Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Energie Campus Nürnberg Berichtvorlage WiF/017/2023 3 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.05.2022 WiF/017/2023 7 Sachverhaltsdarstellung WiF/017/2023 8 TOP Ö 2 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Brunn; Sitzungsvorlage 3. BM/003/2023 11 TOP Ö 3 Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg sowie Ernennung des 1. Stadtbrandinspektors Sitzungsvorlage 3. BM/004/2023 14 TOP Ö 4 Aktuelle wirtschaftliche Lage in Nürnberg Berichtvorlage Ref.VII/008/2023 17 TOP Ö 5 Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung Sitzungsvorlage LA/021/2023 20 Entscheidungsvorlage LA/021/2023 23 Änderungssatzung LA/021/2023 24 Lesefassung der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung LA/021/2023 26
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 20.09.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Energie Campus Nürnberg Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.05.2022 WiF/017/2023
Sachverständiger: Herr Markus Rützel, Geschäftsführer des
Energie Campus Nürnberg
Heilmaier, Andrea, Dr.
2. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg-Brunn: Beschluss
Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters 3. BM/003/2023
Vogel, Christian
3. Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Beschluss
Feuerwehr Nürnberg sowie Ernennung des 1. 3. BM/004/2023
Stadtbrandinspektors
Vogel, Christian
4. Aktuelle wirtschaftliche Lage in Nürnberg Bericht
Ref.VII/008/2023 Heilmaier, Andrea, Dr.
5. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung; Gutachten
Einführung zweier neuer Gebührenpositionen LA/021/2023
Heilmaier, Andrea, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.06.2023,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage WiF/017/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Energie Campus Nürnberg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.05.2022
Sachverständiger: Herr Markus Rützel, Geschäftsführer des Energie Campus Nürnberg
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.05.2022 Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
Der im Jahr 2011 auf dem ehemaligen AEG-Areal ("Auf AEG") eingerichtete Energie Campus Nürnberg (EnCN) befindet sich derzeit in der dritten Förderphase, die noch bis zum Jahr 2025 dauert. Der Freistaat Bayern hat nunmehr die Weichen für die dauerhafte Fortführung des EnCN gestellt.
Allerdings wird auch von der Stadt Nürnberg erwartet, dass sie weiterhin ihren Beitrag zum EnCN leisten wird durch die Fortführung des städtischen Zuschusses zum EnCN und zum NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit. Der NKubator ist ein wichtiger Baustein der Zukunftsstrategie des EnCN.
Als Sachverständiger berichtet der EnCN-Geschäftsführer, Herr Markus Rützel, über die Leistungsbilanz und die Zukunft des Energie Campus Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen durch den Energie Campus Nürnberg bevorteilt oder benachteiligt würden. Diversity Relevanz ist nicht gegeben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46. 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg KVA An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Marcus König 3 1. MAI 2022 Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 31. Mai 2022 AA nnttrroangcstcteilllcle»rr:- GoIlHd mm oa nn nn
Energie Campus Nürnberg sichern: Massive Kürzung der Forschungsgelder und un
geklärte Nutzung der Räumlichkeiten auf AEG gefährden erfolgreiche Forschungsar
beit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Energie Campus Nürnberg ist ein Energieforschungszentrum, das neue Technologien für ein ganzheitliches Energiesystem entwickelt. Als unabhängiges Forschungsnetzwerk kooperieren sieben Forschungsinstitutionen aus der Metropolregion Nürnberg in einem Zu sammenschluss als interdisziplinärer Think Tank. Gemeinsam mit Unternehmen arbeitet der Energie Campus Nürnberg in Forschungsprojekten, um Lösungen für die Energie von morgen zu entwickeln.
Die Wertschöpfungskette der Energie bildet das zentrale Element der Forschung am EnCN
- neben den erneuerbaren Energien, stehen zum Beispiel Energiespeicher und Energie
netze sowie E-Mobilität im Fokus der Forschungen. Damit ist der EnCN ein wichtiger Pfeiler der Energiewende in Nürnberg und der Metropolregion. Durch massive Streichung der For schungszuschüsse der Bayerische Staatsregierung von 25 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro und einer nicht geklärten weiteren Nutzung der Räumlichkeiten auf AEG ist das EnCN und seine wichtige Arbeit stark gefährdet.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Aus schuss den folgenden Antrag:
■ Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit der Bayerische Staatsregierung auf, um die wichtigen Forschungszuschüsse wieder auf eine Höhe festzulegen, die eine erfolgrei che Forschung und Arbeit auch in Zukunft ermöglicht.
