Team 4 Bauernschmitt Wehner, Oedenberger Str. 65, 90491 Nürnberg

Grund und Boden, Fläche, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes- § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 Niederschlagswasser soll ortsnah versickert (zuletzt geändert am 01.01.2020): oder verrieselt werden, soweit dem weder Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- wasserrechtliche oder sonstige öffentlichnend umgegangen werden, d.h. der Flächen- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtverbrauch soll verringert und einer Innenver- schaftliche Belange entgegenstehen. Des dichtung Vorrang gegeben werden. Boden- Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der versiegelungen sollen auf das notwendige Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder- Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der schlagswässern bzw. deren sonstiger alter- Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald nativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung genutzter Flächen soll begründet werden; da- des getrennten Gebührenmaßstabs für bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten Niederschlagswasser und Abwasser seit der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- 01.01.2000 wird dies auch in der entspreden, zu denen insbesondere Brachflächen, chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön- §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (BNatSchG) hat die erneute Inanspruch- i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion nahme bereits bebauter Flächen sowie die als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie Bebauung unbebauter Flächen im beplanten möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und und unbeplanten Innenbereich, soweit sie 78a beinhalten entsprechende planerische nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor- und bauliche Vorschriften, welche darauf abrang vor der Inanspruchnahme von Frei- zielen, Retentionsräume möglichst von Beflächen im Außenbereich. Gemäß dem bauung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebau- Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt- ung das vorherrschende Hochwasserschutzschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. niveau nicht zu verringern. Generell sind bei Insbesondere hochwertige Böden sollen nur Planungen in einem amtlich festgesetzten in dem unbedingt notwendigen Umfang für bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3) andere Nutzungen in Anspruch genommen oder in einem Risikogebiet außerhalb eines werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ÜSG die Belange der Hochwasservorsorge sind historisch gewachsene Kulturlandschaf- im Rahmen der bauleitplanerischen Abten vor Verunstaltung, Zersiedelung und wägung zu berücksichtigen (Abwägungssonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. direktiven in § 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gesichert, schädliche Bodenveränderungen (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Leitlinien für künftige gesamtstädtische Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- Planungen und Konzepte in Bezug auf die den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen „Gemeinschaftsaufgabe“ Wasser. Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- ABSP der Stadt Nürnberg: ses vom 07.11.2013: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitformuliert. Insbesondere sollen ökologisch planverfahren, das eine Neubauplanung vorwertvolle Bereiche von Versiegelung frei- sieht (einschließlich Konversionsflächen), die gehalten werden. Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.

Artenschutz und Biologische Vielfalt

Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. geregelt. Aussagen zum Natura 2000- April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs- Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum des Artenschutzes und des Biotopverbunds speziellen Artenschutz unterliegen nicht der sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie- (siehe auch Kapitel 4). rung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.

Natur und Landschaft

Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt der Populationen wildlebender Tiere und dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Biotope und Lebensgemeinschaften sowie stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Bewahrung, Wiederherstellung und Entder Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- wicklung funktionsfähiger ökologischer gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz Wechselbeziehungen. verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung

Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- den Anforderungen des BImSchG (Zweiter bau erwünschte Orientierungswerte vor. Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- der Summe nicht überschritten werden dürliche Änderung von öffentlichen Straßen so- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen wie von Schienenwegen der Eisenbahnen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. und Straßenbahnen fest. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): bar sind. Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutztreten ist und im Jahr 2019 fortgeschrieben gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordwurde. Der LAP soll die Lärmprobleme und nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Lärmauswirkungen regeln und ruhige Gebiete Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Zwecke der Sportausübung betrieben werden Für die Haupteisenbahnstrecken wurde im und einer Genehmigung nach BImSchG nicht Jahr 2018, für die Nebeneisenbahnstrecken bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissiim Jahr 2019 jeweils ein eigenständiger Lärm- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Imaktionsplan erstellt; für den Verkehrsflug- missionsort in der Summe nicht überschritten hafen Nürnberg ist dies im Jahr 2020 erfolgt. werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- ein Bebauungsplan keine Festsetzungen trefnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- (ausgenommen traditionelle Volksfeste und sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- Kirchweihen) Anwendung finden. gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die

Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss Grün- und Freiraumplanungen der Stadt für Immissionsschutz, Stand März 2015): Nürnberg. dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Baulandbeschluss (2017ff.): Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- durch den Stadtrat beschlossen und trat am züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht- bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks- Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbefeste und Kirchweihen Anwendung finden. flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- Gesetz über Anforderungen an den Lärm- dards und Qualitäten sowie zu Folgekostenschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- regelungen. gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- Beschluss des Umweltausschusses vom der- und Jugendspieleinrichtungen in der 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus- Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt schusses vom 17.10.2019: u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielrungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden- Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- begrünungsmaßnahmen bei allen anstehenweisen sind, im Wohnumfeld als sozial- den städtischen Neubauprojekten und im adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- entsprechende Maßnahmen umzusetzen. gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020: § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am alle räumlichen Entwicklungsplanungen 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- sowie für stadtstrategische Grundsatzentsetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnah- scheidungen. Die Entwicklung von Grünflämen-Übersicht des bestehenden Luftrein- chen auf vormals baulich genutzten Flächen halte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) sind bestehende funktionale Zusammenrelevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. hänge der vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen über- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- schwere Unfällen oder Katastrophen): sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 auf den Schutz der Vegetation. führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- Beschluss des Stadtplanungsausschusses grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für den Katalog der zu berücksichtigenden Umdie Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür in Bebauungsplänen und städtebaulichen differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Beim Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- rücksichtigung der Auswirkungen, die aufweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Beschluss des Umweltausschusses vom Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Beses vom 27.03.2014: lange nach den Buchstaben a bis d und i. Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der

Klima und Energie

§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB: Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Datengrundlage und Analyse der klimaökolo- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die gischen Funktionen für das Nürnberger Stadtsparsame und effiziente Nutzung von Energie klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehgehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im lungen für die weitere städtebauliche Entwick- Rahmen der Bauleitplanung. Am 30.06.2011 lung werden in einer Klimafunktions- und wurde die Novellierung des BauGB durch das einer Planungshinweiskarte dargestellt. „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemein- Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014: den“ beschlossen. Die Belange des Klima- Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan schutzes und der Anpassung an den Klima- 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bau- schutz und Anpassung an den Klimawandel. leitpläne sollen dazu beitragen, den Klima- Die CO -Emissionen in Nürnberg sollen, geschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in genüber den Werten von 1990, bis 2030 um der Stadtentwicklung, zu fördern. 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% re- § 1a Abs. 5 BauGB: duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie- Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-20-20sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- 20-Ziel (CO -Reduktion um 20%, Effizienzwandel entgegenwirken, als auch durch sol- steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren che, die der Anpassung an den Klimawandel Energien von 20%) erreicht werden. Zur Andienen, Rechnung getragen werden. passung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den (2010/31/EU) vom 19.05.2010: Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- des gesamtstädtischen Stadtklimagutachtens energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- werden Umsetzungsstrategien entwickelt. giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei Null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019: erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau der Gebäudeenergiegesetz (GEG): Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen Das Gesetz zur Einsparung von Energie und (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wär- neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten me- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist am und Neubaugebieten auszuschöpfen und 01.11.2020 in Kraft getreten und führt das bis- beim Verkauf von Grundstücken der Stadt herige Energieeinspargesetz, die bisherige Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mög- Energieeinsparverordnung und das bisherige licher CO -Neutralität erstellen zu lassen und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu ei- dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen ner gesetzlichen Grundlage zusammen. Ab (Punkt j). 01.01.2023 sinkt im Neubaubereich das zulässige Primärenergieniveau von 75 auf 55 %. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“ Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: für die Nürnberger Bauleitplanung soll zur An- In Bebauungsplanverfahren oder anderen wendung kommen; konkrete Zielsetzungen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, als verbindliche Vorgabe einzelfallbezogen zu eine CO -neutrale Energieversorgung für den Beginn eines Bauleitplanverfahrens be- Neubau zu erreichen. schlossen werden („Eckdatenbeschluss“).

Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- Stadtratsbeschluss vom 18.05.2022: und Umweltausschusses vom 26.06.2014: Als Treibhausgasminderungsziel bis zum Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- Jahr 2030 wird ein Wert von - 65% festgelegt lage für alle weiteren Planungen der Stadt (Basisjahr: 1990); die Klimaneutralität der Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- Gesamtstadt soll bis spätestens zum Jahr nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem 2040 erreicht werden (Punkt b).

