Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
Prüfung der Stellungnahmen, abschließende Behandlung, Feststellungsbeschluss
Entscheidungsvorlage:
Ausgangssituation
Anlass der durchzuführenden Bauleitplanverfahren ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg-Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff Altholz aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren aber Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen oder einer thermischen Verwertung zuzuführen.
In der Praxis wird heute ein großer Anteil des Abfallstoffs Altholz aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen.
Die Änderung des FNP soll der Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung dienen, in dem zusätzlich zu der bisherigen Darstellung „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“, noch die Darstellung als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Abfall)“ aufgenommen wird. So werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 4669 aus dem FNP (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Altholzverbrennung“ geschaffen.
Der Entwurf der 30. Änderung des FNP im Bereich Altholzverbrennung Sandreuth wurde am 15.03.2023 durch den Stadtrat gebilligt und vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll beschlossen werden.
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung auf Grundlage des Entwurfs fand vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 statt. Es ging eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme bezog sich neben generellen Aspekten auf die Themen Flächeninanspruchnahme, Bedarf/Standort und Umweltauswirkungen/Schadstoffbelastung und erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie Leistungskapazität der Anlage. Die Stellungnahme ist inhaltlich in gekürzter Form wiedergegeben. Das Originalschreiben befindet sich im FNP-Ordner, der in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort eingesehen werden kann. Bereits vor dem Ausschuss ist eine Einsicht im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 501 (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) möglich.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen und das Ergebnis den Beteiligten mitzuteilen.
Stellungnahme des Bürgervereins Der Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau e.V. führt aus, dass die bestehende Hausmüllverbrennungsanlage bereits als zu groß dimensioniert empfunden werde, die Altholzverbrennungsanlage werde als Erweiterung verstanden, die insbesondere an diesem Standort in der Kernstadt nicht erforderlich und aufgrund der Verbrennung von gefährlichen Abfällen und deren Feinstaub-, CO - und Methan-Emissionen auch nicht verträglich sei. Weiterhin kämen die Umweltbelastungen aufgrund des innerstädtischen Transports mittels Lkw hinzu. Die Inbetriebnahme des Gleisanschlusses sei unrealistisch. Die Immissionsprognose lege dar, dass aufgrund der Topographie und der Windsituation weite Teile des dichtbebauten Stadtgebiets von den Immissionen betroffen seien, zusätzlich zu denen der bestehenden Müllverbrennungsanlage. Weiterhin trage die Anlage mit der geplanten Leistung nur marginal zur Deckung des Fernwärmebedarfs bei. Das Vorhaben sei aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Zu den Einwänden - Stellungnahme Bürgerverein Bei der geplanten Altholzverbrennungsanlage handelt es sich nicht um eine Erweiterung der Müllverbrennungsanlage, sondern um eine Möglichkeit der Verwertung von gefährlichem Altholz mit entsprechender Abgasreinigungsanlage unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien und Normen. Dabei wird eine sinnvolle Erweiterung der derzeitigen Energie- und Wärmeerzeugungsinfrastruktur in Nürnberg umgesetzt, um in Zukunft Erdöl und Erdgas für die Fernwärmeerzeugung einzusparen. Im Rahmen der FNP-Änderung wurde eine detaillierte Standortprüfung unter Einbeziehung zahlreicher Kriterien, wie auch der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung, vorgelegt. Im Ergebnis konnte der Standort Sandreuth am besten bewertet werden. Weiterhin zeigt die Immissionsprognose auf, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastungen der Grenzwerte für die einschlägigen Luftschadstoffe an den Immissionsorten weit unterschritten werden. Ebenso ist die Umweltbelastung durch die zusätzlichen Lkw- Transporte verträglich. Dies wird auf Bebauungsplanebene nachgewiesen. Bei der Anlage handelt es sich um eine wirtschaftlich sinnvoll und konkurrenzfähig dimensionierte Anlage. An der Planung wird festgehalten. Im Übrigen wird durch den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geregelt. Die Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit erfolgt im anschließenden Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand parallel zur öffentlichen Auslegung vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 statt. Es gingen 14 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, davon 13 Stellungnahmen ohne Einwendungen bzw. mit Hinweisen, die entweder keine spezifische Signifikanz für das Planungsgebiet aufweisen oder erst im Rahmen der Umsetzungsebene oder Rahmen der Erschließungsplanung zu beachten sind. Eine weitere Stellungnahme mit relevanter Einwendung bezog sich auf das Thema Betriebsflächen der Eisenbahn des Bundes im Sinne des Fachplanungsrechts. Diese Einwände wurden im Rahmen einer Betroffenenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB auf der Ebene des Bebauungsplans gelöst.
Zeitliche Umsetzung
Für den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth soll die abschließende Behandlung der Stellungnahmen erfolgen und der Entwurf zur 30. Änderung des FNP einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht durch Beschluss festgestellt werden.
Anschließend wird der Regierung von Mittelfranken der Antrag auf Genehmigung für die 30. Änderung des FNP: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth (Genehmigungspflicht gem. § 6 Abs. 1 BauGB) vorgelegt.
Kosten
Für die Stadt Nürnberg fallen keine Kosten an.
Fazit
Durch die Änderung des FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Altholzverbrennungsanlage auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen.