HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (13.12.2023)

Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2022

Anlage · 27.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Ümit Sormaz Kornburg Jasmin Bieswanger Erlenstegen Gerhard Groh Wetzendorf Dr. Otto Heimbucher Cengiz Sahin Christine Kayser Wohnen & Bauen Muggenhof Gartenstadt Nicole Alesik Werner Henning Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2022

des Eigenbetriebes

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang

Inhaltsverzeichnis Seite

  1. Bilanz zum 31. Dezember 2022 3 Aktiva 3 Passiva 4

  2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2022 5

  3. Erläuterungen 6 3.1. Allgemeine Erläuterungen 6 3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung 17

  4. Sonstige Angaben 19 4.1. Werkleitung 19 4.2. Werkausschuss 19 4.3. Prüfungshonorar 19 4.4. Angaben zum Personal 20 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20 4.6. Nachtragsbericht 20 4.7. Gewinnverwendung 21

  5. Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel 22 Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 26

1. Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva 31.12.2022 EUR 31.12.2021 EUR
820.530,00 820.530,00 43.784.696,88 606.991,17 36.371.173,00 436.758.007,00 847.296,00 2.402.669,00 3.818.658,00 80.324.861,25 604.914.352,30 1,00 1,00 2,00 4.156.408,52 1.429.109,03 17.500,00 452.831,39 0,00 209.897,17 925,59 2.091.837,59 534.656,40 18.147,66 612.535.934,47 872.297,00 872.297,00 42.713.600,95 606.991,17 31.363.475,00 435.860.614,00 1.058.133,00 2.605.747,00 3.964.426,00 71.744.250,97 589.917.238,09 1,00 1,00 2,00 3.836.660,42 1.103.367,19 0,00 1.246.147,66 0,00 255.215,66 0,00 2.604.730,51 311.005,99 16.512,58 597.558.446,59
Passiva 31.12.2022 EUR 31.12.2021 EUR
98.660.364,13 13.629.725,96 39.749.434,00 87.725.835,00 35.493.141,00 0,00 64.363.416,29 99.856.557,29 257.469.535,42 8.528.457,15 6.312.166,69 501.113,22 309.243,30 0,00 272.811.272,48 102.745,61 612.535.934,47 88.006.292,59 10.654.071,54 41.227.669,00 85.703.330,00 35.491.816,00 25.625,00 76.214.647,22 111.732.088,22 243.864.433,52 7.930.606,60 7.845.881,99 472.213,47 258.112,71 0,00 260.113.135,58 121.859,66 597.558.446,59

2. Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung 2022 EUR 2021 EUR
94.794.246,21 3.398.443,79 6.561.679,65 4.863.493,60 104.754.369,65 -9.198.779,78 -14.402.254,22 -23.601.034,00 -21.657.145,55 -6.484.700,03 -2.046.246,61 -28.141.845,58 -23.523.617,04 -12.291.072,62 -87.557.569,24 27.669,11 8.007,00 -3.253.729,60 -1.255.897,00 13.970.739,92 -341.013,96 13.629.725,96 96.813.040,46 3.565.349,71 5.271.627,93 4.879.757,42 105.650.018,10 -8.176.534,22 -17.981.857,22 -26.158.391,44 -21.727.394,66 -6.490.497,41 -2.018.283,45 -28.217.892,07 -23.364.562,43 -11.454.260,58 -89.195.106,52 23.453,70 4.448,00 -5.570.048,47 -3.169.390,00 10.908.316,81 -254.245,27 10.654.071,54

*) Ab 2022 werden die Aufwendungen f. Pauschalsteuer ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt. Zum Vergleich wurde der Wert des Jahres 2021 analog angepasst.

3. Erläuterungen

3.1. Allgemeine Erläuterungen

Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.

Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 03. Februar 2023).

Der Jahresabschluss 2022 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die vorliegende Bilanz 2022 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsanlagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“ erweitert.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.

Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungsumfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (506.402,00 EUR) werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwassergebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zugrunde.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2022 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.

Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände.

Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zuschüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebührenzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr 2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investitionszuschüsse.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.

Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %; Quelle: Deutsche Bundesbank).

Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Rentendynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vorschriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.

In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versorgungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.

Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG in 2010 kein Gebrauch gemacht.

Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vorauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging. Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den Zinserträgen zugeführt.

3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten

Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt.

Anlagevermögen

Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagenspiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Software.

Finanzanlagen

Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigenbetriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.

Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020 und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v. jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rückzahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint, wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.429 TEUR. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 120 TEUR) enthalten.

Forderungen gegen die Stadt Nürnberg

EUR

Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 452.831,39

Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr wieder zurückgegangen. Die höchste Forderung besteht dabei zwar erneut gegenüber dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), jedoch in deutlich geringerer Höhe (204 TEUR) als im Vorjahr, da Forderungen aus dem Straßenentwässerungsanteil noch vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen worden waren. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebsmittelkonto zum 31.12.2022 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirtschaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.

Stammkapital

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 03.02.2023 kein Stammkapital.

Gewinnrücklage

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde das Jahresergebnis 2021 in Höhe von 10.654.071,54 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszuschüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung, seit 2015, noch keine entsprechenden Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgabe vor. Folgt das Wasserwirtschaftsamt den Anträgen der SUN, steht zum 31.12.2022 noch ein verrechenbarer Betrag für die Maßnahmen „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ (1.756.293,01 EUR), „Überleitung Kleingründlach“ (3.493.747,52 EUR), „Stauraumkanal Volkacher Str.“ (3.099.827,27 EUR), „Überleitung Heroldsberg“ (4.236.451,22 EUR), „Stauraumkanal Vogelsgarten“ (776.387,78 EUR) i. H. v. insgesamt 13.362.706,80 EUR zur Verfügung.

Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse

Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.001 TEUR aufwiesen. Im Rahmen einer Vereinbarung und vier Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden von externen Bauträgern Mischwasser-, Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Wert von 3.331 TEUR fertiggestellt und 2022 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kosten hierfür vom jeweiligen Bauträger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang in die Sonderposten für Ertragszuschüsse. Weiterhin wurden in 2022 von einer Gesellschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Investitionszuschuss i. H. v. 76 TEUR für das Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung Becken 5 und 6 im KW 1 nach Baufortschritt gewährt und passiviert, da nach dem Umbau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (35.493.141 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (37.226.803 EUR) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.733.662 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.

