Beschlussvorlage Stpl/033/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8c: Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg
Billigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Umweltbericht Entwurf der Begründung
Sachverhalt (kurz):
Der Freistaat Bayern will auf Teilen des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße die neue „Technische Universität Nürnberg“ realisieren. Er hat die Flächen im Areal erworben und den Planungs- und Bauprozess der Hochschule gestartet. Die Rahmenplanung wurde am 07.04.2022 vom AfS beschlossen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals am Südbahnhof war bereits am 28.10.2015 die 8. Änderung des FNP eingeleitet worden. Am 04.03.2020 wurde im Stadtrat die Herauslösung der Änderung 8c aus dem 8. Änderungsverfahren beschlossen.
Die beabsichtigten Nutzungen entsprechen nicht den Darstellungen des FNP. Auf Grund dessen wird eine Änderung des FNP erforderlich.
Um die für eine zeitnahe Realisierung erforderliche Planungsrechtsschaffung für die Flächen der Technischen Universität forcieren zu können, soll der Bereich der Änderung 8c gebilligt werden. Im Anschluss daran findet die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. in der Begründung "Gender und Diversity Aspekte"
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 21.09.2023):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
-
er sich den vorliegenden Planentwurf vom 07.08.2023 durch einen Billigungsbeschluss zu Eigen macht.
-
auf der Grundlage des Plans vom 07.08.2023 und der Begründung vom 07.08.2023 einschließlich des Umweltberichts vom 07.08.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch durchgeführt werden soll.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 27.09.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 21.09.2023 beschließt der Stadtrat:
-
sich den vorliegenden Planentwurf (Plan-Nr. FNP8c - E - 01) vom 07.08.2023 durch einen Billigungsbeschluss zu Eigen zu machen.
-
auf der Grundlage des Planentwurfs vom 07.08.2023 und der Begründung vom 07.08.2023 einschließlich des Umweltberichtes vom 07.08.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die o.g. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.