Personalvorlage PA/070/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat außer

Dienst" an Herrn Dr. Michael Fraas, geb. 24.07.1968

Sachverhalt (kurz):

Herr Dr. Michael Fraas, geb. 24.07.1968, war vom 15.09.2011 bis zum 14.09.2023 berufsmäßiger Stadtrat für das Aufgabengebiet des Referats VII – Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat. Das Beamtenverhältnis auf Zeit endet mit Ablauf der Amtszeit kraft Gesetzes durch Entlassung (Art. 15 Abs. 1 KWBG).

Nach Art. 29 Abs. 3 KWBG kann der Dienstherr entlassenen Beamten und Beamtinnen die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst (a.D.)" zu führen. Über die Erlaubnis entscheidet der Stadtrat nach pflichtgemäßen Ermessen (Art. 29 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 KWBG i. V. m. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GO).

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Personalvorlage PA/070/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Personalvorlage PA/070/2023

Herrn Dr. Michael Fraas, geb. 24.07.1968, wird gemäß Art. 29 Abs. 3 KWBG die Erlaubnis zur Führung der Amtsbezeichnung „Berufsmäßiger Stadtrat (a.D.)“ erteilt.

J/013/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Bund der katholischen Jugend (BDKJ) - stimmberechtigter Sitz: Herr Daniel Dreykorn vom Bund der katholischen Jugend (BDKJ) wird für Herr Daniel Röhrer als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Jennifer Winterhalder.

Humanistische Vereinigung K.d.ö.R. - beratender Sitz: Frau Anita Häfner von der Humanistischen Vereinigung K.d.ö.R. wird für Frau Ulrike von Chossy als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Michael Bauer.

Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN - stimmberechtigter Sitz: Frau Edith Klose, Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN, wird für Herr Fabian Fiedler als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Marica Münch.

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Dienstleistungszentrum U25 - beratender Sitz: Herr Philipp Besten vom Jobcenter Nürnberg-Stadt wird für Frau Gundi Harter als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Peter Preißinger.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bund der katholischen Jugend (BDKJ) - stimmberechtigter Sitz: Herr Daniel Dreykorn vom Bund der katholischen Jugend (BDKJ) wird für Herr Daniel Röhrer als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Jennifer Winterhalder.

Humanistische Vereinigung K.d.ö.R. - beratender Sitz: Frau Anita Häfner von der Humanistischen Vereinigung K.d.ö.R. wird für Frau Ulrike von Chossy als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Michael Bauer.

Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN - stimmberechtigter Sitz: Frau Edith Klose, Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN, wird für Herr Fabian Fiedler als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Marica Münch.

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Dienstleistungszentrum U25 - beratender Sitz: Herr Philipp Besten vom Jobcenter Nürnberg-Stadt wird für Frau Gundi Harter als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Peter Preißinger.

Dringliche Anordnung

des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg gemäß Art. 37 Abs. 3 GO

Betreff: Eintragung ins Goldene Buch der Stadt Nürnberg

Der Preisträger der achten Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises, Abdolfattah Soltani, besucht Nürnberg.

Abdolfattah Soltani war die Teilnahme an der Preisverleihung im Jahre 2009 aus politischen Gründen verwehrt, weshalb er sich auch nicht im Rahmen des damaligen Festaktes in das Goldene Buch der Stadt Nürnberg eintragen konnte.

Nach seiner langen Inhaftierung besucht Abdolfattah Soltani nun erstmals Nürnberg und wird am 13. September 2023 im Rathaus empfangen. Bei dieser Gelegenheit soll sein Eintrag in das Goldene Buch anlässlich seiner Auszeichnung mit dem Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis noch erfolgen. Nachdem Abdolfattah Soltani nur kurz in Nürnberg sein wird, ist die Anordnung der Eintragung in das Goldene Buch im Wege der Dringlichkeit erforderlich. Ein Termin nach der Sitzung des Stadtrates am 27. September 2023 ist nicht möglich.

Die Dringliche Anordnung ist in der nächsten Sitzung des Stadtrates durch Auflage bekannt zu geben.

II. Stadtrat: - Auflage -

Der Oberbürgermeister

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1144

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 27.09.2023

Haushaltsjahr 2022

126100 "Brandschutz und Gefahrenabwehr"

120.000 € bei IA P1262200000U "Feuerwehr: Spezialfahrzeuge" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen"

120.000 € aus IA E1260002500U "FW: Umstellung Analog- auf Digitalfunk" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen"

Datum: 26.06.2023

Haushaltsjahr 2023

1. 111710 "Grundstücks- und Immobilienmanagement"

150.000 € bei IA K1110123100U "Interimsbauten Kongresshalle Volksfeste" Kostenart 62330006 "Tiefbau - Einzelmaßnahmen (konsumtiv)"

150.000 € aus 111720 Kst. V111720005 "Unbebauter Besitz sonstiges Grundvermögen" Kostenart 62320800 "Aufwendungen zur Sanierung von Altlasten"

Datum: 08.08.2023

2. 126100 "Brandschutz und Gefahrenabwehr"

180.000 € bei IA P1262200000U "Feuerwehr: Spezialfahrzeuge" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-

180.000 € aus IA E2110058301U "GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-

Datum: 15.08.2023

3. 126101 "HVE-KSV Freiwillige Feuerwehr"

167.000 € bei IA E1260089901U "Neubau FWGH Gartenstadt" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-

167.000 € aus IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/ BON" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-

Datum: 24.07.2023

4. 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren"

220.000 € bei IA E2180015300U "BBS ÖÖP Neubau Plan. IA Ref. II investiv" Kostenart 69938850 "Tilgung kreditähnliches Rechtsgeschäft" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-

220.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-

Datum: 27.06.2023

5. 243900 "Aufgaben der zentralen Schulverwaltung"

300.000 € bei IA E2430086200U "IT-Strategie an Schulen" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

300.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

Datum 11.07.2023

6. 243900 "Aufgaben der zentralen Schulverwaltung"

161.000 € bei IA E2430086200U "IT-Strategie an Schulen" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

161.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

Datum: 24.07.2023

7. 243900 "Aufgaben der zentralen Schulverwaltung"

200.000 € bei IA E2430086200U "IT-Strategie an Schulen" Kostenart 69923000 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

200.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

Datum: 24.07.2023

8. 315990 "HVE-KSV Betr. Soz. Einrichtungen"

133.685 € bei IA C3150323046B "Nachbarschaftshaus Gostenhof, Verb. BS" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

9.818 € bei IA P3150323046B "Nachbarschaftshaus Gostenhof, Verb. BS" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

1.872 € bei IA P3150323046B "Nachbarschaftshaus Gostenhof, Verb. BS" Kostenart 69950000 "Aktivierte Eigenleistung - Honorarverrechnung"

145.374 € aus IA P1110700000U "Planungskosten für nicht-finanz. MIP-Maßnahmen" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

Datum: 31.07.2023

9. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

122.000 € bei IA P5414723030U "LSA 382 Wiener Str. / Hamburger Str. Bau" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

272.000 € bei IA P5414723031U "LSA 382 Wiener Str. / Hamburger Str." Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"

68.272 € aus IA P5414723931E "Finanzierung: LSA 382 Wiener Str. / Hamburger Str." Kostenart 51510050 "Zuweisungen für Investitionen (Land-GVFG)"

273.500 € aus IA E5410087500U "Brücken Hafenstraße über SWT und MDK" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"

52.228 € aus IA P5414700000U "Ersatz / Neubau Lichtsignalanlagen (LSA)" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"

Datum: 04.07.2023

10. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

686.000 € bei IA E5410060800U "Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/ Altenfurt" Kostenart 69926561 "Tiefbaumaßnahmen - Wälder und Gewässer (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

686.000 € aus IA E5410065400U "Obstmarkt: Umgestaltung" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-

Datum:28.06.2023

11. 571100 "Wirtschaftsförderung"

84.200 € bei 571100 Kst. Z571100011 "Zuschuss OM7" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"

84.200 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 63121300 "Zuweisung an Zweckverbände Art 1"

Datum: 22.06.2023

12. 573020 "Messe"

1.251.000 € bei IA S6120088600F "Anteilsrückkauf wbg-Anteile" Kostenart 69922000 "Aufwendungen für Finanzanlagen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-

1.251.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-

Datum: 29.06.2023

ASN/012/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 26.07.2023 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2024

Anlagen: Entscheidungsvorlage zur Festlegung eines neuen Kalkulationszeitraums sowie zu den Abfallgebühren mit Gebührenrechnungen samt Kalkulation

Sachverhalt:

Nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums für die Abfallgebühr zum 31.12.2023 sind der Gebührenkalkulationszeitraum neu festzulegen und die Abfallgebühren neu zu kalkulieren. Dabei sind auch die Gebühren für die städtischen Abfallsäcke sowie die Sonderleerungsgebühren für Behälter zur Verwertung, die nicht zweckbestimmt befüllt wurden, umfasst. Die neuen Abfallgebühren sind in die Abfallgebührensatzung durch Änderungssatzung aufzunehmen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein gebühren- und satzungsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Gutachtenvorschlag:

  1. Der Ausschuss begutachtet die Festlegung eines Bemessungzeitraums für die Abfallgebühren von vier Jahren, vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 und empfiehlt dem Stadtrat, diesen Kalkulationszeitraum zu beschließen.

