Gesamtstädtische Leitlinien als Entscheidungshilfe bei Flächenkonkurrenzen
| Übergeordnete Vorgaben | |
|---|---|
| A | Die Flächenneuinanspruchnahme in Nürnberg soll auf ein Minimum beschränkt sein. Transformations- bzw. Konversionsflächen sind vorrangig wieder zu nutzen. Die Flächeninanspruchnahme insbesondere von neuen Wohnbauflächen sollte sich auf Standorte mit guter bzw. auszubauender ÖPNV-Anbindung konzentrieren. |
| B | Der Wegfall von Flächen für Kultur, Sport, Grün, Spielen etc. ist an anderer Stelle möglichst im Stadtgebiet und in räumlicher Nähe bei Bedarf durch entsprechende Flächen und/oder Räumlichkeiten zu kompensieren. |
| C | Nürnberg soll eine lebenswerte, attraktive und resiliente Stadt bleiben. Die Stadt geht hierbei den Weg einer integrierten Stadtentwicklung. |
| D | Der Grundstückbestand der Stadt Nürnberg soll langfristig erhalten und nach Möglichkeit vermehrt werden. |
| E | Über das reine Liegenschaftsmanagement hinaus wird die Stadt Nürnberg bei geeigneten Flächen selbst mit einer Projektentwicklungsgesellschaft als Entwicklerin auftreten. |
4. Leitlinien
| Bildung / Soziale Infrastruktur (2 Leitlinien) | |
|---|---|
| 1 | Bei der Stadtentwicklung sind auskömmliche Flächen für Bildungsstandorte (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen) vorzusehen. An Grundschulstandorten sind die Flächenbedarfe für die ganztägige Bildung und Betreuung einzuplanen. |
| 2 | In jedem Stadtteil sind nachbarschaftliche Treffpunkte einzurichten, sofern sie nicht vorhanden sind. Bei Planungsprozessen in Quartiersgröße werden stets räumliche Bedarfe für Nachbarschaftstreffpunkte und soziale Infrastruktur (beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit) geprüft. |
| Biodiversität (5 Leitlinien) | |
|---|---|
| 3 | Im Interesse von Stadtklima, Hochwasserschutz, Grundwasserneubildung und Biodiversität werden kontinuierlich Teilflächen entsiegelt. |
| 4 | Bei Abwägungsprozessen zur Standortwahl muss der notwendige Ausgleichsbedarfs hoch gewichtet werden. |
| 5 | Der naturschutzfachliche/baurechtliche Ausgleich ist im Stadtgebiet umzusetzen, der artenschutzfachliche sollte möglichst, kann aber auch außerhalb, jedoch in fachlich räumlichem Zusammenhang erfolgen. Fehlen geeignete Möglichkeiten, können Maßnahmen auch außerhalb des Stadtgebietes umgesetzt werden. |
| 6 | Die Trocken- und Feuchtlebensräume sind zu sichern und ökologisch aufzuwerten. |
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| 7 | Auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand hat diese eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion für Erhalt und Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege. |
|---|
| Gewerbe (4 Leitlinien) | |
|---|---|
| 8 | Als Teil der qualitativen Innenentwicklung sollten vorrangig ehemals gewerblich genutzte Gebiete gewerblich reaktiviert werden. |
| 9 | Bestehende Gewerbegebiete sind in Art, Umfang und hinsichtlich ihrer planungsrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern. Dies impliziert auch eine Aufwertung unter Wahrung des Gebietscharakters (Industriegebiet, Dienstleistungsstandort, Logistik etc.). |
| 10 | Die FNP-gesicherten gewerblichen Bauflächen sind entsprechend ihrer planungsrechtlichen Zielsetzung zu mobilisieren. |
| 11 | Neue gewerbliche Nutzungen sollen sich an bestehende oder bauleitplanerisch gesicherte Siedlungsflächen anschließen. |
| Grün (2 Leitlinien) | |
|---|---|
| 12 | Im Neubau sind die Grünflächen-Orientierungswerte des Baulandbeschlusses einzuhalten. Bei Schaffung von Wohnraum nach § 34 BauGB gilt die Begrünungssatzung. |
