Entscheidungsvorlage
Neukalkulation der Abfallgebühr
Die Abfallgebühr in Nürnberg konnte zuletzt nach 10 Jahren auf konstantem Niveau ab 01.01.2016 und erneut ab 01.01.2020 gesenkt werden. Der derzeit gültige Gebührenkalkulationszeitraum für die Abfallgebühr endet zum 31.12.2023. Für die Folgejahre ist gemäß Artikel 8 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ein neuer Bemessungszeitraum festzulegen und für diesen Zeitraum eine Abfallgebühr zu kalkulieren. Der neue Bemessungszeitraum soll, wie nachfolgend näher erläutert, wieder 4 Jahre (2024 bis 2027) betragen.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit dieser Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten, wie z.B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt.
Gebührenbemessungszeitraum
Für die Neukalkulation der Abfallgebühr wird aus folgenden Gründen (wieder) ein vierjähriger Bemessungszeitraum empfohlen:
aus dem zum 31.12.2023 endenden Bemessungszeitraum ist ein kumulierter Überschuss von 307 T€ verblieben, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss. Ein kürzerer Bemessungszeitraum würde zwar kurzfristig für ein geringeres Gebührenniveau sorgen; im Anschluss-Bemessungszeitraum, da der Überschuss dann bereits „verbraucht“ ist, aber zu einem Gebührenanstieg führen müssen. Durch die erneute Wahl eines 4-jährigen Bemessungszeitraums sollen also kurzfristige Schwankungen („springende Gebühren“) vermieden werden. für den Zeitraum ist Planungssicherheit bzgl. der Kosten gegeben erfahrungsgemäß nivellieren sich Schwankungen innerhalb eines längeren Zeitraums aus
Entwicklung des Restmüllbehältervolumens und der Sammelmengen
Im Zuge der anhaltenden Verdichtung der Wohnbebauung im Stadtgebiet ist davon auszugehen, dass sich der Trend eines stetigen Anstiegs des Behältervolumens in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Vorauskalkulation für den Zeitraum von 2024 bis einschl. 2027 ein Anstieg des Restmüllbehältervolumens im Umfang von 1,42% per anno (Anstieg 2021 auf 2022 1,47%) angenommen. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Jahres-Restabfallbehältervolumen von rund 1,04 Mrd. Liter.
Entwicklung der allgemeinen Kosten (Sach-/Dienstleistungskosten)
Den Prognosen der Fachinstitute ist zu entnehmen, dass für das anhaltend hohe Niveau der Kosten für Waren und Dienstleistungen weitere Verteuerungen in einer Größenordnung von 2,5% p.a. zu erwarten sind.
In der Stadt Nürnberg war die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) neben der Annahme von Altpapier auf den städtischen Wertstoffhöfen seit 10 Jahren über eine „gewerbliche Sammlung“ gem. § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG geregelt. Dies stellt eine Ausnahme von der Überlas-
sungspflicht an den öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dar (§ 17 Abs. 1 KrWG). Als „gewerbliche Sammlung“ wird eine Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen bezeichnet. Private Sammler konzentrieren ihre Tätigkeit auf erlösbringende Wertstoffe –z.B. Altpapier-, um sie weiter zu vermarkten. Die Erlöse aus gewerblichen Sammlungen kommen ausschließlich den privaten Sammlern zugute. Die gewerbliche Sammlung ist lediglich anzeigepflichtig, so dass es keiner Genehmigung einer solchen Sammlung durch die Stadt Nürnberg bedurfte. Eine Untersagung kommt nur dann in Betracht, wenn „überwiegende öffentliche Interessen“ einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Diese gewerbliche Sammlung hat der gewerbliche Sammler, eine Arbeitsgemeinschaft privater Entsorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.03.2021 eingestellt, so dass die bislang „ruhende“ Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg zum 01.04.2021 wiederaufgelebt ist. Die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papiertonne erfolgt ab diesem Zeitpunkt als Erfassungssystem der Stadt Nürnberg. Seit dem 01.08.2021 hat der ASN gemäß § 22 KrWG Dritte mit der Sammlung, dem Transport und der Vermarktung von Altpapier aus dem Entsorgungsgebiet der Stadt Nürnberg beauftragt. Die Kosten dieser Sammlung sind -abgesehen von dem Anteil für Verpackungen aus PPK- ab diesem Zeitpunkt mehrheitlich (in Höhe von 5 Mio. € jährlich) über die Gebühreneinnahmen zu tragen. Demgegenüber stehen deutlich geringere Verwertungserlöse als es im Zeitraum der gewerblichen Sammlung der Fall war. Diese Übernahme der PPK-Sammlung verursacht damit über den vierjährigen Planungszeitraum Mehrkosten zu Lasten des Gebührenzahlers i.H.v. rund 8 Mio. € (als negativer Saldo der Kosten der Sammlung und der prognostizierten Verwertungserlöse).
