Prüfungsbericht
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg
Jahresabschluss und
Lagebericht zum
31. Dezember 2022
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lange Straße 59 · 70174 Stuttgart · Telefon: +49(0711)93 30 91 0 · Faxdurchwahl: -80 · info@etl-aucon.de · www.etl-aucon.de
Geschäftsführung: WP/StB Alfred Lein, WP Fritz Baldus
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG Berlin · IBAN DE77 1203 0000 0011 7919 10 · BIC BYLADEM1001
Sitz der Gesellschaft: 70174 Stuttgart · Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07 · USt-ID: DE213450019
INHALTSVERZEICHNIS
A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1 B. Grundsätzliche Feststellungen .................................................................................................... 2 I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs ..................................................................... 2 II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs .................................................................. 2 III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter................................... 3 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................................... 4 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................................. 9 I. Gegenstand der Prüfung ..................................................................................................... 9 II. Art und Umfang der Prüfung ................................................................................................ 9 E. Feststellungen zur Rechnungslegung ........................................................................................12 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .........................................................................12 1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung .....................................................12 2. Jahresabschluss ..............................................................................................................12 3. Lagebericht ......................................................................................................................13 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................................................13 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................13 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ............................................13 F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG ...........................................................13 G. Schlussbemerkung ....................................................................................................................14
ANLAGENVERZEICHNIS
1 Bilanz zum 31. Dezember 2022
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022
4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft)
6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG
7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
8 Wirtschaftliche Verhältnisse
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AO Abgabenordnung DRS Deutsches Rechnungslegungs Standards GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung GWh Gigawattstunde HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf n. F. neue Fassung PS Prüfungsstandard SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg TEUR Tausend Euro Vj. Vorjahr
. Zahlenwert < TEUR 1
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - einer Einheit (TEUR, EUR, % usw.) auftreten. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Die gewählte Schreibweise bezieht sich jedoch immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Werkleitung des Eigenbetriebs
(nachfolgend: „SUN“ oder „Eigenbetrieb“)
hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt.
Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Abschlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag in Anlage 8 nachgekommen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an dieStadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" zugrunde, deren Geltung auch im Verhältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen hervorzuheben:
§ Das Jahresergebnis beträgt TEUR 13.630 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.975 erhöht. Gegenüber dem Plan (-TEUR 6.450) konnte ein um TEUR 20.079 besseres Jahresergebnis erzielt werden.
§ Die Umsatzerlöse sanken um TEUR 2.019 auf TEUR 94.794 (Vj.: TEUR 96.813). Hauptursache für den Rückgang ist, dass die veranlagte Frischwassermenge erneut zurückgegangen ist.
§ Der Materialaufwand ist um TEUR 2.557 auf TEUR 23.601 (Vj.: TEUR 26.158) zurückgegangen. Der Rückgang resultiert aus dem Rückgang der bezogenen Leistungen, insbesondere bei der Instandhaltung der Gebäude um TEUR 2.757 und bei der Instandhaltung der Maschinentechnik um TEUR 619. Die Kosten für Chemikalien sind um TEUR 1.756 gestiegen.
§ Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 28.142 liegt um TEUR 75 unter dem Wert des Vorjahres.
§ Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (+TEUR 836). Hierin enthalten sind Abbruchkosten von TEUR 602
§ Die Bilanzsumme ist um TEUR 14.977 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 18,3 % (Vj.: 16,5 %).
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:
§ Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsmäßigen Aufgaben geschlossen.
§ Aus der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg können sich Risiken für die SUN ergeben. Weitere Risiken ergeben sich aufgrund der hohen Inflation.
§ Im Wirtschaftsplan 2023 – 2026 wird für 2023 mit einem Gewinn von TEUR 4.400 geplant. Hierin ist bereits der geplante Verbrauch der Rückstellung für Gebührenüberdeckung von TEUR 15.963 enthalten. Die geplanten weiteren Umsatzerlöse betragen TEUR 81.729.
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar.
C. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
§ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
§ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La-
geberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
§ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
§ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
§ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
§ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
§ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
§ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
§ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Stuttgart, den 26. Mai 2023
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“
D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
I. Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss und den Lagebericht ergeben.
Insbesondere war Gegenstand unseres Auftrags weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie von bedeutsamen Schwächen des nicht rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Eigenbetriebs zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten November 2022 bis Mai 2023 durchgeführt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten lassen:
Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern
ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass eine wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wird. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen von internen Kontrollen beinhalten können.
Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren.
Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage vermittelt.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Auf Grundlage unseres Verständnisses der von den gesetzlichen Vertretern als notwendig erachteten Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir angemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein erhebliches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein eigenständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar.
Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Geschäftsumfelds sowie des für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Prozessabläufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben wir zunächst kontrollbasierte Prüfungshandlungen vorgenommen. In Abhängigkeit von unserer Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen haben wir analytische Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie in durch bewusste Auswahl Stichproben Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt. Unsere Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogener Kontrollmaßnahmen stellt kein Gesamturteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft als Ganzes dar.
Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
§ Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung,
§ Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens,
§ Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie
§ Umsatzerlösrealisierung.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir teilgenommen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rückstellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für Beihilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten der Stadtkämmerei Nürnberg verwertet.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von Kreditinstituten wurden Bankbestätigungen eingeholt.
Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Die neben der Buchführung aus weiteren Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
2. Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde am 14. Dezember 2022 vom Stadtrat festgestellt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt worden.
Die uns vorgelegte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ist ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend dargestellt.
3. Lagebericht
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dargestellt und wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 HGRG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
G. SCHLUSSBEMERKUNG
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Dem Prüfungsbericht liegen die „Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten“ zu Grunde (IDW PS 450 n. F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den 26. Mai 2023
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
signiert von: signiert von: GERD ANTON Alfred Lein MÖLLER am: 25.06.2023 am: 23.06.2023 mit: mit:
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2022
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
Inhaltsverzeichnis Seite
-
Bilanz zum 31. Dezember 2022 3 Aktiva 3 Passiva 4
-
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2022 5
-
Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 17
-
Sonstige Angaben 19 4.1. Werkleitung 19 4.2. Werkausschuss 19 4.3. Prüfungshonorar 19 4.4. Angaben zum Personal 20 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20 4.6. Nachtragsbericht 20 4.7. Gewinnverwendung 21
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Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 22 Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 26
1. Bilanz zum 31. Dezember 2022
| Aktiva | 31.12.2022 EUR | 31.12.2021 EUR |
|---|---|---|
| 820.530,00 820.530,00 43.784.696,88 606.991,17 36.371.173,00 436.758.007,00 847.296,00 2.402.669,00 3.818.658,00 80.324.861,25 604.914.352,30 1,00 1,00 2,00 4.156.408,52 1.429.109,03 17.500,00 452.831,39 0,00 209.897,17 925,59 2.091.837,59 534.656,40 18.147,66 612.535.934,47 | 872.297,00 872.297,00 42.713.600,95 606.991,17 31.363.475,00 435.860.614,00 1.058.133,00 2.605.747,00 3.964.426,00 71.744.250,97 589.917.238,09 1,00 1,00 2,00 3.836.660,42 1.103.367,19 0,00 1.246.147,66 0,00 255.215,66 0,00 2.604.730,51 311.005,99 16.512,58 597.558.446,59 |
| Passiva | 31.12.2022 EUR | 31.12.2021 EUR |
|---|---|---|
| 98.660.364,13 13.629.725,96 39.749.434,00 87.725.835,00 35.493.141,00 0,00 64.363.416,29 99.856.557,29 257.469.535,42 8.528.457,15 6.312.166,69 501.113,22 309.243,30 0,00 272.811.272,48 102.745,61 612.535.934,47 | 88.006.292,59 10.654.071,54 41.227.669,00 85.703.330,00 35.491.816,00 25.625,00 76.214.647,22 111.732.088,22 243.864.433,52 7.930.606,60 7.845.881,99 472.213,47 258.112,71 0,00 260.113.135,58 121.859,66 597.558.446,59 |
2. Gewinn- und Verlustrechnung
| Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 EUR | 2021 EUR |
|---|---|---|
| 94.794.246,21 3.398.443,79 6.561.679,65 4.863.493,60 104.754.369,65 -9.198.779,78 -14.402.254,22 -23.601.034,00 -21.657.145,55 -6.484.700,03 -2.046.246,61 -28.141.845,58 -23.523.617,04 -12.291.072,62 -87.557.569,24 27.669,11 8.007,00 -3.253.729,60 -1.255.897,00 13.970.739,92 -341.013,96 13.629.725,96 | 96.813.040,46 3.565.349,71 5.271.627,93 4.879.757,42 105.650.018,10 -8.176.534,22 -17.981.857,22 -26.158.391,44 -21.727.394,66 -6.490.497,41 -2.018.283,45 -28.217.892,07 -23.364.562,43 -11.454.260,58 -89.195.106,52 23.453,70 4.448,00 -5.570.048,47 -3.169.390,00 10.908.316,81 -254.245,27 10.654.071,54 |
*) Ab 2022 werden die Aufwendungen f. Pauschalsteuer ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt. Zum Vergleich wurde der Wert des Jahres 2021 analog angepasst.
