Beschlussvorlage Ref.VII/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wohnbauförderung / Baulandbeschluss
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
- TISCHVORLAGE -
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023 Folien Wohnraumförderung
Sachverhalt (kurz):
Im Zeitraum von 2012 bis 2022 hat der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat als Bewilligungsstelle für den geförderten Wohnungsbau im Stadtgebiet 6.167 Wohneinheiten (Mietwohnungen und Wohneigentum, Neubau und Modernisierung) mit staatlichen und städtischen Mitteln der Wohnraumförderung in Höhe von 642 Mio. Euro gefördert.
In den Jahren 2017 - 2022 wurde davon allein der Neubau von 2.104 Mietwohnungen mit 394 Mio. Euro Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert. Damit hat sich der durchschnittliche Förderumfang im Mietwohnungsbau gegenüber den Vorjahren 2012 - 2016 deutlich erhöht: während in den Jahren 2017 bis 2022 im Durchschnitt 351 Wohnungen mit 65,7 Mio.Euro p.a. gefördert wurden, waren dies in den Jahren 2012 bis 2016 im Durchschnitt 131,2 Wohnungen mit 14,24 Mio. Euro p.a.
Gründe für den deutlichen Anstieg der Wohnraumförderung in Nürnberg liegen in den im Handlungsprogramm Wohnen beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsmarkts wie dem Sonderprogramm Wohnen (mit 11 städtischen und einer staatlichen Fläche für den Bau von rd. 1.620 Wohnungen, davon ca. 853 gefördert), der konsequenten Umsetzung der Quotenregelung für den geförderten Wohnungsbau (die seit den 1990er Jahren existiert) sowie den verbesserten Förderbedingungen des Freistaates (2016: Einführung eines Zuschusses in der Einkommensorientierten Förderung, zusätzlich zu den zinsvergünstigten Darlehen).
Seit dem Jahr 2017 wurde aufgrund der Quotenregelung der Neubau von 786 Mietwohnungen gefördert, weitere 973 Wohnungen sind zur Förderung vorbesprochen.
Da der Bedarf an gefördertem Wohnraum noch zunehmen, aber die Zahl der belegings- und mietpreisgebundenen Wohnungen in den nächsten Jahren zurück gehen wird, ist die Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau von 30% auf 40% konsequent.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema Wohnen betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen Gruppen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse angestossen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau (nach Baulandbeschluss) von 30% auf 40 % wird zugestimmt.