Entwicklung der Energiekosten (insbesondere Treibstoffe)
Aufgrund des sehr hohen Preisniveaus im Bereich der Fahrzeug-Kraftstoffe werden für die nächsten Jahre derzeit kaum weitere Verteuerungen im Bereich der Fahrzeug-Kraftstoffe prognostiziert. Aufgrund dessen wurde in diesem Bereich das Kostenniveau des letzten Jahres zugrunde gelegt.
Im Bereich der Energiepreise liegen die prognostizierte Verteuerungen in einer Größenordnung von maximal 3%. Vor diesem Hintergrund wurden die diesbezüglichen Preissteigerungseffekte mit durchschnittlich jährlich 2,75% angesetzt.
Zwischenfazit
Insgesamt liegen die geplanten Aufwendungen im Bereich Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 35 Mio. € über den im Planungszeitraum 2020 bis 2023 angesetzten Werten für die letzte Gebührenkalkulation. Im Vergleich dazu sind die geplanten gebührenmindernden Erträge nur um 5,4 Mio. € höher.
Entwicklung der Personalkosten
Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht.
Der Tarifabschluss im Frühjahr 2023 führt bis 2024 zu einem weiteren Anstieg der Personalkosten um 11,24% (Basis: Personalkosten 2022). Für die weitere Entwicklung werden in Anlehnung an die Inflationserwartung des Internationalen Währungsfonds durchschnittlich 2,93% Kostensteigerung angesetzt. Der Kostenblock der Personalkosten umfasst fast 30% der Gesamtaufwendungen für die Abfallgebühr und ist in der Summe der vorliegenden Planung um insgesamt nahezu 12 Mio. € (entspricht fast 18%) höher im Vergleich zum zurückliegenden Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023.
„Biotonne extra“ und „Biotonne extra Z“
Im Zuge der in 2012 erfolgten Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der damit verbundenen Erhöhung der Verwertungsquoten ist die flächendeckende getrennte Erfassung von Bioabfällen ab 2015 verpflichtend eingeführt worden. Damit in diesem Zusammenhang künftig noch mehr Gartenabfälle -zur Verwertung anstatt in die Restab-
falltonne- erfasst werden können, wurde ab 2016 die Möglichkeit eröffnet, Grünabfälle in noch größerem Umfang in die Bioabfalltonne zu geben und diese im Hol- statt im Bringsystem (anstatt zu den Gartenabfallsammelstellen bzw. Wertstoffhöfen) bereitzustellen. Die „Biotonne extra“ bzw. „Biotonne extra Z“ werden seit 2016 angeboten und beinhalten ein höheres Behältervolumen bzw. ein zusätzliches Behältervolumen (im Vergleich zur Standardtonne, die kostenneutral dem Restmüllbehälter beigestellt wird). Dieses neue und hinsichtlich des abrufbaren Umfangs unbegrenzte Angebot unterliegt -oberhalb des mit der Abfallgebühr gedeckten Standardvolumens- einer gesonderten Gebührenpflicht. Mit dieser gesonderten Gebühr sind alle (Mehr-)Kosten der Entsorgung (Verwertung), für Einsammlung und Transport und für das zusätzliche Behältermanagement gesondert erfasst, so dass der Abfallgebührenzahler, der diese Mehrleistung nicht nutzt, mit diesen Mehrkosten auch nicht belastet wird.
