Beschlussvorlage Stk/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Übertragung von drei Grundstücken der Stadt Nürnberg (Kernstadt) in das bilanzielle Vermögen des Eigenbetriebs SÖR; Korrektur des Grundstücksbestands zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem
bilanziellen Vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Lageplan Schwabacher Straße Lageplan Veilhofstraße Gesamtüberblick Lageplan zu Veilhofstraße Teilfläche 1 und 2 Lageplan zu Veilhofstraße Teilfläche 3 und 4
Sachverhalt (kurz): Drei Grundstücke (Schwabacher Straße 15 und 17, Gem. Gostenhof und An der Schwabacher Straße, Gem. Schweinau) sollen von der Stadt Nürnberg (Kernstadt) an den Eigenbetrieb SÖR übertragen werden, da diese für die Realisierung der neuen Zentrale betriebsnotwendig sind. Außerdem soll der Grundstücksbestand zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem bilanziellen Vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) korrigiert werden. Davon sind vier Grundstücksteilflächen der Gemarkung Schoppershof betroffen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Grundstücksübertragungen berühren keine diversity-relevanten Fragestellungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: 1. Folgenden Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem Eigenbetrieb SÖR wird zugestimmt:
Drei Grundstücke (FlNrn. 214/4 und 214/5, Gem. Gostenhof und FlNr. 176/29, Gem. Schweinau) sollen aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs SÖR übertragen werden. Fläche 4.063 m², Wert: 93.500 €, Stichtag: 01.08.2023.
- Folgenden Grundstücksbestandskorrekturen zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) wird zugestimmt:
Erfassung der Teilflächen 1 und 2 (FlNrn. 333 und 334/1, Gem. Schoppershof) im bilanziellen Vermögen von NüSt. Flächen: 3.539 m² (1) und 1.813 m² (2), Wert: 1.485.000 € (1) und 760.000 € (2), Stichtag: 01.08.2023.
Erfassung der Teilflächen 3 und 4 (FlNrn. 333 und 343/1, Gem. Schoppershof) im bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg (Kernstadt). Flächen: 1.100 m² (3) und 250 m² (4), Wert: 11.248,20 € (3) und 12.463,83 (4), Stichtag 01.08.2023.
Der aus der Verrechnung der vier Transaktionen verbleibende Restbetrag von 2.221.287,97 € erfolgt als Kapitaleinlage der Kernstadt bei NüSt.