Haushaltssperre

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SÖR Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Anlage · 20.09.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Marc Schüller Claudia Bälz Inga Hager Dr. Nasser Ahmed Dr. Otto Heimbucher Christine Kayser Harald Dix Werner Henning Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Rainer Nachtigall Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

TESTATSEXEMPLAR

Servicebetrieb

Öffentlicher Raum

Nürnberg

Nürnberg

Jahresabschluss zum

31. Dezember 2022

und Lagebericht

Abbildung 2

GP-Nr. 207311

INHALT

Blatt Bilanz zum 31. Dezember 2022

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Anhang 2022 1–9

Lagebericht für das Jahr 2022 1–13

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1202.21.13 € 00,0 09,318.582.01 11,592.474.4 36,377.715.29
€ 38,128.787- 49,611.262.5 00,226.181.92 05,604.044.51 00,048.015 23,459.583.7 26,188.185 28,395.262.71 83,569.001.7
2202.21.13 € 00,0 09,318.582.01 47,655.766.21 46,073.359.22 84,210.26 64,876.109.05 26,443.445.22 10,054.022 12,658.186.69
€ 11,592.474.4 36,162.391.8 00,732.113.43 64,144.095.61 00,052.814 08,014.177.6 47,077.496 21,471.467.7 69,837.598.6
A V I S S A P nebeirtebnegiE )€ )€ 23,459.583.7 )€ )€ 28,395.265.01 )€ 83,569.001.7 00,048.015 26,188.185 )€ negnuthcilfpreV nered 57,661.59 essühcsuzsnoititsevnI .jV ( € 00,052.814 negnutsieL .jV ( € 08,014.177.6 nemhenretnU .jV( € 47,077.496 dnu grebnrüN .jV( € 21,471.469.1 .jV( € 69,937.598.6 .jV( € 37,351.711 ehcilnhä negnulletseB nenednubrev )€ 09,382.973 netsopsgnuznergbasgnunhceR rhaJ dnu rhaJ rhaJ tdatS rhaJ rhaJ dnu menie negnurefeiL menie menie menie menie tiehrehciS red nenoisneP fua uz sib uz sib rebünegeg uz sib rebünegeg uz sib netiekhcildnibreV uz sib .jV( € 62,502.184 nelaizos latipaknegiE latipakmmatS egalkcüR gartrovnniweG ssuhcsrebüserhaJ rüf netsoprednoS negnulletskcüR rüf negnulletskcüR negnulletskcüR netiekhcildnibreV negnulhaznA tiezfualtseR sua netiekhcildnibreV tiezfualtseR netiekhcildnibreV tiezfualtseR netiekhcildnibreV tiezfualtseR tiezfualtseR nreuetS red nemhaR renie renie renie renie renie eniemegllA egitsnoS enetlahrE tim tim tim tim egitsnoS tim sua mi novad novad novad novad novad novad novad .A .I .II .III VI .B .C .1 .2 .D .1 .2 .3 .4 .5 .E A V I S S A P R E D E M M U S
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€ 00,418.54 00,377.301 86,245.021 26,029.416.12 00,840.732 00,984.140.01 00,131.851.1 00,321.592.2 93,337.870.4 10,284.584.3 35,663.096 22,007.408.3 01,724.434 36,157.291.34 12,042.541
2202.21.13 € 00,859.021 27,232.620.44 35,175.057.4 78,421.981.14 31,755.762.6 69,114.723 12,658.186.69
€ 00,240.03 00,619.09 86,245.021 51,091.107.12 00,513.912 00,830.555.9 00,605.643.1 00,456.332.2 98,689.948.8 97,785.249.3 47,389.708 42,009.763.4 28,048.734 94,049.010.63 23,344.273
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grebnrüN muaR rehciltneffÖ 2202.21.13 muz znaliB

1202 € 48,868.227.441 71,293.95 00,983.9 09,278.434.1 83,998.339.11 58,058.867.64 33,667.747.54 92,424.946.41 60,122.614.3 15,322.375.31 24,004.1 29,910.077.4 99,715.863.5 50,104.601 49,611.262.5
2202 € 72,373.280.051 12,716.711 00,937.2 82,108.003.1 78,454.984.11 87,255.880.94 79,361.021.64 33,053.636.71 31,645.902.3 87,249.780.41 61,101.581 14,589.557.1 56,536.003.8 20,473.701 36,162.391.8
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A Allgemeine Angaben

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg, Sulzbacher Straße 2-6.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den ergänzenden Vorschriften der EBV.

B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 € bis 1.000,00 € werden bis einschließlich 31.12.2018 in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 € (Brutto) im Zugangsjahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert über 952 € (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.

Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital besteht aus der Allgemeinen Rücklage, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfeverpflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,78 % und für Beihilfeverpflichtungen in Höhe von 1,44 % gebildet. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für den Jahresabschluss wurde bereits zum 31.12.2015 anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz freiwillig angewendet. Der sich dabei ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe 4.277.658 € unterliegt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften einer Ausschüttungssperre. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden für künftige Dynamisierungen der Aktivbesoldung 2,50 % und für den Rententrend 1,75 % zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellung berücksichtigt einen Beihilfetrend von 3,00 %.

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck berechnet. Grundlage für die Bewertung ist die Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,44 % angesetzt. Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge wurden 1,75 % angenommen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB) abgezinst.

Die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben, Sonstige Verbindlichkeiten) sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Der Ausweis der debitorischen Kreditoren bzw. kreditorischen Debitoren erfolgt in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten.