Steuerrückstellung

Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2022 nicht gebildet werden. Der für die Stromsteuer Dezember 2022 in 2023 fällige Abschlag war bereits von der Höhe und Fälligkeit her bekannt und wurde deshalb unter den Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:

EUR

erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 18.625.000,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 21.646.469,13 Maßnahmen Dritter 11.421.893,00 Instandhaltung 1.079.000,00 ausstehende Rechnungen 6.486.290,00 Beihilfe für Beamte 2.126.236,00 Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.908.650,00 Abbruchkosten 0,00 Altersteilzeit 711.138,00 andere sonstige Rückstellungen 358.740,16

Summe: 64.363.416,29

zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren

Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Verpflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Aufgrund der Meldungen eines gewerblichen Kunden und der Abwassergäste wurde eine weitere Rückstellung für Gebührenrückzahlungen i. H. v. 379 TEUR gebildet. Aus der Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im laufenden Jahr ein Betrag i. H. v. 14.321 TEUR zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses entnommen. Für das letzte Jahr des Gebührenzeitraums (2020 bis 2023) steht danach noch ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 17.436 TEUR zur Verfügung.

zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen Anreiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide feststeht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.

Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2021 der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 12.918 TEUR sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2021 ein Betrag i. H. v. 4.791 TEUR vorgetragen. Für die Abwasserabgabe 2022 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe 2022 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.937 TEUR neu zurückgestellt.

Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum 31.12.2022 einen Betrag i. H. v. 21.646 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 13.363 TEUR und einem voraussichtlich nicht verrechenbaren Anteil i. H. v. 8.284 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet.

zu Maßnahmen Dritter

Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Vereinbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertiggestellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die unentgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.

zu Instandhaltung

Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Darin enthalten waren auch die Rückstellungen für die Erneuerung der Rohrleitungen an den Fauleiern (800 TEUR) sowie Sanierung des Faulschlammpumpwerks in der Schlammfaulung (396 TEUR). Diese Maßnahmen sollten innerhalb der Investitionsmaßnahme „Ertüchtigung und Umbau der Schlammfaulungsanlage“ abgewickelt werden. Aufgrund der langjährigen Bauzeit haben sich die Kosten für die Umsetzung drastisch erhöht, weshalb die bestehenden Anlagen auf ihre Standfestigkeit überprüft wurden. Das Ergebnis ließ darauf schließen, dass die Anlagen noch über eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren betrieben werden können. Deshalb wird die Umsetzung der o. g. Teilmaßnahmen nicht weiterverfolgt und die hierfür gebildeten Rückstellungen i. H. v. insgesamt 1.196 TEUR, nach Genehmigung durch die Werkleitung, erfolgswirksam aufgelöst. Anschließend bleibt noch eine Rückstellung i. H. v. 1.079 TEUR für drei Maßnahmen bestehen, die entweder kurz vor der Durchführung stehen bzw. weiterhin als notwendig erachtet werden.

zu ausstehenden Rechnungen

Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2022 erbracht wurden.

zu Beihilfe für Beamte

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensionszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg

Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:

EUR

Stand zum 01.01. 2.374.669,00 Verbrauch -249.832,00 Zinsanteil Zuführung 1.399,00

Stand zum 31.12. 2.126.236,00

zu Altersteilzeit

Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berechnung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeitblockmodell.

Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.

EUR

Stand zum 01.01. 549.735,00 Zuführung 157.170,00 Zinsanteil Zuführung 4.233,00

Stand zum 31.12. 711.138,00

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg

EUR

Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 5.248.393,75

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.063.228,04

Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 544,90

Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Darlehensaufnahme hat sich mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 39,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr nochmals erhöht.

Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN

US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung

Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte umfassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pumpwerke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.

Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen.

Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-Investor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in einen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollständig beendet.

Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.

Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben.

Zins- und Tilgungsplan

zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber

der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG

Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo

Zins- bzw. Fälligkeitsdatum

USD USD USD USD

02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80

Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2022 1 USD = 1,1326 EUR

bewerteter

fortgeführter

Zinsen EUR Zahlbetrag EUR Darlehenssaldo

Saldovortrag 01.01.2022 EUR Darlehenssaldo EUR

per 02.01.2022 per 02.01.2022 EUR

per 02.01.2022

per 31.12.2022

25.005.163,29 1.617.834,06 0,00 26.622.997,35 28.270.398,27

Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2022: 1.647.400,92

Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2022 1 USD = 1,0666 EUR

Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan

Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo

Zins- bzw. Fälligkeitsdatum

USD USD USD USD

02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28

02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80

02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05

02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11

02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64

02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26

02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00

Derivatgeschäfte

Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.

In 2022 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.

In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt.

ausstehender Buchwert

Nominalbetrag des Marktwert per Zins- Darlehens- Grundgeschäft

Laufzeit

Payerswaps in 31.12.2022 EUR satz % konto-Nr. per 31.12.2022

TEUR TEUR

2.750 15.02.09 - 15.02.28 122.189,57 4,400 41077 2.750

3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2022

EUR

Einleitungsgebühr Schmutzwasser 47.113.451,54

Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.311.839,78

Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.477.000,00

Straßenentwässerungsanteil der Stadt 11.041.956,94

Erlöse Umweltanalytik 3.415.477,59

sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.439.242,72

weitere Umsatzerlöse 995.277,64

Summe: 94.794.246,21

Weitere Umsatzerlöse

Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterverrechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 365 TEUR. Die Erlöse für die ebenfalls von dieser Abteilung durchgeführten Winterdienstarbeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr mit 132 TEUR aufgrund der milden Witterung mehr als halbiert. Weiterhin wurden hierunter Erlöse für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 146 TEUR erfasst. Die in 2022 für Personalkostenersatz erzielten Erlöse i. H. v. 116 TEUR stammen vor allem aus dem Betrieb des Schadstoffmobils, aus Erstattungen für Mutterschaftsgeld, für Verdienstausfälle durch Quarantäne und der Erstattung von Versorgungsbezügen für Beamte. Mit 72 TEUR trugen die Kostenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Gewässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt dabei der SUN. Bis zum Jahr 2021 wurden unter dieser Rubrik auch die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen ausgewiesen. Aufgrund einer Prüfungsanmerkung bei der letzten Jahresabschlussprüfung wurde im laufenden Geschäftsjahr eine Umgliederung in die sonstigen betrieblichen Erträge vorgenommen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.863 TEUR). Erwähnenswert ist in dieser Rubrik noch der Anstieg der Erträge aus Zwangsgeldern um 52 TEUR auf 80 TEUR. Diese fielen hauptsächlich für die Nichteinhaltung einer wiederkehrenden Überprüfungspflicht der Eigentümer für private Grundstücksentwässerungsanlagen an. Wie im vorherigen Abschnitt geschildert, fließen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 auch die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in diese Erträge ein. Im Gegensatz zum Vorjahr, fiel im laufenden Jahr hierfür jedoch nur ein kaum nennenswerter Betrag i. H. v. 7 TEUR an.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Abwasserabgabe (3.937 TEUR) dar, welche geringfügig unter dem Vorjahreswert liegt. Die Position mit dem zweithöchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v. 3.264 TEUR, die nach einem Rückgang im Vorjahr, wieder um 88 TEUR angestiegen sind. Die Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von 2.068 TEUR konstant. Bei den einzelverrechneten Dienstleistungen sind die Kostentreiber das Kassen- und Steueramt für die Abrechnung der Abwassergebühren (763 TEUR), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, vor allem mit der Sondernutzungspauschale (222 TEUR), sowie das Rechtsamt mit der Genehmigung der Auftragsvergaben der SUN.

Finanzergebnis

Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene Darlehen (18 TEUR), aus Zinserträgen für Rückstellungen (8 TEUR) sowie aus Zinserträgen für Verwahrentgelte von Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften), für Zinsen aus Ausleihungen und für Stundungszinsen (insg. 1 TEUR).

Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.866 TEUR) und Derivate (608 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen minderten den Zinsaufwand gegenüber dem Vorjahr um 380 TEUR. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich deutlich um 1.632 TEUR auf insgesamt 1.086 TEUR, ebenso der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um 281 TEUR auf 170 TEUR. Während bis zum dritten Quartal 2022 Verwahrgeldkosten für ein Guthaben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren, wurden ab dem vierten Quartal aufgrund der Zinswende Sollzinsen für negative Kontenbestände erhoben, sodass hierfür im Gesamtjahr wieder ein nennenswerter Aufwand i. H. v. 29 TEUR anfiel. Ein geringfügiger Zinsanteil entstand für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.

4. Sonstige Angaben

4.1. Werkleitung

Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferentin d. Stadt Nbg. Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin

Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2022 betrugen 211.951,11 EUR, die laufenden Versorgungsaufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen aus der Pensionsrückstellung, 26.286,19 EUR.

4.2. Werkausschuss

Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg

Stadträtin Nicole Alesik (bis 08/2022) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwester Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH) Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe (ab 09/2022) Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R. Stadtrat Kai Küfner Bäckermeister Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R. Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter

Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Vergütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet.

4.3. Prüfungshonorar

Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.

4.4. Angaben zum Personal

Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2022

Personenbezogen

Beamte 21 Angestellte 224 Arbeiter 169

Zwischensumme Stammpersonal: 414

Auszubildende 21 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst k. A.

Summe: 435

4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies entspricht insgesamt 1.188 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 34,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 14,9 Mio. EUR.

4.6. Nachtragsbericht

Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. Die Weltwirtschaftslage, insbesondere der weiter andauernde Ukrainekrieg, führen weiterhin zu hohen Energiepreisen und Rohstoffknappheit. Der Stromaufwand fällt erst ab dem Jahr 2023 deutlich höher aus, bei Chemikalien und Baukosten haben sich bereits im Berichtsjahr deutliche Preiserhöhungen abgezeichnet. Im Bausektor fließen auch höhere Lohnkosten aufgrund des Fachkräftemangels mit ein. Höhere Lebenshaltungskosten und die zunehmend schwierige Aquirierung von Fachpersonal, besonders im technischen Bereich, haben auch zu einem vergleichweise hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst geführt. Dies wird sich durch den darin enthaltenen Inflationsausgleich i. H. v. 3 TEUR je Mitarbeiter bereits in der Zeit von Juni 2023 – Februar 2024 in den Personalkosten auswirken. Ab März 2024 folgt eine dauerhafte Tariferhöhung, welche den Personalaufwand um knapp zehn Prozent erhöht. Auf der Einnahmenseite wirkt sich der Trend zum Energiesparen in Form von rückläufigen Frischwassermengen aus, welche die Bemessungsgrundlage der Abwassergebühren darstellen und damit zu geringeren Umsatzerlösen führen.

Anlage 1: Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand 01.01.2022 Zugang + Abgang - Umbuchungen + / - Endstand 31.12.2022 Anfangsstand 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
Immaterielle I. Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.650.428,35 154.775,78 2.891,01 +8.833,96 7.811.147,08 6.778.131,35
II. Sachanlagen Grundstücke mit Geschäfts-, 1. Betriebs- und anderen Bauten 2. unbebaute Grundstücke 3. Abwasserreinigungsanlagen 4. Abwassersammlungsanlagen Maschinen und maschinelle 5. Anlagen 6. Fahrzeuge Betriebs- und Geschäfts- 7. ausstattung 8. Anlagen im Bau 117.397.768,67 606.991,17 330.479.930,03 859.372.729,35 9.475.211,94 8.223.705,48 18.555.871,02 71.744.250,97 11.273,23 0,00 68.024,82 3.559.653,11 6.766,61 317.294,79 929.126,08 33.424.287,83 0,00 0,00 1.382.032,79 8.016,15 106.292,87 89.355,71 154.433,79 0,00 +3.023.914,28 0,00 +8.300.520,57 +13.395.093,53 +104.522,00 0,00 +10.793,21 -24.843.677,55 120.432.956,18 606.991,17 337.466.442,63 876.319.459,84 9.480.207,68 8.451.644,56 19.341.356,52 80.324.861,25 74.684.167,72 0,00 299.116.455,03 423.512.115,35 8.417.078,94 5.617.958,48 14.591.445,02 0,00
Summe Sachanlagen 1.415.856.458,63 38.316.426,47 1.740.131,31 -8.833,96 1.452.423.919,83 825.939.220,54
III. Finanzanlagen
Anteile verbundene 1. Unternehmen 2. Ausleihung KSVN 25.000,00 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 2.150.000,00 24.999,00 2.149.999,00
G e s a m t s u m m e 1.425.681.886,98 38.471.202,25 1.743.022,32 0,00 1.462.410.066,91 834.892.349,89

In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten: Anlagen im Bau Ableitung: 337.943,00 Anlagen im Bau Reinigung: 168.459,00 Gesamt: 506.402,00

