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Umweltbericht

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

Änderung8c:„BereichBrunecker Straße, Technische Universität Nürnberg“

FORTSCHREIBUNGUMWELTBERICHT Stand:07.08.2023

WGF Landschaft T+49(0) 91194 60 30

Landschaftsarchitekten GmbH F+49(0) 91194 60 310

Einfo@wgf-nuernberg.de

Vordere Cramergasse 11 Projekt-Nr. L19/35 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de Datum 07.08.2023

Verfasser:

WGF Landschaft GmbH, Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg

Bearbeiter: M.Sc.Anne Heitmann Dipl.-Ing. Michael Voit, Landschaftsarchitekt

„Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg“ FortschreibungUmweltbericht

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung 1 1.1. Ziele des Bauleitplans 1 1.2. Plangrundlagen 2 2. Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung4 2.1. Fläche 4 2.2. Boden 4 2.3. Wasser 5 2.4. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 6 2.4.1.Pflanzen 6 2.4.2.Tiere 9 2.4.3.Biologische Vielfalt 10 2.5. Landschaft 11 2.6. Mensch, menschliche Gesundheit 11 2.6.1.Erholung 11 2.6.2.Lärmbelastung 12 2.6.3.Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 13 2.7. Luft 13 2.8. Klima 14 2.9. Abfall 15 2.10. Kultur-und Sachgüter 15 2.11. Wechselwirkungen 16 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 16 4. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 17 4.1. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 18 4.2. Europäischer und nationaler Artenschutz 19 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 20 6. Geprüfte Alternativen 20 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 20 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 22 9. Zusammenfassung 22

Anhang

Anlagen

Biotopkartierung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geplante Darstellung im Geltungsbereich der Änderung 8c des Flächennutzungsplans 2 Abbildung 2: Abgrenzung von Innen-und Außenbereich im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4600 18

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht Stadtbiotopkartierung im Geltungsbereich 3 Tabelle 2: Biotop-und Nutzungstypen gem. Erfassung 2020 durch IVL. 7 Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung 24

„Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg“ FortschreibungUmweltbericht

1. Einleitung

Der Freistaat Bayern plant eine neue „Technische Universität Nürnberg“ (University of Technology Nürnberg, UTN) aufden südlichenTeilflächen des ehemaligen Südbahnhofes an der Brunecker Straße in Nürnberg.Das rund 39,4ha große Areal liegt zwischen Brunecker und Münchener Straße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naherholungsgebiet Dutzendteich und in räumlicher Nähe zur Nürnberger Messe. Die beabsichtigte universitäre Nutzung der Fläche entspricht nicht den Darstellungen im wirksamenFlächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP).Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals auf dem ehemaligen Südbahnhof ist die Änderung des wirksamen FNP der Stadt Nürnberg notwendig.Diese wurde am 28.10.2015 durch den Stadtratfür das gesamteAreal des ehemaligen Südbahnhofsbeschlossen.Am 28.04.2016 wurde in Folge dessen im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans(B-Plan)Nr. 4600 sowie zur Änderung 8 des Flächennutzungsplans„Brunecker Straße“für den gesamten Geltungsbereicheingeleitet. Um die erforderliche Planungsrechtsschaffung für eine zeitnahe Realisierung der geplanten Technischen Universität zu erreichen, wurde am 04.03.2020im Stadtratder Beschluss zur Einleitung derFNP-Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität gefasst.Der Änderungsbereich für die Entwicklung derUTN wird mit dem Stadtratsbeschluss aus dem Gesamtumgriff der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnbergherausgelöst.Die FNP-Änderung8cerfolgt nach §8Abs.3Baugesetzbuch (BauGB), vorbereitendzur Aufstellungdes Bebauungsplans Nr.4656, welcher wiederum ein Teil-Bebauungsplan des B-Planverfahrens Nr. 4600 ist. Dabei bildet gemäß des Beschlusses des Stadtplanungs- und Umweltausschusses vom 07.04.2022 die Rahmenplanung mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (Stand: 10.03.2022) die Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß §2Abs.4BauGBin der Bauleitplanungeine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima undLuft, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht–alsgemäß §2aBauGBgesonderterTeil derBegründung –ist als Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes berücksichtigt bei der Bestandsbewertung die Darstellungen des wirksamen FNP sowiediegegenwärtigeSituation vor Ort unter Einbeziehungdes Bezugszeitpunkts2005 (vgl. Kapitel 4.1). Im Jahr 2004 wurde die planerische Entscheidung zur Entwicklung des Gesamtareals an der Brunecker Straße vereinbartzwischen der Stadt Nürnberg, der ehemaligen Flächeneigentümerin Deutschen Bahn AG und der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, von welcher der Freistaat Bayern2018die Flächen für die UTN erworben hat.Im Bezugsjahr 2005 begann der Rückbau der damaligen Bebauung.Maßgeblich für die Bewertung der Umweltauswirkungen ist der Vergleich der bisherigen Darstellung im FNP zu den in der FNP-Änderung8c geplanten neuen Darstellungen(StandJuli2023).

1.1. Ziele des Bauleitplans

Geplant istdie Entwicklung einesneuen Hochschulstandortes.Neben der Universitätsnutzung sindStudierendenwohnheime, Sporteinrichtungen, eine KiTa sowie die Ansiedelung universitätsnaher Einrichtungen und Forschungsunternehmen vorgesehen. Zudem liegt ein Teilabschnitt der geplanten Verlängerung der bestehenden Straßenbahnlinie7im Geltungsbereich der FNP-Änderung 8c.An der UTN soll es bis zu 6.000 Studierende und mindestens 2.000 Beschäftigte der Universität geben.Für die angestrebte Nutzungsumwidmung gibtes keineentsprechendeDarstellung imwirksamenFNP, in welchemdie Flächen desÄnderungsbereichs vorwiegend als Bahnanlagen sowie als gewerbliche Bauflächen ausgewiesensind.

Abbildung 1

Abbildung1: Geplante Darstellung im Geltungsbereich der Änderung 8c desFlächennutzungsplans(Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg,Juli2023) Die geplante FNP-Änderung8c sieht eine Ausweisung alsSonderbaufläche Hochschulevor. ImOstenundin der Mitte desÄnderungsbereichessind zudem Grünflächen dargestellt, imWestenKleingärten. Dergeplante Verlauf der Straßenbahn ist ebenso wie die bestehende U-Bahn verortet. Eine überörtliche Freiraumverbindungwird nachrichtlichdargestellt, faktisch wird diese jedoch in Modul I(Geltungsbereich der FNP-Änderung 8a)liegen.Ebensodargestellt werdenFlächen,dienach §30BNatSchG i.V.m. Art.23BayNatSchG geschützt sindundsolche, deren Bödenerheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Der Umgriff des Änderungsbereichskann in zwei Bereiche unterteilt werden. Schwerpunkt der geplanten universitären Entwicklung liegt auf der größeren und zentralen Teilfläche, welche sich östlich der Brunecker Straße zwischen dieser und der Münchener Straße befindet. Im Südwesten dieser zentralen Teilfläche zieht sich die langgestrecktewestliche Teilfläche, der sogenannte „Annex“, nach Nordwesten in Richtung Hasenbuck. Eine genauere Beschreibung der Ziele undDarstellungendervorbereitendenBauleitplanung findet sich in der Planbegründung zum FNP und zum im Nachfolgenden zu entwickelnden BebauungsplanNr.4656.

1.2. Plangrundlagen

Dasam 1. September 2013 in Kraft getreteneLandesentwicklungsprogramm Bayern(LEP), inklusive der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Teilfortschreibung,weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. ImwirksamenFNPist derÄnderungsbereich 8cüberwiegend als Verkehrsfläche / Bahnanlagen und gewerbliche Baufläche dargestellt, am östlichen und westlichen Rand sind zudem Grünflächen ausgewiesen. Neben diesen flächenhaften Darstellungen enthält der FNP auch überlagernde Darstellungen. Sosindinnerhalb des Änderungsbereichs Flächenmit Verdacht aufbzw.mit erheblicher Belastung durch umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet.Die Grünfläche im Westen ist mitder ZweckbestimmungKleingärten versehen. DerB-PlanNr. 4652 (in Aufstellung), ein Teil desBebauungsplanverfahrensNr.4600, grenzt nördlich an den

Änderungsbereich. Sowohl im Süden als auch westlich der geplanten Universitätsflächen bzw. nördlich des sogenannten„Annex“istder Bebauungsplan Nr. 4635rechtsverbindlich. Westlich des FNP-Änderungsbereiches grenzt derrechtsverbindlicheB-Plan Nr. 3809 an. DerMasterplan Freiraum–GesamtstädtischesFreiraumkonzeptNürnberg sieht das Gesamtgebiet Brunecker Straße als Schwerpunktraum mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf.In diesemzukünftigen großen Siedlungsschwerpunkt soll die Freiraumentwicklung vorangetrieben und die Erreichbarkeit von (neuen) Freiräumen gefördert werden. DasIntegrierte Stadtteilentwicklungskonzept(INSEK)„Nürnberg Südost“aus dem Jahr 2015 sieht das Untersuchungsgebiet als wesentliche Schnittstelle zwischen Innenstadt, Volkspark Dutzendteich und Langwasser. Dabei gilt es, das lückige Fußwegenetz zu schließen und eine Grünverbindung als urbane Parklandschaft zwischen Dutzendteich und Hasenbuck zu schaffen. Weiterhin wird der damit verbundene Ausbau des ÖPNVs als Chance gesehen sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Sozial-und Bildungsinfrastrukturen und neuen gewerblichen Flächen. Gemäß der Stadtbiotopkartierung bestehen innerhalb des Änderungsbereiches verschiedene kartierte Biotope. Einen Schutz nach §30BNatSchG i.V.m. Art.23BayNatSchG weisen Silikat- und Sandmagerrasen (GL00BK) auf Teilflächen derBiotope N-1396-002,N-1404-003und N-1404-004auf(vgl. Anlage2 Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG) / Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung). Biotope der Stadtbiotopkartierung innerhalb des Geltungsbereichs:

Tabelle1: Übersicht Stadtbiotopkartierung im Geltungsbereich

Biotop-Nr. Bezeichnung

N-1396-002 Ruderalfluren und Gehölze auf Bahnbrachen nördlich Ausbesserungswerk

N-1399-001 Ruderalflur an der Brunecker Straße

N-1401-005 Bäumeöstlich Brunecker Straße

N-1402-001 Baumhecke östlich Brunecker Straße

N-1402-002 Baumhecke östlichBrunecker Straße

N-1403-003 Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände an derBrunecker Straße

N-1403-004 Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände an derBrunecker Straße

N-1403-006 Gehölze zwischen Münchener Straße undBahngelände an derBrunecker Straße

N-1404-001 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

N-1404-002 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

N-1404-003 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

N-1404-004 Ruderalflurauf Bahnflächen südwestlich derBrunecker Straße

Bedeutsame Lebensräume nach Arten-und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 sind im Änderungsbereichvorhanden:  ABSP Nr. 664 „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“  ABSP Nr. 840 „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“ Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Ebenso wenig sind Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete(SPA-Gebiete) von der Planung betroffen.

2. Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchfüh-

rung der Planung

2.1. Fläche

Ausgangssituation Der Änderungsbereich liegt im Süden der Stadt Nürnberg in der Gemarkung Gibitzenhof und umfasst insgesamtrund39,4ha. Bei demGebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, welche jahrzehntelang als Güterbahnhof und anschließend gewerblich genutzt wurde.Das Gebiet war durch entsprechende bauliche Anlagen (Gebäude, Schienenanlagen, Straßenflächen) geprägt unddiesespiegeln sichbis heute in den Vegetationsstrukturenund der vorhandenen Topographiewider. Die baulichen Anlagen und verkehrlich genutztenFlächen imGebiet wurden 2019/2020zu großen Teilen rückgebaut und verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Allein die langgestreckte Fläche im Westen des Gebietes („Annex“)istnoch nahezu vollständig versiegelt und in gewerblicher Nutzung.Durchdiebereits vollzogenenRückbaumaßnahmen(v. a. im zentralen Bereich)entwickelten sich in den letzten Jahren verschiedene ökologisch wertvolle Bereiche mit Bedeutung für den Natur-und Artenschutz.Daneben bestehenweiterhinältere erhaltenswerte Vegetationsbestände,die sich über Jahrzehnte entlang der gewerblichen Nutzungen entwickelt haben.Weiterhin liegen Bereiche vor, welche nach Bayerischem Waldgesetz als Waldflächen einzustufen sind. Auswirkungen / Prognose Die angestrebte Flächennutzungsplanänderung sieht auf dem Gebiet der UTN eine Sonderbaufläche Hochschule und Freiflächen vor. Innerhalb des Sondergebietes sind neben denuniversitären,auchhochschulaffine gewerbliche Nutzungen, die Errichtung von Wohnheimen für Studierende und einer KiTa vorgesehen. Es handelt sich in der vorliegendengeplanten Nutzungsänderung um eine großflächige Maßnahme zur Wiedernutzbarmachung einerKonversionsfläche. Die Planung verursacht folglich keine Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlichenoder landschaftlich hochwertigenFlächen.Stattdessen werdenFlächen im Innenbereich nach §34BauGB überplant, die demnach eine überwiegende Bebaubarkeit aufweisen. Dieseurban geprägten, bereits genutztenFlächenwarenzum Zeitpunkt der planerischen Entscheidung zur Gebietsentwicklungweitflächigversiegelt.Durch die geplante Nutzungsänderung werden rückgebaute sowie zuvor unbebaute Flächen erneut bzw. neu versiegelt.Gleichzeitigwerdenbestehende,ökologisch wertvolle Grünflächen erhalten sowie neue Grün-und Freiflächenim Änderungsbereich geschaffen. Durch die künftigenDarstellungenim FNP wird der Grünflächenanteil im Änderungsbereich gegenüber der Darstellung imwirksamenFNPum ca. 3haerhöht und der Anteil an Bau-bzw. Bahnflächen reduziert(vgl. Kap. I.6.4der FNP-Begründung).Die Planung entsprichtinsgesamtdenZielendes §1Abs.5BauGBunddes§1aAbs.2BauGB, wonach die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Mit dem Planungsvorhaben ist der Verlust von Wald i.S.d. Waldgesetzes in einem Umfang von rund 3,2ha verbunden. Bei diesem handelt es sich um vorwiegend junge Sukzessionsstadien. Im Sinne des Schutzguts Fläche ist diese Wirkung als weniger nachteilig einzustufen als etwa das Vordringen einer neuen Siedlung in etabliertenWaldflächen am Ortsrand.

Durch die angestrebte Nutzungsänderung zu einem Hochschulstandort erfolgt eine Wieder-und Neuversie-

gelung auf den vorher rückgebauten Flächen. Da es sich um eine umfangreiche Wiedernutzbarmachung

einer innerstädtischen Konversionsfläche handelt, sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen Auswir-

kungenauf das Schutzgut Fläche zu erwarten.

2.2. Boden

Ausgangssituation Der geologische Untergrund im Änderungsbereich ist geprägt von Sandstein-Schichten des Mittleren Keupers. Unter dem Mittleren und Unteren Burgsandstein stehen Coburger Sandstein und Blasensandstein i.e.S. an. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen sehr harter, sogenannter „Quacken-Lagen“ dar und zudem kommen Zwischen- und Basisletten (rote, tonige Schluffsteine) unterschiedlicher Horizontmächtigkeit zwischen den

Schichtpaketen vor.In das Festgestein im Untergrundhaben sich bereichsweisequartäre Sedimente(Ablagerungen ausSandundKies)mit einer Mächtigkeit vonbis zu20meingeschnitten. In den meisten Teilen des Geländes ist die Sand-/Kiesauflage 2bis10mstark. Der Südbahnhof Nürnberg wurde zwischen 1935 und 1998zum Teilals Güterbahnhof betriebenundüberwiegendgewerblichdurchTanklagerfürwassergefährdende Stoffe, durch Schrotthändler und Werkstätten etc. genutzt. Während des Zweiten Weltkrieges war der damaligeSüdbahnhof Ziel mehrerer Bombenangriffe.Zuoberst liegen in Folge der nach dem Krieg erfolgten Geländeprofilierung in einer durchschnittlich 1bis5m mächtigen LageanthropogenüberprägteBodenschichten und Auffüllungen vor. Diese bestehenausumgelagerten BödenmitFremdbestandteilen wieBauresten, Schlacken undEisenschrott. Auf denFlächen der geplanten UTN besteht flächendeckend Kampfmittelverdacht.Im wirksamen FNP sind Flächen mit erheblichen Belastungen durch umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet.In Teilbereichen liegenbehördlich bestätigteAltlasten undRestbelastungenaufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzungvor. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden diebodenschutzrechtlich relevantenBodenbelastungen im gesetzlich geforderten Umfang zur Gefahrenabwehr saniert. Einzelne Flächen wurden vollständig dekontaminiert,Restverunreinigungenin ehemaligen Sanierungsbereichen könnenjedoch weiterhinbestehen.Aufvier Inselflächendes zukünftigen UTN-Geländes sind erhebliche Restverunreinigungendokumentiert, die während der anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden.Auf einer Teilfläche wird derzeit eine Sanierungsplanung aufgestellt. Auswirkungen / Prognose Durch die vorgesehene Nutzungsumwidmung des Arealssindin den zukünftigen Baufeldernbautechnisch bedingte Bodeneingriffe undeine Kampfmittelberäumungvorgesehen.Im Bereich erhaltenswerter Vegetationsbeständewerden Eingriffe in den Boden in diesem Umfang weitgehend unterlassen.Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme, um Gefahren durch oberflächennah liegende Kampfmittelin diesen Bereichenauszuschließen, ist eine Kampfmittelfreimessungauf diesen Flächen. Für eine Bebauung der Altlastenflächenwurden in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg Maßnahmenzur Beweissicherung(z. B.fachgutachterliche Begleitung)festgelegt.Für den Umgang mit Flächen, dieabfallrechtliche Bodenbelastungen aufweisen,liegendurch die LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbHPlanungsvorgaben zum Bodenmanagementvor. Diesen hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg mit Schreiben am 13.07.2021zugestimmt.Das bei den geplantenBaumaßnahmen anfallendeAushubmaterial wird entsprechend seiner Schadstoffbelastung im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst vor Ort wiederverwertet oderandernfallsfachgerecht entsorgt. Durch die geplante Entwicklung auf dem Gebiet der UTN werden(vormals)versiegelteebenso wie derzeit unversiegelte Flächen bebaut. Insgesamt ist nach überschlägiger Berechnung im Änderungsbereich zukünftig von einem Versieglungsgrad um 48 % auszugehen, was einer geringfügigen Steigerung gegenüber dem Bezugsjahr 2005 (Versiegelungsgrad ca. 43%) entspricht.Durch die Versiegelung verlieren dieseFlächen ihre natürliche Bodenfunktion.

Im Änderungsbereich wird das Schadstoffpotential im Boden in Folge der baubedingten Bodeneingriffe

deutlich reduziert und somitistvon einer Schaffung gesunder Wohn-, Lebens-und Arbeitsverhältnisse aus-

zugehen.Durch Neuversiegelung gehen die Bodenfunktionen verloren, aber insgesamt erhöht sich der Ver-

siegelungsgradnur wenig.Damit istzusammengefasstvonkeinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen

auf das Schutzgut Boden auszugehen.

2.3. Wasser

Ausgangssituation Auf dem Gelände der geplanten Technischen Universität in Nürnberg bestehen keineOberflächengewässer. Grundwasser steht sowohl im Sandsteinuntergrund als auch in den quartären Sedimenten an. Die Strömung ist mit sehr geringem Gefälle nach Norden gerichtet. Das Grundwasser ist im Süden desGebiets ab 317,5 m NHN und im Norden bei 316 mNHN zu erwarten.Im Osten des Änderungsbereiches, entlang der Münchener Straße, ist Grundwasser in einer Tiefe (Flurabstand) von rund 4m anzutreffen.ImWestenwird ein Grundwasserflurabstand vonbis zu 10 m erreicht.

Bodenbelastungen, die zum Teil auch das Grundwasserverunreinigt haben, wurden in der Vergangenheit sukzessive saniert bzw. werdenaktuellsaniert. Restverunreinigungen des Bodens und Grundwassers können aber weiterhin bestehen. Optimale Versickerungsbedingungen finden sich im westlichen „Annex“ des UTN-Geländes, wo quartäre Sedimente in großer Mächtigkeit bestehen. DerSand und kiesige Sande des Quartärs sind insgesamt sehr gut durchlässig (Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte k um 10-1bis 10-6). Der Festgesteinsuntergrundweist eine gef ringe Durchlässigkeit auf und die roten Schluffsteine der Basisletten sind alsgrundwasserstauendeinzustufen. Auswirkungen / Prognose Durch die geplante Umnutzung werden Flächen, welche in der Vergangenheit bereits gewerblich genutzt wurden, einer Wiedernutzung zugeführt. Dabei werden Flächen bebaut, ver- und entsiegelt. Diese Maßnahmen beeinflussen dabei insbesondere die Komponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Wasserhaushalts. Esist davon auszugehen, dass sich die Grundwasserqualitätkünftigdeutlich verbessert, da ggfs. noch vorhandene sanierungsrelevante Grundwasserkontaminationen abschließend saniert und Neueinträge aufgrund der vorgesehenen Nutzung bzw. durch dasVerringern vonbestehenden Bodenbelastungen wirksam und dauerhaft unterbunden werden. Das im Zuge der Rahmenplanung konzipierte Regenwassermanagement sieht grundsätzlich eine dezentrale Retentionund Versickerung innerhalb der Freiflächenvor, wobeiNiederschlagswasser nur in schadstofffreie Bodenhorizonte versickert wird.Eine Muldenversickerung im Bereich der Freiflächen stellt die bevorzugte Variante dar, in dafür nicht geeigneten Bereichen muss voraussichtlich mittels Rigolen versickert werden.Es ist vorgesehen,Bereiche mit hohen Bodenbelastungen oder Bereiche mit hohem Grundwasserstandauszusparen.Niederschlagswasser von den zu begrünendenDachflächen soll zudem teilweise zur Bewässerung der Grünflächen gespeichert werden. Detaillierte Informationen zur genauen Entwässerung können auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht dargelegt werden und erfolgenkonkreter auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Auf der Konversionsfläche sind Bodensanierungen vorgesehen, welche sich positiv auf das SchutzgutWas-

serauswirken. Es wird eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Gleichzeitignimmt dieFlä-

chenversiegelungvoraussichtlichgeringfügigzu, wobei die Dachflächen zum Teilzubegrünensein werden.

Wesentliche nachteiligeAuswirkungender geplanten Nutzungsänderungen auf das Schutzgut Wassersind

insgesamt nicht erkennbar; die Auswirkungen der (Durchführung der) Planung können somit alsnicht er-

heblicheingestuft werden.

2.4. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

2.4.1. Pflanzen Ausgangssituation DasGebiet der UTNist eine Konversionsfläche, deren vormalige gewerbliche Nutzungenseit 2005größtenteils zurückgebaut wurden. Das Areal ist heute durch ein Nebeneinander vielfältiger Vegetationsbestände unterschiedlichen Altersgeprägt(vgl. Natur-und Artenschutzkonzept(NAK)zur Rahmenplanung, WGF Landschaft, Stand: August 2022). Insbesondere die brachgefallenen und rückgebauten Flächen unterliegen dabei dynamischen Sukzessionsprozessen. DerWesten desÄnderungsbereiches (sog.„Annex“) befindet sich noch–zeitlich befristet-in gewerblicher Nutzung und ist großflächig versiegelt. An der westlichen Außengrenze des sogenannten „Annex“ bestehen Kleingärten. Im Süden des geplanten Areals der UTN wurde bereits die Dr.-Luise-Herzberg-Straße zur Erschließunggebaut und ist folglich ebenfalls versiegelt. Die Flächen nördlich dieser Erschließungsstraße wurdenseit 2005dagegenweitestgehendentsiegelt.Kürzlich zurückgebautenBereichebestehen noch als Schotterflächen oder als großflächig eingesäteWiesen(Extensivrasen). Wertvolle Offenlandstrukturen haben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich der rückgebauten Gleisstränge entwickelt. Auf den dort frisch freigelegten Sandflächen haben sich Silbergrasfluren als sehr frühes Sukzessionsstadium entwickelt. Diese Flächen werden zunehmend von Ruderalfluren und Pioniergehölzen bewachsen. Im Nordwesten des Plangebietesfindet sichein halbruderaler Magerrasen.