3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 03. Februar 2023).
Der Jahresabschluss 2022 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2022 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsanlagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungsumfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (506.402,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwassergebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zugrunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2022 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zuschüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebührenzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investitionszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %; Quelle: Deutsche Bundesbank).
Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Rentendynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vorschriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versorgungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vorauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging. Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagenspiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Software.
Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigenbetriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020 und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v. jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.429 TEUR. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 120 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
EUR
Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 452.831,39
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr wieder zurückgegangen. Die höchste Forderung besteht dabei zwar erneut gegenüber dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), jedoch in deutlich geringerer Höhe (204 TEUR) als im Vorjahr, da Forderungen aus dem Straßenentwässerungsanteil noch vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen worden waren. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2022 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 03.02.2023 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde das Jahresergebnis 2021 in Höhe von 10.654.071,54 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszuschüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung, seit 2015, noch keine entsprechenden Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgabe vor. Folgt das Wasserwirtschaftsamt den Anträgen der SUN, steht zum 31.12.2022 noch ein verrechenbarer Betrag für die Maßnahmen „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ (1.756.293,01 EUR), „Überleitung Kleingründlach“ (3.493.747,52 EUR), „Stauraumkanal Volkacher Str.“ (3.099.827,27 EUR), „Überleitung Heroldsberg“ (4.236.451,22 EUR), „Stauraumkanal Vogelsgarten“ (776.387,78 EUR) i. H. v. insgesamt 13.362.706,80 EUR zur Verfügung.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.001 TEUR aufwiesen. Im Rahmen einer Vereinbarung und vier Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden von externen Bauträgern Mischwasser-, Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Wert von 3.331 TEUR fertiggestellt und 2022 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kosten hierfür vom jeweiligen Bauträger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang in die Sonderposten für Ertragszuschüsse. Weiterhin wurden in 2022 von einer Gesellschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Investitionszuschuss i. H. v. 76 TEUR für das Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung Becken 5 und 6 im KW 1 nach Baufortschritt gewährt und passiviert, da nach dem Umbau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (35.493.141 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (37.226.803 EUR) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.733.662 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.
Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2022 nicht gebildet werden. Der für die Stromsteuer Dezember 2022 in 2023 fällige Abschlag war bereits von der Höhe und Fälligkeit her bekannt und wurde deshalb unter den Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 18.625.000,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 21.646.469,13 Maßnahmen Dritter 11.421.893,00 Instandhaltung 1.079.000,00 ausstehende Rechnungen 6.486.290,00 Beihilfe für Beamte 2.126.236,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.908.650,00 Abbruchkosten 0,00 Altersteilzeit 711.138,00 andere sonstige Rückstellungen 358.740,16
Summe: 64.363.416,29
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Verpflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Aufgrund der Meldungen eines gewerblichen Kunden und der Abwassergäste wurde eine weitere Rückstellung für Gebührenrückzahlungen i. H. v. 379 TEUR gebildet. Aus der Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im laufenden Jahr ein Betrag i. H. v. 14.321 TEUR zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses entnommen. Für das letzte Jahr des Gebührenzeitraums (2020 bis 2023) steht danach noch ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 17.436 TEUR zur Verfügung.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen Anreiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide feststeht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2021 der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 12.918 TEUR sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2021 ein Betrag i. H. v. 4.791 TEUR vorgetragen. Für die Abwasserabgabe 2022 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2022 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.937 TEUR neu zurückgestellt.
Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum 31.12.2022 einen Betrag i. H. v. 21.646 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 13.363 TEUR und einem voraussichtlich nicht verrechenbaren Anteil i. H. v. 8.284 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Vereinbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertiggestellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die unentgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Darin enthalten waren auch die Rückstellungen für die Erneuerung der Rohrleitungen an den Fauleiern (800 TEUR) sowie Sanierung des Faulschlammpumpwerks in der Schlammfaulung (396 TEUR). Diese Maßnahmen sollten innerhalb der Investitionsmaßnahme „Ertüchtigung und Umbau der Schlammfaulungsanlage“ abgewickelt werden. Aufgrund der langjährigen Bauzeit haben sich die Kosten für die Umsetzung drastisch erhöht, weshalb die bestehenden Anlagen auf ihre Standfestigkeit überprüft wurden. Das Ergebnis ließ darauf schließen, dass die Anlagen noch über eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren betrieben werden können. Deshalb wird die Umsetzung der o. g. Teilmaßnahmen nicht weiterverfolgt und die hierfür gebildeten Rückstellungen i. H. v. insgesamt 1.196 TEUR, nach Genehmigung durch die Werkleitung, erfolgswirksam aufgelöst. Anschließend bleibt noch eine Rückstellung i. H. v. 1.079 TEUR für drei Maßnahmen bestehen, die entweder kurz vor der Durchführung stehen bzw. weiterhin als notwendig erachtet werden.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2022 erbracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensionszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg
Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.374.669,00 Verbrauch -249.832,00 Zinsanteil Zuführung 1.399,00
Stand zum 31.12. 2.126.236,00
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berechnung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeitblockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
EUR
Stand zum 01.01. 549.735,00 Zuführung 157.170,00 Zinsanteil Zuführung 4.233,00
Stand zum 31.12. 711.138,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 5.248.393,75
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.063.228,04
Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 544,90
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 39,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr nochmals erhöht.
Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte umfassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pumpwerke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-Investor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in einen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollständig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben.
Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2022 1 USD = 1,1326 EUR
bewerteter
fortgeführter
Zinsen EUR Zahlbetrag EUR Darlehenssaldo
Saldovortrag 01.01.2022 EUR Darlehenssaldo EUR
per 02.01.2022 per 02.01.2022 EUR
per 02.01.2022
per 31.12.2022
25.005.163,29 1.617.834,06 0,00 26.622.997,35 28.270.398,27
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2022: 1.647.400,92
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2022 1 USD = 1,0666 EUR
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum
USD USD USD USD
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00
Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2022 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt.
ausstehender Buchwert
Nominalbetrag des Marktwert per Zins- Darlehens- Grundgeschäft
Laufzeit
Payerswaps in 31.12.2022 EUR satz % konto-Nr. per 31.12.2022
TEUR TEUR
2.750 15.02.09 - 15.02.28 122.189,57 4,400 41077 2.750
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 47.113.451,54
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.311.839,78
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.477.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 11.041.956,94
Erlöse Umweltanalytik 3.415.477,59
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.439.242,72
weitere Umsatzerlöse 995.277,64
Summe: 94.794.246,21
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterverrechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 365 TEUR. Die Erlöse für die ebenfalls von dieser Abteilung durchgeführten Winterdienstarbeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr mit 132 TEUR aufgrund der milden Witterung mehr als halbiert. Weiterhin wurden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 146 TEUR erfasst. Die in 2022 für Personalkostenersatz erzielten Erlöse i. H. v. 116 TEUR stammen vor allem aus dem Betrieb des Schadstoffmobils, aus Erstattungen für Mutterschaftsgeld, für Verdienstausfälle durch Quarantäne und der Erstattung von Versorgungsbezügen für Beamte. Mit 72 TEUR trugen die Kostenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Gewässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt dabei der SUN. Bis zum Jahr 2021 wurden unter dieser Rubrik auch die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen ausgewiesen. Aufgrund einer Prüfungsanmerkung bei der letzten Jahresabschlussprüfung wurde im laufenden Geschäftsjahr eine Umgliederung in die sonstigen betrieblichen Erträge vorgenommen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.863 TEUR). Erwähnenswert ist in dieser Rubrik noch der Anstieg der Erträge aus Zwangsgeldern um 52 TEUR auf 80 TEUR. Diese fielen hauptsächlich für die Nichteinhaltung einer wiederkehrenden Überprüfungspflicht der Eigentümer für private Grundstücksentwässerungsanlagen an. Wie im vorherigen Abschnitt geschildert, fließen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 auch die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in diese Erträge ein. Im Gegensatz zum Vorjahr, fiel im laufenden Jahr hierfür jedoch nur ein kaum nennenswerter Betrag i. H. v. 7 TEUR an.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Abwasserabgabe (3.937 TEUR) dar, welche geringfügig unter dem Vorjahreswert liegt. Die Position mit dem zweithöchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v. 3.264 TEUR, die nach einem Rückgang im Vorjahr, wieder um 88 TEUR angestiegen sind. Die Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von 2.068 TEUR konstant. Bei den einzelverrechneten Dienstleistungen sind die Kostentreiber das Kassen- und Steueramt für die Abrechnung der Abwassergebühren (763 TEUR), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, vor allem mit der Sondernutzungspauschale (222 TEUR), sowie das Rechtsamt mit der Genehmigung der Auftragsvergaben der SUN.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene Darlehen (18 TEUR), aus Zinserträgen für Rückstellungen (8 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Verwahrentgelte von Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften), für Zinsen aus Ausleihungen und für Stundungszinsen (insg. 1 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.866 TEUR) und Derivate (608 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen minderten den Zinsaufwand gegenüber dem Vorjahr um 380 TEUR. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich deutlich um 1.632 TEUR auf insgesamt 1.086 TEUR, ebenso der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 281 TEUR auf 170 TEUR. Während bis zum dritten Quartal 2022 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, wurden ab dem vierten Quartal aufgrund der Zinswende Sollzinsen für negative Kontenbestände erhoben, sodass hierfür im Gesamtjahr wieder ein nennenswerter Aufwand i. H. v. 29 TEUR anfiel. Ein geringfügiger Zinsanteil entstand für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2022 betrugen 211.951,11 EUR, die laufenden Versorgungsaufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen aus der Pensionsrückstellung, 26.286,19 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadträtin Nicole Alesik (bis 08/2022) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwester Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe (ab 09/2022) Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. Stadtrat Kai Küfner Bäckermeister Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Vergütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2022
Personenbezogen
Beamte 21 Angestellte 224 Arbeiter 169
Zwischensumme Stammpersonal: 414
Auszubildende 21 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst k. A.