  2. Der Ausschuss begutachtet die Festlegung der Abfallgebühr für regelmäßig abzufahrende Behälter für Abfälle zur Beseitigung für den Bemessungszeitraum von 2024 bis einschließlich 2027 auf 0,059 € je Liter und Abfuhrintervall.

  3. Der Ausschuss begutachtet die Festlegung der Abfallgebühr für die städtischen Abfallsäcke auf 0,090 € je Liter Rauminhalt.

  4. Der Ausschuss begutachtet die Festlegung der Abfallgebühren für die Abfuhr von Behältern für Abfälle zur Verwertung, die entgegen ihrer Zweckbestimmung befüllt worden sind, auf 28,00 € für 60 l Behälter, auf 29,00 € für 120 l Behälter, 30,00 € für 240 l Behälter und auf 56,00 € für 1100 l Behälter je Abfuhr.

  5. Der Ausschuss begutachtet die Festlegung der Abfallgebühren für die "Biotonne extra mit 120 Liter Rauminhalt" mit 48,00 €, für die "Biotonne extra mit 240 Liter Rauminhalt" mit 101,00 € und für die "Biotonne extra Z mit 240 Liter Rauminhalt" mit 175,00 € für die Abfuhr und Entsorgung des Behälterinhalts pro Jahr.

Das beiliegende Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 26.07.2023 wird zum Beschluss erhoben.

Entscheidungsvorlage

Neukalkulation der Abfallgebühr

Die Abfallgebühr in Nürnberg konnte zuletzt nach 10 Jahren auf konstantem Niveau ab 01.01.2016 und erneut ab 01.01.2020 gesenkt werden. Der derzeit gültige Gebührenkalkulationszeitraum für die Abfallgebühr endet zum 31.12.2023. Für die Folgejahre ist gemäß Artikel 8 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ein neuer Bemessungszeitraum festzulegen und für diesen Zeitraum eine Abfallgebühr zu kalkulieren. Der neue Bemessungszeitraum soll, wie nachfolgend näher erläutert, wieder 4 Jahre (2024 bis 2027) betragen.

Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit dieser Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten, wie z.B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt.

Gebührenbemessungszeitraum

Für die Neukalkulation der Abfallgebühr wird aus folgenden Gründen (wieder) ein vierjähriger Bemessungszeitraum empfohlen:

 aus dem zum 31.12.2023 endenden Bemessungszeitraum ist ein kumulierter Überschuss von 307 T€ verblieben, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss. Ein kürzerer Bemessungszeitraum würde zwar kurzfristig für ein geringeres Gebührenniveau sorgen; im Anschluss-Bemessungszeitraum, da der Überschuss dann bereits „verbraucht“ ist, aber zu einem Gebührenanstieg führen müssen. Durch die erneute Wahl eines 4-jährigen Bemessungszeitraums sollen also kurzfristige Schwankungen („springende Gebühren“) vermieden werden.  für den Zeitraum ist Planungssicherheit bzgl. der Kosten gegeben  erfahrungsgemäß nivellieren sich Schwankungen innerhalb eines längeren Zeitraums aus

Entwicklung des Restmüllbehältervolumens und der Sammelmengen

Im Zuge der anhaltenden Verdichtung der Wohnbebauung im Stadtgebiet ist davon auszugehen, dass sich der Trend eines stetigen Anstiegs des Behältervolumens in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird.

Vor diesem Hintergrund wurde in der Vorauskalkulation für den Zeitraum von 2024 bis einschl. 2027 ein Anstieg des Restmüllbehältervolumens im Umfang von 1,42% per anno (Anstieg 2021 auf 2022 1,47%) angenommen. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Jahres-Restabfallbehältervolumen von rund 1,04 Mrd. Liter.

Entwicklung der allgemeinen Kosten (Sach-/Dienstleistungskosten)

Den Prognosen der Fachinstitute ist zu entnehmen, dass für das anhaltend hohe Niveau der Kosten für Waren und Dienstleistungen weitere Verteuerungen in einer Größenordnung von 2,5% p.a. zu erwarten sind.

In der Stadt Nürnberg war die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) neben der Annahme von Altpapier auf den städtischen Wertstoffhöfen seit 10 Jahren über eine „gewerbliche Sammlung“ gem. § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG geregelt. Dies stellt eine Ausnahme von der Überlas-

sungspflicht an den öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dar (§ 17 Abs. 1 KrWG). Als „gewerbliche Sammlung“ wird eine Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen bezeichnet. Private Sammler konzentrieren ihre Tätigkeit auf erlösbringende Wertstoffe –z.B. Altpapier-, um sie weiter zu vermarkten. Die Erlöse aus gewerblichen Sammlungen kommen ausschließlich den privaten Sammlern zugute. Die gewerbliche Sammlung ist lediglich anzeigepflichtig, so dass es keiner Genehmigung einer solchen Sammlung durch die Stadt Nürnberg bedurfte. Eine Untersagung kommt nur dann in Betracht, wenn „überwiegende öffentliche Interessen“ einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Diese gewerbliche Sammlung hat der gewerbliche Sammler, eine Arbeitsgemeinschaft privater Entsorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.03.2021 eingestellt, so dass die bislang „ruhende“ Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg zum 01.04.2021 wiederaufgelebt ist. Die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papiertonne erfolgt ab diesem Zeitpunkt als Erfassungssystem der Stadt Nürnberg. Seit dem 01.08.2021 hat der ASN gemäß § 22 KrWG Dritte mit der Sammlung, dem Transport und der Vermarktung von Altpapier aus dem Entsorgungsgebiet der Stadt Nürnberg beauftragt. Die Kosten dieser Sammlung sind -abgesehen von dem Anteil für Verpackungen aus PPK- ab diesem Zeitpunkt mehrheitlich (in Höhe von 5 Mio. € jährlich) über die Gebühreneinnahmen zu tragen. Demgegenüber stehen deutlich geringere Verwertungserlöse als es im Zeitraum der gewerblichen Sammlung der Fall war. Diese Übernahme der PPK-Sammlung verursacht damit über den vierjährigen Planungszeitraum Mehrkosten zu Lasten des Gebührenzahlers i.H.v. rund 8 Mio. € (als negativer Saldo der Kosten der Sammlung und der prognostizierten Verwertungserlöse).

Entwicklung der Energiekosten (insbesondere Treibstoffe)

Aufgrund des sehr hohen Preisniveaus im Bereich der Fahrzeug-Kraftstoffe werden für die nächsten Jahre derzeit kaum weitere Verteuerungen im Bereich der Fahrzeug-Kraftstoffe prognostiziert. Aufgrund dessen wurde in diesem Bereich das Kostenniveau des letzten Jahres zugrunde gelegt.

Im Bereich der Energiepreise liegen die prognostizierte Verteuerungen in einer Größenordnung von maximal 3%. Vor diesem Hintergrund wurden die diesbezüglichen Preissteigerungseffekte mit durchschnittlich jährlich 2,75% angesetzt.

Zwischenfazit

Insgesamt liegen die geplanten Aufwendungen im Bereich Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 35 Mio. € über den im Planungszeitraum 2020 bis 2023 angesetzten Werten für die letzte Gebührenkalkulation. Im Vergleich dazu sind die geplanten gebührenmindernden Erträge nur um 5,4 Mio. € höher.

Entwicklung der Personalkosten

Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht.