Abfallgebühr - Kostenanteile
Andere betr. Aufw. Steuern 0,06% Umlagen
2,25% 6,19%
Abschreibungen &
Zinsen 7,77%
Material & Leistungen
Personal 29,54%
54,19%
Materialaufwand / Leistungsaufwand Personalkosten kalk. Abschreibungen und Zinsen andere betriebliche Aufwendungen Steuern Umlage Verwaltung
Neue Abfallgebühr für regelmäßig abzufahrende Behälter für Abfälle zur Beseitigung, für städtische Abfallsäcke und für Sonderleerungen von Behältern für Abfälle zur Ver-
wertung, die entgegen ihrer Zweckbestimmung befüllt worden sind
Aus dem zum 31.12.2023 endenden Bemessungszeitraum ist lediglich ein kumulierter Überschuss von 307 T€ verblieben, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss. Für den letzten Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 konnte ein kumulierter Überschuss aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum in Höhe von 19,03 Mio. € gebührenmindern in Ansatz gebracht werden. Dieser wurde und wird (bis auf den vorgenannten verbleibenden Betrag) im laufenden Gebührenkalkulationszeitraum bis 2023 aufgezehrt. Aus diesem Grund ist (nach Abzug des vorgenannten Restüberschusses) der zu erwartende gebührenrelevante Aufwand für den neuen Gebührenkalkulationszeitraum ab 2024 ausschließlich aus den neuen Gebührenumsätzen zu decken. Die neue Abfallgebühr beträgt 0,059 € je Liter und Abfuhrintervall. Die Abfallgebühr muss damit -im Vergleich zur bisherigen Gebühr von 0,045 € - um 0,014 € erhöht werden (siehe nachfolgende Gebührenkalkulation). (Beispiel 60 Liter –Tonne1 als häufigste Behältergröße: 0,059 € * 60 Liter * 52 Abfuhren = 184,08 €)
1 Es sind rund 40.000 60-Liter-Tonne im Einsatz; diese Größe macht fast 50% des Behälterbestands aus. Die 60-Liter- Tonne eröffnet den Zugang zu allen weiteren abfallwirtschaftlichen Leistungen (Wertstoffhöfe, Gartenabfallsammelstellen, Sperrmüllabfuhr, …). Sollte das Volumen dieser Tonne den Bedarf des Haushalts übersteigen, besteht die Möglichkeit diese Tonne gemeinsam mit einem Nachbarhaushalt zu nutzen und sich die Gebühr zu teilen.
Die neue Abfallgebühr für die städtischen Abfallsäcke beträgt 0,090 € je Liter Rauminhalt (Erhöhung um 0,019 € je Liter im Vergleich zur bisherigen Gebühr von 0,071 € je Liter). Die neue Abfallgebühr für die Abfuhr von Behältern für Abfälle zur Verwertung, die entgegen ihrer Zweckbestimmung befüllt worden sind („Sonderleerungen“) beträgt 28,00 € für den 60- Liter-Behälter, 29,00 € für den 120-Liter-Behälter, 30,00 € für den 240-Liter-Behälter und 56,00 € für den 1100-Liter-Behälter. Die neuen Zusatzgebühren „Biotonne extra“ belaufen sich für die 120 l - Biotonne extra (anstatt eines standardmäßigen 60 l Behälters) auf 48,00 €/a, für die 240 l - Biotonne extra (anstatt eines standardmäßigen 120 l Behälters) auf 101,00 €/a und für die 240 l - Biotonne extra Z (zusätzlich zum standardmäßigen 120 l Behälter) auf 175,00 €/a.