| 13 | Jeder Nürnberger Bürger und jede Bürgerin sollen in 5 Minuten Fußweg (ca. 250 Meter) zum nächsten öffentlichen Grün- und Freiraum kommen. |
| Kultur (3 Leitlinien) | |
|---|---|
| 14 | Kulturelle Ermöglichungsräume, auch niederschwellig oder temporär, sollten an gut erreichbaren öffentlichen Plätzen erschlossen werden. |
| 15 | Im Umfeld sozialer und kultureller Einrichtungen werden Außenflächen zur flexiblen Nutzung zur Verfügung gestellt. |
| 16 | Kulturell unterversorgte Stadtteile werden im Rahmen der Stadtentwicklung auf Möglichkeiten für entsprechende (Kultur-)Nutzungen untersucht. Hierzu gehören auch ggf. notwendige Standortwechsel in Stadtgebieten, in denen es Kulturorte gibt, die dringend modernisiert werden müssten. |
| Klima (4 Leitlinien) | |
|---|---|
| 17 | Klimaaktive Freiflächen, Kaltluftentstehungsgebiete und Belüftungsschneisen werden in ihrer Funktion erhalten und möglichst erweitert. |
| 18 | Insbesondere in bioklimatisch belasteten Stadtgebieten, aber auch bei der Planung neuer Stadtquartiere, sind bei der Neugestaltung von öffentlichem Raum Bäume und Schattenplätze sowie Wasserangebote wie (begehbare) Brunnen, Wasserspiele, Trinkwasserbrunnen oder Wassersprühsysteme verstärkt zu berücksichtigen. |
| 19 | Das Konzept der Schwammstadt wird gezielt weiterverfolgt und umgesetzt, um Regenwasser lokal aufzunehmen und zu speichern. Dazu gehören das Anlegen von versickerungsfähigen Verkehrsflächen, Mulden, Rigolen und urbane Grünflächen sowie das Pflanzen von Bäumen, Fassaden – und Dachbegrünung. |
| 20 | Die mit Klimaschutz und Klimaanpassung einhergehenden Flächenansprüche – inklusive Ansprüche für klimafreundliche Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – haben im Konkurrenzfall Priorität vor anderen Nutzungsansprüchen. |
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| Land- und Forstwirtschaft (2 Leitlinien) | |
|---|---|
| 21 | Die Rahmenbedingungen für die Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe im Stadtgebiet auf ökologischen Landbau sind zu verbessern, trotz des damit einhergehenden höheren Flächenbedarfs. |
| 22 | Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes innerhalb des Stadtgebiets sind zu erhalten. Zusätzlich erwirbt die Stadt gezielt Wälder, um sie zukunftsgerecht aufzuforsten. |
| Mobilität (7 Leitlinien) | |
|---|---|
| 23 | Bei Vorhaben mit guter ÖPNV-Erschließung ist gegen Ablöse oder geeignete Mobilitätsmaßnahmen ein reduzierter Stellplatzschlüssel anzuwenden. Die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Raum wird auch dort auf ein Minimum reduziert. |
| 24 | Die Belange der zu Fuß Gehenden, des Radverkehrs, der Gastronomie, des Handels, der Kultur und von Grün- und Freiflächen sind im Konkurrenzfall höher zu bewerten als die des ruhenden Verkehrs. |
| 25 | Innerhalb von Stadtteilen und zur Verbindung der Stadtteile ist ein dichtes Netz an qualitativ hochwertigen und ausreichend breiten Gehwegen und Radverkehrsverbindungen einschließlich der Verbesserung von Durchlässigkeit unzugänglicher Bereiche herzustellen. |
| 26 | Sowohl bei der Sanierung als auch beim Neubau von Straßen haben die Belange des Umweltverbundes, der Barrierefreiheit und von Straßenbäumen Vorrang. Die vorgegebenen Mindestbreiten für Geh- und Radwege sind zu berücksichtigen, gegebenenfalls auch zu Lasten des Kfz-Verkehrs. |
