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3 FINALE UND BESCHLOSSENE FASSUNG Stellenschaffungen Wirtschaftsplan 2024

Anlage · 26.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Energie & Versorgung Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stellenschaffungen ASN zum Wirtschaftsplan 2024

Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung und beschäftigt rund 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr und übernimmt ein breites Aufgabenspektrum rund um das vermeiden, sammeln, verwerten und entsorgen von Abfällen und Wertstoffen.1 Originäre Kernaufgaben sind zweifelsohne

 die Leerung der städtischen Restmüll- und Biotonnen  der Transport dieser Müllfraktionen zu Entsorgungs- und Verwertungsanlagen  der Betrieb der Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen  Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd als weitere wichtige Entsorgungseinrichtung für den Großraum  der Betrieb der städtischen MVA als wichtigste Entsorgungseinrichtung für Siedlungsabfall im Großraum Nürnberg  die Hochdruckdampfproduktion in der MVA und dessen Abgabe an die N- Ergie zu Zwecken der Strom- und Fernwärmeproduktion

Diese Kernaufgaben werden dem ASN bleiben, ihre Bedeutung behalten bzw. teilweise in Ihrer Bedeutung zunehmen. Der alte ASN-Kodex „Der Dreck muss aus der Tonne und der Schornstein muss rauchen“ hat folglich in keinster Weise ausgedient, muss aber – wie bereits in der Vergangenheit - um viele Punkte ergänzt und inhaltlich präzisiert werden. Der ASN wird neue Aufgaben hinzukommen bzw. aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen werden die vorhandenen Aufgaben inhaltlich stark beeinflussen: Beispielsweise richtet sich der gesellschaftliche und politische Fokus zunehmend auf die Kreislaufführung von (Roh-) Stoffen und die Entkopplung von Witschaftswachstum und Ressourcenverbrauch. Bereits 2012 hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Impulse für eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft gegeben, die durch Novellierungen und weitere Gesetze - beispielsweise das Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist oder die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz 2022, verstärkt wurden. Über die gesetzlichen Entwicklungen hinaus wurden durch die Corona-Pandemie ab 2020 und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verdeutlicht, wie sehr die (deutsche) Wirtschaft von funktionierenden Lieferketten abhängt; diese Abhängigkeiten sollen durch eine Diversifizierung der Handelsbeziehungen und durch

1 Vgl. hierzu z.B. die jährlichen Vorlagen im Werkausschuss ASN wie Abfallbericht, Lagebericht zum Jahresabschluss oder Wirtschaftsplan.

eine deutlich gesteigerte Kreislaufführung der vorhandenen Stoffe sowie eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourceneinsatz reduziert werden. Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Zusammenhang von Konsum, Abfallerzeugung und Umweltverschmutzung (Umweltzerstörung) steigt seit Jahren beständig. Dementsprechend richten sich viele Bemühungen auf eine ressourcenschonende Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft: Auf Ebene der EU manifestiert sich dies u.a. im sogenannten „Green Deal“, auf europäischer und nationaler Ebene durch das Bestreben im Punkto Rohstoffbezug durch eine Kreislaufführung von (Roh-) Stoffen unabhängiger von Drittstaaten zu werden sowie auf einen sehr starken Fokus auf den Umbau der Energie-, v.a. der Wärmewirtschaft. Der ASN ist von vielen gesetzlichen Regelungen und politischen wie gesellschaftlichen Entwicklungen auf mehreren Ebene betroffen:

 in seiner Rolle als örE und in der Umsetzung der Abfallhierarchie  als Entsorgungsfachbetrieb mit eigenem Personal und Logistik,  als Auftraggeber für Verwertungs- und Entsorgungsleistungen  als Anlagenbetreiber, hier insbesondere als Energieerzeuger.

Im zunehmenden und beschleunigten Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft sind aus Sicht ASN die folgenden Themen zu bewältigen:

Abbildung 1

Abbildung1: Zukunftsthemen ASN

Exemplarisch2 sollen an dieser Stelle 3 Themenkomplexe aufgegriffen und Zusammenhänge erläutert werden

  1. Digitalisierung ASN benutzt mehrere spezifische Fachverfahren (Waage, Behälterverwaltung, Tourenplanung, Nachweisverfahren, Personalverwaltung, …), allerdings ohne deren Potential voll auszuschöpfen bzw. die Datentransfers medienbruchfrei bewerkstelligen zu können. Beispielsweise werden Rückmeldungen von den Touren

Fehlbefüllung von Tonnen, bis hin zur Dokumentation von Zuschlägen bisher in Papierform (und damit mit Verzögerung und Nacherfassungsaufwand) erbracht. Hier ließen sich natürlich Telematik- und Kommunikationssystem einrichten, die den Daten sofort verfügbar machen und Medienbrüche vermeiden.