Bewertung der neuen Gebührensituation
Die aufgrund der deutlich gestiegenen Aufwendungen in den großen Kostenblöcken „Personal“ und „Leistungsbezug & Material“ notwendige Anpassung der Abfallgebühr ist bedauerlich aber unvermeidlich. Trotz der spürbaren Kostensteigerung gehört Nürnberg aber nach wie vor zu den Städten mit der niedrigsten Abfallgebühr. In der von „Haus und Grund“ beauftragten Studie „Müllgebührenranking“ aus dem Jahr 2022 nahm Nürnberg den ersten Platz ein. Die Top 10 des Jahres 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
| Platzierung | Stadt | Kosten wöchentlicher Vollservice in € |
|---|---|---|
| 1 | Nürnberg | 140,4 |
| 2 | Mainz | 144,1 |
| 3 | Magdeburg | 176,2 |
| 4 | Essen | 218,4 |
| 5 | Frankfurt (am Main) | 223,3 |
| 6 | Bonn | 235,6 |
| 7 | Göttingen | 251,0 |
| 8 | Bottrop | 263,9 |
| 9 | Heidelberg | 293,1 |
| 10 | Lübeck | 293,8 |
Quelle: „Müllgebührenranking 2022“ im Auftrag von „Haus und Grund“
Durch die anstehende Erhöhung rutscht Nürnberg von Platz 1 auf Platz 3 ab – sofern andere Kommunen die Gebühren nicht ebenfalls erhöhen müssen - und zählt nach wie vor zu den kostengünstigsten Städten in Deutschland (Vergleich letztplatzierte Kommune im Ranking: 501,50 €). Die allgemeinen deutlichen Preissteigerungen betreffen auch den ASN und können nur sehr begrenzt durch (zu erwartende) verbesserte Erlöse aufgefangen werden.
Für Bayern ergibt sich folgendes Bild (Stand 2022)
| Platzierung | Stadt | Kosten wöchentli- cher Vollservice in € | Kosten 14-tägiger Vollservice in € |
|---|---|---|---|
| 1 | Nürnberg | 140,4 | |
| 2 | Regensburg | 220,6 | |
| 3 | Augsburg | 228,5 | |
| 4 | Würzburg | 269,4 | |
| 5 | Erlangen | 349,2 | |
| 6 | München | 390,7 | |
| 7 | Fürth | 392,0 |
Sofern andere bayerische Städte ihre Gebühren nicht massiv senken sollten bleibt Nürnberg auch nach der Gebührenerhöhung die günstigste Großstadt in Bayern.
| Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf die Gebührenklassen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Behälterklasse | Leerungen/a | Volumen/a (Liter) | Jahresgebühr bisher | Jahresgebühr neu | Differenz |
| 60 Liter | 52 | 3.120 | 1 40,40 € | 1 84,08 € | 43,68 € |
| 120 Liter | 52 | 6.240 | 2 80,80 € | 3 68,16 € | 87,36 € |
| 240 Liter | 52 | 12.480 | 5 61,60 € | 7 36,32 € | 1 74,72 € |
| 770 Liter | 52 | 40.040 | 1.801,80 € | 2.362,36 € | 5 60,56 € |
| 1.100 Liter | 52 | 57.200 | 2.574,00 € | 3.374,80 € | 8 00,80 € |
| Neukalkulation der Abfallgebühr Wirtschaftsplan Abfallwirtschaft 2024 Kalkulationszeitraum: 2024 bis 2027 (4 Jahre) 2024 2025 2026 2027 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsplan Abfallwirtschaft 2024 2024 2025 2026 2027 | |||||