Summe: 435
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies entspricht insgesamt 1.188 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 34,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 14,9 Mio. EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. Die Weltwirtschaftslage, insbesondere der weiter andauernde Ukrainekrieg, führen weiterhin zu hohen Energiepreisen und Rohstoffknappheit. Der Stromaufwand fällt erst ab dem Jahr 2023 deutlich höher aus, bei Chemikalien und Baukosten haben sich bereits im Berichtsjahr deutliche Preiserhöhungen abgezeichnet. Im Bausektor fließen auch höhere Lohnkosten aufgrund des Fachkräftemangels mit ein. Höhere Lebenshaltungskosten und die zunehmend schwierige Aquirierung von Fachpersonal, besonders im technischen Bereich, haben auch zu einem vergleichweise hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst geführt. Dies wird sich durch den darin enthaltenen Inflationsausgleich i. H. v. 3 TEUR je Mitarbeiter bereits in der Zeit von Juni 2023 – Februar 2024 in den Personalkosten auswirken. Ab März 2024 folgt eine dauerhafte Tariferhöhung, welche den Personalaufwand um knapp zehn Prozent erhöht. Auf der Einnahmenseite wirkt sich der Trend zum Energiesparen in Form von rückläufigen Frischwassermengen aus, welche die Bemessungsgrundlage der Abwassergebühren darstellen und damit zu geringeren Umsatzerlösen führen.
Anlage 1: Anlagenspiegel
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2022 | Zugang + | Abgang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2022 | Anfangsstand 01.01.2022 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle I. Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.650.428,35 | 154.775,78 | 2.891,01 | +8.833,96 | 7.811.147,08 | 6.778.131,35 |
| II. Sachanlagen Grundstücke mit Geschäfts-, 1. Betriebs- und anderen Bauten 2. unbebaute Grundstücke 3. Abwasserreinigungsanlagen 4. Abwassersammlungsanlagen Maschinen und maschinelle 5. Anlagen 6. Fahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- 7. ausstattung 8. Anlagen im Bau | 117.397.768,67 606.991,17 330.479.930,03 859.372.729,35 9.475.211,94 8.223.705,48 18.555.871,02 71.744.250,97 | 11.273,23 0,00 68.024,82 3.559.653,11 6.766,61 317.294,79 929.126,08 33.424.287,83 | 0,00 0,00 1.382.032,79 8.016,15 106.292,87 89.355,71 154.433,79 0,00 | +3.023.914,28 0,00 +8.300.520,57 +13.395.093,53 +104.522,00 0,00 +10.793,21 -24.843.677,55 | 120.432.956,18 606.991,17 337.466.442,63 876.319.459,84 9.480.207,68 8.451.644,56 19.341.356,52 80.324.861,25 | 74.684.167,72 0,00 299.116.455,03 423.512.115,35 8.417.078,94 5.617.958,48 14.591.445,02 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 1.415.856.458,63 | 38.316.426,47 | 1.740.131,31 | -8.833,96 | 1.452.423.919,83 | 825.939.220,54 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile verbundene 1. Unternehmen 2. Ausleihung KSVN | 25.000,00 2.150.000,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 25.000,00 2.150.000,00 | 24.999,00 2.149.999,00 |
| G e s a m t s u m m e | 1.425.681.886,98 | 38.471.202,25 | 1.743.022,32 | 0,00 | 1.462.410.066,91 | 834.892.349,89 |
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 337.943,00 Anlagen im Bau Reinigung: 168.459,00 Gesamt: 506.402,00
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr + | Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge - | Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2022 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2022 | am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres 01.01.2022 | Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) | Durch- schnittlicher Restbuchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 215.376,74 | 2.891,01 | 0,00 | 6.990.617,08 | 820.530,00 | 872.297,00 | 2,76 | 10,50 |
| 2.015.059,58 0,00 3.360.847,39 16.056.196,64 270.437,61 520.372,79 1.085.326,29 0,00 | 0,00 0,00 1.382.032,79 6.859,15 105.572,87 89.355,71 154.072,79 0,00 | -50.968,00 0,00 0,00 0,00 50.968,00 0,00 0,00 0,00 | 76.648.259,30 0,00 301.095.269,63 439.561.452,84 8.632.911,68 6.048.975,56 15.522.698,52 0,00 | 43.784.696,88 606.991,17 36.371.173,00 436.758.007,00 847.296,00 2.402.669,00 3.818.658,00 80.324.861,25 | 42.713.600,95 606.991,17 31.363.475,00 435.860.614,00 1.058.133,00 2.605.747,00 3.964.426,00 71.744.250,97 | 1,67 0,00 1,00 1,83 2,85 6,16 5,61 0,00 | 36,36 100,00 10,78 49,84 8,94 28,43 19,74 100,00 |
| 23.308.240,30 | 1.737.893,31 | 0,00 | 847.509.567,53 | 604.914.352,30 | 589.917.238,09 | 1,60 | 41,65 |
| 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 | 24.999,00 2.149.999,00 | 1,00 1,00 | 1,00 1,00 | 0,00 0,00 | 0,00 0,00 |
| 23.523.617,04 | 1.740.784,32 | 0,00 | 856.675.182,61 | 605.734.884,30 | 590.789.537,09 | 1,61 | 41,42 |
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Posten des Anlagevermögens | Anfangsstand 01.01.2022 | Zugang + | Abgang - | Umbuchungen + / - | Endstand 31.12.2022 | Anfangsstand 01.01.2022 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Immaterielle Vermögens- I. gegenstände 1. b. Zuwendung II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge b. Zuwendungen 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen c Anteile Dritter 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen c. Anteile Dritter | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.585.265,53 164.749.800,40 64.238.835,51 23.291.247,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 76.124,01 2.000.835,59 0,00 3.330.804,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.661.389,54 166.750.635,99 64.238.835,51 26.622.051,10 0,00 1.012,05 80.000,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.523.500,53 97.069.055,40 24.073.301,51 5.268.662,10 0,00 642,05 80.000,00 |
| Summe Beiträge Summe Zuwendungen Summe Anteile Dritter | 228.266.395,17 120.490.845,29 23.371.247,10 | 2.000.835,59 76.124,01 3.330.804,00 | 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 230.267.230,76 120.566.969,30 26.702.051,10 | 160.585.650,17 79.263.176,29 5.348.662,10 |
| G e s a m t s u m m e | 372.128.487,56 | 5.407.763,60 | 0,00 | 0,00 | 377.536.251,16 | 245.197.488,56 |
1)Spalte 6 ./. Spalte 11 2)(Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3)(Spalte 12 x 100) : Spalte 6
| Restbuchwerte | Kennzahlen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen im Wirtschaftsjahr | Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) - | Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) | Endstand 31.12.2022 | am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2022 | am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 01.01.2022 | Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) | Durchschnitt- licher Rest- buchwert 3) |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | % | % |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 0,00 0,00 0,00 0,00 298.851,01 2.817.839,59 1.255.430,00 491.295,00 0,00 78,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 | 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.822.351,54 99.886.894,99 25.328.731,51 5.759.957,10 0,00 720,05 80.000,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 839.038,00 66.863.741,00 38.910.104,00 20.862.094,00 0,00 292,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 1.061.765,00 67.680.745,00 40.165.534,00 18.022.585,00 0,00 370,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 0,54 1,69 1,95 1,85 0,00 7,71 0,00 | 0,00 0,00 0,00 0,00 1,51 40,10 60,57 78,36 0,00 28,85 0,00 |
| 2.817.839,59 1.554.359,01 491.295,00 | 0,00 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | 163.403.489,76 80.817.535,30 5.839.957,10 | 66.863.741,00 39.749.434,00 20.862.094,00 | 67.680.745,00 41.227.669,00 18.022.585,00 | 1,22 1,29 1,84 | 29,04 32,97 78,13 |
| 4.863.493,60 | 0,00 | 0,00 | 250.060.982,16 | 127.475.269,00 | 126.930.999,00 | 1,29 | 33,77 |
Beiträge 55300 3.309.134,59
Zuwendungen 55400 1.554.359,01
Gesamtsumme 4.863.493,60
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
| Art der Verbindlichkeit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten Summe: | Gesamtbetrag 2022 EUR 257.469.535,42 8.528.457,15 6.312.166,69 501.113,22 | davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 29.306.732,40 110.511.997,52 117.650.805,50 8.528.457,15 0,00 0,00 6.312.166,69 0,00 0,00 361.113,22 140.000,00 0,00 | Gesamtbetrag 2021 EUR 243.864.433,52 7.930.606,60 7.845.881,99 472.213,47 | Veränderung zum Vorjahr in EUR in % 13.605.101,90 +5,6% 597.850,55 +7,5% -1.533.715,30 -19,5% 28.899,75 +6,1% | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 272.811.272,48 | 44.508.469,46 | 110.651.997,52 | 117.650.805,50 | 260.113.135,58 | 12.698.136,90 | +4,9% |
Lagebericht 2022
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Forschung und Entwicklung 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
- Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
- Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 14 6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 14 7. Risiken der Preisentwicklung 15 8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
- Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 15 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 16 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
- Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 17 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigs- 17 ten Anlagen 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17 4. Personalangaben 18
Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20 Anlage 2: Anlagen im Bau 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen.