■ Außerdem sucht die Verwaltung mit dem EnCN nach Lösungen für die benötigten Räumlichkeiten auf AEG zur weiteren Forschung im Bereich der Energiewende.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Goldmann stv. Fraktionsvorsitzende Stadtrat
Energie Campus Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
Im Rahmen des von der Bayerischen Staatsregierung im Zuge der Quelle-Insolvenz aufgelegten „Strukturprogramms für die Städte Nürnberg und Fürth“ wurde der interdisziplinäre Energieforschungsverbund Energie Campus Nürnberg im Jahr 2011 auf dem ehemaligen AEG-Areal („Auf AEG“) eingerichtet. Der Energie Campus Nürnberg hat sich binnen zwölf Jahren zu einer renommierten Energieforschungsplattform entwickelt, von der der Wirtschaftsund Wissenschaftsstandort Nürnberg profitiert. Das ehemalige AEG-Areal ist heute ein Standort für Forschung, High-Tech-Unternehmen und Startups.
Der langfristige Betrieb des Energie Campus Nürnberg ist nun sichergestellt. Die Stadt Nürnberg leistet einen vergleichsweise kleinen aber wichtigen Beitrag zum Erhalt des Energie Campus Nürnberg in Form von Finanzierungsbeiträgen, der Geschäftsstellenfunktion für den Förderverein Energie Campus Nürnberg e.V. und strategische Unterstützung im Rahmen der Innovationsförderung. Es gilt diesen dauerhaft sicherzustellen durch
Kapazitäten bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg im Rahmen der Innovationsförderung, unbefristete Weiterführung der Bezuschussung der Geschäftsstelle des Energie Campus Nürnberg (65.000 Euro pro Jahr), Bereitstellung von Mitteln für die Weiterführung des NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit als zentrale Ausgründungsplattform des Energie Campus Nürnberg, Mitgliedschaft im Förderverein Energie Campus Nürnberg e.V. (2.000 Euro pro Jahr).
Energie Campus Nürnberg: Der Energie Campus Nürnberg (EnCN) - angesiedelt auf dem ehemaligen AEG-Areal in der Nürnberger Weststadt - ist ein Energieforschungsverbund, der neue Technologien für ein ganzheitliches Energiesystem entwickelt. Als unabhängiges Forschungsnetzwerk kooperieren sechs Forschungsinstitutionen (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS, Fraunhofer Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB und Hochschule Ansbach) in einem Zusammenschluss als interdisziplinärer Think Tank. Gemeinsam mit Unternehmen arbeitet der Energie Campus Nürnberg in Forschungsprojekten, um Lösungen für die Energiewende zu entwickeln.
Der Energie Campus Nürnberg wird als Projekt vom Freistaat Bayern gefördert (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft. Landesentwicklung und Energie und Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst). Er befindet sich derzeit in einer dritten Projektphase bis zum Jahr 2025. Wirtschafts- und wissenschaftspolitisches Ziel ist ein unbefristeter Betrieb des Forschungsverbunds.
Weiterführung: Nun wurden die Weichen für die Weiterführung des Energie Campus Nürnberg gestellt. Der Bedarf für die bestehenden EnCN-Forschungsflächen (5.200 m²) wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bestätigt. Damit werden die Kosten für die Anmietung der Flächen in die Budgets der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) aufgenommen1. Gleichzeitig verpflichten sich FAU und Ohm, die Kosten für die Geschäftsstelle des EnCN gemeinsam zu tragen und weitere interdisziplinäre Forschungsprojekte anzuschieben. Im Ergebnis ist damit der unbefristete Bestand des Energie Campus
1 Die Flächen am Energie Campus Nürnberg werden von FAU und THN angemietet und teilweise an weitere Forschungspartner weitervermietet. Die Institute der Fraunhofer Gesellschaft haben keine eigenen Flächen mehr auf dem AEG-Areal, bleiben dem Energie Campus Nürnberg aber in Vernetzung und Forschungsprojekten verbunden.
Nürnberg gesichert. Er bleibt als bedeutender und überregional bekannter Forschungsakteur am Standort über das Jahr 2025 hinaus bestehen.
Seit der Gründung des Energie Campus Nürnberg im Jahr 2011 hat der Freistaat Bayern knapp 75 Millionen Euro in den Forschungsverbund investiert. Bis zum Abschluss der dritten Projektphase werden noch einmal über 5 Millionen Euro hinzukommen.