C Erläuterungen zur Bilanz

Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2022 sind in einem Anlagennachweis separat dargestellt. Das bewegliche Anlagevermögen hatte zum 31.12.2022 einen Restbuchwert von 13.135 T€.

Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens der Anlagenklassen für Fahrzeuge (9.555 T€) erfolgte im März 2023 eine Bestandsaufnahme.

Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Aktivierungsdatum vor dem 31.12.2016 in Höhe von 1.374 T€, erfolgte der Nachweis im Rahmen einer körperlichen Bestandsaufnahme in den Jahren 2017-2019.

Für angeschaffte Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens in Höhe von 2.873 T€ erfolgte keine körperliche Bestandsaufnahme, da diese zwischen 2018 und 2022 angeschafft wurden (§ 240 Abs. 3 HGB).

Die Zugänge zum Anlagevermögen (7.641 T€) beinhalten vor allem die Anlagen im Bau (5.250 T€), den Fuhrpark (1.567 T€), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (475 T€), bebaute Grundstücke (295 T€) und Maschinen (21 T€).

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 8.850 T€ (Vj. 4.079 T€) und betreffen im Wesentlichen die geplante neue „Betriebszentrale Am Pferdemarkt“ (8.067 T€), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (582 T€), die Sanierung des ZOB (87 T€), Fahrzeuge (58 T€), die Errichtung eines Depots für Straßenreiniger (45 T€) und Planungsleistungen Standorterneuerung Großreuther Str. (11 T€).

Die Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3.210 T€ betreffen planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten keine außerordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen.

Die Erträge aus Anlageabgängen von 112 T€ werden vornehmlich aus KFZ-Verkäufen (108 T€) erzielt. Die Verluste aus Anlageabgängen betragen im Geschäftsjahr 2022 1 T€.

Das Vorratsvermögen erhöhte sich von 4.176 T€ auf 4.751 T€ und enthält unfertige Leistungen (807 T€).

Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (327 T€) betrifft im Wesentlichen im Voraus geleistete Zahlungen für Bezüge (314 T€). Entsprechend § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 0,00 €.

Im Geschäftsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.193 T€ ausgewiesen.

Analog zu Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit mindestens einem Fünfzehntel bis zum 31.12.2024 zugeführt, bis die Rückstellung nach § 253 Abs.1 Satz 2, Abs. 2 HGB erfüllt ist. Der wegen der BilMoG-Umstellung nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2022 für die Pensionsrückstellungen 270 T€ und für die Beihilferückstellungen 97 T€.

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 21.563 T€ (Vj. 21.604 T€).

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 16.590 T€ (Vj. 15.440 T€). Davon entfallen im wesentlichen auf Rückstellungen für Gebührenüberschüsse 155 T€ (Vj. 229 T€), Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 2.403 T€ (Vj. 2.360 T€), Rückstellungen für Beihilfe 9.634 T€ (Vj. 8.919 T€) und die Altersteilzeitrückstellung 1.398 T€ (Vj. 1.232 T€).

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten geht aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel hervor:

Verbindlichkeiten bis 1 Jahr T€ 1 bis 5 Jahre T€ > 5 Jahre T€ > 1 Jahr T€ Gesamt- betrag T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 31.12.2022 (Vorjahr) 418 (511) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 418 (511)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2022 (Vorjahr) 6.771 (7.386) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 6.771 (7.386)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2022 (Vorjahr) 695 (582) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 695 (582)
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 31.12.2022 (Vorjahr) 1.964 (10.563) 3.600 (3.600) 2.200 (3.100) 5.800 (6.700) 7.764 (17.263)
davon Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg 31.12.2022 (Vorjahr) 900 (900) 3.600 (3.600) 3.100 (3.100) 5.800 (6.700) 6.700 (7.600)
Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2022 (Vorjahr) 6.896 (7.100) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 6.896 (7.100)

Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus technischen Vereinbarungen und Verträgen.

Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten 220 T€ (Vj. 227 T€) beinhalten im Wesentlichen noch nicht erfolgte Wiederherstellungsmaßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2022 erhielten wir Spenden in Höhe von 58 T€ (Vj.110 T€).

Der Ausweis der debitorischen Kreditoren in Höhe von 93 T€ erfolgte in den sonstigen Vermögensgegenständen und betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die kreditorischen Debitoren in Höhe von 55 T€ werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (18 T€) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe (37 T€).

D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse 2022 T€ 2021 T€
Zuschuss der Stadt Nürnberg 104.438 100.340
Erlöse Straßenreinigungsgebühren (inkl. Stadtanteil) 15.404 16.640
Erlöse und Kostenerstattung Bedürfnisanstalten der Stadt Nürnberg 256 720
Mieterträge 175 172
Erträge aus KFZ-Bewirtschaftung 4.564 3.866
Sonstige 25.243 22.985
Umsatzerlöse 150.082 144.723

Die periodenfremden Erträge (462 T€) enthalten vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre.

Die periodenfremden Aufwendungen (62 T€) enthalten im Wesentlichen Nachbelastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.

E Ergänzende Angaben

Im Wirtschaftsjahr 2022 waren durchschnittlich 1.000,75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich 25 Auszubildende beschäftigt.

Zum Bilanzstichtag teilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:

Beamte 88
Tarifbeschäftigte 875
Auszubildende 33

Zum 31.12.2022 befanden sich 11 Mitarbeiter in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell bzw. TV Flex AZ, davon 8 Mitarbeiter in der Ansparphase und 3 Mitarbeiter in der Freistellungsphase. Daneben bestehen 8 Altersteilzeitvereinbarungen gemäß Art. 91 Bayerisches Beamtengesetz davon 4 in der Freistellungsphase.