I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasserund Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Kanalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 540.754 (= 99,9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2022 angeschlossen. Die Eigentümer der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.624 Einwohnern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen Kalchreuth Oberasbach Schwaig Stein Wolkersdorf (Stadt Schwabach) sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.677 Einwohnern 9,56 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1.468 km einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 551.410 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte) Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 66,3 Mio. m³ (Vorjahr 70,9 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbauwerke Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projektsteuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement. Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebieten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation Finanzen und Rechnungswesen Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und Beiträge Kommunikation und Datenverarbeitung
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschlussbericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbrennung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausgereichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergebnisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurde auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte. Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrittweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie. Im Februar 2022 begann der Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine, der infolge der Wirtschaftssanktionen der EU zu weiteren Störungen der Lieferketten und zu einer krisenhaften Situation bei der Energieversorgung in Deutschland führte. Auch die 2022 noch mehrere Monate fortgeführte Lockdown-Politik wegen Corona führte zu weiteren Störungen in den Lieferketten. Die 2022 plötzlich stark steigende Inflation und darauffolgenden Erhöhungen der Kreditzinsen bremsen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Jahr 2021.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 14.977 TEUR erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+14.997 TEUR) zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-793 TEUR). Demgegenüber angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+326 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2022 gestiegene Eigenkapital und gleichbleibende Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (+1 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (-11.851 TEUR) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.605 TEUR) sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+1.534 TEUR) gesunken.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 18,3 % (Vj.: 16,5 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse (TEUR) | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 80.225 | 82.359 | 64.642 | 62.647 | 60.439 |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | -12.240 | -4.636 | 9.749 | 14.964 | 14.477 |
| Straßenentwässerungsanteil | 10.859 | 9.300 | 9.800 | 10.481 | 11.042 |
| Starkverschmutzergebühren | 1.424 | 1.218 | 887 | 1.004 | 472 |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 2.691 | 3.325 | 3.045 | 3.198 | 3.409 |
| Gebühren für Analytik | 3.166 | 3.094 | 2.960 | 3.062 | 3.415 |
| sonstige Entgelte | 341 | 475 | 298 | 352 | 545 |
| weitere Umsatzerlöse *) | 1.290 | 1.186 | 1.007 | 1.105 | 995 |
| Gesamt | 87.756 | 96.321 | 92.388 | 96.813 | 94.794 |
| *) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang von Anlagen umgegliedert wurde. |
Die Umsatzerlöse sanken im Vergleich zu 2021 (96.813 TEUR) um 2.019 TEUR auf 94.794 TEUR. Dies liegt maßgeblich daran, dass die veranlagte Frischwassermenge erneut zurückgegangen ist. Der Straßenentwässerungsanteil ist nochmals leicht angestiegen, enthält aber auch in diesem Jahr Nachverrechnungen für Vorjahre. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühren muss davon ausgegangen werden, dass dieser dauerhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat. Der diesjährige Verbrauch der Rückstellung für Gebührenerstattung (14.477 TEUR) liegt in etwa (-487 TEUR) auf Vorjahresniveau. Diese wurde im vorherigen Gebührenzeitraum gebildet und gleicht nun die durch den gesenkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus.
| Umsatzerlöse (TEUR) | IST 2022 | Plan 2022 | Diff. Plan zu IST | IST 2021 | Diff. IST 2022 zu 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einleitungsgebühren | 60.439 | 63.485 | -3.046 | 62.647 | -2.208 |
| Rückstellung für Gebührenerstattungen | 14.477 | 0 | 14.477 | 14.964 | -487 |
| Straßenentwässerungsanteil | 11.042 | 10.500 | 542 | 10.481 | 561 |
| Starkverschmutzergebühren | 472 | 1.200 | -728 | 1.004 | -532 |
| Gebühren von umlieg. Gemeinden | 3.409 | 3.100 | 309 | 3.198 | 211 |
| Gebühren für Analytik | 3.415 | 3.014 | 401 | 3.062 | 353 |
| sonstige Entgelte | 545 | 350 | 195 | 352 | 193 |
| weitere Umsatzerlöse *) | 995 | 815 | 180 | 1.105 | -110 |
| Gesamt | 94.794 | 82.464 | 12.330 | 96.813 | -2.019 |
| *) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang von Anlagen umgegliedert wurde. |
Die Umsatzerlöse insgesamt (94.794 TEUR) sind um 12.330 TEUR höher ausgefallen als geplant (82.464 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Höhe des Verbrauchs der Gebührenüberschussrückstellung (14.477 TEUR) nicht in der Planung enthalten war. Gegenläufig sind die Einleitungsgebühren, die mit 60.439 TEUR um 3.046 TEUR unter dem Planwert von 63.485 liegen. Für die Starkverschmutzergebühren gilt das oben ausgeführte. Die übrigen Positionen liegen erfreulich geringfügig über den geplanten Ansätzen.
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
-20.000
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|
| 80.225 | 82.359 | 64.642 | 62.647 | |
| 10.859 | 9.300 | 9.800 | 10.481 | |
| 1.424 | 1.218 | 887 | 1.004 | |
| 2.691 | 3.325 | 3.045 | 3.198 | |
| 1.290 | 1.186 | 1.007 | 1.105 | |
| 341 | 475 | 298 | 352 | |
| 3.166 | 3.094 | 2.960 | 3.062 | |
| -12.240 | -4.636 | 9.749 | 14.964 | |
| Gesamt | 87.756 | 96.321 | 92.388 | 96.813 |
60.439 11.042
3.409
3.415 14.477 94.794
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrechnungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar:
| Einleitungsgebühren (TEUR) | 2018 | 2019 | 2.020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veranlagte Frischwassermenge | 29.678 | 30.784 | 30.189 | 29.628 | 28.211 |
| Schmutzwassergebühr | 2,02 | 2,02 | 1,67 | 1,67 | 1,67 |
| Summe Schmutzwassergebühr | 59.950 | 62.184 | 50.415 | 49.478 | 47.113 |
| Veranlagte Grundflächen | 28.780 | 28.740 | 29.053 | 28.577 | 28.633 |
| Niederschlagswassergebühr | 0,65 | 0,65 | 0,43 | 0,43 | 0,43 |
| Summe Niederschlagswassergebühr | 18.707 | 18.681 | 12.493 | 12.288 | 12.312 |
| sonstige Einleitungsgebühren | 1.568 | 1.494 | 1.734 | 881 | 1.014 |
| Summe Einleitungsgebühren | 80.225 | 82.359 | 64.642 | 62.647 | 60.439 |
| Erträge gesamt (TEUR) | IST 2022 | Plan 2022 | Diff. Plan zu IST | IST 2021 | Diff. IST 2022 zu 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 94.794 | 82.464 | 12.330 | 96.813 | -2.019 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 3.398 | 2.250 | 1.148 | 3.565 | -167 |
| sonstige betriebliche Erträge | 6.562 | 5.136 | 1.426 | 5.272 | 1.290 |
| Gesamt | 104.754 | 89.850 | 14.904 | 105.650 | -896 |
Die Erträge liegen mit 104.754 TEUR rund 14.904 TEUR über dem Planansatz (89.850 TEUR) für das Jahr 2022. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebührenüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.477 TEUR zur positiven Entwicklung beiträgt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrechnung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsanteil um 542 TEUR höher aus, als der Planansatz.