Das unter „Digitalisierung“ aufgeführte Thema „IT-Sicherheit“ schlägt die Brücke zum nächsten Komplex

  1. Zertifizierung

Mit der Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes 2021 hat der Gesetzgeber die Siedlungsabfallentsorgung als neuen KRITIS-Sektor in § 2 Absatz 10 Nr. 1 BSIG (Gesetz über das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik) hinzugefügt. Auch wenn die aktuelle Fassung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI- Kritisverordnung, BSI-KritisV) noch keine Ausführungsvorschriften enthält (Referentenentwurf wird in Kürze erwartet), ist sicher davon auszugehen, dass ASN sowohl in seiner Funktion als Entsorger (Logistik) wie auch als Anlagenbetreiber der MVA aufgrund der Größe der angeschlossenen Bevölkerung unter die Novellierung fallen wird und erhöhte Sicherheitsvorkehrungen treffen wird müssen: vom physischen Zugang bis zur Cybersicherheit. Diese Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren und einer externen, wiederkehrenden Prüfung (Zertifizierung) zu unterwerfen. 3) Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Eine (hinsichtlich monetärem Aufwand und Energieeinsatz) sinnvolle stoffliche Verwertung von Abfällen kann nur gelingen, wenn Stoffe möglichst sortenrein, also getrennt erfasst werden. Den größten Hebel bei der Entsorgung bzw. Verwertung hat also der Konsument / die Konsumentin in der Hand. Um diesen Hebel richtig ansetzen zu können Bedarf es aber noch des Ausräumens vieler Fehlurteile („landet doch eh alles in der Verbrennung“) und der Vermittlung abfall- / kreislaufwirtschaftlicher Zusammenhänge und Einsichten. ASN hat hier bereits viel getan, stößt aber zunehmend an Kapazitätsgrenzen und ist unter dem Strich nicht „kampagnefähig“, d.h. aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage ein Thema kontinuierlich und breit gefächert zu bespielen, um wirksam Einsichten zu vermitteln und Verhaltensänderungen zu bewirken. Um die in Abbildung 1 dargestellt Themenpalette abarbeiten zu können bedarf es weiterer Kapazitäten; die sehr schlanke Aufstellung des ASN, die sicher einer der

2 Auf die beigefügten Begründungen der Schaffungsanträge wird verwiesen.

Gründe für die sehr günstige Abfallgebühr in Nürnberg ist, reicht nicht aus, um dieses Portfolio zu stemmen.

Daher wurden für 2024 folgende Schaffungsanträge gestellt:

Grund/Thema der STSCH: Vorgeschlagene Funktionsbezeichnung: Entgeltgruppe (vorbehaltlich der Beschlussfassung) Anzahl
Abfallberatung ABFALLBERATER/IN EGr. 5 TVöD 4
Ausweitung IT-Kapazitäten (*) IT-SACHBEARBEITUNG EGr. 11 TVöD 1
Ausweitung IT-Kapazitäten IT-SACHBEARBEITUNG EGr. 10 TVöD 1
Integriertes Managementsystem BEAUFTRAGTE/R MANAGEMENTSYSTEME EGr. 12 TVöD 1
Nachhaltigkeitsmanagement und Berichtswesen SB NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT EGr. 11 TVöD 1
Verwaltung und Abrechnung Wertstoffwirtschaft (*) SACHBEARBEITUNG WERTSTOFFE EGr. 9b TVöD 1

Tabelle 1: Übersicht Schaffungsanträge „Verwaltung“

Die mit (*) gekennzeichneten Stellen wurden bereits 2022 beantragt (Werkausschuss vom 30.11.2022), die Schaffung / Besetzung erfolgte unter Anrechnung auf andere Stellen; die Stelle „Verwaltung und Abrechnung Wertstoffwirtschaft“ wird über eine Umlage an die Dualen Systeme verrechnet und ist hinsichtlich Gebührenhaushalt kostenneutral.

Über die oben genannten Stellen hinaus sollen zudem die folgenden weiteren Personalkapazitäten geschaffen werden, um verstärkt / rascher wilde Müllablagerungen (an Containerstandorten und bei anderen Entsorgungseinrichtungen) beseitigen zu können und so die Sauberkeit zu verbessern.

Funktion / Bezeichnung Eingruppierung (vorbehaltlich Beschlussfassung) Anzahl
KRAFTFAHRER/IN E6 2
MUELLAUFLADER/IN E4 3

Tabelle 2: Übersicht Schaffungsanträge „Gewerblich“

ASN schlägt vor diese Kapazitäten einzurichten und das Ergebnis zu evaluieren: Der Reinigungserfolg soll von einem spezialisierten Unternehmen objektiv über einen längeren Zeitraum gemessen und bewertet werden. Das Ergebnis der Evaluation wird dem Werkausschuss ASN dann (wahrscheinlich gegen Ende 2025 / Anfang 2026) vorgestellt und auf dieser Basis über eine Fortführung der Maßnahme beraten.

