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1 Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2024 inkl. Stellenplan

Anlage · 26.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schweinau Energie & Versorgung St. Leonhard Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Abbildung 1

Inhalt

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024

  1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2027 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2023 bis 2027 4. Kassen- und Investitionskredite

Anlagen

Anlage 1: Erfolgsplan 2024 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2027 Anlage 3: Finanzplan 2024 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 Anlage 5: Vermögensplan 2024 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2023 bis 2027 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2023 bis 2027 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2024

1. Allgemeines

Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.

Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche:

1.1 Abfallwirtschaft

Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.

Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“. Weitere Entwicklungen hin zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und damit Kreislaufwirtschaft sind allenthalben erkennbar: Auf Ebene der EU manifestiert sich dies unter anderem im sogenannten „Green Deal“, auf europäischer und nationaler Ebene durch das Bestreben im Punkto Rohstoffbezug durch eine Kreislaufführung von (Roh-)Stoffen unabhängiger zu werden sowie auf einen sehr starken Fokus auf den Umbau der Energie-, vor allem der Wärmewirtschaft.

Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.

Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen

werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.

Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.

Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch.

ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus

zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie.

Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.

Die Aufgaben im Einzelnen sind:

 Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 86.400 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.915.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 46.900 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.758.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.

 Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 7.600 Aufträgen pro Jahr.

 Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.

 Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.000 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).

 Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.

 Organisation des Betriebs einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.

 Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 20.000 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.

Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich noch 2023 abgeschlossen. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.

 Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.

Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts (Betriebszentrale des städtischen Eigenbetriebs SÖR) wird der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2023 abgeschlossen werden können, so dass voraussichtlich in 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbe-

reitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.

 Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.

 Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwertung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.

 Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.

 Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.

 Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.

 Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.

 Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.

 Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.

Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier

Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, offenen Verfahren konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz

-VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht aktuell an).

1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)

Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen.

Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.

Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver- 2 brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.

Im Jahr 2024 werden voraussichtlich ca. 218.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 131.500 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 14.500 t Gewerbeabfälle und ca. 72.200 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.

Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt.

Die CO -Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes 2 (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ab 2024 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene potentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermittlung der Abgabe denkbar. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde die Belastung mit der

CO -Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium im Frühjahr 2022 ver- 2 öffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt (sprich: Anreize zur Abfallvermeidung) haben wird, bleibt aus Sicht ASN jedoch fraglich.

1.3 Deponien

Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten.

Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.

Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwischengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Behandlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachstehenden Gründen, geplant war.

Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der

Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanierungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus. Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwändigen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteuern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Landkreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Ende 2024 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu erleichtern. Eine gesamtheitliche Deponie-Nachfolgelösung zeichnet sich lt. Auskunft des Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch freien Deponievolumens auf der landkreiseigenen Deponie).

Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet.

2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025

2.1 Umsatzerlöse

Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.

Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 gesenkt. Da der Kalkulationszeitraum für Abfallgebühr zum 31.12.2023 endet, wurde diese ab 2024 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung.

Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten. Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2023 im Rahmen einer Neukalkulation geringfügig erhöht und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2026 unverändert.

Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.

Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebührenhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase anfallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt.

2.2 Sonstige betriebliche Erlöse

In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten.

2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen

Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene CO Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des 2- BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender Ansatz im Wirtschaftsplan 2024 bereits enthalten (siehe auch Nr. 1.2).

2.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse.

2.5 Abschreibungen

Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan.

Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.

2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder.

2.7 Zinsen

Im Zinsaufwand in Höhe von 1,48 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,1 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,38 Mio. EUR enthalten.

Es sind Zinserträge im Umfang von 0,55 Mio. EUR zu erwarten.

2.8 Handelsrechtliches Ergebnis

Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2024 voraussichtlich mit einem Jahresgewinn von ca. 0,05 Mio. EUR ab.

Zum 01.01.2023 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 56,28 Mio. EUR.

Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2023 und der erwartete Verlust in 2023 in Höhe von ca. 9,88 Mio. EUR soll mit dem Jahresgewinn 2024 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 46,45 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der erwartete Verlust 2023 liegt deutlich über dem Plan-Ergebnis des vorliegenden Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024, da unter anderem

punkt im Frühjahr 2022 anhaltend hohen Inflation- gerechnet wurde,

zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossen waren und

2021 noch keine Anpassung der Abfallgebühr erfolgen konnte (laufender Gebührenkalkulationszeitraum 2020 bis 2023).

3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2023 bis 2027

Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.

Für 2024 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 4,2 Mio. EUR.

Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 36,95 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2023 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.

Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.

4. Kassen- und Investitionskredite

Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2024 15,21 Mio. EUR.