Im Änderungsbereich bestehen Gehölzstrukturen unterschiedlicher Ausprägung.In vielen Bereichen wachsen auf brachgefallenen Flächen kleinflächig junge Pioniergehölze aus Zitterpappel oder Birke auf, daneben zieht sich ein zum Teil von Robinie dominierter Bestand von Nordosten nach Südwesten über das Plangebiet. Von besonderem Wert sind die alten Gehölzflächen, die sich insbesondere im Osten an der Münchener Straße sowie im Norden des Areals entlang ehemaliger Bahngleise entwickelt haben. In diesen finden sich alte und großkronige Bäume, insbesondere Eichen. Der beschriebene Bestandauf dem Gelände dergeplanten Technischen Universitätwurdeim Jahr2020durch das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie (IVL) kartiert und umfasste nicht die Dr.-Luise- Herzberg-Straße, da diese sich zum Zeitpunkt der Erfassung im Bau befand. Die Kartierung 2020erfolgtegemäß„Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“. Folgende Biotop- und Nutzungstypen wurden erfasst (vgl. Anlage 1 Biotop- und Nutzungstypen im Bestand):

Tabelle2:Biotop-und Nutzungstypen gem. Erfassung 2020 durch IVL.

Biotop-und Nutzungstypen Biotoptyp nach Bayerischer Biotop- kartierung Gesetzlich geschützte Biotope Flächen- größe
gem. Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
(angepasst)
1.1.Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen --- --- 0,23ha
1.2.Nichtheimische Einzelbäume und Baumgruppen (inkl. Pflanzungen) --- --- 0,02 ha
2.3 Feldgehölze, Baumhecken WO–Feldgehölze, naturnah --- 4,49 ha
2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume WH–Hecken, naturnah --- 0,13ha
2.4a Brombeergestrüpp mit Neophyten --- --- 0,06 ha
2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken-/ Gebüschpflanzungen --- --- 0,01 ha
3.6 Vorwald-Robinien --- --- 1,43 ha
3.7 Pioniergehölze und Vorwaldstadien mit thermophiler Ruderalflur(3.7 / 10.2a) --- --- --- --- 2,26ha 0,43 ha
5.3 Kleingärten --- --- 1,51 ha
5.4 Extensivrasen,Wiesen im besiedelten Bereich --- --- 5,00 ha
7.4 Schotterflächen --- --- 4,01 ha
7.5 Gleisanlagen --- --- 0,79 ha
7.6a Versiegelte Verkehrsflächen mit lückiger, thermophiler Ruderalflur- initial (7.6a / 10.1) mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien (7.6a / 3.7) --- --- --- --- --- --- 9,07ha 0,26 ha 0,09 ha

Biotoptyp nach

Bayerischer Biotop-

kartierung

Gesetzlich

geschützte

Biotope

Flächen-

größe

7.6b Versiegelte Flächen (Gebäudekomplexe und Anlagen) --- --- 0,20 ha
9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur– GL00BK Sandma- § 30 / Art. 23 0,07 ha
flechtenreich, verbuschend, etabliert gerrasen
9.3c Initiale Silbergrasflur 9.3c Initiale Silbergrasflur GL00BK Sandma- § 30 / Art. 23 0,15 ha
gerrasen
9.4 Halbruderale Magerrasen RF–wärmeliebende Ruderalfluren --- 0,57 ha
9.4a Halbruderale Sandmagerrasen GL00BK Sandma- § 30 / Art. 23 0,19 ha
gerrasen
9.5 Altgrasbestände, ruderal und Neophyten GB–magere Alt- grasbestände und Grünlandbrachen --- 0,07 ha
10.1 Lückige, thermophile Ruderalflur–initial bzw. mit Übergang zu Magerrasen (10.1/10.2a) ST–Initialvegeta- tion, trocken ST–Initialvegeta- tion, trocken --- --- 1,95ha 0,42 ha
10.2a Thermophile Ruderalflur- Übergang zu Magerrasen mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien (10.2a / 3.7) RF–wärmeliebende Ruderalfluren RF–wärmeliebende Ruderalfluren --- --- 1,21ha 0,71 ha
10.2b Thermophile ruderale Pioniervegetation auf ehemaligen Gleiskörpern --- --- 0,03ha
10.2d Ausdauernde Ruderalfluren, hochwüchsig mit hohem Neophytenanteil --- --- 0,38ha
nicht kartierte Fläche (einschl.Dr.-Luise-Herzberg- Straße) 3,66ha
Summe 39,4ha

Fett: Biotop-und Nutzungstypen entsprechend der Kriterien der Bayerischen Biotopkartierung; farbig hinterlegt: Flächen mit Schutzstatus nach § 30BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.

Gemäß dieser Vegetationserfassung sind aktuell auf rund 0,42ha nach §30BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay- NatSchG (Sandmagerrasen) geschützte Vegetationstypen im Änderungsbereich vorhanden(vgl. Anlage2 Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG) / Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung). Die floristische Aufnahme auf dem gesamten Gebiet des ehemaligen Südbahnhofs aus dem Jahr 2015 erbrachtezudemNachweise von über 30 Rote-Liste-Pflanzenarten. Darunter finden sichim Änderungsbereich Arten wie z.B. Gewöhnliches Silbergras (Corynephorus canescens), Mäuseschwanz-Federschwingel (Vulpia myurus), Windblumen-Königskerze (Verbascum phlomoides)und Sand-Wegerich (Plantago arenaria). Die Abgrenzung von Flächen, die den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung entsprechen, wurde durch die Erfassungen 2020gegenüber der amtlichen Biotopkartierung von 2006 aktualisiert. Die entsprechenden Biotop-und Nutzungstypen sind in der obenstehenden Tabelle markiert. Teile der Gehölzbestände sind als Waldflächen im Sinne des Art. 2 BayWaldG einzustufen. Die Abgrenzung dieser Waldflächen erfolgte in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten imMärz 2022. Sie berücksichtigt diejenigen Gehölzbereiche, welche Waldeigenschaften aufweisen (Ausdehnung und Boden der überschirmten Fläche, Baumarten sowie Alter und Höhe der Bäume).Demnach besteht Waldauf 4,69ha desÄnderungsbereiches. Hohe Bedeutung für das Schutzgut weisen im Gebiet die standortgerechten Gehölzbestände mit Altbäumen sowie diegeschütztenMager-und Halbtrockenrasen auf.

Auswirkungen / Prognose Die geplante Entwicklung im Änderungsbereich sieht neben universitären Einrichtungen auch Wohnnutzung (Studentisches Wohnen), Freizeitanlagen, sozialer Infrastruktur sowie die Ansiedelung von Forschungseinrichtungen vor. Gleichzeitigist die Neuschaffung von Freiflächen und der Erhalt von wertvollen Vegetationsstrukturen geplant. Bei einer entsprechenden Bebauung ist von einer großflächigen Versiegelung bzw. Überformung des aktuellen Vegetationsbestands auszugehen. Bereits im Vorfeldder baulichenNeugestaltung ist durch notwendige Bodensanierung, Altlastenbeseitigung, Rückbau etc. mit Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu rechnen.Vermeidungsmaßnahmenzur Verringerung der Beeinträchtigungenwerden unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden frühzeitig und sorgfältig auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abgestimmt. Möglichkeiten zum Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen sind auf Ebene der Bebauungsplanung auszuloten und verbindlich zu regeln.

2.4.2. Tiere Ausgangssituation Im Änderungsbereich besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Vegetationsstrukturen, die zum Teil kleinteilig miteinander verzahnt sind. In diesen finden unterschiedliche Tierarten geeigneteHabitatevor(vgl. Anlage 3 Fauna–Fundpunkte und Nachweise), wobeiderÄnderungsbereich aufgrund des sandigen Untergrundes insgesamt trockene und nährstoffarme Lebensraumbedingungen aufweist.Als Biotopverbundachse in Nord-Süd- Richtung sowie zum Dutzendteichareal im Osten kommt dem Grünzug entlang der Münchener Straße eine besondere Bedeutung zu. Für das Gesamtgelände des ehemaligen Südbahnhofes wurde auf Bebauungsplanebene (Bebauungsplanverfahren Nr.4600) bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erarbeitet, in der die Auswirkungen der Planung auf die vorkommenden Arten prognostiziert undvoraussichtlich erforderliche Maßnahmenfestgesetzt wurden. Das Gutachten mit Stand 09.08.2018 basiert im Wesentlichen auf umfangreichen faunistischen Erfassungen zu den Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Schmetterlingen aus dem Jahr 2015. Die Datenbasis dieser saP ist für das vorliegende Verfahren nicht mehr als ausreichend aktuell anzusehen, weswegen für den Standort der UTN nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde faunistische Nacherfassungen 2020 durchgeführt wurden.Die Ergebnisse dieser faunistischen Nacherfassungen und deren Bedeutung für das geplante Bauvorhaben wurden durch das Büro WGF Landschaftauf Ebeneder Rahmenplanung ineinem Natur-und Artenschutzkonzept (Stand: August 2022)dargestellt. Im Änderungsbereich wurden 2020 vier Fledermausarten eindeutig nachgewiesen, wobei die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) die am häufigsten vorkommende Art ist. Daneben wurden Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Mückenfledermaus(Pipistrellus pygmaeus) festgestellt. Zudemist das Vorkommen vonKleinabendsegler(Nyctalus leisleri), Breitflügelfledermaus(Eptesicus serotinus)und Zweifarbfledermaus(Vespertilio murinus) möglich.Diese drei Arten können anhand ihrer Rufe nicht eindeutig voneinander unterschieden werden. Da bei den Untersuchungen diese nicht zu unterscheidendenRufe erfasst wurden undauf dem Geländegeeignete Habitatstrukturen für alle drei Fledermausartenbestehen, kann keine von ihnen mit Sicherheit ausgeschlossen werden.Die meisten Nachweise von Fledermäusen erfolgten entlang von Gehölzstrukturen, wobei eine leichte Häufung im Nordosten festzustellen ist. Die Flächen der geplanten Technischen Universität Nürnberg dienen verschiedenen Fledermausarten als Jagd- und Nahrungshabitat. In den alten Baumbeständen ist potenziell mit Sommer-, Zwischen- oder auch Winterquartierenzu rechnen.Auf demgesamten Gelände, aber insbesondereinnerhalb der alten Gehölzflächen,wurden Habitatbäumeerfasst, welcheeine wichtige Habitatstruktur für viele Fledermausarten darstellen.Gebäude, die als Fledermausquartier geeignet sind,existieren nicht. Eine herausragende Bedeutung hat das Areal des ehemaligenSüdbahnhofs für dieZauneidechse(Lacerta agilis). Durch das Bayerische Landesamt für Umwelt wurde2016festgestellt, dass dasgesamteArealdamalszu den größten bekannten Zauneidechsenvorkommen Mittelfrankensgehörte.Im Zuge der Entwicklung der anderen Teile des ehemaligen Südbahnhofs fanden umfangreiche Umsiedlungsmaßnahmen statt.Folglich hat das Gesamtareal des Südbahnhofs diesen Status heute wahrscheinlich nicht mehr, aber der Änderungsbe-