| 1 | Materialaufwand Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe Waren Energie Entsorgung bez. Leistungen Inst/Unt/Wtg Bezug Betriebszweige - Belastung - Soll | 1 .329.092 € 953.206 € 105.379 € 15.042.701 € 1 .623.844 € 17.131.139 € | 1 .330.468 € 643.619 € 109.991 € 15.181.927 € 1 .664.440 € 17.120.005 € | 1.331.880 € 659.710 € 113.070 € 15.324.633 € 1.706.051 € 17.120.005 € | 1 .333.326 € 676.203 € 116.239 € 15.470.906 € 1 .748.702 € 17.120.005 € |
| 2 | Summe Materialaufwand | 36.185.360 € | 36.050.450 € | 36.255.348 € | 36.465.382 € |
| 3 4 5 | Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Aufwdgn.f.Altersversorgg.u.Unterstützung | 14.635.512 € 3 .040.133 € 1 .176.078 € | 15.147.755 € 3 .146.537 € 1 .217.240 € | 15.602.188 € 3.240.934 € 1.253.758 € | 15.961.039 € 3 .315.475 € 1 .282.594 € |
| 6 | Summe Personal | 18.851.723 € | 19.511.533 € | 20.096.879 € | 20.559.108 € |
| 7 8 9 10 | Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Andere betriebliche Aufwendungen | 3 .698.300 € 3 7.850 € 3 8.781 € 1 .450.467 € | 3 .902.740 € 1 2.594 € 3 8.781 € 1 .486.729 € | 3.750.972 € 133 € 38.781 € 1.523.898 € | 5 .419.242 € 55 € 3 8.781 € 1 .561.996 € |
| 11 | Summe 1 - 10 | 60.262.481 € | 61.002.827 € | 61.666.011 € | 64.044.563 € |
| 12 13 | U_Umlage Verwaltung Leistungsausgleich der Aufwandsbereiche | 4 .044.980 € - 155.656 € | 4 .160.567 € - 154.544 € | 4.431.756 € - 155.845 € | 4 .556.148 € - 158.572 € |
| 14 | Aufwendungen insgesamt | 64.151.804 € | 65.008.850 € | 65.941.921 € | 68.442.138 € |
| Überleitung nach KAG | |||||
| 14 | Gesamtaufwand (Zeile 14) | 64.151.804 € | 65.008.850 € | 65.941.921 € | 68.442.138 € |
| davon abzusetzen bilanzielle Abschreibungen (Zeile 7) bilanzielle Zinsen (Zeile 8) | 3 .698.300 € 3 7.850 € | 3 .902.740 € 1 2.594 € | 3.750.972 € 133 € | 5 .419.242 € 55 € | |
| hinzuzurechnen kalkulatorische Abschreibungen kalkulatorische Zinsen | 3 .698.316 € 901.006 € | 3 .902.755 € 928.059 € | 3.750.987 € 848.415 € | 5 .419.257 € 1 .333.671 € | |
| 15 | Gesamtaufwand für Kalkulation | 65.014.976 € | 65.924.330 € | 66.790.219 € | 69.775.770 € |
| 16 | abzüglich nicht gebührenrelevanter Erträge ander Gebühren/Erlöse sonstige Erträge ILV-Erträge Finanzerträge | - 2 .894.497 € - 1 0.232 € - 2 .261.296 € - € | - 3 .070.496 € - 5.632 € - 2 .253.778 € - € | - 3.070.496 € - 5 .632 € - 2.253.778 € - € | - 3 .070.496 € - 5.632 € - 2 .253.778 € - € |
| Bereinigter Aufwand | 59.848.950 € | 60.594.424 € | 61.460.312 € | 64.445.863 € | |
| kumulierter Überschuss (+) / Unterdeckung (-) Vorjahr Überschuss (+) / Unterdeckung (-) Verzinsung (0,10%) | 307.086 € 3 07 € | ||||
| 17 | Gebührenrelevanter Aufwand nach KAG | 246.042.156 € | |||
| durchschnittlicher Aufwand im Kalkulationszeitraum | 61.510.539 € | ||||
| geplantes Restmüllbehältervolumen errechnete Gebühr | 1.042.470.901 L 0,0590 €/L |