IST 2022 Plan 2023
TEUR 44.742 26.577 0 TEUR 44.719 34.368 0
71.319 79.087
0 0 3.273 10.165 28.918 0 0 50 14.204 29.613
39.083 43.817
19.247 7.104 3.133 19.683 6.935 2.906
26.351 26.618
6.187 6.233 628 4.040 7.766 9.615 520 1.676
‐6.674 ‐9.835
0 0
0 0
42 45
‐6.716 ‐9.880

Plan 2024

TEUR 60.192 30.505 0

90.697

0 0 19 10.723 32.155

42.878

21.987 8.015 3.457

30.002

7.178 9.633 548 1.477

96

0

0

42

54

Erfolgsplan 2024

1. Umsatzerlöse

1.1. Gebühren veranlagt 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse SUMME Umsatzerlöse

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes

an fertigen und unfertigen Leistungen

3. Aktivierte Eigenleistungen

4. Sonstige betriebliche Erträge

5. Materialaufwand und bezogene Leistungen

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen

6. Personalaufwand und Sozialabgaben

a) Löhne u. Gehälter

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

SUMME Personalaufwand

7. Abschreibungen

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

9. Zinsen und ähnliche Erträge

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

12. außerordentlicher Aufwand

13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag)

14. Sonstige Steuern

15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-)

  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 1 1 0 Inanspruchnahme 1.606 0 13
Ist 2022 TEUR Plan 2023 TEUR Plan 2024 TEUR Vorschau 2025 TEUR Vorschau 2026 TEUR Vorschau 2027 TEUR
71.319 0 0 3.273 39.083 26.351 6.187 6.233 628 4.040 79.087 0 0 50 43.817 26.618 7.766 9.615 520 1.676 90.697 0 0 19 42.878 30.002 7.178 9.633 548 1.477 91.414 0 0 13 40.668 30.448 7.292 10.340 445 1.255 91.351 0 0 13 42.853 31.477 6.917 11.366 291 971 92.534 0 0 13 40.882 32.169 6.359 12.386 250 897
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐6.674 ‐9.835 96 1.869 ‐1.929 104
0 0 0 0 0 0
außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
42 45 42 40 40 40
Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐6.716 ‐9.880 54 1.829 ‐1.969 64
81.187 74.471 64.591 64.645 66.474 64.505
Vortrag auf neue Rechnung 74.471 64.591 64.645 66.474 64.505 64.569

Anlage

  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 1 1 0 0 0 0 Inanspruchnahme 1.606 0 13 13 13 13

2

Finanzplan 2024

Mittelherkunft

Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 1) Erhöhung der Rückstellungen Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung liquider Mittel

Mittelzufluss gesamt

T-EUR

54 7.178 1.476 0

8.708

Mittelverwendung

Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Verwaltung 1) Minderung der Rückstellungen Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Erhöhung liquide Mittel

Mittelverwendung gesamt

T-EUR

2.914 713 450 100 327 2.401 1.803

8.708

  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erhöhung 0 Minderung 13

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027

Plan 2023 Plan 2024 Vorschau 2025 Vorschau 2026 Vorschau 2027
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge Erhöhung der Rückstellungen1) Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 7.766 1.037 29.546 54 7.178 1.476 1.829 7.292 1.126 2.936 6.917 1.092 6.855 64 6.359 1.053 211
Mittelzufluss gesamt 38.349 8.708 13.183 14.864 7.687
Plan 2023 Plan 2024 Vorschau 2025 Vorschau 2026 Vorschau 2027
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Verwaltung Minderung der Rückstellungen 1) Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Erhöhung liquide Mittel 9.880 20.227 303 0 100 5.533 2.306 2.914 713 450 100 327 2.401 1.803 3.578 1.063 0 100 5.941 2.501 1.969 3.022 1.061 0 100 6.107 2.605 3.059 61 0 100 1.754 2.713
Mittelverwendung gesamt 38.349 8.708 13.183 14.864 7.687
  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erhöhung 1 0 0 0 0 Minderung 0 13 13 13 13

Vermögensplan 2024

EUR EUR

Abfallwirtschaft

Fachspezifische Software 30.000,00

Grundstücke und Gebäude 200.000,00

Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00

Fahrzeuge 2.370.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 314.140,00

2.914.140,00

Müllverbrennungsanlage

Fachspezifische Software 3.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00

Betriebsanlagen 500.000,00

Maschinen 10.000,00

Fahrzeuge 150.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00

713.000,00

Deponie

Fachspezifische Software 120.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00

Betriebsanlagen 20.000,00

Maschinen 5.000,00

Fahrzeuge 300.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00

450.000,00

Verwaltung

Fachspezifische Software 35.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00

Fahrzeuge 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00

100.000,00

geplante Gesamtinvestitionen 4.177.140,00

Mittelfristiger Vermögensplan

2023 2024 2025 2026 2027

EUR EUR EUR EUR EUR

Abfallwirtschaft

Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00

Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00 200.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00

Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Fahrzeuge 1.898.000,00 2.370.000,00 3.127.500,00 2.567.500,00 2.600.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00 314.140,00 320.356,00 324.808,80 329.484,25 20.226.600,00 2.914.140,00 3.577.856,00 3.022.308,80 3.059.484,25 Müllverbrennungsanlage

Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebsanlagen 240.000,00 500.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00

Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00

Fahrzeuge 0,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00 48.000,00 303.000,00 713.000,00 1.063.000,00 1.061.000,00 61.000,00 Deponie

Fachspezifische Software 0,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00

Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebsanlagen 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00

Maschinen 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00

Fahrzeuge 0,00 300.000,00 0,00 0,00 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00

0,00 450.000,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung

Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00

Anlage

geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00 4.177.140,00 4.740.856,00 4.183.308,80 3.220.484,25

6

(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2024.

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
2023 2024 2025 2026 2027
1 2 3 4 5 6
Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2022 2023 2024 Grundstücke und Gebäude 2022 2023 2024 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2022 2023 2024 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2022 2023 2024 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 2023 2024 30 2.750 15.000 1.898 549 30 200 0 2.370 314 30 100 0 3.128 320 30 100 0 2.568 325 30 100 0 2.600 329
Deponie Fachspezifische Software 2022 2023 2024 Grundstücke und Gebäude 2022 2023 2024 Betriebsanlagen 2022 2023 2024 Maschinen 2022 2023 2024 Fahrzeuge 2022 2023 2024 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 2023 2024 0 0 0 0 0 0 120 0 20 5 300 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zwischensumme 20.227 3.364 3.578 3.022 3.059

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden

Ausgaben

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
2023 2024 2025 2026 2027
1 2 3 4 5 6
Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2022 2023 2024 Grundstücke und Gebäude 2022 2023 2024 Betriebsanlagen 2022 2023 2024 Maschinen 2022 2023 2024 Fahrzeuge 2022 2023 2024 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 2023 2024 3 0 240 10 0 50 3 0 500 10 150 50 3 0 1.000 10 0 50 3 0 1.000 10 0 48 3 0 0 10 0 48
Verwaltung Fachspezifische Software 2022 2023 2024 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 2023 2024 35 65 35 65 35 65 35 65 35 65
Gesamtsumme 20.630 4.177 4.741 4.183 3.220

Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

EUR

Abfallwirtschaft

Fachspezifische Software

Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00

Grundstücke und Gebäude

Betriebsgebäude 100.000,00 Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 200.000,00

Fahrzeuge

Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 2.110.000,00 Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 250.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.370.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 20.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 15.870,00 Müllpreßbehälter 68.770,00 Sonstiges 14.500,00 314.140,00

Summe Abfallwirtschaft 2.914.140,00

Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

EUR

Müllverbrennungsanlage

Fachspezifische Software

Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00

Betriebsanlagen

Installation Infrarotkamerasystem 0,00 PV-Anlage auf dem MVA-Dach 500.000,00 500.000,00

Maschinen

div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00

Fahrzeuge

Gabelstapler 150.000,00 Kfz 0,00 150.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00

Summe Müllverbrennungsanlage 713.000,00

Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

EUR

Deponie

Fachspezifische Software

Umstellung speicherprogrammierte Steuerung 120.000,00 120.000,00

Betriebsanlagen

Sickerwasserpumpen 0,00 Sonstiges 20.000,00 20.000,00

Maschinen

Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00

Fahrzeuge

Traktor 300.000,00 300.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Sonstiges 5.000,00 5.000,00

Summe Deponie 450.000,00

Erläuterungen zum Vermögensplan 2024

EUR

Verwaltung

Fachspezifische Software

Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00

Summe Verwaltung 100.000,00

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN

Stellenplan Beamte
Laufbahn- gruppen Besol- dungs- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen
2022 2023 30.06.2023
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
B 2 1 1 1 Neuer zweiter Werklei- ter zum 01.04.2022
A 15 0 0 0
A 14 1 1 1
A 13/14 H 1 1 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G 1 1 1
(Gehob. Dienst) A 12 0 0 0
A 11 5 5 3
A 10 0 0 2
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 13 13 11
Stellenplan Beschäftigte
Entgelt- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen
VG alt neu 2022 2023 30.06.2023
I E15Ü 0 0 0
I a E15 1 1 1
I b E14 3 2 2
II H + II G E13 2 2 3
III / II E12 2 2 1
IVa / III E11 4 4 4
IV a E10 2 2 2
E9c 13 13 12
E9b 11 11 10
E9a 36 36 23
Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 28 28 40
LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2
VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 95
VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 15 15 16
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 198 198 199
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 9 9 8
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 429 429 421

Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)

Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand
2022 2023 30.06.2023
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen / Beamte 13 13 11 7 4
Beschäftigte 429 429 418 409 9
Summe 442 442 429 416 13

Anmerkungen: einschließlich insgesamt 6 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)


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