reich stellt weiterhin einen für die Art geeigneten Lebensraum dar.So wurde imGebiet die Art in wenig gestörten, strukturreichen und besonnten Grünlandbrachen sowie Ruderalflächen nachgewiesen. Höchste Nachweisdichten erfolgten in Bereichen mit wechselnd dichter Grasschicht in Kontakt zu besonnten Gehölzrändern oder Strauchstrukturen. Ein Nachweis der Schlingnatter blieb 2020 ebenso wie bei den Untersuchungen in 2015 aus, weswegen ein Vorkommen der Art im Änderungsbereich ausgeschlossen wird. Im Änderungsbereich brüten entsprechend seiner Habitatausstattung Vogelarten der (halb)offenen Landschaft sowie Gebüschbrüterund Waldvögel, v.a. der lichten Wälder und Waldränder. Neben weit verbreiteten Vogelarten konnten im Geltungsbereich streng geschützte Arten erfasst werden.Auf demGeländewurdeninsbesondere innerhalb der alten Gehölzbestände Habitatbäume erfasst, welche für viele Vogelarten relevante Habitatstrukturen aufweisen. Im Untersuchungsjahr 2020 wurden 16 im weiteren Sinne planungsrelevante Vogelarten erfasst, darunterdienach §10Abs.2Ziff.11BNatSchGstreng geschütztenArtenGrünspecht (Picus viridis), Sperber (Accipiter nisus), Schwarzspecht (Dyroocoptes medius, Nahrungsgast) und Waldohreule (Asio otus). Außerdem die Rote Liste-Arten Klappergrasmücke (Sylvia curruca) und Stieglitz (Carduelis carduelis). Bei den Heuschrecken konnten 15 Arten nachgewiesen werden, darunter 5 Arten der Roten Liste Bayern. Diese sind besonders geschützt, aber nicht streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Bundesartenschutzverordnung(BArtSchV).Siesind nicht saP-relevant.Dieoffenen Pionierflächen sowie deren Übergangsstadien hin zu wärmeliebenden Ruderfluren und Gebüschsukzession bieten großflächige Habitatstrukturen für anspruchsvolle und bestandsbedrohte Heuschreckenarten. Besondere Bedeutung ist dem lokalen Bestand der Blauflügeligen Sandschrecke (Spingonotus caerulans) sowie der sehr großen Population der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) beizumessen. Bei den Tag-und Nachtfaltern, Käfern sowie den Libellen wurden keine besonders wertvollen Arten erfasst. Ebenso wenig wurde der Eremit im Änderungsbereich nachgewiesen.Weitere zu prüfende Arten bzw. Artengruppen fehlen entweder großräumig in und um den Änderungsbereich oder finden dort keinen geeigneten Lebensraum. Insgesamt weistdasGebiet der UTNeine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Tierwelt auf. Auswirkungen / Prognose Im Zuge der Umsetzung der Planungwerden sich die Habitatausstattung im Änderungsbereich stark verändern und Lebensraumfunktionengroßflächig verloren gehen. Insbesondere voneinem Verlust der (ruderalen) Offenlandlebensräumen ist auszugehen, ebenso werden einzelnen Habitatbäume gefällt werden.Gehölzstrukturenkönnenallerdingszum Teil erhalten bleiben.Erhaltungsmöglichkeitenfürfunktionsfähige Lebensräume verschiedener Tierartensind auf Ebene der Bebauungsplanung im Einzelnen zu erörtern. Mitder Nutzungsänderungist ein Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. In Hinblick auf die streng geschützten Tierarten werdendie Auswirkungen der Planung und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. §44BNatSchG gegenüber Fledermäusen, Reptilien (Zauneidechse) und Vögeln im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung umfassend dargestellt.Es werden umfangreiche Maßnahmen erforderlich sein, um die nachteiligen Auswirkungen für streng geschützte Tierarten soweit als möglich zu begrenzen, zu vermeiden bzw. auszugleichen (vgl. Kap. 4). In der „Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz“ (WGF Landschaft, Stand: Juli2023) werdendie erforderlichen Maßnahmen zur Lösung der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt.

2.4.3. Biologische Vielfalt Biodiversität beschreibt die Vielfaltvon Lebensräumen, die Vielzahl von Arten und genetische Besonderheiten innerhalb der Arten, d.h. eine Vielfalt an Einzelindividuen. Dadurch stehtbiologische Vielfalt in direktem Bezug zu denobenstehendenBewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzenund Tiere.

Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planungerheblichenachteilige Auswirkungenfür das Schutzgut

Tiere, PflanzenundBiologische Vielfaltzu erwarten. InLebensräumevon Pflanzen und Tierenwird großflä-

chig eingegriffen und diesewerdengroßflächigüberbaut. Damit sind der Verlust von Lebensstätten und die

Gefahr der Tötung von Tieren verbunden.Entsprechende Maßnahmen zu Schutz, Vermeidung, Verringerung

und Ausgleich sind daher im nachfolgenden BebauungsplanNr. 4656verbindlich zu definieren und zu re-

geln.

2.5. Landschaft

Ausgangssituation Das Landschaftsbild im Änderungsbereich ist durch dessen Nutzungsgeschichte geprägt, welche nach Rückbau der baulichen Anlagen nicht mehr unmittelbar erkennbar ist.Denfrüheren Gewerbe-und Bahnnutzungen, welche die Fläche dominierten,fehltedabeijede gestalterische Qualität. Das gilt auch für die noch bestehende gewerbliche Nutzung im Westen der Fläche. Relevante Blickbeziehungen zu Landmarken der Stadt Nürnberg fehlen imGebiet.Die Flächen sind aktuell nichtöffentlichzugänglich. Prägend für den Änderungsbereich sind dagegen die teilweise alten Gehölzbestände auf dem Gelände und insbesondere entlang der Münchener Straße.Der Baumbestand dortstellt einewichtige Grünzäsur zwischen der starkbefahrenenMünchener Straße und den zukünftigenNutzungendar.Die älterenGehölzbeständeauf dem Gelände entwickelten sich zwischen den ehemaligen gewerblichen Nutzungen und entlang der Bahngleise, jüngere Gehölzflächen sind seit dem Rückbau hinzugekommen. Durch die Rückbaumaßnahmen sind zudemOffenlandstandorte entstanden, darunter Rohbodenflächen. Auswirkungen / Prognose Das Landschaftsbild wird sich im Zuge der Geländeentwicklung stark verändern. DieehemaligenGewerbeflächenund anschließend entstandenen Ruderalflächenwerden abgelöst von einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, welchedurch den2015durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb eine qualitätvolle Gestaltunggewährleistet.Durch die Schaffung eines Universitätsstandortes wird das Areal für die Öffentlichkeit erst zugänglich und wahrnehmbar. Die prägende Grünstruktur entlang der Münchener Straße, welche die zukünftige Technische Universität Nürnberg nach Osten abgrenzt, bleibt erhalten. Sie wird einschließlich der angrenzenden Freiflächen in der Änderung8c des Flächennutzungsplans als Grünflächedargestellt.Danebenwerden lineare Gehölzbestände innerhalb des Gebietes erhalten und gliedern die Bebauungsstruktur. Der Erhalt alter Gehölzbestände wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild im neu zu schaffenden Areal aus. Zudem werden neue Grün-und Freiflächen geschaffen.

Durch die geplante Nutzungsumwidmung wird das Areal grundlegend umgestaltetund städtebaulich auf-

gewertet.Für das Schutzgut Landschaftsbild relevante Strukturenwerden inTeilenerhalten,in die Freiflä-

chengestaltungintegriertund durch neu zu schaffende Grünflächen erweitert.Insgesamt sind damitkeine

erheblichennachteiligenAuswirkungenfür das Schutzgut Landschaft festzustellen.

2.6. Mensch, menschliche Gesundheit

2.6.1. Erholung Ausgangssituation Auf Grund der langjährigen Nutzung als Bahn- und Gewerbestandort in der Vergangenheit weist der Änderungsbereich so gut wie keine Erholungsfunktion auf. Allein der im Westen des Plangebietes bestehenden Kleingartenanlage kommt eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu.Der Großteil derGeländeflächenwar bzw. istfür die Öffentlichkeit unzugänglich und Erholungsinfrastruktur wie Sitzbänke, Spielflächen oderRadundFußwegeverbindungenfehlen auch nach denbereits durchgeführtenRückbaumaßnahmen.Auf demGebiet der geplanten UTN gibt es landschaftlichattraktiveTeilbereiche. Diese sindfür Erholungssuchendemomentanjedochnichtzugänglich.Auch fehlen geeignete Verbindungen in die benachbarten Naherholungs-und Freizeitgebiete wiedenöstlich desGebietsliegenden Volkspark Dutzendteich.

Auswirkungen / Prognose Die Planung sieht eine vollständige Umnutzung des Änderungsbereichs als öffentlichen Universitätsstandort vor, wodurch das Areal(für Erholungssuchende)erst nutzbar gemacht wird. Die geplante Entwicklung im Gebiet umfasst neben demErhalt reizvoller Landschaftsbestandsteiledie Schaffung neuer Grünflächen.Dieneu zu schaffendeGrünflächeim Zentrum des Geltungsbereiches wird in der FNP-Änderung 8c durchdieDarstellung als solche gesichert. Durch die vorgesehenen Rad- und Fußwegeverbindungenwerden Verknüpfungen mit den umgebenden Naherholungsgebietenund Quartierengeschaffen.

Es sindkeineerheblichennachteiligen Auswirkungenauf das Schutzgut Mensch / Erholung zu erwarten. Bei

Durchführung der geplanten Nutzungsänderung wird hingegen eine deutliche Verbesserung und Aufwer-

tung der Erholungsfunktion erreicht.

2.6.2. Lärmbelastung Ausgangssituation Auf den Änderungsbereich wirken verschiedene Lärmquellen aus der Umgebung ein. Schallemissionen gehen von den angrenzenden Verkehrswegen und dabei insbesondere von der östlich desGebiets verlaufenden Münchener Straße aus. Bei dieser handelt es sich um eine viel befahrene Hauptverkehrsstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit vonderzeit70km/h. Weitere Lärmbelastungen gehen von der U-Bahn, die im Süden des Gebietesteilweiseoffenverläuft, sowie den gewerblichen Nutzungen der Umgebung aus. Zu letztgenanntenzählen u.a. die DB Railport und der Rangierbahnhof südlich oder das Gewerbegebiet „Gibitzenhof“ westlich des geplanten Universitätsstandorts.Sport-und Freizeitanlagen sind imdirektenUmfeld nicht vorhanden, so dass kein diesbezüglicher Lärm auf das Gebiet einwirkt. Auswirkungen / Prognose Die vorliegende Planung im Änderungsbereich sieht neben dem Universitätsbetriebhochschulaffinegewerbliche Nutzungen, Studierendenwohnheime,eineKiTa undFreizeit-Sportanlagen vor.Gemäß derschalltechnischen Untersuchung von Müller-BBM (Oktober 2022) wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Schutzbedarf im Geltungsbereichhilfsweiseeinem Mischgebiet gleichgesetzt, da es in der TALärm keine Immissionsrichtwerte für Sondergebiete gibt. Eine Ausnahme bildet der Bereich der KiTa, für den in der Tagzeit der Schutzbedarf für Allgemeine Wohngebieteherangezogen wird.Im Vergleich zur Ausgangslage erhöht sich imÄnderungsbereichmit der Nutzungsänderung der Schutzbedarf hinsichtlichderLärmbelastung.Zu erwartendepunktuelleLärmkonflikte könnenlautschalltechnischer Untersuchung von Müller-BBM (Oktober2022) unterBerücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen bei der Gebietsentwicklung gelöst werden. Maßnahmen zum Schallschutzsind insbesondere auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen.Zudem werden durch die Planung in Zukunft maßgebliche Geräuschemittenten entstehen. Verkehrslärm Der Änderungsbereichsollandieöstlich verlaufendeMünchener Straßeüber den Knotenpunkt Flachweiher sowie die im Süden desGebiets verlaufende Dr.-Luise-Herzberg-Straße („Erschließungsstraße“) angebunden werden.Auf der Münchener Straße ist im Zuge der geplanten Entwicklungen auf dem ehemaligen Südbahnhof die Rücknahme der derzeitigenzulässigenHöchstgeschwindigkeit von 70km/h auf die innerstädtische Regelgeschwindigkeit(50km/h)u.a. auf dem für den Änderungsbereich relevantenTeilabschnittvorgesehen. Der geplante Universitätscampus soll autoarm sein und wird sehr gut über den öffentlichen Nahverkehr erschlossen.Auf dem Gebiet der UTN istdafürdie Erweiterung derheutigenStraßenbahnlinie7in einem gesondertenPlanfeststellungsverfahrengeplant. Dieneue Straßenbahntrassesoll am westlichen Rand desGebiets entlang der Brunecker Straße von Norden nach Süden verlaufen, dieses queren und dann südlich der Dr.- Luise-Herzberg-Straßenach Osten führen. Insgesamt istim Gebiet eine erhöhte Verkehrslärmbelastung im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Straßenbahnliniesowieder Universitätsnutzungzu erwarten.Mit Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte für gemischte bzw. Wohnbauflächen entlang der Verkehrswegeist partiell zu rechnen, insbesondere an der Münchener Straße im Osten sowie anden Haltepunkten und im Kurvenbereich der geplanten Straßenbahn.Im Rahmen desgesondertenPlanfeststellungsverfahrens zur Straßenbahnverlängerung können entsprechende Maßnahmenverbindlich geregelt werden. Gewerbelärm

Auf den Änderungsbereich wirken Anlagengeräuscheein, insbesondere durchdensüdlichangrenzendenRangierbahnhof.Tagsüber wird der Immissionsrichtwert fürgemischte Bauflächenflächendeckend eingehalten, in der Nachtzeitisteine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte im Südwestenzuerwarten. Zukünftig ist zudem auch innerhalb desGebietsmitAnlagengeräuschenzu rechnen. Sport-und Freizeitgeräusche ImÄnderungsbereichsind Sportanlagenim Bereichderzentralen Grünflächevorgesehen. Eine konkrete Planung zur Anordnungdiesersteht noch aus.In denweiteren Planungsschrittensind die Schallemissionen der geplanten Sportanlagen in der Nachbarschaft zu ermitteln und nach der 18.BImSchV zu beurteilen.