Restbuchwerte Kennzahlen
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr + Abschreibungen auf die Spalte 4 - Abgänge - Abschreibungen auf die Spalte 5 - Umbuchungen + / - Endstand 31.12.2022 am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2022 am Ende des vorangegang. Wirtschaftsjahres 01.01.2022 Durch- schnittlicher Abschrei- bungssatz 2) Durch- schnittlicher Restbuchwert 3)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
215.376,74 2.891,01 0,00 6.990.617,08 820.530,00 872.297,00 2,76 10,50
2.015.059,58 0,00 3.360.847,39 16.056.196,64 270.437,61 520.372,79 1.085.326,29 0,00 0,00 0,00 1.382.032,79 6.859,15 105.572,87 89.355,71 154.072,79 0,00 -50.968,00 0,00 0,00 0,00 50.968,00 0,00 0,00 0,00 76.648.259,30 0,00 301.095.269,63 439.561.452,84 8.632.911,68 6.048.975,56 15.522.698,52 0,00 43.784.696,88 606.991,17 36.371.173,00 436.758.007,00 847.296,00 2.402.669,00 3.818.658,00 80.324.861,25 42.713.600,95 606.991,17 31.363.475,00 435.860.614,00 1.058.133,00 2.605.747,00 3.964.426,00 71.744.250,97 1,67 0,00 1,00 1,83 2,85 6,16 5,61 0,00 36,36 100,00 10,78 49,84 8,94 28,43 19,74 100,00
23.308.240,30 1.737.893,31 0,00 847.509.567,53 604.914.352,30 589.917.238,09 1,60 41,65
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.999,00 2.149.999,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23.523.617,04 1.740.784,32 0,00 856.675.182,61 605.734.884,30 590.789.537,09 1,61 41,42

Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand 01.01.2022 Zugang + Abgang - Umbuchungen + / - Endstand 31.12.2022 Anfangsstand 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
Immaterielle Vermögens- I. gegenstände 1. b. Zuwendung II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge b. Zuwendungen 4. Abwasserreinigungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen 5. Abwassersammlungsanlagen a. Beiträge b. Zuwendungen c Anteile Dritter 6. Maschinen und maschinelle Anlagen a. Beiträge 7. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung b. Zuwendungen c. Anteile Dritter 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.585.265,53 164.749.800,40 64.238.835,51 23.291.247,10 0,00 1.012,05 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 76.124,01 2.000.835,59 0,00 3.330.804,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 55.661.389,54 166.750.635,99 64.238.835,51 26.622.051,10 0,00 1.012,05 80.000,00 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.523.500,53 97.069.055,40 24.073.301,51 5.268.662,10 0,00 642,05 80.000,00
Summe Beiträge Summe Zuwendungen Summe Anteile Dritter 228.266.395,17 120.490.845,29 23.371.247,10 2.000.835,59 76.124,01 3.330.804,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 230.267.230,76 120.566.969,30 26.702.051,10 160.585.650,17 79.263.176,29 5.348.662,10
G e s a m t s u m m e 372.128.487,56 5.407.763,60 0,00 0,00 377.536.251,16 245.197.488,56

1)Spalte 6 ./. Spalte 11 2)(Spalte 8 x 100) : Spalte 6 3)(Spalte 12 x 100) : Spalte 6

Restbuchwerte Kennzahlen
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf Abgänge (Spalte 4) - Abschreibungen auf Umbuchungen (Spalte 5 ) Endstand 31.12.2022 am Ende des Wirtschaftsjahres 1) 31.12.2022 am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 01.01.2022 Durchschnitt- licher Abschrei- bungssatz 2) Durchschnitt- licher Rest- buchwert 3)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
0,00 0,00 0,00 0,00 298.851,01 2.817.839,59 1.255.430,00 491.295,00 0,00 78,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 39.190,39 559.406,12 626.541,81 62.957.188,65 54.822.351,54 99.886.894,99 25.328.731,51 5.759.957,10 0,00 720,05 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 839.038,00 66.863.741,00 38.910.104,00 20.862.094,00 0,00 292,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.061.765,00 67.680.745,00 40.165.534,00 18.022.585,00 0,00 370,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,54 1,69 1,95 1,85 0,00 7,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,51 40,10 60,57 78,36 0,00 28,85 0,00
2.817.839,59 1.554.359,01 491.295,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 163.403.489,76 80.817.535,30 5.839.957,10 66.863.741,00 39.749.434,00 20.862.094,00 67.680.745,00 41.227.669,00 18.022.585,00 1,22 1,29 1,84 29,04 32,97 78,13
4.863.493,60 0,00 0,00 250.060.982,16 127.475.269,00 126.930.999,00 1,29 33,77

Beiträge 55300 3.309.134,59

Zuwendungen 55400 1.554.359,01

Gesamtsumme 4.863.493,60

Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022

Art der Verbindlichkeit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg 4. Sonstige Verbindlichkeiten Summe: Gesamtbetrag 2022 EUR 257.469.535,42 8.528.457,15 6.312.166,69 501.113,22 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre 29.306.732,40 110.511.997,52 117.650.805,50 8.528.457,15 0,00 0,00 6.312.166,69 0,00 0,00 361.113,22 140.000,00 0,00 Gesamtbetrag 2021 EUR 243.864.433,52 7.930.606,60 7.845.881,99 472.213,47 Veränderung zum Vorjahr in EUR in % 13.605.101,90 +5,6% 597.850,55 +7,5% -1.533.715,30 -19,5% 28.899,75 +6,1%
272.811.272,48 44.508.469,46 110.651.997,52 117.650.805,50 260.113.135,58 12.698.136,90 +4,9%

Lagebericht 2022

des Eigenbetriebs

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Inhaltsverzeichnis Seite

I. Grundlage des Unternehmens 3

A. Geschäftsmodell 3 B. Organisation und Steuerung 4 C. Forschung und Entwicklung 5

II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5

III. Geschäftsentwicklung 5

  1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6 2. Entwicklung der Aufwendungen 8 3. Jahresergebnis 9 4. Entwicklung des Eigenkapitals 10 5. Entwicklung der Rückstellungen 11 6. Lage der Liquidität 12

IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13

  1. Marktrisiken 13 2. Betriebsrisiken 13 3. Risikomanagement 14 4. Umweltbelange 14 5. Risiken aus dem Finanzbereich 14 6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 14 7. Risiken der Preisentwicklung 15 8. Chancen 15

V. Prognosebericht 15

  1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 15 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 16 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs 16

VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17

  1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 17 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigs- 17 ten Anlagen 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17 4. Personalangaben 18

Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20 Anlage 2: Anlagen im Bau 21

Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen.

I. Grundlage des Unternehmens

A. Geschäftsmodell

Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.

Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasserund Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Kanalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.

An die städtische Kanalisation waren 540.754 (= 99,9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2022 angeschlossen. Die Eigentümer der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.624 Einwohnern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.

SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen  Kalchreuth  Oberasbach  Schwaig  Stein  Wolkersdorf (Stadt Schwabach)  sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.

Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.677 Einwohnern 9,56 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.

Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht.

Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1.468 km einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 551.410 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.

SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:

 Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)  Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)

In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 66,3 Mio. m³ (Vorjahr 70,9 Mio. m³) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.

B. Organisation und Steuerung

Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin).

Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.

Werkbereich Stadtentwässerung:

Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:

 Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbauwerke  Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung  Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.

Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projektsteuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme.