Der Tarifabschluss im Frühjahr 2023 führt bis 2024 zu einem weiteren Anstieg der Personalkosten um 11,24% (Basis: Personalkosten 2022). Für die weitere Entwicklung werden in Anlehnung an die Inflationserwartung des Internationalen Währungsfonds durchschnittlich 2,93% Kostensteigerung angesetzt. Der Kostenblock der Personalkosten umfasst fast 30% der Gesamtaufwendungen für die Abfallgebühr und ist in der Summe der vorliegenden Planung um insgesamt nahezu 12 Mio. € (entspricht fast 18%) höher im Vergleich zum zurückliegenden Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023.

„Biotonne extra“ und „Biotonne extra Z“

Im Zuge der in 2012 erfolgten Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der damit verbundenen Erhöhung der Verwertungsquoten ist die flächendeckende getrennte Erfassung von Bioabfällen ab 2015 verpflichtend eingeführt worden. Damit in diesem Zusammenhang künftig noch mehr Gartenabfälle -zur Verwertung anstatt in die Restab-

falltonne- erfasst werden können, wurde ab 2016 die Möglichkeit eröffnet, Grünabfälle in noch größerem Umfang in die Bioabfalltonne zu geben und diese im Hol- statt im Bringsystem (anstatt zu den Gartenabfallsammelstellen bzw. Wertstoffhöfen) bereitzustellen. Die „Biotonne extra“ bzw. „Biotonne extra Z“ werden seit 2016 angeboten und beinhalten ein höheres Behältervolumen bzw. ein zusätzliches Behältervolumen (im Vergleich zur Standardtonne, die kostenneutral dem Restmüllbehälter beigestellt wird). Dieses neue und hinsichtlich des abrufbaren Umfangs unbegrenzte Angebot unterliegt -oberhalb des mit der Abfallgebühr gedeckten Standardvolumens- einer gesonderten Gebührenpflicht. Mit dieser gesonderten Gebühr sind alle (Mehr-)Kosten der Entsorgung (Verwertung), für Einsammlung und Transport und für das zusätzliche Behältermanagement gesondert erfasst, so dass der Abfallgebührenzahler, der diese Mehrleistung nicht nutzt, mit diesen Mehrkosten auch nicht belastet wird.

Abfallgebühr - Kostenanteile

Andere betr. Aufw. Steuern 0,06% Umlagen

2,25% 6,19%

Abbildung 177

Abschreibungen &

Zinsen 7,77%

Material & Leistungen

Personal 29,54%

54,19%

Materialaufwand / Leistungsaufwand Personalkosten kalk. Abschreibungen und Zinsen andere betriebliche Aufwendungen Steuern Umlage Verwaltung

Neue Abfallgebühr für regelmäßig abzufahrende Behälter für Abfälle zur Beseitigung, für städtische Abfallsäcke und für Sonderleerungen von Behältern für Abfälle zur Ver-

wertung, die entgegen ihrer Zweckbestimmung befüllt worden sind

 Aus dem zum 31.12.2023 endenden Bemessungszeitraum ist lediglich ein kumulierter Überschuss von 307 T€ verblieben, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss. Für den letzten Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 konnte ein kumulierter Überschuss aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum in Höhe von 19,03 Mio. € gebührenmindern in Ansatz gebracht werden. Dieser wurde und wird (bis auf den vorgenannten verbleibenden Betrag) im laufenden Gebührenkalkulationszeitraum bis 2023 aufgezehrt. Aus diesem Grund ist (nach Abzug des vorgenannten Restüberschusses) der zu erwartende gebührenrelevante Aufwand für den neuen Gebührenkalkulationszeitraum ab 2024 ausschließlich aus den neuen Gebührenumsätzen zu decken.  Die neue Abfallgebühr beträgt 0,059 € je Liter und Abfuhrintervall. Die Abfallgebühr muss damit -im Vergleich zur bisherigen Gebühr von 0,045 € - um 0,014 € erhöht werden (siehe nachfolgende Gebührenkalkulation). (Beispiel 60 Liter –Tonne1 als häufigste Behältergröße: 0,059 € * 60 Liter * 52 Abfuhren = 184,08 €)

1 Es sind rund 40.000 60-Liter-Tonne im Einsatz; diese Größe macht fast 50% des Behälterbestands aus. Die 60-Liter- Tonne eröffnet den Zugang zu allen weiteren abfallwirtschaftlichen Leistungen (Wertstoffhöfe, Gartenabfallsammelstellen, Sperrmüllabfuhr, …). Sollte das Volumen dieser Tonne den Bedarf des Haushalts übersteigen, besteht die Möglichkeit diese Tonne gemeinsam mit einem Nachbarhaushalt zu nutzen und sich die Gebühr zu teilen.

 Die neue Abfallgebühr für die städtischen Abfallsäcke beträgt 0,090 € je Liter Rauminhalt (Erhöhung um 0,019 € je Liter im Vergleich zur bisherigen Gebühr von 0,071 € je Liter).  Die neue Abfallgebühr für die Abfuhr von Behältern für Abfälle zur Verwertung, die entgegen ihrer Zweckbestimmung befüllt worden sind („Sonderleerungen“) beträgt 28,00 € für den 60- Liter-Behälter, 29,00 € für den 120-Liter-Behälter, 30,00 € für den 240-Liter-Behälter und 56,00 € für den 1100-Liter-Behälter.  Die neuen Zusatzgebühren „Biotonne extra“ belaufen sich für die 120 l - Biotonne extra (anstatt eines standardmäßigen 60 l Behälters) auf 48,00 €/a, für die 240 l - Biotonne extra (anstatt eines standardmäßigen 120 l Behälters) auf 101,00 €/a und für die 240 l - Biotonne extra Z (zusätzlich zum standardmäßigen 120 l Behälter) auf 175,00 €/a.

Bewertung der neuen Gebührensituation

Die aufgrund der deutlich gestiegenen Aufwendungen in den großen Kostenblöcken „Personal“ und „Leistungsbezug & Material“ notwendige Anpassung der Abfallgebühr ist bedauerlich aber unvermeidlich. Trotz der spürbaren Kostensteigerung gehört Nürnberg aber nach wie vor zu den Städten mit der niedrigsten Abfallgebühr. In der von „Haus und Grund“ beauftragten Studie „Müllgebührenranking“ aus dem Jahr 2022 nahm Nürnberg den ersten Platz ein. Die Top 10 des Jahres 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

Platzierung Stadt Kosten wöchentlicher Vollservice in €
1 Nürnberg 140,4
2 Mainz 144,1
3 Magdeburg 176,2
4 Essen 218,4
5 Frankfurt (am Main) 223,3
6 Bonn 235,6
7 Göttingen 251,0
8 Bottrop 263,9
9 Heidelberg 293,1
10 Lübeck 293,8

Quelle: „Müllgebührenranking 2022“ im Auftrag von „Haus und Grund“

Durch die anstehende Erhöhung rutscht Nürnberg von Platz 1 auf Platz 3 ab – sofern andere Kommunen die Gebühren nicht ebenfalls erhöhen müssen - und zählt nach wie vor zu den kostengünstigsten Städten in Deutschland (Vergleich letztplatzierte Kommune im Ranking: 501,50 €). Die allgemeinen deutlichen Preissteigerungen betreffen auch den ASN und können nur sehr begrenzt durch (zu erwartende) verbesserte Erlöse aufgefangen werden.

Für Bayern ergibt sich folgendes Bild (Stand 2022)

Platzierung Stadt Kosten wöchentli- cher Vollservice in € Kosten 14-tägiger Vollservice in €
1 Nürnberg 140,4
2 Regensburg 220,6
3 Augsburg 228,5
4 Würzburg 269,4
5 Erlangen 349,2
6 München 390,7
7 Fürth 392,0

Sofern andere bayerische Städte ihre Gebühren nicht massiv senken sollten bleibt Nürnberg auch nach der Gebührenerhöhung die günstigste Großstadt in Bayern.

Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf die Gebührenklassen
Behälterklasse Leerungen/a Volumen/a (Liter) Jahresgebühr bisher Jahresgebühr neu Differenz
60 Liter 52 3.120 1 40,40 € 1 84,08 € 43,68 €
120 Liter 52 6.240 2 80,80 € 3 68,16 € 87,36 €
240 Liter 52 12.480 5 61,60 € 7 36,32 € 1 74,72 €
770 Liter 52 40.040 1.801,80 € 2.362,36 € 5 60,56 €
1.100 Liter 52 57.200 2.574,00 € 3.374,80 € 8 00,80 €
Neukalkulation der Abfallgebühr Wirtschaftsplan Abfallwirtschaft 2024 Kalkulationszeitraum: 2024 bis 2027 (4 Jahre) 2024 2025 2026 2027
Wirtschaftsplan Abfallwirtschaft 2024 2024 2025 2026 2027
1 Materialaufwand Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe Waren Energie Entsorgung bez. Leistungen Inst/Unt/Wtg Bezug Betriebszweige - Belastung - Soll 1 .329.092 € 953.206 € 105.379 € 15.042.701 € 1 .623.844 € 17.131.139 € 1 .330.468 € 643.619 € 109.991 € 15.181.927 € 1 .664.440 € 17.120.005 € 1.331.880 € 659.710 € 113.070 € 15.324.633 € 1.706.051 € 17.120.005 € 1 .333.326 € 676.203 € 116.239 € 15.470.906 € 1 .748.702 € 17.120.005 €
2 Summe Materialaufwand 36.185.360 € 36.050.450 € 36.255.348 € 36.465.382 €
3 4 5 Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Aufwdgn.f.Altersversorgg.u.Unterstützung 14.635.512 € 3 .040.133 € 1 .176.078 € 15.147.755 € 3 .146.537 € 1 .217.240 € 15.602.188 € 3.240.934 € 1.253.758 € 15.961.039 € 3 .315.475 € 1 .282.594 €
6 Summe Personal 18.851.723 € 19.511.533 € 20.096.879 € 20.559.108 €
7 8 9 10 Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Andere betriebliche Aufwendungen 3 .698.300 € 3 7.850 € 3 8.781 € 1 .450.467 € 3 .902.740 € 1 2.594 € 3 8.781 € 1 .486.729 € 3.750.972 € 133 € 38.781 € 1.523.898 € 5 .419.242 € 55 € 3 8.781 € 1 .561.996 €
11 Summe 1 - 10 60.262.481 € 61.002.827 € 61.666.011 € 64.044.563 €
12 13 U_Umlage Verwaltung Leistungsausgleich der Aufwandsbereiche 4 .044.980 € - 155.656 € 4 .160.567 € - 154.544 € 4.431.756 € - 155.845 € 4 .556.148 € - 158.572 €
14 Aufwendungen insgesamt 64.151.804 € 65.008.850 € 65.941.921 € 68.442.138 €
Überleitung nach KAG
14 Gesamtaufwand (Zeile 14) 64.151.804 € 65.008.850 € 65.941.921 € 68.442.138 €
davon abzusetzen bilanzielle Abschreibungen (Zeile 7) bilanzielle Zinsen (Zeile 8) 3 .698.300 € 3 7.850 € 3 .902.740 € 1 2.594 € 3.750.972 € 133 € 5 .419.242 € 55 €
hinzuzurechnen kalkulatorische Abschreibungen kalkulatorische Zinsen 3 .698.316 € 901.006 € 3 .902.755 € 928.059 € 3.750.987 € 848.415 € 5 .419.257 € 1 .333.671 €
15 Gesamtaufwand für Kalkulation 65.014.976 € 65.924.330 € 66.790.219 € 69.775.770 €
16 abzüglich nicht gebührenrelevanter Erträge ander Gebühren/Erlöse sonstige Erträge ILV-Erträge Finanzerträge - 2 .894.497 € - 1 0.232 € - 2 .261.296 € - € - 3 .070.496 € - 5.632 € - 2 .253.778 € - € - 3.070.496 € - 5 .632 € - 2.253.778 € - € - 3 .070.496 € - 5.632 € - 2 .253.778 € - €
Bereinigter Aufwand 59.848.950 € 60.594.424 € 61.460.312 € 64.445.863 €
kumulierter Überschuss (+) / Unterdeckung (-) Vorjahr Überschuss (+) / Unterdeckung (-) Verzinsung (0,10%) 307.086 € 3 07 €
17 Gebührenrelevanter Aufwand nach KAG 246.042.156 €
durchschnittlicher Aufwand im Kalkulationszeitraum 61.510.539 €
geplantes Restmüllbehältervolumen errechnete Gebühr 1.042.470.901 L 0,0590 €/L

ASN/013/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 26.07.2023 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und

Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS - AbfGebS)

Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung

Sachverhalt:

Nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums für die Abfallgebühr zum 31.12.2023 waren der Gebührenkalkulationszeitraum neu festzulegen und die Abfallgebühr sowie die Zusatzgebühren neu zu kalkulieren. Die neue Abfallgebühr sowie die Zusatzgebühren sind in die Abfallgebührensatzung durch Änderungssatzung aufzunehmen. Dabei sind auch die Gebühren für die städtischen Abfallsäcke, die Sonderleerungsgebühren sowie die Gebühren für die "Biotone extra" umfasst. Die Änderungssatzung wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein satzungsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses ASN vom 26.07.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen

und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) vom 15. November

2001 (Amtsblatt S. 583), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Oktober 2022

(Amtsblatt S. 454)

Vom ………………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „AbfallGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Abfallgebührensatzung“ ersetzt.

  2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „0,045“ durch die Angabe „0,059“ ersetzt.

b) In Abs. 2 wird die Angabe „0,071“ durch die Angabe „0,090“ ersetzt.

c) Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 wird die Angabe „23,00“ durch die Angabe „28,00“ ersetzt.

bb) In Nr. 2 wird die Angabe „24,00“ durch die Angabe „29,00“ ersetzt.

cc) In Nr. 3 wird die Angabe „25,00“ durch die Angabe „30,00“ ersetzt.

dd) In Nr. 4 wird die Angabe „54,00“ durch die Angabe „56,00“ ersetzt.

d) Abs. 7 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 wird die Angabe „43,00“ durch die Angabe „48,00“ ersetzt.

bb) In Nr. 2 wird die Angabe „92,00“ durch die Angabe „101,00“ ersetzt.

cc) In Nr. 3 wird die Angabe „159,00“ durch die Angabe „175,00“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

SUN/026/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Stadtentwässerung und 27.07.2023 öffentlich Gutachten

Umweltanalytik Nürnberg (SUN)

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt

Nürnberg

(EntwässerungsS – EWS)

Anlagen: Synopse Entwurf der Änderungssatzung

Sachverhalt (kurz): Die Anpassung der Satzung ist notwendig, um den Anschluss an öffentliche alternative Regenentwässerungssysteme zu ermöglichen. Der bisherige Satzungstext sieht nur rohrgebundene Systeme vor. Damit wäre für einen Anschluss an die alternativen Systeme keine Rechtssicherheit gegeben.

Des Weiteren werden einige redaktionelle Anpassungen und Konkretisierungen mit aufgenommen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/026/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Änderungen in der Betriebssatzung haben keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/026/2023

Gutachtenvorschlag WerkA/SUN Ö 27.07.2023: Der Werkausschuss SUN begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (EntwässerungsS – EWS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag StR Ö 27.09.2023

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses SUN vom 27.07.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (EntwässerungsS – EWS) beschlossen.