Es befinden sich 11 Mitarbeiter umgerechnet auf Vollzeitkräfte in der Altersteilzeit gemäß TV Flex AZ oder dem Blockmodell.

Bei der Zusatzversorgungskasse (Bayer. Versicherungskammer) waren Ende 2022 922 (Vj. 922) Arbeitnehmer gemeldet. Die Beiträge in Höhe von 3, 2 Mio. EUR umfassten die allgemeine ZVK-Umlage von 3,75 % (Vj. 3,75 %) sowie den Zusatzbeitrag zur ZVK in Höhe von 4,0 % (Vj. 4,0 %) des ZVK-pflichtigen Entgeltes.

Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getätigt.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gibt die nachfolgende Tabelle:

Finanzielle Verpflichtungen T€
Leasingverträge 329
Mietverträge 15.752
Bestellobligos für Unterhaltsmaßnahmen „Straße“ 6.085
Summe 22.165
davon gegenüber der Stadt Nürnberg 369

Zusätzlich bestand gegenüber der Stadt Nürnberg im Jahr 2022 eine Zahlungsverpflichtung aus der Überlassung von IT in Höhe von 1.763 T€ (Vj. 1.484 T€) und der Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.477 T€ (Vj. 4.477 T€).

Für das Abschlussprüfungshonorar einschließlich der prüferischen Durchsicht des Berichtspaketes an die Stadt Nürnberg wurde für das Geschäftsjahr 2022 eine Rückstellung in Höhe von 60 T€ gebildet.

F Nachtragsbericht

Die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf die Rohstoffpreise, Energiepreise und die Störung bei Warenlieferungen lassen sich noch nicht abschätzen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ausüben, haben sich nicht ereignet.

G Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 8.193 T€ ab. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Organe des Eigenbetriebes

Mitglieder des Werkausschusses

Vorsitzender Marcus König Oberbürgermeister

Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister (1. stellvertretender Vorsitzender)

Stadtrat Nasser Ahmed Student Stadträtin Claudia Bälz Heilpraktikerin

Stadträtin Andrea Bielmeier Krankenschwester Stadtrat Mike Bock Diplom-Ing. der Elektrotechnik Stadtrat Harald Dix Werkzeugmacher Stadträtin Kathrin Flach-Gomez Kulturgeographin Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadträtin Inga Hager Physiotherapeutin Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Diplomgeologe Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Rainer Nachtigall Polizeibeamter Stadtrat Willibald Schlesinger Unternehmer Stadtrat Marc Schüller Bio-Imker Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann bis 29.08.2022

Mitglieder der Werkleitung

Erster Werkleiter Christian Vogel Bürgermeister Technischer Werkleiter Marco Daume Kaufmännischer Werkleiter Ronald Höfler

Die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Vorschüsse und Kredite wurden weder an Mitglieder des Werkausschusses noch an die Werkleitung vergeben.

Nürnberg, 26.06.2023

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)

Abbildung 3

Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler

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etrewhcubtseR rhajroV € ednE 00,785.941 00,418.54 00,377.301 96,789.545.93 86,245.021 26,029.416.12 00,840.732 00,984.140.01 00,131.851.1 00,321.592.2 93,337.870.4 96,475.596.93
rhajstfähcseG ednE € 00,859.021 00,240.03 00,619.09 27,232.620.44 86,245.021 51,091.107.12 00,513.912 00,830.555.9 00,605.643.1 00,456.332.2 98,689.948.8 27,091.741.44
negnubierhcsbA dnatsdnE 2202.21.13 € 22,444.715.1 85,604.331 46,730.483.1 35,743.322.45 00,0 77,904.232.22 31,967.111 70,706.377.02 15,911.222.3 50,244.388.7 00,0 57,197.047.55
gnureivitkahcaN € 00,0 00,0 00,0 32,873 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 32,873 00,0 32,873
negnuhcubmU € 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0
gnagbA € 00,0 00,0 00,0 29,516.860.1 00,0 00,0 00,0 39,786.589 00,0 99,729.28 00,0 29,516.860.1
negnubierhcsbA JG mi € 75,020.26 85,963.71 99,056.44 65,525.741.3 00,0 89,530.882 00,337.71 88,082.250.2 60,138.132 46,446.755 00,0 31,645.902.3
dnatssgnafnA 2202.10.10 € 56,324.554.1 00,730.611 56,683.933.1 66,950.441.25 00,0 97,373.449.12 31,630.49 21,410.707.91 54,882.099.2 71,743.804.7 00,0 13,384.995.35
netsoksgnulletsreH dnu -sgnuffahcsnA dnatsdnE 2202.21.13 € 22,204.836.1 85,844.361 46,359.474.1 52,085.942.89 86,245.021 29,995.339.34 31,480.133 70,546.823.03 15,526.865.4 50,690.711.01 98,689.948.8 74,289.788.99
gnureivitkahcaN € 00,0 00,0 00,0 32,824.12 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 32,824.12 00,0 32,824.12
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gnag € b A 00,0 00,0 00,0 29,843.960.1 00,0 00,0 00,0 39,614.689 00,0 99,139.28 00,0 29,843.960.1
g n a g u Z € 75,193.33 85,795.1 99,397.13 95,354.706.7 00,0 49,933.592 00,0 80,015.665.1 08,329.02 46,921.574 31,055.942.5 61,548.046.7
dnatssgnafnA 2202.10.10 € 56,010.506.1 00,158.161 56,951.344.1 53,740.096.19 86,245.021 14,492.955.34 31,480.133 21,305.847.92 54,914.841.4 71,074.307.9 93,337.870.4 00,850.592.39
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2202.21.13 muz siewhcannegalnA muaR rehciltneffÖ

Eigenbetrieb

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Nürnberg

(SÖR)

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftstätigkeit

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist der größte Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 ist der SÖR Ansprechpartner für sehr viele Belange im öffentlichen Raum. Unter dem Dach des SÖR sind die Dienstleistungen gebündelt, die den öffentlichen Raum, also Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze und vieles mehr betreffen. Diese Dienstleistungen

zum Bau und Unterhalt von Straßen und des Straßenbegleitgrüns – werden von SÖR aus einer Hand erbracht.