Zur Bewältigung der zu erwartendenLärmbelastungenaus o.g. Quellensind entsprechende Schallschutzmaßnahmen bei der Gebietsentwicklung und insbesondere auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen.Maßnahmen, die dabei Berücksichtigung finden können, sind u.a.eineGeräuschkontingentierung nach DIN45691, Maßnahmen an deninternen, nicht öffentlichenStraßen,eineschalltechnisch optimierte Anordnung von Nutzungen oder eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile.An der Straßenbahnneustrecke sind Schallschutzmaßnahmen im Rahmen desgesondertenPlanfeststellungsverfahrensverbindlich zu regeln.

Durch die geplante Nutzungsänderung sind bei Durchführung der Planung partiell erhebliche nachteilige

Auswirkungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind durchdie Umsetzung

geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen derart zu reduzieren, dass die Lärmwerte für ge-

sundes Arbeitenund Wohnenim Tages-und Nachtzeitraum eingehalten werden können.Die Schallschutz-

maßnahmen sindauf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretzudefinierenund verbindlichzure-

geln.

2.6.3. Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen DerÄnderungsbereichbefindet sich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-18) bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes (§3Abs.5cBImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche gem. §3 Abs.5a BImSchG). Durch die Planungen sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen. Ebenso wenig befindet sich das Gelände der UTN in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich,Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus demZweiten Weltkrieg zu rechnen. Luftbilder zeigen im Untersuchungsbereich zahlreiche Bombentrichter. Weiterhin wurden im Zuge der Altlastensanierung in anderen Bereichen des ehemaligen Südbahnhofs bereits Bombenblindgänger gefunden. Folglich ist für den Änderungsbereich mit einem Vorkommen von Bomben aus dem ZweitenWeltkrieg zu rechnen.Infolgedessenisteine Kampfmittelerkundung bzw.-begleitungvor Eingriffen in den Bodenerforderlich.

Bezüglich der Störfallvorsorge liegt im Änderungsbereichkeine Betroffenheitvor.

2.7. Luft

Ausgangssituation Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen vorhanden, durch welche Emissionen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Luftreinhaltung verbunden sind. Höhere Belastungen im Gebiet sind durch die stark befahrene Münchener Straße im Osten sowie durch den südlich liegenden Rangierbahnhof zu erwarten. Für den Änderungsbereich ist grundsätzlich nicht mit erheblichen Feinstaubbelastungen zu rechnen, daFeinstaub (PM10 und PM2,5) in Nürnberg nach Angaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) generell kein Problem im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 39.BImSchV darstellt. Auch an der verkehrsbezogenen Luftmessstation des BayLfU (Von-der-Tann-Straße) liegen die gemessenen Werte für PM10 unter dem Jahresgrenzwert. Auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes liegt unter Berücksichtigung der Daten der Messstellen ebenfalls unter dem Grenzwert. Im Zuge flächendeckender Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg wurde für den Änderungs-

bereich in den Jahren 2002 bis 2011bei mobilen, diskontinuierlichen Luftmessungen (im 1-km-Raster) Stickstoff-dioxid-Konzentrationen von 34bis 40 µg/m³ (als Flächenmittelwerte) gemessen. Damit liegen die Messwerte z.T. über dem städtischen Durchschnitt. Aufgrund der angewandten Messmethode und der Messzeiten (nurzu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert der 39. BImSchV allerdings nur orientierenden Charakter. DerBereichan der Münchener Straße zeigte dabei eine deutliche Beeinflussung der Luftqualität durch verkehrsbedingteNO - Emissio- 2 nen. Die MünchenerStraße als nächster Hotspot für die Luftbelastunggrenzt östlich direkt an denÄnderungsbereich. Auswirkungen / Prognose Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen geplant, durch welche Emissionen mit wesentlicher Auswirkung auf die Luftreinhaltung verbunden sind. Maßgeblichster Aspekt zur Luftreinhaltung sind im Änderungsbereich zukünftig dieSteigerung desmotorisierten Individualverkehrsdurch die geplanten Nutzungen. Mit der geplanten Nutzungsumwidmung wird sich das Verkehrsaufkommen voraussichtlich erhöhen.Ziel ist dennoch,den Kfz-Verkehr möglichst gering zu halten.Die Rahmenplanungals Grundlage für die Festlegungen im weiteren Verfahrensieht einenautoarmenCampus vor, stattdessen sollen der ÖPNV ausgebaut, derFußund RadverkehrgefördertsowieSharing-Angebotegeschaffen werden. Im Vergleich zu den(früheren)gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dassmit der geplanten Nutzungsänderung hinsichtlich derLuftreinhaltung verträglichere Nutzungen entstehen werden.

Von einer erheblichen Luftbelastung im Änderungsbereich oder durch die geplante Nutzungsänderung ist

nicht auszugehen. Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen

Auswirkungenauf das Schutzgut Luft festzustellen.

2.8. Klima

Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlichrund630mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Die Folgen des Klimawandels zeigen sich u.a. in der gestiegenen Zahl der Sommertage (Tage mit einer Höchsttemperatur von ≥25°C). Für Nürnberg wird ein Anstieg der Jahresmitteltemperatur prognostiziert, so dass eine Zunahme sommerlicher Trocken- und Hitzeperioden sowie eine Zunahme von Starkregenereignissen zu erwarten ist. Die Flächen des Änderungsbereichsweisengemäß der Klimafunktionskartedes Stadtklimagutachtens Nürnberg(Stand: Mai 2014)insgesamteine bioklimatisch„weniger günstige“Situationauf und haben nur geringe Bedeutungin Bezug auf die Kaltluftproduktion bzw.-lieferung.Nur kleinflächig bestehenlaut StadtklimagutachtenBereiche mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung,dazu gehören Flächen im Westender zentralen Teilflächedes Änderungsbereichessowie die Kleingartensiedlung am westlichen Rand des sogenannten „Annex“. Die Kleingartenanlage wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg als potenzielle Klimaoase in einem ansonsten stark verdichteten Gebiet aufgeführt. Auswirkungen / Prognose Die geplante Neugestaltung des Änderungsbereiches beeinflusstdas SchutzgutKlima.Zur genaueren Beurteilung von Art und Ausmaß der Beeinflussung wirdauf Bebauungsplanebeneeine klimaökologische Begutachtung erfolgen. Diese istdieGrundlage zur Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungenauf Bebauungsplanebene. Die deutlichsten Auswirkungenwird esinnerhalb des Änderungsbereiches gegenüber der Bestandssituation geben.Es handelt sich um die Wiedernutzung einer vorher intensiv gewerblich genutzten Konversionsfläche. Die derzeit großflächig unversiegelten Flächenwerdenerneut bebaut.Von Auswirkungen auf das Lokalklima ist daher auszugehen.Sowohl im städtebaulichen Konzept als auch in der Freiflächenplanungzur Rahmenplanung sind Maßnahmen vorgesehen (bspw. Grün- und Freiflächenbereiche, Dachbegrünung, Straßenbegleit-

grün, Baumpflanzungen), die die zu erwartenden negativen Auswirkungen mindern können.Diese Maßnahmen gilt es im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch Festsetzungen zu sichern, um so eine bioklimatische Verbesserung für den Änderungsbereich zu erreichenund ummit klimatischen Veränderungenumgehen zu können. Durch die Realisierungder geplanten universitären Nutzungistzudemin Bezug auf die Energieversorgung für die Gebäudenutzung (Wärme, Klimatisierung, Strom) als auch durch die zu erwartende Verkehrsbelastung von einer Erhöhung der CO -Emissionen und folglich der CO -Belastung des Globalklimasauszugehen.Der Cam- 2 2 pus der UTN istautoarmgeplant, während gleichzeitig eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie anFuß-und Radwegegegeben sein soll. Dadurch werden die klimaschädlichen Folgen des erwarteten Verkehrsanstieges abgemildert. Zudem wird besonderer Wert auf eine energieeffiziente Gebäudeplanung gelegt, mit dem Ziel einer möglichst CO -neutralen Energieversorgung. 2 Im Zuge der nachfolgenden Bebauungsplanungwirddazuein Energiekonzept erstelltund abgestimmt;dieses ist ebenso wie die Ergebnisse des zuaktualisierendenKlimagutachtensim zugehörigen Umweltbericht detailliert zu behandeln.Die daraus resultierenden Planungs-und Maßnahmenhinweise fließen in den weiteren Planungsprozess auf Bebauungsplanebene sowie auch auf nachfolgenden Ebenen ein; soweit als möglich und geboten, erfolgen hierzu Regelungen im B-Plan Nr. 4656 in Verbindung mit der vorgesehenen Städtebaulichen Vereinbarung.

Vor dem Hintergrund deraufBebauungsplanebene möglichen Maßnahmenzur Erreichung einer klimaopti-

mierten Planung sowie auch in Anbetracht der Erhöhung des Grünflächenanteilsim Gebietwerden dieAus-

wirkungen der geplantenFNP-Änderunginsgesamt alsnicht erheblich eingestuft. Auf derBebauungspla-

nebenesind Verringerungs-und Vermeidungsmaßnahmenhinsichtlich des Klimaschutzes und der Klima-

anpassungverbindlich zu regeln.

2.9. Abfall

Im Änderungsbereich sind aufgrund der früheren Nutzungen (Gewerbe und Bahn) erhebliche abfallrelevante Auffüllungen im Boden vorhanden.Die geplante Bebauung gehtin weiten Teilen–mit Ausnahme definierter, zum Erhalt vorgesehener Bereiche–mit einer Baufeldfreimachung und Entfernung abfallrelevanter Auffüllungen einher. Diese Auffüllungenwerdenentsprechend den rechtlichen Vorgaben behandeltund entsorgt.Mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg abgestimmte Planungsvorgaben zum Bodenmanagementliegen hierfür vor. Abfälle entstehen im Änderungsbereich zukünftig betriebsbedingt durch universitäre und mögliche gewerbliche Nutzungen sowie in geringem Umfang als Hausmüll durch Einwohnende. Die Entstehung möglicher gefährlicher Abfälle (Sondermüll) ist auf Ebene des Flächennutzungsplans nicht absehbar. Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung undVerwertungsind, soweit möglich, imnachgeordneten Bebauungsplanverfahren nachzureichensowie im weiteren Planungsprozess zu beachten.

Es sindkeineerheblichennachteiligenAuswirkungenin Bezug auf Abfallzu erwarten.

2.10. Kultur-und Sachgüter

Ausgangssituation Im Änderungsbereich befinden sich keine Baudenkmäler und auch Bodendenkmäler sind derzeit nicht bekannt.Östlich desGebiets befindet sich dasFlächen-Denkmal Volkspark Dutzendteich mit dem Reichsparteitagsgelände, der Kongresshalle und das Zeppelinfeld. Nördlich desGebiets liegen die Baudenkmale der beiden ehemaligen SS-Kasernen, welche heute vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingeund als Haus für Gegenwartskultur genutzt werden. Südlich des Gebiets befindet sich die Arbeitersiedlung Rangierbahnhof, welche unter Ensembleschutz steht. Auswirkungen / Prognose Nachteilige Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur-und Sachgüter sind nicht erkennbar, da im Änderungsbereich keine Bau-und Bodendenkmäler vorhanden sind. Archäologische Funde können generell

nicht ausgeschlossen werden und wären entsprechend der gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen zu behandeln.

Es sindkeineerheblichennachteiligenAuswirkungenauf das Schutzgut Kultur-und Sachgüterzu erwarten.

2.11. Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.