Werkbereich Umweltanalytik:

Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:

 Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement.  Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2.

Kaufmännischer Bereich:

Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebieten:

 Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation  Finanzen und Rechnungswesen  Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und Beiträge  Kommunikation und Datenverarbeitung

Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.

C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH

Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligte sich der SUN an einem geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschlussbericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018 wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunsten des Baus einer Klärschlamm-Monoverbrennung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertung des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausgereichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020 in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.

Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleistet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergebnisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere Drohverlustrückstellung angezeigt.

II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurde auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte. Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrittweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie. Im Februar 2022 begann der Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine, der infolge der Wirtschaftssanktionen der EU zu weiteren Störungen der Lieferketten und zu einer krisenhaften Situation bei der Energieversorgung in Deutschland führte. Auch die 2022 noch mehrere Monate fortgeführte Lockdown-Politik wegen Corona führte zu weiteren Störungen in den Lieferketten. Die 2022 plötzlich stark steigende Inflation und darauffolgenden Erhöhungen der Kreditzinsen bremsen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Jahr 2021.

III. Geschäftsentwicklung

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 14.977 TEUR erhöht. Auf der Vermögensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanlagevermögens (+14.997 TEUR) zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-793 TEUR). Demgegenüber angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+326 TEUR).

Das infolge des Jahresergebnisses 2022 gestiegene Eigenkapital und gleichbleibende Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (+1 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (-11.851 TEUR) gegenüberstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.605 TEUR) sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (+1.534 TEUR) gesunken.

Die Eigenkapitalquote i. H. v. 18,3 % (Vj.: 16,5 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.

1. Entwicklung der Umsatzerlöse

Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitragsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.

Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

Umsatzerlöse (TEUR) 2018 2019 2020 2021 2022
Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Rückstellung für Gebührenerstattungen -12.240 -4.636 9.749 14.964 14.477
Straßenentwässerungsanteil 10.859 9.300 9.800 10.481 11.042
Starkverschmutzergebühren 1.424 1.218 887 1.004 472
Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.691 3.325 3.045 3.198 3.409
Gebühren für Analytik 3.166 3.094 2.960 3.062 3.415
sonstige Entgelte 341 475 298 352 545
weitere Umsatzerlöse *) 1.290 1.186 1.007 1.105 995
Gesamt 87.756 96.321 92.388 96.813 94.794
*) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang von Anlagen umgegliedert wurde.

Die Umsatzerlöse sanken im Vergleich zu 2021 (96.813 TEUR) um 2.019 TEUR auf 94.794 TEUR. Dies liegt maßgeblich daran, dass die veranlagte Frischwassermenge erneut zurückgegangen ist. Der Straßenentwässerungsanteil ist nochmals leicht angestiegen, enthält aber auch in diesem Jahr Nachverrechnungen für Vorjahre. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühren muss davon ausgegangen werden, dass dieser dauerhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat. Der diesjährige Verbrauch der Rückstellung für Gebührenerstattung (14.477 TEUR) liegt in etwa (-487 TEUR) auf Vorjahresniveau. Diese wurde im vorherigen Gebührenzeitraum gebildet und gleicht nun die durch den gesenkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus.

Umsatzerlöse (TEUR) IST 2022 Plan 2022 Diff. Plan zu IST IST 2021 Diff. IST 2022 zu 2021
Einleitungsgebühren 60.439 63.485 -3.046 62.647 -2.208
Rückstellung für Gebührenerstattungen 14.477 0 14.477 14.964 -487
Straßenentwässerungsanteil 11.042 10.500 542 10.481 561
Starkverschmutzergebühren 472 1.200 -728 1.004 -532
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.409 3.100 309 3.198 211
Gebühren für Analytik 3.415 3.014 401 3.062 353
sonstige Entgelte 545 350 195 352 193
weitere Umsatzerlöse *) 995 815 180 1.105 -110
Gesamt 94.794 82.464 12.330 96.813 -2.019
*) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang von Anlagen umgegliedert wurde.

Die Umsatzerlöse insgesamt (94.794 TEUR) sind um 12.330 TEUR höher ausgefallen als geplant (82.464 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Höhe des Verbrauchs der Gebührenüberschussrückstellung (14.477 TEUR) nicht in der Planung enthalten war. Gegenläufig sind die Einleitungsgebühren, die mit 60.439 TEUR um 3.046 TEUR unter dem Planwert von 63.485 liegen. Für die Starkverschmutzergebühren gilt das oben ausgeführte. Die übrigen Positionen liegen erfreulich geringfügig über den geplanten Ansätzen.

Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:

Entwicklung der Umsätze

(in TEURO)

120.000

100.000

80.000

60.000

40.000

20.000

0

-20.000 2022 60.439 11.042 472 3.409 995 545 3.415 14.477 94.794

2018 2019 2020 2021
80.225 82.359 64.642 62.647
10.859 9.300 9.800 10.481
1.424 1.218 887 1.004
2.691 3.325 3.045 3.198
1.290 1.186 1.007 1.105
341 475 298 352
3.166 3.094 2.960 3.062
-12.240 -4.636 9.749 14.964
Gesamt 87.756 96.321 92.388 96.813

Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrechnungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar:

Einleitungsgebühren (TEUR) 2018 2019 2.020 2021 2022
Veranlagte Frischwassermenge 29.678 30.784 30.189 29.628 28.211
Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 1,67 1,67 1,67
Summe Schmutzwassergebühr 59.950 62.184 50.415 49.478 47.113
Veranlagte Grundflächen 28.780 28.740 29.053 28.577 28.633
Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,43 0,43 0,43
Summe Niederschlagswassergebühr 18.707 18.681 12.493 12.288 12.312
sonstige Einleitungsgebühren 1.568 1.494 1.734 881 1.014
Summe Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Erträge gesamt (TEUR) IST 2022 Plan 2022 Diff. Plan zu IST IST 2021 Diff. IST 2022 zu 2021
Umsatzerlöse 94.794 82.464 12.330 96.813 -2.019
andere aktivierte Eigenleistungen 3.398 2.250 1.148 3.565 -167
sonstige betriebliche Erträge 6.562 5.136 1.426 5.272 1.290
Gesamt 104.754 89.850 14.904 105.650 -896

Die Erträge liegen mit 104.754 TEUR rund 14.904 TEUR über dem Planansatz (89.850 TEUR) für das Jahr 2022. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebührenüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.477 TEUR zur positiven Entwicklung beiträgt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrechnung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsanteil um 542 TEUR höher aus, als der Planansatz.