| 27 | Mobilpunkte werden stadtweit zu einem Netz ausgebaut, so dass sich im Innenstadtbereich von jedem Standort aus in einer fußläufigen Entfernung von 350 Metern eine Station mit Carsharing-Fahrzeugen befindet. Auch in Außenbezirken soll das Netz an Mobilpunkten verdichtet werden. Weitere Mobilitätsangebote werden an den Mobilpunkten angeboten. |
| 28 | Ebenerdige Stellplatzflächen/-anlagen mit mehr als 10 Stellplätzen sind zukünftig zu vermeiden. Es ist prioritär zu prüfen, ob bestehende Anlagen bei anstehenden Veränderungen zurückgebaut oder mit anderen Nutzungen kombiniert werden können. |
| 29 | In neuen Baugebieten werden private Stellplätze vorrangig nicht mehr in Tiefgaragen in den einzelnen Gebäuden oder in Einzelgaragen, sondern in Form einer Quartiersgarage (Tiefgarage oder Parkhaus) am Rande des Quartiers realisiert, um möglichst autoarme Quartiere zu gewährleisten. Im öffentlichen Raum wird das Stellplatzangebot entsprechend minimiert. Auch in bestehenden Quartieren werden Parkplätze nach Möglichkeit reduziert. |
| Nachverdichtung (4 Leitlinien) | |
|---|---|
| 30 | Jede Nachverdichtung muss dazu beitragen, das Angebot an sozialer, grüner, kultureller, wirtschaftlicher etc. Infrastruktur bedarfsgerecht zu ergänzen. |
| 31 | In Stadtteilen mit einer unzureichenden Versorgung, bspw. mit Grünflächen und sozialer Infrastruktur, werden freiwerdende Flächen dafür genutzt, die bestehenden Defizite quartiersbezogen abzubauen. Dies gilt vordringlich in hochverdichteten sozial angespannten Stadtteilen, wo ein erhöhter Ressourceneinsatz erforderlich ist (Sozialraumtyp 2). |
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| 32 | Bei Verfahren zur Schaffung von Wohnraum sollte die Verwaltung Baugebiete mit geringem ökologischen Konfliktpotenzial vorrangig bearbeiten. |
|---|---|
| 33 | Nachverdichtungen sollen bevorzugt dort erfolgen, wo Grün- und Freiflächenpotentiale, soziale und sonstige Infrastruktur sowie eine gute ÖPNV- Anbindung eine höhere Dichte zulassen. Grundsätzlich hat die Entwicklung flächensparend und nach dem Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung zu erfolgen. |
| Sport, Spiel und Bewegung (2 Leitlinien) | |
|---|---|
| 34 | Die Stadt Nürnberg stellt bedarfsgerechte Sport- und Bewegungsflächen für Breiten- und Schulsport zur Verfügung. Flächen für Spezialsportstätten, z.B. für Bäder oder den Spitzensport, werden gesondert einbezogen. Dabei muss besonders auf Synergien zwischen Schul- und Vereinssportanlagen geachtet und Sportanlagen für diese Synergien über die ursprünglichen Bedarfe hinaus geplant werden. |
| 35 | Spiel- und Bewegungsflächen für alle Generationen sind bedarfsgerecht und inklusiv zu planen. In rechnerisch mit Spielplätzen unterversorgten Stadtgebieten wird auf eine ausreichende Ausstattung hingewirkt. |
| Wohnen (2 Leitlinien) | |
|---|---|
| 36 | Wird bei Flächen im Rahmen der Umwidmung zwischen Wohn- und anderen Nutzungen abgewogen, wird die aktuelle Wohnraumbedarfsprognose bei der Entscheidung berücksichtigt. Das Ziel von 30% gefördertem Wohnraum ist intensiv weiterzuverfolgen. |
| 37 | Eine ausgewogene soziale Mischung der Stadtquartiere ist stadtweit anzustreben. Deshalb ist bei Flächenkonkurrenzen innerhalb von Wohnnutzungen darauf zu achten, dass nicht allein die Marktfähigkeit, sondern auch soziale Kriterien in die Beurteilung einfließen. Dazu gehören neben gefördertem Wohnraum auch Wohnlösungen und Unterbringungsformen für besonders vulnerable Gruppen, neue, bezahlbare Wohnformen für bestimmte Zielgruppen (ältere Menschen, Familien, Kinderreiche) und barrierefreier Wohnraum. |
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