Beschlussvorlage ASN/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 26.07.2023 öffentlich Gutachten
Nürnberg (ASN)
Stadtrat 23.11.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für 2024
Anlagen: 1_Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2024 inkl. Stellenplan 2_Wirtschaftsplan ASN 2024 (aktualisierte und beschlossene Version)
Sachverhalt:
Zur Begutachtung werden vorgelegt:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 (gem. § 13 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung -EBV); er besteht aus:
-
dem Erfolgsplan (§ 14 EBV)
-
dem Vermögensplan (§ 15 EBV)
-
dem Stellenplan sowie der Stellenübersicht (§ 16 EBV)
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Gutachtenvorschlag:
Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN:
Der Werkausschuss des Eigenbetriebes ASN begutachtet den Wirtschaftsplan 2024 und den Finanzplan 2024/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 91.263.797 € und in den Aufwendungen mit 91.209.966 € ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.707.332 € ab.
-
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes ASN sind nicht vorgesehen.
-
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 12.144.649 € festgesetzt.
-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 15.210.633 € festgesetzt.
Neues Gutachten, welcher im Ausschuss am 26.07.2023 begutachtet wurde:
Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN:
Der Werkausschuss des Eigenbetriebes ASN begutachtet den Wirtschaftsplan 2024 und den Finanzplan 2024/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 91.723 T€ und in den Aufwendungen mit 91.394 T€ ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.003 T€ ab.
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes ASN sind nicht vorgesehen.
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 12.145 T€ festgesetzt.
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 15.285 T€ festgesetzt.
Beschlussvorschlag Stadtrat (aktualisiert 17.11.2023):
Der Werkausschuss des Eigenbetriebes ASN hat den Wirtschaftsplan 2024 und den Finanzplan 2024/2026 begutachtet. Der Stadtrat beschließt die folgenden aktualisierten Inhalte:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN für 2024 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 91.722 T€ und in den Aufwendungen mit 91.394 T€ ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.003 T€ ab.
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes ASN sind nicht vorgesehen.
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 12.144 T€ festgesetzt.
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 15.287 T€ festgesetzt.