3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbereiche im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Derzeit wird der westliche Teil des Änderungsbereichs(„Annex“) gewerblich genutzt, während die restlichen Flächen fast vollständig rückgebaut wurden. Die so entstandenen Offenflächen liegen zum Teil brach, anderen Flächen wurden angesät und werdengepflegt.Bei Nichtdurchführung der Planung würdedie Gewerbenutzung wahrscheinlich bestehen bleiben und potenziell erweitert. Auf Grundlage deswirksamen FNP wäre die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen und eine Entwicklung von Bauflächen möglich. Die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen wäre aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung des Gebietes (überwiegend Innenbereich nach §34BauGB) als sehr wahrscheinlich einzuschätzen.Die im Zusammenhang mit der geplanten UTN konzipierte Pflege der nach demRückbau entstandenen Offenlandflächen würde eingestelltwerden. Folglich wäre für die Vegetationsflächen, so sie nicht zu Gewerbeflächen entwickelt würden, langfristig eine Gehölzsukzession zu erwarten.Die etablierten Gehölzstrukturen würden bei Nichtdurchführung der Planung in etwa dem Ausgangszustand entsprechend erhalten bleiben., während sich die Brach-und Offenflächen sowie die jungen Pionierbestände und Vorwälder langfristig ebenfalls zu geschlossenen Gehölzbeständen entwickelnwürden. Die wertvollen,nach §30BNatSchG geschützten,Sandmagerrasen gingenaufgrund fehlender Pflegelangfristig verloren:Bei über der Hälfte der nach §30BNatSchG geschützten Flächen handelt es sich um Bestände mit Silbergras, die im Zuge der Rückbauarbeiten entstanden sind und auf Bodenstörungen angewiesen sind, währendgleichzeitig einige SandmagerrasenbereitsheuteVerbuschung aufweisen.Durch die zu erwartende Gehölzsukzession würdeder Lebensraum für Zauneidechse und Heuschreckenauf lange Sicht ebenfalls verloren gehen. Beendet würde bei Nichtdurchführung der Planung der Prozess der begonnenen Beseitigung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenverunreinigungen (wobei einzelne Sanierungsmaßnahmen auch weiterhin stattfinden würden) und insgesamt die geordnete städtebauliche Neuordnung des Geländes. Langfristig positive Auswirkungen auf Schutzgüter durch Nichtdurchführung der Planung sind nicht zu erwarten.Für das Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit/Lärm würde mit Beibehaltung einer gewerblichen Nutzung bzw. einerweiteren Verbrachung kein Bedarf für Schallschutz entstehen, dafür wäre aber mit einer Zunahme an Anlagengeräuschenim Gebietund damit auch mit Beeinträchtigungen angrenzender Bereiche zu rechnen.Wieoben beschrieben wäre dieNichtdurchführung der Planung auch für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere kurzfristig vorteilhaft und es käme nicht zur Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Wie oben beschriebenwürden sichlangfristigjedoch insbesonderedieLebensräume fürdievorkommenden, besonders seltenenund wertvollenArtendes Offenlandesverkleinern undschließlichvollständig verloren gehen. Gegenüber der angestrebten Nutzungsänderung stellt sich die Nullvariante für die Schutzgüter folglich nicht alsuneingeschränkt positiv dar. Die bei Nichtdurchführung der universitären Umnutzung zu erwartende Ansiedelung von Gewerbe würde sich auch negativ auf die SchutzgüterLuftund Landschaftsbild auswirken. Erhaltenswerte Vegetationsstrukturen würden unter Umständen nicht erhalten werden und das Landschaftsbild nicht einheitlich weiterentwickelt werden. Stattdessen würde es durch gewerbliche Nutzungen wie Hallen, Verkehrswege und Lagerflächen zusätzlich beeinträchtigt.Dementsprechend wäre auch mit einer ZunahmederLuftbelastungzurechnen. Negativ zu bewertenist die Nullvariante auchfür die Schutzgüter Boden und Wasser. Wie oben beschrieben, würde die Sanierung von Bodenverunreinigungen nicht abgeschlossen werden und Bodenverunreinigungen,

die ggf. auch das Grundwasser verunreinigen, verbleibenbzw. bei Ansiedlung von Gewerbe nurpartiellauf den entwickelten Flächenerfolgen.Mit der Nullvariante würde das Gelände außerdem nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und stattdessen eher eine Barrierewirkung zwischen Wohngebieten im Westenund dem Naherholungsgebiet Dutzendteich bilden. Sie ist für das Schutzgut Mensch/Erholung als negativ zu bewerten.

4. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind in diesen nicht deckungsgleich. In der Umweltprüfung als Trägerverfahrennach §2Abs.4BauGBwerden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes ermittelt und das Ergebnis im Umweltbericht dargestellt. Aus den verschiedenen Instrumenten können sich dabei unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.

Rechtsinstrument Belange Rechtsfolgen
BauGB1 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Um- weltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB Abwägungsrelevanz Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,Verringerung und zum Aus- gleich nachteiliger Auswirkungen auf Um- weltbelange, welche durch die Realisierung der Planung zu erwarten sind,im Umwelt- bericht.
BNatSchG2 Eingriffsregelung (siehe Kapitel 4.1) Artenschutz / saP3 (siehe Kapitel 4.2) FFH/SPA– Verträglichkeits- Prüfung (siehe Kapitel 5) Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-undFunktionsfä- higkeit des Naturhaushaltes Voraussichtliche Betroffen- heit von Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Vo- raussetzungen für Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Voraussichtliche Beeinträch- tigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Ge- bieten von gemeinschaftli- cher Bedeutung und europäi- schen Vogelschutzgebieten im Sinne des BNatSchG Abwägungsrelevanz und konkrete Ent- scheidung über Vermeidung und Aus- gleich. Je nach Ergebnis: CEF-/FCS-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionieren, dann Be- urteilung durch die Regierung von Mittel- franken, ob Ausnahmevoraussetzunggege- ben oder nicht;oderbei Nicht-Regelbarkeit des Artenschutzes ist der Bebauungsplan nicht rechtmäßig. Je nach Ergebnis: Abwägungsrelevanz,ausnahmsweise Zu- lässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung.

1Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a 2Bundesnaturschutzgesetz 3spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

4.1. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Im Änderungsbereich liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestelltenObjekte bzw. Gebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler) oder Wasserschutzgebiete vor. Im Gebiet vorhanden sind sowohl gemäß §30BNatSchGi.V.m. Artikel23BayNatSchG geschützte Biotope als auch Biotope der Stadtbiotopkartierung (vgl. NAK WGF Landschaft, Stand: August 2022). Weiterhin befinden sichmehrereWaldflächen im Änderungsbereich.Der Umgang mit diesen Biotopen sowie den Waldflächen ist im Einzelnen auf Bebauungsplanebeneim Kontext der konkreten Planung darzulegen, zu prüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Ebenso erfolgt dieAnwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung fürden Geltungsbereich der FNP- Änderung 8cauf Ebene der Bebauungsplanung in Anwendung der„Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“ und unter Berücksichtigung des derzeitigen Baurechts. Das geplanteBauvorhabenliegtgemäß der Abgrenzung des Stadtplanungsamts Nürnberg vollständig im Innenbereichnach §34BauGB (vgl. nachfolgende Abbildung 2).Im Innenbereich ist für bereits zulässige Vorhaben bzw. Eingriffe kein Ausgleich gem. §1aBauGB erforderlich. Da jedoch mit dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren erst die Zulassungsvoraussetzung für die geplante städtebauliche Entwicklung auf dem Areal geschaffen wird, kann aus oben Genanntem nicht abgeleitet werden, dass die Eingriffsregelung nicht anzuwenden ist. Für das gesamte Areal des ehemaligen Südbahnhofs (BebauungsplanverfahrenNr.4600) wurde eine Abstimmung über die Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung getroffen, welche analog für dasGebiet der Technischen Universität Nürnberg anzuwenden ist.

Abbildung 2

Abbildung2: Abgrenzung von Innen-undAußenbereich im Bereich des BebauungsplanverfahrensNr.4600(Stadtplanungsamt Nürnberg)

In der Abstimmung wurde festgelegt, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im B-Planverfahren Nr.4600 Anwendung auf Basis des §1aAbs.3S.6BauGB findet. Demnach ist einAusgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.Bezogen auf den Änderungsbereich heißt das, dassüberden heutigen Bestand hinaus auch diejenigen früherenbaulichen Nutzungen als bereits erfolgte Eingriffe gewertet werden, die in den Jahren nach 2004 zurückgebaut wurden.In diesem Jahr wurde für das Gesamtareal eine Rahmenvereinbarung über die beabsichtigte Entwicklung unterzeichnet. IndessenFolgebegannim Jahr 2005 der schrittweise Rückbau von Gebäuden und baulichen Nutzungensowie die Entmietung und Entpachtung der Flächenzur Vorbereitung der nun geplanten städtebaulichen Entwicklung. Zum Zeitpunkt der planerischen Entscheidungim Jahr 2004hatte auf den Rückbauflächen also bereits ein Eingriff stattgefunden. Im Änderungsbereich ist die Entwicklungeines Universitätsstandortes unter Einbeziehung bestehender prägender Vegetationsstrukturen sowie mit dem Ziel der Neuschaffung von attraktiven Grün-und Freiflächengeplant. Bei Umsetzung der angestrebten Planungunddurch verschiedene mögliche Maßnahmen der Grünordnung (Pflanzgebote, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung etc.)kanngemäß des NAK (WGF Landschaft, Stand: August 2022)nach der Punktebewertungder „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“ ein Ausgleich gem. §1aBauGB im Änderungsbereich grundsätzlich erreicht werden.

4.2. Europäischer und nationaler Artenschutz

Die Durchführung einer speziellenartenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist aufgrund der Anforderungen des §44BNatSchG und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken zwingend für das Gesamtareal Brunecker Straße erforderlich.In einer saPwirddie Planung auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 Abs.1i.V.m.Abs.5BNatSchGgeprüftund ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, welches den Anforderungen des Artenschutzes gerecht wird.Für das Gesamtareal(B-Planverfahren Nr.4600) an der Brunecker Straße wurde eine saP im Jahr 2018 von WGF Landschaft erstellt.Aufbauend auf diesersaP istzumnachfolgenden BebauungsplanNr. 4656für den Änderungsbereich 8c eine detaillierte saP zu erstellen.ImRahmen der FNP-Änderung liegt eine gutachterliche „Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz“ von WGF Landschaft(Stand:21.Juli2023)vor. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten sind aus dem Konzept für das Gesamtareal im Planungsbereich voraussichtlich umzusetzen (vgl. Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz, WGF Landschaft,Juli2023):  V1 Erhalt von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen  V2 Erhalt von Habitat-Bäumen und alten Gehölzbeständen  V4 Bauzeitenbeschränkung für Gehölzfällung  V5 Bauzeitenbeschränkung für die Fällung von Habitat-Bäumen  V6 Untersuchung und ggf. Bauzeitenbeschränkung von abzubrechenden Gebäuden  V7 Abfang, Umsiedelung und Vergrämung von Reptilien  V8 Verhinderung der Wiederbesiedlung des Baufelds durch Reptilien  V11 Neuanlage von naturnahen Grün-und Freiflächen  V16 Fledermausfreundliche Beleuchtung des öffentlichen Raums  V17 Minimierung von Vogelschlag an Gebäuden  V18 Umweltbaubegleitung  V19 Fledermausflachkästen an Gebäudefassaden Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) bzw. eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen (FCS) sind vor Baufeldfreimachung bzw. vor Durchführung artenschutzrelevanter Eingriffe folgende Maßnahmen erforderlich:  CEF 2 Anbringen vonNistkästen für Vögel und von Fledermauskästen  FCS 1 Ersatzlebensräume für Zauneidechsen außerhalb des Geltungsbereichs

Unter Beachtung der Maßnahmen entstehen, außer bei der Zauneidechse, bei allen relevanten Arten desAnhangs IV der FFH-Richtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des §44Abs.1Nr.1–3BNatSchG. Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs 8c stellen Teilflächen einen Lebensraum der Zauneidechse dar (vgl. NAK, WGF Landschaft,Stand: August 2022).Diedortgeplantestädtebauliche Neuordnunggehtvoraussichtlich mit einem großflächigen Verlust von Lebensstätten der Arteinher. Um den Erhaltungszustand von Zauneidechse zu sichern, wird eine großflächige FCS-Maßnahme (FCS 1) außerhalb des Gebiets durchgeführt werden müssen. Die Maßnahme wird in einer städtebaulichen Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 4656 geregelt, nähere Informationen werden in der saP zum Bebauungsplan Nr. 4656 beschrieben. Im Zuge der Bebauungsplanungwirdbei der Regierung von Mittelfranken(Höhere Naturschutzbehörde)dafür ein Antrag auf Ausnahmegenehmigunggem. § 45 Abs. 7 BNatSchGgestellt.

  1. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vo-

gelschutzgebiete im Sinne desBundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des europäischen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen.