Satzungsgemäß hat der SÖR folgende Aufgaben:  Die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz den Gemeinden übertragenen Aufgaben.  Baulastträger für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen.  Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen.  Betrieb des städtischen Fuhrparks.  Organisation und Betrieb der öffentlichen Toiletten.  sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (z. B. der Abschluss von Zweckvereinbarungen).

Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der stadtrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der:  Erschließungsbeitragssatzung  Gehwegunterhaltungssatzung  Grünanlagensatzung  Immissionsschutzanlagen - Erschließungsbeitragssatzung  Kostenerstattungsbeitragssatzung  Parkgebührenordnung  Straßenausbaubeitragssatzung  Straßenreinigungsgebührensatzung  Straßenreinigungssatzung  Straßenreinigungsverordnung  Toilettenbenutzungsgebührensatzung  Toilettenbenutzungssatzung

 Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung  Busbahnhofbenutzungssatzung

Organisation und Verwaltung

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) geführt.

Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind die Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Organe sind in der Betriebssatzung geregelt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft wurde besonders von der Lockerung der Corona-Maßnahmen, den Folgen des Krieges in der Ukraine und den Verwerfungen auf den Energiemärkten beeinflusst. Die deutsche Wirtschaft hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2021 im abgelaufenen Geschäftsjahr in fast allen Wirtschaftsbereichen erholt und übertraf um +0,7 % das BIP im Vergleich zum Vor-Corona- Jahr 2019. Der Anstieg war insbesondere bei den sonstigen Dienstleistern, zu denen auch die Unterhaltungsbranche zählt mit +6,3 % besonders hoch (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2023, S.2). Aber selbst im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, der besonders von den anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen in den Vorjahren betroffen war, konnte ein Anstieg von +4 % erreicht werden, wobei der Handel im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Lediglich im Baugewerbe kam es aufgrund des Material- und Fachkräftemangels sowie der gestiegenen Finanzierungskosten zu einem Rückgang von -2,3 %. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich im Vergleich zu 2021 um +1,9% (Pressemitteilung Nr. 20 vom 13.01.2023).

Insgesamt konnte die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen nahezu das Vorkrisenniveau erreichen.

Nennenswerten Einfluss hatten die privaten Konsumausgaben, die sich preisbereinigt um +4,6 % erhöhten. Die staatlichen Konsumausgaben sind um nochmals +1,1 % anstiegen. Dabei war eine Verschiebung von den Ausgaben für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu den Maßnahmen zur Unterstützung der Schutzsuchenden z.B. aus der Ukraine festzustellen.

Der Arbeitsmarkt ist im Vergleich zum Jahr 2021 bezüglich der Anzahl der Erwerbstätigen nahezu unverändert (45,6 Mio. Erwerbstätige). Gleichzeitig erhöhte sich die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde im Vergleich zum Vorjahr vom Indexwert 101,50 auf 101,97 und je Erwerbstätigen von 106,10 auf 106,55 (Statistisches Bundesamt Fachserie 18 Reihe 1.4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 2022,S 58) Die Arbeitslosenquote sank in 2022 von 5,7 % auf 5,3 % (Quelle Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Bundesagentur für Arbeit vom 02.01.2023).

Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Geschäftstätigkeit des SÖR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen für die Stadt Nürnberg. In diesem Rahmen werden überwiegend hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt. Die Geschäftsentwicklung wird einerseits von den notwendigen Investitionen und den Ausgaben für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur der Stadt Nürnberg und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg beeinflusst.

Image und Beschwerden

Der SÖR steht mit seinen Leistungen insbesondere in den Bereichen Sauberkeit des öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sehr stark im öffentlichen Fokus. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Medienberichten und Social Media Beiträgen der Bürger über die Arbeit des Eigenbetriebes aus. Wir begegnen den Sorgen der Bürger durch eine schnelle Abarbeitung ggfs. auch Weitergabe der Information an die zuständigen Verantwortlichen z.B. Deutsche Bahn AG und schnelle Rückmeldung über den aktuellen Erledigungsstand auf unserer App.

Beschaffungs- und Absatzmarkt

Unterhalts- und Neubaumaßnahmen werden entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte Bau- oder sonstige Dienstleistungsfirmen und Ingenieurbüros geplant und durchgeführt. Dabei werden bei wiederkehrenden Dienstleistungen oftmals Jahresverträge ausgeschrieben und abgeschlossen.

Die Dienstleistungen des Eigenbetriebes im Bereich Bau und Unterhalt von Straßen, Wegen, Brücken und Plätzen werden im Wesentlichen für die Stadt Nürnberg erbracht. Im Bereich der Straßenreinigung legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nürnberg den Benutzungszwang für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete fest.

Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens

Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg und der Verfügbarkeit interner und externer Ressourcen. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2022 belief sich der Zuschuss auf 69,6 % (Vj. 69,3 %) der Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg.

Da der SÖR im Wesentlichen Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit anderen Unternehmen.