Leistungsbilanz: Bis zum Jahr 2021 hat der EnCN weitere 86 Millionen Euro an Mitteln der Industrie und öffentlichen Forschungsgeldern akquiriert. Dies schlägt sich in einer Vielzahl an technologischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Unternehmen aus Stadt und Region nieder. In den Jahren 2017 bis 2021 meldeten Forscherinnen und Forscher des EnCN zudem 25 Patente an. Im gleichen Zeitraum wurden 10 Unternehmen aus dem Umfeld des Energie Campus Nürnberg gegründet. Der Energie Campus Nürnberg erhöht das Innovationspotenzial der Nürnberger Wirtschaft.
Die Aktivitäten des EnCN haben zudem weitere 100 Millionen Euro an Investitionen in Forschung und Entwicklung angeregt. Hierzu zählen u.a. die Ansiedlung des Helmholtz-Instituts Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien (als erstes Institut der Helmholtz Gesellschaft in Nordbayern), der Nuremberg Campus of Technology (mit sechs Lehrstühlen der FAU und sechs Forschungsprofessuren der Ohm im Forschungsfeld Smart Cities), die Ansiedlung der profilierten Lehrstühle für Leistungselektronik und Energieverfahrenstechnik, die Ansiedlung des Zentrums Wasserstoff.Bayern sowie der Bau des Ohm Innovation Center (bis 2024). Durch die weitere Ansiedlung von Institutionen auf dem ehemaligen AEG-Areal ist dort eine Forschungsfläche von ca. 12.000 m² mit direktem Bezug zu Energiethemen entstanden. Der Energie Campus Nürnberg stärkt das Forschungsprofil des Standorts Nürnberg.
Der EnCN steht für über 150 Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiet der Energietechnik. Der Energie Campus Nürnberg hat renommierte Forscherpersönlichkeiten hervorgebracht. Überregional bekannt sind z.B. Wirtschaftsweise Prof. Veronika Grimm, Leibnitz-Preisträger Prof. Peter Wasserscheid oder Gründungs-Vizepräsident der Technischen Universität Nürnberg Prof. Alexander Martin. Der Energie Campus Nürnberg ist beliebter Veranstaltungsort für fach- wie populärwissenschaftliche Events. Er fördert wissenschaftliche Nachwuchskräfte. Der Energie Campus Nürnberg trägt dazu bei, Nürnberg als High-Tech- und Innovationsstandort sichtbar zu machen.
Bedeutung für den Standort Nürnberg: Der Energie Campus Nürnberg hat eine herausragende Bedeutung für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg. Er trägt bei ... zur Sicherung von Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Wissenschaft und High-Tech-Branchen; zur Steigerung der Innovationskraft der Unternehmen in der Metropolregion Nürnberg; zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen; zum weiteren Ausbau von Wissenschaft, Forschung und Lehre am Standort Nürnberg; zur Steigerung des Fachkräftepotenzials der Stadt Nürnberg; zur internationalen Vernetzung von Forschung und Wirtschaft; zur Entwicklung von neuen Produkten, Dienstleistungen und Patenten im Energiesektor; zur Profilbildung Nürnbergs als High-Tech- und Wissenschafts-Standort.
Der Energie Campus Nürnberg ist unverzichtbarer Impulsgeber für ein vitales Innovationsökosystem zum Zukunftsthema Energie und Klimaschutz am Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg.
Beitrag des Wirtschaft- und Wissenschaftsreferats (Wirtschaftsförderung Nürnberg): Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat begleitet und unterstützt den Energie Campus Nürnberg als bedeutender Forschungsleuchtturm und Innovationsmotor am Standort Nürnberg. Die operative Arbeit erfolgt über die Wirtschaftsförderung Nürnberg.
Maßnahmen: Erfolgreiches politisches Lobbying für die Ansiedlung und Verstetigung des Energie Campus Nürnberg im Einzelnen… o 1. Förderphase 2011 - 2016 (50 Mio. Euro) o 2. Förderphase 2017 - 2021 (24 Mio. Euro) o 3. Förderphase 2022 - 2026 (> 5 Mio. Euro) o Übergang in einen nachhaltigen Betrieb ab 2026 Konzeption, Finanzierung und Begleitung des NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit2 Bezuschussung der Geschäftsstelle des EnCN3 Koordination und Vorsitz des Lenkungsausschusses des Energie Campus Nürnberg4 Teilnahme am Fachbeirat des Energie Campus Nürnberg Leitung der Geschäftsstelle des Fördervereins des Energie Campus Nürnberg (Energie Campus Nürnberg e.V.), in dieser Funktion o Organisation des EnCN-Energiepreises zur Nachwuchsförderung o Organisation eines Reisestipendiums zur Nachwuchsförderung Antrag Konzeption eines Wasserstoff Wissenszentrums am Energie Campus Nürnberg bei der Europäischen Metropolregion Nürnberg.