2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
| Aufwendungen | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| IST | IST | IST | IST | IST | |
| Materialaufwand incl. Instandhaltung | 21.457 | 22.064 | 21.737 | 26.158 | 23.601 |
| Personalaufwand und Sozialabgaben | 25.484 | 26.956 | 28.061 | 28.217 | 28.142 |
| Abschreibungen | 24.243 | 24.229 | 24.183 | 23.365 | 23.524 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.890 | 11.144 | 12.176 | 11.455 | 12.291 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | -8 | -6 | -8 | -23 | -28 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 248 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.691 | 6.709 | 6.416 | 5.570 | 3.254 |
| sonstige Steuern | 12 | 1.293 | 566 | 254 | 341 |
| Summe | 90.017 | 92.389 | 93.139 | 94.996 | 91.125 |
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Aufwendungen
(in TEUR) 100.000
90.000
80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalaufwand | 25.484 | 26.956 | 28.061 | 28.217 | 28.142 |
| Zinsergebnis | 7.683 | 6.703 | 6.408 | 5.547 | 3.226 |
| Abschreibungen | 24.491 | 24.229 | 24.183 | 23.365 | 23.524 |
| sonstiger betr. Aufwand und Steuer | 10.902 | 12.437 | 12.742 | 11.709 | 12.632 |
| Materialaufwand | 21.457 | 22.064 | 21.737 | 26.158 | 23.601 |
| Gesamtaufwand | 90.017 | 92.389 | 93.131 | 94.996 | 91.125 |
Der Materialaufwand ist insgesamt um 2.557 TEUR zurückgegangen, da das Kostenniveau des Vorjahres auf einen Sondereffekt zurückzuführen war. Die Kosten für Chemikalien sind um 1.756 TEUR gestiegen. Im Bereich der bezogenen Leistungen ist ein Kostenrückgang von 3.580 TEUR zu verzeichnen, für den die rückläufigen Kosten bei der Instandhaltung Maschinentechnik (-619 TEUR) und Rohrleitungsnetz (-202 TEUR) im Klärwerk, die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (-2.757 TEUR Sondereffekt im Vorjahr) sowie die Kosten für die Beseitigung des Betriebs- und Sondermülls (-287 TEUR) ursächlich sind.
Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 836 TEUR angestiegen. Darin enthalten ist ein Anstieg der Abbruchkosten für Anlagen in Höhe von 602 TEUR.
Die Abschreibungen und der Personalaufwand sind weitgehend stabil. Das Zinsergebnis spiegelt die gestiegenen Zinsen am Kreditmarkt noch nicht wider. Für den konkreten Rückgang (-2.316 TEUR) ist wesentlich die Pensionsrückstellung (-1.632 TEUR) ursächlich.
Gegenüber dem Plan trugen vor allem die geringeren Zinsaufwendungen zum verbesserten Ergebnis bei. Dabei blieben sowohl die Zinsen und Aufwendungen am Kapitalmarkt (-1.325 TEUR) wie auch die Zinsen für Pensionsrückstellungen (-782 TEUR) deutlich unterhalb des geplanten Wertes. Der Materialaufwand lag zwar insgesamt 1.654 TEUR unter dem Planansatz, jedoch war der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 6.302 TEUR deutlich über dem Planansatz (+4.220 TEUR), was auf die Preisexplosion am Chemikalienmarkt zurückzuführen ist. Dafür blieben die Aufwendungen für Instandhaltungen unterhalb des, wegen der sich abzeichnenden Inflation, großzügig bemessenen Planansatzes. Die Aufwendungen für Energie sind mit -1.013 TEUR auch deutlich hinter dem geplanten Wert geblieben, da die Eigenstromerzeugung mittels BHKW optimal gelang und zwei Verdichter in energieeffizientere Modelle getauscht werden konnten.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 28.142 TEUR liegt um 75 TEUR (0,3 %) unter dem Wert des Vorjahres. Der Rückgang der Beschäftigtenentgelte (-221 TEUR) wird vom Anstieg der Beamtenbezüge (+159 TEUR) weitgehend kompensiert. Der verbleibende Rückgang um 62 TEUR ist auf arbeitsmarktbedingte Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen zurückzuführen. Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 177 TEUR (-13,3 %) war etwas geringer als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich ein Rückgang der Personalkosten um -0,9 %.
| Personalaufwand | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Veränderung ggü Vj. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | abs. | in % | |||||
| Beschäftigtenentgelt | 18.363 | 19.157 | 19.702 | 20.407 | 20.186 | -221 | -1,1% |
| Beamtenbezüge | 1.091 | 1.092 | 1.091 | 1.168 | 1.327 | 159 | 13,6% |
| Veränderung Rückstellungen | -57 | 89 | 390 | 152 | 144 | -8 | -5,3% |
| Soziale Abgaben | 3.913 | 4.127 | 4.296 | 4.472 | 4.439 | -33 | -0,7% |
| Altersversorgung | 3.526 | 3.549 | 3.538 | 3.530 | 3.381 | -149 | -4,2% |
| Rückstellungen f. Altersversorgung | -1.352 | -1.058 | -956 | -1.512 | -1.335 | 177 | -11,7% |
| Summe Personalaufwand | 25.484 | 26.956 | 28.061 | 28.217 | 28.142 | -75 | -0,3% |
| Weiterbildungsaufwand | 348 | 347 | 190 | 241 | 307 | 66 | 27,4% |
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise erneut angestiegen, und erreicht das Niveau vor der Corona-Pandemie. Die IFAT Messe fand erstmals nach den Corona-Restriktionen wieder statt und wurde von den Beschäftigten wieder intensiv als Fortbildungsmöglichkeit besucht.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 13.630 TEUR (Vj.: 10.654 TEUR) und damit um 2.976 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.
Gegenüber dem Plan (-6.450 TEUR) konnte ein um 20.080 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt werden. Davon entfallen 14.477 TEUR auf den nicht als Planansatz geführten Verbrauch der Gebührenüberschussrückstellung. Die weiteren Gründe wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.
4. Entwicklung des Eigenkapitals
| Entwicklung des Eigenkapitals | 01.01.2022 | Zuführung | Ergebnis- verwendung | 31.12.2022 | Netto- veränderung |
|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | |||||
| Stammkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rücklagen | |||||
| - Gewinnrücklage | 88.006 | 10.654 | 98.660 | 10.654 | |
| - Sonderrücklage | |||||
| Ergebnisvorträge | |||||
| Jahresergebnis | 10.654 | 13.630 | -10.654 | 13.630 | 2.976 |
| Gesamt Eigenkapital | 98.660 | 24.284 | -10.654 | 112.290 | 13.630 |
| Gesamtkapital | 597.558 | 612.535 | |||
| Eigenkapitalquote | 16,51% | 18,33% |
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde das Jahresergebnis 2021 (10.654 TEUR) der Gewinnrücklage (nun 98.660 TEUR) zugewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2022 auf 112.289 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 18,33% (Vorjahr 16,51%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (39.749 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.726 TEUR), die dem Eigenkapital als gleichwertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 39,1%.