Alte Fassung Neue Fassung
Überschrift Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (EntwässerungsS-EWS) Überschrift Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (Entwässerungssatzung-EWS)
Inhaltsübersicht § 14 Einleiten in die Kanäle Inhaltsübersicht § 14 Einleitung von Abwasser
§ 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine leitungsgebundene Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung. (3) Die Abwasserbeseitigung über die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die in einer besonderen Satzung der Stadt geregelte Fäkalschlammentsorgung (FES) bilden eine öffentliche Einrichtung. § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine leitungsgebundene Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung. (3) Die Abwasserbeseitigung über die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die in einer besonderen Satzung der Stadt geregelte Fäkalschlammentsorgung (FES) bilden eine öffentliche Einrichtung.
§ 3 Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt zu überlassen. Dies gilt nur, wenn und soweit das Grundstück durch einen Kanal erschlossen wird. (2) Ein Recht und eine Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung bestehen nicht, …. 3. wenn eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist; die Stadt kann abweichend hiervon den Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. § 3 Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt zu überlassen. Dies gilt nur, wenn und soweit das Grundstück durch die öffentliche Entwässerungsanlage erschlossen wird. (2) Ein Recht und eine Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung bestehen nicht, … 3. wenn und soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage möglich ist.
§ 4 Befreiung von der Anschluss- und Benutzungsverpflichtung (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss an die Entwässerungsanlage oder zur Überlassung des Abwassers wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Überlassung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe § 4 Befreiung von der Anschluss- und Benutzungsverpflichtung (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss an die Entwässerungsanlage oder zur Überlassung des Abwassers wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Überlassung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch bei der Stadt
schriftlich bei der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) einzureichen. (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) einzureichen.
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage (7) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Entwässerungsanlage haben sich die Grundstückseigentümer selbst zu schützen. Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle, soweit nicht im Einzelfall von der Stadt eine andere Rückstauebene festgesetzt wird. § 9 Grundstücksentwässerungsanlage (7) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Entwässerungsanlage haben sich die Grundstückseigentümer selbst zu schützen. Rückstauebene ist die Höhe der Geländeoberkante an der Anschlussstelle, soweit nicht im Einzelfall von der Stadt eine andere Rückstauebene festgesetzt wird.
§ 10 Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage 1) Nach dieser Satzung bedürfen einer Genehmigung: 1. die Herstellung und Änderung des Grundstücksanschlusses und der Grundstücksentwässerungsanlage außerhalb von Gebäuden; 2. die Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage in Gebäuden unterhalb der Rückstauebene, mindestens jedoch aller Entwässerungseinrichtungen unterhalb des Erdgeschossfußbodens; 3. die Herstellung und Änderung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen, die gewerbliches oder industrielles (nichthäusliches) Abwasser aufnehmen, behandeln und ableiten. (3) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der Anschluss- und Be- nutzungsgenehmigung folgende Unterlagen, vom Grundstückseigentümer und Planfertiger unterschrieben, für die Fälle des Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 in doppelter, für die Fälle des Abs. 1 Nr. 3 sowie bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten in dreifacher Ausfertigung einzureichen: 1. amtlicher Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000, mit Eintragung der vorhandenen und geplanten Bauten einschließlich der Entwässerungsanlagen; 2. Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen einschließlich des Anschlusskanals an den städtischen Kanal, die Grundstücksgrenzen § 10 Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage 1) Nach dieser Satzung bedürfen einer Genehmigung: 1. die Herstellung und Änderung des Grundstücksanschlusses und der Grundstücksentwässerungsanlage außerhalb von Gebäuden; 2. die Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage in Gebäuden unterhalb der Rückstauebene, mindestens jedoch aller Entwässerungseinrichtungen unterhalb des Erdgeschossfußbodens; 3. die Herstellung und Änderung von notwendigen Einrichtungen zur Rückhaltung, Abflussminimierung und oberirdischen Ableitung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück; 4. die Herstellung und Änderung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen, die gewerbliches oder industrielles (nichthäusliches) Abwasser aufnehmen, behandeln und ableiten. (3) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der Anschluss- und Be- nutzungsgenehmigung folgende Unterlagen, vom Grundstückseigentümer und Planfertiger unterschrieben, für die Fälle des Abs. 1 Nrn. 1 bis 2 in einfacher, für die Fälle des Abs. 1 Nr. 3 sowie bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten in doppelter Ausfertigung einzureichen: 1. amtlicher Lageplan oder Kanalauskunft des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000, mit Eintragung der vorhandenen und geplanten Bauten einschließlich der Entwässerungsanlagen; 2. Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage ein- schließlich des Anschlusskanals an den
und eine vorhandene Grundstückskläranlage ersichtlich sind. Vor- handener und geplanter Baumbestand ist einzutragen; 3. Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände und des Anschlusskanals im Maßstab 1:100, höhenbezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchstes Grundwasserniveau etc. zu ersehen sind; 4. Rohrnetzberechnungen und ggf. Detailpläne. Für die Bemessung von regenwasserführenden Leitungen ist eine Abflussspende von 300 l/(s ha) zugrunde zu legen; 5. wenn gewerbliches oder industrielles (nichthäusliches) Abwasser zugeführt wird, ferner Angaben über a) die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge (Beschreibung der Abwasseranfallstellen), b) Menge und Zusammensetzung des zum Einleiten bestimmten Abwassers, c) die Zeiten, in denen eingeleitet wird, d) das Verfahren zur Abwasserbehandlung mit Bemessungsnachweisen. Soweit notwendig, sind die Angaben durch Pläne und Erläuterungsberichte zu ergänzen; 6. Nachweis eines gesicherten Leitungsführungsrechtes, wenn eine Abwasserableitung über fremde Grundstücke erfolgt. städtischen Kanal, die Grundstücksgrenzen und eine vorhandene Grundstückskläranlage ersichtlich sind. Vorhandener und geplanter Baumbestand ist einzutragen; 3. Längsschnitte der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände und des Anschlusskanals im Maßstab 1:100, höhenbezogen auf Normalhöhennull (NHN), aus denen insbesondere die Ge- lände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchstes Grundwasserniveau etc. zu ersehen sind; 4. Rohrnetzberechnungen und ggf. Detailpläne. Für die Bemessung von regenwasserführenden Leitungen sind die aktuellen Regenspenden zugrunde zu legen; 5. bei einer notwendigen Rückhaltung von Niederschlagswasser ein Überflutungsnachweis und der Nachweis eines ausreichenden Rückhaltevolumens nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik; 6. bei einer oberirdischen Ableitung des Niederschlagswassers der qualifizierte Nachweis nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dass diese Ableitung aus dem Grundstück funktionsfähig ist und nur unbelastetes Niederschlagswasser eingeleitet wird; 7. wenn gewerbliches oder industrielles (nichthäusliches) Abwasser zugeführt wird, ferner Angaben über a) die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge (Beschreibung der Abwasseranfallstellen), b) Menge und Zusammensetzung des zum Einleiten bestimmten Abwassers, c) die Zeiten, in denen eingeleitet wird, d) das Verfahren zur Abwasserbehandlung mit Bemessungsnachweisen. Soweit notwendig, sind die Angaben durch Pläne und Erläuterungsberichte zu ergänzen; 8. Nachweis eines gesicherten Leitungsführungsrechtes, wenn eine Abwasserableitung über fremde Grundstücke erfolgt.
(4) Von den Bestimmungen des Abs. 3 Nrn. 1 bis 5 kann die Stadt Ausnahmen zulassen, sofern eine ordnungsgemäße Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird. (8) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen darf erst nach schriftlicher Genehmigung der Stadt begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Genehmigung unberührt. (9) Soll die Grundstücksentwässerungsan- lage abweichend von den der Genehmigung der Stadt zugrunde liegenden Planunterlagen ausgeführt werden, sind rechtzeitig zuvor Ergänzungen in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung (Tekturgenehmigung) einzureichen (4) Von den Bestimmungen des Abs. 3 Nrn. 1 bis 7 kann die Stadt Ausnahmen zulassen, sofern eine ordnungsgemäße Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird. (8) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen darf erst nach schriftlicher Genehmigung der Stadt begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Genehmigung unberührt. (9) Soll die Grundstücksentwässerungsan- lage abweichend von den der Genehmigung der Stadt zugrunde liegenden Planunterlagen ausgeführt werden, sind rechtzeitig zuvor Ergänzungen in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung (Tekturgenehmigung) einzureichen.
§ 11 Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Der Beginn von Arbeiten zur 1. Herstellung, 2. Änderung oder 3. Beseitigung von Entwässerungseinrichtungen ist der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen; gleichzeitig sind der Unternehmer und dessen Verantwortlicher zu benennen. Dies gilt auch für die Durchführung größerer Unterhaltsarbeiten. Muss wegen Gefahr in Ver- zug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, so ist der Beginn innerhalb 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Die Stadt kann verlangen, dass die Entwässerungseinrichtungen nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genommen werden. (3) Die Entwässerungsanlagen sind nach den genehmigten Plänen fachgerecht, insbesondere wasserdicht auszuführen. Bei Planabweichungen sind Bestandspläne entsprechend § 10 vorzulegen. (8) Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den einschlägigen technischen Regeln einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese ist mindestens 24 Stunden vorher bei der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) anzumelden. Über die Dichtheitsprüfung ist eine Niederschrift (Formblatt) mit ergänzendem Lageplan zu fertigen. Diese ist vom Bauherrn oder § 11 Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Der Beginn von Arbeiten zur 1. Herstellung, 2. Änderung oder 3. Beseitigung von Entwässerungseinrichtungen ist der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) drei Tage vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen; gleichzeitig sind der Unternehmer und dessen Verantwortlicher zu benennen. Dies gilt auch für die Durchführung größerer Unterhaltsarbeiten. Muss wegen Gefahr in Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, so ist der Beginn innerhalb 24 Stunden schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die Stadt kann verlangen, dass die Entwässerungseinrichtungen nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genommen werden. (3) Die Entwässerungsanlagen sind nach den genehmigten Plänen fachgerecht, insbesondere wasserdicht auszuführen. Bei Planabweichungen sind Bestandspläne entsprechend § 10 vorzulegen. (8) Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den einschlägigen technischen Regeln einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese ist mindestens 24 Stunden vorher bei der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) anzumelden. Über die Dichtheitsprüfung ist ein Prüfprotokoll (Formblatt) mit ergänzendem Lageplan zu fertigen. Dieses ist vom Bauherrn oder
Grundstückseigentümer und von der aus- führenden Baufirma zu unterzeichnen und der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) nach erfolgter Prüfung innerhalb einer Woche vorzulegen. Grundstückseigentümer und von der aus- führenden Baufirma zu unterzeichnen und der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) nach erfolgter Prüfung innerhalb einer Woche vorzulegen.
§ 12 Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage; Wiederkehrende Überprüfungspflicht (4) Über die durchgeführte Untersuchung und über die Mängelbeseitigung ist der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) jeweils innerhalb von vier Wochen eine Niederschrift nach Vordruck mit Anlage eines Lageplanes, der die untersuchten und die instand gesetzten Leitungen aufweist, unaufgefordert vorzulegen. § 12 Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage; Wiederkehrende Überprüfungspflicht (4) Über die durchgeführte Untersuchung und über die Mängelbeseitigung ist der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) jeweils innerhalb von vier Wochen ein Prüfprotokoll nach Vordruck mit Anlage eines Lageplanes, der die untersuchten und die instand gesetzten Leitungen aufweist, unaufgefordert vorzulegen. (neu) (8) Abs. 2 bis 4 gelten nicht für Einrichtungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3.
§ 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen (2) Alte, nicht mehr genutzte Grundstücksentwässerungsanlagen, Grundstücksanschlüsse oder Teile hiervon sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik von bestehenden Leitungen abzutrennen und luft- und wasserdicht zu verschließen. Grundstücksanschlüsse sind zusätzlich mit flüssigem Beton, Dämmer oder Gleichwertigem innenbündig mit dem öffentlichen Kanal dauerhaft zu verpressen. Über die Verpressung ist innerhalb einer Woche nach Beendigung der Arbeiten bei der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) eine Niederschrift mit ergänzendem Lageplan vorzulegen. Im Einzelfall kann von der Stadt der Ausbau der genannten Entwässerungseinrichtungen angeordnet werden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. § 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen (2) Alte, nicht mehr genutzte Grundstücksentwässerungsanlagen, Grundstücksanschlüsse oder Teile hiervon sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik von bestehenden Leitungen abzutrennen und luft- und wasserdicht zu verschließen. Grundstücksanschlüsse sind zusätzlich mit flüssigem Beton, Dämmer oder Gleichwertigem innenbündig mit dem öffentlichen Kanal dauerhaft zu verpressen. Über die Verpressung ist innerhalb einer Woche nach Beendigung der Arbeiten bei der Stadt (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg) eine Dokumentation mit ergänzendem Lageplan vorzulegen. Im Einzelfall kann von der Stadt der Ausbau der genannten Entwässerungseinrichtungen angeordnet werden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
§ 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. Ausnahmen können auf begründetem Antrag zugelassen werden. (2) Die Stadt kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser der Menge nach beschränken, von einer Vorbehandlung oder § 14 Einleitung von Abwasser (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. Ausnahmen können auf begründetem Antrag zugelassen werden. (2) Die Stadt kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser der Menge nach beschränken, von einer Vorbehandlung oder
Speicherung durch Rückhaltemaßnahmen oder einer anderweitigen Ableitung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies im Hinblick auf den Betrieb der Entwässerungsanlage oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (5) Auf Antrag kann in folgenden Fällen die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage widerruflich genehmigt werden: 1. wenn eine unmittelbare Einleitungsmöglichkeit in einen Regenwasserkanal unbeschadet wasserrechtlicher Bestimmungen und Anordnungen besteht; 2. wenn bei Durchführung von Baumaßnahmen auf einem Grundstück zur Trockenhaltung der Baugruben vorübergehend Grundwasser abgeleitet werden soll; 3. wenn auf Grund wasserrechtlicher oder bodenschutzrechtlicher Auflagen eine Grundwasseruntersuchung (Pumpversuch) bzw. eine Grundwassersanierung durchzuführen ist; 4. wenn die Versagung der Einleitung für den Anschlussnehmer eine unbillige Härte bedeuten würde und Gründe des öffentlichen Wohls einer Einleitung nicht entgegen stehen. Speicherung durch Rückhaltemaßnahmen (z. B. Drosseleinrichtung) oder einer anderweitigen Ableitung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies im Hinblick auf den Betrieb der Entwässerungsanlage oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. Die zum Zwecke der mengenmäßigen Einleitbeschränkung eingebaute Drosseleinrichtung ist stets in einem betriebsfähigen Zustand zu halten. Die Stadt kann jederzeit einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit der Drosseleinrichtung fordern, damit nur die maximal genehmigte Einleitmenge abgeleitet werden kann. (5) Auf Antrag kann in folgenden Fällen die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage widerruflich genehmigt werden: 1. wenn eine unmittelbare Einleitungsmöglichkeit in eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung unbeschadet wasserrechtlicher Bestimmungen und Anordnungen besteht; 2. wenn bei Durchführung von Baumaßnahmen auf einem Grundstück zur Trockenhaltung der Baugruben vorübergehend Grundwasser abgeleitet werden soll; 3. wenn auf Grund wasserrechtlicher oder bodenschutzrechtlicher Auflagen eine Grundwasseruntersuchung (Pumpversuch) bzw. eine Grundwassersanierung durchzuführen ist; 4. wenn die Versagung der Einleitung für den Anschlussnehmer eine unbillige Härte bedeuten würde und Gründe des öffentlichen Wohls einer Einleitung nicht entgegen stehen.
§ 19 Ordnungswidrigkeiten 5. unvollständige oder unrichtige Angaben über nichthäusliche Abwässer nach § 10 Abs. 3 Nr. 5, § 14 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 macht; § 19 Ordnungswidrigkeiten 5. unvollständige oder unrichtige Angaben über nichthäusliche Abwässer nach § 10 Abs. 3 Nr. 7, § 14 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 macht;

Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der

Stadt Nürnberg (EntwässerungsS – EWS) vom 10. Juli 2002 (Amtsblatt S. 333), zuletzt

geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2015 (Amtsblatt S. 467)

Vom .............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBI. S. 66, ber. S. 130), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 608), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „EntwässerungsS“ durch die Kurzbezeichnung „Entwässerungssatzung“ ersetzt.

  2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 Einleitung von Abwasser“

  3. In § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 wird jeweils das Wort „leitungsgebundene“ gestrichen.

  4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „einen Kanal“ durch die Wörter „die öffentliche Entwässerungsanlage“ ersetzt. b) Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: „3. wenn und soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage möglich ist.“

  5. In § 4 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.

  6. In § 9 Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Straßenoberkante“ durch das Wort „Geländeoberkante“ ersetzt.

  7. § 10 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach Nr. 2 wird folgende Nr. 3 eingefügt:

„3. die Herstellung und Änderung von notwendigen Einrichtungen zur Rückhaltung, Abflussminimierung und oberirdischen Ableitung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück;“ bb) Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 4.

b) Abs. 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort „doppelter“ durch das Wort „einfacher“ sowie das Wort „dreifacher“ durch das Wort „doppelter“ ersetzt. bb) In Nr. 1 werden nach dem Wort „Lageplan“ die Wörter „oder Kanalauskunft“ eingefügt. cc) In Nr. 2 Satz 1 wird das Wort „Leitungen“ durch die Wörter „geplanten Grundstücksentwässerungsanlage“ ersetzt. dd) In Nr. 3 werden die Wörter „aller Leitungen“ durch die Wörter „der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage“ sowie die Angabe „Normal-Null (NN)“ durch die Angabe „Normalhöhennull (NHN)“ ersetzt. ee) Nr. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für die Bemessung von regenwasserführenden Leitungen sind die aktuellen Regenspenden zugrunde zu legen;“ ff) Nach Nr. 4 werden folgende Nrn. 5 und 6 eingefügt: „5. bei einer notwendigen Rückhaltung von Niederschlagswasser ein Überflutungsnachweis und der Nachweis eines ausreichenden Rückhaltevolumens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; 6. bei einer oberirdischen Ableitung des Niederschlagswassers der qualifizierte Nachweis nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dass diese Ableitung aus dem Grundstück funktionsfähig ist und nur unbelastetes Niederschlagswasser eingeleitet wird;“ gg) Die bisherigen Nrn. 5 und 6 werden die Nrn. 7 und 8.

c) In Abs. 4 wird die Zahl „5“ durch die Zahl „7“ ersetzt.

d) In Abs. 8 Satz 1 wird das Wort „schriftlicher“ gestrichen.

e) In Abs. 9 werden die Wörter „in zweifacher Ausfertigung“ gestrichen.