Im Wirtschaftsplan 2022 hatten wir einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,23 Mio. € nach Berücksichtigung des Zuschusses der Stadt Nürnberg in Höhe von 104,4 € geplant. Der geplante Jahresüberschuss ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.

Das positive Ergebnis ist im Wesentlichen durch die Erhöhung bei den Einnahmen z.B. Erhöhung des allgemeinen Zuschusses der Stadt Nürnberg (+4,1 Mio. €), der Erhöhung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Entgelte (+2,3 Mio. €) und den weiteren Anstieg der noch nicht abgerechneten Aufträge (+0,8 Mio. €) begründet. Ein weiterer wesentlicher Grund für das positive Ergebnis waren die unter den Planwerten angefallenen Aufwendungen. Aufgrund der Kapazitätsengpässe bei uns und unseren Vertragspartnern konnten nicht alle geplanten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Der Materialaufwand erhöhte sich dennoch um +1,9 Mio. € auf 60,6 Mio. €.

Der Ausbruch der Corona-Pandemie und der Beginn des Ukraine Kriegs hatte für den SÖR bisher noch keinen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell. Die Aufgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen konnten teilweise insbesondere durch die nicht besetzten Stellen von Mitarbeiter/innen einerseits und den Problemen unserer Vertragspartner bei den vorgelagerten Lieferketten andererseits nicht in dem geplanten Umfang ausgeführt werden. Die zusätzlichen Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Dienstleistungen hatten das Ergebnis wesentlich belastet.

Ertragslage

Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 150.082 T€ (Vj. 144.723 T€). Davon entfielen auf den Zuschuss der Stadt Nürnberg 104.438 T€ (Vj. 100.340 T€). Die Erlöse aus den Straßenreinigungsgebühren beliefen sich auf 15.405 T€ (Vj. 16.640 T€), hierin enthalten ist der Stadtanteil. Die Abweichung ist im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt des Vorjahres begründet. Aus Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 11.097 T€ (Vj. 8.785 T€). Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 4.564 T€ (Vj. 3.866 T€) erzielt werden. Der Anstieg erklärt sich im Wesentlichen mit den gestiegenen Treibstoffkosten.

Die Umsatzerlöse enthalten die periodenfremden Erträge 462 T€, die vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre betreffen.

Die Lockerung der Corona Maßnahmen hatte einen positiven Einfluss auf die Umsatzerlöse insbesondere beim Vorjahresvergleich der Erträge bei den Sondernutzungsgebühren (600 T€) und Parkscheinerträgen (850 T€). Die Verringerung der Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr um -1.235 T€ ist auf einen Einmaleffekt im Vorjahr zurückzuführen.

Als Straßenbaulastträger pflegt SÖR die Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie das entsprechende Zubehör. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Leistungskennzahlen des Jahres 2022.

Straßen, Wege, Plätze 1.126 km
Radwege 353 km
Brücken, Stege 290 Stück
Straßenbeleuchtung (Lichtpunkte) 49.323 Stück
Lichtsignalanlagen 535 Stück
Parkscheinautomaten 231 Stück

Im Bereich der Straßenreinigung werden von SÖR pro Jahr 83.720 (Vj. 83.564) Reinigungskilometer erbracht. Dabei fiel im Jahr 2022 eine Abfallmenge von 7.857 t an.

Im Bereich der Grünflächen und Grünobjekte ist SÖR verantwortlich für die Pflege, den Unterhalt und den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen. Insgesamt betreut SÖR dabei 8,67 Mio. m2 an Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Spielplätze).

Im Rahmen des Winterdienstes ist SÖR zuständig für 4.007 km an Fahrbahnen, Übergängen, Wegen in und an Grünanlagen sowie an Radwegen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt 1.301 T€ (Vj. 1.435 T€) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 763 T€ (Vj. 902 T€), Auflösung von Rückstellungen 22 T€ (Vj. 120 T€) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 112 T€ (Vj. 101 T €).

Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 60.578 T€ (Vj. 58.703 T€). Dieser teilt sich in Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 49.089 T€ (Vj. 46.769 T€) und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.489 T€ (Vj. 11.934 T€) auf. Im Berichtsjahr war ein Rückgang bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von -444 T€ und eine Zunahme der bezogenen Leistungen in Höhe von +2.320 T€ zu verzeichnen. Die Zunahme der bezogenen Leistungen ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Straßenentwässerungsanteils von SUN (+541 T€) und auf gestiegene Aufwendungen für Unterhaltsmaßnahmen (+1.024 T€) zurückzuführen.

Die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Treibstoffaufwendungen in Höhe von +880 T€ wurden stark durch die Preissteigerungen im Energiesektor beeinflusst. So war der durchschnittliche Dieselpreis 2022 im Durchschnitt 196 Cent/l (Vj. 139,30 Cent/l;durchschnittlicher Preis für Dieselkraftstoffe in Deutschland in den Jahren 1950 bis 2023; Statistisches Bundesamt April 2023).

Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt auf 63.757 T€ (Vj. 60.397 T€):

Eine Aufteilung des Personalaufwandes liefert die folgende Tabelle:

Personalaufwand 2022 T€ 2021 T€
Löhne und Gehälter 46.121 45.748
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Aufwendungen für Altersversorgung 17.636 7.917 14.649 5.268
Gesamt 63.757 60.397

Bei einem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 984 auf 1.000,75 im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Löhne und Gehälter geringfügig. Der Personalaufwand stieg insbesondere aufgrund der wesentlich höheren Zuführung der Pensionsrückstellungen an.