Anhaltender Förderbedarf: Die Bezuschussung der Geschäftsstelle des EnCN und des NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit durch die Stadt Nürnberg sind wichtige Bausteine des EnCN. Sie müssen auch künftig beibehalten werden. Die Bezuschussung der Geschäftsstelle ist essentiell für den Geschäftsstellenbetrieb des EnCN (mit dem städtischen Zuschuss wird eine Stelle für Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit finanziert). Der NKubator ist ein wichtiger Baustein für den Technologietransfer aus dem EnCN in die Wirtschaft und Motor für Unternehmensgründungen aus dem Umfeld des EnCN. Ohne den NKubator kann der EnCN sein volles Gründungspotenzial nicht entfalten.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
2 Förderung von Startups aus dem Umfeld des EnCN, vgl. RWA 28.08.2022, StR 19.11.2020 3 Finanzierung von Kapazitäten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Projektmanagement, vgl. RWA 20.05.2015 4 Der Lenkungsausschuss ist das höchste Gremium des EnCN, ihm gehören die Trägerorganisationen, die Fördermittelgeber und die Stadt Nürnberg an.
- BM/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
hier: Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters
Anlage: Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
In der Dienstversammlung vom 18.06.2023 wurden Herr Mario Link zum Kommandanten und Herr Norbert Braun zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg
- Brunn gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch
die Gemeinde.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zum (stv.) Kommandanten (m/w/d) richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger (m/w/d)
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Mario Link, wh. Brunner Hauptstraße 17, 90475 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Brunn und Herr Norbert Braun, wh. Weiherwiesenstraße 28, 90475 Nürnberg, als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Brunn in ihrem Amt bestätigt.
Bei Herrn Norbert Braun wird die Bestätigung unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass er den erforderlichen Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zugang der Bestätigungsverfügung, mit Erfolg besucht.
- BM/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff: Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg
sowie Ernennung des 1. Stadtbrandinspektors
Anlage:
Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
In der Dienstversammlung vom 20.07.2023 wurde Herr Wolf Peter Zonner, wh. Nördlinger Straße 14 in 90451 Nürnberg, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg gewählt. Der Gewählte bedarf gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde. Herr Wolf Peter Zonner ist außerdem zum 1. Stadtbrandinspektor zu ernennen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m (stellvertretende/r) Kommandant/in richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger/innen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird Herr Wolf Peter Zonner, wh. Nördlinger Straße 14, 90451 Nürnberg, als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg in seinem Amt bestätigt.
Herr Wolf Peter Zonner wird außerdem zum 1. Stadtbrandinspektor (= 1. Verterter des Stadtbrandrates) ernannt.
Berichtsvorlage Ref.VII/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Aktuelle wirtschaftliche Lage in Nürnberg
Bericht:
Zur wirtschaftlichen Lage in Nürnberg, insbesondere zum Immobilienmarkt und zur Innenstadt- Entwicklung, erfolgt mündlicher Bericht in der Sitzung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/008/2023
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen Gruppierungen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse angestoßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/008/2023
LA/021/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 20.09.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung;
Einführung zweier neuer Gebührenpositionen
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Lesefassung der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung
Sachverhalt (kurz):
Neu aufgenommen in Anlage 1 werden eine Gebührenposition für E-Scooter und eine Pauschalposition, um auch einzelne Sondernutzungen, für die es keine entsprechende Gebührenposition gibt, mit erfassen zu können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Einnahmen durch Sondernutzungsgebühren erhöhen sich.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/021/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
BANOS
Vpl
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/021/2023
Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 20.09.2023):
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS - SNutzGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 27.09.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 20.09.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS – SNutzGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung;
Einführung zweier neuer Gebührenpositionen
Entscheidungsvorlage
Neue Position 43 – Gewerbliches Abstellen von E-Scootern
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 07.07.2022 soll das Abstellen von E-Scootern durch ein Zonierungskonzept geordnet werden. Zu diesem Zweck sollen mit den fünf Anbietern von E-Scootern im Stadtgebiet Nürnberg öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden. Demnach darf jeder Anbieter bis zu 800 Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen und auf öffentlicher Fläche abstellen
Bestandteil der Vereinbarungen ist auch die Entrichtung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen der E-Scooter. Mit der neuen Position 43 wird hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen. Durch die Rahmengebühr wird die für die Verhandlungen notwendige Flexibilität gewährleistet.
