Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg
Billigung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich 8b an. Er hat eine Größe von ca. 37 ha und bildet den südlichen und südwestlichen Teil des ca. 90 ha großen Gesamtareals. Der Änderungsbereich wird im Norden durch das Modul II (FNP-Änderung 8b), im Osten durch die Münchener Straße, im Süden durch die Dr.-Luise-Herzberg-Straße und im Westen durch das Modul I (FNP-Änderung 8a) begrenzt.
Die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs zwischen Hasenbucksiedlung und Rangierbahnhof westlich der Brunecker Straße, sind im FNP als gewerbliche Baufläche sowie als Verkehrsfläche/Bahnanlage dargestellt. Die Fläche westlich der Münchener Straße ist als Grünfläche dargestellt, daran anschließend als Bahnanlage. Hinzu kommen die Darstellungen einer übergeordneten Freiraumverbindung vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich und die der U-Bahnlinie. Mehrere Flächen im Bereich der Bauflächendarstellungen sind gekennzeichnet als erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet oder als entsprechende Verdachtsflächen. Die südöstliche Fläche wird von einer Richtfunkstrecke tangiert.
Das Gesamtareal an der Brunecker Straße soll städtebaulich entwickelt werden, dabei soll ein neuer, qualitativ hochwertiger Stadtteil entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen berücksichtigt. Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) war der aus einem 2015 abgeschlossenen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam.
Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedelung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtgebietsentwicklung. Die Stadt Nürnberg beschloss im AfS am 19.07.2018 die Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal wie folgt: Modul II soll mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden. Die grundsätzliche Flächenaufteilung/städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I (Wohnen) und die Grünflächenausstattung bleiben.
Um das Planungsziel Universität umzusetzen, ist eine Änderung des FNP notwendig.
Planung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da die Darstellung des FNP im Bereich der Brunecker Straße/ Münchener Straße nicht der angestrebten Entwicklung entspricht, wird dessen Änderung notwendig.
Für die Errichtung der Hochschulgebäude ist eine zügige Baurechtschaffung notwendig. Im nächsten Entwicklungsschritt soll nun der fehlende Teil des FNP-Änderungsverfahrens 8 als FNP-Änderung 8c für den Bereich Brunecker Straße, Münchener Straße durchgeführt werden. Zeitgleich wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 4656 aufgestellt. Am 07.04.2022 wurde der Rahmenplan in der gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg beschlossen.
Abbildung 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 4600 "Brunecker Straße"; Quelle: Modul 1: Stadtplanungsamt Nürnberg / Modul 2: West 8, Rotterdam UTN: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung / Straßenbahn: Verkehrsplanungsamt Nürnberg Luftbild: Stadt Nürnberg 2020; Geobasisdaten © Bayrische Vermessungsverwaltung
Verfahren
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen, wurde am 28.10.2015 im Stadtrat für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße die Einleitung der 8. Änderung des FNP beschlossen. Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016.
Die für den Änderungsbereich 8c relevanten Stellungnahmen aus dem FNP-Änderungsverfahren 8 wurden übernommen und berücksichtigt.
Zeitliche Umsetzung
Nach dem Beschluss zur Billigung folgt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des FNP keine Kosten.
Fazit
Durch die FNP-Änderung werden die planungsrechtlichen Vorgaben für die neue Universität geschaffen. Die 8c-FNP-Änderung soll gebilligt und die öffentlichen Auslegung beschlossen werden.