Zum Stichtag 31.12.2022 waren 963 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:

Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12.
Mitarbeiter 976 64 77 963

Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von 3.210 T€ (Vj. von 3.416 T€). Davon entfielen auf planmäßige Abschreibung im Wesentlichen auf Fahrzeuge 2.052T€ (Vj. 2.222 T€), auf Gebäude 306 T€ (Vj. 321 T€), sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 558 T€ (Vj. 629 T€).

An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 14.088 T€ (Vj. 13.573 T€) angefallen. Hiervon waren 4.477 T€ (Vj. 4.477 T€) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwaltungsdienstleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen (62 T€) enthalten im Wesentlichen Nachbelastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.

Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund der Zinssatzänderungen bei der Abzinsung der Rückstellungen um 3.014 T€ im Vergleich zum Vorjahr.

Es ergibt sich damit ein Ergebnis nach Steuern von 8.301 T€ (Vj. 5.369 T€). An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren 107 T€ (Vj. 106 T€) zu entrichten. Insgesamt belief sich damit der Jahresüberschuss auf 8.193 T€, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 5.262 T€ ausgewiesen wurde.

Im Wesentlichen waren zwei Faktoren für die Abweichung des ausgewiesenen Jahresüberschusses gegenüber dem Wirtschaftsplan ursächlich. Aufgrund der geringeren Einschränkungen durch Corona- Maßnahmen stiegen die Parkgebühren und Sondernutzungsgebühren gegenüber dem Vorjahr um ca. 1.450 T€ an. Ferner konnten aufgrund der begrenzten Kapazitäten insbesondere im Baugewerbe bei unseren Vertragspartnern und in unseren technischen Bereichen nicht alle Maßnahmen vollständig umgesetzt werden.

Die Integration und Harmonisierung aller Betriebsabläufe, die sich durch die Zusammenführung unterschiedlicher Dienststellen und Eigenbetriebe zu SÖR ergeben haben, ist noch nicht vollständig abgeschlossen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Implementierung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Deshalb ist es im Berichtszeitraum noch nicht möglich gewesen, die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg marktadäquat abzurechnen.

Finanzlage

Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.

Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T€ valutiert am 31.12.2022 mit 6.700 T€. Es wurden in 2022 planmäßig 900 T€ getilgt.

Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten noch werden sie erwartet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs belief sich zum Stichtag 31.12.2022 auf 96.682 T€ (Vj. 92.518 T€). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen 44.147 T€ T€ (Vj. 39.696 T€). Den größten Anteil am Anlagevermögen haben die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Höhe von 21.701 T€ (Vj. 21.615 T€).

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 8.850 T€ (4.079 T€). Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die geplante neue „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ (8.066 T€), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (582 T€), die Sanierung des ZOB (87 T€), Fahrzeuge (58 T€), die Errichtung eines Depots für Straßenreiniger (45 T€) und Planungsleistungen Standorterneuerung Großreuther Str. (11 T€). Wir planen weiterhin die für das operative Geschäft notwendigen Einheiten in einer „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ zusammenzuführen. Die geleisteten Anzahlungen für Fahrzeuge beinhalten im Wesentlichen Fahrzeuge, die sich z.B. noch in der Umrüstung befinden und deshalb noch nicht aktiviert wurden.

Die Anlagenzugänge in Höhe von 7.641 T€ beinhalten vor allem die Anlagen im Bau (5.250 T€), den Fuhrpark (1.567 T€), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (475 T€), bebaute Grundstücke (295 T€) und Maschinen (21 T€).

Das Umlaufvermögen erreichte zum Bilanzstichtag 31.12.2022 eine Höhe von 52.207 T€ (Vj. 52.490 T€). Der Bestand an Vorräten belief sich auf 4.751 T€ (Vj. 4.176 T€). Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe beliefen sich auf 36.011 T€ (Vj. 43.193 T€).

Das Eigenkapital beträgt 22.953 T€ (Vj. 14.760 T€).

Die nachfolgenden Tabellen geben die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen wieder (§ 24 Nr. 4 EBV):

Bilanzposten Stand 01.01. T€ Veränderungen T€ Stand 31.12. T€
Stammkapital 0 0 0
Allgemeine Rücklage 10.286 0 10.286
Gewinnvortrag Jahresüberschuss -788 5.262 5.262 2.931 4.474 8.193
Eigenkapital 14.760 8.193 22.953
Bilanzposten Stand 01.01. T€ Zugänge T€ Inan- spruch- nahme/ Abgänge T€ Stand 31.12. T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 29.182 5.129 0 34.311
Sonstige Rückstellungen davon Altersteilzeit Straßenreinigungsgebühren Überstunden und Urlaub Beihilfe 15.440 1.232 229 2.360 8.919 5.383 537 2.403 881 4.233 371 74 2.360 166 16.590 1.398 155 2.403 9.634

Die Verbindlichkeiten des SÖR erreichten zum Bilanzstichtag eine Höhe 22.544 T€ (Vj. 32.842 T€). Diese enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe in Höhe von 7.764 T€ (Vj. 17.263 T€), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6.896 T€ (Vj. 7.101 T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe 6.771 T€ (Vj. 7.386 T€).

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentlich für den Erfolg des Eigenbetriebes sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. BayBesG) vergütet. Die letzte Mitarbeiterbefragung 2019 bestätigt dem SÖR, dass er bei den Mitarbeitern ein lukrativer Arbeitgeber ist. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb führten wir in Zusammenarbeit mit der AOK eine Mitarbeiterbefragung im November 2019 durch. Im Jahr 2022 konnten wir unser Gesundheitsprogramm weitgehend wieder aufnehmen.