Die komplett neuen Stellen verursachen (ab Besetzung) für den neuen Gebührenkalkulationszeitraum3 2024 bis 2027 die folgenden Kosten:

3 Zeitraum so dem Werkausschuss ASN am 26.7.2023 vorgeschlagen, vorbehaltlich der Zustimmung

Entgelt Pers.Kosten Anzahl 2024 2025 2026 2027
MMGTSysteme E12 92.413 € 1 95.185 € 97.850 € 100.296 € 102.297 €
NachhaltikeitsMMGT E11 81.170 € 1 83.605 € 85.946 € 88.094 € 89.852 €
SB-IT E10 76.158 € 1 78.443 € 80.639 € 82.654 € 84.303 €
Abfallberatung E5 52.094 € 4 214.627 € 220.636 € 226.151 € 230.663 €
Kraftfahrer/in E6 71.905 € 2 148.124 € 152.271 € 156.077 € 159.191 €
Müllauflader/in E4 71.062 € 3 219.581 € 225.729 € 231.371 € 235.987 €
SUMME 12 841.589 € 865.094 € 886.719 € 904.410 €
GESAMTSUMME 3.497.812 €

Tabelle 3: Personalkosten gem. städtischer Durchschnittspersonalkosten für Schaffungen (zzgl. der beiden schon 2022 unter Anrechnung eingerichteten Stellen, siehe oben)

Die Schaffung weiterer Personalkapazitäten unter dem Vorzeichen einer anstehenden deutlichen Gebührenerhöhung ist keine einfache Entscheidung; die Auswirkung der Schaffungen auf den Litermaßstab stellen sich wie folgt dar:

 ohne die oben gelisteten zusätzliche Personalkapazitäten: 0,0574 € je Liter je Leerung;  mit den Schaffungen: 0,05945 € je Liter je Leerung.

Bezogen auf die 60-Liter-Tonne (gebräuchlichste Behältergröße) ergeben sich so zusätzliche Mehrkosten für den Gebührenzahler von rund 0,53 € pro Monat bzw. 6,40 € pro Jahr (Formel: 0,00205 * 60 * 52 = 6,40 €). Aus Sicht ASN erscheint dieser zusätzliche Betrag unerfreulich aber verkraftbar.

Anlage 1: Begründung für Schaffungen aus den Schaffungsanträgen

Begründungen der Schaffungen im Einzelnen (Zitat aus den Anträgen gegenüber DiP und CC):

  1. Abfallberatung:

Grundlagen für den Stellenbedarf:

Der ASN ist der verantwortliche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Stadt Nürnberg. In
dieser Rolle ist der ASN gem. § 46 Abs. 1 S. 1 KrWG verpflichtet über die Möglichkeiten zur
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu informieren und zu beraten.

Dieser Aufgabe kommt der ASN seit vielen Jahren mit wechselnden Konzepten nach; in den letzten

Jahren wurde die Aufgabe der Beratung vor Ort bzw. in der direkten Ansprache ausschließlich von

ehrenamtlichen Kräften übernommen. Dies stößt zunehmend an Kapazitätsgrenzen (sinkende Zahl

an Ehrenamtlichen, hoher Aufwand für Akquise, Einarbeitung und Betreuung, eingeschränkte

Verfügbarkeit zu bestimmten Events / Aktionen). Insbesondere bzgl. Vermeidung und

Getrennthaltung bedarf es deutlich intensiverer Aufklärung vor Ort und eine Verstärkung /

Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und zielgruppenspezifische Ansprache (Schüler/innen auch

älterer Jahrgänge, Detailinformationen zu den ASN-Anlagen). Dies kann nur mit hauptamtlichen

Kräften erreicht werden.

Ziele, die mit der Schaffung der Stelle/n erreicht werden sollen

Anhand welcher Kennzahlen lässt sich die Zielerreichung feststellen?

  1. Ausweitung IT-Kapazitäten

Grundlagen für den Stellenbedarf:

Der ASN ist der verantwortliche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Stadt Nürnberg und

Betrieb der kritischen Infrastruktur. Betrieb der Abfallsammlung sowie der MVA (für den gesamten

Großraum, mit ca. 1 Mio. angeschlossener Einwohner) müssen in höchstem Maße verfügbar sein;

dazu Bedarf es einer hochverfügbaren IT-Infrastruktur, die kontinuierlich Weiterentwickelt werden

muss; die mit DiP entwickelte Digitale Fachstrategie ASN muss umgesetzt, Mitarbeiterinnen du

Mitarbeiter entsprechend eingebunden und geschult werden. Um diese Aufgaben zu erfüllen bedarf

es weiterer IT-Kapazitäten.