5. Entwicklung der Rückstellungen
| Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) | 01.01.2022 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| originär | Zinsanteil | |||||
| Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) | 31.757 | 14.477 | 0 | 0 | 156 | 17.436 |
| Pensionen | 35.492 | 1.085 | 0 | 0 | 1.086 | 35.493 |
| Abwasserabgabe | 17.709 | 0 | 0 | 3.937 | 0 | 21.646 |
| Rückstellungen für Maßnahmen Dritter | 13.481 | 2.059 | 0 | 0 | 0 | 11.422 |
| ausstehende Rechnungen (Investitionen) | 2.470 | 797 | 385 | 3.743 | 0 | 5.031 |
| Beamtenbeihilfen | 2.375 | 250 | 0 | 0 | 1 | 2.126 |
| Instandhaltung | 2.275 | 0 | 1.196 | 0 | 0 | 1.079 |
| ausstehende Rechnungen (Unterhalt) | 2.441 | 2.278 | 124 | 1.417 | 0 | 1.456 |
| Gleitzeit-, Überstundenguthaben | 1.104 | 1.104 | 0 | 1.110 | 0 | 1.110 |
| Urlaubsguthaben | 802 | 802 | 0 | 799 | 0 | 799 |
| Rückstellung für Einleitungsgebühr | 810 | 0 | 0 | 379 | 0 | 1.189 |
| Altersteilzeit | 550 | 0 | 0 | 157 | 4 | 711 |
| Dienstjubiläen | 153 | 5 | 9 | 20 | 1 | 160 |
| Abbruchkosten | 125 | 75 | 50 | 0 | 0 | 0 |
| Jahresabschlusskosten | 59 | 59 | 0 | 59 | 0 | 59 |
| Rechtsstreitigkeiten | 61 | 0 | 8 | 38 | 0 | 91 |
| Aufbewahrungskosten Bilanz | 41 | 0 | 0 | 8 | -1 | 48 |
| Rückstellungen für sonstige Steuern | 26 | 26 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leistungsentgelt | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt Rückstellungen | 111.732 | 23.018 | 1.772 | 11.667 | 1.247 | 99.856 |
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10 ff erläutert.
6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss:
2022 2021 TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 13.630 10.654
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.524 23.365 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -6 -54 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.864 -4.884 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -11.875 -3.752 Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 192 -452 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.133 819
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 21.734 25.696
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 7 130 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.471 -38.523
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.464 -38.393
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 5.408 1.041 Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 39.900 33.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -26.162 -23.606
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.146 10.435
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 2.416 -2.262 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -7.129 -4.867
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 535 311 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -5.248 -7.440
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Bereich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Abwassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen ausgelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
-
Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
-
Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teilbereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ringversuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weitgehend ausgeschlossen.
3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten, eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. bestehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt werden kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Führungsbesprechungen thematisiert. In 2023 wird das Risikomanagement insgesamt neustrukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits regelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind: Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap), Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs
Aufgrund der Störungen der Lieferketten durch die Maßnahmen zur Corona-Pandemie und infolge des Ukrainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Ukrainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei der Versorgung von Treibstoffen und Strom möglicherweise zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus steigen dadurch voraussichtlich die Bezugskosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hierbei zusätzlich noch zu Lieferengpässen kommen könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist rückläufig, vermutlich durch den stagnierenden Bevölkerungszuwachs und Einsparungen beim Warmwasserverbrauch, aufgrund der hohen Energiepreise. Bei den industriellen und gewerblichen Gebührenzahlern in Nürnberg wird kein erheblicher Produktionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungsoder Absatzmarkt aufgrund des Ukrainekriegs befürchtet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produktionswasserverbrauchs und damit des Abwassers führen würde.
Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtragsforderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation aufgrund der politischen Lage und von Lieferkettenproblemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Gebührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon auszugehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kommunalen Aufgabe der SUN, nur in begrenztem Maße möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, dass für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter verschärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch weitere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Aktuell befindet sich bereits die Überleitung des Abwassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allianz der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpolitik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern des Niederschlagswassers in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kostenintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhaltesysteme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärgases bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträger helfen der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Monatsergebnis bis April 2023 vor. Daraus lassen sich bereits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um 367 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch keine wirtschaftliche Erholung erkennbar. Der andauernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abwassermenge der industriellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben, so dass eine Erholung der Erlöse erwartet wird. Die aktivierten Eigenleistungen liegen per 30.04.2023 um 196 TEUR unter dem Vorjahreszeitraum.
Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für Chemikalien erneut angestiegen (+314 TEUR), außerdem verursacht ein Einmaleffekt erhebliche Kostensteigerung bei der Instandhaltung von Organisationsmitteln für Datenverarbeitung (+220 TEUR). Der Personalaufwand ist leicht angestiegen (+102 TEUR), wird aber ab Juni sprunghaft ansteigen, da dann laut Tarifabschluss die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes stattfinden wird, die insgesamt etwa 1.200 TEUR Mehrkosten verursacht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich etwa auf Vorjahresniveau (-139 TEUR). Ursächlich dafür sind die aktuell rückläufigen Ausgaben für Gutachten (-273 TEUR) und für Datenverarbeitung (-159 TEUR).
Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 12 TEUR über den Aufwendungen des Vorjahres und damit auf stabilem Niveau. Für 2024 wird damit gerechnet, dass das Zinsniveau leicht ansteigt.
Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2023 ein um 376 TEUR schlechteres Ergebnis als im Vergleichszeitraum 2022. Statt eines Verlustes i. H. v. 4.947 TEUR zum 30.04.2022 ergibt sich in 2023 zum gleichen Stichtag ein Verlust i. H. v. 5.323 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2023 – 2026 wird für 2023 mit einem Gewinn von 4.400 TEUR (2022: -6.450 TEUR) geplant. Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung (+15.963 TEUR). Die geplanten Umsatzerlöse liegen mit 81.689 TEUR etwas unterhalb (-775 TEUR) des Planansatzes des Vorjahres mit 82.464 TEUR. Dieser stehen erwartete Aufwandssteigerungen bei den Materialkosten (+2.945 TEUR) und leicht steigende Personalkosten (+1.766 TEUR) gegenüber.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch) Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflösung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für 2022 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 14,5 Mio. €.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges
Betriebsintern wird die Coronapandemie im Jahr 2023 und darüber hinaus keine Einschränkungen mehr verursachen. Allerdings deuten einige Anzeichen darauf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs weiterhin zu Engpässen von Baumaterialen kommen könnte und wohl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Chemikalien für die SUN höher ausfallen könnten. Die höheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren Schritt über die Tarifabschlüsse auch 2024 zu höheren Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN und den Lieferanten führen.
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten: Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen. Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
- Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-
gen
Die Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 8.581 TEUR auf 80.325 TEUR (Vj. 71.744 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2022 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2023 bis 2026 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 50 bis 65 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2022 – 2026 im Bereich der Abwasserableitung (200 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Kanalerschließung Tiefes Feld und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (90 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im Klärwerk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, und die Erweiterung der mechanischen Anlagen, die Modernisierung des Wasserweges.
