Beschlussvorlage 3. BM/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff: Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg
sowie Ernennung des 1. Stadtbrandinspektors
Anlage:
Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
In der Dienstversammlung vom 20.07.2023 wurde Herr Wolf Peter Zonner, wh. Nördlinger Straße 14 in 90451 Nürnberg, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg gewählt. Der Gewählte bedarf gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde. Herr Wolf Peter Zonner ist außerdem zum 1. Stadtbrandinspektor zu ernennen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/004/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m (stellvertretende/r) Kommandant/in richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger/innen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/004/2023
Beschlussvorschlag:
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird Herr Wolf Peter Zonner, wh. Nördlinger Straße 14, 90451 Nürnberg, als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg in seinem Amt bestätigt.
Herr Wolf Peter Zonner wird außerdem zum 1. Stadtbrandinspektor (= 1. Verterter des Stadtbrandrates) ernannt.