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Sitzungsvorlage

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Rechnungsprüfungsausschuss Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage SUN/032/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Stadtentwässerung und 27.07.2023 öffentlich Gutachten

Umweltanalytik Nürnberg (SUN)

Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und

Umweltanalytik Nürnberg

Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2022 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)

Sachverhalt (WerkA SUN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.

Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.

Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) auf die Abschlussprüfung nach Art. 107 Abs. 1 GO durch einen externen Abschlussprüfer auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.

Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig (Art. 103 Abs. 1 GO), das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 Abs. 3 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine kfm. Angelegenheit ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 27.07.2023): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 26.05.2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro Der Jahresgewinn zum 31.12.2022 beträgt 13.629.725,96 Euro

Gutachtervorschlag (RprA Ö 29.11.2023): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro Der Jahresgewinn zum 31.12.2022 beträgt 13.629.725,96 Euro

Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

  1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt zum 31.12.2022 mit einem Jahresgewinn von 13.629.725,96 Euro ab. 3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.

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