4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2022 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal). Darüber hinaus befanden sich 20 Mitarbeitende in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 400,51 Beschäftigten (Vorjahr 405,67) unter dem Stellenplan (436,43).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
Stellenplan Vollkraftstellen (Soll)
Istbesetzung Vollzeitäquivalente Beschäftigte (gesamt) befristete Beschäftigte Auszubildende
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
436,43 435,42 423,7 407,4
400,51 405,67 403,9 390,1
440 443 442 429
7 6 8 7
20 21 19 16
Anlage 1 (ungeprüft)
| Überleitungsrechnung (in TEUR) | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| SUN Gesamt | Ist | Ist | Ist | Ist | Ist |
| Jahresergebnis nach Handelsrecht | 6.189 | 12.518 | 8.077 | 10.654 | 13.630 |
| Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: | |||||
| s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) | 4.954 | 5.008 | 4.966 | 4.880 | 4.863 |
| Bruttoabschreibung für Abnutzung | -24.243 | -24.228 | -24.183 | -23.365 | -23.524 |
| Nettoabschreibung | -19.289 | -19.220 | -19.217 | -18.485 | -18.661 |
| Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -7.683 | -6.703 | -6.408 | -5.547 | -3.226 | |
| andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.843 | -102 | -4.841 | -3.556 | -2.725 | |
| Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze | |||||
| Nettoabschreibung | -19.289 | -19.220 | -19.217 | -18.485 | -18.661 |
| Zinskosten auf Anlagevermögen | -23.605 | -23.471 | -23.447 | -23.328 | -23.500 |
| Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge | 6.043 | 6.001 | 5.919 | 5.798 | 5.724 |
| Nettozinskosten -17.562 | -17.470 | -17.528 | -17.530 | -17.776 | |
| gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.153 | 1.853 | 1.798 | 2.227 | 1.805 | |
| Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ergebnisübertrag (KAG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| kumuliertes Ergebnis (KAG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Anlage 2: Anlagen im Bau 2022
| Projekt | Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2022 | EUR |
|---|---|---|
| 93102 | Kanalisation Bebauungsplangebiete | 151.296,25 |
| 93103 | Erschließung Baugebiet Wetzendorf | 87.114,36 |
| 93250 | Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen | 2.046.854,62 |
| 94800 | Kanalsanierung Gartenstadt | 5.343.608,86 |
| 94950 | Regenrückhaltebecken Wertachstraße | 12.323.976,34 |
| 95400 | Kanalerschließung | 6.957.262,82 |
| 95600 | Kanalbau | 11.395.794,90 |
| 95700 | Kanalauswechslung | 4.865.723,71 |
| I002 | Maßnahme Dritter | 1.014.861,38 |
| I005 | Kanalerschließung Tiefes Feld | 208.116,16 |
| I006 | Gebietssanierung Neunhof | 68.495,08 |
| I105 | Zerzabelshofsammler | 337.999,90 |
| I106 | Gebietssanierung Kornburg | 894.814,45 |
| I148 | Frankenschnellweg | 2.218.551,80 |
| I177 | Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik | 1.920.684,92 |
| I200 | Reinvestitionen Kanalbetrieb | 205.011,27 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 4.078.688,00 | |
| Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter | 11.421.893,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen | 65.540.747,82 | |
| Projekt | Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2022 | EUR |
| 96700 | Kläranlagenausbau | 1.674.672,67 |
| I087 | Beleuchtungsanlagen KW 1 | 55.754,76 |
| I156 | Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung | 7.723.521,75 |
| I175 | Grundleitungen Betriebsgelände SUN | 12.295,00 |
| I176 | Ertüchtigung der Schwachlastbelebung | 1.594,60 |
| I181 | Ertüchtigung der Gebäudetechnik | 25.614,75 |
| I182 | Modernisierung Wasserweg KW 1 | 134.859,38 |
| I183 | Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung | 2.678.822,00 |
| I184 | Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 | 98.212,80 |
| I185 | Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 | 343.341,38 |
| I187 | Klärschlammverwertung Nürnberg | 338.839,35 |
| PI1116 | Erweiterung der mechanischen Anlagen | 267.948,23 |
| PI1127 | Vorbeugender Brandschutz | 100.670,76 |
| Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen | 1.327.966,00 | |
| Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen | 14.784.113,43 | |
| Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen | 80.324.861,25 |
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2022
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
Inhaltsverzeichnis Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2022 3
Anlage 2 Technische Daten 2022 4
Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2022
| Ru- brik Beschreibung | Stadtent- wässerung IST 01-12/22 | Kauf- männischer Bereich IST 01-12/22 | Umwelt- analytik IST 01-12/22 | Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis IST 01-12/22 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Materialaufwand | 22.423.748,51 | 398.314,98 | 778.970,51 | 23.601.034,00 |
| 2. Löhne und Gehälter 3. Soziale Abgaben 4. Aufwendungen für Altersversorgung | 15.466.563,92 3.017.280,36 1.756.885,23 | 3.034.968,31 762.565,67 -76.874,53 | 3.155.613,32 658.607,39 366.235,91 | 21.657.145,55 4.438.453,42 2.046.246,61 |
| 5. Summe Personalaufwand | 20.240.729,51 | 3.720.659,45 | 4.180.456,62 | 28.141.845,58 |
| 6. Abschreibungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Steuern 9. Konzessions- und Wegeentgelte 10. Andere betriebliche Aufwendungen | 22.795.552,93 794.641,61 340.905,98 0,00 8.545.870,92 | 308.682,72 2.301.541,14 0,00 0,00 3.049.773,45 | 419.381,39 157.546,85 107,98 0,00 695.428,25 | 23.523.617,04 3.253.729,60 341.013,96 0,00 12.291.072,62 |
| 11. Summe 1. - 10. | 75.141.449,46 | 9.778.971,74 | 6.231.891,60 | 91.152.312,80 |
| 12. Gesamtbelastung 13. Gesamtentlastung | 52.774.443,58 -41.641.963,08 | 2.898.850,05 -12.533.851,33 | 8.942.140,97 -10.439.620,19 | 64.615.434,60 -64.615.434,60 |
| 14. Aufwendungen nach Entlastung 15. Betriebserträge insgesamt 16. Betriebsergebnis | 86.273.929,96 -100.907.199,04 -14.633.269,08 | 143.970,46 -116.301,35 27.669,11 | 4.734.412,38 -3.730.869,26 1.003.543,12 | 91.152.312,80 -104.754.369,65 -13.602.056,85 |
| 17. Finanzerträge 18. Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 0,00 0,00 | -27.669,11 0,00 0,00 | 0,00 0,00 0,00 | -27.669,11 0,00 0,00 |
| 20. Unternehmensergebnis | -14.633.269,08 | 0,00 | 1.003.543,12 | -13.629.725,96 |
Anlage 6: Technische Daten
31.12.2021 31.12.2022
Einwohnerzahl der Stadt 537.445 541.103
davon am Kanalnetz angeschlossen 537.030 540.754 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.555 -3.624 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.372 51.677
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 584.847 588.807
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m3/Tag 381.670 374.816
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik in den Klärwerken 1 und 2 Biologie in den Klärwerken 1 und 2 P-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 N-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 Filtration in den Klärwerken 1 und 2
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 18.522.240 20.031.782
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 43 44
Stauraumkanäle Anzahl 33 33
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
m3 551.273 551.410
Pumpwerken
Grundstücksanschlüsse Anzahl 70.823 71.810
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individuali-
sierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen
des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August 2020. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in §§ 4 und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt.
Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr fanden elf Sitzungen des Werksauschusses statt. Darüber hinaus wurden Angelegenheiten der SUN im Stadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die gefassten Beschlüsse liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt. In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 1. Juli 2022 werden die Regelungen zur Aufbauorganisation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der einzelnen Bereiche dargestellt.
Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr. A 02 in der Fassung vom 15. März 2023 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 12. April 2023 enthalten.
Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das Rechnungsprüfungsamt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 23. Januar 2023 zur Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwicklungen innerhalb seines Kompetenzbereichs.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzung regelt die wesentlichen Entscheidungsprozesse der SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzliche Werkleiterverfügungen erlassen.
Außerdem gelten für die SUN bezüglich der Auftragsvergabe die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Grundlage der VOB und VOL.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht eingehalten wurden.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt.
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch im Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe undden be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforderungen des Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf aufbauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto). Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anIage bei der Stadtkasse Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. Juli 2021) festgelegt.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die Regelungen nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg. Die fertiggestellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Umweltanalytik werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen.
Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig einmal im Monat Mahnungen versendet. Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen.
Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg zugeordnet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass nicht sichergestellt ist, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterunternehmens KSVN.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt wer-
den können?
Beim Eigenbetrieb besteht ein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen thematisiert, die letzte Risikoinventur erfolgte im Jahr 2020. Das Instrumentarium wurde verbessert und der Prozess wurde im Rahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements vollständig aufgenommen. In 2023 soll das Risikomanagement insgesamt neustrukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst werden.
Die bestehenden Maßnahmen sind ausreichend um rechtzeitig bestandgefährdende Risiken zu erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen ihren Zweck. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt?
Dazu gehört:
-
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
-
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen ein-
gesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführtwerden dürfen (z. B. an-
tizipatives Hedging)?
Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben genannten Finanzierungsformen oder anderer Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats genehmigt. Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente geregelt. Die Abteilungsanweisung wurde zuletzt am 14. November 2022 geändert.
Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt:
§ Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Produkte, z.B. Doppelswaps)
§ Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)
§ Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap)
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
-
Erfassung der Geschäfte
-
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
-
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
-
Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlossen, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht notwendig.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunabhängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
In 2022 erfolgte die jährliche Überprüfung der Kassenbestände.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsor-
gans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt wor-
den ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschusses nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgans gewährt.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wor-
den sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechtsgeschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses übereinstimmen
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplans als Teil des Wirtschaftsplans. Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erfordernisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von Investitionsprojekten sicher. Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der angefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragekreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Un-
terlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentlichen Unterlassungen liegen nicht vor.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinne des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung herangetragen worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der Stadt Nürnberg und die kommunalen Mandatsträger sind über die Stadt Nürnberg versichert.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt wor-
den?
Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände des Eigenbetriebs sind weder auffallend hoch noch gering.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsver-
pflichtungen finanziert werden?
Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserem Prüfungsbericht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darlehen finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbunde-
nen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 76 von der öffentlichen Hand erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Kon-
zernunternehmen zusammen?
Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan-
gemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zugrunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1 der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN).
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht anwendbar.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifiziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 15 a).
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er-
tragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, um die Ertragslage des Eigenbetriebs zu verbessern.
RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
I. Rechtliche Grundlagen
Firma Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Sitz Nürnberg
Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember 1995, zuletzt geändert am 3. Februar 2023
Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebs sind die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung; Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen; der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen.
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Verbandes Werkleitung
Die Werkleitung besteht gemäß § 4 der Betriebssatzung aus drei Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein. Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kaufmännischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter sind gleichberechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre.
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in diesem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt nach außen.
Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.
Werksauschuss
Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssatzung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig ist. Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Betriebssatzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Die Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang angegeben.
Stadtrat
Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der Betriebssatzung geregelt.
