Beschlussvorlage SÖR/059/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen: SÖR Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 20.09.2023):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 € Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 8.193.262,63 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 € Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 8.193.262,63 €
Beschlussvorschlag (StR 13.12.2023)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss 8.193.262,63 € ab. 3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.