Wir ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit es betrieblich möglich ist, ihre Tätigkeiten von zuhause aus (Homeoffice) durchzuführen. Dieses Angebot wird von unseren Beschäftigten angenommen.

Ferner bieten wir ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm an, das von unseren Beschäftigten sehr gut angenommen wird.

Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs

Durch den Jahresüberschuss in Höhe von 8.193 T€, den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.474 T€ und die Rücklagen in Höhe von 10.286 T€ konnte der SÖR ein positives Eigenkapital in Höhe von 22.953 T€ ausweisen. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bevorstehenden Herausforderungen zufrieden stellend.

Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informationen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als befriedigend eingeschätzt.

Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen

Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht)

Folgende Chancen und Risiken können auf die nachfolgende Prognose der künftigen Entwicklung einwirken:

 Wir sehen die Chance durch weitere Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation die Optimierungspotentiale noch besser einsetzen zu können und damit die begrenzten Ressourcen noch wirtschaftlicher zu nutzen. Wir arbeiten weiter daran, auf einem schwierigen Arbeitsmarkt ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.  Finanzielle Risiken: Die Finanzierung der Anlageinvestitionen wurde im Wesentlichen durch ein im Dezember 2012 vereinbartes langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg gesichert. Das Trägerdarlehen hat einen festen Zinssatz und hat eine aktuelle Laufzeit bis zum 30.06.2030. Ausfallrisiken bei Forderungen sind als gering einzustufen. Die Mehrzahl der Forderungen bestehen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Insgesamt bewegen sich die Forderungsausfälle unverändert auf niedrigem Niveau.

 Marktrisiken: Den weit überwiegenden Teil unserer Dienstleistungen erbringen wir für die Stadt Nürnberg. Diese ist damit unser Hauptkunde. Dadurch sind wir abhängig von der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg.

 Marktpreisrisiken: Im Beschaffungsmarkt lassen sich im Wesentlichen zwei Preisrisiken ermitteln. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und des immer noch niedrigen Zinsniveaus in Deutschland sind die Preise für Bauleistungen (Straßenbau) auch im Geschäftsjahr weiterhin überdurchschnittlich zur allgemeinen Preisentwicklung um ca. 20,3 Prozentpunkte gestiegen (Preisindex für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundesamt Stand November 2022). Wir versuchen dieses Risiko über frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit Bauunternehmen zu minimieren. Dies wird insbesondere aufgrund der Preissteigerungen bei Rohstoffen immer schwieriger. Auch die Preise für Energie sind in den letzten Jahren deutlichen Schwankungen unterworfen, wobei der vbw Energiepreisindex das Preisniveau im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um +88,1 % überschritten hat. Diesen Schwankungen der Energiepreise wirken der Eigenbetrieb u.a. durch den Einsatz von energieeffizienteren Beleuchtungen im Stadtgebiet Nürnberg entgegen.

 Strategische Risiken: Eine Änderung der strategischen Ausrichtung des Eigenbetriebes ist nicht zu erwarten. Allerdings unterliegt die strategische Ausrichtung politischen Entscheidungsprozessen.

 Grundstücksrisiken: Für das Grundstück Großreuther Straße wurde in Vorjahren eine Risikobeurteilung hinsichtlich Altlasten durch einen externen Gutachter durchgeführt. Auf Basis dieses Gutachtens ergäben sich nur bei einer völligen Nutzungsänderung Kosten für Altlastenbeseitigung. Für die derzeitige Nutzung des Grundstückes besteht keine Notwendigkeit, den Wertansatz des Grundstückes zu ändern. Für das Areal Am Pferdemarkt wurden durch ein externes Gutachten keine Altlasten festgestellt. Für eine Wertminderung des Grundstücks gibt es deshalb keine Anhaltspunkte.

 Wetterrisiken: Da der SÖR im Stadtgebiet Nürnberg auch den Winterdienst verantwortet, unterliegt der Eigenbetrieb auch einem Wetterrisiko. In kalten und/oder schneereichen Wintern erhöhen sich die Kosten für den Winterdienst erheblich.

 Reputationsrisiken: Aus unserer Sicht sind mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg für den SÖR auch erhebliche Reputationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufriedenstellend erledigt, fällt diese nach unserer Einschätzung unmittelbar auf den SÖR zurück.

 Operative Risiken: Operative Risiken ergeben sich beim SÖR überwiegend aus der Verfügbarkeit von personellen Ressourcen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Unterhalt und Neubau von Straßen, Brücken, Wegen und Plätzen zu (siehe auch Personalrisiken) zu.

Die Auswirkung der geopolitischen Konflikte auf die Verfügbarkeit der Rohstoffe aufgrund Lieferengpässe kann, aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren Zeitdauer der Beeinträchtigung, nicht eingeschätzt werden. Wir gehen jedoch auf Grundlage der vorliegenden Daten für 2023 von stark schwankenden Rohstoff- und Energiepreisen aus.

 Rechtliche Risiken: Gegen den SÖR werden Ansprüche Dritter geltend gemacht. Wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sind nicht zu erwarten.

 IT-Risiken: Die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Informationstechnologie ist von großer Bedeutung. Wir minimieren ein IT-Ausfallrisiko weit möglichst durch den Einsatz von Standardsoftware. Unser ERP-System ist an das der Stadt Nürnberg angebunden und wird auch von dieser durch entsprechende Organisationseinheiten betreut und nach unseren Vorgaben weiterentwickelt.

 Personalrisiken: Bei der Personalbeschaffung konkurrieren wir mit anderen Anbietern um qualifiziertes Personal. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft erschwert die Personalrekrutierung aber zusehends. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus den Ingenieurberufen. Auch in den anderen Berufen konnten wir keine wesentliche Verbesserung bei der Bewerbersituation feststellen.

