Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (27.09.2023)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 21.09.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Katzwang Stadtplanungsausschuss Energie & Versorgung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/036/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

32. Änderung: Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der

Hirschenholzstraße

Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan Umweltbericht 1. Fassung

Sachverhalt (kurz):

Angrenzend zur Autobahn und dem Kanal soll auf einer Fläche von ca. 5 ha ein Solarpark entwickelt werden. Das Vorhaben trägt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei. Geplant ist eine Nutzungsdauer von maximal ca. 30 Jahren. Die Flächen werden nur gepachtet.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben im Außenbereich wird die 32. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" aufgestellt.

Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich landwirtschaftliche Fläche dar.

Das Gebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Rednitztal-Süd. Die Einleitung des B-Plans vor der Einleitung der LSG-Verordnung ist unkritisch. Wesentlich ist, dass die LSG-VO vor dem finalen Beschluß zum FNP geändert wird.

Die im Bebauungsplan geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist daher der FNP zu ändern (Darstellung als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik).

Das Änderungsverfahren soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 21.09.2023):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

  1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.08.2023 bestimmten Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.

  2. auf der Grundlage des Plans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen,  Förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,  außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 beschließt der Stadtrat:

  1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamts vom 14.08.2023 bestimmten Bereich zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.

  2. auf der Grundlage des Plans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen,  Förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit,  Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV).

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Download ↓