Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Stpl/034/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth

Prüfung der Stellungnahmen, abschließende Behandlung,

Feststellungsbeschluss

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich Altholzverbrennung Sandreuth wurde am 15.03.2023 durch den Stadtrat gebilligt, im Amtsblatt Nr. 7 vom 29.03.2023 bekannt gemacht und vom 06.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Würdigung der einzelnen Belange führt nicht zu einer Änderung der Planung. In der Begründung wurde die Abwägung der Belange ergänzt.

Auf die Abwägung in der Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

Nach der Prüfung und abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll die Änderung des Flächennutzungsplans durch Beschluss festgestellt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung zum Flächennutzungsplan

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 21.09.2023):

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

  1. dass die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Altholzverbrennung folgendes Ergebnis ergibt:

Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage soll nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt werden.

  1. den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 30. Änderung (Plan-Nr. FNP 30 - F - 01 vom 15.08.2023) mit der Begründung vom 15.08.2023 und dem Umweltbericht vom 09.01.2023 abschließend zu behandeln und durch Beschluss festzustellen.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023

  1. prüft und beschließt der Stadtrat die vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis: Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt.

  2. wird der vorliegende Plan (Plan-Nr. FNP 30 - F - 01 vom 15.08.2023) mit der Begründung vom 15.08.2023 und dem Umweltbericht vom 09.01.2023 abschließend behandelt und durch Beschluss festgestellt.

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