Ziele, die mit der Schaffung der Stelle/n erreicht werden sollen

Betrieb (MVA, Deponie)

Anhand welcher Kennzahlen lässt sich die Zielerreichung feststellen?

  1. Integrierte Managementsysteme

Grundlagen für den Stellenbedarf:

Gemäß § 2 Absatz 10

vorgegebene Sicherheitsstandards einzuhalten. Zum Nachweis bedarf es eines zertifizierungsfähigen

Managementsystems. Zusätzlich soll ein zertifizierungsfähiges Umweltmanagementsystem (z.B.

EMAS, ISO 14001) für den ASN als ein wichtiger städtischen Umwelt-Betrieb aufgebaut werden um so

einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, der eine Steuerung des Betriebs unter

Umweltgesichtspunkten noch intensiver in den Fokus rückt.

Diese Maßnahmen zahlt auf das Ziel „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ der Stadt Nürnberg ein. Die

neu aufzubauenden Managementsysteme müssen zwingend mit den bestehenden Management-

und Auditierungssystemen (OHRIS, EfB, …) verknüpft werden; idealerweise werden die

aufzubauenden und bestehenden Systeme integriert; dies erleichtert die Übersicht und Handhabung

und vereinfacht es das Gesamtsystem konsistent zu halten.

Um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen, ist zwingend zusätzliche Kapazität notwendig.

Ziele, die mit der Schaffung der Stelle/n erreicht werden sollen

(z.B. ASi) von Müllwerker bis Werkleitung für den operativen Betrieb und dessen Überwachung

Anhand welcher Kennzahlen lässt sich die Zielerreichung feststellen?

Siehe oben genannte Zertifizierung und Managementsysteme samt Zeitschiene.

  1. Nachhaltigkeitsmanagement

Grundlagen für den Stellenbedarf:

Der ASN ist der verantwortliche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Stadt Nürnberg und

Betrieb der kritischen Infrastruktur. Als solcher unterliegt der ASN ab 2025 (für das Jahr 2024) der

Berichtspflicht nach EU – Corporate Sustainability Reporting Directiv (CSRD); zudem hat der ASN ein

Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und laufend zu aktualisieren, das alle 4 Jahre der Regierung von

Mittelfranken als Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die Anforderungen an dieses Konzept sind

gestiegen, die bisherige, sehr schlanke, tabellarische Abfrage nicht mehr haltbar und auch im Hinblick

auf das städtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 weder als Steuerungs- noch als Controlling-

Instrument tauglich.

Zudem Bedarf es weiterer Kapazitäten für die Durchführung interner Audits und Pflege des

Managementsystems.

Ziele, die mit der Schaffung der Stelle/n erreicht werden sollen

Anhand welcher Kennzahlen lässt sich die Zielerreichung feststellen?

  1. Tour „Wilde Ablagerungen“

Grundlagen für den Stellenbedarf:

Der ASN reinigt die Containerstellplätze sowie das Umfeld weiterer Entsorgungseinrichtungen (z.B.

Gartenabfallsammelstellen) von wild abgestellten Müll, in abgestufter Frequenz. Um die

Verweildauer von Ablagerungen zu minimieren und das Stadtbild zu verbessern soll die

Reinigungsfrequenz durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Müllauflader/innen und

Fahrer/innen) gesteigert werden.

Der Erfolg der Maßnahme soll von externer Seite evaluiert werden; sofern die Maßnahme Erfolg

zeigt können die Kapazitäten auf Dauer eingerichtet werden; sofern sich die Maßnahme als nich

zielführend oder sogar als kontraproduktiv erweisen sollte können die Stellen durch Fluktuation

mittelfristig zurückgefahren werden.

t

Ziele, die mit der Schaffung der Stelle/n erreicht werden sollen

Anhand welcher Kennzahlen lässt sich die Zielerreichung feststellen?

Anlage 2 – Entwicklung der Gebühren für den Zeitraum 2024 - 2027

Alter Bemessungsmaßstab: 0,045 € je Liter

Neuer Bemessungsmaßstab: 0,05945 € je Liter

0,045 €/L 0,05945 €/L
Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf die Gebührenklassen
Behälterklasse Leerungen/a Volumen/a (Liter) Jahresgebühr Jahresgebühr Differenz
bisher neu jährlich monatlich
60 Liter 52 3.120 1 40,40 € 1 85,48 € 4 5,08 € 3 ,76 €
120 Liter 52 6.240 2 80,80 € 3 70,97 € 9 0,17 € 7 ,51 €
240 Liter 52 12.480 5 61,60 € 7 41,94 € 180,34 € 15,03 €
770 Liter 52 40.040 1.801,80 € 2.380,38 € 578,58 € 48,21 €
1.100 Liter 52 57.200 2.574,00 € 3.400,54 € 826,54 € 68,88 €

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