2. Entwicklung der Aufwendungen

2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt

Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

Aufwendungen 2018 2019 2020 2021 2022
IST IST IST IST IST
Materialaufwand incl. Instandhaltung 21.457 22.064 21.737 26.158 23.601
Personalaufwand und Sozialabgaben 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142
Abschreibungen 24.243 24.229 24.183 23.365 23.524
sonstige betriebliche Aufwendungen 10.890 11.144 12.176 11.455 12.291
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -8 -6 -8 -23 -28
Abschreibungen auf Finanzanlagen 248 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.691 6.709 6.416 5.570 3.254
sonstige Steuern 12 1.293 566 254 341
Summe 90.017 92.389 93.139 94.996 91.125

Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:

Aufwendungen

(in TEUR) 100.000

Abbildung 1

90.000

80.000

70.000

60.000

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

0

2018 2019 2020 2021 2022
Personalaufwand 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142
Zinsergebnis 7.683 6.703 6.408 5.547 3.226
Abschreibungen 24.491 24.229 24.183 23.365 23.524
sonstiger betr. Aufwand und Steuer 10.902 12.437 12.742 11.709 12.632
Materialaufwand 21.457 22.064 21.737 26.158 23.601
Gesamtaufwand 90.017 92.389 93.131 94.996 91.125

Der Materialaufwand ist insgesamt um 2.557 TEUR zurückgegangen, da das Kostenniveau des Vorjahres auf einen Sondereffekt zurückzuführen war. Die Kosten für Chemikalien sind um 1.756 TEUR gestiegen. Im Bereich der bezogenen Leistungen ist ein Kostenrückgang von 3.580 TEUR zu verzeichnen, für den die rückläufigen Kosten bei der Instandhaltung Maschinentechnik (-619 TEUR) und Rohrleitungsnetz (-202 TEUR) im Klärwerk, die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (-2.757 TEUR Sondereffekt im Vorjahr) sowie die Kosten für die Beseitigung des Betriebs- und Sondermülls (-287 TEUR) ursächlich sind.

Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 836 TEUR angestiegen. Darin enthalten ist ein Anstieg der Abbruchkosten für Anlagen in Höhe von 602 TEUR.

Die Abschreibungen und der Personalaufwand sind weitgehend stabil. Das Zinsergebnis spiegelt die gestiegenen Zinsen am Kreditmarkt noch nicht wider. Für den konkreten Rückgang (-2.316 TEUR) ist wesentlich die Pensionsrückstellung (-1.632 TEUR) ursächlich.

Gegenüber dem Plan trugen vor allem die geringeren Zinsaufwendungen zum verbesserten Ergebnis bei. Dabei blieben sowohl die Zinsen und Aufwendungen am Kapitalmarkt (-1.325 TEUR) wie auch die Zinsen für Pensionsrückstellungen (-782 TEUR) deutlich unterhalb des geplanten Wertes. Der Materialaufwand lag zwar insgesamt 1.654 TEUR unter dem Planansatz, jedoch war der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 6.302 TEUR deutlich über dem Planansatz (+4.220 TEUR), was auf die Preisexplosion am Chemikalienmarkt zurückzuführen ist. Dafür blieben die Aufwendungen für Instandhaltungen unterhalb des, wegen der sich abzeichnenden Inflation, großzügig bemessenen Planansatzes. Die Aufwendungen für Energie sind mit -1.013 TEUR auch deutlich hinter dem geplanten Wert geblieben, da die Eigenstromerzeugung mittels BHKW optimal gelang und zwei Verdichter in energieeffizientere Modelle getauscht werden konnten.

2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen

Der Personalaufwand in Höhe von 28.142 TEUR liegt um 75 TEUR (0,3 %) unter dem Wert des Vorjahres. Der Rückgang der Beschäftigtenentgelte (-221 TEUR) wird vom Anstieg der Beamtenbezüge (+159 TEUR) weitgehend kompensiert. Der verbleibende Rückgang um 62 TEUR ist auf arbeitsmarktbedingte Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen zurückzuführen. Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 177 TEUR (-13,3 %) war etwas geringer als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Altersversorgung errechnet sich ein Rückgang der Personalkosten um -0,9 %.

Personalaufwand 2018 2019 2020 2021 2022 Veränderung ggü Vj.
(Angaben in TEUR) abs. in %
Beschäftigtenentgelt 18.363 19.157 19.702 20.407 20.186 -221 -1,1%
Beamtenbezüge 1.091 1.092 1.091 1.168 1.327 159 13,6%
Veränderung Rückstellungen -57 89 390 152 144 -8 -5,3%
Soziale Abgaben 3.913 4.127 4.296 4.472 4.439 -33 -0,7%
Altersversorgung 3.526 3.549 3.538 3.530 3.381 -149 -4,2%
Rückstellungen f. Altersversorgung -1.352 -1.058 -956 -1.512 -1.335 177 -11,7%
Summe Personalaufwand 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142 -75 -0,3%
Weiterbildungsaufwand 348 347 190 241 307 66 27,4%

Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise erneut angestiegen, und erreicht das Niveau vor der Corona-Pandemie. Die IFAT Messe fand erstmals nach den Corona-Restriktionen wieder statt und wurde von den Beschäftigten wieder intensiv als Fortbildungsmöglichkeit besucht.

3. Jahresergebnis

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 13.630 TEUR (Vj.: 10.654 TEUR) und damit um 2.976 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.

Gegenüber dem Plan (-6.450 TEUR) konnte ein um 20.080 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt werden. Davon entfallen 14.477 TEUR auf den nicht als Planansatz geführten Verbrauch der Gebührenüberschussrückstellung. Die weiteren Gründe wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.

4. Entwicklung des Eigenkapitals

Entwicklung des Eigenkapitals 01.01.2022 Zuführung Ergebnis- verwendung 31.12.2022 Netto- veränderung
(Angaben in TEUR)
Stammkapital 0 0 0 0 0
Rücklagen
- Gewinnrücklage 88.006 10.654 98.660 10.654
- Sonderrücklage
Ergebnisvorträge
Jahresergebnis 10.654 13.630 -10.654 13.630 2.976
Gesamt Eigenkapital 98.660 24.284 -10.654 112.290 13.630
Gesamtkapital 597.558 612.535
Eigenkapitalquote 16,51% 18,33%

Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SUN wurde das Jahresergebnis 2021 (10.654 TEUR) der Gewinnrücklage (nun 98.660 TEUR) zugewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2022 auf 112.289 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 18,33% (Vorjahr 16,51%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar.

Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (39.749 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.726 TEUR), die dem Eigenkapital als gleichwertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 39,1%.

