Beschlussvorlage Stpl/030/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark"
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB
Anlagen: Entscheidungsvorlage Gebietsumgriff Untersuchungsgebiet „Quartier Annapark"
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, für den Bereich „Quartier Annapark" (Südstadt, südlich Wölckernstraße/Landgrabenstraße) ein neues / erweitertes Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. Hierzu soll die Verwaltung noch in 2023 Vorbereitende Untersuchungen für das Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" einleiten, welches insbesondere die Umsetzung von Projekten der Urbanen Gartenschau 2030 sowie prioritäre Maßnahmen des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden unterstützen soll.
Die Verwaltung empfiehlt die zügige Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 Abs. 3 Baugesetzbuch), um mit dem Stadterneuerungsprozess zu beginnen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 600.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 400.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Neue MIP-Maßnahme 1249 Stadterneuerungsgebiet "Quartier Annapark" ist im MIP-Entwurf 2024-2027 in Abstimmung mit Stk enthalten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Themen werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gebietsbezogen abgearbeitet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Ref. I/II/Stk
UwA, SÖR, Vpl, SW, Ref. IV, J, Stab Sozialraumentw
Gutachtenvorschlag (AfS 21.09.2023):
Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch die Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ für das neue Sanierunsgebiet „Quartier Annapark" in der Südstadt. Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind im beiliegenden Plan vom Juli 2023 dargestellt. Eine Behandlung über das Ergebnis wird im Stadtplanungsausschuss erfolgen.
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Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Der Beschluss tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.
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Die Inhalte der geltenden, förmlich festgelegten Sanierungssatzung „Galgenhof/Steinbühl" werden von den Vorbereitenden Untersuchungen zum künftigen Sanierungsgebiet „Quartier Annapark" nicht berührt. Die Beurteilung von Baugesuchen und Vorhaben erfolgt während der Laufzeit des Sanierungsgebietes „Galgenhof/Steinbühl" ausschließlich auf Basis der geltenden, förmlich festgelegten Sanierungssatzung und der sich aus ihr ergebenden Wirkungen. Im nördlichen Teilbereich des Untersuchungsgebietes „Quartier Annapark“, der im Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl“ (nördl. Wölckernstraße/Landgrabenstraße) liegt, finden § 14 BauGB zur Veränderungssperre und § 15 BauGB zu den Vorschriften über die Zurückstellung von Baugesuchen keine Anwendung.
Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 wird die Einleitung der „Vorbereitenden Untersuchungen" für das künftige Stadterneuerungsgebiet „Quartier Annapark" (Südstadt) zum Beschluss erhoben.