6. Geprüfte Alternativen

In Nürnberg herrscht ein Bauflächendefizit im Bereich Wohnen und Gewerbe. Dabei gibt es im Stadtgebiet keine Flächen, die ein mit dem Gebietdes ehemaligen Südbahnhofesvergleichbares Potenzial für die Innenentwicklung bieten (vgl. Kap. I.5 der FNP-Begründung). Im Stadtgebiet Nürnbergs wurden verschiedene Standorte speziellaufihr Potenzialfür die Entwicklung eines Hochschulstandortesentsprechend den Anforderungen der Bayerischen Staatsregierunggeprüft.Demnach wird der ehemalige Südbahnhofu.a. aufgrund der verfügbaren Fläche, einer sehr guten verkehrlichen Anbindung, der Lage im Stadtgebiet und der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche handelt, als am besten geeigneter Standort bewertet. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich wären mit Blick auf die Flächengrößen grundsätzlich vorhanden. Eine solchewiderspräche aber landes-und regionalplanerischen Zielen,insbesondere hinsichtlich des Gebots der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Das Arealan derBrunecker Straße bietet dagegen sehr gute Standortbedingungen und die Möglichkeit einer Flächenkonversion im Innenbereich des Stadtgebiets.

7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Der Umweltbericht nach BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange nach §1BauGB beschreiben. Auch die Entwicklung bezüglich der einzelnen Umweltbelange bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargelegt (Kapitel4). Im vorliegenden Umweltbericht wird das geplante Vorhaben auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Änderung des FNP) betrachtet. Aufgrund dieser übergeordneten Planungsebene konnte bei der Erstellung des Umweltberichts und insbesondere bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter nur ein grober Maßstab angewandt werden. Dieser Betrachtungsmaßstab wird auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplansund des hierfür zu erstellenden Umweltberichts konkretisiert und detailliert. FolgendeInformationsquellen wurden für die vorliegende Fassungdes Umweltberichtsherangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

Stand: 10.03.2022)

August 2022)

Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten, 2014)

Net Umweltconsulting GmbH, Mai 2014)

schreibung 2019)

05.12.2022)

derbayerischen Luftmessstationen (Abruf: 05.12.2022)

 Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)

 Arten-und Biotopschutzprogramm(ABSP)der Stadt Nürnberg(1996)

 ArtenschutzkartierungBayern(ASK, fortlaufende Aktualisierung)

 Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Bayerisches Geologisches Landesamt, 1977) bzw. UmweltAtlas Bayern

 DenkmalviewerdesBayerischen Landesamtes für Denkmalschutz

 Technische Universität Nürnberg, Gesamtplanung: Verkehrsuntersuchung: Kurzbericht (Bernard Gruppe, Dezember2022)

nes (Müller-BBM,Oktober 2022)

ologie und Altlasten GmbH,Dezember2022)

(FNP) Änderung 8c „Bereich Technische Universität“(WGF Landschaft,Juli2023)

vember 2020)

8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Nach §4cBauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieserÜberwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß §1aAbs.3S.2BauGB und von Maßnahmen gemäß §1aAbs.3S.4BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs-undKontrollverfahren. Diese können im Rahmendes Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei nach §4Abs.3BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines B-Planes zu unterrichten. Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Aufgrund der übergeordneten Planungsebene sind detailliertere Aussagen zum Monitoring im vorliegenden Umweltbericht nicht möglich. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Überwachungsmaßnahmen erarbeitet und im Umweltbericht definiert sowie zusätzlich durch vertragliche Vereinbarungen gesichert(Städtebauliche Vereinbarung).

9. Zusammenfassung

Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführtwerden. Diese sieht im Gesamtkonzeptfür das Areal des ehemaligen Südbahnhofes eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die AufstellungeinesBebauungsplaneserforderlich, dergemäß §8Abs.2BauGB aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)zuentwickelnist. Hierzu wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des BebauungsplansNr. 4600 sowie zurÄnderung 8 des Flächennutzungsplans eingeleitet. Mit derdritten Teiländerung derÄnderung 8 desFNP (FNP-Änderung 8c)werdenimWesentlichen die bisherigen Darstellungen als gewerbliche BauflächenundVerkehrsflächen/Bahnanlagengeändert ineineSonderbaufläche Hochschule und Grünflächen. Mit dieser Änderung, aufbauend auf dem in gemeinsamer Sitzung des Stadtplanungs-und Umweltausschusses am 07.04.2022 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanzur Technischen Universität Nürnberg, UTN,mit integrierter Freiraumplanung,ist esim Nachfolgendenmöglich, einen Bebauungsplanaus demFlächennutzungsplan zu entwickeln. Dervorliegende Umweltbericht wurde zurÄnderung 8cdes FNPerstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Es werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen erfolgt nachfolgend im Rahmen der Aufstellung des BebauungsplansNr. 4656und dem zugehörigen Umweltbericht. Für die SchutzgüterFläche,Boden, Wasser, LandschaftundMensch / ErholungsowieLuftund Klimasind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblichennachteiligen Auswirkungen zu erwarten.Durch die geplantenumfangreichen Bodensanierungen wirdeine wesentliche Verbesserunghinsichtlich derBelastung mitSchadstoffenerreichtwerden, wodurchauchdie Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Durch die städtebauliche Neuordnung ist eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes verbunden, wobei prägende Vegetationsstrukturen erhalten undin die zu schaffenden Grünräumeintegriertwerden.Hierdurchergibt sich eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen, dem die vorher in Privatbesitz befindlichen Flächen bisher nicht zur Verfügung standen.Bilanziell steht einer Erhöhung desGrünflächenanteils um ca. 3 ha eine entsprechende Verringerung von Bau-bzw. Bahnflächen gegenüber, was sichinsb.

auf das Schutzgut Flächepositiv auswirkt, aber auch auf andere Schutzgüter wie Luft und Klima. Im Änderungsgebiet besteht keine Betroffenheit bezüglichdes Umweltbelangsder Störfallvorsorge, daessich nicht innerhalb des Achtungsabstandes (KAS-18) bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes (§3Abs.5cBImSchG) von Störfallbetriebenbefindet. Erhebliche Umweltauswirkungen sind aufgrund fehlender Bau- und Bodendenkmäler innerhalb des Änderungsbereichs auch für das Schutzgut Kultur-/ Sachgüternichtzu erwarten;bei nicht auszuschließenden archäologischen Funden sind die geltenden Denkmalschutzbestimmungen zu beachten. Durch die zukünftig vorwiegend universitäre Nutzung sind zudem keine nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich des UmweltbelangsAbfall zuerwarten.Für das Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit/Lärm sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbeund Verkehrslärmvon außenauf den Änderungsbereich einwirkt.Hauptsächlich durch den Neubau der Straßenbahnlinie(Verlängerung derStraßenbahnlinie 7), der in einemgesondertenPlanfeststellungsverfahren behandelt wird,entsteht auch innerhalb des Änderungsbereichs eine neue Emissionsquelle für Lärm.AufEbene des Bebauungsplanssind hierfürverbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastungvorzusehen, so dass insgesamt gesunde Arbeits-und Wohnverhältnisse im Tag-und Nachtzeitraum erreicht werden. Für dieSchutzgüter Pflanzen,Tiereund Biologische Vielfaltsind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblichenachteilige Auswirkungen festzustellen. FüralleSchutzgüter gilt es,die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs-und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß §1aBauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß §30BNatSchGi.V.m. Art.23BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleichsoll soweit möglich imGebietund bei Bedarfaufplan-/stadtgebietsexternen Ausgleichsflächengeschaffenwerden.Eswerden durch die PlanungzudemWaldflächen überplant, diegemäß den Vorgaben des zuständigenAmts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)auf externen Flächen auszugleichensind. Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach §44BNatSchGerfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigungnach § 45 Abs. 7 BNatSchGzugelassen werden. Erforderliche Vermeidungs-undErsatzmaßnahmen (CEF-Maßnahme) sowie externe Kompensationsmaßnahmen im räumlich funktionalen Zusammenhang (FCS-Maßnahmen)sind entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (BebauungsplanNr. 4656) detailliert darzustellenund festzulegen. Durch die FNP-Änderung 8c sind keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des europäischen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 betroffen. Eine Prüfung von Standortalternativen zum Gesamtareal Brunecker Straße für die Reduzierung des Bauflächendefizits im Stadtgebiet Nürnberg ist gemäß Begründung zur FNP-Änderung 8c erfolgt. Ebenso wurden verschiedene Flächen für die Hochschulentwicklung entsprechend den Anforderungen der Bayerischen Staatsregierungin Nürnberg geprüft und bewertet. Der ehemalige Südbahnhof ist im Ergebnis des Standortvergleichs am besten geeignet für die Entwicklung der Technischen Universität. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten,werdenaufgrund der übergeordneten Planungsebene im vorliegendenUmweltbericht nichtnäher betrachtet. Diese werden aufEbene der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet und gesichert.

Tabelle3: ZusammenfassendeBewertung (noch nicht möglich / nicht betroffen / nichterheblich / erheblich nachteilig)

Umweltbelang/Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Wasser nicht erheblich Landschaft nicht erheblich Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Mensch /menschlicheGesundheit Erholung nicht erheblich Lärmbelastung erheblich nachteilig Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich Klima nichterheblich Abfall nicht erheblich Kultur-und Sachgüter nicht erheblich

Nürnberg, den07.08.2023

gez.A.Heitmann

M.Sc. Anne Heitmann

Grund und Boden, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwick- Niederschlagswasser soll ortsnah versickert lungsprogramm (LEP) Bayern2013 (zuletzt oder verrieselt werden, soweit dem weder wasgeändert am 01.01.2020):: serrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtli- Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- che Vorschriften noch wasserwirtschaftliche nend umgegangen werden, d.h. der Flächen- Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt verbrauch soll verringert und einer Innenver- die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg dichtung Vorrang gegeben werden. Bodenver- der Versickerung von Niederschlagswässern siegelungen sollen auf das notwendige Maß be- bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den grenzt werden. Die Notwendigkeit der Um- Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gewandlung landwirtschaftlich oder als Wald ge- bührenmaßstabs für Niederschlagswasser und nutzter Flächen soll begründet werden; dabei Abwasser seit01.01.2000 wird dies auch in der sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der entsprechenden Gebührensatzung berück- Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu sichtigt. denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachver- §§77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): dichtungsmöglichkeiten zählen können. Ge- (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) mäßBundesnaturschutzgesetz hat die erneute i.S.d.§76 sollen nach§77 in ihrer Funktionals Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie sowie die Bebauung unbebauter Flächen im möglich wiederhergestellt werden. §§78 und beplanten und unbeplanten Innenbereich, so- 78a beinhalten entsprechende planerische weit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, und bauliche Vorschriften, welche darauf ab- Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freifläzielen, Retentionsräume möglichst von Bebauchen im Außenbereich.Gemäß dem Grundsatz ung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebauung des LEP Bayern sollen land- und forstwirtdas vorherrschende Hochwasserschutzniveau schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. nicht zu verringern. Generell sind bei Planun- Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in gen in einem amtlich festgesetztenbzw. vorläudem unbedingt notwendigen Umfang für anfig gesichertenÜSG (§76Abs.3)oder in einem dere Nutzungen in Anspruch genommen wer- Risikogebiet außerhalb einesÜSG die Belange den. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind der Hochwasservorsorge im Rahmen der bauhistorisch gewachsene Kulturlandschaften vor leitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Be- (Abwägungsdirektiven in §78 Abs. 3 und 8, einträchtigungen zu bewahren. §78b Abs. 1).

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Stadtratsbeschlussvom 27.06.2012: Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Ingesichert, schädliche Bodenveränderungen SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitliabgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einnien für künftige gesamtstädtische Planungen wirkungen auf den Boden getroffen werden. und Konzeptein Bezug auf dieGemeinschafts- Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinaufgabe Wasser. trächtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- ABSP derStadt Nürnbergvon 1996: ses vom 07.11.2013: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier for- Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitmuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertplanverfahren, der eine Neubauplanung vorvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten sieht (einschließlich Konversionsflächen) die werden. Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.

Artenschutzund Biologische Vielfalt

Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschutz sind in den §§44 und45BNatSchG ge- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. regelt. Aussagen zum Natura 2000–Konzept April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungsder EU finden sich in den §§31 – 36 schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum Arten- des Artenschutzes und des Biotopverbunds soschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rah- wie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit men der Bauleitplanung. hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs-und Gewerbeflächen.

Natur und Landschaft

Nach§ 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt topverbund dient u.a. der dauerhaften Sichedauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 rung der Populationen wildlebender Tiere und BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Pflanzen einschließlich ihrerLebensstätten, Bistimmter Flächen und einzelner Bestandteile otope und Lebensgemeinschaften sowie der der Natur. In§ 20 BNatSchGist das Ziel festge- Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicksetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz lung funktionsfähigerökologischer Wechselbeverbundener Biotope zu sichern. Der Bio- ziehungen.