5. Entwicklung der Rückstellungen

Entwicklung der Rückstellungen (Angaben in TEUR) 01.01.2022 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2022
originär Zinsanteil
Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 31.757 14.477 0 0 156 17.436
Pensionen 35.492 1.085 0 0 1.086 35.493
Abwasserabgabe 17.709 0 0 3.937 0 21.646
Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 13.481 2.059 0 0 0 11.422
ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.470 797 385 3.743 0 5.031
Beamtenbeihilfen 2.375 250 0 0 1 2.126
Instandhaltung 2.275 0 1.196 0 0 1.079
ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 2.441 2.278 124 1.417 0 1.456
Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.104 1.104 0 1.110 0 1.110
Urlaubsguthaben 802 802 0 799 0 799
Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 379 0 1.189
Altersteilzeit 550 0 0 157 4 711
Dienstjubiläen 153 5 9 20 1 160
Abbruchkosten 125 75 50 0 0 0
Jahresabschlusskosten 59 59 0 59 0 59
Rechtsstreitigkeiten 61 0 8 38 0 91
Aufbewahrungskosten Bilanz 41 0 0 8 -1 48
Rückstellungen für sonstige Steuern 26 26 0 0 0 0
Leistungsentgelt 1 1 0 0 0 0
Gesamt Rückstellungen 111.732 23.018 1.772 11.667 1.247 99.856

Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10 ff erläutert.

6. Lage der Liquidität

Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-Management der Stadt Nürnberg integriert ist, ist die Liquidität gewährleistet. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss:

2022 2021 TEUR TEUR

1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Jahresergebnis 13.630 10.654

Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.524 23.365 Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -6 -54 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.864 -4.884 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -11.875 -3.752 Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 192 -452 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.133 819

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 21.734 25.696

2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 7 130 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.471 -38.523

Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.464 -38.393

3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 5.408 1.041 Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 39.900 33.000 Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -26.162 -23.606

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.146 10.435

4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 2.416 -2.262 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -7.129 -4.867

Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129

5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Liquide Mittel 535 311 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -5.248 -7.440

Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129

IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung

1. Marktrisiken

Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest.

Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken.

Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Bereich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.

2. Betriebsrisiken

Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Abwassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.

Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen ausgelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:

Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teilbereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.

Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025. Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ringversuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weitgehend ausgeschlossen.

3. Risikomanagement

In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten, eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. bestehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt werden kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Führungsbesprechungen thematisiert. In 2023 wird das Risikomanagement insgesamt neustrukturiert und an neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst.

4. Umweltbelange

Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits regelmäßig überprüft.

Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).

5. Risiken aus dem Finanzbereich

Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten

Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.

Derivative Zinsinstrumente sind:  Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap),  Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und  Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).

Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.

6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs

Aufgrund der Störungen der Lieferketten durch die Maßnahmen zur Corona-Pandemie und infolge des Ukrainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Ukrainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei der Versorgung von Treibstoffen und Strom möglicherweise zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus steigen dadurch voraussichtlich die Bezugskosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hierbei zusätzlich noch zu Lieferengpässen kommen könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist rückläufig, vermutlich durch den stagnierenden Bevölkerungszuwachs und Einsparungen beim Warmwasserverbrauch, aufgrund der hohen Energiepreise. Bei den industriellen und gewerblichen Gebührenzahlern in Nürnberg wird kein erheblicher Produktionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungsoder Absatzmarkt aufgrund des Ukrainekriegs befürchtet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produktionswasserverbrauchs und damit des Abwassers führen würde.

Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maßnahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten.

7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung

Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtragsforderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation aufgrund der politischen Lage und von Lieferkettenproblemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Gebührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon auszugehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.

8. Chancen

Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kommunalen Aufgabe der SUN, nur in begrenztem Maße möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, dass für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter verschärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch weitere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Aktuell befindet sich bereits die Überleitung des Abwassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allianz der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpolitik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern des Niederschlagswassers in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kostenintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhaltesysteme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärgases bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträger helfen der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.

V. Prognosebericht

1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs

Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.

Während der Berichtserstellung lag bereits das Monatsergebnis bis April 2023 vor. Daraus lassen sich bereits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um 367 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum des Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch keine wirtschaftliche Erholung erkennbar. Der andauernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abwassermenge der industriellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben, so dass eine Erholung der Erlöse erwartet wird. Die aktivierten Eigenleistungen liegen per 30.04.2023 um 196 TEUR unter dem Vorjahreszeitraum.

Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für Chemikalien erneut angestiegen (+314 TEUR), außerdem verursacht ein Einmaleffekt erhebliche Kostensteigerung bei der Instandhaltung von Organisationsmitteln für Datenverarbeitung (+220 TEUR). Der Personalaufwand ist leicht angestiegen (+102 TEUR), wird aber ab Juni sprunghaft ansteigen, da dann laut Tarifabschluss die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes stattfinden wird, die insgesamt etwa 1.200 TEUR Mehrkosten verursacht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich etwa auf Vorjahresniveau (-139 TEUR). Ursächlich dafür sind die aktuell rückläufigen Ausgaben für Gutachten (-273 TEUR) und für Datenverarbeitung (-159 TEUR).

Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 12 TEUR über den Aufwendungen des Vorjahres und damit auf stabilem Niveau. Für 2024 wird damit gerechnet, dass das Zinsniveau leicht ansteigt.

Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2023 ein um 376 TEUR schlechteres Ergebnis als im Vergleichszeitraum 2022. Statt eines Verlustes i. H. v. 4.947 TEUR zum 30.04.2022 ergibt sich in 2023 zum gleichen Stichtag ein Verlust i. H. v. 5.323 TEUR.

Im Wirtschaftsplan 2023 – 2026 wird für 2023 mit einem Gewinn von 4.400 TEUR (2022: -6.450 TEUR) geplant. Wesentliche Einflussgröße für die steigenden Erträge ist die Auflösung der Gebührenüberschussrückstellung (+15.963 TEUR). Die geplanten Umsatzerlöse liegen mit 81.689 TEUR etwas unterhalb (-775 TEUR) des Planansatzes des Vorjahres mit 82.464 TEUR. Dieser stehen erwartete Aufwandssteigerungen bei den Materialkosten (+2.945 TEUR) und leicht steigende Personalkosten (+1.766 TEUR) gegenüber.

2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung

Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für

 Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)  Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen)

hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.

Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflösung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für 2022 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 14,5 Mio. €.

3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges

Betriebsintern wird die Coronapandemie im Jahr 2023 und darüber hinaus keine Einschränkungen mehr verursachen. Allerdings deuten einige Anzeichen darauf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs weiterhin zu Engpässen von Baumaterialen kommen könnte und wohl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Chemikalien für die SUN höher ausfallen könnten. Die höheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren Schritt über die Tarifabschlüsse auch 2024 zu höheren Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN und den Lieferanten führen.

VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern

1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte

Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.

Grunddienstbarkeiten: Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen. Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.