Neue Position 99 – Position für sonstige Sondernutzungen
Nicht alle Arten der Sondernutzungen, die beantragt werden, sind vorhersehbar und haben eine passende Position in der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung. Bisher fehlt eine Sondernutzungsgebühr, die unvorhersehbare Nutzungen abdecken kann.
Mit der neuen Position soll dem abgeholfen und der Rahmen festgelegt werden, in welchem die Verwaltung in einem konkreten Einzelfall eine Regelung treffen kann. Bemessungsgrundlage ist der Flächenverbrauch. In geeigneten Fällen lässt die Rahmengebühr auch eine monats- oder jahresweise Abrechnung zu.
Um einerseits die erforderliche Bestimmtheit der Regelung, andererseits aber auch die nötige Flexibilität zu gewährleisten, wird nach dem Vorbild anderer Städte eine Regelgebühr eingeführt, von der in begründeten Ausnahmefällen innerhalb eines bestimmten Rahmens abgewichen werden kann.
Tritt eine neue Nutzungsart gehäuft auf oder hat sie eine überdurchschnittliche Bedeutung, wird dem Stadtrat die Sondernutzungsgebührensatzung auch künftig vorgelegt und eine eigene Gebührenposition vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Die neue Position 43 wird voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 200.000 Euro je Jahr zur Folge haben.
Die neue Position 99 wird Mehreinnahmen zur Folge haben. Die Höhe lässt sich nicht prognostizieren. Da es sich hier um wenige Einzelfälle handelt, werden die Einnahmen hier gering sein.
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg
(SondernutzungsGebS – SNutzGebS) vom 17. März 1977 (Amtsblatt S. 64), zuletzt
geändert durch Satzung vom 27. Juli 2023 (Amtsblatt S. 337)
Vom ..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88), folgende Satzung:
Art. 1
-
In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „SondernutzungsGebS“ durch die Kurzbezeichnung „Sondernutzungsgebührensatzung“ ersetzt.
-
Die Anlage 1 wird im Anschluss an Pos. Nr. 42 um die beiden folgenden Pos. Nrn. ergänzt:
| Pos. Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeit- einheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 43 | Gewerbliches Abstellen von E-Scootern | Stück | Jahr | 30 bis 80 |
| 99 | Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind. Regelgebühr Rahmengebühr Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der | m² m² | Tag Tag | 6,00 0,10 bis 100,00 |
_______________________________________________________ 1
Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.11.2023 in Kraft.
_______________________________________________________ 2
– Lesefassung –
(Änderungen bzw. Ergänzungen in Fettdruck und unterstrichen)
Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung
Sondernutzungsgebührenverzeichnis
Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt
-
der erstgenannte für die Straßengruppe 1
-
der zweitgenannte für die Straßengruppe 2
-
der letztgenannte für die Straßengruppe 3
Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.