  1. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 3 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt. b) In Abs. 3 werden die Wörter „, insbesondere wasserdicht“ gestrichen. c) Abs. 8 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 werden die Wörter „eine Niederschrift“ durch die Wörter „ein Prüfprotokoll“ ersetzt. bb) In Satz 4 wird das Wort „Diese“ durch das Wort „Dieses“ ersetzt.

  2. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 4 werden die Wörter „eine Niederschrift“ durch die Wörter „ein Prüfprotokoll“ ersetzt. b) Nach Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt: „(8) Abs. 2 bis 4 gelten nicht für Einrichtungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3.“

  3. In § 13 Abs. 2 Satz 3 wird das Wort „Niederschrift“ durch das Wort „Dokumentation“ ersetzt.

  4. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 14

Einleitung von Abwasser“

b) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Regenwasserkanäle“ durch die Wörter „Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung“ ersetzt. c) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Der Wortlaut wird Satz 1 und nach dem Wort „Rückhaltemaßnahmen“ wird der Klammerzusatz „(z. B. Drosseleinrichtung)“ eingefügt. bb) Folgende Sätze 2 und 3 werden angefügt: „Die zum Zwecke der mengenmäßigen Einleitbeschränkung eingebaute Drosseleinrichtung ist stets in einem betriebsfähigen Zustand zu halten. Die Stadt kann jederzeit einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit der Drosseleinrichtung fordern, damit nur die maximal genehmigte Einleitmenge abgeleitet werden kann.“

d) In Abs. 5 Nr. 1 werden die Wörter „einen Regenwasserkanal“ durch die Wörter „eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung“ ersetzt.

  1. In § 19 Nr. 5 wird die Angabe „§ 10 Abs. 3 Nr. 5“ durch die Angabe „§ 10 Abs. 3 Nr. 7“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

LA/021/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung;

Einführung zweier neuer Gebührenpositionen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Lesefassung der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung

Sachverhalt (kurz):

Neu aufgenommen in Anlage 1 werden eine Gebührenposition für E-Scooter und eine Pauschalposition, um auch einzelne Sondernutzungen, für die es keine entsprechende Gebührenposition gibt, mit erfassen zu können.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Einnahmen durch Sondernutzungsgebühren erhöhen sich.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/021/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

BANOS

Vpl

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/021/2023

Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 20.09.2023):

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS - SNutzGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (Stadtrat am 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 20.09.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS – SNutzGebS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung;

Einführung zweier neuer Gebührenpositionen

Entscheidungsvorlage

Neue Position 43 – Gewerbliches Abstellen von E-Scootern

Auf der Grundlage eines Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 07.07.2022 soll das Abstellen von E-Scootern durch ein Zonierungskonzept geordnet werden. Zu diesem Zweck sollen mit den fünf Anbietern von E-Scootern im Stadtgebiet Nürnberg öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden. Demnach darf jeder Anbieter bis zu 800 Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen und auf öffentlicher Fläche abstellen

Bestandteil der Vereinbarungen ist auch die Entrichtung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen der E-Scooter. Mit der neuen Position 43 wird hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen. Durch die Rahmengebühr wird die für die Verhandlungen notwendige Flexibilität gewährleistet.

Neue Position 99 – Position für sonstige Sondernutzungen

Nicht alle Arten der Sondernutzungen, die beantragt werden, sind vorhersehbar und haben eine passende Position in der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung. Bisher fehlt eine Sondernutzungsgebühr, die unvorhersehbare Nutzungen abdecken kann.

Mit der neuen Position soll dem abgeholfen und der Rahmen festgelegt werden, in welchem die Verwaltung in einem konkreten Einzelfall eine Regelung treffen kann. Bemessungsgrundlage ist der Flächenverbrauch. In geeigneten Fällen lässt die Rahmengebühr auch eine monats- oder jahresweise Abrechnung zu.

Um einerseits die erforderliche Bestimmtheit der Regelung, andererseits aber auch die nötige Flexibilität zu gewährleisten, wird nach dem Vorbild anderer Städte eine Regelgebühr eingeführt, von der in begründeten Ausnahmefällen innerhalb eines bestimmten Rahmens abgewichen werden kann.

Tritt eine neue Nutzungsart gehäuft auf oder hat sie eine überdurchschnittliche Bedeutung, wird dem Stadtrat die Sondernutzungsgebührensatzung auch künftig vorgelegt und eine eigene Gebührenposition vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Die neue Position 43 wird voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 200.000 Euro je Jahr zur Folge haben.

Die neue Position 99 wird Mehreinnahmen zur Folge haben. Die Höhe lässt sich nicht prognostizieren. Da es sich hier um wenige Einzelfälle handelt, werden die Einnahmen hier gering sein.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(SondernutzungsGebS – SNutzGebS) vom 17. März 1977 (Amtsblatt S. 64), zuletzt

geändert durch Satzung vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 337)

Vom ..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „SondernutzungsGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Sondernutzungsgebührensatzung“ ersetzt.

  2. Die Anlage 1 wird im Anschluss an Pos. Nr. 42 um die beiden folgenden Pos. Nrn. ergänzt:

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag in Euro
43 Gewerbliches Abstellen von E-Scootern Stück Jahr 30 bis 80
99 Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind. Regelgebühr Rahmengebühr Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der m² m² Tag Tag 6,00 0,10 bis 100,00

_______________________________________________________ 1

Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.11.2023 in Kraft.

_______________________________________________________ 2

– Lesefassung –

(Änderungen bzw. Ergänzungen in Fettdruck und unterstrichen)

Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung

Sondernutzungsgebührenverzeichnis

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag in Euro
1a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. je angefangene 25 m² je ange- fangene Woche 18,00
1b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 84,80
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 11,70
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 27,60
4 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 5,30 / 10,50 / 16,30
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 11,80 / 19,70 / 27,60
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 16,90
7 Masten Stück Jahr 21,00 / 38,00 / 56,20
Stück Monat 2,90 / 4,40 / 5,90
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer, etc. Stück Jahr 9,20 / 15,80 / 23,60
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 16,30 / 23,60 / 30,40
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,39 / 0,65 / 0,79
11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 30,20 / 41,90 / 53,60
11b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 13,50
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 27,00
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,26 / 0,26 / 0,39
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 52,30 / 75,90 / 98,30
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,39 / 0,65 / 0,79
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 38,00
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 23,60
17 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 168,60
- im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 112,40
18 Heringsbratstände Stück Monat 32,60
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 153,40 / 222,50 / 307,90
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 9,80 / 19,20 / 29,20
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 60,10
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 23,60 / 37,70 / 54,00
22a Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 11,80 / 18,90 / 27,00
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Tag von 4,20 bis 55,10
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag von 14,10 bis 1.405,00
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 27,60 / 52,30 / 75,30
26 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 11,20
Mindestgebühr Tag 45,00
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 45,00
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 19,70 / 23,60 / 28,80
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 13,70
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 27,50
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,60
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,74
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,86
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,25

32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Jahr 20,90 Gleisstrecke

33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 427,00
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 424,00
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 342,70
m2 Juni bis Novem- ber 466,30
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 269,70
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 23,60 / 38,20 / 55,10
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 143,80
38 unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung Fahrzeug Tag 61,80
39 unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 61,80
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 150,60
41 unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 28,10
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 56,20
- größer DIN A0 Stück Tag 84,30
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 28,10
43 Gewerbliches Abstellen von E-Scootern Stück Jahr 30 bis 80
99 Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind.
Regelgebühr Rahmengebühr Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt. m² m² Tag Tag 6,00 0,10 bis 100,00

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