II. Wichtige Verträge
US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2)
Die SUN hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbesondere das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwerken, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen Zweck gegründeten US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jahre, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.
Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption endeten diese Transaktionen.
Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Februar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B- Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 39,0 Mio. wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN ausgewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einführung des BilMoG für diese Verträge gem. § 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der Sachverhalt nur noch im Anhang angegeben. Zins-und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie im Lagebericht.
STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht.
INHALTSVERZEICHNIS
A. Wirtschaftliche Grundlagen ......................................................................................................... 1 B. Mehrjahresvergleich ................................................................................................................... 1 C. Ertragslage ................................................................................................................................. 2 D. Vermögenslage .......................................................................................................................... 3 E. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) .............................................................................................. 4
A. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründet. Zum 1. Januar 2006 wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklaborsatzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.
B. MEHRJAHRESVERGLEICH
| 2022 | |
|---|---|
| 94.794 | |
| 23.601 | |
| 24,9 | |
| 28.142 | |
| 29,7 | |
| 23.524 | |
| 13.630 | |
| 605.735 | |
| 127.475 | |
| 21,0 | |
| 21,0 | |
| 38.471 | |
| 612.536 | |
| 112.290 | |
| 18,3 | |
| -4.713 | |
| 21.734 | |
| 414 | |
| 68 |
2021 2020 2019
Kennzahlen zur Ertragslage
Umsatzerlöse TEUR 96.813 92.388 96.321 Materialaufwand TEUR 26.158 21.737 22.064 von Umsatzerlöse % 27,0 23,5 22,9 Personalaufwand TEUR 28.218 28.061 26.956 von Umsatzerlöse % 29,1 30,4 28,0 Abschreibungen TEUR 23.365 24.183 24.229 Jahresergebnis TEUR 10.654 8.077 12.519
Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 590.789 575.707 564.098 Sonderposten aus Ertrags- und Investitionszuschüssen zum 31.12. TEUR 126.931 130.774 132.272 Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonderposten zum 31.12. % 21,5 22,7 23,4 Investitionen in Anlagevermögen TEUR 38.523 35.818 28.618 Gesamtkapital zum 31.12. TEUR 597.558 582.258 578.805 Eigenkapital zum 31.12. TEUR 98.660 88.006 79.929 Eigenkapitalquote zum 31.12. % 16,5 15,1 13,8 Finanzmittelfonds zum 31.12. TEUR -7.129 -4.867 8.343 Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 25.696 24.140 37.769
Personalbezogene Kennzahlen
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Stammpersonal) VK 417 410 407 Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 68 68 66
C. ERTRAGSLAGE
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2022 und 2021 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
2022 2021 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 94.794 90,5 96.813 91,6 -2.019 -2,1 Aktivierte Eigenleistungen 3.399 3,2 3.565 3,4 -166 -4,7 Sonstige betriebliche Erträge 6.562 6,3 5.272 5,0 1.290 24,5
| Betriebliche Erträge | 104.755 | 100,0 | 105.650 | 100,0 | -895 |
|---|
-0,8
Materialaufwand 23.601 22,5 26.158 24,8 -2.557 -9,8 Personalaufwand 28.142 26,9 28.218 26,7 -76 -0,3 Abschreibungen 23.524 22,5 23.365 22,1 159 0,7 Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.291 11,7 11.454 10,8 837 7,3 Sonstige Steuern 341 0,3 254 0,2 87 34,3
| Betrieblicher Aufwand | 87.899 | 83,9 | 89.449 | 84,6 | -1.550 |
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 16.856 | 16,1 | 16.201 | 15,4 | 655 |
-1,7
-4,0
Finanzergebnis -3.226 -5.547 2.321
| Jahresergebnis | 13.630 | 10.654 | 2.976 |
|---|
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.976 erhöht. Grund hierfür sind insbesondere gestiegene sonstige Erträge sowie rückläufige Materialaufwendungen. Gegenläufig wirkte sich der Rückgang der Umsatzerlöse aus.
Der Rückgang der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus geringeren Erlösen aus Einleitungsgebühren.
Der Rückgang des Materialaufwands resultiert trotz gestiegener Kosten für Chemikalien aus gesunkenen Aufwendungen für Instandhaltung.
Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht.
D. VERMÖGENSLAGE
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2022 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2021 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1). Die Darlehen wurden dabei vollständig dem langfristigen Kapital zugeordnet.
31.12.2022 31.12.2021 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 821 0,1 872 0,1 -51 -5,8 Sachanlagen 604.914 98,8 589.917 98,8 14.997 2,5
| 605.735 | 98,9 | 590.789 | 98,9 | 14.946 |
|---|
Langfristig gebundenes Vermögen 2,5
Vorräte 4.156 0,7 3.837 0,6 319 8,3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.429 0,2 1.103 0,2 326 29,6 Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 453 0,1 1.246 0,2 -793 -63,6 Übrige Forderungen und Abgrenzungen 228 0,0 272 0,0 -44 -16,2 Flüssige Mittel 535 0,1 311 0,1 224 72,0
| 6.801 | 1,1 | 6.769 | 1,1 | 32 |
|---|---|---|---|---|
| 612.536 | 100,0 | 597.558 | 100,0 | 14.978 |
Kurzfristig gebundenes Vermögen 0,5
2,5
Kapital
Eigenkapital 112.290 18,3 98.660 16,5 13.630 13,8 Sonderposten für Investitionszuschüsse 39.749 6,5 41.228 6,9 -1.479 -3,6 Sonderposten für Empfangene Ertragszuschüsse 87.726 14,3 85.703 14,3 2.023 2,4 Langfristige Rückstellungen 55.926 9,1 70.327 11,8 -14.401 -20,5 Darlehen 256.881 41,8 243.143 40,8 13.738 5,7
| 552.572 | 90,0 | 539.061 | 90,3 | 13.511 |
|---|
Langfristig verfügbares Kapital 2,5
Kurzfristige Rückstellungen 43.931 7,2 41.405 6,9 2.526 6,1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.528 1,5 7.931 1,3 597 7,5 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 6.312 1,1 7.846 1,3 -1.534 -19,6 Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 1.193 0,2 1.315 0,2 -122 -9,3
| 59.964 | 10,0 | 58.497 | 9,7 | 1.467 |
|---|---|---|---|---|
| 612.536 | 100,0 | 597.558 | 100,0 | 14.978 |
Kurzfristig verfügbares Kapital 2,5
2,5
Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt TEUR 38.471 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Die Abschreibungen betrugen TEUR 23.524 und die Anlagenabgänge zu Buchwerten TEUR 2.
Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 13.630.
Im Berichtsjahr wurden zwei neue Darlehen über insgesamt TEUR 39.900 neu aufgenommen. Die Tilgungen betrugen TEUR 26.162.
Der Rückgang der langfristigen Rückstellungen resultiert aus dem Verbrauch der Rückstellung für Gebührenüberdeckung.
Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 18,3 % (Vorjahr 16,5 %).
E. FINANZLAGE (KAPITALFLUSSRECHNUNG)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
2021 2021 TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 13.630 10.654 Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 23.524 23.365 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -6 -54 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.864 -4.884 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -11.875 -3.752 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 192 -452 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.133 819
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 21.734 |
|---|
25.696
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 7 130 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.471 -38.523
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -38.464 |
|---|
-38.393
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 5.408 1.041 Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 39.900 33.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -26.162 -23.606
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 19.146 |
|---|
10.435
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 2.416 -2.262 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -7.129 -4.867
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -4.713 |
|---|
-7.129
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 535 311 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -5.248 -7.440
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -4.713 |
|---|
-7.129
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
- Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsoder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts- Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiteroder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggesolche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. gegenüber.
7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbeter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfülmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
esiewliet redo znag ekcurdroV eid ,tettatseg thcin se tsi segalreV sed gnugimheneG enhO .netlahebrov ethceR ellA .netierbrev uz redo/dnu negitläfleivrev uz egeW mehcsinortkele redo mehcsinahcemotof fua .wzb nekcurduzhcan frodlessüD
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggetionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, §43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- entbindet. lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 9. Haftung Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech- (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbenung zu übernehmen. sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts- Abs. 2 HGB. prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab- (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah- Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
· eßartsnegeetsreT · HbmG galreV WDI ©
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf-
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver- Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Auftrags sind stets unverbindlich. :DIkoD
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperaus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht- aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei- dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umprüfungen. wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
dergleichen und Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationsfür Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh- pflichten. ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung machen, bleibt unberührt. etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 12. Elektronische Kommunikation Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage- per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift- etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 13. Vergütung den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen- Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 14. Streitschlichtungen
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeileausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge- gungsgesetzes teilzunehmen. ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
15. Anzuwendendes Recht
steht. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
sprüche gilt nur deutsches Recht. laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
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