| Pos. Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeit- einheit | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 1a | Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u. ä. | je angefangene 25 m² | je ange- fangene Woche | 18,00 |
| 1b | Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis | Stück | Monat | 84,80 |
| 2 | Überspannungen dauernd | lfd. Meter | Jahr | 11,70 |
| 3 | Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) | pro Überquerung | Monat | 27,60 |
| 4 | Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² | pro Mauer- oder Bodenöffnung | Jahr | 5,30 / 10,50 / 16,30 |
| 5 | Säulen, Stützpfeiler | Stück | Jahr | 11,80 / 19,70 / 27,60 |
| 6 | Treppen, Trittstufen | ab der 1. Stufe | Jahr | 16,90 |
| 7 | Masten | Stück | Jahr | 21,00 / 38,00 / 56,20 |
| Stück | Monat | 2,90 / 4,40 / 5,90 | ||
| 8 | Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer, etc. | Stück | Jahr | 9,20 / 15,80 / 23,60 |
| oder Pflanzbeete | m² | Jahr |
| 9 | Tisch- und Stuhlaufstellung | m2 | Saison (01.02. bis 15.11.) | 16,30 / 23,60 / 30,40 |
|---|---|---|---|---|
| 10 | Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig | m2 | Tag | 0,39 / 0,65 / 0,79 |
| 11a | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe | lfd. Meter | Jahr | 30,20 / 41,90 / 53,60 |
| 11b | Warenautomaten im Luftraum | |||
| bis 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 13,50 | |
| über 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 27,00 | |
| 12 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig | lfd. Meter | Tag | 0,26 / 0,26 / 0,39 |
| 13 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe | m2 | Jahr | 52,30 / 75,90 / 98,30 |
| 14 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig | m2 | Tag | 0,39 / 0,65 / 0,79 |
| 15 | Blumenhandel aus dem Korb | pro Verkaufs- person | Monat | 38,00 |
| 16 | Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen | lfd. Meter | Tag | 23,60 |
| 17 | Brezenverkaufsstände | |||
| - innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | Stück | Monat | 168,60 | |
| - im übrigen Stadtgebiet | Stück | Monat | 112,40 | |
| 18 | Heringsbratstände | Stück | Monat | 32,60 |
| 19 | Lotterieverkaufsstände | Stück | Jahr | 153,40 / 222,50 / 307,90 |
| 20 | Zeitungsverkaufsstände | m2 | Monat | 9,80 / 19,20 / 29,20 |
| 21 | Stumme Zeitungsverkäufer | Stück | Jahr | 60,10 |
| 22 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau | m2 | Monat | 23,60 / 37,70 / 54,00 |
| 22a | Container anlässlich Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen | m² | Monat | 11,80 / 18,90 / 27,00 |
| 23 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig | Frontmeter | Tag | von 4,20 bis 55,10 |
|---|---|---|---|---|
| 24 | Veranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme | Tag | von 14,10 bis 1.405,00 |
| 25 | Standkonzerte aus gewerblichen Gründen | - | Stunde | 27,60 / 52,30 / 75,30 |
| 26 | Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) | m2 | Tag | 11,20 |
| Mindestgebühr | Tag | 45,00 | ||
| Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen | pro Person oder Figur | Tag | 45,00 | |
| 27 | Schaufenstervitrinen | m2 | Monat | 19,70 / 23,60 / 28,80 |
| 28 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) | Stück | Tag | 13,70 |
| 28a | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften | Stück | Tag | 27,50 |
| 29 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche | Stück | Tag | 5,60 |
| 30 | Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m2 | Tag | 1,74 |
| Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m2 | Tag | 0,86 | |
| 31 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) | Stück | Tag | 2,25 |
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Jahr 20,90 Gleisstrecke
| 33 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) | m2 | Jahr | 427,00 |
|---|---|---|---|---|
| 34 | Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen | Stück | Jahr | 424,00 |
| 35 | Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke | m2 | Januar bis Mai | 342,70 |
| m2 | Juni bis Novem- ber | 466,30 | ||
| 36 | Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend) | |||
| - innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | m2 | Monat | 269,70 | |
| - im übrigen Stadtgebiet | m2 | Monat | 23,60 / 38,20 / 55,10 | |
| 37 | Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche | m² | Jahr | 143,80 |
| 38 | unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zweck der Werbung | Fahrzeug | Tag | 61,80 |
| 39 | unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti | Werbung | Tag | 61,80 |
| 40 | Postablage-, Verteiler-, Stromkästen | Stück | Jahr | 150,60 |
| 41 | unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.) | |||
| - DIN A1 oder kleiner | Stück | Tag | 28,10 | |
| - größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 | Stück | Tag | 56,20 | |
| - größer DIN A0 | Stück | Tag | 84,30 | |
| 42 | Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen | Fahrzeug | Tag | 28,10 |
| 43 | Gewerbliches Abstellen von E-Scootern | Stück | Jahr | 30 bis 80 |
| 99 | Sonstige Sondernutzungen, soweit sie nicht in anderen Positionen dieser Anlage aufgeführt sind. |
| Regelgebühr Rahmengebühr Grundsätzlich gilt die Regelgebühr. In besonderen Einzelfällen ist diese innerhalb der durch die Rahmengebühr gesetzten Grenzen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Eine Erhöhung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sondernutzung mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist oder der Gemeingebrauch in besonders erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Eine Ermäßigung der Regelgebühr kommt insbesondere dann in Betracht, wenn an der Sondernutzung auch ein öffentliches Interesse besteht oder der Gemeingebrauch nur geringfügig beeinträchtigt wird oder die Sondernutzung längerfristig erfolgt. | m² m² | Tag Tag | 6,00 0,10 bis 100,00 |
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