Beschlussvorlage Stpl/036/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der
Hirschenholzstraße
Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan Umweltbericht 1. Fassung
Sachverhalt (kurz):
Angrenzend zur Autobahn und dem Kanal soll auf einer Fläche von ca. 5 ha ein Solarpark entwickelt werden. Das Vorhaben trägt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei. Geplant ist eine Nutzungsdauer von maximal ca. 30 Jahren. Die Flächen werden nur gepachtet.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben im Außenbereich wird die 32. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" aufgestellt.
Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich landwirtschaftliche Fläche dar.
Das Gebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Rednitztal-Süd. Die Einleitung des B-Plans vor der Einleitung der LSG-Verordnung ist unkritisch. Wesentlich ist, dass die LSG-VO vor dem finalen Beschluß zum FNP geändert wird.
Die im Bebauungsplan geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist daher der FNP zu ändern (Darstellung als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik).
Das Änderungsverfahren soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 21.09.2023):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
-
für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.08.2023 bestimmten Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
-
auf der Grundlage des Plans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen, Förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit, außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).
Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 beschließt der Stadtrat:
-
für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamts vom 14.08.2023 bestimmten Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.
-
auf der Grundlage des Plans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen, Förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit, Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).
Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.