Menschliche Gesundheit:Lärm, Luft, Grün-und Freiraum, Erholung,Störfallvorsorge

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): Nebeneisenbahnstreckenim Jahr 2019 jeweils gibt ausSichtdes Schallschutzes im Städtebau ein eigenständiger Lärmaktionsplan erstellt; für erwünschte Orientierungswerte vor. den Verkehrsflughafen Nürnberg ist dies im Jahr 2020 erfolgt.

  1. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentli- Anleitung zum Schutz gegen Lärm–TA Lärm): che Änderung von öffentlichen Straßen sowie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der von Schienenwegen der Eisenbahnen und Stra- Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen ßenbahnen fest. schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforde- §47d BImSchG (Lärmaktionsplan): rungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hatdie im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Geneh- Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) migungsverfahren sowie bei Nachbarschaftserstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getretenist beschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene und im Jahr 2019 fortgeschrieben wurde. Der Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die LAP soll die Lärmprobleme und Lärmauswir- am Immissionsort in der Summe nicht überkungen regeln und ruhige Gebiete gegen eine schritten werden dürfen. Die Regelungen der Zunahme des Lärms schützen.Für die Haupt- TALärmbestimmendieGrenzederAbwägung eisenbahnstrecken wurde imJahr 2018, für die

fürGewerbe-bzw.Anlagenlärm,da ein Bebau- Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ungsplan keineFestsetzungen treffen darf, die für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am nicht vollziehbarsind. 15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie des- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweisetzes–Sportanlagenlärmschutzverordnung): liger Umsetzungsstand, sowie weitere (gegilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb plante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhalvon Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der tung. Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsricht- Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort werte der39. BImSchV; sie betreffen überwiein der Summe nicht überschritten werden dür- gend das Schutzgut „menschliche Gesundfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärm- heit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den schutzverordnung bestimmen die Grenze der Schutz der Vegetation. Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für die Aus- BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenomstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bemen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) bauungsplänen und städtebaulichen Verträgen Anwendung finden. festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentli- Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für che Grünfläche pro Einwohner im Einfamilien- Immissionsschutz, Stand März 2015): hausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise pro Einwohner: 3,4 m². zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Beschluss des Umweltausschusses vom Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschuszüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- ses vom 27.03.2014: keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg und Kirchweihen Anwendung finden. 2030“ bilden die Grundlage der Grün-und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Gesetzüber Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – Baulandbeschluss (2017ff.): KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeitvon Im- Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 missionen durch Geräusche von Kinder- und durch den Stadtrat beschlossen und trat am Jugendspieleinrichtungen in der Nachbar- 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung schaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die dass die natürlichen Lebensäußerungen von Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, städtebauliche und umweltplanerische Stanim Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehdards und Qualitäten sowie zu Folgekostenremen sind. Das KJG lockertfür Jugendspieleingelungen. richtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019: Die Verwaltung § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen

von Dach-oder Fassadenbegrünungsmaßnah- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für men bei allen anstehenden städtischen Neu- schwere Unfällen oder Katastrophen): Die bauprojekten und im Bestand zu prüfen und BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt nach Möglichkeit entsprechende Maßnahmen durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des umzusetzen. immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Satz 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Um- Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020: weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür Das Konzept der „Grünen Finger“ dient alsPladifferenziertererFestsetzungsmöglichkeiten in nungsgrundlage und Orientierungshilfe füralle § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieräumlichen Entwicklungsplanungen sowie für ses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weitestadtstrategische Grundsatzentscheidungen. ren besteht nunmehr die Pflicht zur Berück- Die Entwicklung von Grünflächen auf vormals sichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der baulich genutzten Flächen bleibt jeweils eige- Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zunen Beschlussfassungen vorbehalten. Bei der lässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kakonkreten Umsetzungsind bestehende funktitastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu onale Zusammenhänge der vorhandenen Geerwarten sind, auf die Belange nach den Buchbiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu bestaben a bis d und i. rücksichtigen.

Klima

§ 1 Abs. 5 und 6BauGB: energiegebäude auszuführen, d.h. der Energie- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die bedarf ist sehr gering oder liegt fast beinull. Er Nutzung erneuerbarer Energien sowie die spar- sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuersame und effiziente Nutzung von Energie gehö- baren Energien gedeckt werden. ren zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat Gebäudeenergiegesetz-GEG: der Bundestag die Novellierung des BauGB Im GEG wurden 2020 die Maßgaben des Erdurch das „Gesetz zur Förderung des Klimaneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärschutzes bei der Entwicklung in den Städten meG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimasowie des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) novelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes zusammengeführt. Zweck dieses Gesetzes ist und der Anpassung an den Klimawandel sind ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen in Gebäuden einschließlich einer zunehmendazu beitragen, den Klimaschutz und die den Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeu- Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentgung von Wärme, Kälte und Strom für den Gewicklung, zu fördern. bäudebetrieb. Danach sind neue Gebäude als sog. Niedrigstenergiegebäude gemäß der EU- § 1a Abs. 5BauGB: Gebäuderichtlinie zu errichten. Alle Eigentü- Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes mer vonGebäuden sind zu einer zumindest sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawan- anteiligen Nutzung von regenerativen Enerdel entgegenwirken, als auch durch solche, die gien bei der Deckung des Wärme-und Kälder Anpassung an den Klimawandel dienen, teenergiebedarfs verpflichtet. Rechnung getragen werden. Umweltausschussbeschluss vom 23.01.2013: Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie In Bebauungsplanverfahren oder anderen (2010/31/EU) vom 19.05.2010: städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO -neutrale Energieversorgung für den Neu- 2 bau zu erreichen.

Stadtratsbeschluss vom24.07.2019: Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rahund Umweltausschusses vom 26.06.2014: men ihrer Möglichkeiten den Ausbau derFern- Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage wärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen für alleweiteren Planungen der Stadt Nürnberg (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO - 2 dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagut- und Neubaugebieten auszuschöpfen und achten liegt eine aktuelle Datengrundlage und beim Verkauf von Grundstücken der Stadt Analyse der klimaökologischen Funktionen für Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mögdas Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Er- licherCO2-Neutralität erstellen zu lassen und gebnisse und Empfehlungen für die weitere dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen städtebauliche Entwicklung werden in einer (Punkt j). Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“ für Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014: die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anwen- Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 dung kommen; konkrete Zielsetzungenfür Kli- –2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und maschutz und Klimaanpassung sollen als ver- Anpassung an den Klimawandel. Die CO -Emis- bindliche Vorgabe einzelfallbezogen zuBeginn 2 sionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Wer- eines Bauleitplanverfahrens beschlossen werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung den („Eckdatenbeschluss“). des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden Stadtratsbeschluss vom 18.05.2022: (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Als Treibhausgasminderungsziel bis zum Jahr Jahr 2020 soll das EU-20-20-20-Ziel (CO -Re- 2 2030 wird ein Wert von-65% festgelegt(Basisduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, jahr: 1990); die Klimaneutralität der Gesamt- Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erstadt soll bis spätestens zum Jahr 2040 erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimareicht werden (Punkt b). wandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt.

Abbildung 3

Abbildung 4

Stadt Nürnberg - FNP-Änderung 8c

Biotop- und Nutzungstypen im Bestand (Stand: 2020)

Erfassung durch IVL - Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie gem. Nürnberger Biotopwertliste (Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen) mit ergänzenden Differenzierungen

1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume und Baumgruppen

Abbildung 43

Abbildung 34

1.2 Nichtheimische Einzelbäume und Baumgruppen (inkl. Pflanzungen)

Abbildung 35

Abbildung 14

Abbildung 28

Abbildung 29

2.3 Feldgehölze, Baumhecken

Abbildung 23

2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche und Hecken

Abbildung 18

Abbildung 38

2.4a Brombeergestrüpp mit Neophyten

2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken-/Gebüschpflanzungen

Abbildung 17

3.6 Vorwald - Robinien

Abbildung 40

Abbildung 36

3.7 Pioniergehölze und Vorwaldstadien

Abbildung 37

Abbildung 33

Abbildung 39

Abbildung 20

3.7 / 10.2a Pioniergehölze und Vorwaldstadien mit thermophiler Ruderalflur

Abbildung 22

Abbildung 30

Abbildung 32

Abbildung 31

Abbildung 21

5.3 Kleingärten

5.4 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich

Abbildung 27

Abbildung 19

7.4 Schotterflächen

Abbildung 5

Abbildung 6

7.5 Gleisanlagen

Abbildung 11

Abbildung 26

7.6a Versiegelte Verkehrsfläche

Abbildung 12

Abbildung 42

7.6a / 3.7 Versiegelte Verkehrsfläche mit lückiger, termophiler Ruderalflur - initial

Abbildung 24

7.6a / 10.1 Versiegelte Verkehrsfläche mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien

Abbildung 25

Abbildung 9

Abbildung 10

7.6b Gebäudekomplexe + Anlagen

Abbildung 13

9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur - flechtenreich, verbuschend, etabliert (geschützt nach §30 BNatSchG)

9.3c Initiale Silbergrasflur (geschützt nach § 30 BNatSchG)

Abbildung 46

9.4 Halbruderale Magerrasen

Abbildung 16

9.4a Halbruderale Sandmagerrasen (geschützt nach § 30 BNatSchG)

Abbildung 7

9.5 Altgrasbestände, ruderal und Neophyten

Abbildung 45

10.1 Lückige, termophile Ruderalflur - initial

Abbildung 15

10.1 / 10.2a Lückige, thermophile Ruderalflur - initial bzw. mit Übergang zu Magerrasen

Abbildung 41

10.2a Thermophile Ruderalflur - Übergang zu Magerrasen

Abbildung 8

10.2a / 3.7 Thermophile Ruderalflur mit Pioniergehölzen und Vorwaldstadien

10.2d Ausdauernde Ruderalfluren, hochwüchsig mit hohem Neophytenanteil

Geltungsbereich Änderung 8c des Flächennutzungsplans

Abbildung 44

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.000 F +49 (0)911 94603 10 Datum 07.08.2023 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft

Stadt Nürnberg - FN(cid:52)-Änderung 8c

Abbildung 47

Abbildung 48

Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG)

Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung

gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG)

Biotope entsprechend der Bayerischen Biotopkartierung (zusammengefasst)

Geltungsbereich Änderung 8c des Flächennutzungsplans

Abbildung 50

Abbildung 49

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.000 F +49 (0)911 94603 10 Datum 07.08.2023 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft

Stadt Nürnberg - FNP-Änderung 8c

Abbildung 51

Abbildung 52

Fauna - Fundpunkte und Nachweisflächen

Nn oc

Ppy g Nn oc

Nachweis Zauneidechse

Pp ip Zauneidechse, potentieller Lebensraum

Nc ymi Pp ip Gue Nachweis Vögel mit Artkürzel Pp ip Pp ip Gue Grünspecht (Picus viridis) Kg Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Sp Sperber (Accipiter nisus) Pp yg Sti Stieglitz (Carduelis caruelis) Pp ip Ssp Schwarzspecht (Dyrocopus martius) Woe Waldohreule (Asia otus)

Pp ip Ppip Nachweis Fledermäuse mit Artkürzel

Nnoc Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) K g Pp ip Nycmi Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)/ Breitflügelfledermaus (Eptesicus nilssonii)/ Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Pp ip Pp ip P P n p a ip t R Zw au e h rg a f u le tf d le e d rm er a m u a s u ( s P i ( p P i i s p t i r s e t l r lu el s lu p s i p n i a st t r h e u ll s u ii s ) ) Ppyg Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Pp Pipp ip Habitatbaum Pp ip

Pp ip K g S p Geltungsbereich Änderung 8c des Flächennutzungsplans Pn at Ss p Pp ip Pp ip Pn at

Abbildung 54

Gu e

Pp ip Gu e

Abbildung 53

P p ip Nc ymi Pp ip Pp ip

S ti

Gu e

Nc ymi Pp ip Pp ip W oe Pp ip

Pp ip Pp ip Gu e

S ti

P p ip Pp ip Pp ip Pp ip Pp ip

Pp ip S ti

Pp ip

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Nn oc

Nn oc Nn oc

Pp ip Pp ip

Pp ip Nn oc Nn oc

Pp ip

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.000 F +49 (0)911 94603 10 Datum 07.08.2023 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft

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