  1. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-

gen

Die Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich.

3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben

Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 8.581 TEUR auf 80.325 TEUR (Vj. 71.744 TEUR) gestiegen.

Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2022 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.

Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2023 bis 2026 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 50 bis 65 Mio. EUR vorgesehen.

Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 2022 – 2026 im Bereich der Abwasserableitung (200 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Kanalerschließung Tiefes Feld und weitere Maßnahmen. Die Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäudeumstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.

Bei der Abwasserreinigung (90 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Modernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im Klärwerk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlastbelebungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, und die Erweiterung der mechanischen Anlagen, die Modernisierung des Wasserweges.

4. Personalangaben

Personalstand

Zum 31.12.2022 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal). Darüber hinaus befanden sich 20 Mitarbeitende in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 400,51 Beschäftigten (Vorjahr 405,67) unter dem Stellenplan (436,43).

Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.

Anzahl der Beschäftigten:

Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wiederbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.

Stellenplan Vollkraftstellen (Soll)

Istbesetzung Vollzeitäquivalente Beschäftigte (gesamt) befristete Beschäftigte Auszubildende

31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019

436,43 435,42 423,7 407,4

400,51 405,67 403,9 390,1

440 443 442 429

7 6 8 7

20 21 19 16

Anlage 1 (ungeprüft)

Überleitungsrechnung (in TEUR) 2018 2019 2020 2021 2022
SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 6.189 12.518 8.077 10.654 13.630
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze:
s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.954 5.008 4.966 4.880 4.863
Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.243 -24.228 -24.183 -23.365 -23.524
Nettoabschreibung -19.289 -19.220 -19.217 -18.485 -18.661
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -7.683 -6.703 -6.408 -5.547 -3.226
andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.843 -102 -4.841 -3.556 -2.725
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze
Nettoabschreibung -19.289 -19.220 -19.217 -18.485 -18.661
Zinskosten auf Anlagevermögen -23.605 -23.471 -23.447 -23.328 -23.500
Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 6.043 6.001 5.919 5.798 5.724
Nettozinskosten -17.562 -17.470 -17.528 -17.530 -17.776
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.153 1.853 1.798 2.227 1.805
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0
kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0

Anlage 2: Anlagen im Bau 2022

Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2022 EUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 151.296,25
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 87.114,36
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 2.046.854,62
94800 Kanalsanierung Gartenstadt 5.343.608,86
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 12.323.976,34
95400 Kanalerschließung 6.957.262,82
95600 Kanalbau 11.395.794,90
95700 Kanalauswechslung 4.865.723,71
I002 Maßnahme Dritter 1.014.861,38
I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 208.116,16
I006 Gebietssanierung Neunhof 68.495,08
I105 Zerzabelshofsammler 337.999,90
I106 Gebietssanierung Kornburg 894.814,45
I148 Frankenschnellweg 2.218.551,80
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1.920.684,92
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 205.011,27
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 4.078.688,00
Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 11.421.893,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen 65.540.747,82
Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2022 EUR
96700 Kläranlagenausbau 1.674.672,67
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 55.754,76
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 7.723.521,75
I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 12.295,00
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 1.594,60
I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 134.859,38
I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2.678.822,00
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 98.212,80
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 343.341,38
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 338.839,35
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 267.948,23
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 100.670,76
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.327.966,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen 14.784.113,43
Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 80.324.861,25

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2022

des Eigenbetriebes

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Anlagen

Inhaltsverzeichnis Seite

Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2022 3

Anlage 2 Technische Daten 2022 4

Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2022

Ru- brik Beschreibung Stadtent- wässerung IST 01-12/22 Kauf- männischer Bereich IST 01-12/22 Umwelt- analytik IST 01-12/22 Betriebs- wirtschaftliches Ergebnis IST 01-12/22
1. Materialaufwand 22.423.748,51 398.314,98 778.970,51 23.601.034,00
2. Löhne und Gehälter 3. Soziale Abgaben 4. Aufwendungen für Altersversorgung 15.466.563,92 3.017.280,36 1.756.885,23 3.034.968,31 762.565,67 -76.874,53 3.155.613,32 658.607,39 366.235,91 21.657.145,55 4.438.453,42 2.046.246,61
5. Summe Personalaufwand 20.240.729,51 3.720.659,45 4.180.456,62 28.141.845,58
6. Abschreibungen 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8. Steuern 9. Konzessions- und Wegeentgelte 10. Andere betriebliche Aufwendungen 22.795.552,93 794.641,61 340.905,98 0,00 8.545.870,92 308.682,72 2.301.541,14 0,00 0,00 3.049.773,45 419.381,39 157.546,85 107,98 0,00 695.428,25 23.523.617,04 3.253.729,60 341.013,96 0,00 12.291.072,62
11. Summe 1. - 10. 75.141.449,46 9.778.971,74 6.231.891,60 91.152.312,80
12. Gesamtbelastung 13. Gesamtentlastung 52.774.443,58 -41.641.963,08 2.898.850,05 -12.533.851,33 8.942.140,97 -10.439.620,19 64.615.434,60 -64.615.434,60
14. Aufwendungen nach Entlastung 15. Betriebserträge insgesamt 16. Betriebsergebnis 86.273.929,96 -100.907.199,04 -14.633.269,08 143.970,46 -116.301,35 27.669,11 4.734.412,38 -3.730.869,26 1.003.543,12 91.152.312,80 -104.754.369,65 -13.602.056,85
17. Finanzerträge 18. Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 -27.669,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -27.669,11 0,00 0,00
20. Unternehmensergebnis -14.633.269,08 0,00 1.003.543,12 -13.629.725,96

Anlage 6: Technische Daten

31.12.2021 31.12.2022

Einwohnerzahl der Stadt 537.445 541.103

davon am Kanalnetz angeschlossen 537.030 540.754 Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.555 -3.624 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.372 51.677

Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 584.847 588.807

Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m3/Tag 381.670 374.816

Kläranlagen Anzahl 2 2

Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000

Reinigungsstufen

Mechanik in den Klärwerken 1 und 2 Biologie in den Klärwerken 1 und 2 P-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 N-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 Filtration in den Klärwerken 1 und 2

Stromerzeugungsanlagen

(nur Notstrom) Anzahl 4 4

Leistung kW 1.550 1.550

Stromerzeugung in den

Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 18.522.240 20.031.782

Regenüberlaufbecken/

Regenrückhaltebecken Anzahl 43 44

Stauraumkanäle Anzahl 33 33

Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34

gesamtes Speichervolumen in

Regenbecken/Stauraumkanälen/

m3 551.273 551.410

Pumpwerken

Grundstücksanschlüsse Anzahl 70.823 71.810

Download ↓