Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung;
Einführung zweier neuer Gebührenpositionen
Entscheidungsvorlage
Neue Position 43 – Gewerbliches Abstellen von E-Scootern
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 07.07.2022 soll das Abstellen von E-Scootern durch ein Zonierungskonzept geordnet werden. Zu diesem Zweck sollen mit den fünf Anbietern von E-Scootern im Stadtgebiet Nürnberg öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden. Demnach darf jeder Anbieter bis zu 800 Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen und auf öffentlicher Fläche abstellen
Bestandteil der Vereinbarungen ist auch die Entrichtung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen der E-Scooter. Mit der neuen Position 43 wird hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen. Durch die Rahmengebühr wird die für die Verhandlungen notwendige Flexibilität gewährleistet.
Neue Position 99 – Position für sonstige Sondernutzungen
Nicht alle Arten der Sondernutzungen, die beantragt werden, sind vorhersehbar und haben eine passende Position in der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung. Bisher fehlt eine Sondernutzungsgebühr, die unvorhersehbare Nutzungen abdecken kann.
Mit der neuen Position soll dem abgeholfen und der Rahmen festgelegt werden, in welchem die Verwaltung in einem konkreten Einzelfall eine Regelung treffen kann. Bemessungsgrundlage ist der Flächenverbrauch. In geeigneten Fällen lässt die Rahmengebühr auch eine monats- oder jahresweise Abrechnung zu.
Um einerseits die erforderliche Bestimmtheit der Regelung, andererseits aber auch die nötige Flexibilität zu gewährleisten, wird nach dem Vorbild anderer Städte eine Regelgebühr eingeführt, von der in begründeten Ausnahmefällen innerhalb eines bestimmten Rahmens abgewichen werden kann.
Tritt eine neue Nutzungsart gehäuft auf oder hat sie eine überdurchschnittliche Bedeutung, wird dem Stadtrat die Sondernutzungsgebührensatzung auch künftig vorgelegt und eine eigene Gebührenposition vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Die neue Position 43 wird voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 200.000 Euro je Jahr zur Folge haben.
Die neue Position 99 wird Mehreinnahmen zur Folge haben. Die Höhe lässt sich nicht prognostizieren. Da es sich hier um wenige Einzelfälle handelt, werden die Einnahmen hier gering sein.