Die Personalrisiken könnten sich jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt durch die Abwanderung von qualifizierten Beschäftigten aus Branchen im Umbruch mittelfristig verbessern.

Insgesamt stufen wir das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Festlegung kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig ein. Für die Straßenreinigung sind gravierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich ziehen, nicht erkennbar.

Für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete, legt die Straßenreinigungssatzung den Benutzungszwang für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung fest. Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Maßgebend für die Gebührenhöhe ist die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze.

Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Basis des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.

Prognose 2023

Obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2022 wieder um +1,9 % gewachsen ist (Pressemitteilung 20 vom 13. Januar 2023 des Statistischen Bundesamts) ist, geht der Sachverständigenrat in seiner Konjunkturprognose für 2023 und 2024 wieder von einem geringen Wachstum von 0,2 bzw.1,3 % aus (Quelle: Konjunkturprognose 2023 und 2024 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Seite 1).

Die Bundesregierung geht von einem geringen Anstieg der Arbeitslosenquote von 5,3 % auf 5,4 % (Aktualisierte Konjunkturprogose 2023 und 2024 vom 22. März 2023, Seite 4, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Stand 17.März 2023) aus.

Der Einfluss des Krieges Russlands gegen die Ukraine und weiterer geopolitischer Konflikte mit seinen Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Energiepreise und Störungen bei Warenlieferungen lassen sich schwer abschätzen. Es wird auf jeden Fall zu schwankenden Preisen und Verzögerungen oder gar dem Ausfall von Warenlieferungen kommen.

Im Geschäftsjahr 2023 planen wir Investitionen in Höhe von 18.267 T€. Dabei sollen in unseren Fuhrpark 4.000 T€ und in Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.302 T€ investiert werden. Daneben sind für Grundstücke und Gebäude, im Wesentlichen für die neue „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ 12.000 T€ vorgesehen.

Für die Finanzlage des Eigenbetriebes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten, sodass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können.

Im Wirtschaftsplan für 2023 wird ein Ergebnis in Höhe von T€ +225 prognostiziert, welches aus der Straßenreinigung resultiert.

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses im Vorjahresvergleich auf 22.953 T€ (Vj. 14.760 T€) erhöht.

Nürnberg, 26.06.2023

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)

Abbildung 4

Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg

Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Nürnberg, am 29. Juni 2023

CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg

Mohr Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert)

Verwendungsvorbehalt

Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

Allgemeine Auftragsbedingungen

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom1.Januar2017

:DIkoD

1.Geltungsbereich 6.WeitergabeeinerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers

(1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern (1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(ArbeitsoderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas- ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen, derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts- Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti- prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustimgeAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiterodergesetzlichzwingendvorgeschriebenist. gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen Anordnungverpflichtet. (2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirtschaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart (2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftraggesolcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig. gegenüber.

7.Mängelbeseitigung 2.UmfangundAusführungdesAuftrags (1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung (1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm- durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbeterwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs- rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfülmäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh- AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis- wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrachseseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt, teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen. UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9. (2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebswirtschaftlichenPrüfungen–derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung. (2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1, (3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn. AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen hinzuweisen. (3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirtschaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die 3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene (1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma- gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftraggetionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören. UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes 8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschaftsprüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen. (1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB, §43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm (2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän- beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu- entbindet. liertenschriftlichenErklärungzubestätigen. (2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz beachten. 4.SicherungderUnabhängigkeit

esiewliet redo znag ekcurdroV eid ,tettatseg thcin se tsi segalreV sed gnugimheneG enhO .netlahebrov ethceR ellA .netierbrev uz redo/dnu negitläfleivrev uz egeW mehcsinortkele redo mehcsinahcemotof fua .wzb nekcurduzhcan frodlessüD

(1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes 9.Haftung AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜbernahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech- (1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbenungzuübernehmen. sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaftungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323 (2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts- Abs.2HGB. prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunternehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab- (2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah- WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt. mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit, sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1 ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenSchadensfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt. 5.BerichterstattungundmündlicheAuskünfte (3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf- SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu. Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern (4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver- Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden. letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt. Auftragssindstetsunverbindlich.

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09/2016 0E56NFT

Lizenziertfür/Licensedto:CURACONGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft|4311118|139

(5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines (6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,KörperausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht- allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei- demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer, nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5Mio.€in b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFinanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen, Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMindestversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht- c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUmprüfungen. wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund (6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs dergleichenund MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentationsfürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh- pflichten. rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§ (7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals 1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung machen,bleibtunberührt. etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrgenommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnterlagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen. 10.ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge

:DIkoD

(1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder 12.ElektronischeKommunikation Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden. DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage- perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift- etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirtlicherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren. Wortlautzulässig.

(2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber 13.Vergütung denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben. (1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich (3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen- AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt. ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefriedigungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals Gesamtschuldner. 11.ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen (2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur (1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerlimitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig. chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollständigzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen. 14.Streitschlichtungen

(2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2desVerbraucherstreitbeileausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge- gungsgesetzesteilzunehmen. berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung 15.AnzuwendendesRecht steht. FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn- (3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie sprüchegiltnurdeutschesRecht. laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkeiten:

a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer, KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklärungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahresabschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen undNachweise

b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern

c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden

d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern

e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder untera)genanntenSteuern.

DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung.

(4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPauschalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorieren.

(5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerberatervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist, kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform vereinbartwerden.

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